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Sonntag, 2. August 2026
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Verfassungsbeschwerde - Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen

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2. August
Süddeutsche Zeitung (Wirtschaft)

Klimaziele: Umwelthilfe plant Verfassungsbeschwerde gegen Heizungsgesetz

Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte der Nachrichtenagentur dpa: „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht.“ Im September werde man so weit sein, eine Verfassungsbeschwerde einreichen zu können. Das neue Gesetz wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet. „Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagte Metz. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein. Dieses Verbot ist gefallen.“ Das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass nicht nur Wärmepumpe, Fernwärmeanschlüsse, hybride Heizungsmodelle oder eine Biomasseheizung möglich sind, sondern weiterhin neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen. Voraussetzung ist, dass diese vom 1. Januar 2029 an einen schrittweise zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll anfangs wie bisher bis zu ein Prozent betragen und dann steigen. Allerdings ist unklar, ob diese sogenannte „Biotreppe“ ausreicht, die Biogase in der Menge zur Verfügung stehen – und wie teuer sie dann sind. Der Kern des von der Ampelregierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Heizen macht einen wesentlichen Teil der Emissionen aus Das Risiko hoher Kosten sei für Mieterinnen und Mieter besonders hoch, sagte Metz: „Sie haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird.“ Außerdem sei die „Biotreppe“ auch nur bis 2040 geregelt. „Alles Weitere bleibt offen und unklar.“ Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen: die Verpflichtung zum Schutz natürlicher Lebensgrundlagen für kommende Generationen. „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.“ Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik. „Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen.“ In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. „Davon gehen wir aus.“ Falls die Beschwerde zur Entscheidung angenommen werde, dauere es bei optimistischer Schätzung ein Jahr oder anderthalb Jahre, bis es zu einer Entscheidung komme. „Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig.“ Die Regierung muss die Regeln dann entsprechend verändern. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation aufgeschoben werden. Das Gericht trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern.

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2. August
FAZ (Wirtschaft)

Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen

Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen Bereits vor dem Beschluss des Bundestags gab es verfassungsrechtliche Bedenken gegen das neue Heizungsgesetz. Die Umwelthilfe will nun im September vor Gericht ziehen. Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“ Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, so der offizielle Name, wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet. „Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagte Metz. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein. Dieses Verbot ist gefallen. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz.“ Reform lockert Vorgaben für Ökoenergie-Anteil Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen. Details sind aber unklar. Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte. Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. „Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird“, sagte Metz. „Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen. Die sogenannte Biotreppe, die vorsieht, dass sukzessive über die Jahre Biogase verwendet werden müssen, kann sehr teuer werden, weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.“ „Unbekannte Kosten“ Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.“ Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik. „Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen.“ Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. „Davon gehen wir aus. Bei einer Verfassungsbeschwerde zum Tempolimit war dies zwar nicht der Fall, weil die damaligen Beschwerdeführer nur auf eine einzelne Maßnahme klagten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz aber bezieht sich auf den gesamten Gebäudesektor mit sehr vielen CO₂-Emissionen. Und es bedeutet einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz, der so nicht zulässig ist.“ Falls die Beschwerde zur Entscheidung angenommen werde, dauere es bei optimistischer Schätzung ein Jahr oder anderthalb Jahre, bis es zu einer Entscheidung komme. „Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden.“ Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Das Gericht trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Die Umwelthilfe hatte Verfassungsbeschwerden von jungen Menschen sowie vom Klimawandel Betroffenen aus dem Ausland unterstützt. Der Anwalt Klinger hatte die Klägerinnen und Kläger vertreten.

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2. August
Wirtschaftswoche

Klimaschutz: Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen

Klimaschutz: Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“ Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet. „Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagte Metz. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein wird. Dieses Verbot ist gefallen. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz.“ Reform lockert Vorgaben für Ökoenergie-Anteil Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen - Details sind aber unklar. Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte. Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. „Unbekannte Kosten“ „Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird“, sagte Metz. „Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen. Die sogenannte Biotreppe, die vorsieht, dass sukzessive über die Jahre Biogase verwendet werden muss, kann sehr teuer werden - weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.“ Grundgesetz-Artikel Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.“ Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik. „Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen.“ Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. „Davon gehen wir aus. Bei einer Verfassungsbeschwerde zum Tempolimit war dies zwar nicht der Fall, weil die damaligen Beschwerdeführer nur auf eine einzelne Maßnahme klagten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz aber bezieht sich auf den gesamten Gebäudesektor mit sehr vielen CO2-Emissionen. Und es bedeutet einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz, der so nicht zulässig ist.“ Falls die Beschwerde zur Entscheidung angenommen werde, dauere es bei optimistischer Schätzung ein Jahr oder anderthalb Jahre, bis es zu einer Entscheidung komme. „Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden.“ Klima-Urteil 2021 Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Das Gericht trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Die Umwelthilfe hatte Verfassungsbeschwerden von jungen Menschen sowie vom Klimawandel Betroffenen aus dem Ausland unterstützt. Der Anwalt Klinger hatte die Klägerinnen und Kläger vertreten. Lesen Sie auch: Viele Städte könnten Reiches neue Biogastreppe sabotieren

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2. August
Der Spiegel (Politik)

Heizungsgesetz: Umwelthilfe kündigt Verfassungsbeschwerde an

Umstrittene Änderung Umwelthilfe kündigt Klage gegen Heizungsgesetz an Die Deutsche Umwelthilfe hat angekündigt, das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen zu wollen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte der Nachrichtenagentur dpa: »Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.« Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet. Kritik an »Grüngasquote« »Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden«, sagte Metz. Sie kritisierte etwa, dass mit der Änderung jetzt auch nach 2044 noch Öl- und Gasheizungen erlaubt seien, die vorherige Regelung hatte ein Verbot vorgesehen. Was das neue Gesetz vorsieht: - Außer Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung können weiterhin neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. - Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. - Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine »Grüngasquote« eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu einem Prozent betragen – Details sind aber unklar. - Neu eingebaute Heizungen müssen jetzt nicht mehr mit 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Der Kern des von der Ampelregierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg. Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Zudem gibt es praktische Zweifel. Unklar ist etwa, ob ausreichend Biogas verfügbar sein wird und zu welchem Preis. Auch am ökologischen Nutzen wird gezweifelt. »Unbekannte Kosten« »Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird«, sagte Metz. »Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen.« Die sogenannte Biotreppe, die vorsieht, dass sukzessive über die Jahre Biogase verwendet werden müssen, könne kostspielig werden – weil nicht klar sei, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen würden. »Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.« Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. Dieser besagt, dass der Staat »auch in Verantwortung für die künftigen Generationen« die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. »Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird«, heißt es von der Umwelthilfe, »wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.« So ist der Ablauf In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. »Davon gehen wir aus.« Dann würde es nach optimistischer Schätzung noch ein oder anderthalb Jahre dauern, bis es zu einer Entscheidung komme. »Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden.« Die Umwelthilfe hat bereits mehrfach geklagt, teils mit Erfolg. 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht etwa, der Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz, der Gesetzgeber wurde aufgefordert, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Eine Klimaklage gegen BMW und Mercedes scheiterte dagegen, mit der die Umwelthilfe erreichen wollte, dass die Autobauer nach 2030 keine Neuwagen mehr mit Verbrennungsmotoren verkaufen dürfen. Im heißen Sommer liegt der Gedanke nahe, ein Klimagerät anzuschaffen. Ein Experte der Stiftung Warentest erklärt hier, ob sich das lohnt.

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2. August
Die Welt (Politik)

Umwelthilfe plant Verfassungsbeschwerde gegen Heizungsgesetz

Umwelthilfe plant Verfassungsbeschwerde gegen Heizungsgesetz Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet. Nach Kenntnis des Textes könne man entsprechend reagieren, teilt die Deutsche Umwelthilfe mit. Sie will klagen. Die Deutsche Umwelthilfe hat schon für den Monat September eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz angekündigt. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“ Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Ziel der Klimaneutralität 2045 könne mit diesem Gesetz nicht erreicht werden, sagte Metz. Nach 2044 werde nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein. „Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer werden junge Menschen sein, die in ihrer Lebenszeit noch gravierendere Auswirkungen der Erderhitzung erleben als jetzt. Sie wohnen zur Miete und sind daher auch stark von den Regelungen im Gebäudemodernisierungsgesetz betroffen.“ Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Der Kern des früheren und von der Ampel-Regierung beschlossenen „Heizungsgesetzes“ fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.

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2. August
Handelsblatt

Klimaschutz: Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen

Klimaschutz: Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“ Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz - so der offizielle Name - wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet. „Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagte Metz. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein wird. Dieses Verbot ist gefallen. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz.“ Reform lockert Vorgaben für Ökoenergie-Anteil Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen - Details sind aber unklar. Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte. Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. „Unbekannte Kosten“ „Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird“, sagte Metz. „Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen. Die sogenannte Biotreppe, die vorsieht, dass sukzessive über die Jahre Biogase verwendet werden muss, kann sehr teuer werden - weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.“ Grundgesetz-Artikel Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.“ Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik. „Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen.“ Verwandte Themen Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. „Davon gehen wir aus. Bei einer Verfassungsbeschwerde zum Tempolimit war dies zwar nicht der Fall, weil die damaligen Beschwerdeführer nur auf eine einzelne Maßnahme klagten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz aber bezieht sich auf den gesamten Gebäudesektor mit sehr vielen CO2-Emissionen. Und es bedeutet einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz, der so nicht zulässig ist.“ Falls die Beschwerde zur Entscheidung angenommen werde, dauere es bei optimistischer Schätzung ein Jahr oder anderthalb Jahre, bis es zu einer Entscheidung komme. „Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden.“ Klima-Urteil 2021 Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Das Gericht trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Die Umwelthilfe hatte Verfassungsbeschwerden von jungen Menschen sowie vom Klimawandel Betroffenen aus dem Ausland unterstützt. Der Anwalt Klinger hatte die Klägerinnen und Kläger vertreten.

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