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Dienstag, 21. Juli 2026
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Teilhabe | Vater Staat und die Politik des Misstrauens

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20. Juli
Neues Deutschland

Teilhabe | Vater Staat und die Politik des Misstrauens

- Kommentare - Teilhabe Vater Staat und die Politik des Misstrauens Kinderarmut ist hoch, trotzdem werden Teilhabeleistungen wenig in Anspruch genommen. Das hängt mit einem Staat zusammen, der auf Bevormundung baut. 15 Jahre nach Einführung des Teilhabegesetzes beziehen mehr als acht von zehn berechtigten Kindern keine monatlichen 15 Euro, um Sportveranstaltungen oder Feriencamps mitzufinanzieren. Jedes fünfte Kind erhält keine Unterstützung beim Schulbedarf, nur 37 Prozent nehmen das kostenlose Mittagessen in Anspruch. Unter jungen Menschen im Asylbewerberleistungsgesetz sehen die Zahlen noch schlechter aus. Dabei sind Anträge um Leistungen für Kinder mit weniger Scham verknüpft und deshalb für viele Menschen mit weniger Hürden verbunden. Das Kindergeld beziehen beispielsweise 99 Prozent der Berechtigten. Zudem werden hierzulande Daten über Armut deutlich akribischer gesammelt als über Reichtum. Man müsste also annehmen, dass diese Sammelei zumindest auch dazu führt, dass Menschen in Armut die ihnen zustehenden Gelder erhalten. Tut sie aber nicht. Die Teilhabeleistungen beinhalten zu geringe Beträge für zu hohe Antragsaufwände. Eltern müssen komplexe Formulare immer wieder ausfüllen und unterschiedliche Nachweise erbringen um beispielsweise 15 Euro für eine viel teurere Schulreise zu erhalten. Das hängt damit zusammen, dass Bildungs- und Teilhabegelder nicht ohne Zweckbindung ausgezahlt werden dürfen – geht also mit der Unterstellung einher, Eltern könnten das Geld ihrer Kinder bei mehr Entscheidungsautonomie zweckentfremden. Man nennt dieses Konzept der Bevormundung auch paternalistischen Staat. So entstehen dieselben Probleme wie bei allen Leistungen, die nicht pauschal ausgezahlt werden: Sie erreichen vor allem jene, die zumindest noch genügend zeitliche, finanzielle und bildungstechnische Ressourcen haben um sich darum zu kümmern. Vater Staat lässt grüßen – aber nur manche. Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen. Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär. Dank der Unterstützung unserer Community können wir: → unabhängig und kritisch berichten → Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben → Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden → Desinformation mit Fakten begegnen → linke Perspektiven stärken und vertiefen Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

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20. Juli
ZDF heute

Leistungen erreichen zu wenige Kinder

Teilhabegelder:Leistungen erreichen zu wenige Kinder Bei den Teilhabegeldern - die für Kinder, deren Eltern Grundsicherung beziehen, vorgesehen sind - gehen viele junge Menschen leer aus. Kinder und Jugendliche aus Familien mit bestimmten Sozialleistungen haben seit 15 Jahren Anspruch auf finanzielle Unterstützung für das Mitmachen bei Sport und Kultur oder für die Unterstützung in der Schule. Laut einer Analyse der Bertelsmann-Stiftung aber kommt ein Großteil der Gelder nicht an. Großteil der Berechtigten geht leer aus So erhalten mehr als acht von zehn Anspruchsberechtigten den monatlichen Betrag von 15 Euro zur sozialen und kulturellen Teilhabe nicht, heißt es in einer Mitteilung der Stiftung aus Gütersloh. Den Berechnungen zufolge nehmen von den 6- bis unter 15-Jährigen nur rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, bei den 15- bis unter 18-Jährigen sind es nur 12 Prozent. Schulabbrecherquote, Armut oder soziale Kontakte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sind stark abhängig von ihrem Umfeld. Das zeigt sich im aktuellen Teilhabe-Atlas Kinder und Jugendliche. 12.05.2025 | 1:58 minBei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sei der Abruf der Hilfen noch geringer. Wohnort hat Einfluss auf Abruf der Gelder Die Autoren beklagen, dass wegen mangelnder Daten bei Kindern aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, nicht bekannt sei, wie viele von ihnen die Leistungen beziehen. Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro pro Jahr erhalten laut der Analyse 78 Prozent der Sechs- bis unter 15-Jährigen, deren Eltern Grundsicherung erhalten. Damit, so die Stiftung, bleibt jedes fünfte Kind ohne Unterstützung für Hefte, Stifte oder andere Lernmittel. Das gemeinsame Mittagessen nutzen nur 37 Prozent. Der Bundestag hat den Weg für eine neue Grundsicherung frei gemacht. Sie ersetzt das Bürgergeld und bringt strengere Pflichten sowie schärfere Sanktionen für Betroffene. 05.03.2026 | 2:03 minDie Autoren beklagen außerdem, dass der Abruf der Gelder zu stark vom Wohnort der Eltern abhängt. In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der Berechtigten die Leistungen in Anspruch, in Mecklenburg-Vorpommern 38 Prozent. In Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz erreicht der Teilhabebetrag nur einen von zehn der anspruchsberechtigten jungen Menschen. Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig, Antje Funcke, Bertelsmann Stiftung betont Antje Funcke, Expertin der Bertelsmann Stiftung. Dschungel aus Verfahren und Formularen Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es Funcke zufolge den Eltern, die Leistungen zu beantragen. Seit 2011 soll das Bildungs- und Teilhabepaket Kindern in Armut den Zugang zu Kultur und Sport sichern. Eine neue Studie zeigt: Es hapert enorm an der Umsetzung. 30.09.2025Die Stiftung fordert deshalb, den Zugang zu den Leistungen zu erleichtern. Gelder sollten ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt und so auch Bürokratie abgebaut werden. Das würde auch die Kommunen in der Verwaltung entlasten. Förderung wurde 2011 ins Leben gerufen Die damalige Bundesregierung von CDU/CSU und FDP hatte 2011 das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt, um bei Kindern und Jugendlichen den finanziellen Bildungs- und Teilhabebedarf zu decken. Dabei geht es unter anderem um die Teilnahme an Ausflügen in der Schule und in Kitas, Schülerbeförderung, gemeinsames Mittagessen, Lernförderung, Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten. Das Ergebnis einer Sozialstudie zeigt: Kinder und Jugendliche hierzulande sind selbstbewusst. Der Großteil sage von sich, gute Eigenschaften zu besitzen - gleichzeitig gebe es Leistungsdruck. 16.06.2026 | 0:22 minWichtiger Hinweis in eigener Sache Wer bei Google etwas sucht, bekommt neben den Suchergebnissen auch eine Box mit Schlagzeilen angezeigt. Mit ZDFheute als hinterlegter Quelle bekommen Sie unsere Inhalte häufiger in die Schlagzeilen-Box gespielt - geprüfte Inhalte, direkt in Ihrem Überblick. → Hier ZDFheute als bevorzugte Quelle einstellen.  - Ergebnisse "alarmierend":Studie: Deutschland bei Kindeswohl unter dem Durchschnittmit Video1:39 - Verfassungsschutzbericht 2025:Rechtsextreme sprechen gezielt Kinder und Jugendliche anvon Jan Henrichmit Video1:29 - Zahlung nur noch bis zum 16. Geburtstag:Prien plant Kürzung bei Unterhaltsvorschuss - scharfe Kritikmit Video1:44 - Bürgerrats-Ideen bleiben Ideen:Kein kostenloses Mittagessen für Kinder

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20. Juli
Neues Deutschland

Fehlende Teilhabe | Viele junge Menschen gehen bei Teilhabe-Geldern leer aus

- Politik - Fehlende Teilhabe Viele junge Menschen gehen bei Teilhabe-Geldern leer aus Komplizierte Anträge und geringe Beträge: Eine Analyse zeigt, dass viele Kinder trotz Anspruch kaum Unterstützung für Freizeit und Bildung bekommen. Gütersloh. Kinder und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherung beziehen, haben seit 15 Jahren Anspruch auf finanzielle Unterstützung für das Mitmachen bei Sport und Kultur oder für die Unterstützung in der Schule. Laut einer Analyse der Bertelsmann-Stiftung aber kommt ein Großteil der Gelder nicht an. So erhalten mehr als acht von zehn Anspruchsberechtigten den monatlichen Betrag von 15 Euro zur sozialen und kulturellen Teilhabe nicht, heißt es in einer Mitteilung der Stiftung aus Gütersloh. Den Berechnungen zufolge nehmen von den 6- bis unter 15-Jährigen nur rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, den 15- bis unter 18-Jährigen sind es nur 12 Prozent. Bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sei der Abruf der Hilfen noch geringer. Die Autoren beklagen, dass wegen mangelnder Daten bei Kindern aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, nicht bekannt sei, wie viele von ihnen die Leistungen beziehen. Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro pro Jahr erhalten laut der Analyse 78 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen, deren Eltern Grundsicherung erhalten. Damit, so die Stiftung, bleibt jedes fünfte Kind ohne Unterstützung für Hefte, Stifte oder andere Lernmittel. Das gemeinsame Mittagessen nutzen nur 37 Prozent. Die Autoren beklagen außerdem, dass der Abruf der Gelder zu stark vom Wohnort der Eltern abhängt. In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der Berechtigten die Leistungen in Anspruch, in Mecklenburg-Vorpommern 38 Prozent. In Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz erreicht der Teilhabebetrag nur einen von zehn der anspruchsberechtigten jungen Menschen. »Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig«, betont Antje Funcke, Expertin der Stiftung für Familienpolitik. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es Funcke zufolge den Eltern, die Leistungen zu beantragen. Die Stiftung fordert deshalb, den Zugang zu den Leistungen zu erleichtern. Gelder sollten ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt und so auch Bürokratie abgebaut werden. Das würde auch die Kommunen in der Verwaltung entlasten. Die damalige Bundesregierung von CDU/CSU und FDP hatte 2011 das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt, um bei Kindern und Jugendlichen den finanziellen Bildungs- und Teilhabebedarf zu decken. Dabei geht es unter anderem um die Teilnahme an Ausflügen in der Schule und in Kitas, Schülerbeförderung, gemeinsames Mittagessen, Lernförderung, Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten. dpa/nd Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen. Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall. Dank Ihrer Unterstützung können wir: → unabhängig und kritisch berichten → übersehene Themen in den Fokus rücken → marginalisierten Stimmen eine Plattform geben → Falschinformationen etwas entgegensetzen → linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

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20. Juli
Süddeutsche Zeitung (Politik)

Studie: Leistungen aus Teilhabepaket erreichen zu wenige Kinder

Bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets gibt es in Deutschland etliche Lücken. Mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, erhalten den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro nicht. Das ergab eine am Montag veröffentlichte Länderauswertung der Bertelsmann Stiftung. Von den Sechs- bis 14-Jährigen nehmen bundesweit rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, die ihnen laut dem Förderpaket zusteht. Bei den 15- bis 17-Jährigen beträgt die Quote demnach nur zwölf Prozent. Das 2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien mit Leistungen für Bildung und soziale Teilhabe. Dazu gehören Schulbedarf, Ausflüge, Schülerbeförderung, Mittagessen, Lernförderung sowie Angebote für soziale und kulturelle Aktivitäten. Auch andere Bestandteile des Pakets erreichen laut der Studie längst nicht alle Berechtigten. Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro jährlich erhielten 78 Prozent der Sechs- bis 14-Jährigen, die aus Familien im SGB-II-Bezug stammen. Das kostenlose gemeinschaftliche Mittagessen nähmen lediglich 37 Prozent in Anspruch. Grund dafür sind bürokratische Hürden und unklare Zuständigkeiten. Obwohl es sich um einen bundesrechtlich geregelten Anspruch handelt, unterscheiden sich kommunale Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren auch nach der Reform 2019 weiterhin erheblich, wie es in der Auswertung der Bertelsmann Stiftung heißt. „Teilweise sind Bewilligungspraktiken schärfer, als sie das Gesetz vorsieht.“ Dadurch entstünden ungleiche Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche, je nachdem, wo sie aufwachsen. Große Unterschiede zwischen den Bundesländern Im Ländervergleich zeigen sich laut der Studie große Unterschiede beim Teilhabebetrag. In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der berechtigten Sechs- bis 14-Jährigen und knapp 48 Prozent der 15- bis 17-Jährigen die Leistung in Anspruch. In Mecklenburg-Vorpommern sind es immerhin je 38 und 26 Prozent. Auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen liegen mit einer Bewilligungsquote von rund 21 und 15 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, während in Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz neun von zehn anspruchsberechtigte junge Menschen der Teilhabebetrag nicht erreicht. „Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig“, sagte die Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann Stiftung, Antje Funcke. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es den Eltern, die Leistung zu beantragen. Funcke und ihre Kollegin Sarah Menne kritisierten, dass der Teilhabebetrag nicht bedarfsgerecht sei. So reichten die monatlich 15 Euro für Freizeit-, Sport- und Kulturangebote häufig nicht aus. Hier fehlten bundesweite Statistiken zu Anspruch, Nutzung, Kosten und Wirkung, monierten die Studien-Autorinnen. Diese Datenlücke beim Bildungs- und Teilhabepaket müsste geschlossen werden. „Nur dann können Leistungen so gestaltet werden, dass sie tatsächlich bei den jungen Menschen ankommen“, sagte Funcke. Die Bertelsmann Stiftung plädiert dafür, den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket grundlegend zu vereinfachen. Die Leistungen sollten möglichst ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt, Zuständigkeiten gebündelt und vorhandene Informationen zwischen den Behörden digital genutzt werden.

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20. Juli
Die Zeit (Politik)

Bertelsmann-Stiftung: Geld für mehr Teilhabe erreicht Großteil ärmerer Kinder nicht

Ein großer Teil der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen erhält nicht den ihnen zustehenden monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro. Das geht aus einer Berechnung der Bertelsmann Stiftung hervor. Demnach bekämen mehr als acht von zehn Kindern und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherung beziehen, den monatlichen Betrag aus dem staatlichen sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket nicht. Von den Sechs- bis unter 15-Jährigen nehmen demnach lediglich rund 18 Prozent die staatliche Leistung in Anspruch. Bei den 15- bis unter 18-Jährigen seien es 12 Prozent. Der Teilhabebetrag kann etwa für Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten eingesetzt werden. Bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, ist die Inanspruchnahme den Angaben zufolge noch geringer. Für Kinder aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, bleibt wegen fehlender Daten unklar, wie viele von ihnen die Leistungen erhalten. Unterschiede zwischen Bundesländern Auch andere Leistungen des 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepakets erreichen den Berechnungen zufolge nicht alle Berechtigten. Das kostenlose gemeinschaftliche Mittagessen in Schule oder Kita nutzten demnach nur 37 Prozent der Sechs- bis unter 15-Jährigen. Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro pro Jahr erhalten laut der Stiftung 78 Prozent. Damit bleibt jedes fünfte Kind ohne Unterstützung für Hefte, Stifte oder andere Lernmittel. Zwischen den Bundesländern gibt es der Stiftung zufolge deutliche Unterschiede. In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der Berechtigten die Leistungen in Anspruch, in Mecklenburg-Vorpommern 38 Prozent. Auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen liegen mit einer Bewilligungsquote von rund 21 und 15 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. In Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz erreicht der Teilhabebetrag nur einen von zehn der anspruchsberechtigten jungen Menschen. Betrag zu klein und Weg zu aufwendig Als Gründe nannte die Stiftung unter anderem unterschiedliche Antrags- und Bewilligungsverfahren, komplizierte Formulare und umfangreiche Nachweispflichten, die es den Eltern erschweren, die Leistungen zu beantragen. »Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig«, teilte Antje Funcke, Expertin der Stiftung für Familienpolitik, mit. »Teilhabe ist kein Zusatz, sondern eine wichtige Voraussetzung für Bildung, Zugehörigkeit und ein gutes Aufwachsen«, sagte Funcke weiter. Die Stiftung fordert deshalb, den Zugang zu den Leistungen zu erleichtern. Bürokratie sollte abgebaut und Leistungen auch ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt werden. Das würde auch die Kommunen in der Verwaltung entlasten. Zudem brauche es eine verlässliche Datengrundlage zu den Anspruchsberechtigten und der Leistungsnutzung. Teilhabepaket bereits seit 15 Jahren Eine bundesweit einheitliche Statistik zu den Anspruchsberechtigten und der tatsächlichen Nutzung der einzelnen Leistungen gibt es bislang nicht. Für ihre Schätzung setzte die Stiftung deshalb die Zahl der bewilligten Leistungen ins Verhältnis zur Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Bürgergeld-Daten beziehen sich auf das Jahr 2025. 2011 hatte die damalige Bundesregierung von CDU/CSU und FDP das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt, um bei Kindern und Jugendlichen den finanziellen Bildungs- und Teilhabebedarf zu decken. Dabei geht es unter anderem um die Teilnahme an Ausflügen in der Schule und in Kitas, Schülerbeförderung, gemeinsames Mittagessen, Lernförderung, Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten.

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20. Juli
Die Zeit (Politik)

Bertelsmann-Stiftung: Geld für mehr Teilhabe erreicht Großteil ärmerer Kinder nicht

Bertelsmann-Stiftung: Geld für mehr Teilhabe erreicht Großteil ärmerer Kinder nicht Für Sport oder Ferienfreizeit gibt es finanzielle Hilfen für Kinder aus Familien mit Grundsicherung. Doch bei acht von zehn berechtigten Kindern kommt das Geld nicht an. Ein Großteil der berechtigten Kinder und Jugendlichen erhält nicht den vorgesehenen monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro, wie eine Berechnung der Bertelsmann Stiftung zeigt. Über 80 Prozent der Kinder von Eltern mit Grundsicherung erhalten diese staatliche Leistung nicht. Lediglich 18 Prozent der Sechs- bis unter 15-Jährigen und 12 Prozent der 15- bis unter 18-Jährigen nutzen den Betrag für Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten. Es besteht also eine deutliche Diskrepanz zwischen Anspruch und tatsächlicher Inanspruchnahme dieser Unterstützung. Die Situation verdeutlicht die Herausforderungen bei der gerechten Verteilung von staatlichen Leistungen für bedürftige Familien. Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen. Fanden Sie die Zusammenfassung hilfreich? Diese Audioversion wurde künstlich erzeugt. Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback. Ein großer Teil der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen erhält nicht den ihnen zustehenden monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro. Das geht aus einer Berechnung der Bertelsmann Stiftung hervor. Demnach bekämen mehr als acht von zehn Kindern und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherung beziehen, den monatlichen Betrag aus dem staatlichen sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket nicht. Von den Sechs- bis unter 15-Jährigen nehmen demnach lediglich rund 18 Prozent die staatliche Leistung in Anspruch. Bei den 15- bis unter 18-Jährigen seien es 12 Prozent. Der Teilhabebetrag kann etwa für Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten eingesetzt werden.

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20. Juli
Handelsblatt

Analyse Bertelsmann Stiftung: Viele junge Menschen gehen bei Teilhabe-Geldern leer aus

Analyse Bertelsmann Stiftung: Viele junge Menschen gehen bei Teilhabe-Geldern leer aus Gütersloh. Kinder und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherung beziehen, haben seit 15 Jahren Anspruch auf finanzielle Unterstützung für das Mitmachen bei Sport und Kultur oder für die Unterstützung in der Schule. Laut einer Analyse der Bertelsmann-Stiftung aber kommt ein Großteil der Gelder nicht an. So erhalten mehr als acht von zehn Anspruchsberechtigten den monatlichen Betrag von 15 Euro zur sozialen und kulturellen Teilhabe nicht, heißt es in einer Mitteilung der Stiftung aus Gütersloh. Den Berechnungen zufolge nehmen von den 6- bis unter 15-Jährigen nur rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, den 15- bis unter 18-Jährigen sind es nur 12 Prozent. Bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sei der Abruf der Hilfen noch geringer. Die Autoren beklagen, dass wegen mangelnder Daten bei Kindern aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, nicht bekannt sei, wie viele von ihnen die Leistungen beziehen. Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro pro Jahr erhalten laut der Analyse 78 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen, deren Eltern Grundsicherung erhalten. Damit, so die Stiftung, bleibt jedes fünfte Kind ohne Unterstützung für Hefte, Stifte oder andere Lernmittel. Das gemeinsame Mittagessen nutzen nur 37 Prozent. Zu stark vom Wohnort abhängig Die Autoren beklagen außerdem, dass der Abruf der Gelder zu stark vom Wohnort der Eltern abhängt. In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der Berechtigten die Leistungen in Anspruch, in Mecklenburg-Vorpommern 38 Prozent. In Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz erreicht der Teilhabebetrag nur einen von zehn der anspruchsberechtigten jungen Menschen. „Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig“, betont Antje Funcke, Expertin der Stiftung für Familienpolitik. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es Funcke zufolge den Eltern, die Leistungen zu beantragen. Die Stiftung fordert deshalb, den Zugang zu den Leistungen zu erleichtern. Gelder sollten ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt und so auch Bürokratie abgebaut werden. Das würde auch die Kommunen in der Verwaltung entlasten. Bildungs- und Teilhabepaket aus dem Jahr 2011 Die damalige Bundesregierung von CDU/CSU und FDP hatte 2011 das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt, um bei Kindern und Jugendlichen den finanziellen Bildungs- und Teilhabebedarf zu decken. Dabei geht es unter anderem um die Teilnahme an Ausflügen in der Schule und in Kitas, Schülerbeförderung, gemeinsames Mittagessen, Lernförderung, Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten.

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