Susann E.: Zschäpes beste Freundin muss nicht in Haft
Susann E. : Zschäpes beste Freundin muss nicht in Haft
Zwei Jahre auf Bewährung bekommt Susann E. Sie hatte Beate Zschäpe vom rechtsextremen NSU unterstützt. Das Gericht blieb deutlich unter der Forderung der Anklage.
Zwei Jahre Haft auf Bewährung – so lautet das Urteil gegen eine Unterstützerin der rechtsextremistischen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte die heute 45 Jahre alte Susann E. wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zu schwerer räuberischer Erpressung mit Waffen. In Haft muss Susann E. jedoch nicht.
Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass die seinerzeit engste Vertraute der NSU-Terroristin Beate Zschäpe den NSU logistisch unterstützt und damit das Leben im Untergrund unter falscher Identität erheblich erleichtert habe. So habe sie nicht nur von den zahlreichen Raubüberfällen des NSU gewusst, sondern auch von den zehn rassistisch motivierten Morden.
Das Oberlandesgericht folgte der Anklage auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen und bejahte auch die Beihilfe zu schwerer räuberischer Erpressung in einem Fall. Im Strafmaß und mit der Aussetzung der Haftstrafe auf Bewährung blieb es aber deutlich unter der Forderung der Anklage. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Susann E., die während des Prozesses schwieg, habe nichts von den Straftaten des NSU gewusst. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. E., Mutter von vier Kindern, ist heute als Altenpflegerin tätig.
Personalausweis für die Buchung von Campingplätzen
Die Terroristen des NSU hatte in den Jahren zwischen 2000 und 2007 acht türkische und einen griechischen Gewerbetreibenden aus rassistischen Motiven ermordet sowie eine Polizistin, an deren Dienstwaffe sie gelangen wollten. Zudem verübten sie zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen zahlreiche Menschen verletzt wurden, und fünfzehn Banküberfälle. Die Täter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten sich 2011 nach einem missglückten Banküberfall in Eisenach, um der Verhaftung durch die Polizei zu entgehen. Beate Zschäpe, überlebendes drittes Mitglied des NSU, wurde im Juli 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Während ihres Lebens im Untergrund war die verurteilte Susann E. die einzige Vertraute von Zschäpe, die auch in der konspirativen Wohnung des Trios in Zwickau oft zu Gast war. Sie stellte Zschäpe ihren Personalausweis zur Verfügung, mit dem sie etwa Campingurlaube für das Trio auf der Ostseeinsel Fehmarn buchte. Auch ließ sich Zschäpe mit der Krankenkassenkarte von E. beim Zahnarzt behandeln.
Susann E. fuhr zudem Zschäpe und Böhnhardt zu einem Verleih von Wohnmobilen, wo sie das Fahrzeug mieteten, das der NSU beim letzten Raubüberfall im November 2011 verwendete. Auch eine Bahncard, die Zschäpe benutzte, und ein Ausweis für eine Videothek liefen auf den Namen von Susann E. Das Terrortrio bedankte sich bei Familie E. mit Geschenken, unter anderem mit einer Stereoanlage und einer Reise zum Disneyland Paris im Wert von mehr als 900 Euro.
Den Namen von Susann E. hatte Beate Zschäpe Anfang 2007 zum ersten Mal verwendet, als die Polizei sie wegen eines Wasserschadens im damaligen Wohnhaus des Trios vorlud. Susann E.s Ehemann, André E., begleitete Zschäpe damals zum Polizeirevier. Danach soll es zu einer engen Freundschaft zwischen Susann E. und Zschäpe gekommen sein. André E. wurde als Unterstützer des NSU schon im Juli 2018 verurteilt, er hatte dem NSU Wohnungen verschafft und bei der Anmietung von Wohnmobilen geholfen; er befindet sich seit Sommer 2022 in einem Aussteigerprogramm aus der rechtsextremen Szene.
Zschäpe wollte ihre einstige Vertraute nicht belasten
Seine Ehefrau Susann konnte die Bundesanwaltschaft zunächst nicht anklagen. Erst die umfangreichen Aussagen, die Zschäpe im August und Oktober 2003 gegenüber Beamten des Bundeskriminalamts (BKA) machte, lieferten die Grundlage für die Anklage. Den Beamten soll Zschäpe gesagt haben, E. habe gewusst, „weswegen wir weg sind“, also warum sie im Untergrund lebten und dass sie Morde begingen. Im Prozess, der am 6. November vergangenen Jahres begonnen hatte, war Beate Zschäpe deshalb die wichtigste Zeugin. Sie sagte an drei Prozesstagen aus.
Wusste Susann E. von den Terrormorden des NSU? Zschäpe war in dem Verfahren bemüht, ihre frühere Vertraute nicht zu belasten. Sie bestätigte, dass sie die Krankenkassenkarte von E. bekommen habe und auch deren Personalien für eine Bahncard nutzte. Susann E. habe zwar von den Raubüberfällen gewusst, nicht aber von den Morden, sagte sie. Wenn E. mit ihren beiden kleinen Jungen zu Besuch gekommen sei, habe man die Waffen, die sonst auf einem Schrank im Wohnzimmer gelegen hatten, verdeckt auf der Garderobe im Flur gelagert. Zschäpe verwickelte sich in ihren Aussagen in Widersprüche, sagte etwa, Susann E. sei davon ausgegangen, das Trio würde sich nach der Verjährung der Taten der Polizei stellen, was nicht dazu passte, dass sie weiter Raubüberfälle verübten.
Zschäpe macht im Frauengefängnis Chemnitz eine Ausbildung zur Modeschneiderin und befindet sich seit Ende 2025 in einem Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten. Es wird darüber spekuliert, dass sie auf eine frühere Haftentlassung hofft. Da sie zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt wurde, ist ihr eine Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren nicht garantiert.