Themen
lage

Freitag, 24. Juli 2026
Zurück zur Übersicht

Bundesverfassungsgericht: Dämpfer für Dobrindt

Medienspektrum

Links Mitte Rechts
24. Juli
taz (Öko & Co)

Verfassungsgericht zu Aufnahmezusagen: Willkürlicher Widerruf ist verboten

Verfassungsgericht zu Aufnahmezusagen: Willkürlicher Widerruf ist verboten Die Bundesregierung hat pauschal Aufnahmezusagen für bedrohte Afghan:innen zurückgezogen. Das Bundesverfassungsgericht fordert nun Einzelfallprüfungen. Das Bundesverfassungsgericht gibt der Klage einer Afghanin statt, die 2021 von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten hatte, allerdings immer noch in Pakistan wartet. Die Bundesregierung hätte die Aufnahmezusagen nicht pauschal für „ungültig und erloschen“ erklären dürfen. Dies sei „objektiv willkürlich“ gewesen, entschieden jetzt die Verfassungsrichter:innen. Ob die Frau nach Deutschland kommen darf, ist trotzdem völlig offen. Die Afghanin lebte nach sexuellen Übergriffen aus ihrer Familie in Afghanistan in einem dortigen Frauenhaus, wo sie sich zur Frauenrechtlerin entwickelte. Nach der erneuten Machtübernahme der Taliban setzte das Auswärtige Amt sie deshalb auf die sogenannte Menschenrechtsliste und gab im September 2021 eine Aufnahmezusage. Die Frau reiste mit ihren zwei minderjährigen Kindern nach Pakistan, wo sie in der deutschen Botschaft Visa für Deutschland erhalten sollte, was sich aber wegen Turbulenzen in Pakistan verzögerte. In der Zwischenzeit hatte in Deutschland die Regierung gewechselt, und das neue Merz-Kabinett kündigte an, sie werde alle freiwilligen Aufnahmeprogramme beenden. Dementsprechend erklärte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Dezember 2025 alle Aufnahmezusagen für Personen der Übergangsliste und einer ähnlichen „Überbrückungsliste“ für „ungültig und erloschen“. Bestehen blieben nur die Zusagen für afghanische Ortskräfte, die einst für die Bundeswehr gearbeitet hatten, und Zusagen aus dem späteren Bundesaufnahmeprogramm. Wegen dieser „Abkehrerklärung“ aus dem Dezember 2025 lehnte das Auswärtige Amt die Erteilung von Visa an die Afghanin und ihre Kinder ab. Die Afghanin klagte dagegen, verlor aber beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Die Frau könne aus der Aufnahmezusage von 2021 kein Recht auf Aufnahme ableiten. Die Zusage sei nur eine interne Erklärung des Innenministeriums gegenüber dem Auswärtigen Amt gewesen. Beschluss mit grundsätzlicher Bedeutung Gegen die negative OVG-Entscheidung erhob die Afghanin Verfassungsbeschwerde, die nun vom Zweiten Senat des Gerichts entschieden wurde. Der Beschluss hat grundsätzlich Bedeutung und betrifft rund 400 weitere Afghanen der Menschenrechts- respektive Übergangsliste, die noch in Pakistan warten. Auf den ersten Blick war die Klage der Afghanin erfolgreich. Der Bundesinnenminister hätte die Aufnahmezusagen nicht pauschal und ohne Prüfung des Einzelfalls widerrufen dürfen, entschieden die Richter:innen. Dies habe gegen das Willkürverbot verstoßen. Es gehe zwar um eine außenpolitische Entscheidung mit großem Entscheidungsspielraum. Doch im Rechtsstaat sei die Exekutive „niemals völlig frei“, betonte das Gericht. Im konkreten Fall musste die Regierung berücksichtigen, dass sie eine Entscheidung zugunsten konkreter Personen getroffen und dies auch mitgeteilt hatte. Dobrindt durfte nicht außer Acht lassen, dass ihm diese Betroffenen jetzt „als Rechtssubjekte mit individuellen Interessen“ gegenüberstehen. Er hätte deshalb eine Einzelfallprüfung vornehmen müssen. Auf den zweiten Blick bringt die Karlsruher Entscheidung der Frau aber wenig Konkretes. So hat die Afghanin keinen Anspruch auf Aufnahme in Deutschland. Aus der zeitweiligen Aufnahmezusage ergebe sich weder eine grundrechtliche Schutzpflicht noch Vertrauensschutz. Vielmehr hat Dobrindt weiter einen großen Entscheidungsspielraum. Die Gerichte dürfen deshalb nicht einmal prüfen, ob seine neue Entscheidung vertretbar oder verhältnismäßig ist. Sie dürfen dann nur kontrollieren, ob Dobrindt überhaupt eine Einzelfallprüfung vornahm. Dobrindt müsse diese politische Entscheidung dann vor allem gegenüber dem Bundestag und in der öffentlichen Debatte rechtfertigen, so die Verfassungsrichter:innen. Fall geht zum OVG zurück Der Fall der Afghanin geht jetzt zum OVG Berlin-Brandenburg zurück. Das OVG wird Dobrindt auffordern, neu über Bestehen oder Widerruf der Aufnahmezusage zu entscheiden. Dementsprechend erhält die Afghanin ein Visum oder nicht. Wenn sie kein Visum erhält, wird Pakistan die Frau nach Afghanistan abschieben. Derzeit hält sich die Frau mit ihren Kindern in Peschawar auf. Mit ihr befinden sich dort noch weitere rund 600 Afghan:innen, die ursprünglich deutsche Aufnahmezusagen hatten. Zwei Drittel von ihnen standen auf der Menschenrechts- respektive Übergangsliste, sind also auch von der Entscheidung betroffen. Sie werden bis zum Abschluss des Verfahrens im Auftrag der Bundesregierung mit Unterkunft und Nahrung versorgt. Dazu wurde die Regierung nun vom Verfassungsgericht auch ausdrücklich verpflichtet, da sonst das Recht auf eine willkürfreie Entscheidung leer laufe. (Az.: 2 BvR 319/26) Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen meistkommentiert

Artikel lesen
24. Juli
ZDF heute

Urteil: Aufnahme von Afghanen muss einzeln geprüft werden

Bundesverfassungsgericht:Urteil: Aufnahme von Afghanen muss einzeln geprüft werden Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschale Abkehr der Regierung vom Aufnahmeprogramm für afghanische Flüchtlinge gekippt. Die Aufnahme müsse im Einzelfall geprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den pauschalen Stopp der von früheren Bundesregierungen versprochenen Aufnahme von gefährdeten Afghanen durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) als Willkür eingestuft. Das höchste deutsche Gericht teilte in Karlsruhe mit, dass eine Verfassungsbeschwerde von einer Mutter mit zwei minderjährigen Söhnen Erfolg gehabt habe. Die sogenannte Abkehrerklärung des Innenministeriums von den Entscheidungen der Vorgängerregierungen genüge "den Anforderungen des Willkürverbots nicht", hieß es zur Begründung. (AZ: 2 BvR 319/26) Gericht: Regierung im Rechtsstaat "doch niemals völlig frei" Auch wenn der Regierung ein weiter Entscheidungsspielraum über die Aufnahme von Ausländern eingeräumt sei, sei sie im Rechtsstaat "doch niemals 'völlig frei'", heißt es darin weiter. Der Rechtsstaat dürfe nicht außer Acht lassen, dass ihm eine Person als Rechtssubjekt mit individuellen Interessen gegenüberstehe. "Die Belange der betroffenen Person müssen dann bei der weiteren Ausübung des politischen Spielraums berücksichtigt werden", hieß es. Das zuständige Oberverwaltungsgericht muss den Fall nun erneut prüfen. Die EU hat Taliban-Vertreter nach Brüssel eingeladen, um über Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber zu verhandeln. Dies sei keine Anerkennung der Regierung in Kabul, so ein EU-Sprecher. 23.06.2026 | 0:26 minAfghanin war Aufnahme in Deutschland zugesagt Im konkreten Fall ging es den Angaben zufolge um eine afghanische Frau mit zwei Kindern, der im Dezember 2021, also wenige Monate nach der Rückeroberung Afghanistans durch die Taliban, die Aufnahme in Deutschland zugesagt worden war. Sie sollten über die sogenannte Menschenrechtsliste aufgenommen werden. 2021 hatte die Regierung noch unter der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um Afghaninnen und Afghanen aufzunehmen, die in der Zeit des internationalen Militäreinsatzes für die deutsche Truppe gearbeitet oder sich für Demokratie und Rechtsstaat eingesetzt haben. Schwarz-Rot stoppte Bundesaufnahmeprogramm Die nachfolgende Ampel-Regierung etablierte das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Im Mai 2025 hatte die schwarz-rote Bundesregierung die Aufnahmeprogramme vorerst gestoppt. Im Dezember 2025 nahm das Bundesinnenministerium dann die Aufnahmezusagen aller afghanischen Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der sogenannten Menschenrechtsliste zurück und erklärte, dass kein politisches Interesse an der Aufnahme mehr bestehe. Afghanische Geflüchtete werden momentan massenhaft aus Iran abgeschoben, oft mit Gewalt und unter Verlust ihres Besitzes. In ihrer Heimat stehen sie ohne Perspektive vor einer unsicheren Zukunft. 22.06.2026 | 2:07 minGFF: Es gibt noch mehr Verfassungsbeschwerden Laut der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) handelt es sich bei der Klage, über die nun entschieden wurde, um eine von 31 Verfassungsbeschwerden, die mit Hilfe einer Muster-Verfassungsbeschwerde der GFF eingereicht wurden. Die Entscheidung könne das Schicksal von rund 400 weiteren Afghaninnen und Afghanen "zum Positiven oder Negativen wenden", teilte der Verein vorab mit. "Überwiegend betroffen sind Familien und alleinstehende Frauen mit Kindern." Die Betroffenen lebten demnach in Pakistan in Unterkünften der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und warteten dort auf ihre Einreise nach Deutschland. "Bei einem negativen Urteil droht ihnen die Abschiebung nach Afghanistan und damit Haft, Folter und Tod", teilte die GFF mit. Die Antragstellerin in dem konkreten Verfahren sei aufgrund ihres Einsatzes für die Rechte von Frauen in Afghanistan besonders von den Taliban bedroht. Wichtiger Hinweis in eigener Sache Wer bei Google etwas sucht, bekommt neben den Suchergebnissen auch eine Box mit Schlagzeilen angezeigt. Mit ZDFheute als hinterlegter Quelle bekommen Sie unsere Inhalte häufiger in die Schlagzeilen-Box gespielt - geprüfte Inhalte, direkt in Ihrem Überblick. → Hier ZDFheute als bevorzugte Quelle einstellen.  Weitere Nachrichten aus Afghanistan - Unwetter und Wassermassen:Mindestens 23 Tote bei Sturzfluten in Afghanistanmit Video0:40 - Luftangriffe in der Nacht:Pakistan greift Afghanistan an - Dutzende Totemit Video0:21 - Aus Iran abgeschoben - ohne Perspektive:Hunderttausende Rückkehrer verschärfen Not in Afghanistanvon Christian Hauser und Katrin Eigendorfmit Video2:32

Artikel lesen
24. Juli
Die Zeit (Politik)

Aufnahmeprogramm: Verfassungsgericht fordert Einzelfallprüfung bei geflüchteten Afghanen

Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschale Abkehr des Bundesinnenministeriums vom Aufnahmeprogramm für afghanische Geflüchtete für willkürlich erklärt. Die Aufnahme müsse im Einzelfall geprüft werden, teilte das Gericht mit. Auch wenn der Exekutive ein weiterer Entscheidungsspielraum eingeräumt sei, wie hier bei der Entscheidung über die Aufnahme von Ausländern, sei sie im Rechtsstaat doch niemals »völlig frei«. Sie sei an allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze wie das Willkürverbot gebunden. »Dieses verlangt nach der Mitteilung einer Aufnahmeerklärung, dass die Abkehrerklärung in Ansehung des Einzelfalls unter Berücksichtigung auch der individuellen Belange des betreffenden Ausländers ergeht«, teilte das Gericht mit. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde einer afghanischen Frau Erfolg, die in Pakistan lebt und deren Einreise mit ihren zwei Kindern nach Deutschland abgelehnt worden war. Ihr Fall muss nun vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg neu geprüft werden. Außerdem muss sich die Bundesrepublik gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass die Familie nicht verhaftet und nicht nach Afghanistan abgeschoben wird. Mehr als 36.000 Menschen aus Afghanistan kamen in den letzten Jahren nach Deutschland Die Frau und ihre Kinder sollten über die sogenannte Menschenrechtsliste aufgenommen werden. 2021 hatte die Regierung noch unter der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um Afghaninnen und Afghanen aufzunehmen, die in der Zeit des internationalen Militäreinsatzes für die deutsche Truppe gearbeitet oder sich für Demokratie und Rechtsstaat eingesetzt haben. Die nachfolgende Ampelregierung etablierte das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Die aktuelle Bundesregierung nahm sich vor, die Aufnahmen zu stoppen. Insbesondere für Personen auf der Menschenrechtsliste wurden in der Folge Hunderte Aufnahmeerklärungen widerrufen. Nach jüngsten Angaben der Bundesregierung kamen seit der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 insgesamt 36.782 Menschen über die verschiedenen Aufnahmeprogramme nach Deutschland. Über die sogenannte Menschenrechtsliste kamen demnach insgesamt rund 15.000 Menschen – dem gegenüber stehen die noch verbliebenen 640 Menschen, deren Aufnahmezusage vom Bund für erloschen erklärt wurde.

Artikel lesen
24. Juli
Die Zeit (Politik)

Aufnahmeprogramm: Verfassungsgericht fordert Einzelfallprüfung bei geflüchteten Afghanen

Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschale Abkehr des Bundesinnenministeriums vom Aufnahmeprogramm für afghanische Geflüchtete für willkürlich erklärt. Der Widerruf zugesagter Visa müsse im Einzelfall geprüft werden, teilte das Gericht mit. Auch wenn der Exekutive ein weiterer Entscheidungsspielraum eingeräumt sei, wie hier bei der Entscheidung über die Aufnahme von Ausländern, sei sie im Rechtsstaat doch niemals »völlig frei«. Sie sei an allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze wie das Willkürverbot gebunden. »Dieses verlangt nach der Mitteilung einer Aufnahmeerklärung, dass die Abkehrerklärung in Ansehung des Einzelfalls unter Berücksichtigung auch der individuellen Belange des betreffenden Ausländers ergeht«, teilte das Gericht mit. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde einer afghanischen Frau Erfolg, die in Pakistan lebt und deren Einreise mit ihren zwei Kindern nach Deutschland abgelehnt worden war. Ihr Fall muss nun vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg neu geprüft werden. Außerdem muss sich die Bundesrepublik gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass die Familie nicht verhaftet und nicht nach Afghanistan abgeschoben wird. Mehr als 36.000 Menschen aus Afghanistan kamen in den letzten Jahren nach Deutschland Die Frau und ihre Kinder sollten über die sogenannte Menschenrechtsliste aufgenommen werden. 2021 hatte die Regierung noch unter der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um Afghaninnen und Afghanen aufzunehmen, die in der Zeit des internationalen Militäreinsatzes für die deutsche Truppe gearbeitet oder sich für Demokratie und Rechtsstaat eingesetzt haben. Die nachfolgende Ampelregierung etablierte das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Die aktuelle Bundesregierung nahm sich vor, die Aufnahmen zu stoppen. Insbesondere für Personen auf der Menschenrechtsliste wurden in der Folge Hunderte Aufnahmeerklärungen widerrufen. Nach jüngsten Angaben der Bundesregierung kamen seit der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 insgesamt 36.782 Menschen über die verschiedenen Aufnahmeprogramme nach Deutschland. Über die sogenannte Menschenrechtsliste kamen demnach insgesamt rund 15.000 Menschen – dem gegenüber stehen die noch verbliebenen 640 Menschen, deren Aufnahmezusage vom Bund für erloschen erklärt wurde.

Artikel lesen
24. Juli
Tagesschau

Bundesverfassungsgericht: Pauschaler Aufnahmestopp von Afghanen ist "Willkür"

Bundesverfassungsgericht Pauschaler Aufnahmestopp von Afghanen ist "Willkür" Der von der Bundesregierung verhängte pauschale Aufnahmestopp von gefährdeten Afghanen verstößt gegen das Verbot der Willkür. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt im Falle einer Afghanin und deren zwei Söhnen entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat den pauschalen Stopp der von früheren Bundesregierungen versprochenen Aufnahme von gefährdeten Afghanen durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) als Willkür eingestuft. Das höchste deutsche Gericht teilte in Karlsruhe mit, dass eine Verfassungsbeschwerde von einer Frau mit zwei minderjährigen Söhnen Erfolg hatte. Die sogenannte Abkehrerklärung des Innenministeriums von den Entscheidungen der Vorgängerregierungen genüge "den Anforderungen des Willkürverbots nicht", hieß es zur Begründung. Gericht: Einzelfall muss berücksichtigt werden Auch wenn der Regierung ein weiter Entscheidungsspielraum über die Aufnahme von Ausländern eingeräumt sei, sei sie im Rechtsstaat "doch niemals 'völlig frei'", heißt es darin weiter. Der Rechtsstaat dürfe nicht außer Acht lassen, dass ihm eine Person als Rechtssubjekt mit individuellen Interessen gegenüberstehe. "Die Belange der betroffenen Person müssen dann bei der weiteren Ausübung des politischen Spielraums berücksichtigt werden", hieß es. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg muss nun neu über den Fall entscheiden. Klägerin hatte Aufnahmezusage Im konkreten Fall ging um eine afghanische Frau mit zwei Kindern, der im Dezember 2021, also wenige Monate nach der Rückeroberung Afghanistans durch die Taliban, die Aufnahme in Deutschland zugesagt worden war. Sie sollten über die sogenannte Menschenrechtsliste aufgenommen werden, da sie unter den Taliban fürchten musste, wegen ihres vorangegangenen gesellschaftlichen Engagements gefährdet zu sein. 2021 hatte die Regierung noch unter der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um Afghanen aufzunehmen, die in der Zeit des internationalen Militäreinsatzes für die deutsche Truppe gearbeitet oder sich für Demokratie und Rechtsstaat eingesetzt haben. Innenministerium erklärte Zusagen für ungültig Die nachfolgende Ampel-Regierung etablierte das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr entschied die neue Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) jedoch, freiwillige deutsche Aufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden. Das Bundesinnenministerium erklärte die darüber erteilten Zusagen zur Aufnahme in Deutschland im Dezember pauschal für ungültig und erloschen, wovon auch die Zusage für die Frau betroffen war. Zuvor hatte die schwarz-rote Bundesregierung mehreren Hundert Afghanen Geld angeboten, damit diese auf ihre deutsche Aufnahmezusage verzichten. Eine Frist zur Annahme dieses Angebots war Mitte November abgelaufen. Aktenzeichen: 2 BvR 319/26

Artikel lesen
24. Juli
Handelsblatt

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe stärkt Afghanen bei Visa-Klagen den Rücken

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe stärkt Afghanen bei Visa-Klagen den Rücken Karlsruhe. Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht pauschal einstellen. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange des betroffenen Ausländers zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Konkret ging es um das mittlerweile beendete Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“. Geklagt hatte eine afghanische Frau, die für sich und ihre beiden minderjährigen Söhne Einreisevisa möchte und sich derzeit in Pakistan aufhält. Sie hatten 2021 von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten, die Ende 2025 zurückgenommen wurde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte einen Anspruch auf Erteilung der Visa zuletzt verneint. Diese Entscheidung hob der Zweite Senat in Karlsruhe nun auf. Das Gericht habe die Reichweite des aus dem Grundgesetz folgenden allgemeinen rechtsstaatlichen Willkürverbots verkannt. (Az. 2 BvR 319/26) Karlsruhe macht klare Vorgaben Der Senat verwies die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurück. Dieses werde auch – gegebenenfalls im Rahmen einer Zwischenentscheidung – über die Anträge auf Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur vorübergehenden Fortsetzung der Unterstützung der Beschwerdeführenden in Pakistan zu entscheiden haben, teilte das Verfassungsgericht mit. Dabei wird das Oberverwaltungsgericht laut dem Beschluss „davon auszugehen haben“, dass Deutschland von Verfassungs wegen verpflichtet ist, die Unterstützung der Frau und ihrer Kinder in Pakistan bis zu einer Visaerteilung oder bis zu einer verfassungsgemäßen Abkehrerklärung des Bundesinnenministeriums von den Aufnahmeprogrammen fortzuführen. Bis dahin müsse sich die Bundesrepublik weiter gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einzusetzen, dass die Kläger nicht verhaftet und nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, hieß es. Deutschland sei es untersagt, die (freiwillige) Unterstützung willkürlich zu beenden. Bundesregierung zog Zusagen im Dezember zurück Die islamistischen Taliban hatten im Zuge des Abzugs der internationalen Truppen aus dem Land im August 2021 erneut die Macht in Afghanistan übernommen. Die Bundesregierung versprach ehemaligen Ortskräften deutscher Institutionen sowie weiteren Menschen, die man für besonders gefährdet hielt, eine Aufnahme in Deutschland. Viele Betroffene warten seit Monaten oder Jahren in Pakistan auf ihre Einreisevisa. Im Mai 2025 hatte die schwarz-rote Bundesregierung die Aufnahmeprogramme vorerst gestoppt. Im Dezember 2025 nahm das Bundesinnenministerium dann die Aufnahmezusagen aller afghanischen Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der sogenannten Menschenrechtsliste zurück und erklärte, dass kein politisches Interesse an der Aufnahme mehr bestehe. Verwandte Themen Nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz kann Ausländern aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Wörtlich heißt es in dem Gesetz: „Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat.“ GFF: Überwiegend Familien und alleinstehende Frauen betroffen Laut der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) handelt es sich bei der Klage, über die nun entschieden wurde, um eine von 31 Verfassungsbeschwerden, die mit Hilfe einer Muster-Verfassungsbeschwerde der GFF eingereicht wurden. Die Entscheidung könne das Schicksal von rund 400 weiteren Afghaninnen und Afghanen „zum Positiven oder Negativen wenden“, teilte der Verein vorab mit. „Überwiegend betroffen sind Familien und alleinstehende Frauen mit Kindern.“ Die Betroffenen lebten demnach in Pakistan in Unterkünften der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und warteten dort auf ihre Einreise nach Deutschland. „Bei einem negativen Urteil droht ihnen die Abschiebung nach Afghanistan und damit Haft, Folter und Tod“, teilte die GFF mit. Die Antragstellerin in dem konkreten Verfahren sei aufgrund ihres Einsatzes für die Rechte von Frauen in Afghanistan besonders von den Taliban bedroht.

Artikel lesen
24. Juli
Süddeutsche Zeitung (Politik)

Bundesverfassungsgericht: Visa für Afghanen müssen einzeln geprüft werden

Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht pauschal einstellen. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange des betroffenen Ausländers zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Konkret ging es um das mittlerweile beendete Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“. Geklagt hatte eine afghanische Frau, die für sich und ihre beiden minderjährigen Söhne Einreisevisa möchte und sich derzeit in Pakistan aufhält. Sie hatten 2021 von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten, die Ende 2025 zurückgenommen wurde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte einen Anspruch auf Erteilung der Visa zuletzt verneint. Diese Entscheidung hob der Zweite Senat in Karlsruhe nun auf. Der Senat verwies die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurück. Dieses werde auch – gegebenenfalls im Rahmen einer Zwischenentscheidung – über die Anträge auf Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur vorübergehenden Fortsetzung der Unterstützung der Beschwerdeführenden in Pakistan zu entscheiden haben, teilte das Verfassungsgericht mit. Dabei wird das Oberverwaltungsgericht laut dem Beschluss „davon auszugehen haben“, dass Deutschland von Verfassungs wegen verpflichtet ist, die Unterstützung der Frau und ihrer Kinder in Pakistan bis zu einer Visaerteilung oder bis zu einer verfassungsgemäßen Abkehrerklärung des Bundesinnenministeriums von den Aufnahmeprogrammen fortzuführen. Bis dahin müsse sich die Bundesrepublik weiter gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einzusetzen, dass die Kläger nicht verhaftet und nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, hieß es. Deutschland sei es untersagt, die Unterstützung willkürlich zu beenden. Bundesregierung zog Zusagen im Dezember zurück Die islamistischen Taliban hatten im Zuge des Abzugs der internationalen Truppen aus dem Land im August 2021 erneut die Macht in Afghanistan übernommen. Die Bundesregierung versprach ehemaligen Ortskräften deutscher Institutionen sowie weiteren Menschen, die man für besonders gefährdet hielt, eine Aufnahme in Deutschland. Viele Betroffene warten seit Monaten oder Jahren in Pakistan auf ihre Einreisevisa. Im Mai 2025 hatte die schwarz-rote Bundesregierung die Aufnahmeprogramme vorerst gestoppt. Im Dezember 2025 nahm das Bundesinnenministerium dann die Aufnahmezusagen aller afghanischen Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der sogenannten Menschenrechtsliste zurück und erklärte, dass kein politisches Interesse an der Aufnahme mehr bestehe. Nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz kann Ausländern aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Wörtlich heißt es in dem Gesetz: „Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat.“

Artikel lesen
24. Juli
Die Welt (Politik)

Afghanin erringt Erfolg – Deutschland durfte Aufnahmeprogramme nicht pauschal einstellen

Afghanin erringt Erfolg – Deutschland durfte Aufnahmeprogramme nicht pauschal einstellen Die Bundesregierung darf Aufnahmezusagen für Afghanen nicht pauschal aufheben, teilt das Bundesverfassungsgericht mit. Nach einem Erfolg für eine Mutter und ihre zwei Söhne muss das OVG Berlin-Brandenburg den Fall neu prüfen. Eine afghanische Mutter und ihre zwei minderjährigen Söhne haben im Streit um ein von der Bundesregierung gestopptes Aufnahmeprogramm einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss werteten die Karlsruher Richter die Ablehnung der Visa der Familie auf Grundlage einer sogenannten Abkehrerklärung des Bundesinnenministeriums als Verstoß gegen das Willkürverbot. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg muss nun neu über den Fall entscheiden. Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen demnach nicht pauschal einstellen. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange des betroffenen Ausländers zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden, teilte das Gericht mit. Die Klägerin bekam im Jahr 2021 noch die Zusage zur Aufnahme in Deutschland über die sogenannte Menschenrechtsliste. Sie fürchtete nach der Machtübernahme der islamistischen Taliban in Afghanistan, wegen ihres vorangegangenen gesellschaftlichen Engagements gefährdet zu sein. Im Rahmen der Menschenrechtsliste erfolgten bisher nach Angaben des Bundesinnenministeriums 6997 Einreisen nach Deutschland. Nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr entschied die neue Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) jedoch, freiwillige deutsche Aufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden. Das Bundesinnenministerium erklärte die darüber erteilten Zusagen zur Aufnahme in Deutschland im Dezember pauschal für ungültig und erloschen, wovon auch die Zusage für die Frau betroffen war. Die Programme waren nach Bekanntwerden von Sicherheitslücken in die Kritik geraten. Wie das Bundesverfassungsgericht nun feststellte, genügt die Erklärung des Hauses von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nicht den Anforderungen des Willkürverbots. Trotz eines großen Entscheidungsspielraums sei der Bund in einem Rechtsstaat niemals völlig frei. So müsse der Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Belange betrachtet werden.

Artikel lesen
© 2026 Themenlage