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Samstag, 15. August 2026
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Streitthema im Wahlkampf: Ein Spionagehaus mitten in der deutschen Hauptstadt?

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13. August
FAZ (Politik)

Streitthema im Wahlkampf: Ein Spionagehaus mitten in der deutschen Hauptstadt?

Streitthema im Wahlkampf : Ein Spionagehaus mitten in der deutschen Hauptstadt? Moskau soll eine russische Kultureinrichtung in Berlin für geheime Zwecke missbrauchen. Die SPD fordert die Schließung. Das BSW kämpft für den Erhalt. Der Wahlkampf der Berliner SPD zur Abgeordnetenhauswahl am 20. September läuft nicht rund. In den jüngsten Umfragen lag sie auf Platz fünf – hinter Linkspartei, CDU, AfD und Grünen. SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach gelang es vor wenigen Tagen trotzdem, bundesweit Aufmerksamkeit zu erlangen. Dafür stellte er sich mit einem Pappschild vor das Russische Haus in Berlin. „Hier können wir enteignen, liebe Linke! Seid ihr dabei?“, stand auf dem Schild. Im Begleittext zum zugehörigen Social-Media-Post relativierte Krach diese Aussage: Von „Enteignung“ war darin keine Rede. Stattdessen trat Krach dafür ein, „eine Schließung der Einrichtung zu prüfen“, sollte der Kulturaustausch „weiterhin kolossal auf der Strecke bleiben“. Anlass waren Medienberichte, wonach das Russische Haus für Spionage genutzt werde. Das Haus in prominenter Lage an der Friedrichstraße stammt noch aus DDR-Zeiten. 1984 wurde es als „Sowjetisches Haus der Wissenschaft und Kultur“ eröffnet. Heute kontrolliert Russland vollständig dessen Aktivitäten. Angeboten werden Sprachkurse, Kinovorführungen und Ausstellungen. Rechtsgrundlage sind zwei völkerrechtliche Verträge zwischen Deutschland und Russland: Das „Abkommen über die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren“ von 2011 legitimiert die beschriebenen Angebote – nicht aber Spionage. Das „Abkommen über die Unterbringung des Russischen Hauses und des Goethe-Instituts in Moskau“ von 2013 regelt die Nutzung von Grundstück und Gebäude. Der Name des zweiten Abkommens verrät, dass es sich um ein Gegengeschäft handelt: Ebenso wie Deutschland den Betrieb des Russischen Hauses gestattet, erlaubt Moskau der Bundesrepublik, ein Kulturinstitut in der russischen Hauptstadt zu unterhalten. Verträge mit langer Laufzeit Dass das Russische Haus geschlossen wird, ist deshalb unwahrscheinlich. Aufgrund der EU-Sanktionen kann die deutsche Justiz bestimmte kommerzielle Aktivitäten der Einrichtung zwar verfolgen. Für Spionagetätigkeiten gilt das ohnehin. Der Betrieb des Hauses wäre aber erst dann vorbei, wenn die zwischenstaatlichen Verträge nicht mehr gelten. Bei Mitteilung bis zum 6. Dezember wäre die Kündigung des Abkommens von 2011 zum Juni kommenden Jahres möglich. Der Vertrag von 2013 wurde jedoch mit einer Laufzeit von 99 Jahren geschlossen. Eine reguläre Kündigung ist erst zwölf Monate vor Ablauf möglich. In der Ampelkoalition konnten sich die Grünen auch deshalb nicht damit durchsetzen, das Haus zu schließen. Nach Krachs Social-Media-Post forderten die Grünen-Bundestagsabgeordnete Sara Nanni und die FDP-Europaabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann die Schließung. Wie das funktionieren soll, ohne zumindest gegen das Unterbringungsabkommen zu verstoßen, erklärten die Politikerinnen nicht. Manche Juristen meinen, Deutschland könne sich auf eine „grundlegende Änderung der Umstände“ berufen. Die völkerrechtlichen Hürden dafür sind aber hoch. Das Auswärtige Amt erklärte, die bestehenden Abkommen könnten „nicht ohne Weiteres aufgehoben werden“. Der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt, machte gegenüber der F.A.Z. deutlich, dass er eine Schließung auch politisch für unklug hält. Die Aktivitäten des Russischen Hauses seien ihm zwar „ein Dorn im Auge“. Trotzdem seien Schaden und Nutzen einer Schließung sorgfältig abzuwägen. Die Arbeit des Goetheinstituts in Moskau sei „für die verbliebene demokratische Zivilgesellschaft in Russland wichtig“. Hardt meint, die Schließung des Russischen Hauses wäre „zum jetzigen Zeitpunkt ein eher symbolischer Akt“. BSW setzt sich für Erhalt des Russischen Hauses ein Die Berliner Spitzenkandidaten der anderen Parteien reagierten – wenn überhaupt – eher verhalten auf Krachs Vorstoß. Anders der BSW-Abgeordnete Alexander King: Auf einer Veranstaltung seiner Partei am Mittwochabend zeigte er sich erfreut, dass der SPD-Kandidat das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat – um anschließend zu sagen, wie „abstoßend“ dessen Forderung sei. King vertrat die Ansicht, „Hintergrund“ von Krachs Initiative sei die „Vorbereitung auf einen Krieg“. An der BSW-Veranstaltung nahmen etwa 100 Leute teil. Ganz überwiegend waren es ältere Menschen, manche sprachen Russisch miteinander. Mehrere Teilnehmer bezeichneten sich in Wortmeldungen als „DDR-Bürger“ oder „DDR-sozialisiert“. Andere berichteten von Prägungen der Westberliner Friedensbewegung. Als ein Besucher behauptete, Russland sei in der Ukraine, „um einen Krieg zu beenden“, widersprach ihm niemand. Stattdessen gab es heftigen Beifall. Anschließend lobte die BSW-Landesvorsitzende Josephine Thyrêt die Wortmeldung des Mannes, weil sie zur „Meinungsfreiheit“ passe – auch wenn Medien und Justiz in Deutschland „gleichgeschaltet“ seien. Wer in der Ukraine „den ersten Stein“ geworfen habe, sei schwer festzustellen. Das Berliner BSW bemüht sich seit Längerem gezielt um russischsprachige Wähler, die mit Deutschlands Ukrainepolitik nicht einverstanden sind. Es hat dafür die Arbeitsgemeinschaft „BSW Mir“ gegründet. „Mir“ heißt auf Russisch „Frieden“. Diese Gruppe hatte die Veranstaltung schon lange vor Krachs Vorstoß geplant. In den nächsten Wochen will das BSW eine Petition zum Erhalt des Russischen Hauses bewerben und eine Kundgebung davor zur Unterstützung abhalten. King und Thyrêt machten am Mittwoch keinen Hehl daraus, dass sie sich davon einen positiven Effekt für die Abgeordnetenhauswahl erhoffen. In den Umfragen liegt das BSW in Berlin bislang konstant unter fünf Prozent.

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13. August
FAZ (Politik)

Streitthema im Wahlkampf: Ein Spionagehaus mitten in der deutschen Hauptstadt?

Streitthema im Wahlkampf : Ein Spionagehaus mitten in der deutschen Hauptstadt? Moskau soll eine russische Kultureinrichtung in Berlin für geheime Zwecke missbrauchen. Die SPD fordert die Schließung. Das BSW kämpft für den Erhalt. Der Wahlkampf der Berliner SPD zur Abgeordnetenhauswahl am 20. September läuft nicht rund. In den jüngsten Umfragen lag sie auf Platz fünf – hinter Linkspartei, CDU, AfD und Grünen. SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach gelang es vor wenigen Tagen trotzdem, bundesweit Aufmerksamkeit zu erlangen. Dafür stellte er sich mit einem Pappschild vor das Russische Haus in Berlin. „Hier können wir enteignen, liebe Linke! Seid ihr dabei?“, stand auf dem Schild. Im Begleittext zum zugehörigen Social-Media-Post relativierte Krach diese Aussage: Von „Enteignung“ war darin keine Rede. Stattdessen trat Krach dafür ein, „eine Schließung der Einrichtung zu prüfen“, sollte der Kulturaustausch „weiterhin kolossal auf der Strecke bleiben“. Anlass waren Medienberichte, wonach das Russische Haus für Spionage genutzt werde. Das Haus in prominenter Lage an der Friedrichstraße stammt noch aus DDR-Zeiten. 1984 wurde es als „Sowjetisches Haus der Wissenschaft und Kultur“ eröffnet. Heute kontrolliert Russland vollständig dessen Aktivitäten. Angeboten werden Sprachkurse, Kinovorführungen und Ausstellungen. Rechtsgrundlage sind zwei völkerrechtliche Verträge zwischen Deutschland und Russland: Das „Abkommen über die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren“ von 2011 legitimiert die beschriebenen Angebote – nicht aber Spionage. Das „Abkommen über die Bedingungen der Unterbringung des Russischen Hauses der Wissenschaft und Kultur in Berlin und des Goethe-Instituts in Moskau“ von 2013 regelt die Nutzung von Grundstück und Gebäude. Der Name des zweiten Abkommens verrät, dass es sich um ein Gegengeschäft handelt: Ebenso wie Deutschland den Betrieb des Russischen Hauses gestattet, erlaubt Moskau der Bundesrepublik, ein Kulturinstitut in der russischen Hauptstadt zu unterhalten. Verträge mit langer Laufzeit Dass das Russische Haus geschlossen wird, ist deshalb unwahrscheinlich. Aufgrund der EU-Sanktionen kann die deutsche Justiz bestimmte kommerzielle Aktivitäten der Einrichtung zwar verfolgen. Für Spionagetätigkeiten gilt das ohnehin. Der Betrieb des Hauses wäre aber erst dann vorbei, wenn die zwischenstaatlichen Verträge nicht mehr gelten. Bei Mitteilung bis zum 6. Dezember wäre die Kündigung des Abkommens von 2011 zum Juni kommenden Jahres möglich. Der Vertrag von 2013 wurde jedoch mit einer Laufzeit von 99 Jahren geschlossen. Eine reguläre Kündigung ist erst zwölf Monate vor Ablauf möglich. In der Ampelkoalition konnten sich die Grünen auch deshalb nicht damit durchsetzen, das Haus zu schließen. Nach Krachs Social-Media-Post forderten die Grünen-Bundestagsabgeordnete Sara Nanni und die FDP-Europaabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann die Schließung. Wie das funktionieren soll, ohne zumindest gegen das Unterbringungsabkommen zu verstoßen, erklärten die Politikerinnen nicht. Manche Juristen meinen, Deutschland könne sich auf eine „grundlegende Änderung der Umstände“ berufen. Die völkerrechtlichen Hürden dafür sind aber hoch. Das Auswärtige Amt erklärte, die bestehenden Abkommen könnten „nicht ohne Weiteres aufgehoben werden“. Der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt, machte gegenüber der F.A.Z. deutlich, dass er eine Schließung auch politisch für unklug hält. Die Aktivitäten des Russischen Hauses seien ihm zwar „ein Dorn im Auge“. Trotzdem seien Schaden und Nutzen einer Schließung sorgfältig abzuwägen. Die Arbeit des Goetheinstituts in Moskau sei „für die verbliebene demokratische Zivilgesellschaft in Russland wichtig“. Hardt meint, die Schließung des Russischen Hauses wäre „zum jetzigen Zeitpunkt ein eher symbolischer Akt“. BSW setzt sich für Erhalt des Russischen Hauses ein Die Berliner Spitzenkandidaten der anderen Parteien reagierten – wenn überhaupt – eher verhalten auf Krachs Vorstoß. Anders der BSW-Abgeordnete Alexander King: Auf einer Veranstaltung seiner Partei am Mittwochabend zeigte er sich erfreut, dass der SPD-Kandidat das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat – um anschließend zu sagen, wie „abstoßend“ dessen Forderung sei. King vertrat die Ansicht, „Hintergrund“ von Krachs Initiative sei die „Vorbereitung auf einen Krieg“. An der BSW-Veranstaltung nahmen etwa 100 Leute teil. Ganz überwiegend waren es ältere Menschen, manche sprachen Russisch miteinander. Mehrere Teilnehmer bezeichneten sich in Wortmeldungen als „DDR-Bürger“ oder „DDR-sozialisiert“. Andere berichteten von Prägungen der Westberliner Friedensbewegung. Als ein Besucher behauptete, Russland sei in der Ukraine, „um einen Krieg zu beenden“, widersprach ihm niemand. Stattdessen gab es heftigen Beifall. Anschließend lobte die BSW-Landesvorsitzende Josephine Thyrêt die Wortmeldung des Mannes, weil sie zur „Meinungsfreiheit“ passe – auch wenn Medien und Justiz in Deutschland „gleichgeschaltet“ seien. Wer in der Ukraine „den ersten Stein“ geworfen habe, sei schwer festzustellen. Das Berliner BSW bemüht sich seit Längerem gezielt um russischsprachige Wähler, die mit Deutschlands Ukrainepolitik nicht einverstanden sind. Es hat dafür die Arbeitsgemeinschaft „BSW Mir“ gegründet. „Mir“ heißt auf Russisch „Frieden“. Diese Gruppe hatte die Veranstaltung schon lange vor Krachs Vorstoß geplant. In den nächsten Wochen will das BSW eine Petition zum Erhalt des Russischen Hauses bewerben und eine Kundgebung davor zur Unterstützung abhalten. King und Thyrêt machten am Mittwoch keinen Hehl daraus, dass sie sich davon einen positiven Effekt für die Abgeordnetenhauswahl erhoffen. In den Umfragen liegt das BSW in Berlin bislang konstant unter fünf Prozent.

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11. August
FAZ (Politik)

Deutschland-Liveblog: Politiker fordern Schließung des Russischen Hauses

Deutschland-Liveblog : Politiker fordern Schließung des Russischen Hauses Lesezeit: Der Eingang des Russischen Hauses in der Friedrichstraße in Berlindpa Vertreter von CDU, Grünen und FDP vermuten Spionage +++ TU Chemnitz weist Voigts Einspruch gegen Entzug des Doktortitels ab +++ Ramelow für Zusammenarbeit von Linkspartei und CDU in Sachsen-Anhalt +++ alle Entwicklungen im Liveblog Abgeordnete fordern Schließung von Russischem Haus in Berlin Aus CDU, Grünen und FDP kommen Forderungen nach einer Schließung des Russischen Hauses in Berlin. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter sagte am Dienstag dem TV-Sender „Welt“, er gehe davon aus, dass die Kultureinrichtung mittlerweile als Spionagezentrale genutzt werde. Es lebten dort mehr als hundert Menschen, „wo keiner weiß, wer das ist“ und der Energieverbrauch sei unangemessen hoch, begründete er seine Vermutung. „Dieses Haus ist Symbol unserer Schwäche und russischer Einflussnahme“, sagte Kiesewetter weiter. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Sara Nanni wies darauf hin, dass ihre Partei bereits in der Zeit der Ampel-Regierung vergeblich versucht habe, eine Schließung des Russischen Hauses zu erreichen. Auch sie äußerte sich gegenüber „Welt“ überzeugt, dass es von dort aus Spionageaktivitäten gebe und verwies unter anderem auf auffällige Handy- und GPS-Signale, die auf starke Sendeanlagen hindeuteten. Nanni kritisierte die Weigerung der Bundesregierung, die Einrichtung zu schließen als „Duckmäusertum“ gegenüber dem Kreml und als Zeichen von „Schwäche pur“. Dies werde von Russlands Staatschef Wladimir Putin ausgenutzt für „Provokationen und Aggressionen, wie wir sie ja auch letzte Woche mutmaßlich in Leipzig gesehen haben“, verwies sie auf den Drohnenangriff auf ein ukrainisches Frachtflugzeug. Nanni verlangte zudem ein energischeres Vorgehen gegen die sogenannte russische Schattenflotte. Mitten in Berlin „sitzt der Feind der Freiheit  –  und wir schauen zu“, drang auch die FDP-Europaabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann gegenüber „Welt “auf eine Schließung des Russischen Hauses. Sie forderte die Bundesregierung gegenüber „Welt“ auf, den Ende des Jahres auslaufenden Kulturstaatsvertrag mit Russland zu kündigen. Auch Strack-Zimmermann äußerte den Verdacht, dass im Russischen Haus Menschen arbeiten, um „Cyberangriffe zu koordinieren, Spione auf den Weg zu setzen“.  Die Bundesregierung hatte den Fortbestand des Russischen Hauses am Montag damit begründet, dass dieses vertraglich mit dem Goethe-Institut in Moskau verknüpft sei. „Weiteres Vorgehen gegen das eine hätte unmittelbare Folgen auch in Bezug auf das andere“, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts. Er bestätigte zugleich, dass die Betreibergesellschaft des Russischen Hauses unter EU-Sanktionen stehe. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen „Schädlich“ für Berlin: Giffey strikt gegen Enteignungen Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey hat sich strikt gegen eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen gewandt. „Ich bin ganz klar gegen Enteignung“, sagte die SPD-Politikerin. „Ich glaube, das ist schädlich für den Wirtschaftsstandort Berlin.“ Eine Vergesellschaftung sei nicht zum Nulltarif möglich, fügte Giffey hinzu. „Jede Enteignung, und das ist das Grundgesetz in Deutschland, geht mit einer Entschädigung einher. Diese Entschädigungsleistung ist im Landeshaushalt in keinster Weise abzubilden.“ Niemand habe eine Antwort darauf, wo das Geld herkommen solle.  Im Wahlkampf für die Abgeordnetenhauswahl am 20. September wird über das Thema Vergesellschaftung gestritten. Die Linke hat angekündigt, große Wohnungskonzerne zu enteignen. Sie verspricht sich dadurch, den Anstieg der Mieten zu stoppen. Wirtschaftsverbände warnen vor derartigen Schritten. Aus Sicht Giffeys muss sich der Senat neben der Mietenregulierung um den Wohnungsbau kümmern. „Wir brauchen Neubau, damit genügend Wohnungen für die wachsende Stadt, die bald vier Millionen Menschen haben wird, auch geschaffen werden können. Das ist der Weg, den wir brauchen, damit Berlin erfolgreich sein kann.“ Eine Enteignungsdebatte helfe dabei nicht.  Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Luca Neuschaefer-Rube Grüne planen Rekordausgaben für Wahlkämpfe in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Die Grünen könnten bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern an der Fünfprozenthürde scheitern – und investieren nun viel Geld in ihre Wahlkämpfe. Knapp 1,5 Millionen Euro betrage das Wahlkampfbudget allein in Sachsen-Anhalt, wie ein Sprecher der Partei gegenüber der Zeitung „Welt“ erklärte. Damit sei es mehr als doppelt so hoch wie der bisherige Höchststand. In Mecklenburg-Vorpommern habe man 800.000 Euro für den Wahlkampf zur Verfügung. In Sachsen-Anhalt investieren die Grünen damit mehr in ihren Wahlkampf, als die SPD unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Mecklenburg-Vorpommern. Dort habe man ein Wahlkampfbudget von etwa 1,1 Millionen Euro zur Verfügung, teilte die Partei der „Welt“ mit. Die SPD Sachsen-Anhalt erklärte demnach, in den Landtagswahlkampf deutlich mehr zu investieren als 2021. Ähnlich wie die Grünen setzt auch die Linkspartei auf Rekord-Wahlkampfbudgets in beiden Bundesländern, berichtete die Zeitung. Aktuelle Umfragen sehen die Partei als drittstärkste Kraft sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Mecklenburg-Vorpommern. Der Landtag in Magdeburg wird am 6. September, der in Schwein am 20. September gewählt. Aktuelle Umfragen sehen sie in Sachsen-Anhalt knapp unter der Fünfprozenthürde, in Mecklenburg-Vorpommern knapp oberhalb. „5 Prozent Grüne im Landtag bedeutet 0 Prozent AfD-Regierung", werben die Grünen dort. Dass ein Einzug der Grünen in den Landtag eine AfD-Regierung sicher verhindern würde, ist allerdings nicht klar. In Sachsen-Anhalt investieren die Grünen damit mehr in ihren Wahlkampf, als die SPD unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Mecklenburg-Vorpommern. Dort habe man ein Wahlkampfbudget von etwa 1,1 Millionen Euro zur Verfügung, teilte die Partei der „Welt“ mit. Die SPD Sachsen-Anhalt erklärte demnach, in den Landtagswahlkampf deutlich mehr zu investieren als 2021. Ähnlich wie die Grünen setzt auch die Linkspartei auf Rekord-Wahlkampfbudgets in beiden Bundesländern, berichtete die Zeitung. Aktuelle Umfragen sehen die Partei als drittstärkste Kraft sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Mecklenburg-Vorpommern. Der Landtag in Magdeburg wird am 6. September, der in Schwein am 20. September gewählt. Aktuelle Umfragen sehen sie in Sachsen-Anhalt knapp unter der Fünfprozenthürde, in Mecklenburg-Vorpommern knapp oberhalb. „5 Prozent Grüne im Landtag bedeutet 0 Prozent AfD-Regierung", werben die Grünen dort. Dass ein Einzug der Grünen in den Landtag eine AfD-Regierung sicher verhindern würde, ist allerdings nicht klar. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Voigts Widerspruch gegen Entzug des Doktortitels gescheitert Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt ist mit einem Widerspruch gegen die Aberkennung seines Doktortitels gescheitert. Das zuständige Gremium an der TU Chemnitz wies den Widerspruch des CDU-Politikers zurück, wie ein Sprecher der Universität mitteilte. Ein Anwalt Voigts teilte mit, dass die Entscheidung der TU Chemnitz nicht überraschend sei. „Nach rechtlicher Prüfung werden wir Klage erheben.“ Voigt wird vorgeworfen, in seiner Dissertation mit dem Titel „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf: George W. Bush gegen John F. Kerry“ aus dem Jahr 2008 unsauber gearbeitet zu haben. Im Januar hatte das zuständige Gremium der TU Chemnitz Voigt einstimmig den Doktortitel entzogen. Voigt wird vorgeworfen, in seiner Dissertation mit dem Titel „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf: George W. Bush gegen John F. Kerry“ aus dem Jahr 2008 unsauber gearbeitet zu haben. Im Januar hatte das zuständige Gremium der TU Chemnitz Voigt einstimmig den Doktortitel entzogen. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Städtetagspräsident Jung: Stimmung in Rathäusern ist explosiv Der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung (SPD), hat die Bundesregierung eindringlich aufgefordert, Kommunen angesichts ihrer Finanznot stärker zu entlasten. „Ich bin jetzt 21 Jahre dabei und spreche mit vielen Kolleginnen und Kollegen“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland am Dienstag. „Die Stimmung in den Rathäusern der Republik ist explosiv. Sie war noch nie so schlecht wie heute. Da müssen sich Bund und Länder einfach bewegen.“ Die Kommunen verzeichneten inzwischen jedes Jahr ein Defizit von über 30 Milliarden Euro, fügte der Leipziger Oberbürgermeister hinzu. „Deshalb muss sich der Bund in diesem Herbst bei den Finanzen bewegen. Wir werden nicht lockerlassen, bis das erreicht ist.“ Denn statt Entlastungen kämen immer neue Belastungen hinzu. Die Kommunen könnten ihre Aufgaben immer schlechter erfüllen - „obwohl wir sie laut Grundgesetz erfüllen müssen“, sagte der SPD-Politiker. Das gelte etwa für die geplante Pflegereform. „Die Kommunen zahlen mit den Sozialämtern momentan fast 40 Prozent der Eigenmittel, die ein Pflegebedürftiger einsetzen muss, um stationär untergebracht zu werden“, erklärte Jung. „Nun kommen durch die Pflegereform neue Belastungen hinzu. Und das kann so auf gar keinen Fall bleiben.“ Die Krankenhausreform bedeute ebenfalls Mehrbelastungen. Die Städte stünden „jetzt schon mit dem Rücken an der Wand“. Die Bürger spürten die Auswirkungen – bei der ausbleibenden Sanierung von Schulen und Sportplätzen oder den Wartezeiten in den Bürgerämtern und dem Streichen vieler freiwilliger Leistungen der Städte, erläuterte der Städtetags-Präsident. Er warnte: „Das hinterlässt Spuren und nährt Skepsis gegenüber den Institutionen und der Demokratie insgesamt. Ich mache mir da ganz große Sorgen.“ Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Uli Putz Ramelow für Zusammenarbeit Linke und CDU in Sachsen-Anhalt Thüringens ehemaliger Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat für eine Kooperation von CDU und Linke plädiert, um eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt zu verhindern. „Wer Schaden vom Land Sachsen-Anhalt abwenden will, der muss also in der Lage sein, über Parteigrenzen hinweg miteinander zu reden“, sagte Ramelow dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Es ist die CDU, die rumeiert, statt zu sagen: Wir arbeiten bei Themen zusammen, bei denen wir zusammenarbeiten können.“ Ramelow ist heute Vizepräsident des Bundestages. In Thüringen gibt es eine Zusammenarbeit zwischen Linke und CDU seit Jahren – die Mehrheitsverhältnisse im Landtag erfordern es, weil alle Parteien eine Zusammenarbeit mit der AfD ablehnen.  Ramelow distanzierte sich im Gespräch mit dem RND von Äußerungen der Co-Parteichefin Ines Schwerdtner, die dem „Stern“ gesagt hatte, mit der Berliner Linken in der Regierung werde es Vergesellschaftungen geben. Parteivorsitzende sollten sich vor Wahlen zurückhaltend zu landespolitischen Themen äußern, mahnte Ramelow. „So fand ich die Äußerung von Ines Schwerdtner zur Enteignung von Wohnungsgesellschaften als Bedingung für eine Koalition in Berlin nicht sehr hilfreich.“ Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Drohnenabwehreinheit soll deutlich größer werden Nach der Entdeckung der Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle soll die Einheit der Bundespolizei auf 300 Kräfte anwachsen. Schnell und flexibel: Die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei sollte ursprünglich aus 130 Spezialkräften bestehen. Nun soll die Einheit auf 300 Kräfte anwachsen, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin mitteilte. Außerdem seien statt vier Standorten acht Standorte geplant, „um schnell und flexibel bei Bedarf vor Ort zu sein“. Die Bundeswehr: Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, bei der Drohnenabwehr an Flughäfen auch auf die Bundeswehr zu setzen. „Ich glaube, dass in diesen Zeiten diese strikte Trennung beim Thema äußere und innere Sicherheit zwischen Bund und Ländern nicht mehr zeitgemäß ist“, sagte Günther im Deutschlandfunk. Er halte es „für unproblematisch, dass auch die Bundeswehr bei der Bekämpfung im Inneren eingesetzt wird“. Das Verteidigungsministerium wies die Forderung zurück. Spur zu Brandanschlag auf DHL-Logistikzentrum: Laut einem Bericht der „Bild“ gibt es im Fall der Leipziger Drohnenattacke eine DNA-Spur, die identisch mit einer Spur ist, die bereits im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf das DHL-Logistikzentrum in Leipzig vom 20. Juli 2024 registriert worden war. Für die damalige Serie von Paket-Brandsätzen sehen europäische Ermittler eine Verbindung zum russischen Militärgeheimdienst GRU. Schnell und flexibel: Die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei sollte ursprünglich aus 130 Spezialkräften bestehen. Nun soll die Einheit auf 300 Kräfte anwachsen, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin mitteilte. Außerdem seien statt vier Standorten acht Standorte geplant, „um schnell und flexibel bei Bedarf vor Ort zu sein“. Die Bundeswehr: Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, bei der Drohnenabwehr an Flughäfen auch auf die Bundeswehr zu setzen. „Ich glaube, dass in diesen Zeiten diese strikte Trennung beim Thema äußere und innere Sicherheit zwischen Bund und Ländern nicht mehr zeitgemäß ist“, sagte Günther im Deutschlandfunk. Er halte es „für unproblematisch, dass auch die Bundeswehr bei der Bekämpfung im Inneren eingesetzt wird“. Das Verteidigungsministerium wies die Forderung zurück. Spur zu Brandanschlag auf DHL-Logistikzentrum: Laut einem Bericht der „Bild“ gibt es im Fall der Leipziger Drohnenattacke eine DNA-Spur, die identisch mit einer Spur ist, die bereits im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf das DHL-Logistikzentrum in Leipzig vom 20. Juli 2024 registriert worden war. Für die damalige Serie von Paket-Brandsätzen sehen europäische Ermittler eine Verbindung zum russischen Militärgeheimdienst GRU. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Uli Putz GdP: Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten unantastbar Angesichts der geplanten Reform der deutschen Nachrichtendienste mahnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Trennung von Geheimdiensten und Polizei aufrechtzuerhalten. „Spionage, Cyberangriffe und Drohnen über kritischer Infrastruktur sind keine Zukunftsszenarien mehr, sondern Realität“, sagte der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig habe erneut vor Augen geführt, wie verwundbar Deutschland sei. „Wer unser Land wirksam schützen will, muss die Sicherheitsbehörden vollumfänglich ausstatten – rechtlich, technisch und personell.“ Sicherheit gebe es nur auf dem Boden des Rechtsstaats. „Deshalb bleibt das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten für uns unantastbar“, sagte Kopelke. Das Bundeskabinett will die Reform der Nachrichtendienste am Mittwoch auf den Weg bringen. Die Neuregelung zielt unter anderem darauf ab, die Befugnisse von Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz deutlich auszuweiten. Die Zeit drängt, auch wegen der Bedrohung durch Spionage und Sabotage vor allem aus Russland, die nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden deutlich gewachsen ist. Der Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig habe erneut vor Augen geführt, wie verwundbar Deutschland sei. „Wer unser Land wirksam schützen will, muss die Sicherheitsbehörden vollumfänglich ausstatten – rechtlich, technisch und personell.“ Sicherheit gebe es nur auf dem Boden des Rechtsstaats. „Deshalb bleibt das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten für uns unantastbar“, sagte Kopelke. Das Bundeskabinett will die Reform der Nachrichtendienste am Mittwoch auf den Weg bringen. Die Neuregelung zielt unter anderem darauf ab, die Befugnisse von Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz deutlich auszuweiten. Die Zeit drängt, auch wegen der Bedrohung durch Spionage und Sabotage vor allem aus Russland, die nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden deutlich gewachsen ist. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Uli Putz Klingbeil nimmt geplante Kürzung von Steuerfreibeträgen für Vereine zurück Angesichts massiver Kritik nimmt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) die geplante Kürzung von Steuerfreibeträgen für Vereine zurück. Durch die Debatte der vergangenen Tage sei  "der Eindruck entstanden, wir würden es den tausenden Ehrenamtlichen in unseren Vereinen schwer machen wollen“, erklärte er am Montagabend. Dies sei aber nicht Ziel der Pläne gewesen. Die Bundesregierung nehme die Kritik aber trotzdem ernst und streiche die geplante Änderung bei Vereinen aus dem Gesetzentwurf.  „Die Koalition hat alle steuerlichen Subventionen betrachtet und gemeinsam eine Vielzahl an Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts vereinbart“, erklärte Klingbeil. Darunter sei auch die geplante Regelung zur Reduzierung des Freibetrags bei Wirtschaftsvereinen und Verbänden. „Es ging dabei nie um die kleinen Vereine in unserem Land“, betonte der Finanzminister.  „Durch die öffentliche Debatte der letzten Tage ist allerdings der Eindruck entstanden, wir würden es den tausenden Ehrenamtlichen in unseren Vereinen schwer machen wollen. Diese Kritik nehmen wir ernst und streichen daher die Absenkung der Freibeträge aus dem aktuellen Entwurf zu Einkommenssteuerreform“, erklärte Klingbeil weiter.  An der geplanten Kürzung von Steuerfreibeträgen für Vereine hatte es zuvor massive Kritik aus unterschiedlichen Richtungen gegeben. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Waffenverbote für AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt gebilligt Das Magdeburger Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt in der Regel verboten werden darf, Waffen zu besitzen. Das Gericht gab am Montag Senatsbeschlüsse bekannt, die entsprechende Urteile des Magdeburger Verwaltungsgerichts bestätigten. In den Verfahren hatten sich Mitglieder und Unterstützer der sachsen-anhaltischen AfD dagegen gewandt, dass die Polizei ihre waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen hatte, weil sie wegen ihrer Verbindung zur AfD Sachsen-Anhalt nicht zuverlässig seien. Die Kläger sahen das als Verstoß gegen das Parteienprivileg des Grundgesetzes. Das Oberverwaltungsgericht sieht das anders: Das Waffenrecht diene der Prävention, eine Benachteiligung von Parteimitgliedern finde nicht statt. Für sie würden dieselben Maßstäbe wie für Mitglieder anderer Vereinigungen gelten. Wenn eine Partei oder Vereinigung sich in ihrem „Gesamtbild“ gegen die verfassungsgemäße Ordnung des Grundgesetzes wende, fehle es in der Regel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit der Mitglieder. Nach Ansicht der Oberverwaltungsrichter ist das bei der AfD Sachsen-Anhalt der Fall: Aus dem „Belegmaterial“ des Verwaltungsgerichts ergebe sich, dass der Landesverband Menschen ausländischer Herkunft oder Muslime „pauschal als minderwertig, nicht integrierbar oder als Bedrohung für den Erhalt eines vermeintlich biologisch-organischen Volkskörpers“ einstufe. Zudem vergleiche der Landesverband die Situation in der Bundesrepublik stetig mit den Verhältnissen in der DDR und im Nationalsozialismus. Dies gehe über „zulässige Kritik und Oppositionsschärfe hinaus“ und greife das Demokratieprinzip des Grundgesetzes an. AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt könnten nur dann ausnahmsweise eine Waffenerlaubnis erlangen, wenn sie diesen Tendenzen nachweisbar entgegenwirkten. Dies sei bei den Klägern nicht der Fall gewesen. Das Oberverwaltungsgericht sieht das anders: Das Waffenrecht diene der Prävention, eine Benachteiligung von Parteimitgliedern finde nicht statt. Für sie würden dieselben Maßstäbe wie für Mitglieder anderer Vereinigungen gelten. Wenn eine Partei oder Vereinigung sich in ihrem „Gesamtbild“ gegen die verfassungsgemäße Ordnung des Grundgesetzes wende, fehle es in der Regel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit der Mitglieder. Nach Ansicht der Oberverwaltungsrichter ist das bei der AfD Sachsen-Anhalt der Fall: Aus dem „Belegmaterial“ des Verwaltungsgerichts ergebe sich, dass der Landesverband Menschen ausländischer Herkunft oder Muslime „pauschal als minderwertig, nicht integrierbar oder als Bedrohung für den Erhalt eines vermeintlich biologisch-organischen Volkskörpers“ einstufe. Zudem vergleiche der Landesverband die Situation in der Bundesrepublik stetig mit den Verhältnissen in der DDR und im Nationalsozialismus. Dies gehe über „zulässige Kritik und Oppositionsschärfe hinaus“ und greife das Demokratieprinzip des Grundgesetzes an. AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt könnten nur dann ausnahmsweise eine Waffenerlaubnis erlangen, wenn sie diesen Tendenzen nachweisbar entgegenwirkten. Dies sei bei den Klägern nicht der Fall gewesen.  Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind bundesweit bedeutsam, weil es sich um die ersten Entscheidungen eines Oberverwaltungsgerichts zu einer Neufassung des Waffengesetzes aus dem Jahr 2017 handelt. Die Richter würdigten allerdings nur die Verhältnisse in der AfD Sachsen-Anhalt. Der dortige Landesverband gilt als besonders radikal. Die Wertungen des Gerichts lassen sich nicht ohne Weiteres auf andere Landesverbände übertragen. Für ihre Entscheidungen werteten die Richter selbst Reden, Veröffentlichungen und Social-Media-Posts der AfD Sachsen-Anhalt aus. Sie übernahmen also nicht die Wertungen des Verfassungsschutzes. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Regierung weist Forderung nach mehr Unterstützung des Militärs bei Drohnenabwehr zurück Die Bundesregierung hat Forderungen nach einer erweiterten Zuständigkeit der Bundeswehr für die Drohnenabwehr an Flughäfen zurückgewiesen. Es seien „zu viel Fläche, zu viel Raum, zu viel Kilometer“, die die Bundeswehr dann schützen müsste, sagte am Montag in Berlin ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Dies gehe nur im Verbund. So seien zuerst die Betreiber der Flughäfen und die für die innere Sicherheit zuständigen Behörden gefragt. Die Bundeswehr unterstütze diese bei Bedarf, wie im Luftsicherheitsgesetz festgelegt, sagte der Sprecher weiter. Die Bundeswehr könne auch bei ihren eigenen rund tausend Liegenschaften und 300 Großstandorten Maßnahmen zur Drohnendetektion und -abwehr „nicht rund um die Uhr an zehntausenden Zaunkilometern bereitstellen“. Eine hundertprozentige Sicherheit werde es nicht geben. Die Bundeswehr setze bei der Drohnenabwehr deshalb Schwerpunkte bei Liegenschaften, „wo sensible Aktivitäten sind, wo besonders schutzwürdige Informationen zum Beispiel vorhanden sind“. Zudem gibt es dem Sprecher zufolge „für alle Teilstreitkräfte mobile Drohneneinsatz-Trupps, die schnell abgerufen werden können, die in der ständigen Bereitschaft sind und die auch schon im Ausland tätig waren“. Die Bundeswehr unterstütze diese bei Bedarf, wie im Luftsicherheitsgesetz festgelegt, sagte der Sprecher weiter. Die Bundeswehr könne auch bei ihren eigenen rund tausend Liegenschaften und 300 Großstandorten Maßnahmen zur Drohnendetektion und -abwehr „nicht rund um die Uhr an zehntausenden Zaunkilometern bereitstellen“. Eine hundertprozentige Sicherheit werde es nicht geben. Die Bundeswehr setze bei der Drohnenabwehr deshalb Schwerpunkte bei Liegenschaften, „wo sensible Aktivitäten sind, wo besonders schutzwürdige Informationen zum Beispiel vorhanden sind“. Zudem gibt es dem Sprecher zufolge „für alle Teilstreitkräfte mobile Drohneneinsatz-Trupps, die schnell abgerufen werden können, die in der ständigen Bereitschaft sind und die auch schon im Ausland tätig waren“. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Ermittler sollen DNA-Spur auf Drohne gefunden haben Auf der am Flughafen Leipzig/Halle entdeckten Drohne sollen Ermittler eine DNA-Spur gesichert haben. Das berichteten die „Bild“-Zeitung und die „Zeit“. Demnach soll die DNA-Spur im Zusammenhang mit gesicherten Spuren nach dem Brandanschlag am 20. Juli 2024 am DHL-Logistikzentrum in Leipzig stehen. Laut der „Zeit“ wurde dieselbe DNA damals in Litauen registriert.  Damals hatte ein aus dem Baltikum verschicktes Paket Feuer gefangen und einen ganzen Frachtcontainer in Brand gesetzt. Das Paket hatte einen Brandsatz enthalten. Die Ermittler bestätigten „Bild“ zufolge am Montag auch Berichte, wonach die Drohne in Leipzig in der vergangenen Woche eine ukrainische Frachtmaschine zum Ziel hatte. Damals hatte ein aus dem Baltikum verschicktes Paket Feuer gefangen und einen ganzen Frachtcontainer in Brand gesetzt. Das Paket hatte einen Brandsatz enthalten. Die Ermittler bestätigten „Bild“ zufolge am Montag auch Berichte, wonach die Drohne in Leipzig in der vergangenen Woche eine ukrainische Frachtmaschine zum Ziel hatte. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Sebastian Gubernator SPD-Gruppe fordert Sonderparteitag im Herbst Die Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD fordert einen Sonderparteitag zur Wahl einer neuen Parteispitze noch in diesem Herbst. „Es gibt in der Bevölkerung eine massive Irritation hinsichtlich der Sozialdemokratie in unserem Land“, sagten die AG-Vorsitzenden Mehria Ashuftah und Orkan Özdemir dem „Spiegel“. Die Menschen sähen die SPD nicht mehr als politische Option. Das sei existenzgefährdend für die Partei. „Wir rufen die Landesverbände und den Parteivorstand auf, einen außerordentlichen Parteitag im Herbst 2026 zu initiieren“, erklärten Ashuftah und Özdemir deshalb. Die Führungsstruktur mit den Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil, die gleichzeitig auch Minister sind, sei „offensichtlich gescheitert“. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Weber, Meloni und Frederiksen fordern rasche Einrichtung von Return-Hubs Nach dem Eindringen Zehntausender Migranten in die spanische Exklave Ceuta werden Forderungen nach einer raschen Einrichtung von Rückkehrzentren in Afrika lauter. Für die sogenannten Return-Hubs sprach sich der Vorsitzende der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Manfred Weber, ebenso aus wie die Ministerpräsidentinnen von Dänemark und Italien, Mette Frederiksen und Giorgia Meloni, die eine gemeinsame Erklärung veröffentlichten. Der CSU-Politiker Weber schrieb in einem Gastbeitrag in der F.A.Z.: „Die EU hat mit guten Handelsbeziehungen, wirtschaftlicher Zusammenarbeit und auch legaler Migration enorme Angebote für Länder, die mit uns bei diesen Return-Hubs kooperieren. Hierfür brauchen wir einen klaren Auftrag an die Kommission und dürfen nicht länger auf den langsamsten Mitgliedstaat warten. Ebenso dürfen Rückführungen nicht länger vom politischen Willen einzelner Mitgliedstaaten abhängen. Migranten ohne Bleiberecht müssen Europa verlassen – ohne Wenn und Aber!“ Frederiksen und Meloni erklärten Montag auf Instagram, um illegale Migration in den Griff zu bekommen, „müssen Rückführungszentren oder andere innovative Lösungen außerhalb Europas geschaffen werden“. Niemand könne leugnen, dass „illegale Einwanderung negative Auswirkungen auf unsere Gesellschaften“ habe. Zu diesen zählen die Regierungschefinnen wachsende Kriminalitätsraten, steigenden Druck auf die Sozialsysteme und die „Erosion des gesellschaftlichen Vertrauens“. Der CSU-Politiker Weber schrieb in einem Gastbeitrag in der F.A.Z.: „Die EU hat mit guten Handelsbeziehungen, wirtschaftlicher Zusammenarbeit und auch legaler Migration enorme Angebote für Länder, die mit uns bei diesen Return-Hubs kooperieren. Hierfür brauchen wir einen klaren Auftrag an die Kommission und dürfen nicht länger auf den langsamsten Mitgliedstaat warten. Ebenso dürfen Rückführungen nicht länger vom politischen Willen einzelner Mitgliedstaaten abhängen. Migranten ohne Bleiberecht müssen Europa verlassen – ohne Wenn und Aber!“ Frederiksen und Meloni erklärten Montag auf Instagram, um illegale Migration in den Griff zu bekommen, „müssen Rückführungszentren oder andere innovative Lösungen außerhalb Europas geschaffen werden“. Niemand könne leugnen, dass „illegale Einwanderung negative Auswirkungen auf unsere Gesellschaften“ habe. Zu diesen zählen die Regierungschefinnen wachsende Kriminalitätsraten, steigenden Druck auf die Sozialsysteme und die „Erosion des gesellschaftlichen Vertrauens“. Meloni ist Vorsitzende der nationalkonservativen Partei Fratelli d'Italia, Frederiksen sitzt den dänischen Sozialdemokraten vor. Die beiden Politikerinnen schreiben, sie seien sich im Klaren, dass viele sich über ihre gemeinsame Initiative wundern könnten. „Wir vertreten sehr unterschiedliche politische Standpunkte“, betonen sie. Sie seien sich nicht in allem einig, „aber wir sind geeint in dem Wunsch, Europa zu schützen“. Link kopieren Auf Facebook teilen Auf X teilen Per E-Mail teilen Bundesagentur für Arbeit baut regionale Zentren gegen Leistungsmissbrauch auf Vom 1. Januar 2027 an wird es in Deutschland fünf regionale Kompetenzzentren Leistungsmissbrauch geben. Wie die F.A.Z. von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg auf Anfrage erfuhr, soll der „Cluster Nord“ mit Sitz in Kiel für Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg und Bremen zuständig sein. Der „Cluster Mitte-Ost“ (Berlin) kümmert sich um Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen, der „Cluster Süd-West“ (Stuttgart) um Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland, der „Cluster Süd-Ost“ (Chemnitz) um Sachsen und Bayern. Nordrhein-Westfalen bekommt mit dem „Cluster West“ (Düsseldorf) ein eigenes Kompetenzzentrum.  Schon seit Juli hat in der Bundesagentur für Arbeit ein zentrales Kompetenzzentrum die Arbeit aufgenommen. Das Zentrum soll Arbeitsagenturen und Jobcenter bei der Bekämpfung organisierten Leistungsmissbrauchs unterstützen und künftig die fünf Regionalzentren steuern. Kern der Arbeit ist laut BA die Analyse von Daten zur Grundsicherung, beim Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld oder anderen Leistungen, um kriminelle Muster und organisierte Strukturen aufzudecken. Es geht demnach um Auffälligkeiten, etwa eine gehäufte An- und Ummeldung von größeren Mitarbeitergruppen in Firmen, die kurz darauf Insolvenz anmelden, oder die Anmeldung übermäßig vieler Personen an einer Wohnadresse. Die Zentren sollen auch Menschen auf die Spur kommen, die sich in Jobcentern unterschiedlicher Landkreise anmelden und doppelt Leistungen kassieren. Kriminelle Strukturen treten nach Angaben der BA nicht massenhaft auf, es handele sich aber auch nicht um Einzelfälle. Allein im vergangenen Jahr stellten Jobcenter und Arbeitsagenturen bundesweit 211.700 Verdachtsfälle fest. Hinzu kommt ein Dunkelfeld bisher nicht bekannten Ausmaßes, das mit Hilfe des zentralen Kompetenzzentrums und seiner fünf regionalen Zentren möglichst systematisch aufgeklärt werden soll. 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11. August
Der Spiegel (Politik)

Berlin: Politiker fordern wegen Spionageverdacht Schließung von Russischem Haus

Spionageverdacht Politiker fordern Schließung von Russischem Haus in Berlin Mehrere Politiker fordern nach neuen Spionagezentrums-Vorwürfen gegen das Kulturzentrum Russisches Haus in Berlin-Mitte die Schließung der Einrichtung. »Dieses Haus ist Symbol unserer Schwäche und russischer Einflussnahme«, sagte der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter dem Sender »Welt TV« . »Wir schließen es nicht, weil wir umgekehrt glauben, dass die Goethe-Institute in Russland dann geschlossen werden. Aber: So what? Dann werden sie halt geschlossen.« Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes hatte am Montag auf die zwischen Deutschland und Russland bestehenden bilateralen Abkommen zu »Liegenschaftsangelegenheiten« verwiesen. Diese beträfen auch das Goethe-Institut in Moskau. Beide Institutionen seien also »unmittelbar miteinander verbunden«. Teil der Vereinbarungen ist den Angaben zufolge, dass Deutschland und Russland die Grundsteuer für das jeweilige Anwesen in Berlin und Moskau übernehmen. Diese Abkommen könnten nicht ohne Weiteres aufgehoben werden, hieß es. Der Rechercheverbund von WDR und »Süddeutscher Zeitung« hatte vergangene Woche von einer Einschätzung des französischen Innenministeriums berichtet. Darin heiße es, das Russische Haus werde »als Tarnung von den russischen Geheimdiensten genutzt«. Ähnliche Vorwürfe hatte es gegen die 1984 gegründeten Institution auch schon in der Vergangenheit gegeben. Das Russische Haus erklärte damals auf Anfrage, es sei »eine kulturelle Institution«, und seine Tätigkeit beruhe auf den geltenden bilateralen Regierungsabkommen. »Wir lassen uns von Russland auf der Nase herumtanzen« Kiesewetter betonte, dass der Energieverbrauch der Einrichtung erheblich höher sei, als er bei den 100 Menschen, die dort leben, sein dürfte. »Das kulturelle Angebot ist seltsam, aber wir gehen davon aus, weil auch der Stromverbrauch so hoch ist, dass dort technisch aufwendige Geräte sind, dass dort Menschen untergebracht werden, die auch im russischen Sinne dort untergebracht werden müssen«, sagte der CDU-Politiker. Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Europaparlaments, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), sprach sich für eine Schließung der Einrichtung aus. »Mitten in Berlin sitzt, ich sage das mal ganz deutlich, der Feind der Freiheit – und wir schauen zu. Und das ist unerträglich«, sagte sie »Welt«. Die verteidigungspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sara Nanni, sagte dem Sender: »Wir lassen uns von Russland auf der Nase herumtanzen.« Eine Konsequenz, die Deutschland nach ihren Worten ziehen könnte, wäre, das Russische Haus zu schließen. Was Deutschland gerade ausstrahle, sei »Schwäche pur«, sagte die Grünenpolitikerin.

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10. August
Handelsblatt

Umstrittene Institution: Innenministerium: Russisches Haus „im Blick“

Umstrittene Institution: Innenministerium: Russisches Haus „im Blick“ Berlin. Trotz neuer Vorwürfe gegen das Kulturzentrum Russisches Haus in Berlin-Mitte ist eine Schließung der Institution nicht absehbar. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts verwies auf zwei Abkommen mit Russland, „die zu beachten sind und nicht ohne Weiteres aufgehoben werden können“. Diese beträfen auch das Goethe-Institut in Moskau. „Diese beiden Institutionen sind also unmittelbar miteinander verbunden“, sagte er. Der Rechercheverbund von WDR und „Süddeutscher Zeitung“ hatte vergangene Woche von einer Einschätzung des französischen Innenministeriums berichtet. Darin heiße es, das Russische Haus werde „als Tarnung von den russischen Geheimdiensten genutzt“. Ähnliche Vorwürfe hatte es auch schon in der Vergangenheit gegeben. Komplizierte Rechtslage Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte: „Ich kann nur sagen, dass mögliche, von dort ausgehende Einflussnahme oder Desinformationsaktivitäten von den Sicherheitsbehörden selbstverständlich in den Blick genommen werden.“ Der Sprecher des Auswärtigen Amts mutmaßte, dass im Russischen Haus nur Kulturdiplomaten tätig seien, „das wage ich zu bezweifeln“. Doch betonte er die komplizierte Rechtslage. Die Betreibergesellschaft des Russischen Hauses sei wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sanktioniert, Deutschland habe alle staatlichen Kooperationen mit Russland eingestellt, die im Russischen Haus offiziell angemeldeten Aktivitäten seien sehr überschaubar. Aber zwischen Deutschland und Russland bestünden die beiden bilateralen Abkommen zu „Liegenschaftsangelegenheiten“. Grundsteuer bezahlt der Bund Teil der Vereinbarungen ist den Angaben zufolge, dass Deutschland und Russland die Grundsteuer für das jeweilige Anwesen in Berlin und Moskau übernehmen. Für das Russische Haus zahle das Auswärtige Amt jährlich 70.000 Euro an das Land Berlin. „Also es findet keine Zahlung an das Russische Haus statt“, betonte der Außenamtssprecher. Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter hatte schon vor Monaten die unverzügliche Schließung der 1984 gegründeten Institution an der Friedrichstraße gefordert und von einem verlängerten Arm des russischen Präsidenten Wladimir Putin gesprochen. Das Russische Haus erklärte damals auf Anfrage, es sei „eine kulturelle Institution“ und seine Tätigkeit beruhe auf den geltenden bilateralen Regierungsabkommen.

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