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Dienstag, 24. März 2026
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BGH urteilt gegen Klimakläger: Ende eines Irrweges

Medienspektrum

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24. März
taz (Öko & Co)

BGH urteilt gegen Klimakläger: Ende eines Irrweges

BGH urteilt gegen Klimakläger: Ende eines Irrweges Der Versuch von Umweltorganisationen, Unternehmen wie BMW und Mercedes mit Klagen zu mehr Klimaschutz zu zwingen, ist gescheitert. Und das zu Recht. D er Versuch von Umweltverbänden, große Unternehmen mit Klagen zu besonders anspruchsvollem Klimaschutz zu zwingen, ist in vollem Umfang gescheitert. Nachdem in Deutschland noch keine einzige dieser Klagen erfolgreich war, hat der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Strategie jetzt mit seinem Grundsatzurteil endgültig den Stecker gezogen. Zu Recht. Der BGH erinnerte daran, dass in der Demokratie der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen trifft und nicht die Gerichte aufgrund der Klagen von Einzelpersonen. Nur der Gesetzgeber ist für die Entscheidung legitimiert, welcher gesellschaftliche Sektor noch welche CO₂-Emissionen ausstoßen darf. Das leuchtet angesichts der aktuellen Klagen unmittelbar ein. So klagte die Deutsche Umwelthilfe gegen Mercedes und BMW, Greenpeace klagte gegen VW. Was aber ist mit Ford, Opel und Hyundai? Was ist mit den Lkw- und Flugzeugherstellern? Sollen Gerichte nur dort aktiv werden, wo eine NGO gerade Kapazitäten für Klagen und Hoffnung auf gute Öffentlichkeitswirkung hat? Die taz ist eine unabhängige, linke und meinungsstarke Tageszeitung. In unseren Kommentaren, Essays und Debattentexten streiten wir seit der Gründung der taz im Jahr 1979. Oft können und wollen wir uns nicht auf eine Meinung einigen. Deshalb finden sich hier teils komplett gegenläufige Positionen – allesamt Teil des sehr breiten, linken Meinungsspektrums. Außerdem ist der Verkehr ja nur einer der klimarelevanten Sektoren. Es gibt auch noch Gebäude, Industrie, Landwirtschaft und die Energieversorgung. Jeder Sektor hat seine eigene Logik, seine eigenen Interessenskonflikte. Die Abwägung all dieser Aspekte ist genuine Aufgabe der Politik. Gerichte wären hiermit nicht nur überfordert, sie sind hierzu auch nicht legitimiert. Noch deutlicher wird das, wenn man über den Rand der Klimapolitik hinwegblickt. Selbst wenn man sich objektiv darauf einigen könnte, wie eine optimal austarierte Klimapolitik aussieht, dann kommt doch ganz sicher etwas dazwischen – eine globale Pandemie, ein verbrecherischer Angriffskrieg – mit neuen drängenden Problemen und neuen Sachzwängen. Müsste dann nicht das gerichtliche Verfahren neu aufgenommen werden? Oder zeigt nicht auch dies, dass politische Fragen in politische Gremien gehören? Wir alle wissen, dass die Politik zu wenig tut, zu viel Rücksicht nimmt, in Deutschland, in Europa und global. Das aber ist ein anderes Problem. Hier helfen vielleicht Klagen gegen die untätigen und zögerlichen Parlamente, wo dies möglich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Jahr die Gelegenheit, neue Impulse zu setzen. Gemeinsam für freie Presse Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen meistkommentiert

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23. März
Tagesschau

Umwelthilfe scheitert mit Klimaklage gegen BMW und Mercedes

Bundesgerichtshof Klimaklagen gegen BMW und Mercedes gescheitert Kein früheres Verbrenner-Aus für BMW und Mercedes Benz: Die Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe beim Bundesgerichtshof sind gescheitert. Die Richter in Karlsruhe entschieden zugunsten der Autobauer. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist am Bundesgerichtshof (BGH) mit Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz gescheitert. Der Verein wollte vor Gericht erreichen, dass den Autobauern untersagt wird, nach November 2030 noch Neuwagen mit Verbrennungsmotoren zu verkaufen. Schon in den Vorinstanzen in München und Stuttgart hatten die Klagen keinen Erfolg. Nun wies der BGH als letzte Instanz die Revisionen der DUH zurück. BGH: Klimaschutzmaßnahmen sind Sache der Politik Die Geschäftsführung der Umwelthilfe berief sich in der Klage auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht: Mit jedem verkauften Verbrenner steige die Notwendigkeit für Klimaschutzmaßnahmen in der Zukunft. Dann müsste der Staat eingreifen und die Freiheit würde stärker eingeschränkt. Der BGH erklärte aber nun, dass es keine Emissionsbudgets für einzelne Unternehmen gebe. Klimaschutzmaßnahmen und die Vorgabe von Budgets seien Sache der Politik. Derzeit sieht die Europäische Union ein Verbrenner-Aus für das Jahr 2035 vor. Die EU-Kommission schlug aber im Dezember vor, dieses Ziel abzuschwächen. Die Verhandlungen darüber dürften noch Monate dauern. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte an, das BGH-Urteil werde geprüft und dann entschieden, ob der Verein vor das Bundesverfassungsgericht ziehe. Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23

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23. März
ZDF heute

Kein früheres Verbrenner-Aus für Autobauer

BGH-Urteil zur Klimaklage:Kein früheres Verbrenner-Aus für Autobauer von Leticia Enders Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagte gegen BMW und Mercedes. Ziel: Die Untersagung des Verkaufs von neuen Verbrennern ab November 2030. Der BGH hat die Klage heute zurückgewiesen. Die Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe scheitern heute vor dem Bundesgerichtshof. Sie wollten, dass der BGH weltweit tätigen Autoherstellern untersagt, ab dem 31.10.2030 weiter Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. Allgemeines Persönlichkeitsrecht Die Kläger beriefen sich auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht: BMW und Mercedes würden das CO2-Budget zu großen Teilen jetzt schon aufbrauchen, wodurch später kurzfristige und weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig wären. Dadurch würden die Freiheitsrechte des Einzelnen erheblich eingeschränkt. Um die globale Durchschnittserwärmung, wie im Pariser Klimaabkommen festgelegt, bis 2030 auf unter zwei Grad zu drücken, brauche es, so die DUH, immer drastischere Methoden, je später man beginne. Damit sei jegliche Freiheit des Einzelnen potenziell betroffen. Die Europäische Union und alle ihre Mitgliedstaaten haben sich im Pariser Klimaabkommen im Jahr 2015 rechtlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu setzen. Ziel ist es, den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad Celsius, möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu beschränken. Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts Argumentativ belegen sie ihre Klage mit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Hier hatte das Gericht die Bundesregierung zur Nachbesserung bei den Klimaschutzvorgaben des Bundes verpflichtet um die Persönlichkeitsrechte junger Menschen besser zu schützen. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts ging es allerdings um eine Verpflichtung des Staates, ein Gesetz nachzubessern. Im Prozess vor dem BGH ging es jetzt um Großemittenten selbst. Die EU-Kommission will auch nach 2035 neue Verbrennerfahrzeuge erlauben. Statt eines Komplettverbots soll der CO2-Ausstoß nun nur noch um 90 Prozent sinken. 16.12.2025 | 2:45 minKönnen diese auch ohne gesetzliche Vorschriften per Klage dazu gezwungen werden, den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen zu verringern? Der BGH verneint dies heute. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters stellt bei Urteilsverkündung fest, dass sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene verschiedene Rechtsakte zur Umsetzung der Ziele des Pariser Übereinkommens verabschiedet worden sind. "Die Beklagten halten insoweit die gesetzlichen Vorgaben ein." "Privatpersonen können von Kraftfahrzeugherstellern nicht verlangen, das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotor vor Ablauf der durch die EU-Pkw-Emissionsverordnung gesetzten Fristen zu unterlassen. (…) Die Verantwortung für die Klimaschutzgesetzgebung liegt beim Gesetzgeber", so der Vorsitzende Richter Stephan Seiters bei der Urteilsverkündung. Die im April 2019 verabschiedete EU-Pkw-Emissionsverordnung legt die sogenannten Kohlenstoffdioxid (CO2-)Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge fest, die ab 2025 beziehungsweise 2030 greifen. Flottengrenzwert bedeutet, der Durchschnitt aller in der Europäischen Union (EU) in einem Jahr zugelassenen Fahrzeuge soll diesen Wert nicht überschreiten. Nicht jedes einzelne neue Auto muss also diesen Flottengrenzwert einhalten. Die Treibhausgasemissionen sanken 2025 nur um 0,1% im Vergleich zum Vorjahr. Umweltminister Schneider (SPD) spricht von zu kleinen Fortschritten und kündigt neue Maßnahmen an. 14.03.2026 | 2:21 minKeine Aufforderung zum Unterlassen Nach geltendem Recht bestehe, so der Vorsitzende Richter, insoweit keine rechtliche Verpflichtung der Beklagten vorzeitig auf das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotor zu verzichten. BMW und Mercedes begrüßen die Entscheidung des BGHs. "Wir haben im Verfahren stets die Position vertreten, dass die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele im politischen Prozess durch die demokratisch legitimierten Parlamente erfolgen muss.", so Joerg Kottmeier, Sprecher der BMW Group. Die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, betont hingegen die weiterwährende Verantwortung der Automobilhersteller: Das heutige Urteil spricht Mercedes-Benz und BMW nicht von ihrer Verantwortung frei, die sie für die Klimakrise tragen, indem sie millionenfach Verbrenner verkaufen, um größtmöglichen Profit zu erzielen. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH Jetzt müsse ihrer Ansicht nach die Politik handeln. Vor wenigen Jahren war das Thema "Klima“ noch allgegenwärtig. Vernachlässigt Schwarz-Rot das Thema? Mirko Drotschmann blickt auf die Klimapolitik der Bundesregierung. 12.03.2026 | 8:33 minAktueller Stand zum Verbrenner-Aus Doch wie steht es politisch um das Aus des Verbrennermotors? Ursprünglich hatte die Europäische Union ein Ende für Verbrenner im Jahr 2035 geplant. Ende 2025 nahm die EU-Kommission davon allerdings Abstand und schlug Aufweichungen und Ausnahmen vor: In engem Rahmen sollen demnach auch nach 2035 noch Verbrenner zugelassen werden. Nach bisherigem Recht müssen die Hersteller ab 2035 bei neuen Pkw die klimaschädlichen CO2-Emissionen gegenüber 2021 um 100 Prozent reduzieren. Hinzu kommen sollten für neue Verbrenner ab 2035 so hohe Strafzahlungen, dass der Kauf eines Verbrenners faktisch unattraktiv geworden wäre. Künftig sollen bis 2035 90 Prozent der CO2-Emissionen im Vergleich zu 2021 reduziert werden, statt wie ursprünglich 100 Prozent. Mehr zum Klimaschutz in der Automobilbranche Klimaklage abgewiesen:Shell muss CO2-Ausstoß doch nicht senken Aus vom Verbrenner-Aus:Mehr Möglichkeiten für Hersteller, wenig Klarheit für Käufer von Frank Bethmannmit Video1:42Keine fossilen Kraftstoffe mehr:Neue Regeln für klimafreundlichere Formel 1 von Mark Hugomit Video0:47

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23. März
FAZ (Wirtschaft)

Streit um Verbrenner: Umwelthilfe scheitert vor dem BGH mit Klimaklage gegen BMW und Mercedes

Streit um Verbrenner : Umwelthilfe scheitert vor dem BGH mit Klimaklage gegen BMW und Mercedes Wenn es nach der Deutschen Umwelthilfe ginge, müssten BMW und Mercedes-Benz 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner einstellen. Doch der Bundesgerichtshof weist die entsprechende Klage ab. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist am Bundesgerichtshof (BGH) mit Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz gescheitert. Der Verein wollte vor Gericht erreichen, dass den Autoherstellern untersagt wird, nach November 2030 noch Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. Schon in den Vorinstanzen in München und Stuttgart hatten die Klagen keinen Erfolg. Nun wies der BGH als letzte Instanz die Revisionen der DUH zurück. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob Unternehmen auch abseits staatlicher Vorschriften vor Zivilgerichten zu bestimmten Klimamaßnahmen verpflichtet werden können. Drei Geschäftsführer der Umwelthilfe hatten sich in ihrer Klage auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte an, das BGH-Urteil werde geprüft und dann entschieden, ob der Verein vor das Bundesverfassungsgericht ziehe. Kläger stützten sich auf Bundesverfassungsgericht Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO₂-Budgets aufbrauchten, würde der politische Handlungsspielraum beschränkt, sagten sie. So würden später weitreichende Maßnahmen zur CO₂-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken würden. Die Argumentation basierte auf dem berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Das höchste Gericht Deutschlands hatte im März 2021 entschieden, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form zu kurz griff und vom Gesetzgeber Nachbesserungen gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“ Klimaziele im Plenarsaal, nicht Gerichtssaal Während es damals um eine Verpflichtung des Staates ging, ging es am BGH nun darum, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht in die Pflicht genommen werden können. Mercedes hatte nach der Verhandlung vor drei Wochen erklärt, gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen seien Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung. Auch ein BMW-Sprecher betonte: Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal. Ähnlich äußerte sich jetzt auch der sechste Zivilsenat des BGH in Karlsruhe. Privatpersonen könnten die erhobenen Forderungen nicht gegen Kraftfahrzeughersteller durchsetzen. Sie seien durch das Handeln der Unternehmen nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Die Vorgabe eines Rest-Budgets an zugelassenen CO₂-Emissionen gelte bislang deutschlandweit und beziehe sich nicht etwa auf einzelne Bundesländer, den Verkehrssektor oder gar einzelne Unternehmen. Das zu regeln wäre Sache der Politik, sagte Seiters. Die Verantwortung für den Klimaschutz liege beim Gesetzgeber. Gegen womöglich zu hohe CO₂-Emissionsmengen könne man dann Verfassungsbeschwerde erheben.

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23. März
Der Spiegel (Wirtschaft)

Verbrenner-Aus ab 2030 gefordert – Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen Mercedes und BMW

Urteil zum Klimaschutz Verbrenner-Aus ab 2030 gefordert – Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen Mercedes und BMW Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist am Bundesgerichtshof (BGH) mit Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz gescheitert. Der Verein wollte vor Gericht erreichen, dass den Autoherstellern untersagt wird, nach November 2030 noch Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. Schon in den Vorinstanzen in München und Stuttgart hatten die Klagen keinen Erfolg. Nun wies der BGH als letzte Instanz die Revisionen der DUH zurück. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob Unternehmen auch abseits staatlicher Vorschriften vor Zivilgerichten zu bestimmten Klimamaßnahmen verpflichtet werden können. Drei Geschäftsführer der Umwelthilfe hatten sich in ihrer Klage auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte an, das BGH-Urteil werde geprüft und dann entschieden, ob der Verein vor das Bundesverfassungsgericht ziehe. Kläger berufen sich auf Bundesverfassungsgericht Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO₂-Budgets aufbrauchten, würde der politische Handlungsspielraum beschränkt, sagten sie. So würden später weitreichende Maßnahmen zur CO₂-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken würden. Die Argumentation basierte auf dem berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Das höchste Gericht Deutschlands hatte im März 2021 entschieden, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form zu kurz griff, und vom Gesetzgeber Nachbesserungen gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: »Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.« Plenarsaal entscheidet, nicht Gerichtssaal Während es damals um eine Verpflichtung des Staates ging, ging es am BGH nun darum, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht in die Pflicht genommen werden können. Mercedes hatte nach der Verhandlung vor drei Wochen erklärt, gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen seien Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung. Auch ein BMW-Sprecher betonte: Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal. Ähnlich äußerte sich jetzt auch der sechste Zivilsenat des BGH in Karlsruhe. Privatpersonen könnten die erhobenen Forderungen nicht gegen Kraftfahrzeughersteller durchsetzen. Sie seien durch das Handeln der Unternehmen nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Die Vorgabe eines Rest-Budgets an zugelassenen CO₂-Emissionen gelte bislang deutschlandweit und beziehe sich nicht etwa auf einzelne Bundesländer, den Verkehrssektor oder gar einzelne Unternehmen. Das zu regeln wäre Sache der Politik, sagte Seiters. Die Verantwortung für den Klimaschutz liege beim Gesetzgeber. Gegen womöglich zu hohe CO₂-Emissionsmengen könne man dann Verfassungsbeschwerde erheben. Lesen Sie mehr über die neuesten Entwicklungen, Hintergründe und spannenden Lösungsansätze in unserem Themenspezial.

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