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Dienstag, 14. Juli 2026
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Einzelhandel: DIHK wirbt für Grundgesetzänderung für Sonntagsöffnungen

Medienspektrum

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14. Juli
Wirtschaftswoche

Einzelhandel: DIHK wirbt für Grundgesetzänderung für Sonntagsöffnungen

Einzelhandel: DIHK wirbt für Grundgesetzänderung für Sonntagsöffnungen In der Debatte um flexiblere Sonntagsöffnungszeiten für den Einzelhandel spricht sich DIHK-Präsident Peter Adrian für eine Grundgesetzänderung aus. Dadurch solle die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft geklärt werden. Mit Blick auf das sogenannte Ladenschluss-Urteil sagte Adrian den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der "seelischen Erhebung" am Sonntag spricht. Nun – das erscheint mir nicht zeitgemäß.“ Deshalb sei es sinnvoll, das Thema mit einer Grundgesetzänderung rechtssicher zu klären, sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). „Ladenschlussgesetz Relikt der Vergangenheit“ Adrian warb für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. „Wir leben heute in einer Zeit, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen kann. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliegt aber noch sehr starren Regeln.“ Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gebe es keinen verlässlichen Rechtsrahmen, sondern hohe Klagerisiken, sagte er. Das Ladenschlussgesetz sei ein Relikt der Vergangenheit: „Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht.“ Kritik, der Sonntagsschutz könne ausgehöhlt werden, wies Adrian zurück. „Ich glaube, wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen. Niemand muss jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht, das mag jeder für sich entscheiden.“ Andere Länder zeigten, dass es funktioniere. In Deutschland ist die Sonntagsruhe im Grundgesetz verankert. Die konkreten Regelungen zur Sonntagsöffnung sind im Ladenschlussgesetz festgelegt und variieren in den Bundesländern. Es ist eine Höchstzahl verkaufsoffener Sonntage vorgegeben, die an einen Anlass geknüpft sein müssen. Lesen Sie auch: Von der goldenen Kaufhausära bis zur jüngsten Galeria-Krise

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14. Juli
Der Spiegel (Wirtschaft)

Ladenschluss: DIHK fordert Grundgesetzänderung für offene Geschäfte am Sonntag

Ladenschluss DIHK fordert Grundgesetzänderung für offene Geschäfte am Sonntag Für flexiblere Sonntagsöffnungszeiten im Einzelhandel spricht sich der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) für eine Grundgesetzänderung aus. Dadurch solle die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft geklärt werden. In Deutschland ist die Sonntagsruhe im Grundgesetz verankert. Konkrete Regelungen zur Sonntagsöffnung sind im Ladenschlussgesetz des Bundes festgelegt und variieren in den Bundesländern, die jeweils eigene Landesgesetze haben. Es ist eine Höchstzahl verkaufsoffener Sonntage vorgegeben, die an einen Anlass geknüpft sein müssen. Sonntags zu wegen ›seelischer Erhebung‹ Mit Blick auf das sogenannte Ladenschlussurteil sagte DIHK-Präsident Peter Adrian den Zeitungen der Funke Mediengruppe: »Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der ›seelischen Erhebung‹ am Sonntag spricht. Nun – das erscheint mir nicht zeitgemäß.« Deshalb sei es sinnvoll, das Thema mit einer Grundgesetzänderung rechtssicher zu klären. Zuvor hatte bereits der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses des Bundestags, Christian von Stetten (CDU), für eine Lockerung der Sonntagsöffnungszeiten geworben. Adrian warb für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. »Wir leben heute in einer Zeit, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen kann. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliegt aber noch sehr starren Regeln.« Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gebe es keinen verlässlichen Rechtsrahmen, sondern hohe Klagerisiken, sagte er. Das Ladenschlussgesetz sei ein Relikt der Vergangenheit: »Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht.« Kritik, der Sonntagsschutz könne ausgehöhlt werden, wies Adrian zurück. »Ich glaube, wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen. Niemand muss jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht, das mag jeder für sich entscheiden.« Andere Länder zeigten, dass es funktioniere.

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14. Juli
FAZ (Wirtschaft)

Ladenöffnungszeiten: DIHK: Grundgesetz ändern, Sonntagsöffnung klar regeln

Ladenöffnungszeiten : DIHK: Grundgesetz ändern, Sonntagsöffnung klar regeln Der DIHK-Präsident möchte die Regeln für verkaufsoffene Sonntage per Grundgesetzänderung geklärt sehen. Das aktuelle Ladenschlussgesetz sei nicht mehr zeitgemäß. In der Debatte um flexiblere Sonntagsöffnungszeiten für den Einzelhandel spricht sich DIHK-Präsident Peter Adrian für eine Grundgesetzänderung aus. Dadurch solle die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft geklärt werden. Mit Blick auf das sogenannte Ladenschluss-Urteil sagte Adrian den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der „seelischen Erhebung“ am Sonntag spricht. Nun – das erscheint mir nicht zeitgemäß.“ Deshalb sei es sinnvoll, das Thema mit einer Grundgesetzänderung rechtssicher zu klären, sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Ladenschlussgesetz „Relikt der Vergangenheit“ Adrian warb für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. „Wir leben heute in einer Zeit, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen kann. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliegt aber noch sehr starren Regeln.“ Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gebe es keinen verlässlichen Rechtsrahmen, sondern hohe Klagerisiken, sagte er. Das Ladenschlussgesetz sei ein Relikt der Vergangenheit: „Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht.“ Kritik, der Sonntagsschutz könne ausgehöhlt werden, wies Adrian zurück. „Ich glaube, wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen. Niemand muss jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht, das mag jeder für sich entscheiden.“ Andere Länder zeigten, dass es funktioniere. In Deutschland ist die Sonntagsruhe im Grundgesetz verankert. Die konkreten Regelungen zur Sonntagsöffnung sind im Ladenschlussgesetz festgelegt und variieren in den Bundesländern. Es ist eine Höchstzahl verkaufsoffener Sonntage vorgegeben, die an einen Anlass geknüpft sein müssen.

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14. Juli
Die Zeit (Politik)

Sonntagsöffnung im Einzelhandel: DIHK-Präsident fordert Grundgesetzänderung für Sonntagsöffnungen

DIHK-Präsident Peter Adrian fordert eine Änderung des Grundgesetzes, um flexiblere Sonntagsöffnungszeiten für den Einzelhandel zu ermöglichen. Im Ladenschlussurteil aus dem Jahr 2009 habe sich das Bundesverfassungsgericht »auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der ›seelischen Erhebung‹ am Sonntag spricht. Nun - das erscheint mir nicht zeitgemäß«, sagte Adrian den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Eine Grundgesetzänderung solle Rechtssicherheit herstellen, sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Die Ladenöffnungszeiten sollten von den Geschäften flexibler gehandhabt werden können. »Wir leben heute in einer Zeit, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen kann. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliegt aber noch sehr starren Regeln.« Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gebe es keinen verlässlichen Rechtsrahmen, sondern hohe Klagerisiken, sagte er. Das Ladenschlussgesetz sei überholt: »Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht.« Ob es auch dann den Arbeitnehmern selbst überlassen sein soll, ob sie sonntags zur Arbeit erscheinen möchten, blieb unklar. Kritiker sehen den Sonntagsschutz gefährdet Einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten steht der Sonntagsschutz entgegen. Dass dieser durch seinen Vorschlag gefährdet sein könnte, sieht Adrian nicht. »Ich glaube, wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen. Niemand muss jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht, das mag jeder für sich entscheiden.« Andere Länder zeigten, dass es funktioniere. Zuvor hatte auch der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) mehr Möglichkeiten zur Ladenöffnung an Sonntagen gefordert. Die schwarz-rote Bundesregierung will Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken längere Öffnungszeiten an Sonntagen ermöglichen. Pläne für andere Branchen gibt es derzeit aber nicht. Widerspruch zu weiteren Ladenöffnungen an Sonntagen kommt aus der evangelischen Kirche. In Deutschland ist die Sonntagsruhe im Grundgesetz verankert und dient vor allem auch dem Schutz der Arbeitnehmer. Die konkreten Regelungen zur Sonntagsöffnung sind im Ladenschlussgesetz festgelegt und variieren in den Bundesländern. Es ist eine Höchstzahl verkaufsoffener Sonntage vorgegeben, die an einen Anlass geknüpft sein müssen.

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