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Mittwoch, 22. Juli 2026
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„Wenn der Staat das macht, dann bevormundet er Frauen“, sagt Brosius-Gersdorf

Medienspektrum

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21. Juli
Die Welt (Politik)

„Wenn der Staat das macht, dann bevormundet er Frauen“, sagt Brosius-Gersdorf

„Wenn der Staat das macht, dann bevormundet er Frauen“, sagt Brosius-Gersdorf Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf wirbt für eine Legalisierung der sogenannten Leihmutterschaft. Eine freie Entscheidung ohne wirtschaftlichen Druck habe der Staat zu respektieren. Kritik aus der Union empfindet sie als schlechten Stil. Frauke Brosius-Gersdorf, Verfassungsrechtlerin und ehemalige Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht begrüßt die Debatte um die Legalisierung der sogenannten Leihmutterschaften in Deutschland. „Insofern finde ich das prima, was für eine Debatte hier gerade in Deutschland entstanden ist über das Thema Leihmutterschaft und Eizellenspende“, sagte Brosius-Gersdorf im Nachrichtensender WELT TV. Brosius-Gersdorf wirbt für eine Legalisierung der bisher in der Bundesrepublik verbotenen Leihmutterschaft und begründet das mit einem Recht kinderloser Paare auf Kinder. „Das greift ein in die Freiheit der Menschen, der Paare, die aus sozialen oder medizinischen Gründen auf eine Leihmutterschaft oder eine Eizellspende angewiesen sind, um ein Kind zu bekommen“, sagte sie weiter. Der Staat brauche Gründe, um Leihmüttern und Paaren die Praxis zu verbieten, führte sie aus. Diese sehe sie nicht. Der Schutz der Leihmütter vor Ausbeutung sei kein Argument, wenn eine Frau sich aus eigenem Antrieb für die Austragung eines fremden Kindes entscheide. „Wenn der Staat das macht, dann bevormundet er Frauen“, sagte Brosius-Gersdorf. Auch ein Schutzbedürfnis der auf diese Art gezeugten Kinder könne sie nicht erkennen. „Die Studien, die mir bekannt sind, die die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin umfassend ausgewertet hat, die sagen, dass sich Leihmütterkinder ganz normal entwickeln – körperlich, geistig, seelisch, sozial“, sagte Brosius-Gersdorf. In der von der Ampel-Regierung eingesetzten Kommission hatten sich Wissenschaftler mit der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, der Eizellenspende und der sogenannten altruistischen Leihmutterschaft befasst. Gegen eine mögliche wirtschaftliche Ausbeutung von Leihmüttern müsse der Staat Vorkehrungen treffen, sagte die Juristin. Aber: „Wenn eine Frau über die Risiken und die Belastungen informiert ist, wenn sie das frei von Druck und Zwang macht, wenn es eine selbstbestimmte, autonome Entscheidung ist, dann hat der Staat sie zu respektieren“, sagte Brosius-Gersdorf. Brosius-Gersdorf unterstellt Laschet emotionale Argumente Ähnlich hatte sich die Juristin zuvor in der „Zeit“ geäußert – und war damit unter Unionspolitikern auf Unverständnis gestoßen. „Ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt, das über die Werteordnung der Verfassung wacht“, schrieb CDU-Politiker Armin Laschet. Die Wahl von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin scheiterte im vergangenen Jahr an ethischen Bedenken aus der Unionsfraktion. Brosius-Gersdorf reagierte bei WELT TV auf die Äußerung. „Mein Stil ist es nicht“, sagt die Juristin. „Ich bin Juristin, ich beschäftige mich mit rechtlichen Argumenten. Und ich würde dringend dazu auffordern, dass wir diese Debatte sachlich-juristisch führen, dass wir eine breite gesellschaftliche, politische Debatte anstoßen. So emotionale Wortbeiträge, finde ich, bringen uns da jetzt nicht so ganz groß weiter.“

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21. Juli
Handelsblatt

Pro und Kontra: Leihmutterschaft: Ein ethisches Dilemma

Pro und Kontra: Leihmutterschaft: Ein ethisches Dilemma Berlin. Es ist ein Dilemma, eine heikle Frage ohne richtige Antwort, ein Thema, das die wenigsten kaltlässt. Dass der CDU-Politiker Jens Spahn und sein Mann ihren Kinderwunsch mit Hilfe einer Leihmutter in den USA erfüllten, erregt seit Tagen die Gemüter – aus politischen, aber auch aus ethischen Gründen. Eine offene gesellschaftliche Debatte über Leihmutterschaft sei fällig, findet der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister. Auch er selbst hat keine einfache Antwort, ebenso wenig wie der Ethikrat. Aber: „Man sollte diese Debatte führen“, sagt er dem Deutschlandfunk. „Und man muss halt dann überlegen, welche Güter sich da gegenüberstehen.“ Was also sind die Argumente für eine Zulassung der Leihmutterschaft in Deutschland, die derzeit über das Embryonenschutzgesetz verboten ist? Und was spricht dagegen, die Rechtslage zu ändern? Ein Pro und Kontra. Argumente für die Zulassung Kinderwunsch Ein Leben mit Kindern zu führen, ist für viele Menschen ein Herzenswunsch. Das sei kein „Lifestyle-Problem“, sagt Frister, „sondern dieser unerfüllte Kinderwunsch ist für viele existenziell und kann das Lebensglück bedrohen“. Für ungewollt kinderlose Frauen bleibt auch in Deutschland die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung. Kommt trotzdem keine Schwangerschaft zustande, ist eine Adoption denkbar. Das gilt auch für verheiratete homosexuelle Paare. Eine Leihmutter wäre wohl ohnehin nur für wenige Paare eine Option. Eine Rechtsänderung brächte ihnen einen legalen Weg, einen nachvollziehbaren Lebenstraum zu erfüllen. Der Gesetzgeber könnte dabei klare Vorgaben machen, um alle Beteiligten bestmöglich zu schützen. Mit Blick auf die Kinder prüfte eine von der damaligen Ampel-Koalition eingesetzte Kommission zur Reproduktionsmedizin 2024 die Studienlage und kam zu dem Schluss: „Im Wesentlichen zeigen diese Studien, dass die Kinder nach Leihmutterschaft – ebenso wie die anderen Kinder – insgesamt als wenig auffällig erscheinen.“ Abhängigkeit vom Ausland Derzeit sei es „ein bisschen so, dass die gesamte Gesellschaft da das Problem ins Ausland verlagert“, sagt Frister. Leihmutterschaft ist in mehreren Bundesstaaten der USA zulässig, ebenso in Ländern wie der Ukraine. Wer genug Geld hat, kann diesen Umweg wählen. Die Gesamtkosten in den USA lagen einer Studie zufolge schon 2022 bei bis zu 200.000 Dollar (derzeit rund 175.000 Euro). In der Ukraine gibt es Angebote für etwa 50.000 Euro. Diesen Umweg über das Ausland „finde ich falsch“, sagt die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge. „Gerade im Ausland finden Leihmutterschaften häufig in einem rechtlichen Umfeld statt, das Frauen nur unzureichend vor gesundheitlicher und finanzieller Ausbeutung schützt. Diese soziale Schieflage halte ich für hochproblematisch.“ Leihmütter sind selbstbestimmt Frauen sind selbstbestimmt, sie können für sich selbst entscheiden, ob sie ein Kind für jemand anderen austragen möchten. Das gilt vor allem, wenn sie finanziell unabhängig sind. Die Juristin und ehemalige Kandidatin für das Verfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, drückte es in der „Zeit“ so aus: „Die Union spricht mit dem Verbot der Leihmutterschaft und übrigens auch der Eizellspende in Deutschland Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab. Sie will einen paternalistischen Staat, der am besten weiß, was für Frauen und auch für potenzielle Leihmütter gut ist.“ Die Kommission zur Reproduktionsmedizin empfahl 2024, dass die Zulassung einer „altruistischen“ Leihmutterschaft – ohne Bezahlung – erwogen werden könnte. Bedingung seien Schutz der Leihmutter und des Kindeswohls. Der Gesetzgeber könnte zum Beispiel vorgeben, dass zwischen Leihmutter und Wunscheltern schon vor der Schwangerschaft ein enges Verhältnis bestehen muss. Die SPD-Politikerin Wegge sagt: „Ich persönlich bin deshalb für die Einführung einer altruistischen Leihmutterschaft in engen Grenzen auch in Deutschland.“ Argumente gegen eine Zulassung in Deutschland Gefahr der Ausbeutung Kritikerinnen und Kritiker halten dagegen, dass Geld zwangsläufig immer eine Rolle bei Leihmutterschaft spielt. Eine Erstattung der oft hohen Kosten einer Schwangerschaft und etwaiger Fehlzeiten im Beruf wäre so oder so notwendig. Wie ließe sich überprüfen, ob nicht doch zusätzlich eine Bezahlung fließt? Leisten könnten sich das dann wohl ohnehin nur Wohlhabende. Am Ende stünde eine Kommerzialisierung des Kinderkriegens. Die CDU-Abgeordnete Mechthild Heil sprach in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ von einem „ausbeuterischen System zwischen Kaufeltern und Leihmüttern“ und betonte: „Ich lehne den Kauf von Kindern und damit die Leihmutterschaft ab.“ Die Linken-Politikerin Kathrin Gebel sagt es so: „Unter kapitalistischen Bedingungen droht die Schwangerschaft zur Ware zu werden.“ Medizinische Risiken für Leihmütter Grundsätzlich werden zwei Formen der Leihmutterschaft unterschieden: In manchen Fällen stammt die Eizelle von der Leihmutter selbst, häufiger jedoch wird eine fremde Eizelle mit Spermien des künftigen Vaters befruchtet. Der daraus entstandene Embryo wird dann der Leihmutter eingepflanzt. Bei dieser sogenannten Xenogravidität sind Mutter und Kind nicht miteinander verwandt. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) spricht in einer Stellungnahme von einem deutlich erhöhten Risiko etwa für Frühgeburt und Präeklampsie. Letztere Komplikation – oft Schwangerschaftsvergiftung genannt – tritt meist in der zweiten Schwangerschaftshälfte auf und geht mit Bluthochdruck und Organschädigung einher. Nach einer Präeklampsie hätten Frauen ein lebenslang erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Daher sieht die Fachgesellschaft die Praxis der Leihmutterschaft kritisch, wie die 2. Vizepräsidentin, Barbara Schmalfeldt, betont. Allerdings gebe es dazu bislang keine Langzeitstudien, betont die Expertin vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Verwandte Themen Emotionale und rechtliche Risiken Bundesfamilienministerin Karin Prien, selbst Mutter von drei Söhnen, brachte noch einen Aspekt in die Debatte: In den neun Monaten einer Schwangerschaft baue man eine starke Bindung zu dem Kind auf, sagte die CDU-Politikerin dem Portal „The Pioneer“. „Das muss unendlich schwer sein. Ich kann mir das persönlich ehrlicherweise nicht vorstellen.“ Wenn eine solche Bindung entsteht und sich eine Leihmutter nach der Geburt gegen eine Abgabe des Babys entscheidet, was ist dann das Beste für das Kind? Ohnehin kann die rechtliche Beziehung zwischen Leihmutter, Kind und Wunscheltern kompliziert werden. Rechtlich gesehen ist grundsätzlich die Frau die Mutter, die das Kind zur Welt bringt, wie es im Kommissionsbericht von 2024 heißt. Ist die Leihmutter verheiratet, wäre deren Ehemann der Vater des Kindes. Ein „Wunschvater“ könnte dies anfechten, wenn er der genetische Vater ist. Ist die Leihmutter nicht verheiratet, kann der „Wunschvater“ mit ihrer Zustimmung rechtlich als Elternteil anerkannt werden. Im Streitfall endet das vor Gericht.

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21. Juli
ZDF heute

Ethikrat: Probleme bei Kinderwunsch "ins Ausland verlagert"

Doppelmoral bei Leihmutterschaft?:Ethikrat: Probleme bei Kinderwunsch "ins Ausland verlagert" Das Thema Leihmutterschaft ist mit dem Rücktritt von Jens Spahn in der Mitte der deutschen Gesellschaft angekommen - der Ruf nach einer breiten Debatte darüber wird immer lauter. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, fordert eine offene gesellschaftliche Debatte über die Leihmutterschaft. Der Rechtswissenschaftler sagte im Deutschlandfunk: Wenn man die Debatten nicht führt, wird das Problem latent immer bleiben. Helmut Frister, Deutscher Ethikrat "Man sollte diese Debatte führen, und man muss halt dann überlegen, welche Güter sich da gegenüberstehen", sagte Frister weiter. Nicht nur für gleichgeschlechtliche Paare ein Thema Das sei auf der einen Seite der unerfüllte Kinderwunsch von nicht nur homosexuellen männlichen Paaren, sondern auch von Frauen, die aus medizinischen Gründen selbst kein Kind austragen könnten. Sie könnten sich diesen Kinderwunsch nur mittels Leihmutter erfüllen. Nachdem Unions-Fraktionschef Spahn wegen Kritik an seiner Vaterschaft durch eine Leihmutter zurückgetreten ist, berät die CDU über das weitere Vorgehen. Merz deutete eine Kabinettsumbildung an. 20.07.2026 | 0:28 min"Und das ist auch nichts, was ein Lifestyle-Problem wäre, sondern dieser unerfüllte Kinderwunsch ist für viele existenziell und kann das Lebensglück bedrohen", sagte Frister. Auf der anderen Seite müssten zum einen die potenziellen Leihmütter geschützt und zum anderen überlegt werden, was das für das Kindeswohl bedeute. Ethikrat: Diskussion zeigt Doppelmoral der Gesellschaft Die Diskussion nach dem Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) zeigt aus Sicht Fristers die Doppelmoral der Gesellschaft. Einerseits sei im Inland nicht nur die Leihmutterschaft verboten, sondern auch die Eizellspende. Andererseits werde sehr großzügig toleriert, insbesondere bei der Eizellspende, dass eben Frauen und Paare ins Ausland gehen, um auf diese Weise ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Es ist ein bisschen so, dass die gesamte Gesellschaft da das Problem ins Ausland verlagert. Helmut Frister, Deutscher Ethikrat Ganz unabhängig vom sehr schwierigen Problem der Leihmutterschaft besteht im Bereich der Fortpflanzungsmedizin insgesamt nach den Worten des Ethikrat-Chefs ein deutlicher Modernisierungsstau. "Wir müssen, glaube ich, an das Problem der Eizellspende wirklich ran." Und eine Embryonenspende sei zwar theoretisch möglich, deren Rechtsfolgen seien aber völlig ungeregelt. Jens Spahn gibt den Unionsfraktionsvorsitz ab, nach viel Kritik rund um die Leihmutterschaft seines Kindes. ZDF-Korrespondent Wulf Schmiese ordnet ein, wie es nun weitergehen könnte. 18.07.2026 | 1:54 minEs gibt also da eine Menge Modernisierungsbedarf. Helmut Frister, Deutscher Ethikrat Eine Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Konkret verboten sind die Vermittlung einer Leihmutterschaft und die ärztliche Behandlung sowie das Einsetzen einer Eizelle und die gesamte ärztliche Begleitung des Prozesses. Allerdings machen sich sogenannte Wunscheltern, die eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen, selbst nicht strafbar. Nach der Debatte um die Leihmutterschaft hat Unions-Fraktionschef Spahn seinen Rücktritt bekannt gegeben. Bundeskanzler Merz hatte ihn zuvor zu diesem Schritt aufgefordert. 18.07.2026 | 2:37 minGrüne: Debatte im Parlament führen Die Fraktionschefin von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, sprach sich im rbb24 Inforadio dafür aus, die Debatte über Leihmutterschaft im Parlament zu führen. Haßelmann verwies auf den Bericht einer Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die die Ampelkoalition eingesetzt hatte. Darin werde dem Gesetzgeber empfohlen, Leihmutterschaft in bestimmten Fällen zuzulassen: Die Expertenkommission habe zu den wirklich komplexen Fragen der Eizellspende und Leihmutterschaft Positionen vorgelegt, und ich fände es wichtig, dass der Bericht nicht in der Schublade verschwindet, sondern wir als Parlament uns den noch mal vornehmen und darüber sprechen. Britta Haßelmann, Fraktionschefin Bündnis 90/ Die Grünen Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) geht nicht davon aus, dass ihre Partei ihre ablehnende Haltung beim Thema Leihmutterschaft ändern wird. Auf die Frage, ob sich die Position der CDU in naher Zukunft liberalisieren könnte, verwies Prien im Gespräch mit dem Portal Politico auf den verschärften Parteitagsbeschluss vom Februar. Demnach sei nicht nur die gewerbliche, sondern auch die sogenannte altruistische Leihmutterschaft mit dem Werteverständnis der CDU unvereinbar. Die CDU/CSU-Bundesfraktion entscheidet am 29. Juli in einer Sondersitzung über die Nachfolge von Jens Spahn. Das kündigte Bundeskanzler Merz in einer Sitzung des CDU-Präsidiums an. 20.07.2026 | 0:27 minPrien: Kurskorrektur bei CDU kaum vorstellbar Eine Kurskorrektur schloss Prien aus: "Das kann ich mir kaum vorstellen." Die CDU-Politikerin zeigte sich aber offen dafür, das Embryonenschutzgesetz und die Altersgrenze von 40 Jahren bei Adoptionen noch einmal unter die Lupe zu nehmen. Allerdings nicht in so einer aufgeheizten Situation. Karin Prien (CDU), Bundesfamilienministerin Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen in der SPD hat sich beim Thema Leihmutterschaft noch nicht positioniert. Die Meinungsbildung sei noch nicht abgeschlossen, sagte die Co-Vorsitzende Ulrike Häfner den Funke-Zeitungen. Jens Spahn wurde mithilfe einer Leihmutter in den USA Vater - und stürzte darüber. Die Rekonstruktion: empörte Mails, ein Ultimatum von Merz und eine Lawine aus den eigenen Reihen. 18.07.2026 | 17:45 minLinke: Finanzielles Ungleichgewicht als Aspekt Auch in der Linksfraktion im Bundestag verweist man auf ein mögliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen Leihmutter und den Paaren, die Eltern werden wollen. Die frauenpolitische Sprecherin Kathrin Gebel sieht auch altruistische Varianten kritisch: "Gesundheitliche Risiken, Abhängigkeiten und familiärer Druck" verschwänden nicht automatisch, nur weil offiziell kein Geld fließe, so Gebel. Wichtiger Hinweis in eigener Sache Wer bei Google etwas sucht, bekommt neben den Suchergebnissen auch eine Box mit Schlagzeilen angezeigt. 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21. Juli
Deutschlandfunk

Nach Spahn-Rücktritt - Medizinethiker Kreß wünscht sich sachliche Debatte über Leihmutterschaft

Es sei auf jeden Fall günstiger, wenn man den Sachverhalt angemessen im Inland regele, als dass man die interessierten Personen ans Ausland verweise. Dort müssten diese dann unter Umständen Bedingungen hinnehmen, die ethisch fragwürdig oder sogar problematisch sind. Der Kinderwunsch als solcher sei zunächst einmal legitim, sagte Kreß. Bei einer medizinischen oder biologischen Indikation könne es auch vertretbar erscheinen, eine Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen. Die Fortpflanzungsfreiheit einer jeden Person müsse dabei in Ausgleich gebracht werden mit dem Wohl des Kindes und dem der austragenden Frau. Leihmutterschaft - Ausbeutung oder Grundrecht? Die Mainzer Rechtswissenschaftlerin Friederike Wapler sagte, das Thema Leihmutterschaft berge ein Potenzial für Ausbeutung. "Wichtig wäre eine rechtssichere Lösung auch mit Blick auf die europäische Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union", sagte sie dem epd. Es müsse sichergestellt sein, dass nicht Frauen aus Ländern mit einem niedrigeren Einkommensniveau wie Rumänien nach Deutschland einreisten und hier die Leihmutterschaften machten.“ Die Potsdamer Rechtswissenschaftlerin Brosius-Gersdorf sagte der Zeitung "Die Zeit", sie finde es bedauerlich, dass Spahn nicht die Debatte um Leihmutterschaft in Deutschland noch einmal eröffnet habe. Sie warb für eine liberale Lösung. Ein staatliches Verbot der Leihmutterschaft sei ein Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Paare. Dafür sehe sie keine sachliche Rechtfertigung, sagte die ehemalige Kandidatin als Richterin am Bundesverfassungsgericht. Diese Nachricht wurde am 21.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

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20. Juli
Deutschlandfunk

Nach Spahn-Rücktritt - Debatte um Leihmutterschaft in Geistes- und Rechtswissenschaft

Es sei auf jeden Fall günstiger, wenn man den Sachverhalt angemessen im Inland regele, als dass man die interessierten Personen ans Ausland verweise. Dort müssten diese dann unter Umständen Bedingungen hinnehmen, die ethisch fragwürdig oder sogar problematisch sind. Der Kinderwunsch als solcher sei zunächst einmal legitim, sagte Kreß. Bei einer medizinischen oder biologischen Indikation könne es auch vertretbar erscheinen, eine Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen. Die Fortpflanzungsfreiheit einer jeden Person müsse dabei in Ausgleich gebracht werden mit dem Wohl des Kindes und dem der austragenden Frau. Leihmutterschaft - Ausbeutung oder Grundrecht? Die Mainzer Rechtswissenschaftlerin Friederike Wapler sagte, das Thema Leihmutterschaft berge ein Potenzial für Ausbeutung. "Wichtig wäre eine rechtssichere Lösung auch mit Blick auf die europäische Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union", sagte sie dem epd. Es müsse sichergestellt sein, dass nicht Frauen aus Ländern mit einem niedrigeren Einkommensniveau wie Rumänien nach Deutschland einreisten und hier die Leihmutterschaften machten.“ Die Potsdamer Rechtswissenschaftlerin Brosius-Gersdorf sagte der Zeitung "Die Zeit", sie finde es bedauerlich, dass Spahn nicht die Debatte um Leihmutterschaft in Deutschland noch einmal eröffnet habe. Sie warb für eine liberale Lösung. Ein staatliches Verbot der Leihmutterschaft sei ein Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Paare. Dafür sehe sie keine sachliche Rechtfertigung, sagte die ehemalige Kandidatin als Richterin am Bundesverfassungsgericht. Diese Nachricht wurde am 21.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

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20. Juli
Deutschlandfunk

Nach Spahn-Rücktritt - Debatte um Leihmutterschaft in Geistes- und Rechtswissenschaft

Das betreffe nicht nur die Leihmutterschaft, sondern vor allem auch die Eizellspende. In Deutschland sei beides verboten, aber man toleriere, dass Deutsche dafür ins Ausland gingen. Frister sprach sich dafür aus, zumindest die Eizellspende zu legalisieren, unter der Bedingung, dass nicht dafür bezahlt wird. Medizinethiker Kreß: Durch Legalisierung in Deutschland problematische Bedingungen im Ausland vermeiden Der Bonner Medizinethiker Hartmut Kreß wünscht sich eine sachliche Debatte über eine teilweise Legalisierung der nicht kommerziellen Leihmutterschaft in Deutschland. "Offenkundig ist ein gewisser Bedarf vorhanden", sagte Kreß dem epd. Es sei auf jeden Fall günstiger, wenn man den Sachverhalt angemessen im Inland regele, als dass man die interessierten Personen ans Ausland verweise. Dort müssten diese dann unter Umständen Bedingungen hinnehmen, die ethisch fragwürdig oder sogar problematisch sind. Der Kinderwunsch als solcher sei zunächst einmal legitim, sagte Kreß. Bei einer medizinischen oder biologischen Indikation könne es auch vertretbar erscheinen, eine Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen. Die Fortpflanzungsfreiheit einer jeden Person müsse dabei in Ausgleich gebracht werden mit dem Wohl des Kindes und dem der austragenden Frau. Leihmutterschaft - Ausbeutung oder Grundrecht? Die Mainzer Rechtswissenschaftlerin Friederike Wapler sagte, das Thema Leihmutterschaft berge ein Potenzial für Ausbeutung. "Wichtig wäre eine rechtssichere Lösung auch mit Blick auf die europäische Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union", sagte sie dem epd. Es müsse sichergestellt sein, dass nicht Frauen aus Ländern mit einem niedrigeren Einkommensniveau wie Rumänien nach Deutschland einreisten und hier die Leihmutterschaften machten.“ Die Potsdamer Rechtswissenschaftlerin Brosius-Gersdorf sagte der Zeitung "Die Zeit", sie finde es bedauerlich, dass Spahn nicht die Debatte um Leihmutterschaft in Deutschland noch einmal eröffnet habe. Sie warb für eine liberale Lösung. Ein staatliches Verbot der Leihmutterschaft sei ein Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Paare. Dafür sehe sie keine sachliche Rechtfertigung, sagte die ehemalige Kandidatin als Richterin am Bundesverfassungsgericht. Diese Nachricht wurde am 20.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

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