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Internationaler Strafgerichtshof - Chefankläger Khan wird abgesetzt

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24. Juli
Tagesschau

Internationaler Strafgerichtshof - Chefankläger Khan wird abgesetzt

Internationaler Strafgerichtshof Chefankläger Khan wird abgesetzt Wegen des Vorwurfs sexueller Übergriffe wurde Karim Khan bereits suspendiert - jetzt haben die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs beschlossen: Der Chefankläger wird des Amtes enthoben. Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben den Chefankläger Karim Khan abgesetzt. Ihre Vertreter votierten bei einer Sondersitzung in New York mit klarer Mehrheit für eine entsprechende Resolution. Das Aufsichtsorgan des Gerichts, die Versammlung der Vertragsstaaten, sei zu dem Schluss gekommen, dass Khan schwerwiegendes Fehlverhalten und eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen habe, sagte die Präsidentin des Gremiums, Päivi Kaukoranta. Verdacht auf sexuelle Übergriffe Wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe war Khan im Juni vom IStGH von seinem Dienst suspendiert worden. Vor etwa einem Jahr hatte der britische Jurist bereits erklärt, sein Amt bis zum Abschluss der Untersuchungen ruhen zu lassen. Khan soll mehr als ein Jahr lang versucht haben, eine Mitarbeiterin zu einer sexuellen Beziehung zu zwingen. Khan selbst bestreitet die Anschuldigungen. Der 56-Jährige erklärte, sie seien Teil einer Verschwörung gegen ihn - als Vergeltung dafür, dass er gegen Vertreter der israelischen Regierung ermittelt habe. Eine Kommission der Vereinten Nationen hatte die Vorwürfe untersucht und im Dezember 2025 einen Bericht vorgelegt, der jedoch bisher nicht veröffentlicht wurde. Auf der Grundlage der Untersuchung legte das Weltstrafgericht ein Rechtsgutachten vor. Auch dieses wurde nicht veröffentlicht. Anklagen gegen Netanjahu und Putin Es ist das erste Mal, dass ein Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs seines Amtes enthoben wird. Khan hatte diesen Posten seit 2021 inne, in dieser Funktion erließ er Haftbefehle unter anderem gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Wegen der Haftbefehle gegen israelische Regierungsvertreter und Untersuchungen zum Verhalten von US-Mitarbeitern in Afghanistan verhängte die US-Regierung Sanktionen gegen Khan und ein Dutzend weitere Mitarbeiter des IStGH. Washington verweigert dem Briten außerdem die Einreise. Die US-Regierung begrüßte daher die Absetzung Khans. "Es ist gut, dass er weg ist, aber er ist nur ein kleines Rädchen in dieser unwiederbringlich korrupten Institution", erklärte der Sprecher des US-Außenministeriums, Tommy Pigott auf der Plattform X. "Das heutige Ergebnis wird keinerlei Einfluss auf die Pläne der USA haben, den IStGH zu zerschlagen", fügte er hinzu.

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24. Juli
Die Welt (Politik)

„Schweres Fehlverhalten“ – Chefankläger des Weltstrafgerichts entlassen, Israel tritt sofort nach

„Schweres Fehlverhalten“ – Chefankläger des Weltstrafgerichts entlassen, Israel tritt sofort nach In der seit zwei Jahren schwelenden Affäre um den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes ist eine Entscheidung gefallen. Die Vertragsstaaten stimmten für eine Entlassung von Karim Khan. Israel und die USA kommentieren die Entscheidung umgehend. In der Affäre um Missbrauchsvorwürfe ist der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, entlassen worden. Die Vertragsstaaten des Weltstrafgerichts stimmten in New York mehrheitlich für seine Amtsenthebung, wie es in einer Pressemitteilung der Versammlung hieß. Die Vertragsstaaten, von denen 82 für seine Entlassung stimmten, attestierten ihm „schweres Fehlverhalten sowie eine schwerwiegende Verletzung seiner Amtspflichten“. Die seit zwei Jahren schwelende Affäre hat das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer belastet und dessen internationalem Ansehen geschadet. Bisher waren 125 Länder Vertragsstaaten. Für eine Abwahl Khans waren mindestens 63 Stimmen nötig. Khan waren von einer früheren Mitarbeiterin sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden. Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen entschieden zurück. Bekannt geworden waren die Vorwürfe bereits 2024. Im Juni dieses Jahres war Khan dann wegen des Verdachts suspendiert worden. In einem Interview des Senders CNN wiederholte die Frau zuletzt die Anschuldigungen. Die Juristin, die nur mit dem Vornamen Sarah vorgestellt wurde, wies auch Verdächtigungen zurück, sie sei von Israel für ihre Aussage bezahlt worden. Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Die israelische UN-Delegation kommentierte die Entlassung Khans umgehend: „Khan glaubte, dass die Welt die schwerwiegenden Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen ihn ignorieren würde, wenn er eine politische Hexenjagd gegen Israel beginnt und einen politisch motivierten Haftbefehl gegen Ministerpräsident Netanjahu erlässt. Er hat sich geirrt.“ Khan hatte in der Vergangenheit seinerseits den Verdacht geäußert, dass Israel hinter den Anschuldigungen stecke, um damit seine Ermittlungen in Zweifel zu ziehen. Laut dem Gericht werden die stellvertretenden Chefankläger das Amt des Anklägers weiterhin leiten und führen. Das Ausscheiden Khans dürfte keine Auswirkungen auf den Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten haben. Die Suche nach einem Nachfolger für Khan wird umgehend beginnen. Eine Ernennung wird aber erst für das kommende Jahr erwartet. Mängel an UN-Untersuchung festgestellt Eine Kommission der UN hatte die Vorwürfe gegen Khan untersucht und Ende 2025 dem Gericht ihren Bericht übergeben. Laut Medienberichten sah die Kommission es als erwiesen an, dass Khan „nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt“ mit einer Mitarbeiterin „in seinem Büro, in seiner Privatwohnung und während einer Dienstreise“ hatte. Doch ein Gutachten von drei Richtern stellte Mängel bei der UN-Untersuchung fest. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht. Die Juristen sahen daher die Schuld Khans nicht als zweifelsfrei erwiesen an. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass „kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung“ nachgewiesen worden sei. Doch die Vertreter von 21 Staaten im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz entschieden anders. Zwei Drittel sahen Medienberichten zufolge die Übergriffe von Khan als erwiesen an. Die Suspendierung folgte. Der Vorgang ist Wasser auf die Mühlen der Kritiker des Gerichts, allen voran den USA. Die Regierung des Landes hat die Amtsenthebung Khans begrüßt. „Es ist gut, dass er weg ist, aber er ist nur ein kleines Rädchen in dieser unwiederbringlich korrupten Institution“, erklärte der Sprecher des US-Außenministeriums, Tommy Pigott, auf X. „Das heutige Ergebnis wird keinerlei Einfluss auf die Pläne der USA haben, den IStGH zu zerschlagen“, fügte er hinzu. Die USA werfen dem Gericht Parteilichkeit und Hetze gegen Israel vor. Die US-Regierung verhängte Sanktionen gegen Richter und Mitarbeiter. Sie können ihre E-Mail-Adressen und Kreditkarten nicht mehr benutzen, nicht mehr in die USA reisen und mögliche Bankguthaben in den Vereinigten Staaten sind gesperrt. Die USA gehören wie Israel dem Gericht nicht an. Im Juli kündigte US-Außenminister Marco Rubio an, das Gericht „Schritt für Schritt demontieren“ zu wollen. Venezuela kündigt Austritt an Die Affäre hat auch dem internationalen Ansehen des Gerichts geschadet. Der Chefankläger gilt als die moralische Visitenkarte des Weltstrafgerichts, das politisch und militärisch Verantwortliche für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zur Verantwortung zieht. Gleichzeitig mit der Sondersitzung zur Entlassung Khans kündigte Venezuela seinen Austritt aus dem Weltstrafgericht an. Die Regierung des südamerikanischen Landes begründete ihren Schritt damit, dass der Gerichtshof die Länder des Globalen Südens benachteilige. Das Völkerrecht steht derzeit weltweit unter Druck. Kriege und Konflikte wie in der Ukraine, im Gazastreifen oder im Sudan werfen immer wieder Fragen auf, wie internationales Recht heutzutage durchgesetzt werden soll. Zugleich geraten internationale Gerichte und Institutionen zunehmend in politische Auseinandersetzungen.

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24. Juli
ZDF heute

Internationaler Strafgerichtshof: Chefankläger Khan entlassen

Vorwürfe sexuellen Missbrauchs:Internationaler Strafgerichtshof: Chefankläger Khan entlassen Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, muss seinen Posten räumen. Hintergrund sind die Missbrauchsvorwürfe einer Ex-Mitarbeiterin gegen Khan. In der Affäre um Missbrauchsvorwürfe ist der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, entlassen worden. Die Vertragsstaaten des Weltstrafgerichts stimmten in New York mehrheitlich für seine Amtsenthebung, hieß es in einer Pressemitteilung der Versammlung. Die Vertragsstaaten kamen demnach zu dem Schluss, dass Khan "schweres Fehlverhalten und eine schwerwiegende Verletzung seiner Amtspflichten" begangen habe. Khan waren von einer früheren Mitarbeiterin sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden. Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen entschieden zurück. Bekannt geworden waren die Vorwürfe im Jahr 2024. Der heute 56-jährige Khan hatte sein Amt wegen der Vorwürfe bereits vor gut einem Jahr niedergelegt. Im Juni dieses Jahres war Khan dann wegen des Verdachts suspendiert worden. Mitarbeiterin: Von Khan zum Geschlechtsverkehr gezwungen Laut "Wall Street Journal" hatte eine Assistentin UN-Beamten mitgeteilt, dass Khan sie über mehrere Monate hinweg sexuell belästigt und schließlich zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe. "Bei einem derart großen Machtgefälle kann es unmöglich einvernehmlich sein", sagte die Frau, die nur unter ihrem Vornamen Sarah bekannt sein möchte, dem Sender CNN. Was viele Menschen meiner Meinung nach nicht verstehen, ist, dass Herr Khan nicht nur mein Chef war, sondern der Chef von allen. Sarah, Mitarbeiterin des IStGH Eine Kommission der Vereinten Nationen (UN) hatte die Vorwürfe gegen Khan untersucht und Ende 2025 dem Gericht ihren Bericht übergeben. Laut Medienberichten sah die Kommission es als erwiesen an, dass Khan "nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt" mit einer Mitarbeiterin hatte. Mit der Suche nach Gerechtigkeit legten die Nürnberger Prozesse den Grundstein für den heutigen Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und damit für das internationale Völkerstrafrecht. 20.11.2025 | 2:56 minKhans Anwälte widersprechen Vorwürfen Ein Gutachten von drei Richtern stellte allerdings Mängel bei der UN-Untersuchung fest. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass "kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung" nachgewiesen worden sei. Doch die Vertreter von 21 Staaten im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz entschieden anders. Die Suspendierung folgte. In einem in dieser Woche im Onlinedienst X veröffentlichten offenen Brief hatten Khans Anwälte die Mitgliedstaaten des IStGH aufgefordert, ihn nicht abzusetzen, da kein Fehlverhalten nachgewiesen worden sei. Sie hatten zudem gewarnt, die Abstimmung könne die Unabhängigkeit künftiger Ankläger gefährden. Khan erwirkte Haftbefehle gegen Netanjahu und Putin Khan war seit Juni 2021 Chefankläger am IStGH. Er hatte in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt. So erwirkte er Haftbefehle des IStGH gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu, den damaligen israelischen Verteidigungsminister Joav Gallant und mehrere Anführer der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg. Richter Nicolas Guillou vom Internationalen Strafgerichtshof ist nach seinem Haftbefehl gegen Netanjahu sanktioniert worden. Die USA haben sein digitales Leben ausgelöscht. 05.12.2025 | 2:55 minIsrael und die USA kritisierten das Vorgehen scharf, die Regierung von Präsident Donald Trump verhängte deshalb Sanktionen gegen Khan und andere IStGH-Vertreter. Weder die USA noch Israel sind Vertragsstaaten des Strafgerichtshofs, sie stimmten deshalb auch nicht über seinen Amtsverbleib mit ab. Khan erwirkte auch einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen des Vorwurfs der unrechtmäßigen Verschleppung ukrainischer Kinder. Der IStGH mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Straftaten wie Kriegsverbrechen. Mehr aktuelle News - Vorwürfe sexuellen Missbrauchs:Internationaler Strafgerichtshof: Chefankläger Khan entlassenmit Video0:37 - Spanische Regierung ruft Notstand aus:Frankreich und Spanien: Zehntausende fliehen vor Waldbrändenmit Video2:05 - LiveblogRussland greift die Ukraine an:Aktuelles zum Krieg in der Ukraine - LiveblogAktuelle Entwicklungen :Iran-Krieg und Nahost-Konflikt: Alle Nachrichten im Liveblog

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24. Juli
Handelsblatt

Missbrauchsvorwürfe: Chefankläger des Weltstrafgerichts entlassen

Missbrauchsvorwürfe: Chefankläger des Weltstrafgerichts entlassen New York. In der Affäre um Missbrauchsvorwürfe ist der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, entlassen worden. Die Vertragsstaaten des Weltstrafgerichts stimmten in New York mehrheitlich für seine Amtsenthebung, wie es in einer Pressemitteilung der Versammlung hieß. Die Vertragsstaaten, von denen 82 für seine Entlassung stimmten, attestierten ihm „schweres Fehlverhalten sowie eine schwerwiegende Verletzung seiner Amtspflichten“. Die seit zwei Jahren schwelende Affäre hat das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer belastet und dessen internationalem Ansehen geschadet. Bisher waren 125 Länder Vertragsstaaten. Für eine Abwahl Khans waren mindestens 63 Stimmen nötig. Khan waren von einer früheren Mitarbeiterin sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden. Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen entschieden zurück. Bekannt geworden waren die Vorwürfe bereits 2024. Im Juni dieses Jahres war Khan dann wegen des Verdachts suspendiert worden. In einem Interview des Senders CNN wiederholte die Frau zuletzt die Anschuldigungen. Die Juristin, die nur mit dem Vornamen Sarah vorgestellt wurde, wies auch Verdächtigungen zurück, sie sei von Israel für ihre Aussage bezahlt worden. Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Die israelische UN-Delegation kommentierte die Entlassung Khans umgehend: „Khan glaubte, dass die Welt die schwerwiegenden Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen ihn ignorieren würde, wenn er eine politische Hexenjagd gegen Israel beginnt und einen politisch motivierten Haftbefehl gegen Ministerpräsident Netanjahu erlässt. Er hat sich geirrt.“ Khan hatte in der Vergangenheit seinerseits den Verdacht geäußert, dass Israel hinter den Anschuldigungen stecke, um damit seine Ermittlungen in Zweifel zu ziehen. Laut dem Gericht werden die stellvertretenden Chefankläger das Amt des Anklägers weiterhin leiten und führen. Das Ausscheiden Khans dürfte keine Auswirkungen auf den Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten haben. Die Suche nach einem Nachfolger für Khan wird umgehend beginnen. Eine Ernennung wird aber erst für das kommende Jahr erwartet. Zweifel an UN-Untersuchung Eine Kommission der UN hatte die Vorwürfe gegen Khan untersucht und Ende 2025 dem Gericht ihren Bericht übergeben. Laut Medienberichten sah die Kommission es als erwiesen an, dass Khan „nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt“ mit einer Mitarbeiterin „in seinem Büro, in seiner Privatwohnung und während einer Dienstreise“ hatte. Doch ein Gutachten von drei Richtern stellte Mängel bei der UN-Untersuchung fest. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht. Die Juristen sahen daher die Schuld Khans nicht als zweifelsfrei erwiesen an. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass „kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung“ nachgewiesen worden sei. Doch die Vertreter von 21 Staaten im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz entschieden anders. Zwei Drittel sahen Medienberichten zufolge die Übergriffe von Khan als erwiesen an. Die Suspendierung folgte. Großer Druck vor allem aus den USA Der Vorgang ist Wasser auf die Mühlen der Kritiker des Gerichts, allen voran den USA. Sie werfen dem Gericht Parteilichkeit und Hetze gegen Israel vor. Die US-Regierung verhängte Sanktionen gegen Richter und Mitarbeiter. Sie können ihre E-Mail-Adressen und Kreditkarten nicht mehr benutzen, nicht mehr in die USA reisen und mögliche Bankguthaben in den Vereinigten Staaten sind gesperrt. Die USA gehören wie Israel dem Gericht nicht an. Im Juli kündigte US-Außenminister Marco Rubio an, das Gericht „Schritt für Schritt demontieren“ zu wollen. Verwandte Themen Die Affäre hat auch dem internationalen Ansehen des Gerichts geschadet. Der Chefankläger gilt als die moralische Visitenkarte des Weltstrafgerichts, das politisch und militärisch Verantwortliche für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zur Verantwortung zieht. Gleichzeitig mit der Sondersitzung zur Entlassung Khans kündigte Venezuela seinen Austritt aus dem Weltstrafgericht an. Die Regierung des südamerikanischen Landes begründete ihren Schritt damit, dass der Gerichtshof die Länder des Globalen Südens benachteilige. Das Völkerrecht steht derzeit weltweit unter Druck. Kriege und Konflikte wie in der Ukraine, im Gazastreifen oder im Sudan werfen immer wieder Fragen auf, wie internationales Recht heutzutage durchgesetzt werden soll. Zugleich geraten internationale Gerichte und Institutionen zunehmend in politische Auseinandersetzungen.

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24. Juli
FAZ (Politik)

Haager Strafgerichtshof: Karim Khan verliert sein Amt als Chefankläger

Haager Strafgerichtshof : Karim Khan verliert sein Amt als Chefankläger Zwei Frauen hatten dem Briten sexuelle Nötigung vorgeworfen. Nun wurde der Jurist des Amtes enthoben, der unter anderem einen Haftbefehl gegen Netanjahu beantragt hatte. Karim Khan kehrt nicht als Chefankläger an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zurück. Die Versammlung der Vertragsstaaten enthob den Briten am Freitag seines Amtes. Für das geheime Votum war eigens in New York eine Sondersitzung einberufen worden. Von den 125 Staaten stimmten 82 für Khans Amtsenthebung, bei 13 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen. Im Oktober 2024 hatten zwei frühere Mitarbeiterinnen Khan sexuelle Nötigung und Machtmissbrauch vorgeworfen. Er selbst bestritt die Vorwürfe bis zuletzt und sprach von einer Schmutzkampagne. Erst im Dezember 2025 legte eine mit drei Richtern besetzte Kommission einen vertraulichen Untersuchungsbericht vor. Nach übereinstimmenden Medienberichten beanstandeten die Richter in ihrem Bericht Lücken in der Beweisführung und kamen zu dem Ergebnis, dass die Anschuldigungen nicht zweifelsfrei bewiesen werden könnten. Dennoch wurde Khan, der zuvor nur beurlaubt worden war, im Juni 2026 förmlich suspendiert. Als Chefankläger hatte der aus Großbritannien stammende Khan Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu beantragt. Auf den Haftbefehl gegen Netanjahu reagierten die USA mit Sanktionen. Aber auch aus Europa kam Kritik; auch enge Verbündete wie Deutschland äußerten Vorbehalte. Die Versammlung der Vertragsstaaten ist das Aufsichtsorgan des Strafgerichtshofs. Dem Gremium gehören alle 125 Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts an, darunter auch Deutschland und 39 weitere Staaten Europas. Die USA, Russland und Israel haben das Statut nicht unterzeichnet. Der Ausgang der Abstimmung galt bis zuletzt als offen, weil rechtliche und politische Erwägungen miteinander vermischt werden.

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24. Juli
Süddeutsche Zeitung (Politik)

Internationaler Strafgerichtshof: Chefankläger wegen Missbrauchsvorwürfen entlassen

In der Affäre um Missbrauchsvorwürfe ist der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, entlassen worden. Das teilte der Strafgerichtshof in einer Pressemitteilung mit. Demnach stimmten bei einer Versammlung der Staaten, die den Strafgerichtshof anerkennen, in einer geheimen Abstimmung 82 von 125 Vertragsstaaten den Beschluss zu. Die Delegierten sahen es als erwiesen an, dass Khan schwerwiegendes Fehlverhalten und eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen habe. Die seit zwei Jahren schwelende Affäre hat das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer belastet und dessen internationalem Ansehen geschadet. Khan waren von einer früheren Mitarbeiterin sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden. Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen entschieden zurück. Bekannt geworden waren die Vorwürfe bereits 2024. Eine Kommission der UN hatte die Vorwürfe gegen Khan untersucht und Ende 2025 dem Gericht ihren Bericht übergeben. Laut Medienberichten sah die Kommission es als erwiesen an, dass Khan „nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt“ mit einer Mitarbeiterin hatte. Im Juni dieses Jahres war Khan dann wegen des Verdachts suspendiert worden. In einem Interview des Senders CNN wiederholte die Frau zuletzt die Anschuldigungen. Doch ein Gutachten von drei Richtern stellte Mängel bei der UN-Untersuchung fest. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass „kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung“ nachgewiesen worden sei. Doch die Vertreter von 21 Staaten im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz entschieden anders. Die Suspendierung folgte. Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Das Ausscheiden Khans dürfte keine Auswirkungen auf diesen Haftbefehl haben.

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24. Juli
Süddeutsche Zeitung (Politik)

Internationaler Strafgerichtshof: Chefankläger wegen Missbrauchsvorwürfen entlassen

In der Affäre um Missbrauchsvorwürfe ist der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, entlassen worden. Das teilte der Strafgerichtshof in einer Pressemitteilung mit. Demnach stimmten bei einer Versammlung der Staaten, die den Strafgerichtshof anerkennen, in einer geheimen Abstimmung 82 von 125 Delegierten dem Beschlussvorschlag zu. Sie sahen es als erwiesen an, dass Khan schwerwiegendes Fehlverhalten und eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen habe. Die seit zwei Jahren schwelende Affäre hat das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer belastet und dessen internationalem Ansehen geschadet. Khan waren von einer früheren Mitarbeiterin sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden. Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen entschieden zurück. Bekannt geworden waren die Vorwürfe bereits 2024. Eine Kommission der Vereinten Nationen (UN) hatte die Vorwürfe gegen Khan untersucht und Ende 2025 dem Gericht ihren Bericht übergeben. Laut Medienberichten sah die Kommission es als erwiesen an, dass Khan „nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt“ mit einer Mitarbeiterin hatte. Im Juni dieses Jahres war Khan dann wegen des Verdachts suspendiert worden. In einem Interview des Senders CNN wiederholte die Frau zuletzt die Anschuldigungen. Doch ein Gutachten von drei Richtern stellte Mängel bei der UN-Untersuchung fest. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass „kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung“ nachgewiesen worden sei. Die Vertreter von 21 Staaten im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz entschieden jedoch anders. Die Suspendierung folgte. Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Das Ausscheiden Khans dürfte keine Auswirkungen auf diesen Haftbefehl haben.

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24. Juli
Der Spiegel

Internationaler Strafgerichtshof ICC: Chefankläger Karim Khan muss gehen

Entscheidung im Fall Karim Khan Vorwurf sexueller Übergriffe – Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs entlassen Die Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben bei einer Sondersitzung in New York für die Abberufung von Karim Khan als Chefankläger gestimmt. Die Delegierten entschieden demnach mit absoluter Mehrheit in einer geheimen Wahl: Von den 125 Mitgliedstaaten votierten 82 für Khans Absetzung. Sie attestierten ihm »schweres Fehlverhalten sowie eine schwerwiegende Verletzung seiner Amtspflichten«. Die seit zwei Jahren schwelende Affäre hat das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer belastet und dessen internationalem Ansehen geschadet. Vorwürfe der sexuellen Übergriffe Khan war seit 2021 Chefankläger des IStGH und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gazakrieg beantragt. Im Juni wurde er suspendiert. Eine Mitarbeiterin wirft ihm sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch vor. Khan soll sie gegen ihren Willen begrapscht haben, erklärte die Frau jüngst in einem CNN-Interview. Sie schilderte darin etwa einen Vorfall in Kolumbien, bei dem er in ihr Hotelzimmer kam. Während sie vorgab, zu schlafen, soll er sie demnach an intimen Stellen berührt haben; danach habe er angefangen, seine Hand in ihre Leggings zu schieben und ihr seine Zunge ins Ohr zu stecken, so die Frau. Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen zurück. Sie waren erstmals 2024 bekannt geworden. Kritik an Uno-Gutachten Eine Kommission der Uno hatte die Vorwürfe gegen Khan untersucht und Ende 2025 dem Gericht ihren Bericht übergeben. Laut Medienberichten sah die Kommission es als erwiesen an, dass Khan »nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt« mit einer Mitarbeiterin hatte. Sondersitzung der Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs im Uno-Hauptquartier in New York (am 24. Juli) Foto: Eduardo Munoz / REUTERSDoch ein Gutachten von drei Richtern stellte Mängel bei der Uno-Untersuchung fest. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass »kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung« nachgewiesen worden sei. Doch die Vertreter im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz entschieden anders und suspendierten Khan. Warum der Fall den IStGH in seine vielleicht schwerste Krise stürzte, lesen Sie hier.

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24. Juli
Die Zeit (Politik)

Internationaler Strafgerichtshof: Karim Khan verliert Amt als Chefankläger des IStGH

Internationaler Strafgerichtshof: Karim Khan verliert Amt als Chefankläger des IStGH Eine klare Mehrheit der 125 Mitgliedsstaaten hat sich dafür ausgesprochen, Karim Khan zu entlassen. Dem Briten wird sexuelles Fehlverhalten vorgeworfen. Karim Khan ist als Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs abgewählt worden. Eine Mehrheit von 82 der 125 Mitgliedstaaten entzog ihm nach Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens und schwerer Pflichtverletzung das Mandat, nachdem eine enge Mitarbeiterin berichtet hatte, er habe sie über längere Zeit bedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen – ein Fall, der die sonst so nüchterne Völkerrechtsmaschine abrupt in einen #MeToo-Modus schaltet. Khan, seit 2021 im Amt, weist alles zurück und framet die Anschuldigungen als politische Verschwörung im Windschatten seiner Ermittlungen gegen israelische Vertreter, doch die Betroffene konterte diese Erzählung zuletzt öffentlich bei CNN. Der institutionelle Plot-Twist hat allerdings keinen direkten Impact auf den Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, den Khan im Kontext des Gaza-Kriegs beantragt hatte, denn über dessen Bestand entscheiden allein die Richter. So endet Khans Amtszeit nicht mit einem juristischen Paukenschlag, sondern mit einem Reputationscrash, der zeigt, wie schnell selbst globale Rechtsinstanzen zwischen Macht, Moral und Medienlogik ins Schlingern geraten. Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen. Fanden Sie die Zusammenfassung hilfreich? Diese Audioversion wurde künstlich erzeugt. Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), Karim Khan, verliert seinen Posten nach Vorwürfen des sexuellen Fehlverhaltens gegenüber einer Mitarbeiterin. Eine klare Mehrheit der 125 Mitgliedstaaten stimmten mit klarer Mehrheit für eine entsprechende Resolution. Das teilte der Gerichtshof mit. Khan bestreitet die Anschuldigungen. »Die Versammlung hat mit der Mehrheit von 82 Vertragsstaaten entschieden, dass der gewählte Amtsträger, Chefankläger Karim Khan, schweres Fehlverhalten und eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen hat ... und Karim Khan seines Amtes zu entheben«, sagte die Präsidentin des Leitungsgremiums des Gerichts, Paivi Kaukoranta. Eine enge Mitarbeiterin des britischen Juristen Khan hatte ihm sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Er soll sie mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg bedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Kan widersprach der Darstellung und bezeichnete sie als Verschwörung gegen ihn, weil er gegen israelische Vertreter ermittelt habe, sagt er. Die Mitarbeiterin wies diese Darstellung in einem Interview des Senders CNN in der vergangenen Woche zurück. Haftbefehl gegen Netanjahu bleibt von Entscheidung unberührt Khan war bis zu seiner Suspendierung im Juni seit 2021 Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Khans Ablösung wird keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten haben. Diese können nur von den Richtern des Strafgerichtshofs aufgehoben werden.

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