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Sonntag, 2. August 2026
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Ganztagsbetreuung | Acht Stunden als Chance

Medienspektrum

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1. August
Neues Deutschland

Ganztagsbetreuung | Acht Stunden als Chance

- Kommentare - Ganztagsbetreuung Acht Stunden als Chance Schulkindern der unteren Klassen muss in den nächsten Jahren verpflichtend eine Ganztagsbetreuung angeboten werden. Ein Kommentar. Für Eltern mit Vorschulkindern sind das eigentlich gute Aussichten: Ab sofort gibt es ein Recht auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder. Beginnend mit den Erstklässlern soll jedes Jahr eine weitere Klassenstufe einbezogen werden. Am Ende hätten 2030 alle Kinder der Klassen 1 bis 4 bundesweit das Recht darauf, acht Stunden am Tag unter den Fittichen von Lehrern und Erziehern zu verbringen, auch in den Ferien. Dass das Unternehmen und sonstigen Arbeitgebern entgegenkommt, muss nicht lange durchdekliniert werden. Dort, wo die größten Lücken bei den Angeboten noch sind, nämlich im Westen der Republik, scheint der Widerstand eher aus konservativen Familienmodellen zu kommen: Jüngere Kinder gehören nach der Schule nach Hause, am besten unter mütterliche Aufsicht. Die bleibt natürlich favorisiert, wenn Bundesländer nicht mitziehen und unter anderem aus Gründen von Personalmangel viel zu große Gruppen gebildet werden. Entscheidend sind jedoch die Konzepte, gerade für den Nachmittag. Von der Hilfe bei den Hausaufgaben über Toben und Spielen im Freien bis hin zu Ruhepausen, in denen man nichts verlangt – wird das alles, auch individuell angepasst, Kindern geboten, sollte ihnen der Tag nicht zu lang werden. Ausreichend und gut ausgebildetes, geeignetes Personal ist die zweite Voraussetzung. Dass die Schülerzahlen gerade in den unteren Klassenstufen seit 2022 langsam sinken, wäre die Chance dafür, dass ausreichend Erzieherinnen und Erzieher sich den Kindern in kleineren Gruppen zuwenden können. So ließe sich zudem Schritt für Schritt die Qualität verbessern, die am Ende allen zugutekommt. Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn. Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär. Dank Ihrer Unterstützung können wir: → unabhängig und kritisch berichten → Themen sichtbar machen, die sonst untergehen → Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden → Desinformation Fakten entgegensetzen → linke Debatten anstoßen und vertiefen Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.

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1. August
Tagesschau

Ab August greift Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Betreuung an Grundschulen Anspruch auf Ganztag - zunächst für Erstklässler Acht Stunden Bildung und Betreuung am Tag: Ab August greift stufenweise der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Was Eltern jetzt wissen müssen. Ein Gong. Die letzte Unterrichtsstunde am Mittag ist vorbei. Doch die Schüler gehen nicht nach Hause, sondern ziehen weiter in den Hort. Sie werden betreut, essen, spielen, basteln, treiben gemeinsam Sport. Wenn Mama oder Papa die Kids abholen, sind die Hausaufgaben schon gemacht. Der Rechtsanspruch auf eine solche Ganztagsbetreuung gilt ab dem neuen Schuljahr zunächst für die Erstklässler. Die Bundesregierung plant in den nächsten Jahren den Ausbau um jeweils eine weitere Klassenstufe. Ab dem Schuljahr 2029/30 sollen dann alle Grundschüler der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf das Betreuungsangebot haben. Fünf Jahre vom Gesetz bis zum Start Ganztag - das bedeutet acht Stunden Bildung und Betreuung pro Tag, von Montag bis Freitag. Der Unterricht zählt zu diesen acht Stunden dazu. Die Betreuung kann in der Schule selbst stattfinden oder in einem Hort in der Nähe. Wie die Zeiten im Detail geregelt sind, ist regional unterschiedlich. Beschlossen wurde das Gesetz bereits 2021 von der damaligen Großen Koalition. Es soll die Startchancen von Kindern verbessern und Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Seitdem wurden Schulen erweitert und Horte aus- oder neu gebaut. Länder und Kommunen haben Mobiliar gekauft, Betreuungsräume geschaffen und Personal angeworben. Trotz des Anspruchs ist noch nicht für jeden Erstklässler ein Platz garantiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund verweist auf Berechnungen, wonach bundesweit rund 166.000 zusätzliche Plätze benötigt werden, um allein den aktuellen Bedarf zu decken. Betreuung grundsätzlich auch in den Ferien Der Anspruch auf die Ganztagsbetreuung gilt grundsätzlich auch in den Ferien. Vier Wochen Pause sind möglich. Diese vier Wochen können die Länder aufteilen, zum Beispiel auf die Weihnachts- und die Sommerferien. Um die Betreuung auch während der Ferien sicherzustellen, können die Länder auch mit Partnern wie Sportvereinen, Musikschulen oder Anbietern von Ferienfreizeiten zusammenarbeiten. Diese Partner müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eltern und Kinder können die Angebote nutzen, müssen es aber nicht. An sogenannten gebundenen Ganztagsschulen ist die Teilnahme verpflichtend, weil der Ganztag dort zum pädagogischen Konzept gehört. Ob die Plätze etwas kosten, hängt davon ab, wo man wohnt. Länder und Kommunen regeln das unterschiedlich. Kinder in München, Köln oder Berlin haben also denselben Rechtsanspruch - manche Angebote sind kostenlos, andere kosten je nach Einkommen der Eltern mehrere Hundert Euro im Monat. Prien wirbt um Geduld Bildungsministerin Karin Prien (CDU) bezeichnet den Rechtsanspruch als Meilenstein. "Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten - unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort", erklärt die CDU-Politikerin. Prien räumt ein, dass das Angebot zum Start noch nicht flächendeckend funktionieren wird und wirbt um Geduld. "Da bin ich pragmatisch. Wir können nicht überall von Beginn an die gleiche Qualität erreichen." Lücken befürchtet - vor allem in den Ferien Elf Länder gehen davon aus, dass sie den Bedarf vollständig decken können. Fünf nehmen an, dass sie die Ansprüche "weitgehend" erfüllen. In den ostdeutschen Bundesländern ist eine Ganztagsbetreuung schon seit DDR-Zeiten weit verbreitet. Die größten Probleme sehen Experten weiterhin in mehreren westdeutschen Ländern. Das Institut der Deutschen Wirtschaft spricht von teilweise noch größeren Lücken, besonders in den Ferien. Die Experten schätzen, dass sich Schulen mit Notlösungen oder größeren Gruppen behelfen, um den Anspruch zu erfüllen. Auch deshalb fordern Gewerkschaften wie der DGB eine Qualitätsoffensive mit bundesweit einheitlichen Standards und qualifizierten Fachkräften.

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31. Juli
FAZ (Wirtschaft)

Streit um das Geld: Wer bezahlt die Ganztagsbetreuung für alle?

Streit um das Geld : Wer bezahlt die Ganztagsbetreuung für alle? Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung der Grundschulkinder tritt gestaffelt in Kraft. Das Echo ist extrem verschieden: Jubel hier, Klage dort. Mit dem August startet der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im ersten Grundschuljahr. Die Reaktionen könnten unterschiedlicher nicht sein: Die Familienministerin äußert sich äußerst zufrieden, die Kommunen klagen – nicht nur abstrakt, sondern auch im juristischen Sinn. Unklar ist, was von den Bundesmitteln bei den Kommunen ankommt, die letztlich die Ganztagsbetreuung stemmen müssen, und ob auf die Eltern Zusatzkosten zukommen werden, etwa für Mittagessen und zusätzliche Betreuungszeiten. Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung der Grundschulkinder tritt gestaffelt in Kraft. Es beginnt mit der ersten Klassenstufe. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise ausgeweitet, vom Sommer 2029 an wird er dann für alle Jahrgänge der Grundschulen gelten. „Ein guter Ganztag eröffnet Kindern Chancen – weit über den Unterricht hinaus“, betonte Familienministerin Karin Prien (CDU). Der Ganztag ermögliche es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. „Das ist eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes.“ Der Bund beteiligt sich mit Milliarden an den Kosten Nach Angaben ihres Ministeriums werden schon rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liege damit bei 57 Prozent. „In den ostdeutschen Ländern und Hamburg wird der Bedarf schon jetzt nahezu vollständig gedeckt“, berichtete die Bundesregierung Ende 2025. Den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur für den neuen Rechtsanspruch lässt sich die Bundesregierung 3,5 Milliarden Euro bis 2029 kosten. Zudem beteiligt sich der Bund an den zusätzlichen Betriebskosten: Das beginnt mit jährlich 135 Millionen Euro und steigt auf 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2030. Dafür wird die Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder angepasst. Der Bund kann selbst keine Aufgaben an die Kommunen übertragen, das können nur die Länder. Ein solches Ausführungsgesetz müsste auch die Finanzierung regeln. Daran hapert es zuweilen. „Bund und Länder haben einen Rechtsanspruch beschlossen – die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen lasten aber wieder einmal zu einem erheblichen Teil auf den Schultern der Kommunen“, moniert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Christian Schuchardt. In NRW klagen Hamm, Düsseldorf und Krefeld gegen das Land In Nordrhein-Westfalen haben mehrere Städte gegen das Land Klage erhoben. Dazu gehören Hamm, Düsseldorf und Krefeld. Das Land drücke sich davor, „gesetzlich klar zu regeln, wer eigentlich für den Rechtsanspruch auf Ganztag zuständig ist“, befand der Oberbürgermeister aus Hamm, Marc Herter, der zugleich Vorsitzender des Städtetages NRW ist. In Niedersachsen hat die Regierung 55 Millionen Euro von 2024 bis 2027 für die Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs in ihrem Haushalt bereitgestellt. Das Land erhält rund 278 Millionen Euro vom Bund. Niedersachsen werde damit die Hälfte des sogenannten Kofinanzierungsanteils übernehmen, teilte das Kultusministerium in Hannover mit. Nach seinen Angaben müssen Schulträger 30 Prozent des Investitionsvolumens aufwenden, wenn sie eine finanzielle Unterstützung beantragen. „Wir gehen davon aus, dass der Rechtsanspruch auf Ganztag im kommenden Schuljahr weitestgehend erfüllt werden kann“, heißt es auf Nachfrage beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. Die Kommunen hätten mit Hochdruck daran gearbeitet, Strukturen dafür zu schaffen. „Gleichzeitig fehlt es uns an einer ausreichenden Finanzierung, sowohl bei den Investitionen als auch bei den Betriebskosten.“ Die Länder müssten die steigenden Betriebskosten der Kommunen decken und die Mittel, die der Bund hier bereitstellt, an die Kommunen weiterleiten. „Andernfalls droht die bestehende Unterfinanzierung der Kommunen sich weiter zu verschlimmern.“

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31. Juli
Der Spiegel

Ganztagsbetreuung: Fast alle West-Bundesländer verfehlen Rechtsanspruch für Erstklässler

IW-Studie Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler ab 1. August – große Lücken im Angebot Das Urteil des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) fällt nicht besonders gut aus: Der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, gültig ab 1. August, werde in einigen westdeutschen Ländern zunächst nicht vollständig eingelöst. »Hier bestehen teilweise noch größere Lücken«, warnt IW-Experte Wido Geis-Thöne. Es reiche »in den westdeutschen Bundesländern, außer Hamburg, der zeitliche Umfang der Betreuung und das Angebot während der Ferien auch nicht immer aus, um den Rechtsanspruch vollständig zu erfüllen«. Daher werden sich Schulen mit Notlösungen oder größeren Gruppen behelfen, vermutet er. »So werden wahrscheinlich nur wenige Familien mit Sechsjährigen, die einen Betreuungsplatz wünschen, leer ausgehen«, prognostiziert Geis-Thöne. Im Zweifel werde wohl eher die Qualität der Betreuung leiden. Das befürchten auch andere Fachleute. Die Gewerkschaft Ver.di kritisiert, dass qualifiziertes Personal, geeignete Räume und eine verlässliche Finanzierung fehlten. Zuerst nur für Erstklässler Der 2021 beschlossene Rechtsanspruch auf bis zu acht Stunden Betreuung am Tag gilt ab dem neuen Schuljahr zunächst für Erstklässler. Praktisch heißt das: Die Jungen und Mädchen gehen nachmittags in den Hort und werden dort betreut, sowohl bei Hausaufgaben als auch bei Spiel und Sport. Bis 2029 soll der Anspruch schrittweise bis zur vierten Klasse ausgeweitet werden. Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) sieht das als »Meilenstein« im Hinblick auf Bildungschancen, die in Deutschland je nach Elternhaus sehr ungleich verteilt sind. »Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten«, betont Prien. Mit dem neuen Rechtsanspruch würden diese Chancen Schritt für Schritt allen Kindern offenstehen – »unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort«. Allerdings hatte auch Prien zuletzt für Geduld geworben. Die Voraussetzungen der Bundesländer bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs seien unterschiedlich, sagte sie im Juni. »Da bin ich pragmatisch, da können wir nicht überall von Beginn an die gleiche Qualität erreichen.« Derzeit sind nach Angaben des Prien-Ministeriums 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen. Rund 1,9 Millionen Grundschulkinder würden ganztägig betreut – 57 Prozent der Altersgruppe. Die meisten Bundesländer gingen für das neue Schuljahr von »bedarfsdeckenden Kapazitäten« aus, sagte eine Ministeriumssprecherin. Allerdings bestünden regionale Unterschiede und besondere Herausforderungen in Ballungsräumen, Zuzugsregionen und einzelnen ländlichen Gebieten. Studie: Bis 2029 fehlen 150.000 Plätze Eine IW-Studie vom März sieht für Westdeutschland bis 2029 erheblichen Ausbaubedarf. Wie groß der tatsächlich ist, hängt davon ab, wie viele Eltern den Anspruch für ihre Kinder wahrnehmen wollen. Auf Grundlage einer Selbsteinschätzung der Eltern kam das IW auf einen zusätzlichen Bedarf von rund 150.000 Plätzen bis 2029, davon 45.300 in Nordrhein-Westfalen und 42.300 in Bayern. Legt man eine Betreuungsquote von 75 Prozent zugrunde, kommt man laut IW auf eine Schätzung, dass bis 2029 rund 570.000 Plätze geschaffen werden müssten. Auch mit Blick auf das kommende Schuljahr seien die Länder völlig unterschiedlich auf den neuen Rechtsanspruch vorbereitet, sagte IW-Experte Geis-Thöne. Musterland im Westen sei Hamburg, wo grundsätzlich jedes Kind an einer öffentlichen Grundschule einen Ganztagsplatz habe. Auch in Ostdeutschland gebe es eine ausreichende Versorgung mit Betreuungsplätzen für Grundschulkinder. »Anders ist die Lage in den übrigen westdeutschen Ländern«, erläuterte der Experte. Allerdings hätten die Schulen die Möglichkeit, Betreuungskapazitäten von den älteren Grundschulkindern zu den Erstklässlern zu verlegen, fügte er hinzu. In den nächsten Jahren könnten sich Schulen damit behelfen, Betreuungsgruppen zu vergrößern. »So ist damit zu rechnen, dass auch weiterhin alle Eltern, die einen Betreuungsplatz wünschen, einen Platz bekommen«, sagte Geis-Thöne. »Versagen mit Ansage« Die Gewerkschaft Ver.di warf den Bundesländern dagegen ungenügende Vorbereitung vor. »Leider haben sich die Bundesländer viel zu spät darum gekümmert, in den Kommunen die Voraussetzungen für eine qualitativ gute Umsetzung zu schaffen«, sagte Vizechefin Christine Behle. Etliche Träger hätten zum Beispiel in Bayern bis zuletzt keine solide Fördergrundlage und Planungssicherheit für Einstellungen und Betrieb gehabt. In Nordrhein-Westfalen drohe ein Szenario, bei dem betreute Kinder ab Klasse 2 ihren Platz verlieren, um den Rechtsanspruch für Erstklässler erfüllen zu können. Behle nannte das ein »Versagen mit Ansage«. Der Deutsche Caritasverband mahnte: »Eine rein zahlenmäßige Betrachtung des Fortschritts, die die Anzahl der Ganztagsplätze zum alleinigen Maßstab nimmt, reicht dabei nicht aus. Entscheidend ist die Qualität der Angebote, gerade für Kinder aus verletzlichen Familienkonstellationen.« Nötig seien genug qualifiziertes und multiprofessionelles Personal, eine kindgerechte Pädagogik und die verbindliche Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe, forderte Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa. Bessere Deutschnoten, größere Chancen auf einen Besuch des Gymnasiums: Kinder auf Ganztagsgrundschulen haben deutliche Vorteile. Wie Ganztagsgrundschulen die Bildungschancen verbessern, lesen Sie hier.

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30. Juli
Süddeutsche Zeitung (Politik)

Zum 1. August: Rechtsanspruch auf Ganztag startet

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat den Start der bundesweiten Ganztagsbetreuung für Grundschüler als Meilenstein bezeichnet. Ab dem 1. August haben zunächst nur die Erstklässler „einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung“, wie es in einer Mitteilung ihres Ministeriums vom Donnerstag heißt. „Ein guter Ganztag eröffnet Kindern Chancen, weit über den Unterricht hinaus“, sagte Prien. Der Ganztag sei auch ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermögliche es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. „Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten“, sagte Prien. Mit dem Rechtsanspruch sorge man dafür, „dass diese Chancen Schritt für Schritt allen Kindern offenstehen“. Bereits heute sind den Angaben nach 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter werden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liegt damit bei 57 Prozent. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt der Anspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier. Die Bundesregierung stellt bis 2029 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert werden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Der Anspruch aber wird nach Einschätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft in einigen westdeutschen Ländern vorerst nicht vollständig eingelöst. „Hier bestehen teilweise noch größere Lücken“, erläuterte IW-Experte Wido Geis-Thöne der Deutschen Presse-Agentur. So „reicht in den westdeutschen Bundesländern, außer Hamburg, der zeitliche Umfang der Betreuung und das Angebot während der Ferien auch nicht immer aus, um den Rechtsanspruch vollständig zu erfüllen“.

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