17. Juli FAZ (Wirtschaft)
Urteil aus Karlsruhe: Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich Klimaanlage einbauen
Urteil aus Karlsruhe : Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich Klimaanlage einbauen
Haben Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, auf ihrem Balkon ein sogenanntes Klima-Splitgerät einbauen zu lassen? Eigentümer hatten geklagt, nachdem ihnen der Einbau nicht gestattet worden war. Nun gibt es ein Urteil.
Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich von der Eigentümergemeinschaft verlangen, dass ihnen der Einbau eines Klima-Splitgeräts mit Außengerät auf dem Balkon erlaubt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Rechte der anderen Eigentümer nicht übermäßig beeinträchtigt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Dass die Klimaanlage später Geräusche macht, spielt für die Erlaubnis keine Rolle.
„Der Betrieb einer Klimaanlage ist in gewissen Grenzen hinzunehmen“, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner bei der Urteilsverkündung. Grundsätzlich müssen bauliche Veränderungen wie feste Splitklimaanlagen, für die durch die Fassade gebohrt wird, durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft erlaubt werden.
Klimaanlagen werden angesichts immer heißerer Sommer für viele Menschen attraktiver. Die wichtigsten Hintergründe:
Welche Arten von Klimaanlagen gibt es?
Wer sich eine Klimaanlage anschaffen will, kann grundsätzlich zwischen zwei Arten wählen. Ein Kompaktgerät, auch Monoblock genannt, ist mobil und wird an eine Steckdose angeschlossen. Über einen Schlauch wird die warme Luft etwa durch ein offenes Fenster raustransportiert.
Sogenannte Splitgeräte bestehen hingegen aus zwei Teilen: In einer Inneneinheit wird die Raumluft abgekühlt, über eine Außeneinheit wird die Wärme abgegeben. Die Außeneinheit wird dabei fest an der Außenwand des Gebäudes montiert. Die Wand muss dafür durchbohrt werden.
Worum geht es in Karlsruhe?
Der BGH hat am Freitag über eine Klage von Wohnungseigentümern aus Berlin entschieden, die auf ihrem Balkon ein Klima-Splitgerät einbauen wollen. Ihr Antrag wurde bei einer Eigentümerversammlung aber abgelehnt. Sie zogen daraufhin vor Gericht, am Landgericht Berlin II zuletzt mit Erfolg. Der Einbau habe für die anderen Eigentümer keine Beeinträchtigung zur Folge, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehe, erklärten die Richter zur Begründung.
Wie argumentiert die Gemeinschaft?
Die Wohnungseigentümergemeinschaft legte gegen die Berliner Entscheidung Revision ein. Sie kritisiert unter anderem, es bestünde angesichts der allgemein bekannten Auswirkungen des Betriebs von Klimaanlagen, wie etwa Geräusche, Kondenswasser oder Abluftwärme, die ernsthafte Möglichkeit der Minderung des Miet- oder Verkaufswerts der benachbarten Wohnungen. Das Landgericht meinte aber, es dürften nur Auswirkungen, die unmittelbar mit dem Einbau der Klimaanlage verbunden sind, eine Rolle spielen – und nicht die des Gebrauchs.
Wie hat der BGH in der Vergangenheit entschieden?
Die Begründung erinnert an eine Entscheidung des BGH aus dem vergangenen Jahr. Damals hatte die Mehrheit einer Eigentümergemeinschaft dem Einbau der Klimaanlage zugestimmt, eine einzelne Eigentümerin zog dagegen vor Gericht – am Ende aber ohne Erfolg. In seinem Urteil stellte das höchste deutsche Zivilgericht klar: Bei der Frage, ob der Beschluss gültig ist, komme es nur auf die unmittelbaren baulichen Auswirkungen an. Befürchtete Lärmstörungen durch den späteren Gebrauch des Geräts dürfen hingegen keine Rolle spielen.
Wie verbreitet sind Klimaanlagen in Deutschland?
In Deutschland haben rund 17 Prozent der Menschen eine Klimaanlage zu Hause, wie eine repräsentative Yougov-Umfrage zeigt. 20 Prozent planen demnach, sich eine zuzulegen. Der Anteil ist damit innerhalb eines Jahres deutlich gestiegen. Im Juli 2025 planten 10 Prozent, sich eine anzuschaffen, 15 Prozent besaßen bereits eine.
Der Absatz von Raumklimageräten, meist Split-Klimaanlagen, stieg nach Angaben des Fachverbands Gebäude-Klima zwischen 2023 und 2025 von rund 260.000 auf 320.000 Stück. Für 2026 liegen noch keine Zahlen vor, weiteres Wachstum wird aber erwartet. In vielen Geschäften sind Ventilatoren und Kühlgeräte derzeit nach den vergangenen heißen Sommerwochen vergriffen.