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Mittwoch, 29. Juli 2026
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Universität Hamburg - Plagiatsvorwurf gegen Brosius-Gersdorf nicht gerechtfertigt

Medienspektrum

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29. Juli
ZDF heute

Uni Hamburg: Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf kein Plagiat

Frühere Verfassungsrichter-Kandidatin:Uni Hamburg: Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf kein Plagiat Kein wissenschaftliches Fehlverhalten: Die Universität Hamburg weist Plagiatsvorwürfe gegen die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf nach Untersuchung ihrer Doktorarbeit zurück. Die Universität Hamburg hat die Doktorarbeit der früheren Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf untersucht und kein Plagiat festgestellt. "Die zuständigen Gremien sahen somit den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an", teilte die Universität auf ihrer Website mit. Das Verfahren ist abgeschlossen. Vor ungefähr einem Jahr war bekanntgeworden, dass die Universität die Doktorarbeit Brosius-Gersdorfs von der sogenannten Ombudsstelle prüfen lässt. Hintergrund waren Berichte über angebliche Parallelen zwischen ihrer Arbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes, Hubertus Gersdorf. Die Potsdamer Juraprofessorin Brosius-Gersdorf sollte vergangenes Jahr nach Vorschlag der SPD Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden. Die Union hatte aber erhebliche Vorbehalte gegen die Personalie. Es kam zum Streit in der Koalition. Die Wahl wurde abgesagt. Im August 2025 verzichtete Brosius-Gersdorf auf die Kandidatur. ZDFheute live vom 07.08.2025: Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf verzichtet auf die Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht. Ein Grund: Fehlender Rückhalt aus der Union. 07.08.2025 | 27:46 minMehr zu Frauke Brosius-Gersdorf - Wahl zur Verfassungsrichterin:Brosius-Gersdorf verzichtet auf Kandidaturmit Video1:57 - Gesellschaft | Markus Lanz:Brosius-Gersdorf bei Lanz (15.7.2025)Video84:20 - FAQNachfolge für Brosius-Gersdorf:Richterwahl: Wie beschädigt ist Schwarz-Rot?von Dominik Rzepkamit Video2:48 - InterviewLeihmutter-Debatte:Brosius-Gersdorf: Frauen sollen selbst bestimmen dürfenmit Video6:04

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29. Juli
Süddeutsche Zeitung (Politik)

Universität Hamburg prüfte Doktorarbeit: Kein Fehlverhalten bei Brosius-Gersdorf

Die gegen die frühere Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf erhobenen Plagiatsvorwürfe sind unberechtigt. Zu diesem Ergebnis kommt die Universität Hamburg nach einer Prüfung des Falls. „Die zuständigen Gremien sahen somit den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an“, teilte die Universität auf ihrer Internetseite mit. Das Verfahren sei damit abgeschlossen. Vor etwa einem Jahr war bekannt geworden, dass die Universität die Doktorarbeit Brosius-Gersdorfs von der sogenannten Ombudsstelle prüfen lässt. Hintergrund waren Vorwürfe des Salzburger „Plagiatsjägers“ Stefan Weber, der Brosius-Gersdorf eine „mögliche unethische Autorenschaft“ vorgeworfen hatte. Weber kritisierte übereinstimmende Textpassagen in der Dissertation von Brosius-Gersdorf und in der Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf – und zwar offenbar gezielt am Tag vor der geplanten Wahl von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin. Die Potsdamer Juraprofessorin Brosius-Gersdorf sollte vergangenes Jahr auf Vorschlag der SPD Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden. Die Union hatte aber erhebliche Vorbehalte gegen die Personalie; Abgeordnete verwiesen unter anderem auf Plagiatsvorwürfe gegen sie. Dies führte zu Streit in der Koalition, die Wahl wurde abgesagt. Im August 2025 verzichtete Brosius-Gersdorf auf die Kandidatur. Die Universität Hamburg hatte die Erklärung zu dem Verfahren bereits am Montag veröffentlicht. Webers Untersuchungen führten zwar immer wieder zur Aberkennung von Doktorgraden, in den vergangenen Jahren allerdings verwarfen mehrere Hochschulen seine Vorwürfe. Weber war im Februar 2025 vom Oberlandesgericht Linz wegen übler Nachrede zu einer Entschädigung in Höhe von 4000 Euro verurteilt worden. Er hatte in seinem Blog den damaligen Rektor der Universität Klagenfurt mit falschen Vorwürfen überzogen.

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29. Juli
Die Zeit (Politik)

Frauke Brosius-Gersdorf: Uni Hamburg sieht kein Plagiat bei Brosius-Gersdorfs Doktorarbeit

Frauke Brosius-Gersdorf: Uni Hamburg sieht kein Plagiat bei Brosius-Gersdorfs Doktorarbeit Vor rund einem Jahr kamen Plagiatsvorwürfe gegen die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf auf. Die Universität Hamburg stellt nach einer Untersuchung kein Fehlverhalten fest. Die Universität Hamburg entlastet Frauke Brosius-Gersdorf. Nach rund einem Jahr Prüfverfahren kam die Ombudsstelle zu dem Befund, dass die Plagiatsvorwürfe gegen ihre Doktorarbeit nicht tragen – wissenschaftliches Fehlverhalten also: Fehlanzeige, trotz des üblichen Erregungszyklus im akademisch-politischen Newsfeed. Auslöser waren Berichte über mutmaßliche Parallelen zur Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf, ein Stoff, der erst nach Wissenschaftsskandal klang und dann eher wie ein überhitzter Debatten-Podcast endete. Politisch war der Fall ohnehin längst aufgeladen, weil die Potsdamer Juraprofessorin auf SPD-Vorschlag ans Bundesverfassungsgericht wechseln sollte, in der Union jedoch massive Resistance auslöste und die Koalition damit in einen unerquicklich öffentlichen Clash trieb. Die Richterwahl platzte, Brosius-Gersdorf zog im August 2025 ihre Kandidatur zurück – und nun bleibt von der Affäre vor allem die Pointe, dass der akademische Verdacht verpufft ist, der politische Schaden aber längst on air war. Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen. Fanden Sie die Zusammenfassung hilfreich? Diese Audioversion wurde künstlich erzeugt. Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback. Die Universität Hamburg hat bei einer Untersuchung der Doktorarbeit der früheren Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Frauke Brosius-Gersdorf kein Plagiat festgestellt. »Die zuständigen Gremien sahen somit den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an«, teilte die Universität mit. Das Verfahren ist abgeschlossen. Vor ungefähr einem Jahr war bekannt geworden, dass die Universität die Doktorarbeit Brosius-Gersdorfs von der sogenannten Ombudsstelle prüfen ließ. Hintergrund waren Berichte über angebliche Parallelen zwischen ihrer Arbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf. Die Potsdamer Juraprofessorin sollte vergangenes Jahr nach Vorschlag der SPD Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden. In der Union gab es aber erhebliche Vorbehalte gegen sie, was zum Konflikt in der Koalition führte. Die Wahl wurde deswegen abgesagt. Im August 2025 verzichtete Brosius-Gersdorf auf die Kandidatur.

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29. Juli
Die Welt (Politik)

Universität Hamburg sieht Plagiatsvorwürfe gegen Frauke Brosius-Gersdorf „nicht bestätigt“

Universität Hamburg sieht Plagiatsvorwürfe gegen Frauke Brosius-Gersdorf „nicht bestätigt“ Knapp ein Jahr nach dem Aufkommen von Plagiatsvorwürfen gegen die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf meldet die Universität Hamburg den Abschluss ihrer Prüfung. Das Ergebnis: Es sei kein wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt worden. Die Universität Hamburg (UHH) sieht den Plagiatsverdacht gegen die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf bei ihrer Dissertation „nicht bestätigt“. Das teilte die UUH in einer Stellungnahme zum Ombudsverfahren auf ihrer Website mit. Der Sachverhalt sei nach dem Eingang der Hinweise entsprechend ordnungsgemäß untersucht worden. Mit dem Ergebnis: „Die zuständigen Gremien sahen somit den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an.“ Brosius-Gersdorf sei bereits informiert worden. Brosius-Gersdorf war von der SPD für das Amt als Verfassungsrichterin vorgeschlagen worden. In der Union entwickelten sich daraufhin starke Vorbehalte, etwa wegen ihrer Positionen zum Abtreibungsrecht. Die Richterwahl scheiterte schließlich kurzfristig, Brosius-Gersdorf zog ihre Kandidatur zurück. Abgesagt wurde die Wahl allerdings nicht wegen umstrittener Positionen der Staatsrechtlerin, sondern mit Bezug auf die Vorwürfe. Der Fraktionsvorstand und Bundeskanzler Friedrich Merz hätten der SPD mitgeteilt, dass der Plagiatsverdacht die fachliche Expertise in Zweifel ziehe, hieß es damals in Fraktionskreisen während der laufenden Sitzung. Die sei aber zentrales Argument für die Wahl der Kandidatin gewesen. Eine angehende Verfassungsrichterin müsse über jeden Zweifel erhaben sein. Die Plagiatsvorwürfe waren kurz vor der geplanten und am Ende geplatzten Richterwahl im Bundestag laut geworden. Der österreichische „Plagiatsjäger“ Stefan Weber hatte auf „Textparallelen“ zwischen ihrer Doktorarbeit von 1997 und der Habilitationsschrift ihres Mannes, des Juristen Hubertus Gersdorf, von 1998 hingewiesen. Bereits kurz darauf hatte Brosius-Gersdorf ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben, das schon im vergangenen Jahr ergab, dass ihr kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorzuwerfen sei. Die Vorwürfe hätten „keine Substanz“, erklärten die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Quaas und Partner damals in einem Begleitschreiben.

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28. Juli
Der Spiegel

Frauke Brosius-Gersdorf: Universität Hamburg sieht Plagiatsverdacht gegen Brosius-Gersdorf »nicht bestätigt«

Prüfverfahren abgeschlossen Universität Hamburg sieht Plagiatsverdacht gegen Brosius-Gersdorf »nicht bestätigt« Rund ein Jahr nach dem Aufkommen von Plagiatsvorwürfen gegen die damalige Bundesverfassungsgerichtskandidatin Frauke Brosius-Gersdorfs hat die Universität Hamburg die Juristin entlastet. Ein Prüfverfahren gegen Brosius-Gersdorf sei abgeschlossen, hieß es in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung . »Im Ergebnis konnten die gegen Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf vorgebrachten Plagiatshinweise nicht bestätigt werden.« Die zuständigen Gremien hätten den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt angesehen, teilte die Hochschule weiter mit. »Die Betroffene wurde über das Ergebnis informiert.« Brosius-Gersdorf war von der SPD für das Amt als Richterin am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen worden. Doch die Union hatte erhebliche Vorbehalte, unter anderem wegen ihrer Positionen zum Abtreibungsrecht. Im August 2025 verzichtete sie schließlich auf ihre Kandidatur. Kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags war die für den 11. Juli vorgesehene Wahl der Juristin aber auch genommen worden, weil die Unionsfraktionsfraktion von einem Plagiatsverdacht gegen die Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf sprach . Am Abend vor der geplanten Wahl hatte der selbst ernannte Plagiatsjäger Stefan Weber in seinem Blog den Vorwurf veröffentlicht, dass es zwischen der Dissertation der damaligen Richterkandidatin und der Habilitationsschrift ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf mindestens 23 Textparallelen gebe. Die Universität Hamburg sah zunächst keinen Anlass für eine Überprüfung, leitete eine solche aber zwei Wochen später unter Verweis auf weitere eingegangene Hinweise schließlich doch ein. Später erhob Weber noch weitere Vorwürfe und warf Brosius-Gersdorf Ghostwriting vor. Hubertus Gersdorf sollte demnach als heimlicher Autor für ihre Dissertation von 1997 tätig gewesen sein. Brosius-Gersdorf kündigte daraufhin über eine Anwaltskanzlei rechtliche Schritte gegen Weber an.

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