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Montag, 13. Juli 2026
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Orbáns Vertrauter - Ungarisches Parlament stimmt für Verfassungsänderung, um Amtszeit von Präsident Sulyok zu beenden

Medienspektrum

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13. Juli
Der Spiegel

Ungarn: Verfassungsänderung ermöglicht Absetzung des Präsidenten

Umbau staatlicher Institutionen Ungarn billigt Verfassungsänderung zur Absetzung des Präsidenten Ungarns Parlament hat eine Verfassungsnovelle beschlossen, die unter anderem die Absetzung von Staatspräsident Tamas Sulyok vorsieht. Der neue Ministerpräsident Péter Magyar warf Sulyok vor, die Politik des im April abgewählten früheren Regierungschefs Viktor Orbán mitgetragen zu haben. 139 Parlamentarier stimmten für die Änderungen, sodass die notwendige Zweidrittelmehrheit zustande kam. Sechs enthielten sich. Die Fraktion von Orbáns Partei Fidesz blieb aus Protest der Abstimmung fern. Damit die Neuregelungen in Kraft treten können, muss Sulyok sie gegenzeichnen. Für den Fall, dass er dies ablehnt, drohte ihm Magyar mit einem Amtsenthebungsverfahren. Dieses müsste das Parlament mit Zweidrittelmehrheit beantragen und das Verfassungsgericht genehmigen. Im Fall einer Vakanz des Postens des Staatspräsidenten würde Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer vorübergehend dessen Befugnisse übernehmen, bis es einen Nachfolger gibt. In Ungarn wird der Staatschef vom Parlament für fünf Jahre gewählt. Amtszeit von Verfassungsrichtern weiter eingeschränkt Die Verfassungsnovelle sieht zudem vor, dass die Ämter der Verfassungsrichter automatisch mit Vollendung ihres 70. Lebensjahrs enden. Dies betrifft aktuell vier der insgesamt 15 Verfassungsrichter, darunter den Vorsitzenden Peter Polt, der als Orbán-Loyalist gilt. Zu den Verfassungsänderungen gehört auch, dass die Tätigkeit der Abgeordneten auf zwölf Jahre begrenzt wird. Die Regelung tritt ab der nächsten Parlamentswahl 2030 in Kraft. Sie würde etwa Orbán verbieten, erneut für das Parlament zu kandidieren. Er war von 1990 bis jetzt ununterbrochen Abgeordneter. Das Mandat, das er bei der Wahl im April dieses Jahres als Spitzenkandidat seiner Fidesz-Partei gewann, trat er jedoch nicht an. Grenzen für Ministerpräsidentenmandate Bereits Mitte Juni hatte Magyars bürgerliche Tisza-Partei mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament eine Verfassungsänderung beschlossen, die die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre begrenzt. Sie verhindert, dass Orbán erneut Regierungschef werden kann. Er hatte von 1998 bis 2002 und von 2010 bis zu seiner Abwahl regiert. Auch Magyar kann demnach höchstens ein Mal wiedergewählt werden. Magyar plant zudem mit seiner Partei Tisza die Ausarbeitung einer komplett neuen Verfassung, die das von Orbán eingeführte »Grundgesetz« ersetzen soll. Er warf Orbán vor, dieses Gesetzeswerk völlig auf die Machtbedürfnisse seiner Partei zugeschnitten zu haben.

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13. Juli
Tagesschau

Ungarns Parlament stimmt für Absetzung von Staatspräsident Sulyok

Ungarn Parlament stimmt für Absetzung von Präsident Sulyok Ungarns Staatspräsident Sulyok galt als Gefolgsmann von Ex-Premier Orban. Das Parlament hat nun eine Verfassungsänderung beschlossen, um ihn unverzüglich absetzen zu können. Der will sich dagegen wehren. Der ungarische Premierminister Peter Magyar begann die Parlamentssitzung mit feierlichen aber auch provokanten Worten gegenüber der abgewählten Fidesz-Regierung: "Der heutige Tag ist ein bedeutender Tag für die Geschichte Ungarns und für den Systemwechsel", sagte er. "Heute entscheidet das ungarische Parlament über die 17. Änderung des Grundgesetzes. Es entscheidet darüber, ob wir jene Epoche beenden, in der die gescheiterte Fidesz-Partei das Grundgesetz umfunktioniert hat zu ihrem eigenen Regelwerk für die Machtausübung." Es gehe darum, "ob der ungarische Staat weiterhin diejenigen schützen soll, die das Orban-System geschützt haben". Bei der Parlamentsdebatte habe eigentlich auch Präsident Tamas Sulyok anwesend sein sollen, sagte Magyar. Er hätte seine Entscheidungen vor den Vertretern des ungarischen Volkes vertreten und Rechenschaft ablegen können - inwiefern er in seiner kurzen Amtszeit der ungarischen Nation gedient hat oder nicht. Nur ein Erfüllungsgehilfe Orbans? Peter Magyar und seine pro-europäische, konservative Tisza-Partei sind davon überzeugt, dass Präsident Sulyok der ungarischen Nation nicht gedient hat. Er sei nur ein Erfüllungsgehilfe Viktor Orbans gewesen, der nie etwas gegen dessen autoritäres und korruptes Machtsystem unternommen und die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn nie geschützt habe. Magyar hatte Sulyok mehrfach aufgefordert zurückzutreten, doch der Präsident hatte sich geweigert. Nun hat die Tisza-Partei mit ihrer Zweidrittelmehrheit eine Verfassungsänderung beschlossen, die vorsieht, dass Sulyok unverzüglich aus seinem Amt ausscheidet. Tamas Sulyok ist seit 2024 Ungarns Staatspräsident. Sulyok will sich wehren Sulyok hat bereits angekündigt, dass er sich das nicht gefallen lassen will. In einem Interview mit dem rechtspopulistischen Schweizer Magazin Weltwoche erklärte Sulyok, dass eine Absetzung durch das Parlament nicht in Ordnung sei. "Der Staatspräsident verfügt über keine politische Macht, er gehört nicht zur Exekutive, deswegen kann er nicht politisch zur Rechenschaft gezogen werden", sagte Sulyok. "Die politischen Entscheidungen trifft die Mehrheit des Parlaments, die Aufgabe des Präsidenten ist es nur, diese Entscheidungen zu legitimieren." Die Verfassung sehe vor, dass der Präsident mit dem jeweiligen Parlament und mit der Regierung zusammenarbeiten müsse, erklärte Sulyok. Das gelte auch andersherum. "Ich habe diese Zusammenarbeit von Anfang an angeboten und strebe sie auch weiter an." Eine Amtsenthebung des Präsidenten rein aus politischen Gründen sei ein einmaliger Vorgang und "eine Gefahr für die verfassungsmäßige und die demokratische Ordnung". Kritik auch aus dem Nicht-Orban-Lager Zu dieser Aussage gab es hämische Kommentare aus dem Regierungslager. Warum sei dem Präsidenten die verfassungsmäßige und die demokratische Ordnung jetzt auf einmal wichtig? Zu Zeiten Orbans habe er da doch immer weggeguckt. Doch es gibt auch Kritik jenseits des Lagers von Ex-Premier Orban. Juristen aus Ungarn und aus dem Ausland sehen in der Absetzung des Präsidenten durch das Parlament einen gefährlichen Präzedenzfall für andere Länder. Sulyok hat angekündigt, das Gesetz zu seiner Absetzung nicht zu unterschreiben, das müsste er innerhalb von fünf Tagen tun. Premier Magyar hat für diesen Fall mit einem formellen Amtsenthebungsverfahren gedroht. Sulyok könnte auch das ungarische Verfassungsgericht einschalten - das ist noch überwiegend mit von Orban eingesetzten Richtern besetzt.

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13. Juli
Die Zeit (Politik)

Ungarn: Parlament stimmt für Verfassungsänderung zur Absetzung des Präsidenten

Ungarns Parlament hat für eine Verfassungsänderung zur Absetzung des Präsidenten Tamás Sulyok gestimmt. Die Nationalversammlung in Budapest billigte das umstrittene Vorhaben des neuen Regierungschefs Péter Magyar mit 139 zu sechs Stimmen. Abgeordnete der Fidesz-Partei des früheren Regierungschefs Viktor Orbán hatten die Abstimmung boykottiert. Der seit 2024 amtierende Sulyok ist ein Vertrauter Orbáns. Magyar wirft ihm verschiedene Vergehen im Zusammenhang mit der Amtsführung Orbáns vor: Sulyok und andere hohe Staatsvertreter seien »Marionetten« seines Vorgängers gewesen, sagte er. Magyars Tisza-Partei hatte bei der Parlamentswahl im April eine Zweidrittelmehrheit erreicht und damit den seit 2010 regierenden Rechtsnationalisten Orbán von der Macht verdrängt. Mit dieser Mehrheit kann Magyar Verfassungsänderungen durchsetzen. Zuletzt mehrte sich jedoch auch Kritik, eine Absetzung Sulyoks könne einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International teilte mit, Sulyok habe Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren. Sulyok muss die Verfassungsänderung selbst unterzeichnen Damit die Neuregelungen in Kraft treten können, muss Sulyok sie gegenzeichnen. Für den Fall, dass er dies ablehnt, drohte ihm Magyar mit einem Amtsenthebungsverfahren. Dieses müsste das Parlament ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit beantragen und das Verfassungsgericht genehmigen. Im Fall einer Vakanz des Postens des Staatspräsidenten würde Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer vorübergehend dessen Befugnisse übernehmen, bis es einen Nachfolger gibt. In Ungarn wird der Staatschef vom Parlament für fünf Jahre gewählt. Abgeordnetentätigkeit wird auf zwölf Jahre begrenzt Die Verfassungsnovelle sieht zudem vor, dass die Ämter der Verfassungsrichterinnen und -richter automatisch mit Vollendung ihres 70. Lebensjahrs enden. Dies betrifft derzeit vier der insgesamt 15 Verfassungsrichter, darunter den Vorsitzenden Péter Polt, der als Orbán-Loyalist gilt. Zu den Verfassungsänderungen gehört auch, dass die Tätigkeit der Abgeordneten auf zwölf Jahre begrenzt wird. Die Regelung tritt ab der nächsten Parlamentswahl 2030 in Kraft. Bereits Mitte Juni hatte das Parlament eine Verfassungsänderung beschlossen, die die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre begrenzt. Sie verhindert, dass Orbán erneut Regierungschef werden kann. Er hatte von 1998 bis 2002 und von 2010 bis zu seiner Abwahl regiert. Auch Magyar kann demnach höchstens ein Mal wiedergewählt werden.

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13. Juli
Die Welt (Politik)

Ungarn stimmt für Verfassungsänderung zur Absetzung von Orbán-nahem Präsidenten

Ungarn stimmt für Verfassungsänderung zur Absetzung von Orbán-nahem Präsidenten Das ungarische Parlament macht mit einer Verfassungsänderung den Weg frei, um Präsident Tamas Sulyok abzusetzen. Der neue Regierungschef Magyar wirft ihm vor, eine „Marionette“ des früheren Amtsinhabers Orbán zu sein. Das ungarische Parlament hat für eine Verfassungsänderung zur Absetzung des ungarischen Präsidenten Tamas Sulyok gestimmt. Die Nationalversammlung in Budapest billigte das umstrittene Vorhaben des neuen Regierungschefs Péter Magyar am Montag mit 139 zu sechs Stimmen. Abgeordnete der Fidesz-Partei des früheren Regierungschefs Viktor Orbán hatten die Abstimmung boykottiert. Magyars Tisza-Partei hatte bei der Parlamentswahl im April eine Zweidrittelmehrheit errungen und damit den seit 2010 regierenden Orbán von der Macht verdrängt. Mit dieser Mehrheit kann Magyar Verfassungsänderungen durchsetzen. Der seit 2024 amtierende Sulyok ist ein Vertrauter Orbáns. Magyar wirft ihm verschiedene Vergehen im Zusammenhang mit der Amtsführung Orbáns vor. Sulyok und andere hohe Staatsvertreter waren Magyar zufolge „Marionetten“ seines Vorgängers. Damit die Neuregelungen in Kraft treten können, muss Sulyok sie gegenzeichnen. Für den Fall, dass er dies ablehnt, drohte ihm Magyar mit einem Amtsenthebungsverfahren. Dieses müsste das Parlament mit Zweidrittelmehrheit beantragen und das Verfassungsgericht genehmigen. Schritt gilt als umstritten Zuletzt hatte sich Kritik gemehrt, eine Absetzung Sulyoks könne einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärte, Sulyok habe Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren. Die Fidesz-Partei bezeichnete Magyars Vorgehen als „autokratisch“ – ein Vorwurf, der Orbán während seiner Amtszeit häufig gemacht wurde. Zu den Bedenken hatte Magyar Ende Juni erklärt, es sei „nicht angemessen, sich über den demokratischen Willen des Volkes und das Mandat hinwegzusetzen“. Sulyok habe einen „schweren Vertrauensverlust“ erlitten, erklärte die Regierung. Einer Umfrage des Forschungsinstituts 21 Research Center aus dem Mai zufolge wollen 67 Prozent der ungarischen Wähler, dass Sulyok abtritt. Zu den Verfassungsänderungen gehört auch, dass die Tätigkeit der Abgeordneten auf zwölf Jahre begrenzt wird. Die Regelung tritt ab der nächsten Parlamentswahl 2030 in Kraft. Sie würde etwa Orbán verbieten, erneut für das Parlament zu kandidieren.

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13. Juli
FAZ (Politik)

Machtkampf mit Magyar: Ungarns Parlament beschließt Absetzung von Präsident Sulyok

Machtkampf mit Magyar : Ungarns Parlament beschließt Absetzung von Präsident Sulyok Trotz Protesten beschließt die Tisza-Mehrheit von Péter Magyar die Absetzung des Präsidenten. Durch eine weitere Klausel wird ein Großteil der Opposition von der Wiederwahl ausgeschlossen. Ungarns Parlament hat am Montagabend die Absetzung von Präsident Tamás Sulyok beschlossen. Die Zweidrittelmehrheit der regierenden Tisza-Partei stimmte in der Nationalversammlung für ein ganzes Paket von Verfassungsänderungen, zu dem auch eine Übergangsbestimmung gehört, nach der das Mandat des amtierenden Staatspräsidenten am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes endet. Sulyok ist der prominenteste jener hohen Staatsvertreter, die noch unter der abgewählten Regierung von Viktor Orbán ins Amt gekommen waren. Der neue Ministerpräsident Péter Magyar hatte Sulyok unmittelbar nach der Parlamentswahl im April zum Rücktritt aufgefordert. Er wirft Sulyok unter anderem vor, zu Machtmissbrauch und Unrecht der Regierung Orbán geschwiegen und dadurch jede Legitimität verloren zu haben. Magyar setzte Sulyok und den Präsidenten anderer wichtiger Staatsinstitutionen, darunter Verfassungsgericht, Oberster Gerichtshof und Generalstaatsanwaltschaft, ein Ultimatum, bis Ende Mai freiwillig abzutreten. Er kündigte an, andernfalls werde er sie aus ihren Ämtern entfernen. Sulyok müsste seine Absetzung selbst unterzeichnen In Kraft treten die Änderungen allerdings erst mit der Unterzeichnung durch den Präsidenten selbst. Die Verfassung setzt ihm dafür eine Frist von fünf Tagen. Sulyok hatte bereits mehrfach verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Absetzung per Gesetz angemeldet und sich an die Venedig-Kommission des Europarates gewandt. So wurde er zuletzt zum sichtbarsten Widersacher Magyars. Der hatte jedoch bereits am Wochenende angekündigt, dass er ein Amtsenthebungsverfahren gegen Sulyok in Gang setzen werde, sollte dieser die Verfassungsänderungen nicht umgehend unterzeichnen. Über ein Amtsenthebungsverfahren entscheidet zwar wiederum das Verfassungsgericht, an dem weiterhin Richter die Mehrheit haben, die noch von Orbáns Fidesz ernannt wurden. Mit der Einleitung des Amtsenthebungsverfahrens würde Sulyok aber von den Amtsgeschäften entbunden, wodurch die Parlamentspräsidentin Agnés Forsthoffer das Gesetz unterzeichnen müsste. Forsthoffer wiederum gehört zu Magyars Tisza-Bewegung. Verfassungsgericht wird teilweise umbesetzt Neben der Absetzung des Präsidenten enthält das Gesetzespaket noch eine Reihe weiterer Vorschriften. Unter anderem wird das „Nationale Amt für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz“ geschaffen, das während der Orbán-Jahre veruntreutes oder auf anderen Wegen abgezweigtes Vermögen aufspüren soll. Zudem wird auf die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts Einfluss genommen, indem eine früher bestehende Altersgrenze von 70 Jahren wiedereingeführt wird. Dadurch scheiden vier der 15 Richter aus, unter anderem der von Magyar heftig kritisierte Gerichtspräsident Péter Polt, der als enger Weggefährte Orbáns gilt. Rechtsstaatlich gilt die Einführung von Altersgrenzen als heikel, da Richter im Rahmen ihrer Unabhängigkeit eigentlich vor einer vorzeitigen Absetzung geschützt sein sollten. Allerdings hatten Fachleute die Maßnahme im Falle Ungarns wiederholt verteidigt, da so die einseitige Besetzung des Gerichts aus Zeiten der Fidesz-Regierung aufgelockert werde. Elf der 15 bisherigen Richter wurden allein mit den Stimmen des Fidesz gewählt. Den umstrittenen Präsidenten des Obersten Gerichthofs (Kúria) kann die Richterschaft künftig selbst abwählen, da durch eine Reihe von neuen Verfassungsbestimmungen die richterliche Selbstverwaltung gestärkt wird. Fidesz-Fraktionschef Gulyás tritt aus Protest zurück Für heftige Kritik sorgte am Montag eine weitere Klausel, mit der die Mandatszeiten von Parlamentsabgeordneten künftig auf zwölf Jahre beschränkt werden. Magyars Tisza-Mehrheit hatte vor einigen Wochen bereits eine Beschränkung der Amtszeiten des Ministerpräsidenten auf acht Jahre beschlossen, wodurch Orbán von einer Wiederwahl ausgeschlossen ist. Die Mandatsbeschränkung begründet die Tisza damit, dass so die „demokratische Erneuerung“ gestärkt und die „Zementierung der Macht“ verhindert werde. Faktisch führt sie aber dazu, dass ein Großteil der Oppositionsabgeordneten bei der kommenden Parlamentswahl nicht mehr antreten darf, während die Tisza-Fraktion, die fast nur aus Politikneulingen besteht, kaum betroffen ist. Gergely Gulyás, den Orbán nach der Wahlniederlage zum Fraktionsvorsitzenden seines Fidesz gemacht hatte, erklärte „aus Protest“ gegen die Verfassungsänderung am Montagnachmittag seinen Rücktritt. In den vergangenen 16 Jahren sei dem Fidesz die „Demontage der Demokratie und des Rechtsstaates“ vorgeworfen worden, „aber wir haben noch nie etwas Ähnliches versucht“, teilte Gulyas mit, der bereits seit 2010 im Parlament sitzt. Nun werde es ihm verboten, das ungarische Volk zu vertreten. Diese Verfassungsänderung sei nicht nur eine Beleidigung des demokratischen Rechtsstaates, sie bedeute dessen Ende.

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