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Sonntag, 12. Juli 2026
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Gebäudemodernisierungsgesetz: Grüne melden verfassungsrechtliche Bedenken an

Medienspektrum

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11. Juli
Der Spiegel (Wirtschaft)

Gebäudemodernisierungsgesetz: Grüne melden verfassungsrechtliche Bedenken an

»Kein Zielpfad für Klimaneutralität« Grüne äußern verfassungsrechtliche Bedenken bei neuem Gebäudemodernisierungsgesetz Die schwarz-rote Koalition hat in dieser Woche ihr Gebäudemodernisierungsgesetz im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat gebracht und das Heizungsgesetz der Ampelregierung gekippt. Doch in der Opposition regt sich Widerstand. Die Grünen hoffen darauf, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Vorhaben stoppt. »Beim neuen Heizgesetz sollte der Bundespräsident sehr genau hinschauen«, sagte Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, dem SPIEGEL. »Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Ich habe dem Bundespräsidialamt die Unterlagen zur Verfügung gestellt, damit das Gesetz gründlich geprüft werden kann.« Am Freitag hatte der Bundestag das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Die schwarz-rote Koalition kippt mit der Neuregelung Kernpunkte der von ihrer Vorgängerregierung beschlossenen Regelung. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte gesagt, die Bundesregierung wolle »Heizungszwänge« durch Technologieoffenheit ersetzen. Die CDU-Politikerin hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem »Zwang zur Wärmepumpe« gesprochen. Union und SPD hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, das bisherige Heizungsgesetz abzuschaffen. Gemeint ist damit der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG), nämlich die 65-Prozent-Regelung: Laut dem bisherigen Heizungsgesetz, das vor allem dem früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zugeschrieben wird, mussten neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In vielen Fällen kam dies einem Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen gleich. Diese Regelung wird nun durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt. Die Grünen reichten nun nach eigenen Aussagen ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und eine Stellungnahme des Sachverständigen Remo Klinger aus der Anhörung zum Heizungsgesetz beim Bundespräsidialamt ein. Auch ein Gegengutachten der Union sei laut Kellner mit dabei. Das Gesetz habe keinen »Zielpfad für Klimaneutralität, es wird nur auf weitere Gesetze verwiesen«. Lasten würden einfach in die Zukunft verschoben. »Die ersatzlose Streichung wirksamer Instrumente wie der 65-Prozent-Regel oder dem Fossilverbot ab 2045 ohne nachweisbar gleichwertigen Ersatz ist ein verfassungswidriger Rückschritt«, kritisiert Kellner. Was steht noch im neuen Gesetz? Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz bleiben Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich. Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Ab Januar 2030 steigt der Anteil auf mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 auf mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 auf mindestens 60 Prozent. Neben dieser sogenannten Biotreppe müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf alternative Materialien umstellen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine Grüngasquote eingeführt werden. Diese soll in Höhe von bis zu einem Prozent starten, Details sind aber unklar. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt. Die Bundesregierung soll nun bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, damit Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sind.

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10. Juli
FAZ (Wirtschaft)

Gebäudemodernisierungsgesetz: Ein schlechtes Heizungsgesetz wird durch ein anderes schlechtes ersetzt

Gebäudemodernisierungsgesetz : Ein schlechtes Heizungsgesetz wird durch ein anderes schlechtes ersetzt Die Union hat ihr Ziel erreicht: Habecks Heizungsgesetz ist abgeschafft. Ob sie sich und dem Land damit einen Gefallen getan hat, ist jedoch fraglich. Die Union hat eines ihrer wichtigsten Ziele aus dem Wahlkampf erreicht: Der habecksche „Heizungshammer“ ist Geschichte, der Einbau von Gas- und Ölheizungen bleibt erlaubt. Doch ist das tatsächlich solch ein Erfolg, wie es vor allem die Vertreter der CDU („ein Gesetz für die Freiheit“) am Freitag im Bundestag darstellten? Zweifel sind angebracht. Wenn ein schlechtes Gesetz durch ein anderes schlechtes Gesetz abgelöst wird, ist mitnichten alles gut. Die bürokratischen Regelungen aus dem Gebäudeenergiegesetz, die für neue Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energien vorschrieben, entfallen. An ihre Stelle treten neue bürokratische Regeln, in welchem Umfang konventionelle Heizkessel künftig mit Biobrennstoffen betrieben werden müssen. Noch ist dies kein Aufreger in der Gesellschaft. Das könnte sich 2029 ändern, wenn die Kosten für die „Biotreppe“ ausgewiesen und zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden müssen. Nicht ohne Grund fürchtet der Normenkontrollrat, dass dieses Gesetz die Politikverdrossenheit noch steigert. Was gilt 2045? Warum Union und SPD die Formulierung aus dem alten Gesetz gestrichen haben, wonach vom Jahr 2045 an keine Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, wirft Fragen auf. Gehen sie davon aus, dass das deutsche Klimaziel ohnehin früher oder später verschoben wird? Dann sollten sie zunächst diesen Punkt klären, bevor die Koalition ein Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet, das zumindest Zweifel weckt, ob es mit dem Klimaschutzgesetz vereinbar ist. Diese Debatte scheut die CDU jedoch. Ob das Gebäudemodernisierungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Stand hält, wird sich zeigen, wenn die Umweltverbände ihre Klagen eingereicht haben. Die Union kann derweil darauf hoffen, dass sich angesichts der kriegsbedingten Preisanstiege auf dem Gasmarkt mehr und mehr Hauseigentümer auch ohne gesetzliche Pflicht für eine Wärmepumpe entscheiden. Wohl auch deshalb wurde die Förderung für Haushalte mit höheren Einkommen nicht gestrichen, obwohl es dort Einsparpotential gegeben hätte. Die „Freiheit“, sich eine Wärmepumpe statt einer neuen Gasheizung einzubauen, wird mit einem Zuschuss von 12.880 Euro belohnt.

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10. Juli
Der Spiegel (Wirtschaft)

Bundestag kippt Heizungsgesetz der Ampelregierung

Neue Regelung Bundestag kippt Heizungsgesetz der Ampelregierung Das Heizungsgesetz der früheren Ampelregierung ist Geschichte: Der Bundestag hat ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Für die Novelle stimmten laut Nachrichtenagentur Reuters in namentlicher Abstimmung 322 Abgeordnete. 272 Parlamentarier votierten dagegen. Zuvor hatten die Regierungsfraktionen von Union und SPD Zustimmung signalisiert. Die Oppositionsparteien AfD, Grüne und Linke wollten dagegenstimmen. Blick in den Plenarsaal: Brandbeschleuniger für die Klimakrise? Foto: Elisa Schu / dpaDie schwarz-rote Koalition kippt mit der Neuregelung Kernpunkte der von ihrer Vorgängerregierung beschlossenen Regelung. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte gesagt, die Bundesregierung wolle »Heizungszwänge« durch Technologieoffenheit ersetzen. Die CDU-Politikerin hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem »Zwang zur Wärmepumpe« gesprochen. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz bleiben Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich. Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu 10 Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Ab Januar 2030 steigt der Anteil auf mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 auf mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 auf mindestens 60 Prozent. Neben dieser sogenannten Biotreppe müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf alternative Materialien umstellen. Gastherme in einem Mehrfamilienhaus: Darf auch künftig neu eingebaut werden Foto: Hendrik Schmidt / dpaFür bestehende Heizungen soll von 2028 an eine Grüngasquote eingeführt werden. Diese soll in Höhe von bis zu einem Prozent starten, Details sind aber unklar. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt. Die Bundesregierung soll nun bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, damit Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sind. Unionsfraktionsvize: Bevormundung beendet Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, das bisherige Heizungsgesetz abzuschaffen. Gemeint ist damit der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG), nämlich die 65-Prozent-Regelung: Laut dem bisherigen Heizungsgesetz, das vor allem dem früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zugeschrieben wird, müssen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In vielen Fällen kam dies einem Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen gleich. Diese Regelung wird nun durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt. Unionsfraktionsvize Sepp Müller sagte, durch die Abschaffung hätten die Menschen wieder Freiheit im Heizungskeller: »Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.« Scharfe Kritik kam aus der Opposition, die Bundestagsfraktion der Linken hatte gar noch versucht, die Verabschiedung des neuen Gesetzes mithilfe des Bundesverfassungsgerichts zunächst zu stoppen. Kritiker beklagen in der Neuregelung Rückschritte beim Klimaschutz. Grünenfraktionschefin Katharina Dröge sagte: »Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.« Umwelthilfe kündigt Verfassungsbeschwerde an Tina Löffelsend vom Umweltverband BUND kritisierte: »Trotz Warnungen und Kritik von allen Seiten wird der Einbau von klimaschädlichen Öl- und Gasheizungen weiter erlaubt.« Schwarz-Rot verlängere so die Abhängigkeit von fossilen Importen und treibe die Heizkosten vieler Menschen in die Höhe. Der WWF kritisierte Wasserstoff und Biomethan als »Scheinlösungen«. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte bereits Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz an. Es stehe im Widerspruch zu den gesetzlichen Klimazielen. Die Bauindustrie dagegen begrüßte, dass es durch das neue Gesetz nun endlich Planungssicherheit geben könne, für Investitionen könnte wieder mehr Spielraum geschaffen werden. »Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Chance verpasst, Klimaschutz im Gebäudebestand effizienter und bezahlbarer zu machen«, kritisierte aber auch der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. »Völlig kontraproduktiv ist in diesem Zusammenhang die kurzfristig bekannt gewordene massive Kürzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude.« Diese Woche war bekannt geworden, dass die staatliche Förderung für den Austausch alter Heizungen deutlich sinkt. Insbesondere Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen erhalten deutlich geringere Zuschüsse, die bis 2030 weiter absinken. Haushalte mit sehr geringen Einkommen profitieren zunächst von etwas höheren Fördermöglichkeiten, auch hier sinken die Sätze aber rasch ab.

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