31. Juli FAZ (Wirtschaft)
Landgericht München: Erfolg für die GEMA: KI-Musik verletzt Urheberrechte
Landgericht München : Erfolg für die GEMA: KI-Musik verletzt Urheberrechte
Das KI-Start-up Suno darf Kompositionen nicht ohne Lizenzdeal mit deren Urhebern nutzen, urteilt das Landgericht München. Der GEMA-Chef spricht von einem Grundsatzurteil. Ein Ende des Streits ist aber noch nicht in Sicht.
Das Landgericht München I war zuletzt ein gutes Pflaster für die GEMA. Mitte November entschied die 42. Zivilkammer im Urheberrechtsstreit mit dem KI-Unternehmen Open AI zugunsten der deutschen Verwertungsgesellschaft. Damals ging es um die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Songtexten für den Betrieb des Chatbots ChatGPT. Open AI hat mittlerweile Berufung gegen das Urteil eingelegt.
In der Klage der GEMA gegen das KI-Musik-Start-up Suno waren Songtexte nicht Teil des Rechtsstreits. Dieses Mal ging es um Kompositionen, die für das Training des KI-Modells genutzt wurden – und ähnlich klingende KI-Songs, die sich als Folge daraus generieren ließen. Und auch dieses Mal gab das Gericht der GEMA überwiegend recht.
Wie argumentieren Suno und das Gericht?
Der Klägerin stünden die geltend gemachten Ansprüche zu, „sowohl aufgrund der gegebenen Vervielfältigung der Musikstücke im Rahmen des in den USA erfolgten Trainings“ als auch aufgrund der Vervielfältigung im Modell und der Wiedergabe in den Outputs, teilte das Landgericht am Freitag mit. Die Schadenersatzhöhe muss der Mitteilung zufolge noch festgestellt werden.
Ein Streitpunkt war neben dem Output und der Wiedererkennbarkeit der Originale die sogenannte Memorisierung der Werke – also ob sie als Trainingsdaten in den Modellen enthalten und gespeichert sind. Suno hatte das verneint und argumentiert, dass „Gewichte und Parameter“ des Modells lediglich mathematisch erlernte Muster und verallgemeinerte Merkmale aus den Trainingsdaten abbilden. Das Gericht sah eine Memorisierung jedoch als gegeben an und damit eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts, die nicht durch Schrankenbestimmungen des Text und Data Mining gedeckt sei.
„Das Urteil ist ein großer Erfolg und eine gute Botschaft für Urheberinnen und Urheber, aber auch für den Kulturstandort Europa“, sagte GEMA-Chef Tobias Holzmüller nach der Urteilsverkündung der F.A.Z. Es sei klar geworden, dass das Gericht der GEMA-Einschätzung folge, dass Sunos Geschäftsmodell auf dem Diebstahl geistigen Eigentums beruhe, und das auf zwei Ebenen.
„Es ist ein Grundsatzurteil, das weit über die sechs Werke hinausgeht“
Konkret ging es um sechs Songs, darunter „Atemlos“, aufgenommen von Helene Fischer und geschrieben von Kristina Bach, „Rasputin“ (Boney M) oder „Forever Young“ von Alphaville. GEMA-Vertreter hatten in den Prompts die Songtexte, den gewünschten Musikstil und die Namen der Songs eingegeben und in der Folge die Eingabe verfeinert. Für den „Atemlos“ ähnelnden KI-Song waren so 176 Prompts nötig, im Fall von „Forever Young“ zwölf.
„Es ist ein Grundsatzurteil, das weit über die sechs Werke hinausgeht, die Teil der Klage waren“, sagte Holzmüller. Das Besondere sei, „dass das Gericht in der Klarheit das Training in den USA an US-Regeln bewertet hat und zum Ergebnis kommt, dass dort eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.“ Unter Verweis darauf, dass das KI-Training in den USA stattgefunden habe, hatten Suno-Vertreter in der Verhandlung in München argumentiert, dass das Landgericht gar nicht zuständig sei. Das Gericht verwies auf ein Gesetz zur Wahrnehmung von Urheberrechten durch Verwertungsgesellschaften, woraus sich eine Zuständigkeit begründe.
Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Eine Suno-Sprecherin erklärte, man sei mit der Entscheidung nicht einverstanden, sie beruhe „auf einer grundlegenden Fehlcharakterisierung der Funktionsweise von Sunos Technologie“, ihrer Nutzung und auch der Anwendbarkeit des US-Rechts. Suno prüfe alle verfügbaren Optionen, so die Sprecherin weiter, „einschließlich einer Berufung“. Von dieser geht auch GEMA-Chef Holzmüller aus, denn aus Sicht von Suno „steht ja das gesamte Geschäftsmodell auf dem Spiel“, das darauf beruhe, für Trainingsdaten nicht bezahlen zu müssen.
Suno: 300 Millionen Dollar Umsatz und Milliardenbewertung
Suno ist der Platzhirsch in Sachen KI-Musik. Das Tool generiert ganze Songs per Prompt, kann aber auch im Songwriting oder allgemein im kreativen Prozess von echten Musikern als Hilfsmittel genutzt werden. Anfang Juni hatte das im Jahr 2022 gegründete Unternehmen in seiner jüngsten Finanzierungsrunde mehr als 400 Millionen Dollar eingesammelt.
Das Start-up wird mit mehr als fünf Milliarden Dollar bewertet. Suno zähle mittlerweile zwei Millionen Abonnenten, schrieb Ko-Gründer und Chef Mikey Shulman Ende Februar in einem Post auf der Plattform Linkedin. Der Jahresumsatz beläuft sich nach seinen Angaben auf rund 300 Millionen Dollar.
Das Training des KI-Modells fand und findet allerdings größtenteils ohne Lizenzdeals mit den Rechteinhabern der dafür verwendeten Werke statt. Bislang kann Suno nur einen großen Abschluss vorweisen. Immerhin handelt es sich hierbei aber um einen Lizenzdeal mit Warner Music, dem drittgrößten Musikunternehmen der Welt.
90.000 neue KI-Songs am Tag erreichen Deezer
Im Zuge der Bekanntgabe der Vereinbarung im November 2025 hieß es, dass Suno im Jahr 2026 neue, lizenzierte KI-Modelle anbieten wolle. Zudem sollte das Herunterladen der generierten KI-Songs zahlenden Nutzern vorbehalten werden und auch das lediglich in einem begrenzten Rahmen. Mehr zu den geplanten neuen Modellen ist bislang nicht bekannt.
Dass mit Suno generierte Songs heruntergeladen und so zum Beispiel auf Streamingdiensten wie Spotify veröffentlicht werden können, ist neben der Frage des Trainings einer der großen Streitpunkte. „Es braucht Kontrolle über den Output“, unterstrich Tobias Holzmüller jüngst in einem Interview mit der F.A.Z. Der französische Dienst Deezer veröffentlicht in regelmäßigen Abständen die Zahl der komplett KI-generierten Songs, die täglich auf seiner Plattform hochgeladen werden. Stand Mitte Juli sind es fast 90.000, und der Großteil werde mit Suno erstellt, sagte Deezer-Chef Alexis Lanternier Anfang Juni im Gespräch mit der F.A.Z.
Andere Dienste geben keine solchen Daten preis, aber da Songs in der Regel auf allen gängigen Plattformen hochgeladen werden, gelten die Deezer-Daten als guter Maßstab. KI-Songs konkurrieren auf den Diensten mit menschengemachten um Streams und damit Tantiemen. Wobei die Deezer-Daten nahelegen, dass KI-Songs bis dato so gut wie nicht gestreamt und vorrangig für Betrugsversuche eingesetzt werden.
Suno sieht sich auch in den USA Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen ausgesetzt. Unter anderem der weltgrößte Musikkonzern Universal Music sowie die Nummer zwei, Sony Music, gehen juristisch gegen das Start-up vor. In den USA geht es maßgeblich um die Auslegung der nur im US-Recht gültigen Fair-Use-Doktrin.
Nach Ansicht von Suno, aber auch von anderen KI-Unternehmen, erlaubt diese das kostenlose Nutzen von geschützten Werken, solange daraus etwas „transformativ“ Neues entsteht. Doch auch die Auswirkungen der KI-Schöpfungen auf einen bestehenden Lizenzmarkt spielen bei der Bewertung eine Rolle. Das Landgericht München sieht das Training im Falle von Suno nicht durch die Doktrin gedeckt. In den US-Verfahren steht ein Urteil in erster Instanz aus.
„Wir haben Suno auf der Überzeugung aufgebaut, allen Menschen die Freude am Musikmachen zu ermöglichen“, erklärte die Suno-Sprecherin weiter. Die Tools ermöglichten es, Songs zu erschaffen, ob professionellen Musikern, die sie in ihre Arbeit integrierten, oder einfach Musikfans. Es sei immer darum gegangen, neue Songs zu generieren „und nicht bestehende zu reproduzieren“, daher seien auch Schutzmechanismen in der Plattform integriert.