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Dienstag, 21. Juli 2026
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Energie: EU-Kommission für Aussetzung von Strafen bei Methan-Verstößen

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20. Juli
Handelsblatt

Energie: EU-Kommission für Aussetzung von Strafen bei Methan-Verstößen

Energie: EU-Kommission für Aussetzung von Strafen bei Methan-Verstößen Berlin. Nach erheblichem Druck der US-Gaslobby will die EU-Kommission die Durchsetzung von Klimaschutzvorschriften in der Öl- und Gasindustrie vorübergehend abschwächen. Konkret empfiehlt die Behörde den Mitgliedstaaten, in den kommenden drei Jahren keine Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen bestimmte EU-Klimaschutzvorschriften für Methan-Emissionen verstoßen. Nationale Gerichte sind nach Angaben der EU-Kommission bei Streitfällen verpflichtet, solche Empfehlungen zu berücksichtigen. Methan ist ein Treibhausgas und für Klimaerwärmung und Luftverschmutzung verantwortlich. Es entsteht etwa in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien und in der Öl- und Gasindustrie. Seit 2024 sind in der EU Regeln in Kraft, die für weniger Methan-Emissionen aus dem Energiesektor sorgen sollen. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen für bestimmte Lieferverträge auch nachweisen, dass der Produzent im Herkunftsland seine Methan-Emissionen mindestens so sorgfältig überwacht und dokumentiert, wie es die EU von ihren eigenen Unternehmen verlangt. In der Verordnung wird auch festgelegt, dass die Mitgliedstaaten Regeln für Strafen bei Verstößen gegen die Verordnung einführen müssen. Die meisten Staaten haben das laut EU-Kommission bisher nicht gemacht. Die Vorschriften an sich bleiben in Kraft, wie die Brüsseler Behörde betonte – in den Jahren 2027 bis 2029 soll es aber keine Folgen für Unternehmen haben, dagegen zu verstoßen.

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20. Juli
taz (Öko & Co)

Nach Druck der Gas-Lobby: EU-Kommission rät von Strafen bei Methan-Verstößen ab

Nach Druck der Gas-Lobby: EU-Kommission rät von Strafen bei Methan-Verstößen ab Die EU will für weniger klimaschädliche Methan-Emissionen im Energiesektor sorgen. Trotzdem empfiehlt sie, Strafen bei Regelverstößen auszusetzen. dpa | Nach erheblichem Druck der US-Gaslobby will die EU-Kommission die Durchsetzung von Klimaschutzvorschriften in der Öl- und Gasindustrie vorübergehend abschwächen. Konkret empfiehlt die Behörde den Mitgliedstaaten, in den kommenden drei Jahren keine Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen bestimmte EU-Klimaschutzvorschriften für Methan-Emissionen verstoßen. Nationale Gerichte sind nach Angaben der EU-Kommission bei Streitfällen verpflichtet, solche Empfehlungen zu berücksichtigen. Methan ist ein hochwirksames Treibhausgas und für Klimaerwärmung und Luftverschmutzung verantwortlich. Es entsteht etwa in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien und in der Öl- und Gasindustrie. Seit 2024 sind in der EU Regeln in Kraft, die für weniger Methan-Emissionen aus dem Energiesektor sorgen sollen. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen für bestimmte Lieferverträge auch nachweisen, dass der Produzent im Herkunftsland seine Methan-Emissionen mindestens so sorgfältig überwacht und dokumentiert, wie es die EU von ihren eigenen Unternehmen verlangt. In der Verordnung wird auch festgelegt, dass die Mitgliedstaaten Regeln für Strafen bei Verstößen gegen die Verordnung einführen müssen. Die meisten Staaten haben das laut EU-Kommission bisher nicht gemacht. EU-Kommission verweist auf Nahost-Konflikt Unternehmen könnten deshalb nicht einschätzen, wie hoch die Risiken bei der Beschaffung potenziell nicht konformen Erdöls und Erdgases seien. Die Vorschriften an sich bleiben in Kraft, wie die Brüsseler Behörde betonte – in den Jahren 2027 bis 2029 soll es aber keine Folgen für Unternehmen haben, dagegen zu verstoßen. Die EU-Kommission begründet das auch mit der Situation im Nahen Osten, die rund 20 Prozent der weltweiten Handelsströme für Flüssigerdgas (LNG) sowie etwa 20 Prozent des weltweiten Ölverbrauchs beeinträchtigten. Es sei unklar, wie lange die Krise andauern werde. Linda Kalcher von der Brüsseler Denkfabrik Strategic Perspectives ordnete die Empfehlungen der EU-Kommission als „Schadensbegrenzung“ ein. „Sie hat die Bedenken von Regierungen innerhalb und außerhalb der EU berücksichtigt, zugleich aber erkannt, dass ein Nachgeben gegenüber internationalem Druck als Zeichen von Schwäche gewertet würde und die Autorität der EU über die Regeln ihres eigenen Binnenmarkts untergraben könnte.“ Sie habe daran festgehalten, die Gesetzgebung nicht erneut aufzuschnüren. Durch das Aussetzen der Sanktionen büße die Verordnung aber ihre Durchsetzungskraft teilweise ein. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte besonders die Empfehlung der Behörde dazu, wie nachvollzogen werden können soll, dass Importe den Anforderungen entsprechen. Sie forderte zudem die Einführung klarer Qualitätsstandards und -kontrollen. „Wenn die Kommission nicht nachbessert und einen klaren Pfad zu realen Emissionsminderungen in allen wichtigen Exportregionen schafft, wird diese Verordnung ihr Ziel verfehlen – und ausgerechnet jene belohnen, die am längsten gegen sie lobbyiert haben“, kommentierte Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen meistkommentiert

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20. Juli
Handelsblatt

Nach Druck der US-Gaslobby: EU-Kommission für Aussetzung von Strafe bei Methan-Verstößen

Nach Druck der US-Gaslobby: EU-Kommission für Aussetzung von Strafe bei Methan-Verstößen Brüssel. Nach erheblichem Druck der US-Gaslobby will die EU-Kommission die Durchsetzung von Klimaschutzvorschriften in der Öl- und Gasindustrie vorübergehend abschwächen. Konkret empfiehlt die Behörde den Mitgliedstaaten, in den kommenden drei Jahren keine Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen bestimmte EU-Klimaschutzvorschriften für Methan-Emissionen verstoßen. Nationale Gerichte sind nach Angaben der EU-Kommission bei Streitfällen verpflichtet, solche Empfehlungen zu berücksichtigen. Methan ist ein Treibhausgas und für Klimaerwärmung und Luftverschmutzung verantwortlich. Es entsteht etwa in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien und in der Öl- und Gasindustrie. Seit 2024 sind in der EU Regeln in Kraft, die für weniger Methan-Emissionen aus dem Energiesektor sorgen sollen. Genauso gut überwacht? Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen für bestimmte Lieferverträge auch nachweisen, dass der Produzent im Herkunftsland seine Methan-Emissionen mindestens so sorgfältig überwacht und dokumentiert, wie es die EU von ihren eigenen Unternehmen verlangt. In der Verordnung wird auch festgelegt, dass die Mitgliedstaaten Regeln für Strafen bei Verstößen gegen die Verordnung einführen müssen. Die meisten Staaten haben das laut EU-Kommission bisher nicht gemacht. Unternehmen könnten deshalb nicht einschätzen, wie hoch die Risiken bei der Beschaffung potenziell nicht konformen Erdöls und Erdgases seien. Die Vorschriften an sich bleiben in Kraft, wie die Brüsseler Behörde betonte - in den Jahren 2027 bis 2029 soll es aber keine Folgen für Unternehmen haben, dagegen zu verstoßen. Die EU-Kommission begründet das auch mit der Situation im Nahen Osten, die rund 20 Prozent der weltweiten Handelsströme für Flüssigerdgas (LNG) sowie etwa 20 Prozent des weltweiten Ölverbrauchs beeinträchtigten. Es sei unklar, wie lange die Krise andauern werde. Denkfabrik: Am Grundsatz festgehalten Linda Kalcher von der Brüsseler Denkfabrik Strategic Perspectives ordnete die Empfehlungen der EU-Kommission als „Schadensbegrenzung“ ein. „Sie hat die Bedenken von Regierungen innerhalb und außerhalb der EU berücksichtigt, zugleich aber erkannt, dass ein Nachgeben gegenüber internationalem Druck als Zeichen von Schwäche gewertet würde und die Autorität der EU über die Regeln ihres eigenen Binnenmarkts untergraben könnte.“ Sie habe daran festgehalten, die Gesetzgebung nicht erneut aufzuschnüren. Durch das Aussetzen der Sanktionen büße die Verordnung aber ihre Durchsetzungskraft teilweise ein. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte besonders die Empfehlung der Behörde dazu, wie nachvollzogen werden können soll, dass Importe den Anforderungen entsprechen. Sie forderte zudem die Einführung klarer Qualitätsstandards und -kontrollen. „Wenn die Kommission nicht nachbessert und einen klaren Pfad zu realen Emissionsminderungen in allen wichtigen Exportregionen schafft, wird diese Verordnung ihr Ziel verfehlen – und ausgerechnet jene belohnen, die am längsten gegen sie lobbyiert haben“, kommentierte Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

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20. Juli
FAZ (Wirtschaft)

Keine Strafen: Brüssel schwächt Methanregeln ab

Keine Strafen : Brüssel schwächt Methanregeln ab Die Kommission reagiert auf die Warnung vor Lieferengpässen. Die Staaten sollen Verstöße gegen die Methanvorgaben vorerst nicht bestrafen. Die Europäische Kommission will die EU-Methanverordnung vorübergehend aufweichen. Die Mitgliedstaaten sollen Verstöße gegen die Verordnung in den kommenden drei Jahren nicht bestrafen. Das hat die Kommission am Montag in Brüssel vorgeschlagen. Die Importeure erhielten somit mehr Zeit, um Fortschritte bei der Einhaltung der Regeln zu machen, teilte die Behörde mit. Sie reagiert damit auf die andauernde weitgehende Schließung der Straße von Hormus und die Warnung vor drohenden Lieferengpässen. Die Methanverordnung soll den Ausstoß des nach CO₂ zweitschädlichsten Klimagases verringern. Sie verpflichtet Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Öl, Gas und Kohle zu strengen Vorgaben. Bei deren Förderung und dem Transport wird das Treibhausgas freigesetzt, das bei gleicher Menge viel schädlicher ist als CO₂. Die Vorgaben treten eigentlich im kommenden Jahr voll in Kraft. Niederlage für Ministerin Reiche Schon vor dem Ausbruch des Irankriegs hatten Importeure gewarnt, die Verordnung gefährde die Versorgung Deutschlands und Europas mit Öl und Gas. Nach der Schließung der Straße von Hormus ist der Druck gewachsen, die Regeln aufzuweichen. Die Kommission hatte sich lange gesperrt. Sie vertritt auch weiter die Position, dass es trotz des Irankriegs ein ausreichendes Angebot an regelkonformem Gas und Öl auf dem Weltmarkt gebe. Die aktuelle Lage schränke die Auswahl allerdings ein, gestand eine EU-Beamtin am Montag ein. Für Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ist der Vorstoß der Kommission eine Niederlage. Sie hatte Ende Juni auf einem Treffen der EU-Energieminister noch gefordert, die gesamte Methanverordnung drei Jahre aufzuschieben. Insgesamt hatte sich eine Gruppe von gut einem Dutzend Staaten, darunter die Niederlande, Italien, Polen, Österreich und Tschechien, dafür starkgemacht. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat die Verordnung hingegen immer wieder verteidigt und sich innerhalb der Bundesregierung gegen Reiche gestellt. Ausnahme gilt nicht für Betrug Die Kommission hob hervor, dass die Aussetzung der Strafen nicht bedeute, dass die Auflagen der Verordnung nicht umgesetzt werden müssten. Die Ausnahme gilt zudem nicht bei gezieltem Betrug und Verstößen in voller Absicht. Das sollen die Staaten nach wie vor sanktionieren. Allerdings haben nach Angaben der Kommission bisher erst drei Staaten die EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Weitere Mitgliedstaaten stünden aber kurz davor. Die Methanverordnung sei ein ebenso ehrgeiziges wie unvermeidliches Instrument zur Bekämpfung schädlicher Emissionen aus dem Energiesektor, sagte Energiekommissar Dan Jørgensen. Sie müsse aber pragmatisch umgesetzt werden. Mit ihren Vorschlägen helfe die Kommission den Staaten und der Industrie dabei, „Umweltschutz und Energiesicherheit miteinander zu vereinbaren“. Neben der Aussetzung der Strafen stellt die Kommission mit ihrer Empfehlung klar, mit welchen Verfahren die Importeure nachweisen können, dass sie die EU-Vorgaben einhalten. Es geht dabei um Verfahren, die etwa in den Vereinigten Staaten schon genutzt werden.

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