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Freitag, 14. August 2026
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Reform der Geheimdienste: Lizenz zum Erwachsenwerden

Medienspektrum

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13. August
FAZ (Politik)

Reform der Geheimdienste: Lizenz zum Erwachsenwerden

Reform der Geheimdienste : Lizenz zum Erwachsenwerden Lange wurden die deutschen Dienste auch von den eigenen Regierungen belächelt. Man verließ sich gern auf andere. Das ist hoffentlich bald vorbei. Es ist verständlich, dass freiheitliche Demokratien ein Problem mit Geheimnissen haben. Zugleich ist jedem verständigen Menschen klar, dass auch im Rechtsstaat nicht alles transparent sein kann. Offenheit kann schädlich sein. Das gilt für Regierungshandeln, das gilt auch für die Rechtsprechung. Die Entscheidungsfindung ist nicht öffentlich; es gilt das Beratungsgeheimnis. Und schon viele Ermittlungen würden leerlaufen, wenn man alles öffentlich machte. Das gilt gerade für Maßnahmen gegen mit allen Wassern gewaschene (potentielle) Schwerkriminelle und Terroristen. Nicht ungebunden und unkontrolliert Geheimdienste sind nicht deshalb ein Problem, weil sie im Geheimen tätig sind. Sie sind nur dann ein Problem, wenn sie ungebunden und unkontrolliert aktiv werden. Die Gestapo, die Geheime Staatspolizei der Nationalsozialisten, die jetzt zu Recht als besonders abschreckendes Beispiel bemüht wird und der Grund für das von den Alliierten in der Besatzungszeit angemahnte Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei war, wirkt als staatliches Terrorinstrument immer noch nach. Sie war freilich „nur“ Teil eines auch offen pervertierten, totalitären Machtapparats. Auch das schlimme Wirken des Staatssicherheitsdienstes der DDR mit Zehntausenden Inoffiziellen Mitarbeitern, der die eigenen Bürger ausforschte und quälte, sollte nicht vergessen werden. Ja, das ist die junge deutsche Geschichte eines Unrechtsstaates. Aber wollen wir es nicht gerade besser machen? Nur wie? Das Grundgesetz, zweifellos ein unmittelbarer Gegenentwurf zur NS-Gewaltherrschaft, schützt sich nicht von selbst. Nur vereinzelt tauchen mögliche Instrumente wie das Parteiverbot oder Vereinsverbot auf. Davon ist, wie sich das im freiheitlichen Staat gehört, nur ausnahmsweise Gebrauch gemacht worden. Der Staat darf und muss sich schützen können Der Verfassungsschutz wird in der Verfassung gar nicht ausdrücklich erwähnt. Er und die Polizei gehören zu den staatlichen Organen. Die kann der Staat organisieren und benennen, wie er will. Entscheidend ist die Bindung an Recht und Gesetz. Der Verfassungsschutz etwa fällt nicht unter die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes. Er könnte auch abgeschafft werden. Das fordern vor allem die, die ihn als politisiert und als Repressionsinstrument gegen sich selbst betrachten. Dass aber der Staat Maßnahmen gegen seine eigene Abschaffung treffen darf, dürfte unbestritten sein. Wie und wo ein Frühwarnsystem installiert wird, ist eine andere Sache. Und wer den BND oder den MAD abschaffen wollte, müsste sich auch die Frage gefallen lassen, ob es wirklich ganz ohne Auslandsspionage oder den Schutz der Bundeswehr ginge. Auch die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gibt natürlich, wie die anderer Rechtsstaaten auch, einzelne abschreckende Beispiele für den Missbrauch staatlicher Macht. Die entscheidende Frage ist dann, was man daraus lernt und wie man damit umgeht. Konzentration von Kenntnissen und Macht Die Konzentration von Kenntnissen und Macht, die jetzt beklagt wird, ist immer eine Herausforderung. Aber das Problem war eher ein anderes: Je nach Anlass und politischer Ausrichtung hat man sich in Deutschland oft und gern gern über die Dienste lustig gemacht, bis hinauf zum Kanzleramt. Nach dem Motto: Die Lektüre der Zeitung gibt mehr Aufschluss über die Lage als etwa die Berichte des BND. Lag das am Personal? Oder eben auch daran, dass den deutschen Diensten die Hände gebunden waren? Dass sie international allenfalls als Juniorpartner galten? Was man lange als natürliche Rollenverteilung aus der Besatzungszeit, dem Kalten Krieg und noch in der ersten Zeit danach als gegeben akzeptierte, ist heute alles andere als realitätsnah. Wollen und können wir uns wirklich damit abfinden, dass immer wieder ausländische Dienste die entscheidenden Erkenntnisse über tatsächliche oder bevorstehende und dann verhinderte Anschläge in Deutschland liefern? Oder wollen wir die künftig nicht mehr zur Kenntnis nehmen, weil die Informationen womöglich nicht nach unseren gereiften Laborstandards erhoben wurden? Das wäre freilich eine perfide Unterstellung: dass sich unsere Bündnispartner durchweg rechtswidrig verhalten. Davon ist – Trump zum Trotz – auf der Arbeitsebene keine Rede. Und wie sollen wir uns verteidigen und zurückschlagen, wenn wir auf uns allein gestellt sein sollten? Wer Gewalt, eine Machtergreifung gar, durch Verfassungsfeinde gleich welcher Couleur hierzulande verhindern will, der kann sich nicht ernsthaft Geheimdienste leisten, denen die Hände gebunden sind. Entfesselt und ungebunden werden und dürfen sie nicht sein. Im parlamentarischen Verfahren werden Befugnisse wie Sicherungen noch genau zu prüfen sein. Aber entscheidend ist: Die deutschen Dienste müssen ihren Auftrag in einer neuen Welt wirksam erfüllen können.

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13. August
taz (Öko & Co)

Verfassungsschutz bekommt mehr Rechte: „Das wird Antifas und die Klimabewegung treffen“

Verfassungsschutz bekommt mehr Rechte: „Das wird Antifas und die Klimabewegung treffen“ Dobrindts „echte Geheimdienste“ werden sich gegen die linke Szene richten, warnt das Netzwerk „Sicherheit ohne Überwachung“. taz: Herr Jennissen, was haben Sie gedacht, als Sie von den Plänen von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) gehört haben, die Befugnisse für BND und Verfassungsschutz stark auszuweiten? Tom Jennissen: Dass eine Reform der Geheimdienste ansteht, wussten wir, seit das Bundesverfassungsgericht 2024 geurteilt hat, dass die Befugnisse der Geheimdienste zu schwammig geregelt sind. Aber was jetzt vorgelegt wurde, hat mich total schockiert. Das ist nicht nur ein direkter Angriff auf unsere Grundrechte, es ist auch geschichtsvergessen: Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten ist eine direkte Konsequenz aus der Gestapo und der Machtkonzentration im NS-Staat. Und jetzt will Dobrindt eine neue Geheimpolizei aufbauen. Tom Jennissen ist im Netzwerk „Sicherheit ohne Überwachung“ aktiv. Dieses ist ein Zusammenschluss von Organisationen wie dem Republikanische Anwältinnen und Anwälteverein (RAV), der Digitalen Gesellschaft e. V. oder der Roten Hilfe, der sich kritisch mit der Ausweitung von Polizeibefugnissen befasst. taz: Was macht Ihnen an den Plänen am meisten Angst? Jennissen: Dass der Verfassungsschutz mit operativen Befugnissen ausgestattet werden soll. Das ist der größte Tabubruch. Bisher sammelt der Verfassungsschutz Informationen, doch seine Mitarbeiter tragen keine Waffen, durchsuchen keine Wohnungen. Dafür gibt es die Polizei, deren Befugnisse schon jetzt immer weiter ausgeweitet werden, auch was geheime Maßnahmen angeht – von der Online-Durchsuchung über biometrische Gesichtserkennung bis zur Datenverarbeitung mit KI. Aber die Polizei muss wenigstens einen Verdacht haben. Künftig soll der Verfassungsschutz in Wohnungen einbrechen dürfen, Laptops hacken und Staatstrojaner installieren, Datenträger zerstören – und alles im Geheimen, ohne richterliche Kontrolle. taz: Als Begründung wird auf hybride Bedrohungslagen etwa durch Russland verwiesen. Rechnen Sie damit, das auch Aktivist:innen ins Visier der Behörden geraten werden? Jennissen: Die Geschichte der deutschen Geheimdienste zeigt eindeutig, dass für sie der Feind links steht. Erst kürzlich ist aufgeflogen, dass der Verfassungsschutz in Bremen einen V-Mann bei einer friedlichen Gruppe, der Interventionistischen Linken, eingeschleust hat. Das Innenministerium veranstaltet bald eine Folgekonferenz gegen Antifaschismus mit dem Trump-Regime, das Antifaschist:innen als Terroristen verfolgt. Die Bundeszentrale für politische Bildung soll sich künftig wieder auf „Linksextremismus“ fokussieren. Ich habe keine Zweifel, dass im gegenwärtigen Rechtsruck diese Geheimpolizei auch linken und zivilgesellschaftlichen Aktivismus treffen wird. taz: Welcher Bereich des linken Aktivismus sehen Sie bedroht? Jennissen: Sicherlich den Antifaschismus. Aber auch den Umwelt- und Klimaaktivismus, wo die gezielte Regelübertretung durch zivilen Ungehorsam dazugehört. Auch Gruppen, die Aktionen gegen Waffenkonzerne machen, spielen hier sicher eine Rolle. Schon nach dem Stromanschlag in Berlin hat Dobrindt transparent gefordert, mit Geheimdiensten die linke Szene auszuspähen. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass einzelne militante Aktionen dafür als Rechtfertigung genutzt werden. Das passiert bereits, aber zukünftig soll der Verfassungsschutz die Szene wohl richtig bekämpfen. taz: Was fordern Sie jetzt? Jennissen: Wir können nicht warten, bis das Verfassungsgericht das Vorhaben irgendwann als offensichtlich verfassungswidrig kippt. Diese „Reform“ darf nicht durchkommen. Es wäre natürlich sehr wünschenswert, wenn die Befugnisse der Geheimdienste mal klar geregelt und kontrolliert würden. Letztlich gehört der Verfassungsschutz aber abgeschafft. Vom NSU bis zur AfD hat er im Umgang mit der rechten Bedrohung versagt. Was wirklich die Demokratie sichert, ist kein Polizeistaat oder autoritärer Staatsumbau – sondern bezahlbarer Wohnraum, sichere Arbeitsplätze und ein gut finanziertes Bildungs- und Gesundheitssystem. Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen meistkommentiert

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13. August
Neues Deutschland

Deutsche Geheimdienste | Endlich deutsche 007: Liebesgrüße aus Moskau

- Politik - Deutsche Geheimdienste Endlich deutsche 007: Liebesgrüße aus Moskau Die deutschen Geheimdienste werden mit der geplanten Reform endlich richtig cool, meint unser Kolumnist. Es gibt wenige Dinge, für die ich mich schäme. Die deutschen Geheimdienste waren bislang eines davon. Wie kann ein weltweit hochgeachtetes Land, dessen Biere, Autobahnen und Nachmittagsfernsehprogramme internationalen Weltruhm genießen, einen Geheimdienst betreiben, der weniger operative Befugnisse hat als ein durchschnittlicher Erdgeschossbewohner eines Mehrfamilienhauses?! Die Amerikaner haben Merkel abgehört, die Russen haben immerhin ein paar Autoauspuffe mit Bauschaum zugeschmiert und hier und da mal was gesprengt. Aber wann gab es jemals eine wirklich spektakuläre Aktion der bundesdeutschen Dienste? Gut, die Rolle des Verfassungsschutzes bei der Gründung des NSU war schon halbwegs annehmbar. Aber das reicht bei Weitem noch nicht für die Handlung eines halbwegs sehenswerten James-Bond-Films. Mit der angekündigten Reform der Dienste könnte das nun endlich besser werden. Die Springer-Presse frohlockt bereits, dass, kommt alles so, wie Dobrindt es plant, »unsere Agenten« im Notfall »sogar schießen, also töten dürfen«! Das ist die Action, nach der auch ich mich mein ganzes Leben lang gesehnt habe. Andreas Koristka ist Redakteur der Satirezeitschrift »Eulenspiegel«. Für »nd.DieWoche« schreibt er alle zwei Wochen die Kolumne »Betreutes Lesen«. Alle Texte unter dasnd.de/koristka. Man stelle sich vor: Deutsche Agenten jagen in Moskau mit einem umgebauten Lada durch die Straßen. Sie wollen Wladimir Putins Atomkoffer mit dem roten Knöpfchen stibitzen. Dann werden sie von örtlichen Sicherheitskräften entdeckt. Das Nummernschild des Ladas dreht sich um und plötzlich schauen die russischen Verfolger in den Lauf einer Panzerfaust. Bumm! Die deutschen Agenten können in dem Moment, in welchem der russische Präsident die Toilette aufsucht, in aller Ruhe den Atomkoffer stehlen und eine Bombe Richtung Peking und Teheran schicken. Anschließend kann sich die westliche Welt zurücklehnen und auf die chinesischen Vergeltungsaktionen gegen Russland warten. Der Ölpreis gibt endlich wieder nach! An den Zapfsäulen atmen die deutschen Autofahrer auf. Zurück in der Heimat werden die deutschen Agenten in einer geheimen Zeremonie vom Bundespräsidenten mit dem Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet. Das wäre erstklassiges Entertainment und eine lösungsorientierte Herangehensweise für die eine oder andere festgefahrene geopolitische Lage. Möglich, dass so ein Vorgehen rechtlich noch nicht vollends von der Gesetzesänderung abgedeckt wird, aber viel wichtiger ist: Die Richtung stimmt! Der gesamte deutsche Geheimdienstbetrieb kann aufatmen. Endlich können unsere Agenten zeigen, was in ihnen steckt. Das waren schon immer besonders fähige Frauen und vor allem Männer. Man muss sich nur vorstellen, was Hans-Georg Maaßen als Verfassungsschutzchef hätte bewerkstelligen können, hätte er schon damals weitreichendere Befugnisse gehabt. Man darf annehmen, dass wir in diesem Fall mit ziemlich großer Sicherheit wüssten, ob es damals in Chemnitz nun wirklich Hetzjagden gab bzw. welche politischen Kräfte sie fingierten. Aber das ist alles vergossene Geheimtinte. Freuen wir uns auf alles, was in den nächsten Jahren geschehen wird. Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen. Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall. Dank Ihrer Unterstützung können wir: → unabhängig und kritisch berichten → übersehene Themen in den Fokus rücken → marginalisierten Stimmen eine Plattform geben → Falschinformationen etwas entgegensetzen → linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

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13. August
Der Spiegel (Politik)

News: Mehr Rechte für Geheimdienste, AfD-Wahlkampf in Sachsen-Anhalt, Nigel Farage gegen das Mülleimergesicht

Die Lage am Morgen Farage wird heute wohl gegen einen Mülleimer gewinnen – aber nicht triumphieren Heute geht es um die Pläne für eine Reform der deutschen Geheimdienste, um den Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt und um die Frage, ob sich Mr. Brexit Nigel Farage gegen einen Mülleimer durchsetzt. Bekommt Deutschland eine Geheimpolizei? Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will sich heute mit seinen Amtskollegen aus den Ländern zusammenschalten. Grund für den außerplanmäßigen Termin in der politischen Sommerpause: der versuchte Drohnenanschlag auf dem Leipziger Flughafen (mehr dazu hier ). BND-Zentrale in Berlin: »Echter Geheimdienst« Foto: Michael Kappeler / dpaZu besprechen gibt es einiges. Im Kern geht es um die Frage, wie sich Deutschland besser gegen hybride Angriffe, gegen Spionage, Sabotage, Desinformationskampagnen und Cyberattacken schützen kann. Gerade bei der Drohnenabwehr sollten Bund und Länder darüber sprechen, ob die Zuständigkeiten neu geordnet werden müssen. Schön und gut, dass die Kapazitäten des noch jungen Drohnenabwehrzentrums nun verdoppelt werden. Am Ende muss aber klar sein, wer den Hut aufhat. Auf den Weg gebracht hat Dobrindt gestern seine Reform der Nachrichtendienste, die er zu »echten Geheimdiensten« machen will (mehr dazu hier). Heißt: Verfassungsschutz und BND sollen künftig mehr dürfen als bisher, um Gefahren abzuwehren. Deutsche Auslandsagenten könnten sich dann zum Beispiel in Computersysteme hacken, um Cyberangriffe zurückzuschlagen oder ganze Firmen lahmzulegen. Der Dienst werde dadurch nicht zur CIA oder zum Mossad, deren Repertoire bis zu Tötungsmissionen reiche, schreibt mein Kollege Wolf Wiedmann-Schmidt. »Aber er wird deutlich mehr Macht bekommen.« Der im Inland agierende Verfassungsschutz dürfte notfalls sogar in Wohnungen einbrechen und unbemerkt Spionage- oder Terrorpläne sabotieren. Nachvollziehbar sind Dobrindts Pläne. Die Zeiten und die Bedrohungslage haben sich geändert, Deutschland muss nicht nur militärisch aufrüsten. Aber ein ungutes Gefühl bleibt: Nicht ohne Grund gibt es in der Bundesrepublik als Lehre aus der Nazizeit seit jeher eine strikte Trennung von Geheimdienst und Polizei und deren jeweiligen Befugnissen. Eine Geheimpolizei ohne richterliche Kontrolle sollte es nie wieder geben. Die Reform aber droht die Grenzen zu verwischen. Die Debatte über diese Reform ist noch lange nicht zu Ende. Nach der Sommerpause gehen Dobrindts Pläne in den Bundestag. Lesen Sie dazu auch den aktuellen SPIEGEL-Leitartikel - Lizenz zum Stören und Zerstören: Es ist richtig, dass die deutschen Geheimdienste mehr Befugnisse bekommen. Die Gefahr durch Russland ist real. Doch mehr Macht erfordert auch mehr Kontrolle. Auf einen Kaffee mit Herrn Siegmund von der AfD? 65 Jahre nach dem Mauerbau, an den an diesem 13. August bei zahlreichen Veranstaltungen im Land gedacht wird, hält die AfD die Erinnerung an die SED-Diktatur auf ihre Weise wach. In Sachsen-Anhalt etwa verglich der Fraktionschef der Rechtsextremen, Oliver Kirchner, die Politik des heutigen Kanzlers Friedrich Merz jüngst mit der des einstigen DDR-Machthabers Walter Ulbricht und die Brandmauer gegen seine Partei mit der Berliner Mauer. Kirchners Co-Chef Ulrich Siegmund wiederum sang kürzlich die alte DDR-Hymne mit, die Kabarettist Uwe Steimle bei einer Wahlkampfveranstaltung angestimmt hatte (mehr dazu hier ). AfD-Kandidat Siegmund in der MDR-Wahlarena: Inhaltlich wenig zu bieten Foto: Ronny Hartmann / AFPDie Hymne der SED-Diktatur singen und sich gleichzeitig in eine Reihe mit ihren Opfern stellen – das passt nicht zusammen? Nun, mehr als 40 Prozent der Wählerinnen und Wähler in Sachsen-Anhalt, so sagen es die Umfragen, scheint das nicht zu stören. Genauso wenig das radikale Programm, mit dem die AfD für einen autoritären Umbau von Staat und Gesellschaft wirbt (mehr dazu hier ). Spitzenkandidat Siegmund hat Chancen, nach der Wahl am 6. September Ministerpräsident zu werden (mehr dazu hier ). Bevor der Kandidat heute wieder in den Wahlkampf zieht und am Infostand und beim abendlichen Grillfest Volksnähe demonstriert, musste er sich gestern Abend in der MDR-Wahlarena mit der politischen Konkurrenz auseinandersetzen. Wer auf eine Entzauberung des Rechtsaußen gehofft hatte, wurde enttäuscht. Der AfD-Mann versuchte, sich als netter Kerl zu inszenieren, dessen »Hand ausgestreckt« sei und der doch nur mit allen reden oder »einen Kaffee trinken« wolle. Inhaltlich hatte er auf die Fragen der Bürgerinnen und Bürger wenig zu bieten, aber das wird die vielen Menschen, die sich vorstellen können, AfD zu wählen, kaum davon abhalten. Wenn sie sich ein solches Format im öffentlich-rechtlichen Fernsehen überhaupt ansehen. - Mehr zur TV-Runde hier: Echte Bürger stellen echte Fragen – und die Politiker weichen aus Mr. Brexit gegen »Graf Mülleimergesicht« Nigel Farage, der einstige Brexit-Vorkämpfer, will heute einen politischen Stunt vollenden. Nach Enthüllungen über fragwürdige Geldgeschenke in Millionenhöhe im Wahlkampf 2024 hatte der Rechtspopulist seinen Sitz im britischen Unterhaus aufgegeben. Nicht, weil er die Vorwürfe einräumte, sondern weil er eine Untersuchung abwürgen und mögliche Sanktionen abwenden wollte. »Count Binface« (im April 2024): Ein Mülleimer als Messlatte Foto: Justin Ng / Avalon / IMAGOTeil des Plans war die schnelle Rückkehr ins Parlament über eine Nachwahl im Wahlkreis Clacton, die an diesem Donnerstag stattfindet. Farage, Chef der in Umfragen führenden Partei Reform UK, wollte die Abstimmung zu einem öffentlichkeitswirksamen Referendum über seine angebliche Unschuld machen. Aber die anderen, großen Parteien spielten nicht mit, sie haben erst gar keine Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt. Sein Hauptgegner ist daher nun ein Spaßvogel, zu dessen Forderungen gehört, den Videobeweis im Fußball abzuschaffen, die Sängerin Adele zu verstaatlichen und Manager von Wasserfirmen in Flüssen baden zu lassen, in die ihre Unternehmen Abwasser geleitet haben. »Count Binface« ist ein Mann mit einem Abfallkübel auf dem Kopf, »Graf Mülleimergesicht« behauptet, 5900 Jahre alt zu sein und vom Planeten Sigma IX zu stammen. Hinter der Maske steckt der Londoner Komiker Jon Harvey, der sich mit seiner politischen Kunstfigur immer wieder irgendwo in Großbritannien zur Wahl stellt und als Spaßkandidat ein paar zu vernachlässigende Stimmen einsammelt. Ein Mülleimer ist nun die Messlatte für Farage. Er wird wohl haushoch gewinnen – ein Triumph wird es dennoch nicht. - Mehr Hintergründe hier: Warum Nigel Farage gegen einen sprechenden Mülleimer kämpft Hier geht’s zum aktuellen Tagesquiz Noch mehr Rätsel wie Viererkette, Wordle und Paarsuche finden Sie bei SPIEGEL Games. Gewinner des Tages… Berühmter Linkshänder: Barack Obama unterschreibt ein Gesetz (im Juni 2012) Foto: SAUL LOEB/ AFP…sind alle Menschen, die ihren Alltag größtenteils mit links bewältigen. Heute ist der Internationale Tag der Linkshänder. Den gibt es schon seit 1976, damals wurde er vom Amerikaner Dean Campbell ins Leben gerufen, zu einer Zeit, als man noch versuchte, mit links schreibende Kinder zu Rechtshändern umzuerziehen. Heute gelten zehn bis 15 Prozent der Menschen als Linkshänder. Die jüngsten Meldungen aus der Nacht - Karoline Leavitt geht – Donald Trump braucht ein neues Sprachrohr: Als bisher jüngste Sprecherin im Weißen Haus vertrat Karoline Leavitt den US-Präsidenten mit voller Überzeugung und rabiatem Ton. Jetzt hört sie auf, während Donald Trump in immer größeren Schwierigkeiten steckt. - Kaum ist die Sonnenfinsternis vorbei, beginnt schon das nächste Himmelsspektakel: Darf’s noch ein Wunsch mehr sein? In der vergangenen, mondlosen Nacht erreichte der Sternschnuppenstrom der Perseiden seinen Höhepunkt. Fast überall in Deutschland herrschte exzellente Sicht. - »Verrückte Nacht« – Travis Kelce spricht erstmals über Hochzeit mit Taylor Swift: Nein, Fotos der Trauung gibt es immer noch nicht. Aber jetzt hat sich erstmals Taylor Swifts Ehemann geäußert: Travis Kelce beschreibt die »beste Nacht« seines Lebens – und wie er sich mit dem Jawort einen Kindheitstraum erfüllte. Heute bei SPIEGEL Extra: Am liebsten hätte mein Sohn die verhasste ADHS einfach abgestreift. Er ertrug nicht, wie er war Verena Müller / DER SPIEGEL In Klasse 10 wähnte Autorin Ursula Frühe ihren Lukas endlich auf Kurs. Doch dann brach ihr Familienkosmos zusammen. Schließlich rettete sie ein Satz seines Therapeuten . Heute habe ich noch einen Hinweis in eigener Sache: Zwei Menschen, zwei Meinungen, ein Gespräch – der SPIEGEL macht mit bei »Deutschland spricht 2026«. Die deutschlandweite Initiative bringt Leute mit unterschiedlichen politischen Sichtweisen für persönliche Gespräche zusammen. SPIEGEL-Chefredakteur Dirk Kurbjuweit nennt die Teilnahme an der Aktion »eine gute Tat für die Demokratie«. Haben Sie Interesse? Dann beantworten Sie die folgenden Fragen und registrieren sich. Für das Gespräch am 30. August laden wir auch in die SPIEGEL-Kantine nach Hamburg ein. Hier geht es zur ersten Frage:

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12. August
FAZ (Politik)

Geheimdienstreform: „Dobrindt richtet sehr viel mehr Schaden an, als dass er hilft“

Geheimdienstreform : „Dobrindt richtet sehr viel mehr Schaden an, als dass er hilft“ Mit ihrer Geheimdienstreform schieße die Regierung weit übers Ziel hinaus, kritisiert Grünen-Politiker Konstantin von Notz. Er warnt vor Chaos und Legitimationsproblemen. Diese Reform ist lange überfällig. Das Bundesverfassungsgericht hat dringenden Reformbedarf aufgezeigt. Schon die Ampel hätte die Reform zwingend durchbringen müssen. Wir haben damals lange beraten, und als die FDP ausgeschieden ist, sind wir noch einmal auf die Union zugegangen, um das gemeinsam zu machen. Die Nachrichtendienste in Deutschland brauchen dringend ein modernes, angemessenes, verfassungskonformes, digitales Grundgerüst, also eine gesetzliche Grundlage, die vor allem den BND mit Befugnissen ausstattet, die ihn auch in seiner Rolle als internationaler Partner auf Augenhöhe mit befreundeten Diensten bringt. Ich glaube, wir werden einen BND bekommen, der das macht und kann, was unsere Partner in Großbritannien, in den Niederlanden und in Skandinavien alle schon können und machen. Das muss natürlich gebunden sein an rechtsstaatliche Grenzen, die unseren Werten entsprechen. Aber in einer Welt, die so feindlich und auch so ruchlos ist, wie das derzeit jeden Tag zu sehen ist, müssen wir unsere Passivität überwinden und uns auch auf diesem Gebiet sehr viel wehrhafter aufstellen. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz braucht ein Update, gar keine Frage. Aber das, was Alexander Dobrindt da versucht durchzudrücken, schießt weit über das Ziel hinaus. Im Gegensatz zum Ausland haben wir im Inland die Polizei. In unserem föderalen System gibt es neben den 16 Landeskriminalämtern auch das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei, also knapp zwei Dutzend Polizeibehörden, die für die Gefahrenabwehr zuständig sind. Jetzt eine geheimwirkende Sicherheitsbehörde mit solchen Befugnissen auszustatten, wird absehbar mehr Chaos und Probleme stiften. Und stellt das Trennungsgebot als Erfahrung aus unserer Geschichte in Frage und bedroht auch die Akzeptanz und Legitimität dieser wirklich notwendigen Reformen. Die Befugnisse, über die wir hier reden, sind eigentlich polizeiliche. Wenn ein Nachrichtendienst, der zu einem Geheimdienst wird, im Inland mit solchen Befugnissen unterwegs ist, dann ist das eine vollkommen andere Gefechtslage. Sie können sich gegen eine heimliche Durchsuchung nicht wehren. Wenn zum Beispiel die Server der F.A.Z. durchsucht würden, dann bräuchte die Polizei dafür richterliche Beschlüsse. Wenn ein Geheimdienst aktiv wird, braucht er genau diese richterlichen Beschlüsse eben nicht. Und Sie können hinterher auch nicht ihren Rechtsanwalt einschalten und Antrag auf Akteneinsicht stellen. Da verschiebt sich fundamental das Gewicht zwischen den Bürgern und dem Staat. Und es führt auch zu einer Asymmetrie zwischen den einzelnen Sicherheitsbehörden, wenn es künftig ein Bundesamt für Verfassungsschutz gibt, das im Verborgenen Dinge macht, von denen die Polizei und die Staatsanwaltschaften häufig gar nichts wissen. Der Nachweis, dass der NSU oder Anis Amri nicht gestoppt werden konnten, weil es das Trennungsgebot gibt, den hat noch niemand erbracht, trotz unzähliger Untersuchungsausschüsse. Ganz im Gegenteil: Die Behörden sind einfach auf ihren Informationen sitzen geblieben. Mit Anis Amri hat der gefährlichste Gefährder, den Deutschland seinerzeit hatte, unter den Augen dieser Behörden einen Anschlag begangen. Da waren alle Behörden involviert, verschiedene Landeskriminalämter, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz. Das zeigt, dass wir eher ein Zuständigkeitschaos haben, das man dringend angehen müsste. Dafür haben wir immer geworben. Wenn der Verfassungsschutz künftig nicht nur Informationen im Inland sammelt, sondern auch noch mit der Gefahrenabwehr beauftragt wird, wenn also zwischen diesen unterschiedlichen Sicherheitsbehörden auch noch geheim agierende Agenten umherziehen, dann bekommen Sie ein komplettes Chaos. Deswegen kann ich davor nur eindringlich warnen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist in den letzten Jahren auf einen guten Weg gekommen und hat seine Lehren gezogen aus den massiven Verwerfungen, die gerade das Auffliegen des NSU mit sich brachte. Und der Verfassungsschutz hat in Zeiten, in denen auch im Inland zahlreiche Akteure unsere Verfassung massiv bedrohen, eine ganz zentrale Rolle. Ihn jetzt mit derartigen Befugnissen auszustatten, ist eine auch verfassungsrechtlich extrem problematische Vermischung und letztlich eine Verunklarung von Aufgaben, die am Ende im besten Fall dazu führen wird, dass das Bundesverfassungsgericht die Schwelle für das Agieren des Dienstes noch einmal massiv anhebt. Ich glaube nicht, dass das unserer Sicherheit dient. Insofern richtet Alexander Dobrindt mit diesen Wünschen, die er da auf die Schnelle in den Gesetzentwurf reindiktiert hat, sehr viel mehr Schaden an, als dass er hilft. Überall da, wo staatliche Macht gebraucht wird, gibt es eine Missbrauchsgefahr. Deswegen haben Rechtsstaaten Möglichkeiten geschaffen, das Agieren des Staates gerichtlich überprüfen zu lassen. Das nutzt bei aller Verachtung für unseren Staat auch intensiv die sogenannte Alternative für Deutschland. Wenn jetzt zukünftig Behörden derart im Geheimen wirken und sich genau dieser öffentlichen Kontrolle nicht aussetzen, dann gibt es automatisch auch ein Akzeptanz- und Legitimationsproblem. Denn selbst wenn man davon ausgeht, dass die Behörde vollkommen rechtsstaatlich agiert, ist eben der böse Schein gegeben und es werden von interessierter Seite natürlich Verschwörungstheorien und Verschwörungsmythen ohne Ende verbreitet. Wir sehen ja jetzt schon, dass sich Dobrindt und die Bundesregierung mit dieser BfV-Reform massiv den Verschwörungserzählungen der AfD aussetzen. Diese Konzentration beim schon bestehenden Unabhängigen Kontrollrat ist eine Vorgabe aus Karlsruhe und deswegen grundsätzlich schon richtig. Aber es wird sehr darauf ankommen, wie man die Kontrolllandschaft insgesamt ausgestaltet. Im Kontrollrat müssen erst einmal ausreichend Leute sein, das heißt, er müsste angesichts des Aufgabenzuwachses personell deutlich erweitert werden. Und es ist für uns wichtig, dass darin eine gewisse Pluralität abgebildet wird, dass zum Beispiel nicht nur Richter vom Bundesgerichtshof vertreten sind, sondern dass die ganze juristische Expertise und auch technischer Sachverstand im Kontrollrat abgebildet werden. Bislang hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit da sehr viel abgedeckt. Dieses Know-How darf nicht verloren gehen und muss unbedingt auch beim Unabhängigen Kontrollrat vorhanden sein. Das wäre zweifellos hochproblematisch. Und es wirft vor allen Dingen schwerwiegende Fragen für die Bundesregierung auf, denn je abgeschotteter man diese Kontrolle ausübt und je weniger man das Parlament in die Schlaufe holt, desto angreifbarer macht man sich natürlich auch selbst. Der Skandal um Edward Snowden und die NSA-Akten hat ja gezeigt, zu was für krassen Fehlentwicklungen es führen kann, wenn Geheimdienste völlig abgeschottet und rein nach exekutiven Logiken agieren. Deshalb kann man der Bundesregierung nur anraten, das Parlamentarische Kontrollgremium voll in die Schlaufe zu nehmen. Das neue Gesetz wird ja auf jeden Fall in Karlsruhe landen und vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Und auch da ist das natürlich ein Argument: Je abgeschotteter und selbstreferenzieller eine mit größeren Befugnissen ausgestattete Behörde agiert, desto weniger verfassungskonform ist letztlich auch das, was sie macht. Das werden wir sehen. Wir haben ja bis zum jetzigen Zeitpunkt noch immer als Parlament keinerlei belastbare Vorlage bekommen, das ist kurios genug. Die Bundesregierung ist extrem spät dran. Die Union hat sich nicht nur verweigert, das in der letzten Legislaturperiode noch gemeinsam mit uns zu machen. Sie hat sich jetzt auch fast eineinhalb Jahre Zeit genommen und hat das Vorhaben durch die Änderungen und Vorgaben aus dem Bundesinnenministerium verfassungsrechtlich noch einmal sehr viel komplizierter und anspruchsvoller gemacht. Aber ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass im parlamentarischen Verfahren noch relevant Einfluss durch die Fraktionen genommen wird und sie als Korrektiv der Bundesregierung wirken. Ich glaube, dass es auch in den Koalitionsfraktionen noch das ein oder andere Nachsteuerungsbedürfnis gibt. Aber klar, wenn es am Ende des parlamentarischen Prozesses noch verfassungsrechtliche Bedenken gibt, unsere eigenen Vorschläge und die unabhängiger Expertinnen und Experten aus den Anhörungen nicht beachtet werden, werden auch wir prüfen, was man machen kann. Denn wenn man den Rechtsstaat und unsere Freiheit gegen die Diktaturen und Unrechtherrscher dieser Welt verteidigen will, darf man genau diese Verfassung und diese Freiheit nicht einreißen.

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12. August
taz (Öko & Co)

Geheimdienstreform: Heimliche Hausbesuche sollen erlaubt werden

Geheimdienstreform: Heimliche Hausbesuche sollen erlaubt werden Die Bundesregierung hat ein großes Reformpaket beschlossen. Ziel ist die „Modernisierung von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz“. „Revolution“, „Zeitenwende“. Innenminister Dobrindt war kein Vergleich zu groß, als er den Gesetzentwurf zur Reform der Nachrichtendienste vorstellte, den die Bundesregierung an diesem Mittwoch beschloss. Noch nie seien die gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesverfassungsschutz so grundlegend überarbeitet worden. Kein Wunder, dass der Gesetzentwurf 732 Seiten umfasst. Dabei sollen die Dienste neue Befugnisse zur Aufklärung erhalten, aber erstmals auch „aktiv“ auf gegnerische Kräfte einwirken können. Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU), die für den BND zuständig ist, sprach davon, dass der Geheimdienst künftig Hackergruppen abschalten und sogar Desinformation verbreiten darf. Der BND könne die Lieferung von gefährlichen Bauteilen manipulieren oder in fremde IT-Fabriken eindringen, um akute Gefahren und Bedrohungen zu verhindern. Warken hob hervor, dass der BND die von ihm gesammelten „Inhaltsdaten“ künftig sechs Monate speichern darf, gesammelte „Metadaten“ (wer kommunizierte wo wann mit wem) sogar 12 Monate. Dabei handelt es sich um Daten aus der strategischen Überwachung des Internetverkehrs im Ausland oder aus Deutschland mit dem Ausland. Die Daten sollen vorsorglich gespeichert werden, um „kaltstartfähig“ zu sein, so Warken, wenn man die Daten braucht. Es handelt sich dabei um eine gigantische Vorratsdatenspeicherung, die auch den Inhalt der Kommunikationen mitumfasst. Dobrindt betonte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz erstmals die Erlaubnis zur Onlinedurchsuchung von Computern und Smartphones erhält. Der Verfassungsschutz kann dann mit einer Spähsoftware (Bundestrojaner) den gesamten Inhalt eines Computers heimlich kopieren und auswerten. Heimlich Wohnungen betreten Zwar dürfe auch der Verfassungsschutz künftig „aktive“ Maßnahmen ergreifen, die über bloße Informationsbeschaffung hinausgehen. Der Schwerpunkt hierbei, so Dobrindt, werde aber beim BND liegen, weil dieser im Ausland agiere. Der Verfassungsschutz im Inland soll solche Maßnahmen dagegen nur einsetzen dürfen, wenn die Polizei dazu nicht in der Lage ist. Als Beispiel nannte Dobrindt, dass ein ausländischer Geheimdienst dem Verfassungsschutz verbietet, die Information über eine Gefahr an die Polizei weiterzugeben. Künftig soll der Verfassungsschutz auch heimlich Wohnungen betreten dürfen. Dies hat bereits im Vorfeld für Empörung gesorgt. Schließlich sind Wohnungsdurchsuchungen bisher nur der Polizei erlaubt und diese darf auch nur offen durchsuchen, das heißt im Beisein des Bewohners oder anderer Zeugen. Als die frühere Innenministerin Nancy Faeser (SPD) 2024 dem BKA erlauben wollte, heimlich Wohnungen zu durchsuchen, führte dies zu einem Aufschrei und Faeser gab das Vorhaben schnell wieder auf. Eine derartige Kompetenz, Wohnungen zu durchsuchen, soll der Verfassungsschutz nun allerdings nicht erhalten. Er darf Wohnungen nur heimlich betreten, um nachrichtendienstliche Maßnahmen vorzubereiten und zu ermöglichen, etwa indem eine Wanze gelegt oder ein Staatstrojaner auf dem Laptop installiert wird. Voraussetzung ist laut Gesetzentwurf eine „konkretisierte Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter“ und eine Genehmigung durch die Geheimdienstkontrolleure des unabhängigen Kontrollrats. Dass die Verfassungsschutzagenten bei der Gelegenheit auch noch alle Schubladen und Schränke durchwühlen, ist zwar verboten, aber kann natürlich nicht kontrolliert werden, weil die Aktion ja heimlich erfolgt. Diese neue Befugnis dürfte vermutlich beim Bundesverfassungsgericht landen. Ob eine Klage dann Erfolg haben wird, ist aber zweifelhaft. Zum einen schreibt das Grundgesetz keine offenen Durchsuchungen vor. Dies ist nur deutsche Rechtstradition. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht polizeiliche Wohnungseinbrüche zur Installation von Staatstrojanern bereits akzeptiert, als es 2023 das Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern prüfte. Die Gesetze müssen noch vom Bundestag beraten und beschlossen werden. Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen meistkommentiert

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12. August
Die Zeit (Politik)

Reform der Nachrichtendienste: Deutsche Geheimdienste sind zu zahm? Das wird sich ändern

Deutschlands Spione werden künftig sehr viel mehr machen dürfen. Sie sollen aktiv gegen Feinde kämpfen. Das ist der Kern einer großen Reform von Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. 700 Seiten umfasst das Gesetz, aus dem sich neue Möglichkeiten ergeben, etwa zu hacken, künstliche Intelligenz einzusetzen, das Internet großflächig zu überwachen, und auch zu manipulieren und zu sabotieren. Im Ernstfall könnten Agenten Waffen oder Anlagen in fremden Ländern unschädlich machen. Sogar, in dem sie diese in die Luft sprengen. All das war bislang nicht erlaubt. Auch wenn die zuständigen Minister, die neue Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) für den BND sowie Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) für den Verfassungsschutz, bei der Vorstellung der Reform genau darauf achteten, das Wort nicht in den Mund zu nehmen: Russland ist ein wesentlicher Grund für diesen Umbau. Schon lange vor dem Vorfall mit mutmaßlich zwei Drohnen, bei dem es am Leipziger Flughafen beinahe zu einer Katastrophe kam, sprach man im Kanzleramt davon, es brauche eine »Zeitenwende für die Geheimdienste«. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuregelung angemahnt. Sprach man mit Sicherheitsbeamten, konnte man Hilferufe schon seit Jahren hören. Zu zahm seien die Dienste. Weit zurückgefallen nicht nur hinter die USA oder Großbritannien, sondern auch im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern. Nicht einmal in der Lage, manche Software einzusetzen, wie es Journalisten tun. Gnadenlos abhängig von den Hinweisen anderer, um Terroranschläge zu verhindern. So schilderten es nun auch Dobrindt und Warken: als Aufholmanöver, den nötigen Schritt, um von schlagkräftigen Geheimdiensten sprechen zu können. Kritiker fürchten eine Art Geheimpolizei Die Reform wirft allerdings schwerwiegende Fragen auf: Werden der BND und das BfV, die in der Vergangenheit immer wieder durch Pannen und Fehleinschätzungen auffielen, ihre breiten Möglichkeiten richtig nutzen? Und wer kontrolliert dies? Drohen die Pläne von Minister Dobrindt für den Verfassungsschutz, das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdienst abzuschaffen? Führen sie, wie die Linke kritisierte, Deutschland auf den Weg zu einem noch immer abscheulich klingenden Wort – einer Geheimpolizei? Der Grüne Konstantin von Notz ist der wohl erfahrenste Geheimdienstkontrolleur im Bundestag und aktuell der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums. »Gerade mit Blick auf den BND sind wir bezüglich der Erweiterung der Befugnisse gesprächsbereit«, sagte er der ZEIT. Enge verfassungsrechtliche Grenzen müssten aber beachtet werden, betont er, insbesondere »mit Blick auf die vorgeschlagene Regelung für das BfV und das Trennungsgebot. Es ist eine direkte Lehre aus unserer Geschichte.« Wenn man den Verfassungsschutz einen Geheimdienst nannte, widersprachen die Beamten dort selbst bislang vehement: Man beobachte nur, sammele Informationen und bewerte. Auch dort soll sich das Selbstverständnis nun drastisch ändern. Das ist heikler als die Agententätigkeit des BND im Ausland. Nicht nur beobachten, auch aktiv eingreifen Im Gesetzentwurf sind nämlich nicht nur eine ganze Reihe an Maßnahmen vorgesehen, um Extremisten zu überwachen – im Internet, am Telefon, auch in ihren Wohnungen. Später heißt es: »Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann Schutzmaßnahmen vornehmen, wenn es bei seiner Aufklärung feststellt, dass eine umgehende Einwirkung erforderlich ist.« Anders gesagt: Die Verfassungsschützer dürfen wie Spione Computer manipulieren und beschädigen, oder Sprengstoffpakete durch Attrappen austauschen. Bundesinnenminister Dobrindt klang bei der Vorstellung am Mittwoch so, als könne er sich gar nicht vorstellen, dass jemand berechtigte Kritik daran übe: »Was haben denn jetzt unbescholtene Bürger zu befürchten? Die Antwort ist: gar nichts.« Und wer sich speziell darüber wundere, dass die Dienste auch Daten verändern, dem sage er, »selbstverständlich« sollten sie das auch dürfen. Der Verfassungsschutz ist auch für die Spionageabwehr verantwortlich. Indem zum Beispiel vertrauliche Berichte gefälscht werden, bevor ein Hacker darauf zugreift, will das Bundesamt so die Informationen »unbrauchbar« machen, wie Dobrindt es nennt, auch Verwirrung säen. Unklarheiten bei Fähigkeiten und Rechtsfragen Mindestens zwei Probleme gibt es allerdings mit diesem neuen Werkzeugkasten. Erstens, ganz praktisch: Die neuen Fähigkeiten müssen, das gilt auch für den BND, erst erlernt werden. Es braucht also fähiges Personal, auch Software und Know-how. Das betrifft den Einsatz von KI. Verfassungsschützer sind bislang auch nicht sehr geübt darin, etwa in fremde Wohnungen zu schleichen, um im Ernstfall Computer zu sabotieren. Zweitens, das könnte schwerer wiegen: Rechtlich betritt der Gesetzgeber an mehreren Stellen völliges Neuland. Wenn Agenten in anderen Ländern unterwegs sind, gilt dort eigentlich das Gewaltverbot des Völkerrechts. Hierzulande ist die Gefahrenabwehr wiederum eine Hauptaufgabe der Länder, die dortigen Verfassungsschutzämter geben dabei Hinweise an die Polizei. An dieser Stelle, so glauben manche Verfassungsrechtler, verwischt der Staat nun nicht nur Trenngrenzen, er übertritt sie. Welche guten Gründe es geben kann, damit die Dienste selbst stärker aktiv werden, deutete Alexander Dobrindt an. Nicht immer erlaubten »befreundete Dienste« nämlich den deutschen Behörden, ihre Hinweise mit anderen Parteien zu teilen. Konkret bedeutet das, wenn etwa die amerikanischen Geheimdienste einen Hinweis auf einen geplanten Terroranschlag weitergeben, kommen möglicherweise nicht alle Informationen bei allen zuständigen Stellen in Deutschland an. Im Geheimdienstjargon ist die Regel als »Third Party Rule« bekannt. Dobrindt sieht auch einen Vorteil darin, dass die Suche nach Hintermännern besser gelingen könnte, wenn die Beamten zum Beispiel einen Sprengsatz schon heimlich unschädlich machen, aber die Verdächtigen weiter beobachten können. Manche Verfassungsrechtler halten diese neuen Befugnisse aber generell für nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Ob sie zulässig sind, könnte am Ende das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden müssen. Dass es gegen das neue Gesetz mindestens eine Klage geben wird, ist sehr wahrscheinlich. Wer kontrolliert die Dienste? Ein entscheidender Begriff, der viele Maßnahmen nach dem neuen Gesetz rechtfertigt, lautet »erhebliche Bedrohung«. Eine Gefahr setzt demnach aber nicht erst ein, wenn ein Anschlag unmittelbar bevorsteht – sondern schon bei der Planung. Wer aber, und da kann die Sorge vor fehlender Kontrolle eintreten, entscheidet, was als solche Bedrohung gilt? Diese Aufgabe soll noch stärker beim sogenannten Unabhängigen Kontrollrat (UK-Rat) liegen, einer Behörde, in der zuvorderst Richter die Dienste beaufsichtigen. Beim BND sind es vor allem die sogenannten aktiven Maßnahmen, die für Schlagzeilen sorgen. Hinter der Bezeichnung verbergen sich offensive Operationen, die dem Auslandsdienst bislang untersagt waren. Künftig dürfen Spione zurückhacken, Daten manipulieren, in der physischen Welt sabotieren – wenn es eine Gefährdungslage gibt. Ein Beispiel: Gewinnt der BND Erkenntnisse, dass Hacker, die mit dem russischen Geheimdienst in Verbindung stehen, einen Angriff auf deutsche Ziele planen, können sie ihrerseits zur Vereitlung Hackerangriffe auf die betreffenden Gruppen starten, versuchen, deren Server auszuschalten, Kryptowallets aufzubrechen, Datenströme zu manipulieren. Damit der BND dazu greifen kann, muss der UK-Rat auf Antrag aber eine akute Bedrohungslage feststellen. Sie kann dann bis zu einem Jahr Bestand haben. Angesichts der dokumentierten hybriden Aktivitäten Russlands in Deutschland ist davon auszugehen, dass das nach Inkrafttreten des Gesetzes schnell passieren wird. Der UK-Rat besteht erst seit gut vier Jahren. Kanzleramtschefin Warken spricht selbst davon, dass die neuen Kompetenzen eine stärkere Kontrolle nötig machten. Der UK-Rat biete »lückenlose Kontrolle aus einer Hand«, er stärke damit auch die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments. Und was, wenn Extreme an die Macht kommen? Konkrete Vorschläge, wie das in der Praxis aussehen soll, stehen aus. Im Referentenentwurf zum Gesetz war noch recht vage davon die Rede, dem UK-Rat müsse »ein Überblick« und »wichtige Ergebnisse« der geheimdienstlichen Aktivitäten mitgeteilt werden. Auch in Reihen des Koalitionspartners SPD hat man dazu noch Gesprächsbedarf. Zudem ist das Parlamentarische Kontrollgremium, das die Nachrichtendienste ebenfalls überwacht, zurzeit mit nur wenigen erfahrenen Abgeordneten und obendrein unvollständig besetzt. Und was wäre, sollte in Berlin eines Tages eine radikale Partei in der Regierung sitzen, die ganz andere Vorstellungen von Bedrohungen hat? Die AfD, die in den bundesweiten Umfragen führt, stellt den Verfassungsschutz bislang gern als unfähig und überflüssig dar, weil sie selbst unter dessen Beobachtung steht. Käme eine radikale Partei wie diese an die Macht, könnte sie die politischen Beamten, also auch die Spitze der Geheimdienste, innerhalb kurzer Zeit mit Getreuen ersetzen. Grünen-Geheimdienstexperte von Notz warnt: »Auch mit Blick auf weiter an die Macht strebende Rechtsextremisten müssen verfassungsrechtliche Schutzmechanismen zwingend gewahrt bleiben.« Dass sich die Kontrolle noch mehr im UK-Rat konzentriert, könnte politischer Beeinflussung immerhin etwas entgegenwirken. Er bestimmt, wo eine Gefahr gesehen wird und tatsächlich weitreichende Maßnahmen ergriffen werden können. Seine Mitglieder sind nicht leicht auszutauschen. Allerdings gab es seit der Gründung des Gremiums bereits interne Differenzen im Rat. Da ging es auch um die Frage, wie strikt die Dienste kontrolliert und im Zweifel eingeschränkt werden sollen. Eine Richterin und ein Richter erklärten ihren Rücktritt und kehrten im April 2024 an das Bundesverwaltungsgericht zurück. Die Frage, wie genau die Kontrolleure wirklich hinsehen sollen, stellt sich nach der Reform wohl nur noch dringlicher.

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12. August
Deutschlandfunk

Berlin - Bundeskabinett beschließt Geheimdienstreform - gemischte Reaktionen

Bundesinnenminister Dobrindt sagte, Deutschland sei tägliches Ziel hybrider Kriegsführung. Die Nachrichtendienste müssten zu echten Geheimdiensten werden. Kanzleramtschefin Warken sagte, Deutschland könne sich nicht dauerhaft auf die Unterstützung befreundeter ausländischer Dienste verlassen. Geplant ist unter anderem, dass Geheimdienste erstmals die Möglichkeit erhalten, in klar begrenzten Fällen aktiv einzugreifen. So dürfte künftig zum Beispiel der BND die IT-Infrastruktur ausländischer Akteure während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipulieren. Generell sollen BND und Verfassungsschutz künftig auch Hackerangriffe vornehmen können, um Daten zu manipulieren oder zu löschen. So ließen sich etwa Anleitungen zum Waffenbau verändern. Der BND darf auch weiterhin grundsätzlich keine Gewalt gegen Personen im Ausland einsetzen. Damit bleibt der deutsche Auslandsgeheimdienst von den Befugnissen des US-Geheimdienstes CIA, des israelischen Mossad oder der französischen DGSE weit entfernt. Henrichmann (parlamentarisches Kontrollgremium): Gesetz wird Prüfung durch Bundesverfassungsgericht standhalten Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Henrichmann, geht davon aus, dass das geplante Gesetz zur Ausweitung der Befugnisse der Nachrichtendienste einer etwaigen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhält. Der CDU-Politiker sagte im Deutschlandfunk, man habe sehr genau abgewogen zwischen Schärfung und Professionalisierung der Dienste auf der einen Seite und der rechtsstaatlichen Kontrolle auf der anderen Seite. Henrichmann räumte ein, dass damit juristisches Neuland betreten werde. Linke spricht von Aktionismus, FDP von Tabubruch Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eichwede signalisierte Unterstützung für die Pläne, kündigte jedoch an, die Kontrolle der Dienste genau zu prüfen. Grünen-Chef Banaszak betonte, zusätzliche Befugnisse seien richtig, müssten aber verfassungskonform sein. Die Linken-Abgeordnete Bünger bemängelte, wer Nachrichtendiensten operative Eingriffsrechte und Sabotagebefugnisse gebe, plane eine neue deutsche Geheimpolizei. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Thoden, sprach im ARD-Fernsehen von Aktionismus. Die Reformen weiteten eigentlich nur die Kompetenzen von Geheimdiensten und Exekutivorganen aus - bei gleichzeitiger Rücknahme der Kontrolle. Der FDP-Vorsitzende Kubicki sprach von einem historischen Tabubruch. Die strikte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei habe auch historische Gründe, sagte Kubicki der "Augsburger Allgemeinen". Er rechne damit, das das Verfassungsgericht eingreifen werde. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, kritisiert, dass ihrer Behörde durch die Reform die datenschutzrechtliche Aufsicht über den BND entzogen wird. Betroffene könnten damit auch nur sehr eingeschränkt erfahren, wie Nachrichtendienste ihre Daten verarbeiten. Aus dem Dlf-Programm: Diese Nachricht wurde am 12.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

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12. August
ZDF heute

Macht für Geheimdienste, Geld für Studis und Bühne für BSW

Update am Abend:Macht für Geheimdienste, Geld für Studis und Bühne für BSW von Nicola Frowein Guten Abend, "echte Geheimdienste" will Innenminister Alexander Dobrindt aus den deutschen Nachrichtendiensten machen. Deshalb hat das Kabinett heute eine umfassende Reform der Dienste angestoßen. Sie sollen so besser auf zunehmende Bedrohungslagen reagieren können. Studierende müssen dagegen noch etwas warten - zwar wird das Bafög wie versprochen erhöht, aber das dauert noch. Und Sahra Wagenknecht sorgt vor der Wahl in Sachsen-Anhalt für Irritationen. Mehr Macht für Geheimdienste - Das ist passiert: Das Bundeskabinett hat eine weitreichende Reform der Geheimdienste auf den Weg gebracht. Die entsprechende Vorlage dazu kommt von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). - Das ist der Hintergrund: Das Hunderte Seiten starke Gesetzespaket räumt dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundesnachrichtendienst (BND) deutlich mehr Befugnisse ein. Das Sammeln und Speichern von Daten soll dann in größerem Umfang möglich sein, Sabotageakte oder Hackerangriffe könnten aktiv bekämpft werden. Die Reform muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Linke und FDP melden Bedenken an. - Das sagt unsere Rechtsexpertin: Die Reform verschiebe "eine zentrale Grenze der deutschen Sicherheitsarchitektur", ordnet Sarah Tacke, Leiterin der ZDF-Redaktion Recht und Justiz, die geplante Reform ein. Dass den Nachrichtendiensten ein aktives Eingreifen ermöglicht werden solle, sei angesichts zunehmender Spionage, Sabotage und Cyberangriffe nachvollziehbar. "Es berührt aber das historisch begründete Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten", sagt Tacke. Entscheidend werde deshalb sein, "ob die zusätzlichen Befugnisse mit ausreichend unabhängiger Kontrolle und Rechtsschutz verbunden werden". Mehr Bafög - aber später - Das ist passiert: Das Bafög und mit ihm die Wohnkostenpauschale für Studierende und Schüler werden erhöht - allerdings erst später als geplant, nämlich im Sommer- und Wintersemester 2027. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Nach der Sommerpause muss die Reform noch im Bundestag beraten und abgesegnet werden. - Das ist geplant: Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, soll ab kommendem Frühjahr 440 Euro (statt bisher 380) bekommen. Der Bafög-Beitragssatz soll zum Wintersemester 27/28 auf maximal 503 Euro monatlich steigen und ab Frühjahr 2029 weiter auf 563 Euro monatlich. Das entspricht dann der Summe, die Bezieher von Grundsicherung aktuell erhalten. Außerdem sollen die Anträge digitaler und weniger bürokratisch werden. - Das sagen Politik und Verbände: Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) bezeichnet die geplante Reform als "entscheidenden Schritt", mit dem "das Bafög sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann". Verbände und Opposition kritisieren vor allem, dass die Erhöhung so spät in Kraft trete und dass die Erhöhungen zu gering seien. Das Deutsche Studierendenwerk sieht insgesamt "Korrekturbedarf". Auch eine auf 440 Euro erhöhte Wohnkostenpauschale liege "weit unter der durchschnittlichen Miete von 512 Euro für ein WG-Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt", erklärte Vorstandsvorsitzender Matthias Anbuhl. AfD-Ministerpräsident von Wagenknechts Gnaden? - Das ist passiert: BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht hat erklärt, dass ihre Partei in Sachsen-Anhalt möglicherweise den Weg für einen Ministerpräsidenten von der AfD freimachen wolle. Ihr Wahlziel sei die Abwahl von CDU-Ministerpräsident Sven Schulze. - Das ist der Hintergrund: Voraussetzung für eine solche Unterstützung ist der Einzug des BSW in den Landtag bei den Wahlen am 6. September. In Umfragen kommt die AfD derzeit auf knapp 42 Prozent, das BSW auf knapp fünf Prozent. CDU, Linke und SPD kämen zusammen auf um die 41 Prozent. Würde sich Wagenknechts Partei bei einem solchen Ergebnis im dritten Wahlgang der Ministerpräsidentenwahl enthalten, könnte theoretisch ein AfD-Kandidat Regierungschef werden. Die AfD strebt in Sachsen-Anhalt eine Alleinregierung an. - Das sagt unsere Korrespondentin: ZDF-Hauptstadtkorrespondentin Andrea Maurer wundert es nicht, dass Wagenknecht lieber einem AfD-Ministerpräsidenten zur Macht verhelfen würde als einem Kandidaten der CDU. Radikalität und Populismus gehörten auch beim BSW zum Programm. Wagenknechts "Markenkern und ihr Selbstverständnis" sei es, "Zünglein an der Waage" zu sein, sagt Maurer. Dabei gehe und ging es der BSW-Chefin "nie ums Regieren selbst als vielmehr darum, das Regieren der anderen zu stören." Darin liege eine "destruktive Kraft, die sich durch ihre gesamte politische Karriere zieht". Lesen Sie dazu auch die Analyse: Wagenknecht "will damit die Schlagzeilen bestimmen" ZDF heute journal, 10.08.2026, 21:45 Uhr 10.08.2026 | 3:00 minEin Blick in die Sonne Sie haben keine SoFi-Brille mehr ergattert, wollen keine Lochkamera bauen oder doch lieber die totale Sonnenfinsternis über Mallorca als die partielle bei uns sehen? Das können Sie hier im Livestream ab 20 Uhr. Zahl des Tages Mit der Frühstartrente sollen Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge herangeführt werden. Sie soll als Teil der privaten Altersvorsorge das Rentensystem stärken - so der Plan von Schwarz-Rot: Grünes Licht für Frühstartrente: Wer davon profitieren kann Ratgeber: Worauf Studierende bei der Wohnungssuche achten sollten Das neue Semester steht vor der Tür, der Wohnungsmarkt ist angespannt. Was Studierende über rechtliche Regelungen rund um WG-Zimmer und die erste Wohnung wissen sollten, lesen Sie hier: Was bei Vertrag, Kaution und Untermiete gilt ZDF Volle Kanne, 10.08.2026, 09:05 Uhr 10.08.2026 | 6:47 minSport Gesa Krause - bereit für Krönung bei der Leichtathletik-EM: Gesa Krause ist zurück und so selbstbewusst wie lange nicht. Bei der EM greift die 34-Jährige nach ihrem dritten EM-Titel. Auch Lea Meyer und Olivia Gürth sind in Form. Geringes Zuschauerinteresse und hohe Preise: Essen und Trinken sind teuer, die Zuschauerränge oft leer. An den Leichtathletik-Europameisterschaften in Birmingham hat es Kritik gegeben. ZDF sportstudio, Leichtathletik-EM kompakt, 12.08.2026, 15:43 Uhr 12.08.2026 | 10:31 minDie Vielgeprüfte will sich treu bleiben: Vor zweieinhalb Jahren gewann Schmetterling-Spezialistin Angelina Köhler WM-Gold, in zwei Jahren will sie sich mit Olympia versöhnen. In Paris kann sie damit schon mal anfangen. Schlagzeilen - Neue Hitzewelle rollt auf Deutschland zu: Wieder bis 39 Grad - Niedrigwasser-Konferenz in Berlin: Bilger will Fluss-Ausbau fördern, Schneider dagegen - Hitzewellen und Niedrigwasser: Umweltminister will Klimaanpassung ins Grundgesetz aufnehmen - Alternative wegen Niedrigwasser benötigt: Was können Straße und Schiene statt Schiffen leisten? - Änderungen bei Kinder- und Jugendhilfe: Regierung will Aus für begleitetes Trinken - Ätna spuckt weiter Lava: Flughafen Catania bleibt dicht - Brand auf Fähre bei Bali: 100 Menschen in Sicherheit gebracht - Musik-Streamingdienst: Spotify will KI-generierte Profile kennzeichnen - Hochzeit in Portugal: Cristiano Ronaldo heiratet langjährige Freundin Das sollten Sie sich mal anschauen In Kenia haben Nashorneltern ihr offenbar krankes Jungtier zurückgelassen. Ranger konnten das Nashornbaby retten und nahmen sich seiner an. ZDF Mittagsmagazin, 12.08.2026, 12:00 Uhr 12.08.2026 | 2:08 minStreaming-Tipps für den Abend ZDF 2024 13.07.2026 | 88:59 minFür immer Freibad: Simon hat das Abi in der Tasche und ein Jurastudium vor sich, zumindest laut Vater Rainer. Stattdessen verbringt er den Sommer seines Lebens im Freibad. Grund dafür ist Mira (ZDF, Coming of Age, 89 Minuten). Badeschluss - Das Ende der Schwimmbäder: Eine Reportage über den oft verzweifelten Kampf vieler Gemeinden um den Erhalt von nicht mehr finanzierbaren Schwimmbädern (3sat, Reportage, 50 Minuten). 3sat 2025 18.09.2025 | 50:17 minRezept des Tages: Topfennockerl mit Brombeerkompott ZDF Volle Kanne, 12.08.2026, 09:05 Uhr 12.08.2026 | 5:48 minLuftig und süß: Topfennockerl sind eine klassische Süßspeise aus Österreich. Sie werden aus einem Quarkteig geformt. TV-Koch Mario Kotaska serviert dazu ein Kompott aus frisch gepflückten Brombeeren. Die genaue Anleitung finden Sie hier im Download. Wenn Sie unser ZDFheute Update abonnieren möchten, können Sie das hier tun oder in Ihrer ZDFheute-App unter Meine News / Einstellungen / ZDFheute-Update-Abo. Genießen Sie Ihren Abend! Nicola Frowein und das gesamte ZDFheute-Team Alles gut? Danke, dass Sie unser ZDFheute Update lesen! Empfehlen Sie das Briefing gerne Ihren Freunden und Bekannten - hier ist der Anmelde-Link. Außerdem freuen wir uns weiterhin über Ihr Feedback, was Ihnen besonders gut gefällt und was wir noch besser machen sollten, an zdfheute-feedback@zdf.de. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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12. August
Neues Deutschland

Geheimdienste | Geheimdienstreform: Lizenz zur ungestörten Drecksarbeit

- Politik - Geheimdienste Geheimdienstreform: Lizenz zur ungestörten Drecksarbeit Kabinett beschließt Nachrichtendienstegesetz. Dieses soll Verfassungsschutz und BND »operatives Handeln« ermöglichen – angeblich nur bei Gefahr im Verzug. Alexander Dobrindt blieb der versammelten Presse keinen Superlativ schuldig, als er am Mittwoch gemeinsam mit Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) den Entwurf für ein neues Nachrichtendienstegesetz vorstellte. Die neuen Vorschriften sollen dafür sorgen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND), also Inlands- und Auslandsnachrichtendienst, endlich »echte Geheimdienste« werden, wie es der CSU-Innenminister seit Langem ankündigt. Das Kabinett von CDU, CSU und SPD hat die Gesetzesnovelle am Mittwoch beschlossen. Geplant ist sie seit Jahresbeginn, seinen Referentenentwurf veröffentlichte das Innenministerium im Juli. Für Dobrindt markiert das Gesetz – das bis zum Jahresende von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden und im Januar 2027 in Kraft treten soll – eine »neue Zeitrechnung« für die Arbeit der Geheimdienste. »Mit dem Nachrichtendienstegesetz revolutionieren wir geradezu die Sicherheitsarchitektur in Deutschland«, meinte der Minister. Die Rolle der Dienste solle sich künftig nicht mehr nur auf das bloße Beobachten feindlicher Aktivitäten beschränken, sondern »operatives Handeln« ermöglichen. Vor allem digitale Gegenangriffe sollen aber nur erlaubt sein, wenn »polizeiliche Strukturen« nicht schnell genug verfügbar seien oder im Ausland deren Hinzuziehung von »befreundeten Diensten« nicht genehmigt werde, beteuerten Dobrindt und Warken. Das Eingreifen von BND-Mitarbeitern solle nur zulässig sein, wenn eine akute Bedrohung der deutschen Gesellschaft oder von Bürgern der Bundesrepublik anders nicht bekämpft werden könne. Kritik abgebügelt Kritik an der Verschmelzung von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Befugnissen bügelten die beiden Kabinettsmitglieder unter Verweis auf die immer neuen Einflusskampagnen und Angriffe »fremder Mächte« wie zuletzt am Flughafen Leipzig-Halle ab. Kritikern der Ausweitung der Befugnisse der Dienste, die sich »mit ehemaligen Mustern in Schützengräben eingerichtet« hätten, rate er, so Dobrindt, »sich mit der aktuellen Bedrohungslage auseinanderzusetzen«. »Unbescholtene Bürger haben gar nichts zu befürchten«, betonte der Minister und fügte hinzu: »Wir reden hier über Terrorismus, über die, die dieser Gesellschaft massiven Schaden zufügen wollen.« Warken sagte mit Blick auf von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geäußerte Befürchtungen hinsichtlich Eingriffen in das Patientengeheimnis, diese seien unbegründet. Das Verhältnis der Mediziner zu ihren Patienten bleibe »besonders geschützt«, am bisherigen »Schutzniveau« ändere sich nichts, versicherte die Kanzleramtschefin, die bis Juli noch Bundesgesundheitsministerin war. Hackbacks und Manipulation Der für die Auslandsaufklärung verantwortliche BND soll laut dem Gesetzentwurf unter anderem die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer von dieser gestarteten »Cyber- oder Desinformationsattacke« auf Deutschland manipulieren dürfen. Seine Mitarbeiter sollen unter anderem sogenannte Hackbacks starten dürfen. Beamte des für Spionageabwehr und Aufklärung im Inland zuständigen BfV sollen sogar in Wohnungen eindringen dürfen – theoretisch aber nur, um zum Beispiel dort lagernde Sprengstoffkomponenten gegen »harmloses Pulver« auszutauschen. Deutschland könne sich nicht dauerhaft auf die Unterstützung befreundeter ausländischer Dienste verlassen, begründete Kanzleramtschefin Warken das Vorhaben. Die deutschen Behörden dürften mit ihrem Aktionsradius nicht länger »hinter denen anderer europäischer Partner zurückstehen«. Mit den neuen Regelungen würden sie zu diesen »aufschließen«, so Dobrindt. Warken hob insbesondere die laut dem künftigen Gesetz mögliche längere Speicherung von Daten hervor. So sollen »Informationsdaten« künftig sechs und »Verkehrsdaten« bis zu zwölf Monate aufbewahrt und genutzt werden dürfen. Als Beispiele für vom BND ausgeführte »Hackbacks« nannte die für die Geheimdienste zuständige Kanzleramtsministerin solche auf »IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren« zwecks Sabotage. Zudem könne der Dienst Warenlieferungen manipulieren, damit wichtige Bauteile etwa für Waffen nicht an ihren Bestimmungsort kämen. Der BND bekomme insgesamt »mehr Zugriffsmöglichkeiten« auf IT-Systeme – »von intelligenten Haushaltsgeräten wie zum Beispiel einem Kühlschrank angefangen bis hin zu privaten Mobiltelefonen, Laptops oder anderer Hardware«. Auch neue Technologien wie die automatisierte Auswertung riesiger Datenmengen durch eine künstliche Intelligenz sollen die Dienste künftig stärker nutzen und dafür die notwendige Ausrüstung erhalten. Sie bekommen zudem die Lizenz zur sogenannten Online-Durchsuchung. Dabei greifen ihre Mitarbeiter auf ein Gerät einer observierten Person zu, um die darauf gespeicherten Daten begutachten zu können. Ausgeweitet werden soll auch die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), die es ermöglicht, verschlüsselte Kommunikation mitzulesen. Der Gesetzentwurf sieht abgestufte Regeln für das Auslesen von Geräten und für heimliche Eingriffe in private Computersysteme vor. Je umfassender diese sind, desto höher sollen die Hürden und desto stärker soll die Kontrolle sein. Dobrindt betonte, die Online-Durchsuchung sei ein »wichtiges Mittel zur Entdeckung von Anschlagsplänen«. Flankiert werde die Ausweitung der Befugnisse durch eine Intensivierung der Kontrolle der Arbeit der Nachrichtendienste, erklärte Warken. Künftig soll der Unabhängige Kontrollrat das zentrale Gremium hierfür sein. Er soll regelmäßig die Abgeordneten im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages (PKGr) informieren. Für Warken ist zudem klar: »Unsere Dienste agieren ausschließlich zum Schutz des Gemeinwesens und der Bürgerinnen und Bürger.« Bedenken nicht nur von links Der Hauptkritikpunkt aus der Partei Die Linke, aber auch von FDP-Chef Wolfgang Kubicki an der Geheimdienstreform lautet, dass sie das strikte Trennungsgebot zwischen der beobachtenden Rolle des BfV und den exekutiven Befugnissen der Polizei aufweicht. Damit werde ignoriert, dass die Trennung eine Lehre aus der »dunkelsten Zeit« in Deutschland gewesen sei, erklärte die Vizechefin der Linken im Bundestag, Clara Bünger. Sie fürchtet die Schaffung einer »neuen deutschen Geheimpolizei«. Schwere Bedenken gegen die Gesetzespläne kommen aber auch vom ehemaligen Chef des Brandenburger Landesamtes für Verfassungsschutz, Jörg Müller (2022 bis 2025), und der Datenschutzbeauftragten des Bundes, Louisa Specht-Riemenschneider. Sie bemängelt zudem, in den Reformprozess nicht ausreichend eingebunden worden zu sein. Zudem soll die Datenschutzbeauftragte offenbar, anders als bisher, bei der Geheimdienstkontrolle keine Rolle mehr spielen. Der »Rheinischen Post« sagte Specht-Riemenschneider, die Reform schränke »Grundrechte in inakzeptabler Form« ein. Ein »Zuviel an Überwachungsmöglichkeiten von unbeteiligten Bürgerinnen und Bürgern« führe »zu Freiheitseinschränkungen, die wir erst realisieren, wenn es zu spät ist«. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Ulrich Thoden, sieht nicht nur eine Verletzung der »bitteren Lektion aus unserer Geschichte, insbesondere der Gestapo«. Er hält die Geheimdienstreform auch nicht für ein geeignetes Mittel zur besseren Gefahrenabwehr. Zudem seien die Kompetenzen, »was die Gefahrenaufklärung betrifft, gerade für die Nachrichtendienste«, bereits »deutlich erweitert worden«, sagte er am Mittwoch im ARD-»Morgenmagazin«. Die Verfassungsgerichte hätten dem nur zugestimmt, weil die Dienste bislang eben nicht direkt hätten eingreifen können. »Was jetzt passiert, ist, dass wir im Grunde Doppelstrukturen schaffen, indem die Polizei aufklärt und abwehrt und die Nachrichtendienste dann auch aufklären und abwehren. Und Doppelstrukturen sind immer ineffizient und verfassungsrechtlich hier höchst bedenklich«, gab Thoden zu bedenken. Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Janis Ehling, monierte: »Dass ausgerechnet die am schwersten zu kontrollierende Behörde die weitestgehenden Eingriffsrechte bekommen soll, ist gefährlicher Irrsinn.« Wenn Dobrindt und der PKGr-Vorsitzende Marc Henrichmann (CDU) sagten, man wolle nur, »was die anderen auch können, dann steckt darin die Gefahr eines nach oben offenen Wettrüstens der Geheimdienstbefugnisse«, mahnte Ehling. Zustimmung zu den Teilen der Reform, die den BND betreffen, kommt von den Grünen. Dass der Auslandsdienst mehr Befugnisse erhalten solle, sei richtig und überfällig, sagte Konstantin von Notz, der die Grünen seit Langem im PKGr vertritt, dem RBB. Im Inland, »wo wir 16 Landespolizeien und eine Bundespolizei und ein BKA haben«, stelle sich die Situation dagegen ganz anders dar. Der Brandenburger Ex-LfV-Chef Müller fragt sich zudem, was passiert, wenn »die Falschen« an die Spitze des BfV kämen, wenn »Extremisten regieren und einen mächtigen Geheimdienst kontrollieren«. Auch Müller warnt vor dem Entstehen einer neuen Geheimpolizei. Gegenüber dem Nachrichtenportal »The Pioneer« kritisierte er zudem die geplante Erlaubnis für das BfV, in Wohnungen einzudringen. »Das ist einer der schwersten Grundrechtseingriffe überhaupt«, mahnte er. Clara Bünger kündigte im NDR an, dass ihre Fraktion den Gesetzentwurf vollständig ablehnen werde. Voraussichtlich werde Die Linke gegen die Vorhaben vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen. Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär. 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12. August
ZDF heute

Geheimdienstreform: So weit sollen die Befugnisse gehen

BND und Verfassungsschutz:Geheimdienstreform: So weit sollen die Befugnisse gehen von Jan Henrich Das Kabinett bringt eine Reform von BND und Verfassungsschutz auf den Weg. Die Dienste sollen mehr Befugnisse erhalten und künftig "aktiv" eingreifen. Was heißt das? Ein Überblick. Mehr als 700 Seiten umfasst der Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Geheimdienste in Deutschland grundlegend reformiert werden sollen. Befugnisse, Aufgaben und Kontrolle über den im Ausland aktiven Bundesnachrichtendienst (BND) und das im Inland tätige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) werden darin angepasst. Einen Meilenstein nennt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Pläne. Gleichzeitig kommt Kritik von der Opposition. Welche Änderungen sind geplant? Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl von Anpassungen vor. So sollen die Geheimdienste künftig über die reine Aufklärung hinaus in der Lage sein, "aktive Maßnahmen" durchzuführen. Zudem werden Analyse- und Überwachungsbefugnisse ausgebaut, beispielsweise mit Blick auf den Einsatz künstlicher Intelligenz, Speicherfristen oder die Übermittlung von Informationen an andere Behörden. Die Bundesregierung will den Geheimdiensten mehr Macht geben. Kanzleramtschefin Warken spricht von der grundlegendsten Reform des BND seit Bestehen - Linke und FDP protestieren. 12.08.2026 | 1:59 minZudem werden bestehende Regelungen konkretisiert. So etwa bei "strategischen Aufklärungsmaßnahmen", also dem Anzapfen von Internetknotenpunkten durch den BND. Mit der Reform soll auch die Kontrolle der Geheimdienste neu aufgestellt werden. Bislang sind der Unabhängige Kontrollrat (UKRat), das Parlamentarische Kontrollgremium, die G10-Kommission und das Bundesamt für Datenschutz in unterschiedlichen Funktionen zuständig. Künftig sollen die Kontrollaufgaben beim UKRat gebündelt werden, der auch als "gerichtsähnlich" bezeichnet wird. Mit einer weitreichenden Reform will die Bundesregierung den Geheimdiensten mehr Macht geben. Was steckt dahinter? 12.08.2026 | 1:51 minWas sind "aktive Maßnahmen"? Sowohl Bundesnachrichtendienst als auch Verfassungsschutz sollen künftig "aktive Maßnahmen" ergreifen können. Je nach Geheimdienst sind die Regelungen unterschiedlich ausgestaltet. Im Fall des BND heißt es im Entwurf, er soll bei einer "spezifischen Gefährdungslage" auf Ziele "einwirken" dürfen. Gemeint sind beispielsweise Hackbacks, also Gegenangriffe im Netz oder Manipulationen von Bauteilen. Im Fall des Verfassungsschutzes sind einige konkrete Maßnahmen bereits im Entwurf aufgezählt, etwa das "Verfälschen" von Informationen oder die Beeinträchtigung von "Tatmitteln". Der Verfassungsschutz darf die Maßnahmen allerdings nur ergreifen wenn andere Stellen, beispielsweise die Polizei, diese nicht leisten können. Zudem sollen die Geheimdienste nur auf Gegenstände einwirken dürfen. Bei ZDFheute live stellt Rechtswissenschaftler Prof. Zöller kritisch in Frage, ob Nachrichtendienste solche Befugnisse wirklich brauchen. 12.08.2026 | 16:16 minWie begründet die Bundesregierung die Ausweitung der Befugnisse? Im Gesetzesentwurf sind drei Ziele genannt, die aus Sicht der Bundesregierung mit der Reform des Nachrichtendienstrechts erreicht werden sollen: Die Umsetzung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, eine Anpassung an neue Bedrohungslage im In- und Ausland und eine effizientere Kontrolle. Vor dem Hintergrund hybrider Angriffe sei es wichtig, dass die Nachrichtendienste auf der Höhe der Zeit und "auf Augenhöhe mit den Partnern" agieren könnten, betont Nina Warken (CDU), Chefin des Kanzleramts, bei der Vorstellung des Entwurfs, der nun in den Bundestag geht. Eine Reform war notwendig, sagt Sicherheitsexperte Hans-Jakob Schindler bei ZDFheute live: "Es braucht mehr Befugnisse." 12.08.2026 | 14:11 minWelche Kritik gibt es an der geplanten Reform? Die Reform bedeute einen massiven Ausbau der Überwachung durch Geheimdienste, während gleichzeitig die Kontrolle abgebaut würde, warnt Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie. Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, sieht in der Reform einen Bruch mit dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Dass Nachrichtendienste operative Eingriffsrechte erhalten sollen, sei geschichtsvergessen, so Bünger. Die Bundesregierung gebe damit eine zentrale Lehre aus den Verbrechen des Nationalsozialismus auf. Ähnliche Kritik äußerte auch Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen. Er betonte allerdings auch, dass es grundsätzlich notwendig sei, die Geheimdienste zu modernisieren. Die AfD-Fraktion hatte in der Vergangenheit immer wieder gefordert, dass die Bundesregierung stärker darlegt, in wie vielen Fällen die bisherigen Befugnisse nicht ausgereicht hätten. Mehr aktuelle Nachrichten - LiveblogAktuelle Entwicklungen :Iran-Krieg und Nahost-Konflikt: Alle Nachrichten im Liveblog - LiveblogRussland greift die Ukraine an:Aktuelles zum Krieg in der Ukraine - Crash-Propheten im Netz:Wie ein Goldhändler mit Krisen-Ängsten Millionen verdientvon Maxie Römhild und Aron Dollmit Video28:57 - Deutscher Wetterdienst:Hitzewelle rollt auf Deutschland zu: Wieder bis 39 Gradmit Video1:20

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12. August
Tagesschau

Kabinettsbeschluss: Mehr Macht für Nachrichtendienste - das ist geplant

Kabinettsbeschluss Mehr Macht für Nachrichtendienste - das ist geplant Eingreifen statt zuschauen: Die Nachrichtendienste sollen operative Befugnisse bekommen - um etwa Sprengstoff von möglichen Angreifern unschädlich machen zu können. Ein Paradigmenwechsel. Was ist genau geplant? Der Bundesnachrichtendienst soll auf "allerhöchstem Niveau" mitspielen. Und der Verfassungsschutz - bislang als Inlandsnachrichtendienst beschrieben - zu einem "echten Geheimdienst" mit operativen Fähigkeiten ausgebaut werden. So wollen es der Kanzler und sein Innenminister. So verlange es die sicherheitspolitische Lage, heißt es. Und so sieht es nun die Nachrichtendienstreform vor, deren Entwurf die Bundesregierung im Kabinett beschlossen hat. Man habe sich in zu vielen sicherheitsrelevanten Bereichen darauf verlassen, dass Partner die Sicherheit mit gewährleisten, sagt Kanzleramtsministerin Nina Warken, die für den Bundesnachrichtendienst zuständig ist. "Wir sind einfach zu sehr davon abhängig, dass uns die Nachrichtendienste anderer Länder unterstützen, und diese Hilfe ist in zu vielen Bereichen eine Einbahnstraße im Moment." Jetzt müssen noch Bundestag und Bundesrat mitmachen. Das soll bis Ende des Jahres geschafft sein. Ein Inkrafttreten ist zum 1. Januar geplant. In Deutschland gibt es bislang keine Geheimdienste, dafür aber drei Nachrichtendienste: - das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bzw. den Inlandsnachrichtendienst mit den Landesbehörden - den Auslandsnachrichtendienst (BND) - und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD). Ein Nachrichtendienst darf nur Informationen beschaffen. Dafür kann er verdeckt arbeiten. Anders als ein Geheimdienst unterliegt er verschiedenen Formen der rechtlichen und parlamentarischen Kontrolle. Die Behörde hat keine exekutiven Befugnisse, sie kann also beispielsweise keine Personen festnehmen. Ein Geheimdienst hingegen darf nicht nur verdeckt Informationen beschaffen, sondern auch geheime Operationen durchführen - etwa ein paramilitärischer Einsatz oder Auslandspropaganda. Auch die verdeckte finanzielle Unterstützung von ausländischen Parteien oder Kandidaten kann beispielsweise dazu zählen. "Paradigmenwechsel" in drei Gesetzen geplant "Wir sind tägliches Ziel von Spionage, von Sabotage, von Cyberangriffen, von versteckten Aktionen fremder Mächte", sagt Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), zuständig für den Verfassungsschutz. Ziel sei, Deutschland zu destabilisieren. Mehr als 700 Seiten hat der Entwurf. Im Wesentlichen geht es dabei um drei Gesetze: über den Bundesverfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und die Rechtskontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat. Vielfach ist von einem "Paradigmenwechsel" die Rede. Denn Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst galten bislang als Nachrichtendienste, nicht als Geheimdienste, weil sie weitgehend auf das Sammeln von Informationen beschränkt waren. Sobald es darum ging, aktiv zu werden, Maßnahmen zu ergreifen, waren andere zuständig - im Inland die Polizei. Diese Trennung von Polizei und Geheimdiensten hat in Deutschland historische Gründe. Nach den Erfahrungen während des Nationalsozialismus und in der DDR wollte man verhindern, dass wieder eine Geheimpolizei mit umfassenden Befugnissen entsteht, die gegen Bürger eingesetzt werden kann. Aktiv werden, statt nur beobachten Originäre Aufgabe des Verfassungsschutzes soll es nun zwar bleiben, Erkenntnisse zu sammeln. Bei einer "besonderen Bedrohung" soll er aber auch operativ tätig werden dürfen. Das heißt, etwa in Fällen terroristischer Bedrohungen oder geheimdienstlicher Aktionen "fremder Mächte". Dann soll der Verfassungsschutz etwa Cyberangriffe ins Nichts umleiten dürfen, ohne dass es der Angreifer bemerkt. Lieferketten manipulieren, um die Herstellung von Waffen oder Sprengstoff zu verhindern. Fehlinformationen über Tatgelegenheiten an potenzielle Angreifer herantragen, damit deren Plan schief läuft. Technische Anleitungen zur Sprengstoff-Herstellung oder Informationen über Schwachstellen Kritischer Infrastruktur unbrauchbar machen. Entsprechendes gilt für den Bundesnachrichtendienst in einer "spezifischen Gefährdungslage". Er ist bei der Auswahl seiner nachrichtendienstlichen Mittel flexibler als der Verfassungsschutz. Die Maßnahmen müssen sich gegen die "fremde Macht" richten, von der die Gefahr ausgeht. Sie dürfen also nicht gezielt unbeteiligte Privatpersonen treffen. Eine weitere Einschränkung, die das Gesetz vorsieht: Gezielte Verletzungen oder Tötungen sind nicht erlaubt. Generell sind Aktionen des Bundesnachrichtendiensts außerdem auf das Ausland beschränkt. Operationen im Cyber-Raum könnten auch "im Inland erfolgen, solange die Wirkung der Maßnahme im Ausland eintritt", heißt es in der Gesetzesbegründung. Weitere neue Befugnisse Neue Befugnisse für beide Dienste sind außerdem der Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Datenanalyse und die Online-Durchsuchung. Bei letzterer geht es um einen heimlichen Zugriff auf ein Smartphone oder ein anderes Gerät, um darin gespeicherte Daten zu durchsuchen. Der Bundesnachrichtendienst soll eine Online-Durchsuchung auch im Inland fortsetzen dürfen, wenn sich ein bereits in anderen Staaten beobachteter ausländischer Agent vorübergehend auch in Deutschland aufhält. Der Verfassungsschutz bekommt außerdem die ausdrückliche Befugnis, Wohnungen zu betreten - etwa um Spähsoftware für eine Online-Durchsuchung zu installieren oder um Waffen unschädlich zu machen. Dem BND soll künftig erlaubt werden, Daten länger zu speichern. Für Inhaltsdaten sind sechs Monate, für Metadaten sogar zwölf Monate vorgesehen. Dadurch könne die Behörde auch "rückwirkend und unverzüglich auf den gespeicherten Datenstand zugreifen", sagte Warken. Umgang mit Minderjährigen Daten von Minderjährigen sollen künftig auch durch den Verfassungsschutz verarbeitet werden dürfen. Das wird damit begründet, dass in bestimmten extremistischen Szenen die Akteure immer jünger werden, etwa in der sogenannten Attentäter-Fanszene. Neu ist auch, dass künftig 16-Jährige als Vertrauensperson, sogenannte V-Leute, angeworben und eingesetzt werden können sollen, wenn es gar nicht anders geht. Das sind Personen aus der jeweiligen beobachteten Szene, die meist gegen Bezahlung verdeckt Informationen an die Sicherheitsbehörden weitergeben. Beobachtung von Verfassungsfeinden Mit der Reform würde außerdem erstmals gesetzlich ein Verfahren festgelegt, wie die Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung und der Umgang mit entsprechenden Verdachtsfällen ablaufen müssen. Entscheiden, wer beobachtet wird, muss der Präsident des Verfassungsschutzes. Verdachtsfälle müssen innerhalb festgelegter Fristen überprüft werden. Die Beobachtung darf in der Regel nicht länger als fünf Jahre andauern. Im Ausnahmefall kann sie mit Zustimmung des Bundesinnenministeriums um jeweils weitere zwei Jahre verlängert werden. Die AfD wurde im Februar 2021 vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Im März 2022 bestätigte das Verwaltungsgericht Köln die Entscheidung. Im Mai 2025 erfolgte eine Hochstufung, die derzeit allerdings gerichtlich überprüft wird. Zeitlich noch enger begrenzt - nämlich auf in der Regel maximal zwei Jahre - sind Prüffälle, in denen es nur erste Anhaltspunkte für einen Verdacht gibt. Für Klagen gegen eine Beobachtung soll künftig nur noch das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein. Statt drei gibt es dann also nur noch eine Instanz. Das Argument der Bundesregierung: Beschleunigung. Kontrolle der Dienste Die rechtliche Kontrolle soll nun vollständig auf den Unabhängigen Kontrollrat übertragen werden - sowohl für den Bundesnachrichtendienst als auch für den Verfassungsschutz. Das Gremium wurde 2021 für eine "gerichtsähnliche" Vorab-Kontrolle des Auslandsnachrichtendiensts eingerichtet. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte das nötig gemacht. Besetzt ist das Gremium mit ehemaligen Bundesrichtern. Sie müssten dann etwa feststellen, ob eine besondere Gefährdungslage vorliegt, die es den Diensten erlaubt, aktive Maßnahmen zu ergreifen. Für den Bundesnachrichtendienst müssten sie umreißen, welche Maßnahmen in einer solchen Lage ergriffen werden dürfen. Sie wären auch dafür zuständig, festzustellen, ob der Einsatz von Jugendlichen als V-Leute durch den Verfassungsschutz wirklich "unerlässlich" ist. An der politischen Kontrolle wird nichts geändert. Das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag bleibt erhalten. In ihm sollten Abgeordnete aller Fraktionen vertreten sein. Tatsächlich sind es in dieser Legislatur nur Abgeordnete von SPD und Union sowie ein Grüner - und damit nur ein Vertreter der Opposition. Kandidaten der AfD und der Linken hatten in mehreren Wahlgängen im Plenum nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.

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12. August
Handelsblatt

Regierung: Lizenz zum Eingreifen: „Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste zu echten Geheimdiensten“

Regierung: „Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste zu echten Geheimdiensten“ Berlin. Angesichts zunehmender Fälle von Spionage, Sabotage sowie Anschlagsrisiken sollen der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst (BND) deutlich mehr Kompetenzen erhalten. „Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), nachdem das Bundeskabinett am Mittwoch seinen Reformgesetzentwurf beschlossen hatte. Das Handelsblatt hatte bereits zuvor über den Entwurf berichtet. „Deutschland ist ständiges Ziel von hybriden Angriffen auf unsere freie Gesellschaft, unser Werteverständnis und unsere Sicherheit“, sagte die neue Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU), die auch Beauftragte für die Nachrichtendienste ist. Zuletzt hatten der Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin und der Vorfall mit einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle für Aufsehen gesorgt. Kritiker: Abgrenzung zu polizeilichen Befugnissen nicht aufweichen Kritiker warnen aber davor, mit der Reform die strikte Trennung der Aufgabenbereiche von Polizei und Nachrichtendiensten aufzuweichen. Auch gehen ihnen einige Pläne zu weit. So lehnt etwa der Automobilverband VDA einen direkten Zugriff der Dienste auf Fahrzeugdaten ab. Dobrindts Gesetzentwurf sieht folgende Kernelemente vor:

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12. August
Süddeutsche Zeitung (Politik)

Podcast: „Auf den Punkt“: Nachrichtendienste: Bekommt Deutschland eine Geheimpolizei?

Hybrider Krieg, Islamismus, Rechtsextremismus und Linksextremismus – für den Bundesverfassungsschutz und für den Bundesnachrichtendienst gibt es gerade eine Menge zu tun. Deshalb will die Bundesregierung, dass die beiden Nachrichtendienste mehr Kompetenzen bekommen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will aus dem Verfassungsschutz und dem BND „echte Geheimdienste“ machen. Der Verfassungsschutz soll in Zukunft nicht mehr nur abhören dürfen, sondern auch Daten verändern oder verfälschen dürfen. In bestimmten Fällen sollen Beamte auch Wohnungen durchsuchen können. Und der Bundesnachrichtendienst soll selbst Cyberangriffe ausführen dürfen. Ronen Steinke, der für die SZ über Fragen zum Rechtsstaat schreibt, hat bei der Reform Bedenken. Denn sie gebe vor allem dem Inlandsgeheimdienst große Befugnisse – ohne ausreichende Kontrolle. Weitere Nachrichten: Erhöhung Bafög; Anstieg der Inflation in Deutschland. Zum Weiterlesen: Hier finden Sie den Kommentar von Uwe Ritzer zum Wasserverbrauch. Moderation, Redaktion: Leopold Zaak Redaktion: Johannes Korsche Produktion: Juno Graner Zitiertes und zusätzliches Audiomaterial über ntv. So können Sie unseren Nachrichtenpodcast abonnieren: „Auf den Punkt“ ist der tägliche Nachrichtenpodcast der Süddeutschen Zeitung zu den wichtigsten Themen des Tages. Sie finden alle Folgen auf sz.de/nachrichtenpodcast. Verpassen Sie keine Folge und abonnieren Sie unser Audio-Angebot in Ihrer Lieblings-Podcast-App oder bei iTunes und Spotify. Eine Übersicht über all unsere Podcasts finden Sie unter www.sz.de/podcast und hier erfahren Sie, wie Sie unsere Podcasts hören können. Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie uns: podcast@sz.de.

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12. August
Neues Deutschland

Neues Geheimdienstgesetz | Gesetzloser Kaufrausch von Werbedaten beim BND

- Kommentare - Neues Geheimdienstgesetz Gesetzloser Kaufrausch von Werbedaten beim BND Die BND-Reform ist nur die Spitze des Eisbergs: Längst nutzt der Geheimdienst eine riesige neue Datenquelle. Es kann daher nur eine Konsequenz geben. Das nicht mehr ganz so neue Hauptquartier des Bundesnachrichtendienstes (BND) reicht bis tief in die Erde, aber auch dessen oberirdische Dimensionen sind enorm. Sie lassen erahnen, über welchen Apparat der Auslandsdienst verfügt. Einen kleinen Einblick erlaubten die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden. So saugte der BND den gesamten Verkehr am zentralen Internetknoten DE-CIX in Frankfurt ab – rechtswidrig. Nicht etwa die Praxis wurde anschließend geändert, sondern das BND-Gesetz den Bedürfnissen der Geheimen angepasst. Unvergessen auch die »Weltraumtheorie«: Würden Telefone über Satelliten abgehört, entfalle die gesetzliche Beschränkung auf rein ausländische Verbindungen. Nun soll der BND im Internet »proaktiv auf Bedrohungen einwirken« dürfen, ähnlich wie die CIA oder der Mossad. Mit diesen Cyberoperationen müsste er auch seinen Namen ändern, denn es ginge nicht mehr um das Zusammentragen von »Nachrichten«. Was bei der Kritik an der »Reform« von Innenminister Alexander Dobrindt aber untergeht, ist ein Neuland, das der »Nachrichtendienst« mit dem Ankauf personenbezogener Daten aus Werbedatenbanken beschritt. Das sind Datenspuren, die Menschen bei Internetaktivitäten hinterlassen. Gesammelt und verkauft wird diese »Advertising-based Intelligence« (ADINT) von kommerziellen Händlern. Dazu gehören Standortdaten von Geräten, Informationen aus sozialen Netzwerken oder der Nutzung von Apps sowie aus öffentlichen Registern. Sie verraten Eigenschaften und Vorlieben einer Person – etwa wo sie lebt, welche Interessen oder Religion sie hat und welche politische Meinung sie vertritt. Geheimdienste meinen, dass es für diese neue Form der Massenüberwachung kein eigenes Gesetz brauche: Die Internetnutzer*innen hätten dem Verkauf und der Nutzung dieser Daten in den Geschäftsbedingungen der Apps zugestimmt. Ähnlich lax sieht es der BND: Eine Rechtsgrundlage »für den Ankauf und die Nutzung kommerzieller Daten, insbesondere von Werbedatenbanken«, sei schon im jetzigen BND-Gesetz enthalten. In der Neufassung soll nun aber »die Übermittlung von angekauften Datensammlungen« an befreundete Dienste geregelt werden. Damit bestätigt sich erneut: Der BND nutzt jede Gelegenheit zur Massenüberwachung und jedes neue Gesetz, um diese noch ausweiten. Die Hoffnung, dies mit einem neuen »Kontrollrat« einhegen zu können, ist trügerisch: Geheimdienste lassen sich nicht kontrollieren, das liegt in ihrer Natur. Die einzige sinnvolle Forderung zur BND-Reform kann daher nur lauten: Nachrichten- und Geheimdienste müssen abgeschafft werden. Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen. Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär. Dank der Unterstützung unserer Community können wir: → unabhängig und kritisch berichten → Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben → Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden → Desinformation mit Fakten begegnen → linke Perspektiven stärken und vertiefen Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

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12. August
Deutschlandfunk

Bundeskabinett - Bundeskabinett beschließt Geheimdienstreform - Kritik von der Opposition

Bundesinnenminister Dobrindt sagte, Deutschland sei tägliches Ziel hybrider Kriegsführung. Die Nachrichtendienste müssten zu echten Geheimdiensten werden. Kanzleramtschefin Warken sagte, Deutschland könne sich nicht dauerhaft auf die Unterstützung befreundeter ausländischer Dienste verlassen. Geplant ist unter anderem, dass Geheimdienste erstmals die Möglichkeit erhalten, in klar begrenzten Fällen aktiv einzugreifen. So dürfte künftig zum Beispiel der BND die IT-Infrastruktur ausländischer Akteure während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipulieren. Generell sollen BND und Verfassungsschutz künftig auch Hackerangriffe vornehmen können, um Daten zu manipulieren oder zu löschen. So ließen sich etwa Anleitungen zum Waffenbau verändern. Der BND darf auch weiterhin grundsätzlich keine Gewalt gegen Personen im Ausland einsetzen. Damit bleibt der deutsche Auslandsgeheimdienst von den Befugnissen des US-Geheimdienstes CIA, des israelischen Mossad oder der französischen DGSE weit entfernt. Henrichmann (parlamentarisches Kontrollgremium): Gesetz wird Prüfung durch Bundesverfassungsgericht standhalten Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Henrichmann, geht davon aus, dass das geplante Gesetz zur Ausweitung der Befugnisse der Nachrichtendienste einer etwaigen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhält. Der CDU-Politiker sagte im Deutschlandfunk, man habe sehr genau abgewogen zwischen Schärfung und Professionalisierung der Dienste auf der einen Seite und der rechtsstaatlichen Kontrolle auf der anderen Seite. Henrichmann räumte ein, dass damit juristisches Neuland betreten werde. Linke spricht von Aktionismus, FDP von Tabubruch Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Thoden, sprach im ARD-Fernsehen von Aktionismus. Die Reformen weiteten eigentlich nur die Kompetenzen von Geheimdiensten und Exekutivorganen aus - bei gleichzeitiger Rücknahme der Kontrolle. Der FDP-Vorsitzende Kubicki sprach von einem historischen Tabubruch. Die strikte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei habe auch historische Gründe, sagte Kubicki der "Augsburger Allgemeinen". Er rechne damit, das das Verfassungsgericht eingreifen werde. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, kritisiert, dass ihrer Behörde durch die Reform die datenschutzrechtliche Aufsicht über den BND entzogen wird. Betroffene könnten damit auch nur sehr eingeschränkt erfahren, wie Nachrichtendienste ihre Daten verarbeiten. Diese Nachricht wurde am 12.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

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12. August
Die Zeit (Politik)

Nachrichtendienste: Opposition und Datenschutzbeauftragte kritisieren Geheimdienstreform

Die Oppositionsparteien im Bundestag haben die von der Bundesregierung verabschiedete Geheimdienstreform deutlich kritisiert. Der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Konstantin von Notz (Grüne), mahnte die aus seiner Sicht nicht ausreichende Kontrolle von Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz. »Zukünftig sollen Agenten auch gegen Bürgerinnen und Bürger wirken können – ohne dass das wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolgt«, sagte von Notz im ARD-Morgenmagazin. In eine ähnliche Richtung argumentierte der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Ulrich Thoden. Er kritisierte im Morgenmagazin die Aufhebung der Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten. »Das ist eben eine bittere Lektion aus unserer Geschichte, insbesondere aus der Gestapo, die wir lernen mussten und die uns die Alliierten ins Stammbuch geschrieben haben«, sagte Thoden. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, kritisierte, dass ihrer Behörde durch die Reform die datenschutzrechtliche Aufsicht über den BND entzogen wird. Betroffene könnten damit auch nur sehr eingeschränkt erfahren, wie Nachrichtendienste ihre Daten verarbeiten. Specht-Riemenschneider sieht auch kritisch, dass die Nachrichtendienste künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürften. Auch die unbefristete Speicherung von personenbezogenen Daten ist aus ihrer Sicht verfassungswidrig. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.

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12. August
Wirtschaftswoche

Kabinett: Bundesregierung gibt Nachrichtendiensten Lizenz zum Stören

Kabinett: Bundesregierung gibt Nachrichtendiensten Lizenz zum Stören Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) sollen angesichts der wachsenden hybriden Bedrohung Deutschlands deutlich mehr Befugnisse erhalten. Eine umfassende Reform, die das Bundeskabinett beschlossen hat, sieht für die deutschen Nachrichtendienste zudem erstmals die Möglichkeit vor, in klar begrenzten Fällen selbst operativ einzugreifen. Es gehe darum „gegenüber unseren Gegnern auch aktiv handeln zu können“, sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). So könnte etwa der für die Auslandsaufklärung verantwortliche BND die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipulieren. Mitarbeiter des für Spionageabwehr und Aufklärung im Inland zuständigen Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) könnten in eine Wohnung eindringen, um Sprengstoffkomponenten gegen harmloses Pulver auszutauschen. Deutschland könne sich nicht dauerhaft auf die Unterstützung befreundeter ausländischer Dienste verlassen, sagt Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU). Die deutschen Dienste dürften nicht länger „hinter denen anderer europäischer Partner zurückstehen“. Die Abhängigkeit von Informationen, die befreundete ausländische Nachrichtendienste mit Deutschland teilen, müsse beendet werden. Warken hob positiv unter anderem die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, Daten länger zu speichern, hervor. Erleichterter Zugriff auf Daten und Kommunikation Kernstück der Reform sind jedoch zusätzliche Befugnisse im digitalen Raum, die BND und BfV vom kommenden Jahr an haben sollen, falls der Bundestag diesen Teil des Gesetzentwurfs billigt. Dabei geht es unter anderem um die Online-Durchsuchung. Dabei verschafft sich ein Nachrichtendienstmitarbeiter Zugang zu einem anderen Gerät, um sich Zugriff auf die darauf gespeicherten Daten zu verschaffen. Ausgeweitet werden soll zudem die sogenannte Quellen-TKÜ, die es ermöglicht, verschlüsselte Kommunikation mitzulesen – künftig auch inklusive älterer Inhalte. Der Entwurf beinhaltet ein abgestuftes Regelwerk für das Auslesen von Geräten und für heimliche Eingriffe in private Computersysteme. Dabei gilt: Je umfassender der Zugriff ist, desto höher sollen die Voraussetzungen und desto stärker die Kontrolle sein. Unabhängige Kontrolle wird neu organisiert Flankiert wird die Ausweitung der Befugnisse durch eine Intensivierung der Kontrolle der Arbeit der Nachrichtendienste. Hier sollen künftig noch mehr Fäden beim Unabhängigen Kontrollrat zusammenlaufen. Er soll regelmäßig die Abgeordneten im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages informieren. Ein „echter Geheimdienst“ Die Nachrichtendienste und ihre jeweiligen Dienstherren – Bundesinnenministerium und Bundeskanzleramt – weisen darauf hin, dass die neuen Befugnisse eine große Änderung darstellen. Gleichzeitig betonen sie jedoch, dass BND und BfV durch die Reform in rechtlicher Hinsicht lediglich in Teilbereichen das Niveau anderer europäischer Dienste erreichen. Dobrindt sagt: „Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten.“ Dies ist aus Sicht der Bundesregierung angesichts der zunehmenden Fälle von Spionage, Sabotage und Anschlagsrisiken – vor allem russischer Auftraggeber – dringend notwendig. „Wir sind tägliches Ziel hybrider Kriegsführung“, sagt Dobrindt. Kritiker befürchten, dass durch die Reform das Prinzip aufgeweicht wird, wonach die Aufgabenbereiche von Nachrichtendiensten und Polizei strikt getrennt bleiben müssen. Dobrindt verweist auf Fälle, in denen der Verfassungsschutz aktuell tatenlos zusehen müsse, weil ein ausländischer befreundeter Dienst, einen Hinweis auf eine Bedrohung mit der Maßgabe geliefert habe, diese mit keiner anderen Behörde zu teilen - auch nicht der Polizei. Härtere Gangart gegen Finanzkriminalität Nicht nur die Nachrichtendienste sollen mehr Handlungsmöglichkeiten bekommen. Die Bundesregierung will beim Kampf gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und internationalen Drogenhandel nachschärfen. Auch dafür beschloss das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dazu gehört die Sicherstellung von Vermögensgegenständen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig gekauft wurden. „Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche Außerdem soll der Zoll künftig künstliche Intelligenz bei der Datenanalyse nutzen, Drohnen einsetzen und die Kommunikation der Täter blockieren dürfen. „Der Zoll wird moderner, digitaler und schlagkräftiger. Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart!“, sagte Klingbeil.

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12. August
Handelsblatt

Reformen: Neue Befugnisse für Geheimdienste, Zoll und Altersvorsorge – das hat das Kabinett heute beschlossen

Reform: Kabinett beschließt weitreichende Geheimdienstreform Berlin. Die Bundesregierung hat die deutschen Geheimdienste mit neuen Befugnissen ausgestattet – und damit eine der weitreichendsten Reformen des deutschen Sicherheitsapparats seit Jahren eingeleitet. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine Vorlage von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Neben der Reform verabschiedete das Kabinett Gesetzentwürfe zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, zur privaten Altersvorsorge von Kindern, zur CO2-Bepreisung und zum Jugendschutz. Weil Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Urlaub ist, leitete Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) die Sitzung. Alle Kabinettsbeschlüsse im Überblick: Verfassungsschutz und Auslandsgeheimdienst: Vom Beobachter zum Akteur Bislang durften die deutschen Geheimdienste Bedrohungen aufklären – eingreifen aber nicht. Das ändert sich nun. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf von Dobrindt, der dem Bundesamt für Verfassungsschutz – dem Inlandsgeheimdienst – und dem Bundesnachrichtendienst – dem Auslandsgeheimdienst – erstmals aktive Befugnisse gibt. Konkret sollen beide Dienste künftig die Infrastruktur von Angreifern stören und bei besonderen Bedrohungslagen verdeckt eingreifen dürfen. Das geht deutlich über das bisherige Mandat hinaus, das auf Beobachtung und Aufklärung begrenzt war.

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12. August
Handelsblatt

Kabinett: Bundesregierung gibt Nachrichtendiensten Lizenz zum Stören

Kabinett: Bundesregierung gibt Nachrichtendiensten Lizenz zum Stören Berlin. Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) sollen angesichts der wachsenden hybriden Bedrohung Deutschlands deutlich mehr Befugnisse erhalten. Eine umfassende Reform, die das Bundeskabinett beschlossen hat, sieht für die deutschen Nachrichtendienste zudem erstmals die Möglichkeit vor, in klar begrenzten Fällen selbst operativ einzugreifen. Es gehe darum „gegenüber unseren Gegnern auch aktiv handeln zu können“, sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). So könnte etwa der für die Auslandsaufklärung verantwortliche BND die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipulieren. Mitarbeiter des für Spionageabwehr und Aufklärung im Inland zuständigen Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) könnten in eine Wohnung eindringen, um Sprengstoff-Komponenten gegen harmloses Pulver auszutauschen. Deutschland könne sich nicht dauerhaft auf die Unterstützung befreundeter ausländischer Dienste verlassen, sagt Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU). Die deutschen Dienste dürften nicht länger „hinter denen anderer europäischer Partner zurückstehen“. Die Abhängigkeit von Informationen, die befreundete ausländische Nachrichtendienste mit Deutschland teilen, müsse beendet werden. Warken hob positiv unter anderem die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, Daten länger zu speichern, hervor. Erleichterter Zugriff auf Daten und Kommunikation Kernstück der Reform sind jedoch zusätzliche Befugnisse im digitalen Raum, die BND und BfV vom kommenden Jahr an haben sollen, falls der Bundestag diesen Teil des Gesetzentwurfs billigt. Dabei geht es unter anderem um die Online-Durchsuchung. Dabei verschafft sich ein Nachrichtendienst-Mitarbeiter Zugang zu einem anderen Gerät, um sich Zugriff auf die darauf gespeicherten Daten zu verschaffen. Ausgeweitet werden soll zudem die sogenannte Quellen-TKÜ, die es ermöglicht, verschlüsselte Kommunikation mitzulesen - künftig auch inklusive älterer Inhalte. Der Entwurf beinhaltet ein abgestuftes Regelwerk für das Auslesen von Geräten und für heimliche Eingriffe in private Computersysteme. Dabei gilt: Je umfassender der Zugriff ist, desto höher sollen die Voraussetzungen und desto stärker die Kontrolle sein. Unabhängige Kontrolle wird neu organisiert Flankiert wird die Ausweitung der Befugnisse durch eine Intensivierung der Kontrolle der Arbeit der Nachrichtendienste. Hier sollen künftig noch mehr Fäden beim Unabhängigen Kontrollrat zusammenlaufen. Er soll regelmäßig die Abgeordneten im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages informieren. Ein „echter Geheimdienst“ Die Nachrichtendienste und ihre jeweiligen Dienstherren - Bundesinnenministerium und Bundeskanzleramt - weisen darauf hin, dass die neuen Befugnisse eine große Änderung darstellen. Gleichzeitig betonen sie jedoch, dass BND und BfV durch die Reform in rechtlicher Hinsicht lediglich in Teilbereichen das Niveau anderer europäischer Dienste erreichen. Dobrindt sagt: „Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten.“ Dies ist aus Sicht der Bundesregierung angesichts der zunehmenden Fälle von Spionage, Sabotage und Anschlagsrisiken - vor allem russischer Auftraggeber - dringend notwendig. „Wir sind tägliches Ziel hybrider Kriegsführung“, sagt Dobrindt. Kritiker befürchten, dass durch die Reform das Prinzip aufgeweicht wird, wonach die Aufgabenbereiche von Nachrichtendiensten und Polizei strikt getrennt bleiben müssen. Dobrindt verweist auf Fälle, in denen der Verfassungsschutz aktuell tatenlos zusehen müsse, weil ein ausländischer befreundeter Dienst, einen Hinweis auf eine Bedrohung mit der Maßgabe geliefert habe, diese mit keiner anderen Behörde zu teilen - auch nicht der Polizei.

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12. August
Die Zeit (Politik)

Geheimdienstreform: Bundesregierung beschließt Reform der Nachrichtendienste

Die Bundesregierung hat eine weitreichende Reform der Nachrichtendienste gebilligt. Durch die im Kabinett abgesegnete Vorlage von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sollen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND) neue Befugnisse erhalten. So sollen sie künftig Angreifer nicht nur beobachten, sondern auch aktiv bekämpfen können. Zudem sollen die Dienste auch die Infrastruktur von Angreifern stören sowie gezielt gegen sie gerichtete Falschinformationen verbreiten dürfen. Die Regierung begründet den Schritt mit außenpolitischen Bedrohungen sowie vergleichbaren Regelungen in befreundeten Staaten, denen Deutschland in seinen Möglichkeiten bisher nachstehe. »Wir machen aus unseren Nachrichtendiensten echte Geheimdienste«, sagte Dobrindt der Bild-Zeitung. Es sei »höchste Zeit, dass wir uns wettbewerbsfähig und auf Augenhöhe mit unseren Partnerdiensten in der Welt aufstellen«. Die Reform muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat kann im Anschluss daran zwar den Vermittlungsausschuss einschalten, um mögliche Änderungen zu diskutieren, die Zustimmung der Länderkammer ist in diesem Fall jedoch nicht erforderlich. Sabotage im Ausland und eigene IT-Angriffe Bislang haben BfV und BND vor allem Informationen gesammelt. Wie Geheimdienste anderer Länder erhalten sie nun auch sogenannte operative Befugnisse zur Abwehr von Gefahren. Damit erhalten sie etwa die Erlaubnis, bei laufenden Cyberangriffen die IT-Anlagen der Angreifer unschädlich zu machen. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall oder bei besonderen Gefährdungslagen darf der BND künftig auch Sabotageakte im Ausland verüben. Auch sollen die beiden Behörden künftig selbst Cyberangriffe vornehmen können, um Daten zu manipulieren oder zu löschen. Marc Henrichmann (CDU), der Vorsitzende des für die Dienste zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremiums, nannte als Anwendungsbeispiel auch die Bezahlung sogenannter Low-Level-Agenten für Sabotageakte, die oft über digitale Währungen laufen. Wenn die Bezahlvorgänge von den Diensten künftig verhindert werden könnten, »bekommt der Low-Level-Agent sein Geld nicht und wird auch nicht zur Tat schreiten«. Ursprünglich sollte laut Dobrindts Entwurf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch die Reform verpflichtet werden, ihm bekannte Schwachstellen in IT-Systemen an den BND zu melden, damit dieser sie für eigene Cyberangriffe verwenden kann. Dieser Vorschlag wurde jedoch nach Kritik aus dem nun gebilligten Entwurf gestrichen. Was jetzt? - Der Nachrichtenpodcast: Der neue BND: abschrecken, zurückhacken, sabotieren BND-Agenten dürfen weiterhin keine Gewalt einsetzen Von den Befugnissen von Geheimdiensten wie der CIA, dem israelischen Mossad oder der französischen DGSE bleibt der BND allerdings auch nach der Reform weit entfernt. So darf er weiterhin auch in konkreten Gefährdungslagen keine Gewalt gegen Personen im Ausland einsetzen. Allerdings brauchen BND-Mitarbeiter künftig keine ausdrückliche Genehmigung mehr, um Waffen ins Ausland mitzunehmen. Dabei geht es vorrangig um den Selbstschutz der Beamten. Ausgeweitet werden auch die Möglichkeiten der Geheimdienste, Daten zu sammeln und auszuwerten. Das betrifft etwa die Auswertung großer Datenmengen mittels künstlicher Intelligenz (KI) sowie den Abgleich biometrischer Daten mit Informationen aus dem Internet. In dem mehr als 730 Seiten langen Gesetzentwurf sind darüber hinaus zahlreiche Details wie etwa Befugnisse bei der sogenannten Onlinedurchsuchung, Wohnraumüberwachung und der Erstellung von Bewegungsprofilen geregelt. Kritik am Ausmaß der Reform, FDP zweifelt Rechtmäßigkeit an Auch die Kontrolle der Geheimdienste wird reformiert. Noch mehr Fäden sollen künftig beim bereits 2022 eingerichteten Unabhängigen Kontrollrat zusammenlaufen. Die Behörde, die ausschließlich dem Gesetz untersteht, prüft die Rechtmäßigkeit des Vorgehens bei der Aufklärungsarbeit. In geheim tagenden Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums soll er die Abgeordneten künftig über die Arbeit der Geheimdienste informieren. Dennoch wird die Reform in der Opposition stark kritisiert. FDP-Parteichef Wolfgang Kubicki mutmaßte beispielsweise, die neuen Befugnisse seien verfassungswidrig. Die künftig aufgeweichte Trennung zwischen geheimdienstlicher und polizeilicher Arbeit sei ein »Tabubruch«. FDP-Generalsekretär Martin Hagen sprach von einem »fatalen Signal«. Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz, der dem Kontrollgremium im Bundestag angehört, befürwortete zwar »robustere Befugnisse«, bezeichnete die von der Regierung geplanten Maßnahmen aber als zu weitreichend.

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12. August
Die Welt (Politik)

Bundesregierung beschließt Geheimdienst-Reform – Kubicki sieht „historischen Tabubruch“

Bundesregierung beschließt Geheimdienst-Reform – Kubicki sieht „historischen Tabubruch“ Mehr Macht für die Geheimdienste oder Gefahr für den Rechtsstaat? Die Bundesregierung bringt eine umfassende Reform der deutschen Nachrichtendienste auf den Weg. Kritiker äußern verfassungsrechtliche Bedenken. Angesichts der verschärften Bedrohungslage hat das Bundeskabinett eine umfassende Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Doch die Debatte über die neuen Befugnisse von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst ist damit noch längst nicht beendet. Besonders umstritten sind mögliche Auswirkungen auf Grundrechte, die parlamentarische Kontrolle der Dienste und eine aus Sicht der Kritiker drohende Aufweichung der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten. Die wichtigsten Punkte der Reform: - Aktiv in Cyberangriffe eingreifen: Der BND soll während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke die IT-Infrastruktur einer ausländischen Macht manipulieren dürfen. - Sabotage verhindern: Verfassungsschutz-Mitarbeiter sollen in eng begrenzten Fällen in Wohnungen eindringen dürfen, um etwa Sprengstoffbestandteile unbrauchbar zu machen oder gegen harmloses Material auszutauschen. - Geräte online durchsuchen: BND und Verfassungsschutz sollen sich verdeckt Zugriff auf Computer, Smartphones oder andere Geräte verschaffen und dort gespeicherte Daten auslesen dürfen. - Verschlüsselte Kommunikation mitlesen: Die sogenannte Quellen-TKÜ soll ausgeweitet werden. Damit könnten die Dienste verschlüsselte Nachrichten direkt auf dem jeweiligen Gerät erfassen. - Operativ statt nur beobachtend handeln: Erstmals sollen die Nachrichtendienste in klar begrenzten Fällen selbst Maßnahmen ergreifen dürfen, statt Gefahren lediglich aufzuklären und Erkenntnisse weiterzugeben. Der Bundestag muss dem Gesetzespaket noch zustimmen. Kubicki spricht von Tabubruch Besonders scharfe Kritik kam von FDP-Chef Wolfgang Kubicki: „Wir haben aus guten Gründen in Deutschland eine strikte Trennung von Strafverfolgung und von nachrichtendienstlichen Aktivitäten“, sagte er in einem Interview mit WELT TV. Dabei verwies der FDP-Politiker auf historische Erfahrungen: „Wir haben schlechte Erfahrungen gemacht mit der Gestapo, schlechte Erfahrungen mit der Stasi.“ Kubickis Kritik richtet sich gegen die Ausweitung staatlicher Befugnisse und die mögliche Aufweichung des sogenannten Trennungsgebots zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Es gilt als Lehre aus den Erfahrungen mit der Gestapo im Nationalsozialismus und soll verhindern, dass Geheimdienste zugleich Informationen sammeln und selbst hoheitliche Eingriffsbefugnisse ausüben. Kubicki bestritt im Interview mit WELT TV nicht die Existenz aktueller Bedrohungen. „Drohnenabwehr muss sein, das kann man anders aufstellen, Spionageabwehr muss sein“, sagte Kubicki. „Die Ausweitung von Befugnissen hat immer auch was mit den Möglichkeiten zu tun, damit Missbrauch zu schaffen“, warnte Kubicki. Der Verfassungsschutz müsse sich um die Abwehr äußerer Bedrohungen kümmern „und nicht darum, Bürgerinnen und Bürger auszuspionieren“. Für Kubicki stellt die Reform darum einen „historischen Tabubruch“ dar, sagte er auch der „Augsburger Allgemeinen“. „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei.“ Zugleich äußerte er verfassungsrechtliche Zweifel an den Plänen: „Kaum vorstellbar, dass das Verfassungsgericht hier nicht eingreifen wird.“ Er wolle „volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet“. SPD meldet Bedenken an Vorbehalte kommen auch aus dem Koalitionspartner SPD. „Für mich gibt es klare rote Linien: Das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei darf nicht schleichend aufgeweicht werden, und digitale Gegenschläge im Sinne von Hackbacks sehe ich äußerst kritisch“, sagte SPD-Innenpolitiker Johannes Schätzl der WELT-Partnerpublikation „Politico“. Grünen-Politiker Konstantin von Notz hält die Reform für „dringend notwendig“ und unterstützt auch „robustere Befugnisse“ für den BND. Aber die Pläne der Regierung „schießen dabei über das Ziel hinaus“. Dass die Geheimdienste im Ausland mehr Befugnisse erhalten sollen, um zum Beispiel auf Sabotage, Cyberangriffe und Desinformationskampagnen zu reagieren, sei richtig. Dort habe Deutschland keine Polizei, deshalb benötige der Bundesnachrichtendienst mehr Möglichkeiten. Die geplante Stärkung des Verfassungsschutzes im Inland sieht er dagegen kritisch. „Wenn wir da jetzt noch den Bundesverfassungsschutz als Gefahrenabwehrbehörde installieren, der den Bürgerinnen und Bürgern geheim gegenübertritt und wo man sich nicht gerichtlich wehren kann, ist das ein vollkommen anderes Spiel und aus unserer Sicht überzogen und verfassungsrechtlich hochproblematisch“, sagte von Notz dem Sender rbb24. Die Bundesregierung und die Union weisen die Vorwürfe allerdings zurück. Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) verteidigte das Gesetzespaket in der „Rheinischen Post“ als notwendige Antwort auf neue Bedrohungen. Die Regierung könne nicht „tatenlos“ zusehen, „wie Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen gegen die Grundpfeiler unserer Verfassung und unserer freien Gesellschaft immer weiter zunehmen“. Nur mit „mehr Befugnissen und Maßnahmen auf Höhe der Zeit“ könnten die Dienste „zielgerichtet gegen diese hybriden Angriffe vorgehen“. „Wir brauchen keinen Verfassungsbruch, sondern eine bessere Ausstattung“ Ähnlich argumentiert der CDU-Innenpolitiker Josef Oster. Im ARD-„Morgenmagazin“ wies er den Vorwurf zurück, es gehe um die Schaffung einer Geheimpolizei. „Es geht darum, einen Nachrichtendienst auf rechtsstaatlicher Basis zu haben, der unsere Demokratie und unsere freiheitliche Grundordnung schützt“, sagte Oster. Das historisch begründete Trennungsgebot werde nicht aufgehoben. Vielmehr solle der Nachrichtendienst „in klar eingegrenzten Fällen“ die Möglichkeit erhalten, Einfluss zu nehmen und bei akuten Bedrohungen auch „operativ“ zu reagieren. Mehr Personal und bessere technische Ausstattung statt neuer Eingriffsbefugnisse fordert die FDP-Europapolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Im Magazin „Stern“ verwies sie darauf, dass Nachrichtendienste und Bundeswehr über Jahre vernachlässigt worden seien. Der BND müsse zwar angesichts der verschärften Sicherheitslage „wachsen“, die Antwort könne aber nicht in einer Vermischung von geheimdienstlichen und polizeilichen Aufgaben liegen. „Wir brauchen keinen Verfassungsbruch, sondern eine bessere Ausstattung“, sagte Strack-Zimmermann. „Wie die Bundeswehr wurde auch der Nachrichtendienst über Jahrzehnte kaputtgespart.“ Die Linke lehnt die von der Bundesregierung geplante Reform ebenfalls ab. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Ulrich Thoden, sprach im ARD-„Morgenmagazin“ von Aktionismus und Reformen, „die vor allem im Grunde eigentlich nur die Kompetenzen von Geheimdiensten und Exekutivorganen ausweiten – bei gleichzeitiger Rücknahme der Kontrolle.“ Das bisherige System hat sich nach den Worten von Thoden bewährt. Die Aufträge, die die Dienste im Moment haben, seien vollständig ausreichend. Es gehe um eine Struktur und darum, dass die Dienste die Nachrichten beschaffen würden, aufgrund derer dann andere Stellen Gefahrenabwehr vornehmen können oder aber auch politische Entscheidungen treffen: „Diese Trennung hat sich ja sehr bewährt.“

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12. August
Der Spiegel (Politik)

BND: Geheimdienst soll Spione künftig aktiv verfolgen und bekämpfen dürfen

Reaktion auf hybride Bedrohung Geheimdienste sollen Spione künftig aktiv verfolgen und bekämpfen dürfen Das Bundeskabinett hat eine Gesetzesvorlage zur Reform der deutschen Nachrichtendienste von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beschlossen. Ziel der Reform ist es, die Geheimdienste angesichts der wachsenden hybriden Bedrohung aus Moskau mit deutlich mehr Befugnissen auszustatten. Man müsse zeigen, »dass wir in der Lage sind, sehr ähnliche Dinge zu tun, damit auch die andere Seite den Schmerz spürt«, sagte Martin Jäger, Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) zuvor. Bislang durften die deutschen Dienste im Wesentlichen Informationen sammeln, in Zukunft sollen sie auch »begrenzte Interventionsbefugnisse« erhalten, so steht es in dem mehr als 700 Seiten langen Gesetzentwurf. »Hackbacks« sind künftig erlaubt Zu den neuen Befugnissen gehört, dass der Auslandsgeheimdienst nicht nur ausländische IT-Systeme hacken, sondern zur Abwehr einer Cyberattacke auch Daten umlenken darf. »Hackbacks« sind künftig erlaubt, also das Lahmlegen des angreifenden Systems – etwa eine Sabotageaktion gegen eine russische Drohnenfabrik. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Inlandsgeheimdienst, soll sich in Zukunft mehr auf die aktive Verfolgung und Bekämpfung von Spionen und Terroristen konzentrieren. Laut dem Gesetzentwurf darf der Verfassungsschutz dann heimlich in Computer und Handys von Zielpersonen eindringen und nicht nur Chats mitlesen, sondern die Geräte unter bestimmten Umständen umfassend durchleuchten. Mitarbeiter des für Spionageabwehr und Aufklärung im Inland zuständigen Bundesamtes könnten auch in eine Wohnung eindringen, um Sprengstoffkomponenten gegen harmloses Pulver auszutauschen. Zentrale Kontrollinstanz soll künftig der neu aufgestellte Unabhängige Kontrollrat sein, der aus Juristinnen und Juristen mit langjähriger Erfahrung besteht. Er übernimmt sowohl die Vorabkontrolle intensiver Überwachungsmaßnahmen als auch die laufende Datenschutzkontrolle. Die Reform muss vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat kann im Anschluss zwar den Vermittlungsausschuss einschalten, das Gesetz ist jedoch nicht zustimmungsbedürftig. Die Reform kommt vor dem Hintergrund der vereitelten Drohnenattacke auf den Leipziger Flughafen. Noch ist unklar, ob Russland hinter dem Angriff steckt, doch die Spuren weisen gen Moskau. Russlands Präsident Wladimir Putin führt einen immer aggressiveren hybriden Krieg. Seit dem Überfall auf die Ukraine 2022 hat Russland seinen Schattenkrieg in Europa immer weiter ausgeweitet: von Cyberangriffen über Fake-News-Kampagnen bis zu Sabotageakten – auch in Deutschland . Dobrindt hatte zuletzt bei mehreren Gelegenheiten angekündigt, das Bundesamt für Verfassungsschutz müsse angesichts der zunehmenden Fälle von Spionage, Sabotage und Anschlagsrisiken ein »echter Geheimdienst« werden. Deutschlands In- und Auslandsdienste haben nicht nur im Vergleich zu denen der USA, sondern auch zu jenen anderer europäischer Länder deutlich weniger Kompetenzen. Kritiker befürchten, dass durch die Reform das Prinzip aufgeweicht werde, wonach die Aufgabenbereiche von Nachrichtendiensten und Polizei strikt getrennt bleiben müssen. Warum die Geheimdienstreform eine Zeitenwende für den Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz ist, lesen Sie hier .

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12. August
Der Spiegel (Politik)

BND und Verfassungsschutz: Geheimdienste sollen Spione künftig aktiv verfolgen und bekämpfen dürfen

Reaktion auf hybride Bedrohung Geheimdienste sollen Spione künftig aktiv verfolgen und bekämpfen dürfen Das Bundeskabinett hat eine Gesetzesvorlage zur Reform der deutschen Nachrichtendienste von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beschlossen. Ziel der Reform ist es, die Geheimdienste angesichts der wachsenden hybriden Bedrohung aus Moskau mit deutlich mehr Befugnissen auszustatten. Man müsse zeigen, »dass wir in der Lage sind, sehr ähnliche Dinge zu tun, damit auch die andere Seite den Schmerz spürt«, sagte Martin Jäger, Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) zuvor. Bislang durften die deutschen Dienste im Wesentlichen Informationen sammeln, in Zukunft sollen sie auch »begrenzte Interventionsbefugnisse« erhalten, so steht es in dem mehr als 700 Seiten langen Gesetzentwurf. »Hackbacks« sind künftig erlaubt Zu den neuen Befugnissen gehört, dass der Auslandsgeheimdienst nicht nur ausländische IT-Systeme hacken, sondern zur Abwehr einer Cyberattacke auch Daten umlenken darf. »Hackbacks« sind künftig erlaubt, also das Lahmlegen des angreifenden Systems – etwa eine Sabotageaktion gegen eine russische Drohnenfabrik. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Inlandsgeheimdienst, soll sich in Zukunft mehr auf die aktive Verfolgung und Bekämpfung von Spionen und Terroristen konzentrieren. Laut dem Gesetzentwurf darf der Verfassungsschutz dann heimlich in Computer und Handys von Zielpersonen eindringen und nicht nur Chats mitlesen, sondern die Geräte unter bestimmten Umständen umfassend durchleuchten. Mitarbeiter des für Spionageabwehr und Aufklärung im Inland zuständigen Bundesamtes könnten auch in eine Wohnung eindringen, um Sprengstoffkomponenten gegen harmloses Pulver auszutauschen. Zentrale Kontrollinstanz soll künftig der neu aufgestellte Unabhängige Kontrollrat sein, der aus Juristinnen und Juristen mit langjähriger Erfahrung besteht. Er übernimmt sowohl die Vorabkontrolle intensiver Überwachungsmaßnahmen als auch die laufende Datenschutzkontrolle. Die Reform muss vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat kann im Anschluss zwar den Vermittlungsausschuss einschalten, das Gesetz ist jedoch nicht zustimmungsbedürftig. Die Reform kommt vor dem Hintergrund der vereitelten Drohnenattacke auf den Leipziger Flughafen. Noch ist unklar, ob Russland hinter dem Angriff steckt, doch die Spuren weisen gen Moskau. Russlands Präsident Wladimir Putin führt einen immer aggressiveren hybriden Krieg. Seit dem Überfall auf die Ukraine 2022 hat Russland seinen Schattenkrieg in Europa immer weiter ausgeweitet: von Cyberangriffen über Fake-News-Kampagnen bis zu Sabotageakten – auch in Deutschland . Dobrindt hatte zuletzt bei mehreren Gelegenheiten angekündigt, das Bundesamt für Verfassungsschutz müsse angesichts der zunehmenden Fälle von Spionage, Sabotage und Anschlagsrisiken ein »echter Geheimdienst« werden. Deutschlands In- und Auslandsdienste haben nicht nur im Vergleich zu denen der USA, sondern auch zu jenen anderer europäischer Länder deutlich weniger Kompetenzen. Kritiker befürchten, dass durch die Reform das Prinzip aufgeweicht werde, wonach die Aufgabenbereiche von Nachrichtendiensten und Polizei strikt getrennt bleiben müssen. Warum die Geheimdienstreform eine Zeitenwende für den Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz ist, lesen Sie hier .

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12. August
FAZ (Politik)

Deutschland-Liveblog: Opposition fürchtet Kontrollverlust bei den Geheimdiensten

Deutschland-Liveblog : Opposition fürchtet Kontrollverlust bei den Geheimdiensten Lesezeit: Dorothee Bär, Alexander Dobrindt (beide CSU) und Lars Klingbeil (SPD) bei der Kabinettsitzung am Mittwochdpa BND und Verfassungsschutz dürfen bald gezielt Falschinformationen verbreiten +++ Kabinett beschließt leicht angepasste Bafög-Reform +++ alle Entwicklungen im Liveblog Linke und FDP kritisieren Geheimdienstreform Die Linke lehnt die von der Bundesregierung geplante weitreichende Reform der deutschen Geheimdienste ab. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Ulrich Thoden, sprach im ARD-"Morgenmagazin“ von Aktionismus und Reformen, „die vor allem im Grunde eigentlich nur die Kompetenzen von Geheimdiensten und Exekutivorganen ausweiten - bei gleichzeitiger Rücknahme der Kontrolle.“ Es gebe aus guten Gründen das Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten. „Das ist eben eine bittere Lektion aus unserer Geschichte, insbesondere aus der Gestapo, die wir lernen mussten und die uns die Alliierten ins Stammbuch geschrieben haben.“ Auch die FDP kritisiert die geplante Reform scharf und verlangt einen sofortigen Stopp der Pläne. Die Reform wurde heute vom Kabinett beschlossen. Sie sieht vor, die Dienste mit deutlich mehr Befugnissen auszustatten, damit sie besser auf die wachsende Bedrohung Deutschlands durch Sabotage und Spionage reagieren können. Aus Sicht von FDP-Generalsekretär Martin Hagen geht dies jedoch viel zu weit. „Ein wichtiger Standortfaktor für Deutschland ist, dass wir eine liberale Demokratie mit einem funktionierenden Rechtsstaat sind. Gerade im Wettbewerb mit autoritären Regimen ist es wichtig, daran keine Zweifel zu schüren“, sagte Hagen. Auch die FDP kritisiert die geplante Reform scharf und verlangt einen sofortigen Stopp der Pläne. Die Reform wurde heute vom Kabinett beschlossen. Sie sieht vor, die Dienste mit deutlich mehr Befugnissen auszustatten, damit sie besser auf die wachsende Bedrohung Deutschlands durch Sabotage und Spionage reagieren können. Aus Sicht von FDP-Generalsekretär Martin Hagen geht dies jedoch viel zu weit. „Ein wichtiger Standortfaktor für Deutschland ist, dass wir eine liberale Demokratie mit einem funktionierenden Rechtsstaat sind. Gerade im Wettbewerb mit autoritären Regimen ist es wichtig, daran keine Zweifel zu schüren“, sagte Hagen. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Sparpaket für Kinder- und Jugendhilfe beschlossen Die Kosten für die Kinder- und Jugendhilfe sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Mit einer umfassenden Reform, die das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedete, will die Bundesregierung die Kosten dämpfen und das System effizienter machen. So soll etwa die kostenintensive individuelle Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen eingeschränkt werden.  Sozialverbände warnten vor Nachteilen für betroffene Kinder und deren Eltern. Die SPD-Bundestagsfraktion forderte Nachbesserungen. Auch Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, sieht die Reform kritisch: „Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie“, erklärte Dusel am Mittwoch in Berlin. Die fortgesetzte „Spaltung der Zuständigkeiten“ bedeute für betroffene Familien, „weiter von Pontius zu Pilatus geschickt zu werden – je nach Behinderungsart des Kindes“. Künftig soll die Kita- und Schulassistenz bevorzugt in Gruppenform geleistet werden. Das heißt, dass eine Betreuungsperson für mehrere betreuungsbedürftige Kinder etwa bei der Begleitung im Schulunterricht zuständig ist. Dadurch sollen vor allem die Kommunen finanziell entlastet werden, die für den Großteil der Kosten aufkommen müssen. Die bislang gängige Einzelfallhilfe soll es aber weiter geben, wenn eine Gruppenlösung nicht möglich ist oder der „individuelle Bedarf“ des Kindes dies erfordert. Die Reform enthält noch zahlreiche weitere Punkte etwa zum Bürokratieabbau, zur Stärkung vom Familienzentren und Beratungsstellen und zur Förderung von Ausbildung und beruflicher Integration. Auch für den Konsum und Kauf von Bier, Wein und Sekt soll künftig eine strikte Altersgrenze von 16 Jahren gelten. Die Streichung des „begleiteten Trinkens“ hat inhaltlich wenig mit der Strukturreform zu tun, passte für Ministerin Karin Prien aber in den Gesetzentwurf. Ein zweites Gesetzespaket soll folgen, um die Reform abzuschließen. Sozialverbände warnten vor Nachteilen für betroffene Kinder und deren Eltern. Die SPD-Bundestagsfraktion forderte Nachbesserungen. Auch Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, sieht die Reform kritisch: „Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie“, erklärte Dusel am Mittwoch in Berlin. Die fortgesetzte „Spaltung der Zuständigkeiten“ bedeute für betroffene Familien, „weiter von Pontius zu Pilatus geschickt zu werden – je nach Behinderungsart des Kindes“. Künftig soll die Kita- und Schulassistenz bevorzugt in Gruppenform geleistet werden. Das heißt, dass eine Betreuungsperson für mehrere betreuungsbedürftige Kinder etwa bei der Begleitung im Schulunterricht zuständig ist. Dadurch sollen vor allem die Kommunen finanziell entlastet werden, die für den Großteil der Kosten aufkommen müssen. Die bislang gängige Einzelfallhilfe soll es aber weiter geben, wenn eine Gruppenlösung nicht möglich ist oder der „individuelle Bedarf“ des Kindes dies erfordert. Die Reform enthält noch zahlreiche weitere Punkte etwa zum Bürokratieabbau, zur Stärkung vom Familienzentren und Beratungsstellen und zur Förderung von Ausbildung und beruflicher Integration. Auch für den Konsum und Kauf von Bier, Wein und Sekt soll künftig eine strikte Altersgrenze von 16 Jahren gelten. Die Streichung des „begleiteten Trinkens“ hat inhaltlich wenig mit der Strukturreform zu tun, passte für Ministerin Karin Prien aber in den Gesetzentwurf. Ein zweites Gesetzespaket soll folgen, um die Reform abzuschließen. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Poseck sieht in Deutschland „jederzeit das Risiko von Anschlägen“ In Deutschland ist nach Einschätzung des hessischen Innenministers inzwischen „jederzeit mit dem Risiko von Anschlägen zu rechnen“. Roman Poseck (CDU) bezog sich darauf, dass sein Amtskollege in der Bundesregierung, Alexander Dobrindt (CSU), „die Bedrohungslage im Juli von abstrakt auf hoch hochgestuft“ habe. Bei der Vorstellung des hessischen Verfassungsschutzberichts 2025 erklärte Poseck in Wiesbaden: „Der islamistische Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin und das hybride Anschlagsszenario mit einer sprengstoffbestückten Drohne am Leipziger Flughafen haben in den vergangenen Wochen auf dramatische Weise gezeigt, wie real diese Gefahr ist." Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Bafög soll auf 440 Euro pro Monat steigen Bafög-Empfänger sollen im nächsten Jahr mehr Geld bekommen. Das Bundeskabinett in Berlin hat eine entsprechende Reform der Ausbildungsfinanzierung auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf soll im Herbst in Bundestag und Bundesrat beraten und verabschiedet werden.  Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) sagte: „Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das Bafög sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann.“ Das Bafög sei und bleibe die zentrale gesetzliche Leistung zur Finanzierung von akademischen und schulischen Ausbildungen. Was sich genau ändert und was sich auf den letzten Metern noch angepasst wurde, lesen Sie hier: Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) sagte: „Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das Bafög sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann.“ Das Bafög sei und bleibe die zentrale gesetzliche Leistung zur Finanzierung von akademischen und schulischen Ausbildungen. Was sich genau ändert und was sich auf den letzten Metern noch angepasst wurde, lesen Sie hier: Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Kabinett beschließt Reform der Geheimdienste Die Bundesregierung hat auch angesichts der russischen Bedrohung eine weitreichende Reform der deutschen Geheimdienste auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Vorlage von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Damit sollen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND) künftig aktiv Angreifer bekämpfen können, statt sie nur zu beobachten. Erstmals sollen die Dienste auch die Infrastruktur von Angreifern stören oder gezielt Falschinformationen verbreiten dürfen. Mit den neuen Befugnissen sollen die Dienste künftig nicht mehr nur aufklären, sondern bei besonderen Bedrohungen auch verdeckt eingreifen dürfen. Die Reform der Geheimdienste hat wegen der Angriffe gerade von russischer Seite für die Regierung hohe Priorität. Deutschlands In- und Auslandsdienste haben nicht nur im Vergleich zu denen der USA, sondern auch zu jenen anderer europäischer Länder deutlich weniger Kompetenzen. Die Reform muss vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat kann im Anschluss zwar den Vermittlungsausschuss einschalten, das Gesetz ist jedoch nicht zustimmungsbedürftig. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Medienbericht: Explosion in Nähe des Leipziger Flughafens am Abend des Drohnenfundes In der Nähe des Flughafens Leipzig/Halle hat es am Abend des Drohnenfundes offenbar eine Explosion gegeben. Wie die „Zeit“ unter Berufung auf Ermittler und Zeugen berichtet, habe es im nahe gelegenen Ort Kursdorf einen lauten Knall gegeben, kurz bevor die Drohne am Abend des 4. August am Flughafen gefunden wurde. Demnach zeugten Spuren später von der Explosion, die Zeugen nach eigenen Angaben gehört haben. Ob die Explosion im Zusammenhang mit der mit Sprengstoff beladenen Drohne am Flughafen steht, ist laut „Zeit“ Gegenstand der Ermittlungen. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Mathias Peer Linke kritisiert Bafög-Reform: „Ignoranz gegenüber Lebensrealität an Hochschulen“ Die Linke hat die geplante Bafög-Reform scharf kritisiert. Der Gesetzentwurf dazu offenbare inhaltlich „eine erschreckende Ignoranz gegenüber der Lebensrealität an unseren Hochschulen“, sagte die Linken-Bildungspolitikerin Nicole Gohlke . „Wer die ohnehin unzureichende Wohnkostenpauschale erst auf 2027 und den vollen Grundbedarf sogar erst auf das Jahr 2029 verschiebt, betreibt Sparen auf Raten auf dem Rücken der Studierenden.“ „Während ein durchschnittliches WG-Zimmer längst über 500 Euro kostet, werden Erhöhungen so lange verschleppt, bis die Inflation sie komplett aufgefressen hat“, kritisierte Gohlke. Der Gesetzentwurf zur Reform strafe zudem „Studierende aus armen Familien ab, indem ihnen der Wohnkostenzuschuss im Elternhaus gestrichen wird“. „Während ein durchschnittliches WG-Zimmer längst über 500 Euro kostet, werden Erhöhungen so lange verschleppt, bis die Inflation sie komplett aufgefressen hat“, kritisierte Gohlke. Der Gesetzentwurf zur Reform strafe zudem „Studierende aus armen Familien ab, indem ihnen der Wohnkostenzuschuss im Elternhaus gestrichen wird“. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Mathias Peer Geheimdienstreform laut Warken wegen zunehmender Bedrohungen notwendig Vor der geplanten Verabschiedung der Geheimdienstreform durch das Bundeskabinett hat Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) die Bedeutung der Pläne betont: „Das Kabinett legt an diesem Mittwoch den Grundstein für die umfangreichste und grundlegendste Reform der Nachrichtendienste seit ihrem Bestehen“, sagte Warken der „Rheinischen Post“.  „Wir schauen nicht tatenlos zu, wie Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen gegen die Grundpfeiler unserer Verfassung und unserer freien Gesellschaft immer weiter zunehmen“, führte die Kanzleramtschefin weiter aus. „Nur mit mehr Befugnissen und Maßnahmen auf Höhe der Zeit können unsere Dienste zielgerichtet gegen diese hybriden Angriffe vorgehen.“ Das Kabinett will am Mittwoch ein mehr als 700 Seiten starkes Gesetzespaket beschließen, das eine deutliche Stärkung der Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und des für das Ausland zuständigen Bundesnachrichtendienstes (BND) vorsieht. Dabei geht es nicht nur um die ausgeweitete Sammlung und Speicherung von Informationen und Daten, sondern auch um die Möglichkeit, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig aktiv zu bekämpfen. „In Zukunft kann der Bundesnachrichtendienst endlich auf Augenhöhe mit unseren Partnern agieren – zum Schutz unserer Sicherheit, unserer Werte und unserer Freiheit“, sagte Warken. „Wir schauen nicht tatenlos zu, wie Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen gegen die Grundpfeiler unserer Verfassung und unserer freien Gesellschaft immer weiter zunehmen“, führte die Kanzleramtschefin weiter aus. „Nur mit mehr Befugnissen und Maßnahmen auf Höhe der Zeit können unsere Dienste zielgerichtet gegen diese hybriden Angriffe vorgehen.“ Das Kabinett will am Mittwoch ein mehr als 700 Seiten starkes Gesetzespaket beschließen, das eine deutliche Stärkung der Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und des für das Ausland zuständigen Bundesnachrichtendienstes (BND) vorsieht. Dabei geht es nicht nur um die ausgeweitete Sammlung und Speicherung von Informationen und Daten, sondern auch um die Möglichkeit, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig aktiv zu bekämpfen. „In Zukunft kann der Bundesnachrichtendienst endlich auf Augenhöhe mit unseren Partnern agieren – zum Schutz unserer Sicherheit, unserer Werte und unserer Freiheit“, sagte Warken. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Abgeordnete fordern Schließung von Russischem Haus in Berlin Aus CDU, Grünen und FDP kommen Forderungen nach einer Schließung des Russischen Hauses in Berlin. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter sagte am Dienstag dem TV-Sender „Welt“, er gehe davon aus, dass die Kultureinrichtung mittlerweile als Spionagezentrale genutzt werde. Es lebten dort mehr als hundert Menschen, „wo keiner weiß, wer das ist“ und der Energieverbrauch sei unangemessen hoch, begründete er seine Vermutung. „Dieses Haus ist Symbol unserer Schwäche und russischer Einflussnahme“, sagte Kiesewetter weiter. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Sara Nanni wies darauf hin, dass ihre Partei bereits in der Zeit der Ampel-Regierung vergeblich versucht habe, eine Schließung des Russischen Hauses zu erreichen. Auch sie äußerte sich gegenüber „Welt“ überzeugt, dass es von dort aus Spionageaktivitäten gebe und verwies unter anderem auf auffällige Handy- und GPS-Signale, die auf starke Sendeanlagen hindeuteten. Nanni kritisierte die Weigerung der Bundesregierung, die Einrichtung zu schließen als „Duckmäusertum“ gegenüber dem Kreml und als Zeichen von „Schwäche pur“. Dies werde von Russlands Staatschef Wladimir Putin ausgenutzt für „Provokationen und Aggressionen, wie wir sie ja auch letzte Woche mutmaßlich in Leipzig gesehen haben“, verwies sie auf den Drohnenangriff auf ein ukrainisches Frachtflugzeug. Nanni verlangte zudem ein energischeres Vorgehen gegen die sogenannte russische Schattenflotte. Mitten in Berlin „sitzt der Feind der Freiheit  –  und wir schauen zu“, drang auch die FDP-Europaabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann gegenüber „Welt “auf eine Schließung des Russischen Hauses. Sie forderte die Bundesregierung gegenüber „Welt“ auf, den Ende des Jahres auslaufenden Kulturstaatsvertrag mit Russland zu kündigen. Auch Strack-Zimmermann äußerte den Verdacht, dass im Russischen Haus Menschen arbeiten, um „Cyberangriffe zu koordinieren, Spione auf den Weg zu setzen“.  Die Bundesregierung hatte den Fortbestand des Russischen Hauses am Montag damit begründet, dass dieses vertraglich mit dem Goethe-Institut in Moskau verknüpft sei. „Weiteres Vorgehen gegen das eine hätte unmittelbare Folgen auch in Bezug auf das andere“, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts. Er bestätigte zugleich, dass die Betreibergesellschaft des Russischen Hauses unter EU-Sanktionen stehe. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen „Schädlich“ für Berlin: Giffey strikt gegen Enteignungen Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey hat sich strikt gegen eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen gewandt. „Ich bin ganz klar gegen Enteignung“, sagte die SPD-Politikerin. „Ich glaube, das ist schädlich für den Wirtschaftsstandort Berlin.“ Eine Vergesellschaftung sei nicht zum Nulltarif möglich, fügte Giffey hinzu. „Jede Enteignung, und das ist das Grundgesetz in Deutschland, geht mit einer Entschädigung einher. Diese Entschädigungsleistung ist im Landeshaushalt in keinster Weise abzubilden.“ Niemand habe eine Antwort darauf, wo das Geld herkommen solle.  Im Wahlkampf für die Abgeordnetenhauswahl am 20. September wird über das Thema Vergesellschaftung gestritten. Die Linke hat angekündigt, große Wohnungskonzerne zu enteignen. Sie verspricht sich dadurch, den Anstieg der Mieten zu stoppen. Wirtschaftsverbände warnen vor derartigen Schritten. Aus Sicht Giffeys muss sich der Senat neben der Mietenregulierung um den Wohnungsbau kümmern. „Wir brauchen Neubau, damit genügend Wohnungen für die wachsende Stadt, die bald vier Millionen Menschen haben wird, auch geschaffen werden können. Das ist der Weg, den wir brauchen, damit Berlin erfolgreich sein kann.“ Eine Enteignungsdebatte helfe dabei nicht.  Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Luca Neuschaefer-Rube Grüne planen Rekordausgaben für Wahlkämpfe in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Die Grünen könnten bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern an der Fünfprozenthürde scheitern – und investieren nun viel Geld in ihre Wahlkämpfe. Knapp 1,5 Millionen Euro betrage das Wahlkampfbudget allein in Sachsen-Anhalt, wie ein Sprecher der Partei gegenüber der Zeitung „Welt“ erklärte. Damit sei es mehr als doppelt so hoch wie der bisherige Höchststand. In Mecklenburg-Vorpommern habe man 800.000 Euro für den Wahlkampf zur Verfügung. In Sachsen-Anhalt investieren die Grünen damit mehr in ihren Wahlkampf, als die SPD unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Mecklenburg-Vorpommern. Dort habe man ein Wahlkampfbudget von etwa 1,1 Millionen Euro zur Verfügung, teilte die Partei der „Welt“ mit. Die SPD Sachsen-Anhalt erklärte demnach, in den Landtagswahlkampf deutlich mehr zu investieren als 2021. Ähnlich wie die Grünen setzt auch die Linkspartei auf Rekord-Wahlkampfbudgets in beiden Bundesländern, berichtete die Zeitung. Aktuelle Umfragen sehen die Partei als drittstärkste Kraft sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Mecklenburg-Vorpommern. Der Landtag in Magdeburg wird am 6. September, der in Schwein am 20. September gewählt. Aktuelle Umfragen sehen sie in Sachsen-Anhalt knapp unter der Fünfprozenthürde, in Mecklenburg-Vorpommern knapp oberhalb. „5 Prozent Grüne im Landtag bedeutet 0 Prozent AfD-Regierung", werben die Grünen dort. Dass ein Einzug der Grünen in den Landtag eine AfD-Regierung sicher verhindern würde, ist allerdings nicht klar. In Sachsen-Anhalt investieren die Grünen damit mehr in ihren Wahlkampf, als die SPD unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Mecklenburg-Vorpommern. Dort habe man ein Wahlkampfbudget von etwa 1,1 Millionen Euro zur Verfügung, teilte die Partei der „Welt“ mit. Die SPD Sachsen-Anhalt erklärte demnach, in den Landtagswahlkampf deutlich mehr zu investieren als 2021. Ähnlich wie die Grünen setzt auch die Linkspartei auf Rekord-Wahlkampfbudgets in beiden Bundesländern, berichtete die Zeitung. Aktuelle Umfragen sehen die Partei als drittstärkste Kraft sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Mecklenburg-Vorpommern. Der Landtag in Magdeburg wird am 6. September, der in Schwein am 20. September gewählt. Aktuelle Umfragen sehen sie in Sachsen-Anhalt knapp unter der Fünfprozenthürde, in Mecklenburg-Vorpommern knapp oberhalb. „5 Prozent Grüne im Landtag bedeutet 0 Prozent AfD-Regierung", werben die Grünen dort. Dass ein Einzug der Grünen in den Landtag eine AfD-Regierung sicher verhindern würde, ist allerdings nicht klar. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Voigts Widerspruch gegen Entzug des Doktortitels gescheitert Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt ist mit einem Widerspruch gegen die Aberkennung seines Doktortitels gescheitert. Das zuständige Gremium an der TU Chemnitz wies den Widerspruch des CDU-Politikers zurück, wie ein Sprecher der Universität mitteilte. Ein Anwalt Voigts teilte mit, dass die Entscheidung der TU Chemnitz nicht überraschend sei. „Nach rechtlicher Prüfung werden wir Klage erheben.“ Voigt wird vorgeworfen, in seiner Dissertation mit dem Titel „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf: George W. Bush gegen John F. Kerry“ aus dem Jahr 2008 unsauber gearbeitet zu haben. Im Januar hatte das zuständige Gremium der TU Chemnitz Voigt einstimmig den Doktortitel entzogen. Voigt wird vorgeworfen, in seiner Dissertation mit dem Titel „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf: George W. Bush gegen John F. Kerry“ aus dem Jahr 2008 unsauber gearbeitet zu haben. Im Januar hatte das zuständige Gremium der TU Chemnitz Voigt einstimmig den Doktortitel entzogen. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Städtetagspräsident Jung: Stimmung in Rathäusern ist explosiv Der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung (SPD), hat die Bundesregierung eindringlich aufgefordert, Kommunen angesichts ihrer Finanznot stärker zu entlasten. „Ich bin jetzt 21 Jahre dabei und spreche mit vielen Kolleginnen und Kollegen“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland am Dienstag. „Die Stimmung in den Rathäusern der Republik ist explosiv. Sie war noch nie so schlecht wie heute. Da müssen sich Bund und Länder einfach bewegen.“ Die Kommunen verzeichneten inzwischen jedes Jahr ein Defizit von über 30 Milliarden Euro, fügte der Leipziger Oberbürgermeister hinzu. „Deshalb muss sich der Bund in diesem Herbst bei den Finanzen bewegen. Wir werden nicht lockerlassen, bis das erreicht ist.“ Denn statt Entlastungen kämen immer neue Belastungen hinzu. Die Kommunen könnten ihre Aufgaben immer schlechter erfüllen - „obwohl wir sie laut Grundgesetz erfüllen müssen“, sagte der SPD-Politiker. Das gelte etwa für die geplante Pflegereform. „Die Kommunen zahlen mit den Sozialämtern momentan fast 40 Prozent der Eigenmittel, die ein Pflegebedürftiger einsetzen muss, um stationär untergebracht zu werden“, erklärte Jung. „Nun kommen durch die Pflegereform neue Belastungen hinzu. Und das kann so auf gar keinen Fall bleiben.“ Die Krankenhausreform bedeute ebenfalls Mehrbelastungen. Die Städte stünden „jetzt schon mit dem Rücken an der Wand“. Die Bürger spürten die Auswirkungen – bei der ausbleibenden Sanierung von Schulen und Sportplätzen oder den Wartezeiten in den Bürgerämtern und dem Streichen vieler freiwilliger Leistungen der Städte, erläuterte der Städtetags-Präsident. Er warnte: „Das hinterlässt Spuren und nährt Skepsis gegenüber den Institutionen und der Demokratie insgesamt. Ich mache mir da ganz große Sorgen.“ Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Uli Putz Ramelow für Zusammenarbeit Linke und CDU in Sachsen-Anhalt Thüringens ehemaliger Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat für eine Kooperation von CDU und Linke plädiert, um eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt zu verhindern. „Wer Schaden vom Land Sachsen-Anhalt abwenden will, der muss also in der Lage sein, über Parteigrenzen hinweg miteinander zu reden“, sagte Ramelow dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Es ist die CDU, die rumeiert, statt zu sagen: Wir arbeiten bei Themen zusammen, bei denen wir zusammenarbeiten können.“ Ramelow ist heute Vizepräsident des Bundestages. In Thüringen gibt es eine Zusammenarbeit zwischen Linke und CDU seit Jahren – die Mehrheitsverhältnisse im Landtag erfordern es, weil alle Parteien eine Zusammenarbeit mit der AfD ablehnen.  Ramelow distanzierte sich im Gespräch mit dem RND von Äußerungen der Co-Parteichefin Ines Schwerdtner, die dem „Stern“ gesagt hatte, mit der Berliner Linken in der Regierung werde es Vergesellschaftungen geben. Parteivorsitzende sollten sich vor Wahlen zurückhaltend zu landespolitischen Themen äußern, mahnte Ramelow. „So fand ich die Äußerung von Ines Schwerdtner zur Enteignung von Wohnungsgesellschaften als Bedingung für eine Koalition in Berlin nicht sehr hilfreich.“ Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Drohnenabwehreinheit soll deutlich größer werden Nach der Entdeckung der Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle soll die Einheit der Bundespolizei auf 300 Kräfte anwachsen. Schnell und flexibel: Die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei sollte ursprünglich aus 130 Spezialkräften bestehen. Nun soll die Einheit auf 300 Kräfte anwachsen, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin mitteilte. Außerdem seien statt vier Standorten acht Standorte geplant, „um schnell und flexibel bei Bedarf vor Ort zu sein“. Die Bundeswehr: Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, bei der Drohnenabwehr an Flughäfen auch auf die Bundeswehr zu setzen. „Ich glaube, dass in diesen Zeiten diese strikte Trennung beim Thema äußere und innere Sicherheit zwischen Bund und Ländern nicht mehr zeitgemäß ist“, sagte Günther im Deutschlandfunk. Er halte es „für unproblematisch, dass auch die Bundeswehr bei der Bekämpfung im Inneren eingesetzt wird“. Das Verteidigungsministerium wies die Forderung zurück. Spur zu Brandanschlag auf DHL-Logistikzentrum: Laut einem Bericht der „Bild“ gibt es im Fall der Leipziger Drohnenattacke eine DNA-Spur, die identisch mit einer Spur ist, die bereits im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf das DHL-Logistikzentrum in Leipzig vom 20. Juli 2024 registriert worden war. Für die damalige Serie von Paket-Brandsätzen sehen europäische Ermittler eine Verbindung zum russischen Militärgeheimdienst GRU. Schnell und flexibel: Die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei sollte ursprünglich aus 130 Spezialkräften bestehen. Nun soll die Einheit auf 300 Kräfte anwachsen, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin mitteilte. Außerdem seien statt vier Standorten acht Standorte geplant, „um schnell und flexibel bei Bedarf vor Ort zu sein“. Die Bundeswehr: Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, bei der Drohnenabwehr an Flughäfen auch auf die Bundeswehr zu setzen. „Ich glaube, dass in diesen Zeiten diese strikte Trennung beim Thema äußere und innere Sicherheit zwischen Bund und Ländern nicht mehr zeitgemäß ist“, sagte Günther im Deutschlandfunk. Er halte es „für unproblematisch, dass auch die Bundeswehr bei der Bekämpfung im Inneren eingesetzt wird“. Das Verteidigungsministerium wies die Forderung zurück. Spur zu Brandanschlag auf DHL-Logistikzentrum: Laut einem Bericht der „Bild“ gibt es im Fall der Leipziger Drohnenattacke eine DNA-Spur, die identisch mit einer Spur ist, die bereits im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf das DHL-Logistikzentrum in Leipzig vom 20. Juli 2024 registriert worden war. Für die damalige Serie von Paket-Brandsätzen sehen europäische Ermittler eine Verbindung zum russischen Militärgeheimdienst GRU. 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12. August
FAZ (Politik)

Geheimdienstreform: Die Nachrichtendienste sollen zurückschlagen dürfen

Geheimdienstreform : Die Nachrichtendienste sollen zurückschlagen dürfen Der Drohnenvorfall in Leipzig zeigt: Deutschland ist hybriden Bedrohungen ausgesetzt. Nun hat das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der einen Paradigmenwechsel einläutet. Als hätte es noch eines Beweises bedurft, dass Deutschland unzureichend geschützt ist gegen hybride Angriffe: Der versuchte Anschlag auf den Flughafen Leipzig hat es abermals vor Augen geführt. Das soll sich jetzt ändern. Am Mittwoch hat das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die deutschen Nachrichtendienste mit einer Fülle neuer und schlagkräftiger Instrumente ausstatten soll. Dass der Entwurf eine Woche nach dem Vorfall von Leipzig im Kabinett liegt, ist Zufall. Aber die Befürworter, allen voran Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), dürften sich bestätigt sehen. Und Kritiker finden sich erstaunlich wenige angesichts dessen, wie weitreichend die Pläne sind. Dass die Sicherheit Deutschlands von inneren und äußeren Feinden bedroht ist, stellt im Grunde niemand infrage. Der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz sollen nach dem Willen von Dobrindt und des Kanzleramts künftig nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern auf Grundlage ebendieser Informationen aktiv tätig werden dürfen. Das ist ein Paradigmenwechsel. Seit Gründung der Dienste galt die Devise, wer sammelt, mitschaut und mithört, darf nicht selbst eingreifen und seine Informationen auch nur in ausgewählten Fällen an die Polizei weitergeben. Das war eine Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus, um die totale Überwachung zu verhindern. In der Praxis führte es aber dazu, dass vor allem der Verfassungsschutz regelmäßig zugucken musste, ohne einschreiten zu dürfen. Ein Beispiel, das in Sicherheitskreisen erzählt wird: Wenn der Verfassungsschutz einen Rechtsextremisten beobachtet und sieht, wie dieser ohne Waffe einen Synagogenbesucher zusammenschlägt, dann darf die Behörde das nicht einfach der Polizei melden. Eindringen in private Wohnungen möglich Sollte die Reform wie geplant den Bundestag passieren, hätten der Verfassungsschutz und der BND deutlich mehr Handlungsspielraum. Vor allem die Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes sind für deutsche Bürger bedeutsam. Die Onlinedurchsuchung wird deutlich erleichtert; künftig sollen die Behörden nicht erst nach einer Tat Aufnahmen von Tatorten und Treueschwüre auf Smartphones von Tätern finden. Zur besseren Datenanalyse soll auch Künstliche Intelligenz eingesetzt werden. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sollen unter Voraussetzungen außerdem private Wohnungen betreten dürfen, um etwa elektronische Geräte zu manipulieren. Unter dem Stichwort „Schutzmaßnahmen“ stecken außerdem viele Möglichkeiten des aktiven Eingreifens: Der Bundesnachrichtendienst soll sich künftig Cyberangriffen nicht mehr schutzlos ausgeliefert sehen, sondern diese Angriffe aktiv kontern dürfen, Stichwort Hackback. Auch ist erlaubt, Tatmittel zu manipulieren. Wenn also etwa der BND Kenntnis von einer Drohnenfabrik in Russland haben sollte und vermutet, dass diese Drohnen gegen Deutschland eingesetzt werden, könnte er diese mit technischen Maßnahmen unschädlich machen. Voraussetzung: Die Maßnahmen dürfen nicht gegen Leib und Leben gehen. Und es muss vorab festgestellt worden sein, so steht es im Gesetzentwurf, dass eine besondere Bedrohung vorliegt, ein Angriff fremder Mächte. Dass eine solche permanente Bedrohung etwa von Russland ausgeht, daran besteht kein Zweifel. Das sagte Sonja Eichwede, Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die SPD. Deutschland sieht sich seit Jahren einer Reihe hybrider Attacken ausgesetzt, die von den Sicherheitsbehörden Russland zugeschrieben werden. Im Falle des Bomben-Drohnenvorfalls in Leipzig ist das zwar offiziell noch nicht geschehen, in den Sicherheitsbehörden wird aber davon gesprochen, dass Muster zu erkennen seien, die auf Russland hindeuteten. Reicht der Unabhängige Kontrollrat? Angenommen, die deutsche Bundesregierung würde Russland für den Vorfall in Leipzig verantwortlich machen – könnte der BND auf Grundlage der Reform schlagkräftiger reagieren? Ja, Abschreckung wäre auf jeden Fall möglich. Es ist sogar politisch gewünscht, dass den russischen Geheimdiensten und anderen, die in Deutschland tätig sind, klargemacht wird, dass in Deutschland wahrgenommen wird, was sie tun – und dass das nicht hingenommen wird. Etwa, indem Tatmitteln manipuliert werden oder in Abläufe in Fabriken durch Umcodierung eingegriffen wird. Durch die Reform wird auch die Kontrollstruktur vereinheitlicht. Die Bundesregierung findet, dass sie dadurch gestärkt wird. Der Unabhängige Kontrollrat, der schon jetzt die Maßnahmen des BND überprüft, wird nun zur entscheidenden Kontrollinstanz sowohl für BND als auch Verfassungsschutz. Der Kontrollrat ist eine Oberste Bundesbehörde und mit erfahrenen Richtern besetzt. Im Zuge der Reform soll er mehr Personal bekommen; seine Mitglieder werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium gewählt. Damit BND und Verfassungsschutz von ihren weitreichenden Befugnissen Gebrauch machen dürfen, muss der Kontrollrat jeweils vorab eine spezifische Gefährdung feststellen. In Ausnahmefällen dürfen die Dienste auch ohne Genehmigung tätig werden, die muss dann aber innerhalb von drei Tagen nachträglich eingeholt werden. Kritikern reicht das angesichts der Fülle der neuen Befugnisse nicht. Die Bundesdatenschutzbeauftragte beklagte, dass die Rechte von Betroffenen eingeschränkt würden. Der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki sagte, die Ausweitung von Befugnissen bringe auch immer die Möglichkeit von Missbrauch mit sich.

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12. August
Deutschlandfunk

Bundeskabinett - Nachrichtendienste sollen mehr Befugnisse bekommen - Kritik von der Opposition

Geplant ist unter anderem, dass Geheimdienste erstmals die Möglichkeit erhalten, in klar begrenzten Fällen aktiv einzugreifen. So dürfte künftig zum Beispiel der BND die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipulieren. - Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Henrichmann, geht davon aus, dass das geplante Gesetz zur Ausweitung der Befugnisse der Nachrichtendienste einer etwaigen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhält. Der CDU-Politiker sagte im Deutschlandfunk, man habe sehr genau abgewogen zwischen Schärfung und Professionalisierung der Dienste auf der einen Seite und der rechtsstaatlichen Kontrolle auf der anderen Seite. Henrichmann räumte ein, dass damit juristisches Neuland betreten werde. Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) sagte der "Bild"-Zeitung, die Reform mache aus den Nachrichtendiensten echte Geheimdienste. Um sich auf Augenhöhe mit den Partnerdiensten in der Welt aufzustellen, brauche es operative Fähigkeiten und aktive Befugnisse. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Thoden, sprach im ARD-Fernsehen von Aktionismus. Die Reformen weiteten eigentlich nur die Kompetenzen von Geheimdiensten und Exekutivorganen aus - bei gleichzeitiger Rücknahme der Kontrolle. Der FDP-Vorsitzende Kubicki sprach von einem historischen Tabubruch. Die strikte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei habe auch historische Gründe, sagte Kubicki der "Augsburger Allgemeinen". Er rechne damit, das das Verfassungsgericht eingreifen werde. Diese Nachricht wurde am 12.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

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12. August
taz (Öko & Co)

Geheimdienstreform im Kabinett: Gefährliche Doppelstruktur im Verborgenen

Geheimdienstreform im Kabinett : Gefährliche Doppelstruktur im Verborgenen Es gibt eine Behörde, die observieren, durchsuchen und festnehmen darf: die Polizei. Warum sollten nun auch BND und Verfassungsschutz mitmischen? E s ist ja nicht so, als gäbe es keine Gründe für eine Geheimdienstreform, wie sie die Bundesregierung am Mittwochmittag beschließen will. Man muss nur in die Ukraine schauen, wo es nicht etwa europäische Geheimdiensterkenntnisse sind, die den Abwehrkampf ermöglichen, sondern immer noch die der amerikanischen CIA. Oder ins deutsche Inland, wo nach jedem vereitelten Anschlag früher oder später öffentlich wird, dass es nicht BND oder Verfassungsschutz waren, die selbst die entscheidenden Informationen gesammelt hatten, sondern dass ein Tipp von einem ausländischen Partnerdienst kam. Nur: Der Gesetzentwurf, der das nun ändern soll, schießt weit übers Ziel hinaus und eröffnet gefährliche neue Möglichkeiten. Weitestgehend sinnvoll sind die Pläne noch dort, wo es ums Ausland geht. Im Angesicht russischer Aggression braucht es einen BND, der nicht nur beobachten, sondern auch aktiv eingreifen kann, etwa durch Hacks oder Sabotage-Aktionen. Aber dass der BND künftig auch im Inland tätig werden kann und er zusammen mit dem Verfassungsschutz auch hier „aktive Maßnahmen“ ausführen darf, ist ein Fehler. Es gibt ja schon eine Sicherheitsbehörde, die Verdächtige observieren, ihre Wohnung durchsuchen und sie im Zweifelsfall festnehmen darf. Sie heißt Polizei und ihr Einsatzgebiet war bisher aus guten Gründen scharf abgegrenzt von dem der Geheimdienste. Immerhin greifen viele solcher Maßnahmen tief in die Persönlichkeitsrechte von Verdächtigen ein und reichen bis hin zu massiver Gewalt. Zumindest auf dem Papier kann man sich deshalb juristisch dagegen wehren, wenn man ins Visier der Polizei gerät. Ganz anders, wenn nun auch die Geheimdienste mitmischen. Schon der Begriff verdeutlicht, dass sie klandestin arbeiten: im Verborgenen. Wer in ihr Visier gerät, bekommt davon – wenn alles nach Plan läuft – nie etwas mit. Auch Akten-Einsicht kann man anders als bei polizeilichen Ermittlungen nicht einklagen. Das ist schwer vereinbar mit einem Rechtsstaat. Statt solche undurchsichtigen Parallelstrukturen zu schaffen, gäbe es einen einfacheren Weg: Alle bleiben bei dem, was sie am besten können, aber verbessern ihre Kooperation. Die Geheimdienste beobachten, die Polizei greift ein, nur eben enger verzahnt. Das würde Ressourcen sparen und Übersichtlichkeit bewahren. Vor allem würde es aber die Möglichkeit ausschließen, dass aus einem Kompetenzwirrwarr irgendwann das entsteht, was es in Deutschland nie wieder geben darf: eine Geheimpolizei. Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen meistkommentiert

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12. August
Tagesschau

Reform der Nachrichtendienste stößt auf Kritik der Opposition

Mehr Befugnisse für Nachrichtendienste Notwendige Reform oder "historischer Tabubruch"? Das Kabinett will heute eine Reform der Nachrichtendienste beschließen. Sie sollen künftig aktiv gegen Angreifer vorgehen dürfen. Die Opposition befürchtet fehlende rechtsstaatliche Kontrolle und sieht einen historischen Tabubruch. Das Kabinett will heute eine viel diskutierte und kritisierte Reform der Nachrichtendienste verabschieden. Angesichts der wachsenden Bedrohung durch Sabotage und Spionage sollen das für das Inland zuständige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der für das Ausland zuständige Bundesnachrichtendienst (BND) mehr Befugnisse erhalten. Sie sollen nicht mehr nur Informationen sammeln und auswerten, sondern auch aktiv eingreifen dürfen. So soll das BfV etwa in Computersysteme von Angreifern eindringen, sie lahmlegen und Gegenangriffe durchführen dürfen sowie Waffen und Sprengstoff von Terroristen sabotieren dürfen. Der BND soll künftig auch im Inland Gefahren abwehren, um Angreifer zu schwächen. "Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei" Die dann mächtigeren Dienste würden nicht ausreichend kontrolliert, kritisieren die Grünen. Und sie sehen die strikte Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei in Gefahr. "Dobrindt versucht mit dieser Reform, diese Trennung zu verwischen", sagte der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz im Morgenmagazin. "Zukünftig sollen Agenten auch gegen Bürgerinnen und Bürger wirken können - ohne dass das wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolgt." Deutliche Kritik an dem Vorhaben kommt auch von der FDP. Deren Chef Wolfgang Kubicki warf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) einen "historischen Tabubruch" vor. Die strikte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei habe sehr gute und auch historische Gründe. "Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei", sagte Kubicki der Augsburger Allgemeinen. "Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet." Das Trennungsgebot gilt als Lehre aus dem Nationalsozialismus. Damals ging die sogenannte Geheime Staatspolizei (Gestapo) mit umfassenden Machtbefugnissen brutal gegen politische Gegner der Nazis sowie Juden und andere Gruppen vor. Linke nennt Pläne "geschichtsvergessen und verantwortungslos" Auch Die Linke kritisierte das Vorhaben. Dobrindt schaffe mit seiner Reform "das historische Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten ab", sagte die Innenpolitikerin Clara Bünger. "Wer Nachrichtendiensten operative Eingriffsrechte, Sabotagebefugnisse und staatliche Hackbacks an die Hand gibt, plant eine neue deutsche Geheimpolizei." Bünger nannte dies "geschichtsvergessen und verantwortungslos". Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Ulrich Thoden, kritisierte eine fehlende Rechtsstaatlichkeit. "Was komplett fehlt, ist die Kontrolle - sowohl die parlamentarische Kontrolle, als auch die Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten", sagte er im Morgenmagazin. Damit seien Eingriffe in das Privatleben von Bürgerinnen und Bürgern möglich - zum Beispiel das Ausspähen. Die AfD sieht die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ebenfalls in Gefahr und lehnt die Reformpläne in Gänze ab. CDU verweist auf gestiegene Bedrohungen Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), räumte ein, das Trennungsgebot sei nach dem Zweiten Weltkrieg "aus guten historischen Gründen" entwickelt und die Nachrichtendienste auf die Beschaffung von Informationen beschränkt worden. Doch die heutige Lage lasse dies nicht mehr zu, sagte der CDU-Politiker der Nachrichtenagentur AFP. Um akute Bedrohungen von der Desinformationskampagne über den Hackerangriff bis zur Sabotageaktion zu bekämpfen, müssten die Dienste schnell und selbst reagieren können. Dobrindt verwies ebenfalls auf gestiegene Gefahren. "Die hybride Bedrohungslage, die Versuche der Destabilisierung durch Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und verdeckte Aktionen fremder Mächte bekommen eine neue Antwort", sagte Dobrindt der Bild-Zeitung. Die Reform mache "aus unseren Nachrichtendiensten echte Geheimdienste". Es sei höchste Zeit, dass wir uns wettbewerbsfähig und auf Augenhöhe mit unseren Partnerdiensten in der Welt aufstellten. Auch Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) sieht dringenden Handlungsbedarf. "Wir schauen nicht tatenlos zu, wie Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen gegen die Grundpfeiler unserer Verfassung und unserer freien Gesellschaft immer weiter zunehmen", sagte sie der Rheinischen Post. "Nur mit mehr Befugnissen und Maßnahmen auf Höhe der Zeit können unsere Dienste zielgerichtet gegen diese hybriden Angriffe vorgehen." In Deutschland gibt es bislang keine Geheimdienste dafür aber drei Nachrichtendienste: - das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bzw. den Inlandsnachrichtendienst mit den Landesbehörden - den Auslandsnachrichtendienst (BND) - und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD). Ein Nachrichtendienst darf nur Informationen beschaffen. Dafür kann er verdeckt arbeiten. Anders als ein Geheimdienst unterliegt er verschiedenen Formen der rechtlichen und parlamentarischen Kontrolle. Die Behörde hat keine exekutiven Befugnisse, sie kann also beispielsweise keine Personen festnehmen. Ein Geheimdienst hingegen darf nicht nur verdeckt Informationen beschaffen, sondern auch geheime Operationen durchführen - etwa ein paramilitärischer Einsatz oder Auslandspropaganda. Auch die verdeckte finanzielle Unterstützung von ausländischen Parteien oder Kandidaten kann beispielsweise dazu zählen.

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12. August
Handelsblatt

BND und Verfassungsschutz: Linke kritisiert geplante Reform der Geheimdienste

BND und Verfassungsschutz: Linke kritisiert geplante Reform der Geheimdienste Berlin. Die Linke lehnt die von der Bundesregierung geplante weitreichende Reform der deutschen Geheimdienste ab. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Ulrich Thoden, sprach im ARD-„Morgenmagazin“ von Aktionismus und Reformen, „die vor allem im Grunde eigentlich nur die Kompetenzen von Geheimdiensten und Exekutivorganen ausweiten - bei gleichzeitiger Rücknahme der Kontrolle.“ Es gebe aus guten Gründen das Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten. „Das ist eben eine bittere Lektion aus unserer Geschichte, insbesondere aus der Gestapo, die wir lernen mussten und die uns die Alliierten ins Stammbuch geschrieben haben.“ In den vergangenen Jahren seien die Kompetenzen, was die Gefahrenaufklärung betrifft, gerade für die Nachrichtendienste deutlich erweitert worden. Und die Verfassungsgerichte hätten seinerzeit nur zugestimmt, weil die Nachrichtendienste weit vor irgendwelchen Ereignissen ermitteln und eben nicht eingreifen können und die Abwehr machen. „Was jetzt passiert, ist, dass wir im Grunde Doppelstrukturen schaffen, indem die Polizei aufklärt und abwehrt und die Nachrichtendienste dann auch aufklären und abwehren. Und Doppelstrukturen sind immer ineffizient und verfassungsrechtlich hier höchst bedenklich“, sagte der Linken-Politiker. Thoden: Bisheriges System hat sich bewährt Das bisherige System hat sich nach den Worten von Thoden bewährt. Die Aufträge, die die Dienste im Moment haben, seien vollständig ausreichend. Es gehe um eine Struktur und darum, dass die Dienste die Nachrichten beschaffen würden, aufgrund derer dann andere Stellen Gefahrenabwehr vornehmen können oder aber auch politische Entscheidungen treffen: „Diese Trennung hat sich ja sehr bewährt.“ Die deutschen Nachrichtendienste sollen mit der Reform deutlich erweiterte Befugnisse für die Aufklärung von Terrorismus, Extremismus und geheimdienstlichen Aktivitäten anderer Staaten erhalten. Dazu gehört erstmals die Möglichkeit, in klar begrenzten Fällen aktiv einzugreifen. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett heute beschließen will, sieht neben neuen Befugnissen aber auch mehr Kontrolle und in einigen Bereichen neue Leitplanken für die Dienste vor.

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12. August
Neues Deutschland

Spionage | Kabinett will Nachrichtendiensten aktive Abwehr erlauben

- Politik - Spionage Kabinett will Nachrichtendiensten aktive Abwehr erlauben Eine umfangreiche Reform soll BND und Verfassungsschutz mehr Befugnisse geben. Kritiker halten das für verantwortungslos. Berlin. Die deutschen Nachrichtendienste sollen deutlich erweiterte Befugnisse für die Aufklärung von Terrorismus, Extremismus und geheimdienstlichen Aktivitäten anderer Staaten erhalten. Dazu gehört erstmals die Möglichkeit, in klar begrenzten Fällen aktiv einzugreifen – zum Beispiel, indem der Bundesnachrichtendienst (BND) die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipuliert. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen will, sieht neben neuen Befugnissen aber auch mehr Kontrolle und in einigen Bereichen neue Leitplanken für die Dienste vor. Keine dauerhafte Beobachtung als extremistischer Verdachtsfall Zu diesen zählt etwa die Beschränkung der Beobachtung einer Vereinigung als extremistischer Verdachtsfall auf maximal fünf Jahre. Hat sich der Verdacht in diesem Zeitraum nicht erhärtet, muss die Beobachtung demnach in der Regel beendet werden. Eine Verlängerung um jeweils zwei Jahre soll zwar möglich sein. Allerdings soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darüber nicht alleine entscheiden können, sondern das Bundesinnenministerium müsste in so einem Fall zustimmen. Aktuell gibt es für die Verdachtsfall-Beobachtung, die mehr beinhalten kann als nur die Auswertung öffentlich verfügbarer Quellen, auf Bundesebene keine zeitliche Beschränkung. Die AfD wird vom Verfassungsschutz seit März 2022 ununterbrochen als Verdachtsfall bearbeitet. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte 2024 die Rechtmäßigkeit dieser Einstufung. Im Mai 2025 stufte das BfV die Partei auf Bundesebene auf »gesichert rechtsextremistisch« hoch. Diese Einstufung wird derzeit gerichtlich überprüft. Ein Eilverfahren ging zugunsten der AfD aus. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Umfassende Reform Der Entwurf war Anfang Juli veröffentlicht worden. Er umfasst rund 700 Seiten und sieht zahlreiche Änderungen vor. Das Kanzleramt, das für den BND die Verantwortung trägt, hat ihn gemeinsam mit dem Innenministerium unter Abstimmung mit dem Justizressort erarbeitet. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) war es dem Vernehmen nach wichtig, dass die Regeln für den Verfassungsschutz zusammen mit der Reform des BND-Gesetzes auf den Weg gebracht werden. Tatsächlich geht es in beiden Fällen teils um ähnliche Fragen, wie etwa den Abgleich biometrischer Daten mit Daten aus dem Internet und die Befugnis zur Online-Durchsuchung. Das ist eine verdeckte Maßnahme, bei der sich eine Sicherheitsbehörde heimlich Zugriff auf ein Smartphone oder ein anderes Gerät verschafft, um darin gespeicherte Daten zu durchsuchen. Was den BND angeht, dessen Aufgabenbereich eigentlich nur das Ausland umfasst, soll es künftig in begründeten Ausnahmefällen möglich sein, diese Durchsuchung auch im Inland fortzusetzen. Das wäre etwa denkbar, wenn sich ein bereits in anderen Staaten beobachteter ausländischer Agent vorübergehend auch in Deutschland aufhält. Warum kommt die Reform jetzt? Die Reform ist schon länger geplant. Die Zeit drängt wegen der nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden deutlich gewachsenen Bedrohung durch Spionage und Sabotage – vor allem durch Russland – und einer steigenden Zahl politisch motivierter Straftaten. Was den BND angeht, hat das Bundesverfassungsgericht zudem eine Frist bis Ende dieses Jahres gesetzt. Bis dahin muss der Dienst bei seinen Regeln für die Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nachbessern. Die sei zwar grundsätzlich erlaubt, entschied das Gericht, bedürfe aber einer verhältnismäßigen Ausgestaltung. Auch die Kontrolle solcher Maßnahmen müsse effektiver gestaltet werden. Es fehle eine hinreichende Regelung zur Aussonderung von Daten aus rein inländischer Telekommunikation, und der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung für ausländische Personen im Ausland sei unzureichend. Scharfe Kritik an der Reform kommt von der Linkspartei. »Innenminister Dobrindt schafft mit seiner geplanten Reform das historische Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten ab«, erklärte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion im Bundestag, Clara Bünger. »Wer Nachrichtendiensten operative Eingriffsrechte, Sabotagebefugnisse und staatliche Hackbacks an die Hand gibt, plant eine neue deutsche Geheimpolizei. Das ist geschichtsvergessen und verantwortungslos.« Forderung nach wirksamer Kontrolle der Dienste Zentrale Kontrollinstanz soll künftig der neu aufgestellte Unabhängige Kontrollrat sein, der aus Juristinnen und Juristen mit langjähriger Erfahrung besteht. Er übernimmt sowohl die Vorabkontrolle intensiver Überwachungsmaßnahmen als auch die laufende Datenschutzkontrolle. Der Grünen-Sicherheitspolitiker Konstantin von Notz nannte die geplante Reform »überfällig«. Diese bräuchten für ihre wichtige Arbeit »moderne und verfassungskonforme Rechtsgrundlagen«. Er vermisse aber »eine Stärkung der Kontrolle, insbesondere durch das Parlament«, sagte er der »Rheinischen Post«. Hier müssten im parlamentarischen Verfahren Nachjustierungen folgen. Einen »massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste« durch die Reform befürchtet neben der Linken auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). »BND und Verfassungsschutz sollen mit ausgeweitetem Staatstrojanern-Einsatz, KI-Analysen praktisch ohne Schutzmaßnahmen, Zugriff auf private Videokameras und sogar Hackbacks tief in Grundrechte eingreifen können, obwohl die gesetzlichen Hürden vielfach vage und zu niedrig bleiben«, kritisiert Kai Dittmann von der Organisation. Er forderte eine grundlegende Überarbeitung des »in weiten Teilen verfassungswidrigen« Gesetzentwurfs. dpa/nd Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn. Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär. Dank Ihrer Unterstützung können wir: → unabhängig und kritisch berichten → Themen sichtbar machen, die sonst untergehen → Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden → Desinformation Fakten entgegensetzen → linke Debatten anstoßen und vertiefen Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.

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12. August
Die Zeit (Politik)

Reform der Nachrichtendienste: FDP protestiert gegen geplante Geheimdienstreform

Die FDP lehnt die geplante Reform der deutschen Nachrichtendienste ab. Die Ausweitung der Befugnisse von Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz, die am heutigen Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll, sei ein »fatales Signal«, sagte FDP-Generalsekretär Martin Hagen. »Ein wichtiger Standortfaktor in Deutschland ist, dass wir eine liberale Demokratie mit einem funktionierenden Rechtsstaat sind. Gerade im Wettbewerb mit autoritären Regimen ist es wichtig, daran keine Zweifel zu schüren.« So kritisierte Hagen, dass die Trennung zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit aufgeweicht werden solle, der Verfassungsschutz umfassende Ermittlungskompetenzen erhalten und der BND auch im Inland gegen deutsche Staatsbürger vorgehen können soll. Das sei aus historischer Perspektive problematisch und schade dem Ansehen Deutschlands als liberalem Verfassungsstaat. Wolfgang Kubicki warnt vor »Geheimpolizei« Drastischer formulierte FDP-Parteichef Wolfgang Kubicki seine Kritik. Dieser warf der Bundesregierung einen »historischen Tabubruch« vor. Es sei »kaum vorstellbar, dass das Verfassungsgericht hier nicht eingreifen wird«, sagte Kubicki der Augsburger Allgemeinen. »Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei.« Auch Kubicki argumentierte mit Sorgen um die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Dieses Trennungsgebot gilt als Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus. Zudem wolle er »volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet«, sagte der FDP-Chef. Die deutschen Nachrichtendienste sollen im Zuge der Reform nicht nur mehr Informationen sammeln und speichern dürfen als bisher, sondern auch neue operative Befugnisse erhalten. Damit ist beispielsweise die Möglichkeit gemeint, Bedrohungen wie Sabotageakte und Cyberangriffe künftig aktiv zu bekämpfen – und in solchen Fällen auch selbst ähnliche Maßnahmen anwenden zu dürfen. Reform soll laut Innenminister Dobrindt »echte Geheimdienste« schaffen Auch die Grünen zeigen sich in Bezug auf die Reform skeptisch. So seien »robustere Befugnisse« für die Nachrichtendienste »dringend notwendig«, sagte der Innenpolitiker Konstantin von Notz. Aber die Pläne der Bundesregierung »schießen dabei über das Ziel hinaus«. Vor allem bei dem im Inland zuständigen Verfassungsschutz sei die Reform mit der Trennung zwischen geheimdienstlichen und polizeilichen Vollmachten »nur schwer zu vereinen«. Die Bundesregierung begründet die Reformvorhaben mit äußeren Bedrohungen. »Wir schauen nicht tatenlos zu, wie Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen gegen die Grundpfeiler unserer Verfassung und unserer freien Gesellschaft immer weiter zunehmen«, sagte Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU). »Nur mit mehr Befugnissen und Maßnahmen auf Höhe der Zeit können unsere Dienste zielgerichtet gegen diese hybriden Angriffe vorgehen. In Zukunft werde etwa der BND »endlich auf Augenhöhe mit unseren Partnern agieren«, sagte Warken. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) argumentierte mit dem Vergleich zu Geheimdiensten von Partnerländern, die bereits vergleichbare Vollmachten hätten. Die Reform mache »aus unseren Nachrichtendiensten echte Geheimdienste«, sagte er der Bild-Zeitung. Dadurch erst würden sie »wettbewerbsfähig« im Hinblick auf die Abwehr eines »modernen Staatsterrorismus« sowie extremistischer Gruppen. Bisherige Einschränkungen laut CDU-Politiker nicht haltbar Die Nachrichtendienste würden dabei auch weiterhin angemessen kontrolliert werden, sagte Marc Henrichmann (CDU), der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das für die Aufsicht über die Geheimdienste zuständig ist. So werde etwa der Kontrollrat, der bislang die technische Aufklärung des BND prüft, »zu einem starken Kontrollorgan weiterentwickelt«, sagte er der Rheinischen Post. Auch er zeigte Verständnis für die Aufhebung des Trennungsgebots, das sich »aus guten historischen Gründen« entwickelt habe. Allerdings lasse die heutige Lage nicht mehr zu, dass Nachrichtendienste nur Informationen beschafften und die Gefahrenabwehr bei anderen Stellen liege, sagte Henrichmann. Um Bedrohungen wie Desinformationskampagnen, Cyberattacken und Sabotageakte zu bekämpfen, müssten die Dienste schnell und selbst reagieren können. »Der jüngste Sicherheitsvorfall am Leipziger Frachtflughafen hat einmal mehr gezeigt, dass wir es mit einer neuen Qualität hybrider Bedrohungen zu tun hatten«, sagte Henrichmann. Dies werde »inzwischen zu einer neuen Realität, auf die wir besser vorbereitet sein müssen«.

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12. August
Die Zeit (Politik)

Nachrichtendienste: Der neue BND: abschrecken, zurückhacken, sabotieren

Die deutschen Nachrichtendienste sollen mehr Befugnisse bekommen. Die Bundesregierung stimmt über einen entsprechenden Reformvorschlag ab, um ihn in den Bundestag einzubringen. Laut einem Anfang Juli veröffentlichten Entwurf sollen die Nachrichtendienste in Zukunft aktiv eingreifen dürfen, wenn sie Gefahren wie etwa einen Hackerangriff erkennen. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), plädierte außerdem für breitere Kompetenzen, um Mobiltelefone auszulesen und Daten länger zu speichern. Deutschland habe es mit einer neuen Qualität hybrider Bedrohungen zu tun, sagte er der Rheinischen Post. Diskutiert wird auch um eine verstärkte Kontrolle der Nachrichtendienste als Ausgleich zu den erweiterten Kompetenzen. Bereits im Mai hatte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Sinan Selen, mehr Befugnisse für den Inlandsgeheimdienst gefordert. Ob mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste auch für mehr Sicherheit sorgen können, ordnet Fabian Reinbold, politischer Korrespondent der ZEIT, ein. Das türkische Parlament will die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK mit einem neuen Gesetz auflösen. Dafür haben die Partei von Präsident Recep Tayyip Erdoğan, ihr nationalistischer Bündnispartner MHP sowie die prokurdische DEM-Partei gestimmt. Zwischen der kurdischen PKK und dem türkischen Staat herrschte jahrzehntelang ein Konflikt, der auch mit Waffengewalt ausgetragen wurde. Die PKK wurde als Reaktion auf die Unterdrückung der Minderheit der Kurden gegründet. Im vergangenen Jahr hat der inhaftierte PKK-Gründer Abdullah Öcalan die Partei aufgelöst. Die PKK begann, ihre Kämpfer aus der Türkei abzuziehen. Mit dem neuen Gesetz treibt das türkische Parlament ein Ende des Konflikts voran. Es verspricht unter anderem Straffreiheit für ehemalige PKK-Kämpfer. Was aber bedeutet ein offizielles Ende des Konflikts für die Kurden in der Türkei? Und welche politische Strategie steckt hinter dem Gesetz? Antworten auf diese Fragen gibt Fritz Zimmermann aus dem Politikressort der ZEIT. Und sonst so? KI-Pfarrer antwortet auf Fragen zu Gott Moderation und Produktion: Azadê Peşmen Redaktion: Imre Balzer Mitarbeit: Lisa Pausch und Lena Herrmann Alle Folgen unseres Podcasts finden Sie hier. Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de.

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12. August
Süddeutsche Zeitung (Politik)

Bundespolitik: Kabinett entscheidet über Reform der Geheimdienste – Kritik von FDP

Für unseren Liveblog verwenden wir neben eigenen Recherchen Material der Nachrichtenagenturen dpa, Reuters, epd, KNA und Bloomberg. Wichtige Updates Ramelow für Zusammenarbeit von CDU und Linke in Sachsen-Anhalt Klingbeil nimmt Steuerpläne für Vereine zurück – Reaktion auf heftige Kritik DNA-Spuren auf Drohne am Leipziger Flughafen gefunden Unzufrieden mit der Führung: SPD-Gruppe fordert Sonderparteitag im Herbst Bundesregierung baut Drohnenabwehr aus Kabinett entscheidet über Reform der Geheimdienste – FDP fordert Stopp der Pläne Die geplante Reform der deutschen Nachrichtendienste soll heute vom Kabinett beschlossen werden. Nun kommt scharfe Kritik von der FDP – die Partei verlangt einen sofortigen Stopp der Pläne. Die Reform stattet die Dienste mit deutlich mehr Befugnissen aus, damit sie besser auf die wachsende Bedrohung Deutschlands durch Sabotage und Spionage reagieren können. Aus Sicht von FDP-Generalsekretär Martin Hagen geht dies jedoch viel zu weit. „Ein wichtiger Standortfaktor für Deutschland ist, dass wir eine liberale Demokratie mit einem funktionierenden Rechtsstaat sind. Gerade im Wettbewerb mit autoritären Regimen ist es wichtig, daran keine Zweifel zu schüren“, sagte Hagen der Deutschen Presse-Agentur. „Die Reformpläne der Bundesregierung zu den Geheimdiensten sind deshalb ein fatales Signal.“ Der FDP-Politiker kritisierte, die Trennung zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit solle aufgeweicht, der Verfassungsschutz mit umfangreichen Ermittlungskompetenzen ausgestattet und der Bundesnachrichtendienst auch im Inland gegen eigene Staatsbürger operieren dürfen. Das sei aus historischer Perspektive problematisch und schade dem Ansehen Deutschlands als liberaler Verfassungsstaat in der Welt. „Der von Schwarz-Rot geplante grundlegende Umbau der deutschen Sicherheitsarchitektur muss somit umgehend gestoppt werden“, forderte Hagen. Die deutschen Nachrichtendienste sollen deutlich erweiterte Befugnisse für die Aufklärung von Terrorismus, Extremismus und geheimdienstlichen Aktivitäten anderer Staaten erhalten. Dazu gehört erstmals die Möglichkeit in klar begrenzten Fällen aktiv einzugreifen – zum Beispiel, indem der Bundesnachrichtendienst (BND) die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipuliert. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen will, sieht neben neuen Befugnissen aber auch mehr Kontrolle und in einigen Bereichen neue Leitplanken für die Dienste vor. Zu diesen zählt etwa die Beschränkung der Beobachtung einer Vereinigung als extremistischer Verdachtsfall auf maximal fünf Jahre. Hat sich der Verdacht in diesem Zeitraum nicht erhärtet, muss die Beobachtung demnach in der Regel beendet werden. Eine Verlängerung um jeweils zwei Jahre soll zwar möglich sein. Allerdings soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darüber nicht alleine entscheiden können, sondern das Bundesinnenministerium müsste in so einem Fall zustimmen. Der FDP-Politiker kritisierte, die Trennung zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit solle aufgeweicht, der Verfassungsschutz mit umfangreichen Ermittlungskompetenzen ausgestattet und der Bundesnachrichtendienst auch im Inland gegen eigene Staatsbürger operieren dürfen. Das sei aus historischer Perspektive problematisch und schade dem Ansehen Deutschlands als liberaler Verfassungsstaat in der Welt. „Der von Schwarz-Rot geplante grundlegende Umbau der deutschen Sicherheitsarchitektur muss somit umgehend gestoppt werden“, forderte Hagen. Die deutschen Nachrichtendienste sollen deutlich erweiterte Befugnisse für die Aufklärung von Terrorismus, Extremismus und geheimdienstlichen Aktivitäten anderer Staaten erhalten. Dazu gehört erstmals die Möglichkeit in klar begrenzten Fällen aktiv einzugreifen – zum Beispiel, indem der Bundesnachrichtendienst (BND) die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipuliert. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen will, sieht neben neuen Befugnissen aber auch mehr Kontrolle und in einigen Bereichen neue Leitplanken für die Dienste vor. Zu diesen zählt etwa die Beschränkung der Beobachtung einer Vereinigung als extremistischer Verdachtsfall auf maximal fünf Jahre. Hat sich der Verdacht in diesem Zeitraum nicht erhärtet, muss die Beobachtung demnach in der Regel beendet werden. Eine Verlängerung um jeweils zwei Jahre soll zwar möglich sein. Allerdings soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darüber nicht alleine entscheiden können, sondern das Bundesinnenministerium müsste in so einem Fall zustimmen. Özdemir: Das können die Grünen im Bund vom Südwesten lernen Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir rät den Grünen auf Bundesebene, aus den Wahlerfolgen in Baden-Württemberg zu lernen und einen Kurs der Mitte einzuschlagen. „Wahlen gewinnen bei uns überwiegend diejenigen, die eine sehr pragmatische Richtung haben“, sagte Özdemir der Deutschen Presse-Agentur. Dieser Weg kann aus Sicht von Özdemir auch außerhalb von Baden-Württemberg funktionieren. „Es heißt oft, Baden-Württemberg sei ein Sonderfall, den könne man nicht übertragen. Als ob wir hier ein Land von Waldschraten und Hinterwäldlern wären.“ Das sei ein Mythos, mit dem man aufräumen müsse, so Özdemir. Die Themen, die die Menschen in Baden-Württemberg bewegten, gebe es auch anderswo. „Wenn wir es hier geschafft haben, über 30 Prozent der Stimmen zu holen, dann müssen wir ein paar Sachen richtig gemacht haben. Es stimmt einfach nicht, dass sich das nicht übertragen lässt“, sagte Özdemir, der seit Mitte Mai als Nachfolger von Winfried Kretschmann der zweite grüne Ministerpräsident im Südwesten ist. Bei der Landtagswahl im März hatte Özdemir mit den Grünen 30,2 Prozent der Stimmen eingefahren und war damit knapp vor der CDU gelandet, die auf 29,7 Prozent der Stimmen kam. Im Landtag verfügen beide Koalitionspartner wegen des knappen Wahlergebnisses über 56 Sitze. Wie sich Cem Özdemir als Ministerpräsident in den Niederungen der Landespolitik neu erfindet, lesen Sie hier: Die Themen, die die Menschen in Baden-Württemberg bewegten, gebe es auch anderswo. „Wenn wir es hier geschafft haben, über 30 Prozent der Stimmen zu holen, dann müssen wir ein paar Sachen richtig gemacht haben. Es stimmt einfach nicht, dass sich das nicht übertragen lässt“, sagte Özdemir, der seit Mitte Mai als Nachfolger von Winfried Kretschmann der zweite grüne Ministerpräsident im Südwesten ist. Bei der Landtagswahl im März hatte Özdemir mit den Grünen 30,2 Prozent der Stimmen eingefahren und war damit knapp vor der CDU gelandet, die auf 29,7 Prozent der Stimmen kam. Im Landtag verfügen beide Koalitionspartner wegen des knappen Wahlergebnisses über 56 Sitze. Wie sich Cem Özdemir als Ministerpräsident in den Niederungen der Landespolitik neu erfindet, lesen Sie hier: Lorenz Zeck Uni weist Voigts Einspruch gegen Entzug des Doktortitels ab Die Technische Universität Chemnitz bleibt bei ihrer Entscheidung, Thüringens Ministerpräsidenten Mario Voigt den Doktorgrad zu entziehen. Ein Widerspruch des CDU-Politikers gegen die Aberkennung des Titels sei vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der TU Chemnitz zurückgewiesen worden, teilte ein Sprecher der Universität auf Anfrage mit. Zuvor hatte der Stern berichtet. Ein Anwalt Voigts teilte mit, dass die Entscheidung der TU Chemnitz nicht überraschend sei. „Nach rechtlicher Prüfung werden wir Klage erheben.“ Voigt steht seit Monaten wegen des Vorwurfs unter Druck, in seiner Dissertation aus dem Jahr 2008 unsauber gearbeitet zu haben. Die ersten Plagiatsvorwürfe waren kurz vor der Landtagswahl 2024 aufgekommen. Damals war Voigt mit seiner CDU noch in der Opposition und trat als Spitzenkandidat der Christdemokraten an. Die CDU witterte damals eine Schmutzkampagne im Wahlkampf. Nach der Wahl wurde Voigt im Landtag zum Regierungschef gewählt. Im Januar 2026 wurde dann bekannt, dass die TU Chemnitz nach einer langwierigen Prüfung zu der Entscheidung gekommen ist, Voigt die Doktorwürde abzuerkennen. Schon damals kündigte Voigt an, sich gegen diese Entscheidung zu wehren – notfalls vor Gericht. Voigt steht seit Monaten wegen des Vorwurfs unter Druck, in seiner Dissertation aus dem Jahr 2008 unsauber gearbeitet zu haben. Die ersten Plagiatsvorwürfe waren kurz vor der Landtagswahl 2024 aufgekommen. Damals war Voigt mit seiner CDU noch in der Opposition und trat als Spitzenkandidat der Christdemokraten an. Die CDU witterte damals eine Schmutzkampagne im Wahlkampf. Nach der Wahl wurde Voigt im Landtag zum Regierungschef gewählt. Im Januar 2026 wurde dann bekannt, dass die TU Chemnitz nach einer langwierigen Prüfung zu der Entscheidung gekommen ist, Voigt die Doktorwürde abzuerkennen. Schon damals kündigte Voigt an, sich gegen diese Entscheidung zu wehren – notfalls vor Gericht. Ramelow für Zusammenarbeit von CDU und Linke in Sachsen-Anhalt Thüringens Ex-Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat für eine Kooperation von CDU und Linke plädiert, um eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt zu verhindern. „Wer Schaden vom Land Sachsen-Anhalt abwenden will, der muss also in der Lage sein, über Parteigrenzen hinweg miteinander zu reden“, sagte Ramelow dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Es ist die CDU, die rumeiert, statt zu sagen: Wir arbeiten bei Themen zusammen, bei denen wir zusammenarbeiten können.“ Ramelow ist heute Vizepräsident des Bundestages. In Thüringen gibt es eine Zusammenarbeit zwischen Linke und CDU seit Jahren – die Mehrheitsverhältnisse im Landtag erfordern es, weil alle Parteien eine Zusammenarbeit mit der AfD ablehnen. Ramelow distanzierte sich im Gespräch mit dem RND von Äußerungen der Co-Parteichefin Ines Schwerdtner, die dem Stern gesagt hatte, mit der Berliner Linken in der Regierung werde es Vergesellschaftungen geben. Parteivorsitzende sollten sich vor Wahlen zurückhaltend zu landespolitischen Themen äußern, mahnte Ramelow. „So fand ich die Äußerung von Ines Schwerdtner zur Enteignung von Wohnungsgesellschaften als Bedingung für eine Koalition in Berlin nicht sehr hilfreich.“ In Thüringen gibt es eine Zusammenarbeit zwischen Linke und CDU seit Jahren – die Mehrheitsverhältnisse im Landtag erfordern es, weil alle Parteien eine Zusammenarbeit mit der AfD ablehnen. Ramelow distanzierte sich im Gespräch mit dem RND von Äußerungen der Co-Parteichefin Ines Schwerdtner, die dem Stern gesagt hatte, mit der Berliner Linken in der Regierung werde es Vergesellschaftungen geben. Parteivorsitzende sollten sich vor Wahlen zurückhaltend zu landespolitischen Themen äußern, mahnte Ramelow. „So fand ich die Äußerung von Ines Schwerdtner zur Enteignung von Wohnungsgesellschaften als Bedingung für eine Koalition in Berlin nicht sehr hilfreich.“ GdP: Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten unantastbar Angesichts der geplanten Reform der deutschen Nachrichtendienste mahnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Trennung von Geheimdiensten und Polizei aufrechtzuerhalten. „Spionage, Cyberangriffe und Drohnen über kritischer Infrastruktur sind keine Zukunftsszenarien mehr, sondern Realität“, sagte der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle habe erneut vor Augen geführt, wie verwundbar Deutschland sei. „Wer unser Land wirksam schützen will, muss die Sicherheitsbehörden vollumfänglich ausstatten – rechtlich, technisch und personell.“ Sicherheit gebe es nur auf dem Boden des Rechtsstaats. „Deshalb bleibt das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten für uns unantastbar“, sagte Kopelke. Das Bundeskabinett will die Reform der Nachrichtendienste am Mittwoch auf den Weg bringen. Die Neuregelung zielt unter anderem darauf ab, die Befugnisse von Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz deutlich auszuweiten. Die Zeit drängt, auch wegen der Bedrohung durch Spionage und Sabotage vor allem aus Russland, die nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden deutlich gewachsen ist. Der Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle habe erneut vor Augen geführt, wie verwundbar Deutschland sei. „Wer unser Land wirksam schützen will, muss die Sicherheitsbehörden vollumfänglich ausstatten – rechtlich, technisch und personell.“ Sicherheit gebe es nur auf dem Boden des Rechtsstaats. „Deshalb bleibt das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten für uns unantastbar“, sagte Kopelke. Das Bundeskabinett will die Reform der Nachrichtendienste am Mittwoch auf den Weg bringen. Die Neuregelung zielt unter anderem darauf ab, die Befugnisse von Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz deutlich auszuweiten. Die Zeit drängt, auch wegen der Bedrohung durch Spionage und Sabotage vor allem aus Russland, die nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden deutlich gewachsen ist. Lorenz Zeck Gerichtsentscheidung: AfD-Mitgliedern darf waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat klargestellt, dass AfD-Mitglieder eine waffenrechtliche Erlaubnis im Kontext ihrer Parteimitgliedschaft verlieren können. „Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren“, teilte das Gericht mit. Die Waffenbehörden hätten nun eine rechtssichere Grundlage, die waffenrechtliche Erlaubnis bei AfD-Mitgliedern zu entziehen, sagte ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur. In den konkreten Fällen hatte die zuständige Polizeiinspektion drei Personen die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Es handelte sich den Angaben zufolge um Mitglieder beziehungsweise Unterstützer der AfD Sachsen-Anhalt. Dagegen waren die drei vorgegangen. Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung, um in Deutschland mit Waffen umzugehen, sie zu besitzen oder zu tragen. Als waffenrechtlich unzuverlässig gilt, wer eine Vereinigung unterstützt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Diese Regelung könne sowohl auf einfache Parteimitglieder der AfD als auch auf aktive Unterstützer angewendet werden, stellte das Gericht klar. In den konkreten Fällen hatte die zuständige Polizeiinspektion drei Personen die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Es handelte sich den Angaben zufolge um Mitglieder beziehungsweise Unterstützer der AfD Sachsen-Anhalt. Dagegen waren die drei vorgegangen. Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung, um in Deutschland mit Waffen umzugehen, sie zu besitzen oder zu tragen. Als waffenrechtlich unzuverlässig gilt, wer eine Vereinigung unterstützt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Diese Regelung könne sowohl auf einfache Parteimitglieder der AfD als auch auf aktive Unterstützer angewendet werden, stellte das Gericht klar. Klingbeil nimmt Steuerpläne für Vereine zurück – Reaktion auf heftige Kritik Nach heftiger Kritik rückt Finanzminister Lars Klingbeil von seinen Plänen ab, von Vereinen höhere Steuern zu verlangen. Der entsprechende Passus werde aus dem Gesetz gestrichen, sagte der SPD-Chef der Nachrichtenagentur dpa. Es sei ihm dabei nie um kleine Vereine gegangen, sondern um Wirtschaftsvereine und Verbände. „Durch die öffentliche Debatte der letzten Tage ist allerdings der Eindruck entstanden, wir würden es den Tausenden Ehrenamtlichen in unseren Vereinen schwer machen wollen“, sagte Klingbeil. Die Kritik nehme er ernst und streiche die entsprechenden Formulierungen aus dem Entwurf. Ursprünglich wollte Klingbeil, dass für steuerpflichtige Vereine statt eines Freibetrags von 5000 Euro eine Freigrenze von 1000 Euro gilt. Einkommen bis 1000 Euro wären damit steuerfrei geblieben, sobald höhere Gewinne erzielt worden wären, wäre das gesamte Einkommen steuerpflichtig gewesen. Gemeinnützige Vereine, also kleine Sportvereine, Musikvereine, Umwelt- und Tierschutzvereine, Wohlfahrts-, Feuerwehr- und Heimatvereine, wären nicht betroffen gewesen. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit. Ursprünglich wollte Klingbeil, dass für steuerpflichtige Vereine statt eines Freibetrags von 5000 Euro eine Freigrenze von 1000 Euro gilt. Einkommen bis 1000 Euro wären damit steuerfrei geblieben, sobald höhere Gewinne erzielt worden wären, wäre das gesamte Einkommen steuerpflichtig gewesen. Gemeinnützige Vereine, also kleine Sportvereine, Musikvereine, Umwelt- und Tierschutzvereine, Wohlfahrts-, Feuerwehr- und Heimatvereine, wären nicht betroffen gewesen. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit. Heftige Kritik hatte es auch an der geplanten Einkommensteuerreform gegeben: Unionspolitiker hatten Klingbeil vorgeworfen, die Bürger weniger zu entlasten als versprochen. Dem widerspricht der SPD-Minister klar: „Den Beschluss des Koalitionsausschusses setzen wir damit 1:1 um“, sagte er. Im Jahr 2028 werde die versprochene Entlastung in Höhe von zehn Milliarden Euro erreicht. Zugleich betonte Klingbeil: „Es ist kein Geheimnis, dass ich deutlich weitergehende Vorschläge gemacht habe.“ Wichtig sei aber, dass die Reform nun zügig umgesetzt werde.  Lorenz Zeck DNA-Spuren auf Drohne am Leipziger Flughafen gefunden Laut den Zeitungen Bild und Zeit haben Ermittler DNA auf der Drohne gefunden, die in der Nacht auf den 5. August mit Sprengstoff beladen auf dem Flughafen Leipzig/Halle gesichert wurde. Nach Informationen der Bild soll die DNA mit der vom Brandanschlag am 20. Juli 2024 am DHL-Logistikzentrum in Leipzig übereinstimmen. Die DNA-Spur soll noch keiner konkreten Person zugeordnet werden können. Die Zeit wertete außerdem Videoaufnahmen vom Flughafen aus, die zeigten, dass vergangenen Dienstag gegen 19.30 Uhr ein Objekt gegen ein ukrainisches Frachtflugzeug flog. Dabei handelte es sich wohl um die Drohne mit dem Sprengsatz. Das Objekt prallte ohne Detonation ab und fiel zu Boden. Spuren an einem Flügel des Flugzeugs der Marke Antonow würden den mutmaßlichen Ablauf bestätigen. In den Tragflächen des Flugzeugs befinden sich die Treibstofftanks, eine Explosion hätte daher erheblichen Schaden ausgelöst. Warum es zu keiner Explosion kam, sei noch unklar. Die Zeit wertete außerdem Videoaufnahmen vom Flughafen aus, die zeigten, dass vergangenen Dienstag gegen 19.30 Uhr ein Objekt gegen ein ukrainisches Frachtflugzeug flog. Dabei handelte es sich wohl um die Drohne mit dem Sprengsatz. Das Objekt prallte ohne Detonation ab und fiel zu Boden. Spuren an einem Flügel des Flugzeugs der Marke Antonow würden den mutmaßlichen Ablauf bestätigen. In den Tragflächen des Flugzeugs befinden sich die Treibstofftanks, eine Explosion hätte daher erheblichen Schaden ausgelöst. Warum es zu keiner Explosion kam, sei noch unklar. Unzufrieden mit der Führung: SPD-Gruppe fordert Sonderparteitag im Herbst Die Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD fordert einen Sonderparteitag zur Wahl einer neuen Parteispitze noch in diesem Herbst. „Es gibt in der Bevölkerung eine massive Irritation hinsichtlich der Sozialdemokratie in unserem Land“, sagten die AG-Vorsitzenden Mehria Ashuftah und Orkan Özdemir dem Spiegel. Die Menschen sähen die SPD nicht mehr als politische Option, das sei existenzgefährdend für die Partei. „Wir rufen die Landesverbände und den Parteivorstand auf, einen außerordentlichen Parteitag im Herbst 2026 zu initiieren“, erklärten Ashuftah und Özdemir deshalb. Die Menschen sähen die SPD nicht mehr als politische Option, das sei existenzgefährdend für die Partei. „Wir rufen die Landesverbände und den Parteivorstand auf, einen außerordentlichen Parteitag im Herbst 2026 zu initiieren“, erklärten Ashuftah und Özdemir deshalb. „Ich sehe eine Partei, die stirbt.“Orkan Özdemir, Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD Özdemir, der im Wahlkampf für die Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September ist, sagte der Deutschen Presse-Agentur: Wenn keine Veränderung komme, „ist das das Ende der Partei“. Auf dem Sonderparteitag müsse eine offene Debatte darüber stattfinden, ob die Regierungslinie auch die Parteilinie ist. „Und das ist sie offensichtlich nicht.“ Im Zentrum der Kritik steht die Führungsstruktur mit den Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil, die gleichzeitig auch Minister sind. „Der Parteivorsitz und ein Regierungsamt in Personalunion ist in der aktuellen Lage der Partei keine Option mehr“, sagten Ashuftah und Özdemir dem Spiegel. In den vergangenen Monaten wurde immer wieder kritisiert, dass Bas und Klingbeil nicht genügend Raum bleibe, sich um die Partei zu kümmern. Im Zentrum der Kritik steht die Führungsstruktur mit den Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil, die gleichzeitig auch Minister sind. „Der Parteivorsitz und ein Regierungsamt in Personalunion ist in der aktuellen Lage der Partei keine Option mehr“, sagten Ashuftah und Özdemir dem Spiegel. In den vergangenen Monaten wurde immer wieder kritisiert, dass Bas und Klingbeil nicht genügend Raum bleibe, sich um die Partei zu kümmern. Bundesregierung baut Drohnenabwehr aus Nach dem mutmaßlichen Anschlagsversuch mit einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Drohnenabwehr der Bundespolizei deutlich ausbauen. Der Minister werde dazu noch im Laufe des Tages eine Weisung erteilen, teilte eine Ministeriumssprecherin mit.  Demnach soll die Zahl der in diesem Bereich eingesetzten Spezialkräfte auf 300 aufgestockt werden. Zudem werde die Zahl der Standorte von vier auf acht verdoppelt. Ziel sei es, in der Fläche in ganz Deutschland präsent und bei Bedarf schnell und flexibel vor Ort zu sein. Die Drohnenabwehreinheit befinde sich noch im Aufbau. Wie viele Bundespolizisten ihr aktuell angehören, konnte die Sprecherin nicht sagen. Zudem bestätigte die Sprecherin Medienberichte über die Errichtung eines neuen Technologiezentrums für Drohnensicherheit. Dieses werde am 18. August am Standort Kochstedt des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) eröffnet. Das Innenministerium errichte dort gemeinsam mit dem DLR und dem Forschungsministerium eine bundesweit einzigartige Einrichtung. In sogenannten Reallaboren sollten dort innovative Technologien zur Drohnensicherheit erforscht, entwickelt und erprobt werden. Demnach soll die Zahl der in diesem Bereich eingesetzten Spezialkräfte auf 300 aufgestockt werden. Zudem werde die Zahl der Standorte von vier auf acht verdoppelt. Ziel sei es, in der Fläche in ganz Deutschland präsent und bei Bedarf schnell und flexibel vor Ort zu sein. Die Drohnenabwehreinheit befinde sich noch im Aufbau. Wie viele Bundespolizisten ihr aktuell angehören, konnte die Sprecherin nicht sagen. Zudem bestätigte die Sprecherin Medienberichte über die Errichtung eines neuen Technologiezentrums für Drohnensicherheit. Dieses werde am 18. August am Standort Kochstedt des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) eröffnet. Das Innenministerium errichte dort gemeinsam mit dem DLR und dem Forschungsministerium eine bundesweit einzigartige Einrichtung. In sogenannten Reallaboren sollten dort innovative Technologien zur Drohnensicherheit erforscht, entwickelt und erprobt werden. Günther: Bundeswehr im Inneren bei Drohnenabwehr einsetzen Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat sich angesichts der Bedrohungslage durch Drohnen dafür ausgesprochen, dass Bundeswehreinsätze auch im Inneren ermöglicht werden sollten. „Weil man bei Drohnen kaum unterscheiden kann, ob es sich um eine außenpolitische oder innenpolitische Bedrohung handelt. Und deswegen, glaube ich, müssen wir auch über eine Änderung des Grundgesetzes sprechen, und ich hoffe auch, dass wir da zu Ergebnissen kommen“, sagte Günther dem Deutschlandfunk. Generell sei er davon überzeugt, dass beim Thema äußere und innere Sicherheit die strikte Trennung zwischen Bund und Ländern nicht mehr zeitgemäß sei. Stattdessen sollten angesichts der aktuellen Bedrohungslage die Kompetenzen von Bund und Ländern noch stärker gebündelt werden. Man merke bei den Drohnen, dass Profis am Werk sind. „Und so professionell, wie das gemacht ist, kann man sich kaum vorstellen, dass da nicht auch eine staatliche Infrastruktur dahintersteckt.“ Deshalb sei es wichtig, mit der besten Technik ausgerüstet zu sein. „Und das geht nur im Schulterschluss zwischen Bund und Ländern.“ Die Drohnen-Diskussion hat in den vergangenen Tagen Fahrt aufgenommen, nachdem am Flughafen Leipzig/Halle am späten Dienstagabend in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt und von einem Mitarbeiter zum Absturz gebracht worden war. Ein infolge der Sperrung kurz danach durchstartendes Flugzeug kollidierte mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt, möglicherweise einer zweiten Drohne. Mehr zum Drohnen-Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle lesen Sie hier: Generell sei er davon überzeugt, dass beim Thema äußere und innere Sicherheit die strikte Trennung zwischen Bund und Ländern nicht mehr zeitgemäß sei. Stattdessen sollten angesichts der aktuellen Bedrohungslage die Kompetenzen von Bund und Ländern noch stärker gebündelt werden. Man merke bei den Drohnen, dass Profis am Werk sind. „Und so professionell, wie das gemacht ist, kann man sich kaum vorstellen, dass da nicht auch eine staatliche Infrastruktur dahintersteckt.“ Deshalb sei es wichtig, mit der besten Technik ausgerüstet zu sein. „Und das geht nur im Schulterschluss zwischen Bund und Ländern.“ Die Drohnen-Diskussion hat in den vergangenen Tagen Fahrt aufgenommen, nachdem am Flughafen Leipzig/Halle am späten Dienstagabend in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt und von einem Mitarbeiter zum Absturz gebracht worden war. Ein infolge der Sperrung kurz danach durchstartendes Flugzeug kollidierte mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt, möglicherweise einer zweiten Drohne. Mehr zum Drohnen-Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle lesen Sie hier: Linken-Chef schließt Unterstützung für CDU in Sachsen-Anhalt nicht aus Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt könnte CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze auf die Unterstützung der Linkspartei angewiesen sein, wenn er als Ministerpräsident im Amt bleiben möchte. Ob und in welchem Maße die Linke dazu bereit wäre, ist noch unklar, aber der Bundesvorsitzende Luigi Pantisano zeigt sich im Sommerinterview der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ prinzipiell offen. „Wir haben in den letzten Jahren als Linke gezeigt, dass wir Verantwortung für dieses Land übernehmen“, sagte Pantisano. Das gelte vor allem, wenn es darum gehe, eine AfD-Regierung zu verhindern. Sachsen-Anhalt wählt am 6. September den Landtag neu. In aktuellen Umfragen zur Landtagswahl liegt die AfD mit deutlichem Vorsprung vor der CDU. Die Linke kommt auf Platz drei. CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze, der derzeit amtierende Ministerpräsident, könnte den Umfragen zufolge nur mit den Stimmen der Linkspartei wiedergewählt werden. Die CDU schließt eine Zusammenarbeit mit der Linken bisher genauso aus wie mit der AfD. Die Frage sei nun, ob Schulze nach der Wahl auch bereit sei, Verantwortung zu übernehmen, sagte Pantisano. Vor seiner Wahl zum Linken-Chef in diesem Sommer hatte Pantisano für Aufsehen gesorgt, indem er die CDU wegen ihrer angeblich faschistischen Politik mit der AfD gleichsetzte. Später entschuldigte er sich. Auch bei seinen Parteikollegen in Sachsen-Anhalt hatte diese Aussage Irritationen ausgelöst. Hammer, Sichel, Nebenkostenabrechnung – so war das Sommerinterview aus Sicht von TV-Kritiker Thore Rausch: Sachsen-Anhalt wählt am 6. September den Landtag neu. In aktuellen Umfragen zur Landtagswahl liegt die AfD mit deutlichem Vorsprung vor der CDU. Die Linke kommt auf Platz drei. CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze, der derzeit amtierende Ministerpräsident, könnte den Umfragen zufolge nur mit den Stimmen der Linkspartei wiedergewählt werden. Die CDU schließt eine Zusammenarbeit mit der Linken bisher genauso aus wie mit der AfD. Die Frage sei nun, ob Schulze nach der Wahl auch bereit sei, Verantwortung zu übernehmen, sagte Pantisano. Vor seiner Wahl zum Linken-Chef in diesem Sommer hatte Pantisano für Aufsehen gesorgt, indem er die CDU wegen ihrer angeblich faschistischen Politik mit der AfD gleichsetzte. Später entschuldigte er sich. Auch bei seinen Parteikollegen in Sachsen-Anhalt hatte diese Aussage Irritationen ausgelöst. Hammer, Sichel, Nebenkostenabrechnung – so war das Sommerinterview aus Sicht von TV-Kritiker Thore Rausch: Luzia Geier Arbeitgeberpräsident fordert wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger pocht auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in Deutschland. „Die Spielräume der europäischen Arbeitszeitrichtlinie werden fast überall genutzt, nur bei uns nicht“, sagte Dulger der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Wenn eine wöchentliche Höchstarbeitszeit so gefährlich wäre, müssten Arbeitnehmer in Belgien und Italien reihenweise krank im Bett liegen. Tatsächlich sind ihre Krankheitsquoten niedriger als unsere.“ Während das deutsche Arbeitszeitgesetz die tägliche Arbeitszeit im Grundsatz auf acht Stunden begrenzt, sieht die europäische Arbeitszeitrichtlinie eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. In Deutschland kann die Arbeitszeit nur mit Ausgleich innerhalb eines halben Jahres auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Dulger sagte, sogar eine Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder wünsche sich eine Wochenhöchstarbeitszeit. „Das Arbeitszeitgesetz stammt aus der Ära von Telex und Wählscheibe. Es kennt weder Notebooks noch Kita-Öffnungszeiten.“ Während das deutsche Arbeitszeitgesetz die tägliche Arbeitszeit im Grundsatz auf acht Stunden begrenzt, sieht die europäische Arbeitszeitrichtlinie eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. In Deutschland kann die Arbeitszeit nur mit Ausgleich innerhalb eines halben Jahres auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Dulger sagte, sogar eine Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder wünsche sich eine Wochenhöchstarbeitszeit. „Das Arbeitszeitgesetz stammt aus der Ära von Telex und Wählscheibe. Es kennt weder Notebooks noch Kita-Öffnungszeiten.“ Luzia Geier Dobrindt: Neues Zentrum soll zu Drohnensicherheit forschen Nach dem Fund einer Drohne mit Sprengstoff auf dem Flughafen Leipzig/Halle will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Forschung zur Drohnensicherheit ausbauen. „Das Wettrüsten der Drohnentechnologie erfordert eigene Forschungseinheiten, um Schritt halten zu können“, sagte er der Bild am Sonntag. Demnach soll am 18. August am Testflughafen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Cochstedt in Sachsen-Anhalt eine Forschungseinrichtung für Drohnensicherheit errichtet werden. „Gemeinsam mit dem DLR errichten wir mit dem neuen Technologiezentrum eine bundesweit einzigartige Einrichtung, in der innovative Technologien für die Drohnensicherheit in Reallaboren erforscht, entwickelt und erprobt werden“, sagte Dobrindt. Ziel sei es, wissenschaftliche Exzellenz, technologische Innovation und Anforderungen der Sicherheitsbehörden zusammenzuführen. „Gemeinsam mit dem DLR errichten wir mit dem neuen Technologiezentrum eine bundesweit einzigartige Einrichtung, in der innovative Technologien für die Drohnensicherheit in Reallaboren erforscht, entwickelt und erprobt werden“, sagte Dobrindt. Ziel sei es, wissenschaftliche Exzellenz, technologische Innovation und Anforderungen der Sicherheitsbehörden zusammenzuführen. „Wir befinden uns nicht im Krieg, aber wir sind tägliches Ziel hybrider Kriegsführung. Spionage, Sabotage, Cyberangriffe oder verdeckte Aktionen fremder Mächte mit dem Ziel, Deutschland zu destabilisieren oder direkt Schaden zuzufügen, sind ständige Realität.“Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Nachdem am Flughafen Leipzig/Halle eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden war, hatte Dobrindt von einem „hybriden“ Angriff „fremder Mächte“ gesprochen. Der Bild am Sonntag sagte er nun: „Das spürbare strategische Ziel fremder Mächte ist es, uns politisch und gesellschaftlich zu bezwingen. Verunsicherung, das Schüren von Ängsten, Destabilisierung sind Wesensmerkmal hybrider Attacken.“ Darauf müsse sich Deutschland weiter einstellen.  Luzia Geier Verkehrsminister will Bonus-Zahlungen an Bahn-Ziele koppeln Der neue Bundesverkehrsminister Steffen Bilger erhöht den Druck auf die Führungsebene der Deutschen Bahn. Als Reaktion auf die anhaltende Pünktlichkeitskrise des bundeseigenen Bahn-Konzerns und Kritik an Millionenzahlungen kündigt der CDU-Politiker in der Bild am Sonntag Konsequenzen bei Vorstandsgehältern an. „Es wird sich konkret auf die Bonuszahlungen von Bahnmanagern auswirken, wenn die Ziele, die der Bund vorgibt, nicht eingehalten werden. Ich finde, da haben die Bahnkunden und Steuerzahler einen Anspruch darauf, dass wirklich der Erfolg gemessen wird.“Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) Er wolle zwar ausdrücklich festhalten, dass viele Beschäftigte bei der Bahn richtig gute Arbeit leisteten, so der Minister. Wenn es aber nicht zufriedenstellend sei, habe das auch Auswirkungen auf die Bezahlung. Der Bund bereitet derzeit eine neue Finanzierungsvereinbarung mit dem Staatskonzern vor, in der genau geregelt wird, wie viele Milliarden für die Schieneninfrastruktur fließen. Diese Gelder sollen künftig an Vorgaben geknüpft werden. Vollständige Pünktlichkeit hält Bilger nach eigenen Angaben bis auf weiteres für unrealistisch. „100 Prozent wird es absehbar nicht geben“, sagte der CDU-Politiker der Zeitung. Im Fokus stehe der Fernverkehr. „Vereinbart mit der Bahn ist aktuell bis 2029 im Fernverkehr 70 Prozent.“ Von den Fernverkehrszügen seien im ersten Halbjahr etwa 60 Prozent pünktlich gewesen, in den heißen Sommermonaten allerdings noch weniger. Vollständige Pünktlichkeit hält Bilger nach eigenen Angaben bis auf weiteres für unrealistisch. „100 Prozent wird es absehbar nicht geben“, sagte der CDU-Politiker der Zeitung. Im Fokus stehe der Fernverkehr. „Vereinbart mit der Bahn ist aktuell bis 2029 im Fernverkehr 70 Prozent.“ Von den Fernverkehrszügen seien im ersten Halbjahr etwa 60 Prozent pünktlich gewesen, in den heißen Sommermonaten allerdings noch weniger.

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12. August
ZDF heute

Kabinett will Geheimdienste stärken - und stößt auf Kritik

Wegen russischer Bedrohung:Kabinett will Geheimdienste stärken - und stößt auf Kritik Die Bundesregierung will die Geheimdienste stärken. Kanzleramtschefin Warken spricht von der grundlegendsten Reform des BND seit Bestehen - und die FDP protestiert. Die Bundesregierung will auch angesichts der russischen Bedrohung eine weitreichende Reform der deutschen Geheimdienste auf den Weg bringen. Dem Bundeskabinett in Berlin liegt dazu eine entsprechende Vorlage von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Vor der geplanten Verabschiedung der Geheimdienstreform betonte Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) die Bedeutung der Pläne: "Das Kabinett legt an diesem Mittwoch den Grundstein für die umfangreichste und grundlegendste Reform der Nachrichtendienste seit ihrem Bestehen", sagte Warken der "Rheinischen Post". Wir schauen nicht tatenlos zu, wie Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen gegen die Grundpfeiler unserer Verfassung und unserer freien Gesellschaft immer weiter zunehmen. Nina Warken (CDU), Kanzleramtschefin Warken ergänzte: "Nur mit mehr Befugnissen und Maßnahmen auf Höhe der Zeit können unsere Dienste zielgerichtet gegen diese hybriden Angriffe vorgehen." Mit dem Fund einer mit Sprengstoff beladenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle wurde wohl ein möglicher Anschlag verhindert. Doch Fragen zu den Hintergründen bleiben noch offen. 06.08.2026 | 2:54 minStärkung von BfV und BND vorgesehen Das Kabinett will am Mittwoch ein mehr als 700 Seiten starkes Gesetzespaket beschließen, das eine deutliche Stärkung der Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und des für das Ausland zuständigen Bundesnachrichtendienstes (BND) vorsieht. Dabei geht es nicht nur um die ausgeweitete Sammlung und Speicherung von Informationen und Daten, sondern auch um die Möglichkeit, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig aktiv zu bekämpfen. In Zukunft kann der Bundesnachrichtendienst endlich auf Augenhöhe mit unseren Partnern agieren - zum Schutz unserer Sicherheit, unserer Werte und unserer Freiheit. Nina Warken (CDU), Kanzleramtschefin Verfassungsschutz-Präsident Selen fordert mehr Macht für seine Behörde und will sie zum "echten" Geheimdienst machen. Was das bedeutet, analysiert ZDFheute live mit Rechtswissenschaftler Ogorek. 27.05.2026 | 15:06 minFDP fordert Stopp der Geheimdienstreform Aus Sicht von FDP-Generalsekretär Martin Hagen gehen die Pläne hingegen viel zu weit. "Ein wichtiger Standortfaktor für Deutschland ist, dass wir eine liberale Demokratie mit einem funktionierenden Rechtsstaat sind. Gerade im Wettbewerb mit autoritären Regimen ist es wichtig, daran keine Zweifel zu schüren", sagte Hagen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Reformpläne der Bundesregierung zu den Geheimdiensten sind deshalb ein fatales Signal. Martin Hagen, FDP-Generalsekretär Der FDP-Politiker kritisierte, die Trennung zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit solle aufgeweicht, der Verfassungsschutz mit umfangreichen Ermittlungskompetenzen ausgestattet und der Bundesnachrichtendienst auch im Inland gegen eigene Staatsbürger operieren dürfen. Das sei aus historischer Perspektive problematisch und schade dem Ansehen Deutschlands als liberaler Verfassungsstaat in der Welt. Lassen Sie sich Beiträge von ZDFheute bevorzugt bei Google anzeigen. → Hier ZDFheute als bevorzugte Quelle einstellen. Mehr zum Drohnen-Fund am Flughafen Leipzig - ExklusivDrohnenvorfall in Leipzig:Neue Spuren: Ermittler finden Antenne nahe des Flughafensvon Arndt Ginzel, Julia Klaus, Nils Metzger, Christian Rohdemit Video1:55 - Neues Technologiezentrum geplant:Dobrindt will Forschung zu Drohnensicherheit stärkenmit Video1:55 - "Zusammengeschusterte Provokation":Sprengstoff-Drohne: Russland beschuldigt die Ukrainemit Video2:28 - Was ein Crew-Mitglied der Antonow sagt:Drohne in Leipzig: Waren Munitionstransporte das Ziel?von Katja Belousova, Julia Klaus, Nils Metzgermit Video2:28

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11. August
Der Spiegel (Politik)

Alexander Dobrindt: Bundesinnenminister verteidigt Geheimdienstreform gegen Kritik

BND und Verfassungsschutz Innenminister Dobrindt verteidigt Geheimdienstreform Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Reform der deutschen Nachrichtendienste verteidigt. »Die hybride Bedrohungslage, die Versuche der Destabilisierung durch Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und verdeckte Aktionen fremder Mächte bekommen eine neue Antwort«, sagte Dobrindt der »Bild«-Zeitung . Die Reform mache »aus unseren Nachrichtendiensten echte Geheimdienste«. Das Kabinett will am Mittwoch ein mehr als 700 Seiten starkes Gesetzespaket beschließen (mehr dazu hier ), das eine deutliche Stärkung der Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und des für das Ausland zuständigen Bundesnachrichtendienstes (BND) vorsieht. Dabei geht es nicht nur um die ausgeweitete Sammlung und Speicherung von Informationen und Daten, sondern auch um die Möglichkeit, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig aktiv zu bekämpfen. »Es ist höchste Zeit, dass wir uns wettbewerbsfähig und auf Augenhöhe mit unseren Partnerdiensten in der Welt aufstellen«, sagte Dobrindt der »Bild«. »Dazu braucht es operative Fähigkeiten und aktive Befugnisse, um gegen den modernen Staatsterrorismus und extremistische Gruppen effektiver vorzugehen.« Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU). »Der jüngste Sicherheitsvorfall am Leipziger Frachtflughafen hat einmal mehr gezeigt, dass wir es mit einer neuen Qualität hybrider Bedrohungen zu tun haben«, sagte Henrichmann der »Rheinischen Post«. Cyberangriffe, Sabotage und Spionage oder unautorisierte Drohnenüberflüge gehörten »inzwischen zu einer Realität, auf die wir besser vorbereitet sein müssen«. Dazu gehörten auch eine angemessene Speicherdauer für bestimmte Daten und erweiterte Möglichkeiten zum Auslesen von Mobiltelefonen, sagte Henrichmann. Dies werde aber mit einer wirksamen Kontrolle einhergehen. Von Notz sieht Trennungsgebot infrage gestellt Der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz hält die Reform für »dringend notwendig« und unterstützt auch »robustere Befugnisse« für den BND. Aber die Pläne der Regierung »schießen dabei über das Ziel hinaus«, sagte von Notz der Nachrichtenagentur AFP. Er kritisiert vor allem die geplanten Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz, die mit dem sogenannten Trennungsgebot von geheimdienstlichen und polizeilichen Befugnissen aus seiner Sicht »nur schwer zu vereinen« seien. Kritik kommt auch von der Linken: Dobrindt schaffe mit seiner Reform »das historische Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten ab«, sagte Innenpolitikerin Clara Bünger. »Wer Nachrichtendiensten operative Eingriffsrechte, Sabotagebefugnisse und staatliche Hackbacks an die Hand gibt, plant eine neue deutsche Geheimpolizei.« Bünger nannte dies »geschichtsvergessen und verantwortungslos«. Die Bundesregierung gebe eine zentrale Lehre aus den Verbrechen des Nationalsozialismus auf. Das Trennungsgebot gilt als Lehre aus dem Nationalsozialismus. Damals ging die Geheime Staatspolizei (Gestapo) mit umfassenden Machtbefugnissen brutal gegen politische Gegner der Nazis sowie Juden und andere Gruppen vor. Die Spuren der vereitelten Drohnenattacke auf den Leipziger Flughafen weisen nach Moskau. Was tut der Kanzler, wenn sich der Verdacht erhärtet? Mehrere Optionen lesen Sie hier.

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11. August
taz (Öko & Co)

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Geheimdienstkontrolle aus einer Hand

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Geheimdienstkontrolle aus einer Hand Bei der Geheimdienstreform will die Regierung den unabhängigen Kontrollrat stärken. Er soll Verfassungsschutz und BND „gerichtsähnlich“ kontrollieren. Die Bundesregierung will eine Geheimdienstkontrolle aus einer Hand schaffen. Der bereits bestehende Unabhängige Kontrollrat (UKR) soll deshalb aufgewertet werden und künftig neben dem Bundesnachrichtendienst (BND) auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zuständig sein. Die Reform der Geheimdienstkontrolle soll am Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Geheimdienstkontrolle aus einer Hand heißt vor allem, dass der UKR die Aufgaben der bisherigen G-10-Kommission des Bundestags mit übernehmen soll, die aufgelöst wird. Sie war bisher für die Kontrolle von Eingriffen in die Telekommunikationsfreiheit nach Grundgesetz-Artikel 10 zuständig. Außerdem soll der UKR die Aufgaben der Datenschutzkontrolle von der Datenschutzbeauftragten erhalten. Daneben soll aber das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags bestehen bleiben. Die Neuordnung der Geheimdienstkontrolle ist Teil der Reform von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz. Den entsprechenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung an diesem Mittwoch beschließen. Der 691-seitige Referentenentwurf war Anfang Juli veröffentlicht worden. An ihm soll sich im Kabinett nichts Wesentliches ändern. Der UKR soll künftig viele Grundrechtseingriffe des Bundesamts für Verfassungsschutz vorab genehmigen müssen. Das gilt für die Telefon- und E-Mail-Überwachung, für die bislang die G-10-Kommission zuständig war. Das gilt auch für die neuen Verfassungsschutz-Kompetenzen der Online-Durchsuchung von Computern und des heimlichen Eindringens in Privatwohnungen. Außerdem sollen erstmals auch manche V-Leute-Einsätze vorab genehmigt werden müssen, etwa wenn sie länger als sechs Monate dauern. Richter entscheiden über Aktionen Der UKR prüft dabei, ob die Grundrechtseingriffe verhältnismäßig sind und ob die gesetzlichen Vorgaben, etwa zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung oder zum Schutz von Pfarrer:innen und Strafverteidiger:innen eingehalten werden. Der Verfassungsschutz darf erst dann mit der Überwachung beginnen, wenn der UKR grünes Licht gegeben hat. Nur bei Gefahr im Verzug kann der Verfassungsschutz sofort mit der Überwachung starten, muss aber abbrechen, wenn der UKR nicht binnen vier Tagen zustimmt. Beim BND müssen viele Maßnahmen gegen Einzelpersonen ebenfalls vorab vom UKR genehmigt werden. Zudem ist beim BND dessen „strategische“ Filterung und Auswertung der Telekommunikation anhand von bestimmten Nummern oder Suchbegriffen genehmigungspflichtig. Dies gilt für den Internetverkehr im Ausland, aber auch zwischen Deutschland und dem Ausland. Außerdem sollen sich Einzelpersonen an den UKR wenden können, wenn sie vermuten, dass die Geheimdienste ihre Rechte verletzten. Der UKR ist ein unabhängiges Gremium, das ausschließlich aus Jurist:innen besteht. Sie werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags mit Mehrheit gewählt. Es ist also möglich, dass im UKR nur regierungsnahe Jurist:innen sitzen. Trotz des enormen Aufgabenzuwachses des UKR, der bisher nur für die Auslandsaufklärung des BND zuständig war, soll die Zahl der UKR-Mitglieder lediglich von sechs auf acht steigen. Sechs der acht Mitglieder müssen dabei Bundesrichter sein. Der UKR wird daher auch als „gerichtsähnlich“ bezeichnet. Datenschutzbeauftragte ausgebootet Neben der Vorab-Rechtmäßigkeitskontrolle geheimdienstlicher Maßnahmen kann der UKR auch anlasslos andere Fragen untersuchen. Hierfür muss er allerdings ein zweijähriges Prüfprogramm beschließen, das den Nachrichtendiensten vorab mitzuteilen ist. Bei seiner Kontrolltätigkeit haben die UKR-Mitglieder freien Zugang zu den Dienststellen und Computern der beiden Nachrichtendienste. Diese müssen auch Unterlagen herausgeben und Fragen beantworten. Die Konzentration der Geheimdienstkontrolle beim UKR soll einerseits die bisherige Zersplitterung auf viele Gremien beenden und die Kontrolle dadurch effizienter machen. Doch auch die Nachrichtendienste sehen Vorteile, wenn ihre Informationen künftig durch weniger Hände gehen. Mit dieser Reform soll der UKR erstmals ein eigenes Gesetz erhalten, das UKR-Gesetz. Bisher war der UKR im BND-Gesetz geregelt. Der UKR-Vorgänger namens „Unabhängiges Gremium“ (UG) war 2017 nach den Enthüllungen von Edward Snowdon eingerichtet worden. Damals wurde deutlich, dass nicht nur der US-Geheimdienst NSA Massenüberwachung im Ausland betreibt, sondern auch der deutsche BND. Dies wurde anschließend gesetzlich geregelt und das UG als Kontrollgremium installiert. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im BND-Urteil 2020 anerkannte, dass auch Ausländer:innen im Ausland durch deutsche Grundrechte gegen Maßnahmen deutscher Geheimdienste geschützt sind, wurde die BND-Kontrolle deutlich aufgewertet. Das eher zahnlose dreiköpfige UG wurde 2021 durch den sechsköpfigen UKR mit erweiterten Kompetenzen ersetzt. Der UKR fiel dann erst mal durch interne Streitereien und Rücktritte auf. Auf den Vorwurf, dass der UKR zu BND-freundlich agiere, sagte dessen Vorsitzender Josef Hoch, schon die bloße Existenz der Kontrollbehörde führe zu Präzision und Beschränkung beim BND, sodass kaum Anträge abgelehnt werden müssen. Gegen die Aufwertung des UKR protestierte bisher vor allem die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. Sie hält die Verlagerung der Datenschutzaufsicht über BfV und BND von ihrer Behörde zum UKR für einen „schwerwiegenden Fehler“. Doch schon bisher war ihre Position schwach. Der BND verweigerte teilweise Einsicht in Unterlagen, dagegen klagte Specht-Riemenschneider erfolglos; das Bundesverwaltungsgericht entschied im März, dass sie gar kein Klagerecht hat. Das Parlamentarische Kontrollgremium, das vom Bundestag gewählt wird, soll neben dem UKR bestehen bleiben. Das Kontrollgremiumgesetz wird in der anstehenden Reform nicht geändert. Derzeit ist die Legitimation des neunköpfigen PKGr allerdings stark eingeschränkt, weil ihm nur ein Mitglied der Opposition angehört, der Grüne Konstantin von Notz. Zwar haben AfD und Linke auch Anspruch auf Sitze, doch die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag wählt einfach keine Mitglieder aus diesen Fraktionen, sodass drei Sitze frei bleiben. Daran wird sich wohl auch nichts ändern, weil das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag bei der Ausgrenzung der Opposition weitgehend freie Hand lässt. Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen meistkommentiert

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11. August
Handelsblatt

BND und Verfassungsschutz: Kabinett will Nachrichtendiensten aktive Abwehr erlauben

BND und Verfassungsschutz: Kabinett will Nachrichtendiensten aktive Abwehr erlauben Berlin. Die deutschen Nachrichtendienste sollen deutlich erweiterte Befugnisse für die Aufklärung von Terrorismus, Extremismus und geheimdienstlichen Aktivitäten anderer Staaten erhalten. Dazu gehört erstmals die Möglichkeit in klar begrenzten Fällen aktiv einzugreifen – zum Beispiel, indem der Bundesnachrichtendienst (BND) die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipuliert. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen will, sieht neben neuen Befugnissen aber auch mehr Kontrolle und in einigen Bereichen neue Leitplanken für die Dienste vor. Keine dauerhafte Beobachtung als extremistischer Verdachtsfall Zu diesen zählt etwa die Beschränkung der Beobachtung einer Vereinigung als extremistischer Verdachtsfall auf maximal fünf Jahre. Hat sich der Verdacht in diesem Zeitraum nicht erhärtet, muss die Beobachtung demnach in der Regel beendet werden. Eine Verlängerung um jeweils zwei Jahre soll zwar möglich sein. Allerdings soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darüber nicht alleine entscheiden können, sondern das Bundesinnenministerium müsste in so einem Fall zustimmen. Aktuell gibt es für die Verdachtsfall-Beobachtung, die mehr beinhalten kann als nur die Auswertung öffentlich verfügbarer Quellen, auf Bundesebene keine zeitliche Beschränkung. Die AfD wird vom Verfassungsschutz seit Februar 2021 als Verdachtsfall bearbeitet. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte 2024 die Rechtmäßigkeit dieser Einstufung. Im Mai 2025 stufte das BfV die Partei auf Bundesebene auf „gesichert rechtsextremistisch“ hoch. Diese Einstufung wird derzeit gerichtlich überprüft. Ein Eilverfahren ging zugunsten der AfD aus. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Umfassende Reform Der Entwurf war Anfang Juli veröffentlicht worden. Er umfasst rund 700 Seiten und sieht zahlreiche Änderungen vor. Das Kanzleramt, das für den BND die Verantwortung trägt, hat ihn gemeinsam mit dem Innenministerium unter Abstimmung mit dem Justizressort erarbeitet. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) war es dem Vernehmen nach wichtig, dass die Regeln für den Verfassungsschutz zusammen mit der Reform des BND-Gesetzes auf den Weg gebracht werden. Tatsächlich geht es in beiden Fällen teils um ähnliche Fragen, wie etwa den Abgleich biometrischer Daten mit Daten aus dem Internet und die Befugnis zur Online-Durchsuchung. Das ist eine verdeckte Maßnahme, bei der sich eine Sicherheitsbehörde heimlich Zugriff auf ein Smartphone oder ein anderes Gerät verschafft, um darin gespeicherte Daten zu durchsuchen. Was den BND angeht, dessen Aufgabenbereich eigentlich nur das Ausland umfasst, soll es künftig in begründeten Ausnahmefällen möglich sein, diese Durchsuchung auch im Inland fortzusetzen. Das wäre etwa denkbar, wenn sich ein bereits in anderen Staaten beobachteter ausländischer Agent vorübergehend auch in Deutschland aufhält. Warum kommt die Reform jetzt? Die Reform ist schon länger geplant. Die Zeit drängt wegen der nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden deutlich gewachsenen Bedrohung durch Spionage und Sabotage – vor allem durch Russland – und einer steigenden Zahl politisch motivierter Straftaten. Was den BND angeht, hat das Bundesverfassungsgericht zudem eine Frist bis Ende dieses Jahres gesetzt. Bis dahin muss der für Dienst bei seinen Regeln für die Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nachbessern. Die sei zwar grundsätzlich erlaubt, entschied das Gericht, bedürfe aber einer verhältnismäßigen Ausgestaltung. Auch die Kontrolle solcher Maßnahmen müsse effektiver gestaltet werden. Es fehle eine hinreichende Regelung zur Aussonderung von Daten aus rein inländischer Telekommunikation, und der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung für ausländische Personen im Ausland sei unzureichend. Zentrale Kontrollinstanz soll künftig der neu aufgestellte Unabhängige Kontrollrat sein, der aus Juristinnen und Juristen mit langjähriger Erfahrung besteht. Er übernimmt sowohl die Vorabkontrolle intensiver Überwachungsmaßnahmen als auch die laufende Datenschutzkontrolle. Verwandte Themen Kleine Nachbesserungen Die Notwendigkeit der Reform wird von den meisten Experten nicht grundsätzlich in Zweifel gezogen. Die Entdeckung einer mit Sprengstoff bestückten Drohne auf dem Flughafen Leipzig/Halle in der vergangenen Woche ist nur ein Beleg für die gewachsene Bedrohung, mit der es die deutschen Sicherheitsbehörden zu tun haben. Nach Angaben aus Regierungskreisen enthält der Entwurf, der nun das Kabinett erreichen soll, jedoch noch einige „technische Klarstellungen“ – beispielsweise was den Schutz von Informationen betrifft, zu denen Berufsgeheimnisträger, dazu zählen etwa Journalisten und Anwälte, durch ihre Tätigkeit Zugang haben. Forderung nach präziseren Regeln Der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) hat in einer Stellungnahme zwar betont, eine leistungsfähige Abwehr von Cyberangriffen, Spionage, Sabotage und hybriden Bedrohungen liege auch im unmittelbaren Interesse der Telekommunikationsbranche. Gleichzeitig kritisiert er, „unklar bleibt insbesondere, welche Unternehmen konkret  verpflichtet werden, welche Datenarten von den vorgesehenen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten erfasst sind, wie weit die rechtliche Verfügungsbefugnis eines Unternehmens reicht und wie mit Daten umzugehen ist, die lediglich im Auftrag Dritter verarbeitet werden“.

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10. August
Die Zeit (Politik)

BND und Verfassungsschutz: CDU-Politiker fordert mehr Rechte für Nachrichtendienste

Das Bundeskabinett will sich am Mittwoch mit einer Reform der Gesetze über den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Verfassungsschutz befassen. Die Neuregelung zielt laut dem Anfang Juli veröffentlichten Entwurf unter anderem darauf ab, die Befugnisse der beiden Einrichtungen deutlich auszuweiten. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), forderte unter anderem eine längere Speicherdauer für bestimmte Daten und erweiterte Möglichkeiten zum Auslesen von Mobiltelefonen. Kritiker befürchten, damit könnten die Nachrichtendienste tief in Grundrechte eingreifen. »Der jüngste Sicherheitsvorfall am Leipziger Frachtflughafen hat einmal mehr gezeigt, dass wir es mit einer neuen Qualität hybrider Bedrohungen zu tun haben«, sagte Henrichmann der Rheinischen Post. Cyberangriffe, Sabotage und Spionage oder unautorisierte Drohnenüberflüge gehörten »inzwischen zu einer Realität, auf die wir besser vorbereitet sein müssen«. Die geplanten Gesetzesänderungen sollen demnach dazu dienen, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und ihre Ursprünge umfassend zu ermitteln. Zuvor hatte Henrichmann der Welt gesagt, eine »reine Nachrichtensammlerei« werde künftig nicht mehr reichen. Bundestag soll Kontrolle der Nachrichtendienste stärken »Mehr Befugnisse bedeuten gleichzeitig aber auch mehr Verantwortung«, sagte Henrichmann der Rheinischen Post. Diese müssten mit einer wirksamen, unabhängigen Kontrolle einhergehen. »Deshalb soll der Unabhängige Kontrollrat zu einem starken Kontrollorgan weiterentwickelt werden.« Der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) ist ein unabhängiges Kontrollgremium, das bereits heute Aufklärungsmaßnahmen des BND prüft. Der Grünen-Sicherheitspolitiker Konstantin von Notz nannte die geplante Reform der deutschen Nachrichtendienste »überfällig«. Diese bräuchten für ihre wichtige Arbeit »moderne und verfassungskonforme Rechtsgrundlagen«. Er vermisse aber »eine Stärkung der Kontrolle, insbesondere durch das Parlament«, sagte von Notz der Rheinischen Post. Hier müssten im parlamentarischen Verfahren Nachjustierungen folgen. »Massiver Machtzuwachs der Nachrichtendienste« Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) befürchtet einen »Machtzuwachs der Nachrichtendienste« durch die Reform. »BND und Verfassungsschutz sollen mit ausgeweitetem Staatstrojanern-Einsatz, KI-Analysen praktisch ohne Schutzmaßnahmen, Zugriff auf private Videokameras und sogar Hackbacks tief in Grundrechte eingreifen können, obwohl die gesetzlichen Hürden vielfach vage und zu niedrig bleiben«, sagte Kai Dittmann, Leiter der Politikabteilung der GFF. Er bezeichnete den Gesetzentwurf als des »in weiten Teilen verfassungswidrig« und forderte eine grundlegende Überarbeitung. Unterdessen mahnte die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Trennung von Geheimdiensten und Polizei aufrechtzuerhalten. Sicherheit gebe es nur auf dem Boden des Rechtsstaats. »Deshalb bleibt das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten für uns unantastbar«, sagte der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Zugleich forderte er eine bessere Ausstattung. »Wer unser Land wirksam schützen will, muss die Sicherheitsbehörden vollumfänglich ausstatten – rechtlich, technisch und personell«, sagte er.

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