Machtkampf mit Magyar: Ungarns Parlament beschließt Absetzung von Präsident Sulyok
Machtkampf mit Magyar : Ungarns Parlament beschließt Absetzung von Präsident Sulyok
Trotz Protesten beschließt die Tisza-Mehrheit von Péter Magyar die Absetzung des Präsidenten. Durch eine weitere Klausel wird ein Großteil der Opposition von der Wiederwahl ausgeschlossen.
Ungarns Parlament hat am Montagabend die Absetzung von Präsident Tamás Sulyok beschlossen. Die Zweidrittelmehrheit der regierenden Tisza-Partei stimmte in der Nationalversammlung für ein ganzes Paket von Verfassungsänderungen, zu dem auch eine Übergangsbestimmung gehört, nach der das Mandat des amtierenden Staatspräsidenten am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes endet.
Sulyok ist der prominenteste jener hohen Staatsvertreter, die noch unter der abgewählten Regierung von Viktor Orbán ins Amt gekommen waren. Der neue Ministerpräsident Péter Magyar hatte Sulyok unmittelbar nach der Parlamentswahl im April zum Rücktritt aufgefordert. Er wirft Sulyok unter anderem vor, zu Machtmissbrauch und Unrecht der Regierung Orbán geschwiegen und dadurch jede Legitimität verloren zu haben.
Magyar setzte Sulyok und den Präsidenten anderer wichtiger Staatsinstitutionen, darunter Verfassungsgericht, Oberster Gerichtshof und Generalstaatsanwaltschaft, ein Ultimatum, bis Ende Mai freiwillig abzutreten. Er kündigte an, andernfalls werde er sie aus ihren Ämtern entfernen.
Sulyok müsste seine Absetzung selbst unterzeichnen
In Kraft treten die Änderungen allerdings erst mit der Unterzeichnung durch den Präsidenten selbst. Die Verfassung setzt ihm dafür eine Frist von fünf Tagen. Sulyok hatte bereits mehrfach verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Absetzung per Gesetz angemeldet und sich an die Venedig-Kommission des Europarates gewandt. So wurde er zuletzt zum sichtbarsten Widersacher Magyars.
Der hatte jedoch bereits am Wochenende angekündigt, dass er ein Amtsenthebungsverfahren gegen Sulyok in Gang setzen werde, sollte dieser die Verfassungsänderungen nicht umgehend unterzeichnen. Über ein Amtsenthebungsverfahren entscheidet zwar wiederum das Verfassungsgericht, an dem weiterhin Richter die Mehrheit haben, die noch von Orbáns Fidesz ernannt wurden. Mit der Einleitung des Amtsenthebungsverfahrens würde Sulyok aber von den Amtsgeschäften entbunden, wodurch die Parlamentspräsidentin Agnés Forsthoffer das Gesetz unterzeichnen müsste. Forsthoffer wiederum gehört zu Magyars Tisza-Bewegung.
Verfassungsgericht wird teilweise umbesetzt
Neben der Absetzung des Präsidenten enthält das Gesetzespaket noch eine Reihe weiterer Vorschriften. Unter anderem wird das „Nationale Amt für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz“ geschaffen, das während der Orbán-Jahre veruntreutes oder auf anderen Wegen abgezweigtes Vermögen aufspüren soll. Zudem wird auf die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts Einfluss genommen, indem eine früher bestehende Altersgrenze von 70 Jahren wiedereingeführt wird. Dadurch scheiden vier der 15 Richter aus, unter anderem der von Magyar heftig kritisierte Gerichtspräsident Péter Polt, der als enger Weggefährte Orbáns gilt.
Rechtsstaatlich gilt die Einführung von Altersgrenzen als heikel, da Richter im Rahmen ihrer Unabhängigkeit eigentlich vor einer vorzeitigen Absetzung geschützt sein sollten. Allerdings hatten Fachleute die Maßnahme im Falle Ungarns wiederholt verteidigt, da so die einseitige Besetzung des Gerichts aus Zeiten der Fidesz-Regierung aufgelockert werde. Elf der 15 bisherigen Richter wurden allein mit den Stimmen des Fidesz gewählt.
Den umstrittenen Präsidenten des Obersten Gerichthofs (Kúria) kann die Richterschaft künftig selbst abwählen, da durch eine Reihe von neuen Verfassungsbestimmungen die richterliche Selbstverwaltung gestärkt wird.
Fidesz-Fraktionschef Gulyás tritt aus Protest zurück
Für heftige Kritik sorgte am Montag eine weitere Klausel, mit der die Mandatszeiten von Parlamentsabgeordneten künftig auf zwölf Jahre beschränkt werden. Magyars Tisza-Mehrheit hatte vor einigen Wochen bereits eine Beschränkung der Amtszeiten des Ministerpräsidenten auf acht Jahre beschlossen, wodurch Orbán von einer Wiederwahl ausgeschlossen ist.
Die Mandatsbeschränkung begründet die Tisza damit, dass so die „demokratische Erneuerung“ gestärkt und die „Zementierung der Macht“ verhindert werde. Faktisch führt sie aber dazu, dass ein Großteil der Oppositionsabgeordneten bei der kommenden Parlamentswahl nicht mehr antreten darf, während die Tisza-Fraktion, die fast nur aus Politikneulingen besteht, kaum betroffen ist.
Gergely Gulyás, den Orbán nach der Wahlniederlage zum Fraktionsvorsitzenden seines Fidesz gemacht hatte, erklärte „aus Protest“ gegen die Verfassungsänderung am Montagnachmittag seinen Rücktritt. In den vergangenen 16 Jahren sei dem Fidesz die „Demontage der Demokratie und des Rechtsstaates“ vorgeworfen worden, „aber wir haben noch nie etwas Ähnliches versucht“, teilte Gulyas mit, der bereits seit 2010 im Parlament sitzt. Nun werde es ihm verboten, das ungarische Volk zu vertreten. Diese Verfassungsänderung sei nicht nur eine Beleidigung des demokratischen Rechtsstaates, sie bedeute dessen Ende.