Themen
lage

Montag, 13. Juli 2026
Zurück zur Übersicht

Steuertricks - Banken und Versicherungen drohen nach Cum-Ex- und Cum-Cum-Deals Rückzahlungsforderungen von mehr als 7 Milliarden Euro

Medienspektrum

Links Mitte Rechts
13. Juli
Wirtschaftswoche

BaFin: Cum-Cum und Cum-Ex kosten Finanzbranche sieben Milliarden Euro

BaFin: Cum-Cum und Cum-Ex kosten Finanzbranche sieben Milliarden Euro Banken, Versicherern und Wertpapierdienstleistern drohen nach einer Erhebung der Finanzaufsicht BaFin durch Cum-Cum- und Cum-Ex-Transaktionen Belastungen von mehr als sieben Milliarden Euro. 73 Banken, 21 Versicherer und zwölf Wertpapier-Dienstleister seien nach eigenen Angaben an Cum-Cum- oder Cum-Ex-Steuertricksereien beteiligt gewesen, berichtete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Montag nach einer Umfrage in der Finanzbranche. Mit 4,82 Milliarden Euro entfällt der Löwenanteil davon auf Cum-Cum-Geschäfte. Befragt hatte die BaFin 267 deutsche Banken, 542 Versicherer und 58 Wertpapierinstitute. Bestandsgefährdet sei dadurch derzeit keines der befragten Unternehmen. 59 Prozent der Gesamtbelastung hätten die Institute bereits gezahlt, 41 Prozent seien potenzielle künftige Belastungen, teilte die BaFin weiter mit. Die Rückstellungen der Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen sind aber geringer als die drohenden Belastungen. Für Cum/Cum haben sie 638 Millionen Euro zurückgestellt, für Cum/Ex 288 Millionen. Das kann daran liegen, dass bei Cum/Cum – anders als bei Cum-Ex – noch nicht endgültig geklärt ist, inwieweit diese Steuertricks illegal waren. Bei Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit – also cum – und ohne – ex – Dividendenanspruch. Bei „Cum-Cum“-Transaktionen reichten ausländische Anleger ihre Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an deutsche Banken oder Fonds weiter, die anders als sie keine Kapitalertragsteuer auf die Dividende zahlen mussten. Nach dem Stichtag bekamen sie die Papiere zurück. Als „Belohnung“ erhielten die Inländer einen Teil der Dividende. Das Finanzministerium hatte erklärt, es halte auch „Cum-Cum“-Geschäfte in den meisten Fällen für rechtswidrig. Die BaFin nimmt beim Thema Cum-Cum und Cum-Ex auch die Manager der beteiligten Institute ins Visier. Bei der Umfrage sei auch abgefragt worden, ob es steuerstrafrechtliche Ermittlungen gegen Führungspersonen gebe. Zahlen dazu nannte die Behörde nicht. Sie werde die Ergebnisse aber „wo nötig auch mit Blick auf die Governance, das Steuerrisikomanagement und die Rolle von Einzelpersonen“ unter die Lupe nehmen, hieß es in der Mitteilung.

Artikel lesen
© 2026 Themenlage