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Mittwoch, 15. Juli 2026
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Debatte über AfD-Verbot - Entertainer Hape Kerkeling soll bei Anhörung im Thüringer Landtag sprechen

Medienspektrum

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15. Juli
Der Spiegel (Politik)

AfD-Verbot in Thüringen? Hape Kerkeling soll bei Anhörung sprechen

Thüringer Landtag Hape Kerkeling soll bei Anhörung über AfD-Verbotsverfahren sprechen »Ein Schlussstrich unter die Erinnerung wäre der Schlussstrich unter unserer Demokratie«: Mit seiner Rede zum Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald hat Hape Kerkeling, 61, im April viele Menschen bewegt . Nun ist der Entertainer und Enkel eines KZ-Überlebenden zu einer Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren im Thüringer Landtag geladen. Kerkeling soll als Anzuhörender beteiligt werden, berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Kreise des Justizausschusses. Zuvor hatte die »Zeit« unter Verweis auf einen Sprecher der Linkspartei darüber berichtet. Angestoßen hat die Anhörung die Thüringer Linksfraktion. Es solle mit Blick auf die AfD geklärt werden, »ob die verfassungsfeindlichen Positionen nicht nur einzelne Äußerungen sind, sondern die Partei insgesamt prägen«, hatte die Linkenabgeordnete Katharina König-Preuss im Mai erklärt, als der Justizausschuss die Anhörung auf den Weg gebracht hatte. Kerkeling wurde ebenfalls auf Betreiben der Linken eingeladen. Der Komiker werde sich »zu dieser Angelegenheit derzeit nicht äußern«, teilte sein Büro auf Anfrage mit. Derzeit läuft eine Onlinepetition »Hape Kerkeling als Bundespräsident«, die bis Mittwochmorgen rund 137.000 Unterstützer zählte. Anhörung für 30. September geplant Der Entertainer hatte Mitte April eine Rede zur Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald gehalten und über das Schicksal seines Opas Hermann Kerkeling gesprochen, der in dem KZ als politischer Häftling Zwangsarbeit und Folter erlebte. Nach Angaben der Thüringer Linksfraktion läuft bis Ende August zunächst eine schriftliche Anhörung, für den 30. September ist eine öffentliche Anhörung geplant, zu der auch Kerkeling geladen wurde. Linke, Grüne und die SPD fordern seit Längerem ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Es gibt aber auch Skeptiker. Zuletzt hatte die Debatte wieder Fahrt aufgenommen. Diskutiert wurde dabei auch zunehmend, ob ein solches Verfahren gegen einzelne AfD-Landesverbände wie den in Thüringen mit seinem Chef Björn Höcke, angestrengt werden sollte. Die CSU im bayerischen Landtag hatte vor wenigen Tagen signalisiert, einen solchen Schritt nicht weiter auszuschließen. Die Hürden für ein Verbotsverfahren gelten als hoch. Einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Das gilt auch für ein mögliches Teilverbot. Neben Kerkeling werden auf Vorschlag der Linken im Thüringer Landtag auch Verfassungsrechtler, ein Journalist sowie Vertreter der Gesellschaft für Freiheitsrechte und des Zentralrats der Juden geladen. »Als Fraktion halten wir es für wichtig, neben den zuvorderst zu klärenden verfassungsrechtlichen Fragen auch Perspektiven aus der Zivilgesellschaft mit aufzunehmen«, sagte König-Preuss.

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15. Juli
Die Welt (Politik)

Hape Kerkeling spricht im Thüringer Landtag zu AfD-Verbot – auch Lawrow soll sich äußern

Hape Kerkeling spricht im Thüringer Landtag zu AfD-Verbot – auch Lawrow soll sich äußern Erstmals soll sich der Justizausschuss des Thüringer Landtags mit einem AfD-Verbot befassen. Geladen sind mehrere Experten – darunter auch der Komiker Hape Kerkeling. Hape Kerkeling ist zu einer Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren im Thüringer Landtag geladen. Der 61-Jährige soll als Anzuhörender beteiligt werden, erfuhr die Nachrichtenagentur dpa aus Kreisen des Justizausschusses. Zuerst hatte die „Zeit“ darüber berichtet. Angestoßen hat die Anhörung die Thüringer Linke-Fraktion. „Die Anhörung soll deshalb klären, ob die verfassungsfeindlichen Positionen nicht nur einzelne Äußerungen sind, sondern die Partei insgesamt prägen“, hatte die Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss im Mai erklärt, als der Justizausschuss die Anhörung auf den Weg gebracht hatte. Kerkeling wurde ebenfalls auf Betreiben der Linken eingeladen. Nach Angaben eines Sprechers der Linksfraktion legt er jedoch Wert darauf, dass seine Teilnahme parteiübergreifend von Linken, CDU, SPD und BSW unterstützt wird. Sein Büro teilte mit: Kerkeling werde sich „zu dieser Angelegenheit derzeit nicht äußern.“ Nach Angaben der Thüringer Linke-Fraktion läuft bis Ende August zunächst eine schriftliche Anhörung, für den 30. September ist eine öffentliche Anhörung geplant, zu der auch Kerkeling geladen wurde. Derzeit läuft eine Online-Petition „Hape Kerkeling als Bundespräsident“, die bis Mittwochmorgen rund 137.000 Unterstützer zählte. „Ja, das traue ich mir zu“, sagte Kerkeling über seine Ambitionen. Kerkeling mobilisiert schon länger gegen die AfD und wirbt für Toleranz und Vielfältigkeit. Der Entertainer hatte Mitte April eine Rede zur Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald gehalten und über das Schicksal seines Opas Hermann Kerkeling gesprochen, der in dem KZ als politischer Häftling Zwangsarbeit und Folter erlebte. Linke, Grüne und die SPD fordern seit Längerem ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Zuletzt hatte die Debatte wieder Fahrt aufgenommen. Diskutiert wurde dabei auch zunehmend, ob ein solches Verfahren gegen einzelne AfD-Landesverbände wie den Thüringer mit seinem Chef Björn Höcke, angestrengt werden sollte. Die Hürden für ein Verbotsverfahren gelten als hoch. Einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Das gilt auch für ein mögliches Teilverbot. Wie die „Zeit“ weiter berichtet, hat auch die AfD bereits Wunschkandidaten für die Sitzung benannt. Demnach sollen unter anderem der ehemalige Chef des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen und der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau vortragen. Schriftliche Stellungnahmen sollen der US-Außenminister Marco Rubio und sein russischer Amtskollege Sergej Lawrow abgeben.

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13. Juli
FAZ (Politik)

AfD-Verbot in Thüringen?: Der völkische Flügel verschwindet damit nicht

AfD-Verbot in Thüringen? : Der völkische Flügel verschwindet damit nicht Die AfD nur in Thüringen verbieten? Das Gedankenspiel führender CSU-Politiker ist nicht hilfreich. Es suggeriert ein falsches Bild von der Partei. Erst sollte nur Björn Höcke das aktive und passive Wahlrecht entzogen werden. Jens Spahn brachte dieses juristische Instrument der wehrhaften Demokratie ins Spiel. Nun überbieten ihn führende CSU-Politiker mit der Forderung, ein Verbot der Partei zumindest in Thüringen nicht auszuschließen. So unterschiedlich diese Szenarien juristisch auch wären, beiden ist eines gemeinsam: Ihre Urheber lehnen ein Verbot der AfD auf Bundesebene ab. Sie wollen sich aber nicht nachsagen lassen, sie würden zu wenig klare Kante gegen die Partei zeigen. Für diesen Spagat gibt es ein naheliegendes Kalkül. Es lautet: Anhänger eines Verbotsverfahrens nicht zu verprellen, die bisher keine Unionswähler waren, in der CDU aber die letzte Bastion gegen die AfD sehen. Nicht falsch dürfte aber auch eine andere Erklärung sein. Die Frustration darüber wächst, dass sich bisher die Versuche der Christdemokraten, die AfD politisch zu bekämpfen, nicht ausgezahlt haben. Ob diese Versuche gelungen und zahlreich genug waren, darüber kann man streiten. Luft nach oben gibt es da in jedem Fall noch. Kollektiver Märtyrerstatus Gegen ein Verbot des Landesverbandes sprechen ebenso wie gegen einen Entzug von Höckes Wahlrecht vor allem zwei Gründe: Es würde die politische Auseinandersetzung mit der AfD nur erschweren und der Partei mehr nutzen als schaden. Denn auch ein Verbot, das nur den AfD-Verband in Thüringen träfe, würde der gesamten Bundespartei einen kollektiven Märtyrerstatus verleihen. Außerdem suggerieren beide Vorschläge, es handele sich um ein isoliertes Phänomen, als müsse man nur Höcke oder dessen Landesverband aus dem Spiel nehmen, um den völkischen Flügel in der AfD verschwinden zu lassen. Diese Annahme widerspricht jedoch allem, was über die rechtsextremistischen Netzwerke in der Partei bekannt ist. Ob sich die AfD überhaupt durch irgendetwas oder irgendwen auf einen Kurs der Mäßigung bringen lässt, ist derzeit fraglich. Dass dies durch ein Verbot des Landesverbandes Thüringen erfolgen könnte, erscheint jedoch ausgeschlossen.

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13. Juli
FAZ (Politik)

AfD-Verbot in Thüringen?: Der völkische Flügel verschwindet damit nicht

AfD-Verbot in Thüringen? : Der völkische Flügel verschwindet damit nicht Die AfD nur in Thüringen verbieten? Das Gedankenspiel führender CSU-Politiker ist nicht hilfreich. Es suggeriert ein falsches Bild von der Partei. Erst sollte nur Björn Höcke das aktive und passive Wahlrecht entzogen werden. Jens Spahn brachte dieses juristische Instrument der wehrhaften Demokratie ins Spiel. Nun überbieten ihn führende CSU-Politiker mit der Forderung, ein Verbot der Partei zumindest in Thüringen nicht auszuschließen. So unterschiedlich diese Szenarien juristisch auch wären, beiden ist eines gemeinsam: Ihre Urheber lehnen ein Verbot der AfD auf Bundesebene ab. Sie wollen sich aber nicht nachsagen lassen, sie würden zu wenig klare Kante gegen die Partei zeigen. Für diesen Spagat gibt es ein naheliegendes Kalkül. Es lautet: Anhänger eines Verbotsverfahrens nicht zu verprellen, die bisher keine Unionswähler waren, in der CDU aber die letzte Bastion gegen die AfD sehen. Nicht falsch dürfte aber auch eine andere Erklärung sein. Die Frustration darüber wächst, dass sich bisher die Versuche der Christdemokraten, die AfD politisch zu bekämpfen, nicht ausgezahlt haben. Ob diese Versuche gelungen und zahlreich genug waren, darüber kann man streiten. Luft nach oben gibt es da in jedem Fall noch. Kollektiver Märtyrerstatus Gegen ein Verbot des Landesverbandes sprechen ebenso wie gegen einen Entzug von Höckes Wahlrecht vor allem zwei Gründe: Es würde die politische Auseinandersetzung mit der AfD nur erschweren und der Partei mehr nutzen als schaden. Denn auch ein Verbot, das nur den AfD-Verband in Thüringen träfe, würde der gesamten Bundespartei einen kollektiven Märtyrerstatus verleihen. Außerdem suggerieren beide Vorschläge, es handele sich um ein isoliertes Phänomen, als müsse man nur Höcke oder dessen Landesverband aus dem Spiel nehmen, um den völkischen Flügel in der AfD verschwinden zu lassen. Diese Annahme widerspricht jedoch allem, was über die rechtsextremistischen Netzwerke in der Partei bekannt ist. Ob sich die AfD überhaupt durch irgendetwas oder irgendwen auf einen Kurs der Mäßigung bringen lässt, ist derzeit fraglich. Dass dies durch ein Verbot des Landesverbandes Thüringen erfolgen könnte, erscheint jedoch ausgeschlossen.

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13. Juli
FAZ (Politik)

Höckes Landesverband: Kann man die Thüringer AfD verbieten?

Höckes Landesverband : Kann man die Thüringer AfD verbieten? Thüringens Innenminister Georg Maier von der SPD sieht für ein Teilverbot der Höcke-AfD „hohe Erfolgsaussichten“. Die CDU in Erfurt ist dagegen. Und die Nachbarregierung in Sachsen warnt sogar vor dem Versuch. Sollte der thüringische Landesverband der AfD unter Björn Höcke verboten werden? Entsprechende Überlegungen, die zuletzt in der CSU geäußert wurden, sorgen in der Thüringer Landesregierung für eine Kontroverse. Die SPD bejaht den Vorschlag, die CDU lehnt ihn ab. „Ich unterstütze den Vorschlag aus Bayern“, sagt Innenminister Georg Maier der F.A.Z. Maier ist zugleich SPD-Landesvorsitzender in Thüringen, die SPD regiert dort zusammen mit CDU und BSW. Es freue ihn, dass auch in der Union erkannt werde, wie groß die Gefahr für die Demokratie durch die AfD und insbesondere durch deren Thüringer Landesverband sei. „Die AfD unter Höcke ist schon immer die treibende Kraft hin zum Völkischen gewesen und hat nach dem Parteitag in Erfurt noch an Einfluss gewonnen“, sagt Maier. Einen Vorstoß für ein Verbot der Höcke-AfD hält er deshalb nun für besonders aussichtsreich. „Ich bin überzeugt, dass ein Antrag auf ein Teilverbot der Thüringer AfD sehr hohe Erfolgsaussichten bietet.“ Maier ist bislang der einzige Landesinnenminister in Deutschland, der sich für ein Verbot der gesamten AfD starkmacht. In der vergangenen Woche hatte Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef im Bayerischen Landtag, die Debatte neu angestoßen. Man solle überlegen, „zumindest ein Teilverbot“ des Thüringer AfD-Landesverbands nicht auszuschließen. Auch der CSU-Landtagsabgeordnete und ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback hatte dafür plädiert, einen Verbotsantrag begrenzt auf den Thüringer Landesverband vorzubereiten. Der Vorstoß kam überraschend, da sich die CSU wie auch die Mehrheit der CDU bisher gegen ein AfD-Verbot positioniert hatte. Für Maier ist das ein Zeichen, dass sich die Haltungen in der Debatte über ein AfD-Verbot in der Union zugunsten eines Verbots verändern. „Ein Verbotsverfahren würde der AfD nutzen“ Der Thüringer CDU-Fraktionschef Andreas Bühl will seinen Kollegen Holetschek aus Bayern nicht offen kritisieren, widerspricht ihm aber in der Sache deutlich. Der bayerische Fraktionschef habe zwar einen Punkt getroffen, da der Thüringer Landesverband der „extremste Teil“ der AfD und Björn Höcke der „extremste Landesvorsitzende“ sei. „Von einer Verbotsdebatte halte ich dennoch nicht viel, weil wir nicht sicher sein können, dass ein Verbot gelingen wird“, sagt Bühl der F.A.Z. Das politische Problem des Extremismus werde zudem nach einem Verbot bestehen bleiben, weil die AfD-Wähler ja nicht verschwinden, sondern sich politisch neu auf mögliche andere radikale Kräfte orientieren würden. Er befürchte zudem, dass ein Verbotsverfahren der AfD derzeit nutzen würde, „weil ihr Opfernarrativ dadurch noch gestärkt wird“, sagt Bühl. Ähnlich hatte zuletzt auch der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder argumentiert. Eine Diskussion über ein Teilverbot sei „der falsche Weg“, weil sie der AfD derzeit nutzen und ihr einen „Märtyrerstatus“ geben würde, sagte Söder und trat damit dem Vorstoß des Fraktionschefs Holetschek entgegen. Unklar ist die Frage, ob ein Verbot eines Landesverbands verfassungsrechtlich zulässig wäre. Nach Auffassung von Maier ist die Mehrheit der mit dem Thema befassten Juristen der Meinung, dass es von der Verfassung gedeckt sei. Antragsberechtigt für ein Parteiverbot sind die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat. „Um ganz sicher zu sein, sollte man das Bundesverfassungsgerichtsgesetz an einer Stelle dahingehend eindeutig fassen, dass der Antrag auch auf das Verbot eines Landesverbands gestellt werden kann“, sagt Maier. Eine solche Änderung könne mit einfacher Mehrheit im Bundestag beschlossen werden. So könnte man prozessuale Risiken ausschließen. Danach müsste ein Bevollmächtigter eingesetzt werden, der mit Unterstützung der Innenministerkonferenz eine Klageschrift verfassen würde. Die Klage könnte vom Bundesrat eingereicht und von der Bundesregierung und dem Bundestag unterstützt werden. Sachsens Innenminister Schuster warnt vor AfD-Teilverbot Eine ganz andere Sicht vertritt das Innenministerium des Landes Sachsen. Hier ist der Landesverband der AfD ebenfalls wie in Thüringen vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft. Zwar wäre das Verbot eines Landesverbands rein rechtlich grundsätzlich möglich, heißt es aus Dresden, aber das Scheitern eines solchen Antrags wird als noch wahrscheinlicher als im Falle eines Verbotsantrags gegen die Gesamtpartei angesehen. Zudem sei bisher ungeklärt, ob ein Verbotsantrag überhaupt auf einzelne Landesverbände beschränkt werden kann oder ob nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden könne, als „milderes Mittel“ statt zu einem Gesamtverbot einer Partei nur zu einem Teilverbot zu greifen. Eine Landesregierung müsste gleichwohl ihren Antrag über den Bundesrat stellen. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) warnt davor, ein Teilverbot der AfD über den Bundesrat anzustrengen. „Für den Verbotsantrag gegen einen einzelnen Landesverband müsste eine Mehrheit von 15 Bundesländern ohne landeseigene Faktengrundlage und Kenntnisse im Bundesrat dem Antrag eines Landes zustimmen“, sagt Schuster der F.A.Z. Dieses Vorgehen „provoziert geradezu die Vorstellung, dass aus parteipolitischen Gründen auf einen Wettbewerber gezielt wird und nicht präzise juristisch und streng fachlich vorgegangen wurde“. Schuster rät davon ab, „mit verfassungsrechtlich derart hochumstrittenen Seminarfragen am offenen Herzen der Demokratie zu experimentieren“. Es spreche ja für sich, dass von den Bundesländern, die überhaupt infrage kämen, aus fachlichen wie verfassungsrechtlichen Gründen noch keines ein solches Verfahren eingeleitet habe.

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