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Freitag, 31. Juli 2026
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Kommunalwahl in Nieder­sachsen: Die AfD wittert ein Demokratiedefizit

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31. Juli
taz (Öko & Co)

Kommunalwahl in Nieder­sachsen: Die AfD wittert ein Demokratiedefizit

Kommunalwahl in Niedersachsen : Die AfD wittert ein Demokratiedefizit Wegen Zweifel an ihrer Verfassungstreue sind einige AfD-Kandidaten bei der Kommunalwahl von einer Direktwahl ausgeschlossen. Der AfD gefällt das nicht. V on einem „Parteiverbot durch die Hintertür“ schwadroniert die niedersächsische AfD – die in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird – gleich wieder. Es geht um die niedersächsische Kommunalwahl am 13. September, die angesichts der Landtagswahlen im Osten etwas unter dem Radar läuft. Nüchtern betrachtet muss man sagen: Wenn das, was hier passiert, ein Parteiverbot durch die Hintertür sein soll, ist es ziemlich ineffektiv. 17 Wahlvorschläge der AfD und ein Parteiloser wurden in Niedersachsen einem vertieften Verfassungstreue-Check unterzogen, bevor man ihre Namen auf die Wahlzettel für die Kommunalwahl druckt. Dabei geht es nur um die Kandidaturen für die Direktwahlen zum Landrat oder Oberbürgermeister. Weil die nämlich – so will es das Gesetz – als oberste Chefs einer Verwaltung und Beamte auf Zeit einigermaßen sicher auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen müssen. Nur in fünf Fällen fanden die Wahlausschüsse bisher genügend Anhaltspunkte, um den AfD-Kandidaten eine Teilnahme an der Direktwahl zu verweigern. Als Rats- oder Kreistagsmitglieder dürften aber selbst die trotzdem antreten. In bisher neun Fällen entschied der Wahlausschuss, AfD-Kandidat*innen nach eingehender Prüfung zuzulassen. Die dürfen jetzt also durch die Gegend spazieren und so tun, als hätten sie einen amtlichen Demokratietauglichkeitsstempel. In den weiteren vier Fällen stand das Ergebnis bei Redaktionsschluss noch aus. Ein paar Schönheitsfehler hat das Verfahren trotzdem. Das Innenministerium verweist gern darauf, dass dieses Verfahren – kommunale Wahlausschüsse überprüfen vorher, ob jemand die notwendigen Voraussetzungen für ein Amt erfüllt – überhaupt nicht neu ist. Verfasssungstreue wird geprüft In friedlichen Zeiten beschränkt sich das auf die formalen Voraussetzungen (Alter, Staatsangehörigkeit, Wählbarkeit). Grundsätzlich umfasst das aber auch Hinweise auf Verfassungstreue oder -untreue. Das war früher schon mal ein Thema, beispielsweise zu Zeiten der Berufsverbote oder als „Republikaner“ und NPDler versuchten, in Amt und Würden zu kommen. Neu ist in Niedersachsen nun, dass die Wahlausschüsse dazu die Kommunalaufsicht um eine Stellungnahme bitten können, die ihrerseits dann beim Verfassungsschutz nachfragt. Diese Änderung wurde erst im Frühjahr von der rot-grünen Regierung eingebracht und mit den Stimmen der CDU verabschiedet. Damit trägt man dem Umstand Rechnung, dass diese Wahlausschüsse mit einer halbwegs rechtssicheren Entscheidung von dieser Tragweite möglicherweise überfordert sind – weil sie eben auch bloß aus ehrenamtlichen Mitglieder bestehen, die in relativ kurzer Zeit entscheiden müssen. In der Zusammensetzung dieser Wahlausschüsse könnte man allerdings einen Schönheitsfehler erkennen: Die Mitglieder werden von den beim letzten Mal gewählten Parteien entsandt, die damit über die Zulassung ihrer eigenen Konkurrenz entscheiden. In den bisher bekannt gewordenen Entscheidungen scheinen sie sich stark darauf zu stützen, welche problematischen Social-Media-Aussagen der Verfassungsschutz zu den einzelnen Kandidaten zusammengefegt hat. Rechtsschutz gegen diese Entscheidung gibt es praktisch nur im Nachhinein. Eilverfahren haben die Verwaltungsgerichte dazu bisher abgeschmettert und auf die nachträgliche Wahlanfechtung verwiesen. Das ist natürlich sinnvoll, weil man sonst Gefahr läuft, keinen Wahltermin mehr einhalten zu können, weil immer noch irgendwo eine Klage läuft. Gleichzeitig bürdet es dieser Ausschussentscheidung eben ein ziemliches Gewicht auf. Im Extremfall müsste die Wahl in der betroffenen Kommune wiederholt werden. Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen meistkommentiert

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31. Juli
Die Zeit (Politik)

Wahlausschüsse in Niedersachsen: Wer darf AfD-Politiker von der Wahl ausschließen?

Wahlausschüsse in Niedersachsen haben mehrere AfD-Kandidaten nicht zur Kommunalwahl zugelassen – wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue. Möglich macht das ein Gesetz, das die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen beschlossen hat. Demnach müssen die Wahlausschüsse Kandidaten aus extremistischen Parteien auf ihre Verfassungstreue überprüfen. Der Verfassungsschutz hat den AfD-Landesverband aus Niedersachsen als ersten westdeutschen Verband der Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Für die Bewertung der Kandidaten geben übergeordnete Behörden, etwa das niedersächsische Innenministerium, Empfehlungen an die Wahlausschüsse ab. In diesen Wahlausschüssen sitzen meist von Parteien gestellte ehrenamtliche Laien. Für einen betroffenen AfD-Politiker ist sein Ausschluss von der Wahl ein »Hintertürverbot durch Behörden und Wahlausschüsse«. Christian Parth aus dem Politikressort der ZEIT ordnet ein, ob der Ausschluss von AfD-Kandidaten ein gerechtfertigtes Mittel oder doch ein Schaden für die Demokratie ist. Die tagelangen Proteste der »Kakerlaken«-Bewegung in Indien waren erfolgreich. Das erklärte Ziel der Bewegung war es, den Bildungsminister Dharmendra Pradhan zum Rücktritt zu bewegen sowie Reformen im Bildungssystem anzustoßen. Das hat die Bewegung nun erreicht; der indische Premierminister Narendra Modi hat angekündigt, die Prüfungssysteme zu überarbeiten. Die vor allem von jungen Menschen getragene Bewegung rund um die Cockroach Janta Party, die Kakerlaken-Volkspartei, will ihre Proteste deshalb beenden. Initiiert hat sie der Student Abhijeet Dipke. Zunächst hatte der Protest nur im Internet stattgefunden. Ein Skandal rund um geleakte Prüfungsaufgaben hat die Bewegung auf die Straße verlagert. Es ist nicht der erste Skandal dieser Art im Bildungssystem. Dazu kommt: Die Arbeitslosigkeit von jungen Erwachsenen in Indien liegt bei etwa 40 Prozent. Ändert sich nach dem Erfolg der »Kakerlaken«-Bewegung auch nachhaltig etwas? Und wie gefährlich sind die Proteste dem indischen Premier Modi geworden? Diese Fragen beantwortet die Indien-Expertin Pradnya Bivalkar. Und sonst so? Wie Papa-Geruch Babys positiv beeinflusst Moderation und Produktion: Imre Balzer Redaktion: Philip Moser Mitarbeit: Mathias Peer und Lena Herrmann Alle Folgen unseres Podcasts finden Sie hier. Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de.

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30. Juli
FAZ (Politik)

Wahlprüfung: Die AfD spielt mit dem Dilemma

Wahlprüfung : Die AfD spielt mit dem Dilemma AfD-Kandidaten nicht zur Wahl zuzulassen, ist ein harter Eingriff. Aber in manchen Fällen wäre die Zulassung fahrlässig. Es gibt wohl keinen härteren Eingriff in die Demokratie, als einem Kandidaten zu verbieten, sich zur Wahl zu stellen. In Niedersachsen ist das nun vor der Kommunalwahl am 13. September in zahlreichen Fällen geschehen. Es geht durchweg um Bürgermeister- und Landratsposten, also um Wahlbeamte, deren Verfassungstreue Bedingung dafür ist, dass sie ihr Amt ausüben dürfen. Die Schwierigkeit für Wahlprüfungsausschüsse besteht darin, dass niemand wirklich sicher wissen kann, wie sich ein Politiker verhält, wenn er erst einmal im Amt ist. Nur dass er Mitglied einer bestimmten Partei ist, ist noch kein Grund zur Ablehnung. Es geht um ihr individuelles Verhalten. In Niedersachsen kommt den Ausschüssen, die darüber zu entscheiden haben, die Kommunalaufsicht und der Verfassungsschutz entgegen, deren Hilfe sie in Anspruch nehmen können. Wenn sich Reichsbürger-Sympathisanten bewerben In den Fällen, in denen jetzt gegen die Kandidaten entschieden wurde, in den meisten Fällen Mitglieder der AfD, bestanden offenbar keine Zweifel: Sie haben sich in den Augen der Mehrheit im jeweiligen Ausschuss wie Verfassungsfeinde, in einem Fall sogar als Sympathisant der „Reichsbürger“ verhalten. Auch wenn die Sache klar scheint, können die Wahlprüfer und auch die Kommunalaufsicht den letzten Beweis nicht antreten: Wenn ein Amt erst gar nicht übertragen werden kann, lässt sich auch die verfassungswidrige Amtsführung nicht belegen. Mit diesem Dilemma spielt die AfD. Sie bezeichnet das Verfahren als undemokratisch und willkürlich. Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende hat nun eine Klage angekündigt. Er wurde nicht zur Wahl zum Landrat in Lüneburg zugelassen. Vor Gericht wird er nachweisen müssen, seinen Landesverband zwar zum Verfassungsfeind gemacht zu haben, aber persönlich frei von diesem Makel zu sein. Darin steckt nun wiederum das Dilemma der AfD.

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30. Juli
FAZ (Politik)

Unruhe in Niedersachsen: Ein neues Gesetz macht der AfD zu schaffen

Unruhe in Niedersachsen : Ein neues Gesetz macht der AfD zu schaffen Vier AfD-Politiker dürfen nicht zur Kommunalwahl in Niedersachsen antreten. Der Verband will sich dagegen wehren – während Landeschef Schledde wohl selbst bald vor Gericht gestellt wird. Die niedersächsische AfD beschäftigt sich derzeit gleich mit zwei gewichtigen juristischen Fragen: Zum einen steht seit Mittwochabend fest, dass die Wahlausschüsse in dem Bundesland insgesamt vier Kandidaten der Partei von der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen haben. Die Politiker wollten sich um Landrats- und einen Oberbürgermeisterposten bewerben. Zum anderen könnte der AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde demnächst vor Gericht stehen. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt schon länger gegen den 48 Jahre alten ehemaligen Bauunternehmer, nun will sie Schledde wegen illegaler Parteienfinanzierung anklagen. Unter den ausgeschlossenen Kandidaten sind bekannte Mandatsträger wie der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert sowie die Landtagsabgeordneten Stephan Bote und Thorsten Moriße. Sichert wollte Landrat im Kreis Friesland werden, Bote für den gleichen Posten im Kreis Lüneburg kandidieren. Moriße darf nicht als Oberbürgermeisterkandidat in Wilhelmshaven antreten. Der AfD-Politiker Justin Vogel wurde von der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz ausgeschlossen. Die genannten Politiker gehören dem rechten Parteiflügel an oder fielen mit radikalen Äußerungen auf. Einem parteilosen Bewerber, der die Existenz der Bundesrepublik infrage gestellt hat, wird zudem die Kandidatur für das Bürgermeisteramt im ostfriesischen Weener verwehrt. Die AfD hat angekündigt, sich mit allen Mitteln gegen die Entscheidung der Wahlausschüsse zu wehren. Der ausgeschlossene AfD-Politiker Bothe spricht von einem „Hintertür-Verbot durch Behörden und Wahlausschüsse“, die AfD-Landtagsfraktion von einer „dreisten Wahlmanipulation“. Staatsrechtler hält das neue Wahlgesetz für sinnvoll Hintergrund der Entscheidungen ist das im April von der rot-grünen Landesregierung beschlossene neue Kommunalwahlgesetz. Dieses ermöglicht, dass die kommunalen Wahlausschüsse bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Bewerbern vorab eine Einschätzung ihrer jeweiligen Kommunalaufsicht einholen können. In diese Einschätzung fließen auch Erkenntnisse des niedersächsischen Verfassungsschutzes ein, der den AfD-Landesverband erst im Februar zur gesichert rechtsextremen Bestrebung hochgestuft hatte. Landräte und Bürgermeister sind Beamte auf Zeit und müssen als solche für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen. Das war schon vor dem neuen Gesetz so. Das Verfahren soll die Prüfung laut Landesregierung lediglich sicherer und praktikabler machen. Über die Zulassung von Kandidaten bestimmen weiterhin die örtlichen Wahlausschüsse; diese sollen ihre Entscheidung aber informiert treffen, indem sie eine Beurteilung des Verfassungsschutzes anfordern können. Zudem sollen die Entscheidungen vor der Wahl fallen und die Kommunalaufsicht nicht erst im Nachhinein eingreifen müssen, indem sie die Ernennung von gewählten, aber für ein Beamtenverhältnis ungeeigneten Personen unterbindet. „Das neue Verfahren in Niedersachsen ist eine sinnvolle und angemessene Lösung, damit die Entscheidungen vor der Wahl auf besserer Grundlage getroffen werden“, sagt der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig. Kaum Rechtsschutz vor der Wahl Defizite sieht Heinig allerdings beim Rechtsschutz. Denn die ausgeschlossenen Bewerber haben kaum eine Chance, die Entscheidung der Wahlausschüsse noch vor der Wahl überprüfen zu lassen. Ein Eilverfahren vor Gericht kommt nur bei offenkundig rechtswidrigen oder missbräuchlichen Entscheidungen in Betracht. Nach der Wahl können ausgeschlossene Bewerber jedoch ein Wahlprüfungsverfahren anstrengen. Erkennt das Gericht dann einen Fehler, muss die Wahl wiederholt werden – zumindest, wenn der Fehler wahlrelevant ist, was angesichts der Stärke der AfD naheläge. An diesem Punkt kritisiert der Rechtswissenschaftler Heinig die neuen Regeln in Niedersachsen. „Man sollte überlegen, ausgeschlossenen Bewerbern doch einen Zugang zu einstweiligem Rechtsschutz vor der Wahl zu gewähren.“ Das Innenministerium teilt auf Anfrage mit, dass es als zuständige Kommunalaufsicht zu acht AfD-Politikern Einschätzungen an Wahlausschüsse übermittelt hat. Hinzu kommen weitere zehn Fälle von Bürgermeisterwahlen in nicht kreisfreien Orten, in denen die Landkreise als zuständige Kommunalaufsicht Einschätzungen zu Bewerbern abgaben. Es kam auch vor, dass ein Wahlausschuss der Empfehlung trotz Warnung nicht folgte. Beim parteilosen Kandidaten Eugen Nazarenus, der den Reichsbürgern nahesteht, war es umgekehrt. Dieser wurde vom Wahlausschuss einstimmig ausgeschlossen, obwohl die Kommunalaufsicht dies nicht für erforderlich hielt. Staatsanwalt will Schledde wegen „Kriegskasse“ anklagen Während die AfD sich vor Gericht gegen die Ausschlüsse wehren will, könnte ihr Landesvorsitzender Ansgar Schledde demnächst in einem anderen Verfahren selbst vor Gericht stehen. Die Staatsanwaltschaft Hannover, die seit mehr als zwei Jahren gegen Schledde ermittelt, will ihn wegen illegaler Parteienfinanzierung anklagen, wie der F.A.Z. bestätigt wurde. Zuerst hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet. Die Staatsanwaltschaft darf zu der bevorstehenden Anklage keine Auskunft geben, denn formal sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Die Angelegenheit liegt im Landtag, wo zunächst Schleddes Immunität aufgehoben werden muss. Nach übereinstimmenden Informationen sollen die Ermittler auf insgesamt 144 Überweisungen mit einer Gesamtsumme von 50.000 Euro auf ein Konto Schleddes gestoßen sein, die nicht als Parteispenden verbucht wurden. Das Konto galt als innerparteiliche Kasse Schleddes. Die Überweisungen hatten Verwendungszwecke wie „Kriegskasse“ oder „Aufstellungsversammlung“. Die Summen der einzelnen Spenden waren nach F.A.Z.-Informationen nicht spektakulär hoch. Eher war es so, dass einzelne Personen, darunter bekannte Mandatsträger, monatlich 160 Euro oder ähnliche Summen zahlten, einmalig auch 500 Euro. Ziel war offenbar, in dem lange zerrütteten Landesverband dem eigenen Lager um Schledde bei der Sicherung der Macht zu helfen. Vor Gericht könnte somit die Frage zu klären sein, inwieweit solche Finanzflüsse mit Fokus auf innerparteiliche Machtkämpfe als Parteispenden zu werten sind. Die AfD weist die Vorwürfe der illegalen Parteienfinanzierung zurück. Gegen Schledde wird parallel wegen anderer Vorwürfe weiter ermittelt, die innerhalb der AfD in den vergangenen Monaten zu neuerlichen Verwerfungen führten: Dabei geht es um den Verdacht, dass im „System Schledde“ Abgeordnete ihre Mitarbeiter im Parlament für die Parteiarbeit zur Verfügung stellen mussten, was ein Missbrauch staatlicher Mittel wäre. Auch diesen Vorwurf weist die AfD zurück.

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30. Juli
taz (Öko & Co)

Zu rechts für lokale Spitzenämter: Mehrere AfD-Bewerber von Kommunalwahl ausgeschlossen

Zu rechts für lokale Spitzenämter: Mehrere AfD-Bewerber von Kommunalwahl ausgeschlossen Mehrere AfD-Politiker dürfen in Niedersachsen nicht zur Kommunalwahl antreten. Die Wahlausschüsse haben Zweifel an ihrer Verfassungstreue. dpa | Mehrere AfD-Politiker sind in Niedersachsen von Wahlen zu kommunalen Spitzenämtern ausgeschlossen worden. Nach den letzten Entscheidungen der Wahlausschüsse dürfen mindestens vier Bewerber der Partei nicht bei der Kommunalwahl am 13. September antreten. Weitere geprüfte AfD-Bewerber wurden zugelassen, andere gar nicht erst geprüft. Die Entscheidungen mussten bis gestern fallen. An diesem Tag endete die gesetzliche Frist für die Zulassung der Bewerber und Wahlvorschläge. Am Mittwoch lehnte der Wahlausschuss des Landkreises Lüneburg den niedersächsischen AfD-Vizechef Stephan Bothe als Kandidaten für die Landratswahl mit 6 zu 1 Stimmen ab. Die AfD wird in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. „Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses haben unter sorgfältiger und vertiefter Abwägung aller maßgeblicher Aspekte des konkreten Einzelfalls weisungsungebunden, eigenständig und parteineutral in öffentlicher Sitzung entschieden, den Wahlvorschlag nicht zuzulassen“, teilte der Landkreis mit. Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte werden nach einer Wahl Beamte auf Zeit. Sie müssen deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei Zweifeln können die Wahlausschüsse die Kommunalaufsicht einschalten. Diese darf auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Die örtlichen Gremien entscheiden jedoch eigenständig. Bothe: Werden Entscheidung nicht akzeptieren Bothe erklärte in einer Stellungnahme, die Entscheidung nicht nachvollziehen zu können. Er kritisierte auch eine Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde – im Fall des Landkreises Lüneburg ist das Innenministerium zuständig –, die dem Wahlausschuss zur Beratung vorlag. „Anhand der vorliegenden Unterlagen wurde offensichtlich nicht einmal geprüft, ob ich die Verfassung tatsächlich achte. Hier wurde geprüft, ob ich als innenpolitischer Sprecher der Regierungslinie gefalle“, sagte Bothe in einer Mitteilung seiner Partei. „Die Kommunalaufsicht und der Verfassungsschutz machen aus der bloßen Mitgliedschaft in einer legalen, nicht verbotenen Partei und aus der Wahrnehmung demokratisch gewählter Ämter einen Ausschlussgrund.“ Der AfD-Politiker betonte weiter, er und die AfD stünden „uneingeschränkt auf dem Boden des Grundgesetzes“. „Was hier geschieht, ist ein Hintertür-Verbot durch Behörden und Wahlausschüsse. Das werden wir nicht akzeptieren.“ Weitere Entscheidungen am letzten Tag gefallen Wahlausschüsse entschieden zudem über die Bürgermeisterkandidaten Adrian Maxhuni in der Samtgemeinde Bersenbrück, Florian Meyer in der Samtgemeinde Fürstenau (beide Landkreis Osnabrück) und Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim). Maxhuni wurde vom Wahlausschuss in Bersenbrück mit 4 zu 2 Stimmen zugelassen, es gab zudem 1 Enthaltung. Auch der AfD-Bewerber Florian Meyer darf zur Wahl des Samtgemeindebürgermeisters in Fürstenau antreten. Der Wahlausschuss stimmte mit 4 zu 3 Stimmen für die Zulassung, wie eine Gemeindesprecherin sagte. Wie der NDR und das Göttinger Tageblatt zudem übereinstimmend berichteten, wurde in Nörten-Hardenberg auch Reinhild Goes zugelassen. Eine offizielle Mitteilung der Kommune gab es zunächst nicht. Neben Bothe waren zuvor bereits die AfD-Politiker Martin Sichert, Thorsten Moriße und Justin Vogel nicht zugelassen worden. Sichert darf nicht für das Amt des Landrats im Landkreis Friesland kandidieren, Moriße nicht für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven und Vogel nicht für das Bürgermeisteramt in Herzberg am Harz. Auch der parteilose Eugen Nazarenus wurde in Weener in Ostfriesland wegen einer Nähe zur „Reichsbürger“-Szene von der Bürgermeisterwahl ausgeschlossen. Andere AfD-Bewerber wurden dagegen zugelassen, darunter Jessica Schülke in Hannover, Robert Preuß in Gifhorn und Martina Hartschwager in der Samtgemeinde Artland. Die AfD wirft Behörden und Wahlausschüssen ein politisch motiviertes Vorgehen vor und kündigte rechtliche Schritte an. Entscheidungen über Nichtzulassungen können grundsätzlich erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren angegriffen werden. Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen meistkommentiert

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29. Juli
Die Zeit (Politik)

AfD: Niedersachsens AfD-Vize nicht zu Landratswahl zugelassen

Der niedersächsische AfD-Vizechef Stephan Bothe darf bei der Landratswahl in Lüneburg nicht antreten. Der Wahlausschuss des Landkreises entschied sich mit 6 zu 1 Stimmen gegen die Kandidatur des Landtagsabgeordneten, wie ein Sprecher des Landkreises mitteilte. Die AfD wird in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. In Niedersachsen sind am 13. September Kommunalwahlen. Die Wahlleiterin des Landkreises hatte Bothe zuvor mitgeteilt, dass seine Kandidatur aufgrund einer möglicherweise fehlenden Verfassungstreue geprüft werde. Bewerberinnen und Bewerber für kommunale Spitzenämter müssen in Niedersachsen die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei Zweifeln können die zuständigen Wahlausschüsse die Verfassungstreue prüfen und eine Kandidatur ablehnen. Bothe sagte in einer Stellungnahme, die Entscheidung nicht nachvollziehen zu können. »Anhand der vorliegenden Unterlagen wurde offensichtlich nicht einmal geprüft, ob ich die Verfassung tatsächlich achte. Hier wurde geprüft, ob ich als innenpolitischer Sprecher der Regierungslinie gefalle«, sagte Bothe in einer Mitteilung seiner Partei. »Die Kommunalaufsicht und der Verfassungsschutz machen aus der bloßen Mitgliedschaft in einer legalen, nicht verbotenen Partei und aus der Wahrnehmung demokratisch gewählter Ämter einen Ausschlussgrund.« Weitere AfD-Politiker ausgeschlossen Der AfD-Politiker sagte, er und die AfD stünden »uneingeschränkt auf dem Boden des Grundgesetzes«. »Was hier geschieht, ist ein Hintertür-Verbot durch Behörden und Wahlausschüsse. Das werden wir nicht akzeptieren.« Zuvor waren bereits der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert von der Landratswahl im Kreis Friesland und Thorsten Moriße von der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven ausgeschlossen worden. Der Landtagsabgeordnete Moriße kündigte rechtliche Schritte und ein Eilverfahren an. Er kritisierte, dass er vor der Sitzung keine Unterlagen des Innenministeriums erhalten habe. Moriße kritisierte zudem, dass Vertreter politischer Parteien über die Zulassung eines Konkurrenten entschieden hätten. Er kündigte an, sich im Landtag für eine Änderung der Besetzung von Wahlausschüssen einzusetzen.

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