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Samstag, 15. August 2026
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Frankreich - Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige

Medienspektrum

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14. August
taz (Öko & Co)

Social-Media-Nutzung in Frankreich: Verfassungsgericht kippt Social-Media-Verbot

Social-Media-Nutzung in Frankreich: Verfassungsgericht kippt Social-Media-Verbot Das Oberste Gericht hält ein Zugangsverbot für Jugendliche unter 15 Jahren für nicht verfassungskonform. Für Präsident Macron ist das ein Rückschlag. Frankreichs Regierung hatte nach Australien weltweit eine Pionierrolle beim Schutz der Jugendlichen vor einer Abhängigkeit von Netzwerkplattformen spielen wollen. Doch das vom Parlament verabschiedete Gesetz, das unter 15-Jährigen den Zugang verbieten sollte, ist vom Verfassungsgericht am Freitag für ungültig erklärt worden. Für die neun „Weisen“ des Conseil constitutionnel (Verfassungsrat) ist diese Restriktion nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dessen Devise lautet „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Den Jugendlichen zu untersagen, ihre Zeit mit Tiktok, Instagram, Snapchat, Facebook und anderen Anbietern von (möglicherweise gefährlichen oder schädlichen) Internetinhalten zu vergeuden, stellt für die Verfassungsrichter einen „unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung“ der betroffenen Minderjährigen dar. Zudem sei das Verbot zu pauschal gefasst, weil mit der allgemeinen Definition für die Jugendlichen auch der Zugang zu Netzwerken gesperrt würde, deren Risiken für die Gesundheit und Sicherheit keineswegs belegt seien. Im Gesetz sei nicht präzisiert worden, ob und in welcher Weise die Eltern ihren Kindern punktuell oder teilweise den Zugriff auf diese Plattformen erlauben könnten. Das Verfassungsgericht macht zudem ein rechtliches Problem bei der Umsetzung einer Alterskontrolle geltend, denn logischerweise müssten alle über 15-Jährigen irgendwie beweisen, dass sie alt genug für den Zugang zu den Netzwerken seien. Dies belegen zu müssen, wäre laut des Urteils ein inakzeptabler Eingriff in das Recht (der Erwachsenen) auf die Privatsphäre. Die bisher im Internet existierenden Alterskontrollen (beispielsweise mit Kreditkarten, Fotos von Ausweisen oder Fotos von sich selber) scheinen die Verfassungsrichter nicht überzeugt zu haben. Mit deutlicher Mehrheit Das Gesetz war am 21. Juli von den Abgeordneten der Nationalversammlung mit einer deutlichen Mehrheit angenommen worden. Die Fraktion der Linkspartei La France insoumise, die gegen das Verbot in der vorgelegten Form war, hatte unmittelbar darauf eine Verfassungsklage eingereicht. Staatspräsident Emmanuel Macron hatte den gesetzlichen Versuch, die Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen aus den Netzwerken oder einer Abhängigkeit zu schützen, zur Priorität erklärt. Das Verfassungsgerichtsurteil ist jetzt für ihn ein Rückschlag, den er so nicht hinnehmen will. Er hat seinen Premierminister Sébastien Lecornu sogleich beauftragt, eine neue Version zu verfassen, die den Einwänden der Verfassungsrichter und dem rechtlichen Rahmen der EU Rechnung trägt. Macron hofft, dass so der von ihm gewollte Schutz der Minderjährigen trotz des Vetos der Verfassungshüter noch vor dem Ende seiner Präsidentschaft im Mai 2027 in Kraft treten könnte. Vorerst aber dürfen auch Jugendliche unter 15 in Frankreich ohne staatliche Einschränkung weiter einen Großteil ihrer Zeit auf Tiktok, Snapchat oder Instagram verbringen. Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen meistkommentiert

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14. August
Süddeutsche Zeitung (Politik)

Kinder- und Jugendschutz: Französischer Verfassungsrat kippt Altersgrenze für soziale Medien

Die ganze Eile hat nichts gebracht, am Ende war sie vielleicht sogar kontraproduktiv. Das französische Verfassungsgericht hat das kürzlich verabschiedete Nutzungsverbot von sozialen Medien für Minderjährige unter 15 Jahren abgelehnt. Es hätte am 1. September, zum Ende der Sommerferien der Schulen, in Kraft treten sollen. Emmanuel Macron war dieser Termin wichtig: Frankreichs Präsident wird im kommenden Frühling nach zehn Jahren abtreten – und dieses Verbot war ihm immer ein besonderes Anliegen. Die „Sages“, die Weisen, wie die Franzosen ihre Verfassungsrichter nennen, sind jedoch zum Schluss gelangt, dass vor allem Artikel 1 viel zu weit gehe und das Verbot einen „unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit“ darstelle. Und ohne Artikel eins ist das Gesetz de facto leer. Natürlich sei es zu begrüßen, schreibt das Gericht in einem Kommuniqué, dass die Kinder geschützt würden vor den Gefahren auf den Plattformen im Netz. Doch die Maxime des Kindeswohls dürfe nicht über ein alles umfassendes, undifferenziertes Verbot verfolgt werden. Tatsächlich war schon während der Debatte im Parlament der Vorwurf laut geworden, das Gesetz sei in der Eile fahrig und allzu pauschal formuliert worden und habe viele Fragen offengelassen – etwa: Sind alle Plattformen gemeint? Oder nur die populären Netzwerke Tiktok, Snapchat und Instagram? Am Ende war nicht einmal klar, ob die Minderjährigen dadurch auch von klassischen Messengerdiensten für die Kommunikation ausgeschlossen gewesen wären, womit wohl auch viele Eltern ihre Mühe gehabt hätten. Die Verfassungsrichter monieren, dass die Eltern unter diesem Gesetz gar keine Möglichkeit hätten, Ausnahmen für ihre Kinder zu beschließen. Das Präsidialamt reagiert umgehend – und trotzig Noch etwas missfiel ihnen: Das Gesetz sah vor, dass alle Nutzer der sozialen Medien eine Alterskontrolle hätten durchlaufen müssen – auch volljährige. Das verstoße aber gegen das Prinzip der Privatsphäre. Und auch hier waren die Formulierungen viel zu umfassend: Es fehlten konkrete Bedingungen, wie eine solche Kontrolle vorgenommen würde und wie sichergestellt wäre, dass die Plattformen die Informationen der Identitätspapiere nicht missbrauchten. Der Verfassungsrat war von gemäßigt linken und radikal linken Abgeordneten angerufen worden. Und nun? Nur Minuten nachdem der Beschluss der „Weisen“ bekannt geworden war, verbreitete das Palais de l'Élysée, das Präsidialamt, auch schon eine Pressemitteilung dazu – eine trotzige. Der Rat habe das Gesetz zum Schutz der Minderjährigen „kritisiert“, heißt es da. Weltweit hätten bereits dreißig Länder die „Initiative Frankreichs“ aufgenommen und strebten ein solches Verbot an. Das Élysée blendet dabei die Tatsache aus, dass Australien deutlich vorher dran war: Dort gilt bereits seit Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige. Aus Australien hört man, das Verbot lasse sich ganz leicht umgehen, 85 Prozent Minderjährige nutzten die sozialen Medien, wie sie das schon davor getan hatten. Wahr ist dagegen, dass Macron mit seinem entschlossenen Vorgehen eine Vorreiterrolle in der Europäischen Union einnahm und diese wahrscheinlich auch animierte, eine harmonische Lösung für alle 27 Länder zu suchen. Macron, dem in seinen zwei Amtszeiten als Präsident nur wenige große Reformen gelungen sind, möchte diese unbedingt retten. Er habe Premierminister Sébastien Lecornu beauftragt, „so schnell wie möglich einen rechtlich fundierten Gesetzestext auszuarbeiten, der sowohl die Entscheidung des Verfassungsrats als auch den europäischen Rechtsrahmen berücksichtigt“. Allerdings hat Macron nun die terminlichen Ambitionen deutlich reduziert. Für den Schulbeginn reicht es natürlich nicht mehr, das Parlament ist schließlich zur selben Zeit in den Ferien wie alle anderen auch. Jetzt heißt es, die Entschlossenheit des Präsidenten, diese Reform „bis Frühling 2027“ umzusetzen, sei ungebrochen. Vorausgesetzt, es ist dann robust genug, um auch den Ansprüchen des Verfassungsrats zu entsprechen.

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14. August
Tagesschau

Niederlage für Macron: Social-Media-Verbot gekippt

Niederlage für Macron Social-Media-Verbot in Frankreich gekippt Erst vor Kurzem stimmten Frankreichs Nationalversammlung und Senat für die Einschränkung sozialer Medien für Minderjährige. Nun hat der Verfassungsrat das Vorhaben kassiert - ein Rückschlag auch für Präsident Macron. Der französische Verfassungsrat hat ein geplantes Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gekippt. Das gesetzliche Verbot stelle "einen unverhältnismäßigen Eingriff" in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Betroffenen dar, entschied der Verfassungsrat. Die französische Nationalversammlung und der Senat hatten im Juli mit breiter Mehrheit für das Gesetz gestimmt. Es sollte auf Wunsch von Präsident Emmanuel Macron ursprünglich schon nach den Sommerferien, also am 1. September, in Kraft treten. Macron kündigt Überarbeitung an Für Macron bedeutet die Entscheidung eine schwere politische Niederlage. Er hatte sich vehement für das Social-Media-Verbot ausgesprochen und sein Land zum Vorreiter in Europa machen wollen. In einer ersten Reaktion auf das Urteil erklärte das Präsidialamt, Macron werde Ministerpräsident Sébastien Lecornu damit beauftragen, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Macron sei entschlossen, die Reform vor dem Frühjahr 2027 in Kraft treten zu lassen. Der Verfassungsrat erkannte in seinem Urteil zwar "die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Schutz des Kindeswohls" an. Er wies jedoch darauf hin, dass das sehr weit gefasste Verbot "sich auf Online-Kommunikationsdienste beziehen könnte, bei denen die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Minderjährigen nicht nachgewiesen sind". Das Gesetz sei auch ein Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens, da es zwangsläufig dazu führe, dass jede Person - auch volljährige Nutzer - ihr Alter nachweisen müssten, bevor sie auf Dienste zugreifen. Dafür fehlt nach Einschätzung des französischen Verfassungsrates bislang eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Frankreich war EU-Vorreiter Das geplante Gesetz sah vor, dass Kinder von Onlinediensten wie TikTok, Snapchat, X und Instagram ferngehalten werden sollen, ebenso von Videoplattformen wie YouTube, Messengern und bestimmten Onlinevideospielen. Außerdem sah es eine Ausweitung des Verbots von Mobiltelefonen in Schulen vor. Zu dieser Bestimmung äußerte sich der Verfassungsrat in seiner Entscheidung nicht. Frankreich hatte als erstes Land in der Europäischen Union ein solches Social-Media-Verbot beschlossen. Mehrere Mitgliedsländer, darunter Spanien, Griechenland und Österreich, planen ebenfalls ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter. In Deutschland legte eine Expertenkommission der Bundesregierung Ende Juni ein umfangreiches Paket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt vor. Weltweit gelten in Australien, Brasilien, Indonesien und einigen weiteren Ländern bereits Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche. Mit Informationen von Cai Rienäcker, ARD-Studio Paris

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14. August
FAZ (Politik)

„Unverhältnismäßig“: Französischer Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige

„Unverhältnismäßig“ : Französischer Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige Die Bestimmungen des Verbots seien ein „unverhältnismäßiger Eingriff“ in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit von Minderjährigen, sagen die Richter. Der französische Verfassungsrat hat das Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gekippt. Das Gremium erklärte am Freitag, dass die Bestimmungen eines von der französischen Nationalversammlung beschlossenen Gesetzes „einen unverhältnismäßigen Eingriff“ in die „Meinungs- und Kommunikationsfreiheit von Minderjährigen“ darstellten. Die Richter, die über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen wachen, beklagten in ihrer Entscheidung insbesondere, dass das beschlossene Verbot „ein generelles Zugangsverbot zu sozialen Netzwerken für alle Minderjährigen unterhalb einer bestimmten Altersgrenze einführt, ohne zwischen den betroffenen Diensten zu unterscheiden“. Macron will Gesetzentwurf überarbeiten lassen Die französische Nationalversammlung und der Senat hatten im Juli mit breiter Mehrheit das Gesetz verabschiedet. Es sollte ursprünglich schon am 1. September in Kraft treten. Gegen das beschlossene Gesetz hatten die beiden Linksparteien LFI und Sozialisten geklagt. Der Verfassungsrat gab den Klägern in allen Punkten recht. Er berief sich dabei auf die von der französischen Verfassung garantierte Meinungsfreiheit. Der Verfassungsrat erkannte in seiner Entscheidung „die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Schutz des Kindeswohls“ an. Zugleich wies er darauf hin, dass das sehr weit gefasste Verbot „sich auf Kommunikationsdienste beziehen könnte, bei denen die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Minderjährigen nicht nachgewiesen sind“. Der französische Präsident Emmanuel Macron beauftragte nach der Entscheidung des Verfassungsrats Premierminister Sébastien Lecornu, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Macron sei entschlossen, die Reform vor dem Frühjahr 2027 in Kraft treten zu lassen, erklärte der Élysée-Palast in einer Mitteilung am Freitagnachmittag. Frankreich ist das erste Land in Europa, das ein Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche beschlossen hat. Ziel des Gesetzes ist es, gesundheitsschädliche Auswirkungen der Netzwerke auf Heranwachsende zu vermeiden. Laut der nationalen Gesundheitsbehörde schadet die Nutzung der mentalen Gesundheit von Jugendlichen erheblich. Weltweit gelten in Australien, Brasilien, Indonesien und einigen weiteren Ländern bereits Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche.

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14. August
Die Welt (Politik)

Französischer Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige

Französischer Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige Der Verfassungsrat stoppt Emmanuel Macrons Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige – der Schutz der Meinungsfreiheit wiegt vor dem Schutz vor TikTok, Instagram und Snapchat. Der französische Verfassungsrat hat das im Juli vom Parlament beschlossene Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gekippt. Das gesetzliche Verbot stelle „einen unverhältnismäßigen Eingriff“ in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Betroffenen dar, entschied der Verfassungsrat am Freitag. Die französische Nationalversammlung und der Senat hatten im Juli mit breiter Mehrheit für das Gesetz gestimmt. Es sollte ursprünglich schon am 1. September in Kraft treten. Der Verfassungsrat erkennt zwar „die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Schutz des Kindeswohls“ an, wies jedoch darauf hin, dass das sehr weit gefasste Verbot „sich auf Online-Kommunikationsdienste beziehen könnte, bei denen die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Minderjährigen nicht nachgewiesen sind“. Frankreich ist das erste Land in Europa, das ein Social-Media-Verbot beschlossen hat. Ziel des Gesetzes ist es, gesundheitsschädliche Auswirkungen der Onlinenetzwerke auf Heranwachsende zu vermeiden. Unter anderem nach Erkenntnissen der nationalen Gesundheitsbehörde schadet die Nutzung der mentalen Gesundheit von Jugendlichen erheblich. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte sich für ein Verbot stark gemacht. „Ich hatte mich dafür eingesetzt, nun ist es beschlossen“, hatte er am 21. Juli auf X geschrieben. „Danke an die Abgeordneten.“ Dem Gesetz zufolge sollen Kinder insbesondere von Onlinediensten wie TikTok, Snapchat, X und Instagram ferngehalten werden, sowie von Video-Plattformen wie YouTube, Messengern und bestimmten Online-Videospielen. Zudem sieht das Gesetz eine Ausweitung des Verbots von Mobiltelefonen in Schulen von der Grund- und Mittelstufe auch auf die Oberstufe vor. Zu dieser Bestimmung äußerte sich der Verfassungsrat in seiner Entscheidung nicht. Weltweit gelten in Australien, Brasilien, Indonesien und einigen weiteren Ländern bereits Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche.

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14. August
Die Zeit (Politik)

Soziale Medien: Frankreichs Verfassungsrat stoppt Social-Media-Verbot für Jugendliche

Der französische Verfassungsrat hat das Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 15 Jahren gestoppt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das im Juli von Nationalversammlung und Senat beschlossene Gesetz ein »unverhältnismäßiger Eingriff« in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Betroffenen sei. Es müssten sich demnach alle Nutzer vor der Nutzung identifizieren, um Minderjährigen den Zugang zu bestimmten Onlinedienste zu verbieten – auch Erwachsene. Der Gesetzgeber habe jedoch die Bedingungen und Grenzen für diesen Altersnachweis nicht präzisiert, weswegen die notwendigen rechtlichen Garantien nicht gewährleistet seien, heißt es in dem Urteil. Frankreich ist das erste europäische Land, das ein Social-Media-Verbot beschlossen hat. Das Ziel des Gesetzes ist es, gesundheitsschädliche Auswirkungen von Social-Media auf Jugendliche zu verhindern. Kindern sollten dem Gesetz zufolge insbesondere von Onlinediensten wie TikTok, Snapchat, X und Instagram ferngehalten werden, sowie von Video-Plattformen wie YouTube, Messengern und bestimmten Online-Videospielen. Weltweit gelten in Australien, Brasilien, Indonesien und einigen weiteren Ländern Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche. Macron gibt Überarbeitung des Verbotes in Auftrag Der französische Verfassungsrat erkennt zwar an, dass der Staat »mit dem Gesetz die jüngsten Minderjährigen vor den Risiken bestimmter Funktionen sozialer Online-Netzwerke schützen wollte«. Damit habe er der verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachkommen wollen, das Kindeswohl zu schützen. Dies könnte dem Gremium zufolge grundsätzlich auch eine Einschränkung des Zugangs Minderjähriger zu Onlinediensten rechtfertigen. Allerdings dürfe dafür kein allgemeines Verbot erlassen werden. Das sehr weit gefasste Verbot bezieht sich dem Verfassungsrat zufolge auch auf Online-Kommunikationsdienste, bei denen die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Minderjährigen nicht nachgewiesen sei. Präsident Emmanuel Macron forderte nach der Entscheidung eine Überarbeitung des Gesetzes. Er beauftragte Premierminister Sébastien Lecornu damit, an einer »rechtlich tragfähigen Formulierung« des Verbots zu »arbeiten«. Lecornu müsse so schnell wie möglich an einem Entwurf arbeiten, der sowohl der Entscheidung des Verfassungsrates als auch dem europäischen Rahmen Rechnung trägt. Das Verbot solle bis zum Frühjahr 2027 fertiggestellt werden. Die EU-Kommission will bis September einen Gesetzesvorschlag für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren festlegen. In Deutschland arbeitet das Bundesfamilienministerium an einem Gesetzesentwurf, den es bis Ende des Jahres fertigstellen will.

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14. August
Handelsblatt

Jugendschutz: Französisches Verfassungsgericht stoppt Social-Media-Verbot

Jugendschutz: Französisches Verfassungsgericht stoppt Social-Media-Verbot Paris. Das französische Verfassungsgericht hat ein geplantes Verbot von sozialen Medien für Jugendliche unter 15 Jahren gestoppt. Die Neuregelung verletze die Meinungsfreiheit, erklärte das Pariser Gericht am Freitag zur Begründung. Für Präsident Emmanuel Macron bedeutet die Entscheidung einen Rückschlag. Er beauftragte Ministerpräsident Sebastien Lecornu damit, den Gesetzentwurf zu überarbeiten, wie das Präsidialamt mitteilte. Um Minderjährigen unter 15 Jahren den Zugang zu bestimmten Online-Diensten zu verwehren, müsse sich im Grunde jeder Nutzer – auch ein Erwachsener – vor der Nutzung identifizieren, hieß es in der Begründung der Entscheidung. Da der Gesetzgeber jedoch die Voraussetzungen und Grenzen für diesen Altersnachweis nicht präzisiert habe, seien die notwendigen rechtlichen Garantien nicht gewährleistet. Der französische Verfassungsrat erklärte, dass die Bestimmungen des Verbots „die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit von Minderjährigen missachten“. Sie stellten „einen unverhältnismäßigen Eingriff“ dar. Die Richter beklagten in ihrer Entscheidung insbesondere, dass das beschlossene Verbot „ein generelles Zugangsverbot zu sozialen Netzwerken für alle Minderjährigen unterhalb einer bestimmten Altersgrenze einführt, ohne zwischen den betroffenen Diensten zu unterscheiden“.

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14. August
Der Spiegel

Frankreich: Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige

Kinder- und Jugendschutz Französischer Verfassungsrat blockiert Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige Der französische Verfassungsrat hat das im Juli vom Parlament beschlossene Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren einkassiert. Das gesetzliche Verbot stelle »einen unverhältnismäßigen Eingriff« in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Betroffenen dar, entschied der Verfassungsrat. Um Minderjährigen den Zugang zu bestimmten Onlinediensten zu verwehren, müsse sich durch das Gesetz im Grunde jeder Nutzende vor der Nutzung identifizieren, heißt es vom Verfassungsrat weiter. Der Gesetzgeber habe aber nicht die Bedingungen festgelegt, unter denen solch ein Nachweis erbracht werden muss. Deswegen sei kein Rahmen geschaffen, um die Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen. Zudem erkenne der Verfassungsrat zwar »die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Schutz des Kindeswohls« an, wies jedoch darauf hin, dass das sehr weit gefasste Verbot »sich auf Online-Kommunikationsdienste beziehen könnte, bei denen die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Minderjährigen nicht nachgewiesen sind«. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron beauftragte nach der Entscheidung des Verfassungsrats Premierminister Sébastien Lecornu, an einer »rechtlich tragfähigen Formulierung« des Verbots zu »arbeiten«. Lecornu müsse »so schnell wie möglich« an einem Entwurf arbeiten, welcher »der Entscheidung des Verfassungsrats sowie dem europäischen Rahmen Rechnung trägt«, hieß es in einer Mitteilung der Präsidentschaft. Das Verbot solle »bis zum Frühjahr 2027« zum Abschluss gebracht werden. Die französische Nationalversammlung und der Senat hatten im Juli mit breiter Mehrheit für das Gesetz gestimmt, es sollte ursprünglich schon am 1. September in Kraft treten. Die Europäische Kommission hatte die französischen Pläne zuvor kritisiert und vor unterschiedlichen nationalen Regelungen gewarnt. Die technische Durchsetzung von Altersgrenzen bei Plattformen wie TikTok, Instagram oder Snapchat fällt in die Zuständigkeit der EU. Ob und bis zu welchem Alter soziale Medien für Minderjährige dann wiederum verboten sein sollten, könnte nationalstaatliche Kompetenz bleiben – ihren Bürgern dürfen die Mitgliedstaaten schließlich Vorschriften machen. In mehreren EU-Mitgliedstaaten wächst der politische Druck zu dem Thema. Spanien, Griechenland und Österreich prüfen ebenfalls Verbote. In Deutschland hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) ebenfalls angekündigt, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter anzustreben. Kinder vor den Gefahren der digitalen Welt zu schützen, ist eine der großen Aufgaben unserer Zeit. Lesen Sie hier einen SPIEGEL-Kommentar darüber, warum Verbote wenig bringen – und die Schulen jetzt gefordert sind.

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