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Samstag, 15. August 2026
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Gewerkschaft uneinig: Polizeigewerkschafter streiten über AfD

Medienspektrum

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14. August
FAZ (Politik)

Gewerkschaft uneinig: Polizeigewerkschafter streiten über AfD

Gewerkschaft uneinig : Polizeigewerkschafter streiten über AfD Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei spricht von einem „No-Go mit der AfD“. Damit stößt er in den eigenen Reihen auf Widerstand. Die Kritik an Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), reißt nicht ab. Hüber hatte vor wenigen Tagen mit einem im verbandseigenen Mitgliedermagazin veröffentlichten Artikel („Richtig Nein sagen“) eine Debatte darüber entfacht, was passiert, wenn die AfD ein Innenministerium übernähme. Er spricht von einem „Elefanten im Raum“ und schlussfolgert: „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD! Polizisten können kraft ihres abgelegten Eides keine verfassungsfeindliche Partei wählen, diese unterstützen oder dort mitmachen!“ Mehrere Landesverbände der GdP, darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg, übten zuletzt scharfe Kritik an Hübers Aussagen. In einem Beitrag auf Facebook stellte der nordrhein-westfälische Landesverband klar: „Wir distanzieren uns ausdrücklich und vollumfänglich von seiner Wortwahl, seinen Vergleichen und den daraus gezogenen juristisch problematischen Schlussfolgerungen.“ Der Diensteid nehme „unseren Kolleginnen und Kollegen“ nicht das Wahlrecht. Außerdem sei ein „No-Go“ mit der AfD „eine legitime gewerkschaftliche Position, allerdings keine rechtliche Folge des Diensteides“. Polizeigewerkschafter aus Sachsen-Anhalt widerspricht Auch der Landesverband Sachsen-Anhalt distanzierte sich von Hübers Ausführungen. In einem auf Facebook veröffentlichten Statement hieß es, der Artikel gebe „ausdrücklich nicht die Position der Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt wieder“. Im Gespräch mit der F.A.Z. ergänzte der GdP-Landesvorsitzende Eycke Körner: „Für uns stellt es eine Einzelmeinung dar.“ Gleichzeitig sei ihm wichtig, dass die Distanzierung kein persönlicher Angriff auf Hüber sei. Dessen Artikel greife ein Thema auf, das nicht ignoriert werden könne. Sachsen-Anhalt könnte nach der Landtagswahl am 6. September das erste Bundesland werden, in dem ein AfD-Politiker das Innenministerium übernimmt. Doch an Zukunftsspekulationen möchte Körner sich nicht beteiligen. „Der Souverän entscheidet, das ist im Ende das Wahlvolk, der mündige Bürger“, sagt er. „Und wir müssen uns dann damit auseinandersetzen.“ Schon jetzt sei aber klar, dass der Grundsatz „Das Grundgesetz steht über allem“ gelte. „Die Rechte und Pflichten eines Beamten sind unserer Belegschaft bekannt.“ Ähnlich äußerte sich zuletzt die bayerische Sektion der GdP. In einem über Instagram verbreiteten Statement verlautbarte der Verband, die Aussagen Hübers gäben nicht „unsere Meinung“ wieder und schössen völlig über das Ziel hinaus. „Wir betreiben keine politische Erziehung, wir treten ein für faire Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen, solide Rechtsgrundlagen und den bestmöglichen Schutz und Respekt für unsere Polizei.“ Fachmann: Solange AfD nicht verboten, keine Pflichtverletzung Markus Thiel, Professor an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, weist im Gespräch mit der F.A.Z. darauf hin, dass aus dem Diensteid selbst keine gesonderten Folgen erwachsen. „Das Pflichtenprogramm für Beamte ergibt sich bereits unmittelbar aus der Verfassung und aus dem Beamtenrecht.“ Der Diensteid mache die ohnehin bestehenden Pflichten lediglich auch noch einmal ganz persönlich verbindlich und führe sie den Beamten unmittelbar vor Augen. Ob Polizeibeamte, die mit der AfD sympathisieren oder diese sogar wählen, gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen, müsse im Einzelfall geprüft werden, so Thiel. Solange die Partei nicht verboten ist, dürften aber weder Sympathien für die Partei noch ihre Wahl pauschal eine Pflichtverletzung darstellen. Ob die Wahl der AfD im Übrigen bereits als Indiz für eine verfassungswidrige Einstellung eines Beamten tauge, sieht Thiel kritisch. Zum einen unterschieden sich die Landesverbände stark voneinander. Zum anderen gelte das Wahlgeheimnis, sodass praktisch gar nicht festgestellt werden könne, welche Partei ein Beamter gewählt hat.

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14. August
Neues Deutschland

Debatte um AfD-Machtübernahme / Sven Hüber | Sven Hüber gegen AfD: Polizist plötzlich Antifa

- Kommentare - Debatte um AfD-Machtübernahme / Sven Hüber Sven Hüber gegen AfD: Polizist plötzlich Antifa Der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei ruft zum Widerstand gegen eine mögliche AfD-Landesregierung auf. »Bild« startete eine Kampagne gegen ihn. Den blauen Elefanten im Raum will Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nicht länger totschweigen. Deren Mitgliedermagazin hat das Thema unter dem Titel »Steht ein Elefant im Raum ... Richtig Nein sagen« zum Titel der August-Ausgabe gemacht. Sie enthält Tipps, in welchen Fällen Beamte Vorschriften ablehnen können, ja müssen. Im Fachjargon heißt der Begriff dafür: Remonstrieren. Hüber hat in dem Magazin einen Aufruf an seine Kolleg*innen veröffentlicht, Widerstand zu leisten, sollte es zu einer AfD-Landesregierung kommen. Die Verpflichtung dazu leitet er aus dem Grundgesetz ab: Artikel 20, Absatz 4: Alle Deutschen haben das Recht zum Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung des Staates zu beseitigen. Auf dieses Grundgesetz schwören Beamt*innen einen Eid. »Wer seinen geleisteten Eid ernstnimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD!«, schreibt der 62-Jährige. Er argumentiert, Polizist*innen dürften aufgrund dieses Eids keine verfassungsfeindlichen Parteien wählen oder sogar dort mitmachen. Dass er sich damit in einer Institution, in der regelmäßig rechtsextreme Chatgruppen auftauchen und rassistische Polizeigewalt System hat, nicht nur Freund*innen macht, dürfte Hüber bewusst sein. Prompt distanzierte sich auch der erste Landesbezirk der GdP von Hübers Aussagen. »Der Diensteid nimmt unseren Kolleginnen und Kollegen nicht das Wahlrecht«, heißt es in einer Stellungnahme der GdP Nordrhein-Westfalen. Hübers Aussagen seien zu absolut, überspitzt und in Teilen juristisch falsch, heißt es in der Erklärung. Darin distanziert sich der Landesverband von »jeglicher Form des Extremismus«. Ob damit die AfD oder Hübers Artikel gemeint ist, bleibt unklar. GdP-Vize Hüber geht in seinen Forderungen aber noch einen Schritt weiter. Er sieht es nicht nur als individuelle Pflicht aller Polizist*innen, nicht die AfD zu wählen. Er fordert, sich auf eine mögliche Übernahme einer Landesregierung durch die AfD, wie sie etwa in Sachsen Anhalt bei den Landtagswahlen im September befürchtet wird, vorzubereiten. »Deshalb müssen wir uns mit klarem Blick und ohne Angst vor ›AfD-Innenministern‹ auch rechtzeitig vorbereiten und uns damit auseinandersetzen, was die wehrhafte Demokratie von uns im ›Was wäre, wenn …‹- Fall zu Recht erwartet und im Grundgesetz verankert hat.« Er sagt deutlich: Sollte eine AfD-Landesregierung gegen das Grundgesetz verstoßen, müssten Bereitschaftspolizist*innen aus anderen Bundesländern bereit sein, auf Weisung des Bundesinnenministeriums die verfassungsmäßige Ordnung etwa in Sachsen-Anhalt wieder herzustellen. Als kleine Handreichung zu dem Artikel liefert die GdP für ihre Mitglieder noch eine kleine Check-Karte mit Informationen zur Remonstrationspflicht. Diese ist eine Lehre aus der Rolle der Polizei und anderer Behörden in der NS-Zeit: Gehorsamsverweigerung bei rechtswidrigen Weisungen ist für Beamt*innen – eigentlich – vorgeschrieben. Hübers Beitrag hat nicht nur innerhalb der GdP für Kritik gesorgt. Rechte Medien fahren seit der Veröffentlichung eine Kampagne gegen den Polizeigewerkschafter. »Bild« nennt ihn einen »Aufwiegel-Polizisten«, das rechte Portal »Apollo News« wirft ihm vor, in seiner Argumentation die AfD mit der NSDAP gleichzusetzen. Der Historiker Hubertus Knabe stürzt sich in einem Beitrag für den »Focus« auf die DDR-Vergangenheit des Personalratsvorsitzenden der Bundespolizei und meint, in den Warnungen vor der AfD »den alten Sound der DDR« zu erkennen. Hüber wurde 1964 in Görlitz geboren. Er studierte Gesellschaftswissenschaften an der Offiziersschule »Rosa Luxemburg« der Grenztruppen in Suhl. Von 1987 bis zum Fall der Mauer 1989 war er im Grenzregiment 33 in Berlin-Treptow als Politoffizier und später als Jugendinstrukteur tätig. Nach der Wende arbeitete er für den Bundesgrenzschutz, die heutige Bundespolizei, als Polizeihauptkommissar. In der Gewerkschaft der Polizei agiert er als stellvertretender Vorsitzender der Bundespolizei. Zwischen 2005 und 2007 war Hüber in einen Gerichtsstreit zu seinen Persönlichkeitsrechten und seiner Vergangenheit im DDR-Grenzschutz verwickelt. Er klagte gegen die Veröffentlichung eines Buches über DDR-Grenzschützen, in dem ihm die moralische Mitschuld am Tod Chris Gueffroys gegeben wird. Der damals 20-Jährige Gueffroy war am 5. Februar 1989 das letzte Opfer des DDR-Grenzregimes und wurde in jenem Berliner Abschnitt erschossen, in dem Hüber zu dieser Zeit tätig war. Laut »Bild« ist die Polizei den »Aufwiegler« aber in zwei Wochen auch schon los, weil er in den Ruhestand geht. Der mutigste Moment in der Karriere eines Polizisten, der Aufruf zum Widerstand gegen die AfD in aller Öffentlichkeit, gelingt erst kurz vor der Pension. Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen. Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär. Dank der Unterstützung unserer Community können wir: → unabhängig und kritisch berichten → Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben → Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden → Desinformation mit Fakten begegnen → linke Perspektiven stärken und vertiefen Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

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14. August
Die Welt (Politik)

„Diensteid nimmt unseren Kollegen nicht das Wahlrecht“ – GdP-Landesverband geht auf Distanz zu Hüber

„Diensteid nimmt unseren Kollegen nicht das Wahlrecht“ – GdP-Landesverband geht auf Distanz zu Hüber Nach Sven Hübers Aufruf an Polizisten, im Fall einer AfD-Regierung den Befehl zu verweigern, distanziert sich der erste Gewerkschafts-Landesverband von dem GdP-Bundesvize. Hübers Thesen seien überspitzt, „in Teilen aber auch juristisch falsch“. Ein Polizei-Funktionär, der im Fall einer AfD-Regierung offen zur Befehlsverweigerung aufruft – die öffentliche Kritik reißt nicht ab, nachdem der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sven Hüber einen entsprechenden Beitrag in der GdP-Mitgliederzeitschrift veröffentlicht hat. Und der Druck auf den GdP-Funktionär wird größer: Mit dem GdP-Verband Nordrhein-Westfalen distanziert sich nun der erste Landesverband der Polizeigewerkschaft von seinem Vize-Bundesvorsitzenden. In den letzten Tagen hätten den GdP-Verband NRW „viele Anfragen und ebenso viel Kritik“ zur letzten Ausgabe der Deutschen Polizei und dem dort veröffentlichten Artikel „Richtig Nein sagen“ im Bundesteil der Mitgliederzeitschrift erreicht. Obgleich der Landesverband NRW hier laut eigener Aussage auch eine klare Positionierung der GdP Bund eingefordert habe, sehe er sich „in der Verantwortung, auch als größter Landesbezirk der Gewerkschaft der Polizei Stellung zu der Diskussion zu beziehen“, heißt es in einem Beitrag auf der Facebook-Seite des Verbands. Hintergrund ist eine Veröffentlichung Hübers in der digitalen August-Ausgabe der GdP-Mitgliederzeitschrift mit dem Titel „Steht ein Elefant im Raum … Richtig Nein sagen“. Bebildert wurde dieser mit einem blau eingefärbten Elefanten. Hüber fordert in seinem Beitrag, sich auf eine AfD-Regierungsbeteiligung zu wappnen, etwa wenn die Partei Innenressorts in Bundesländern übernähme. Polizisten erinnert er deshalb an ihren Eid auf das Grundgesetz. „Jede und jeder Einzelne schwört mit ihrer Stimme, die Verfassung zu verteidigen“, schreibt Hüber. Daraus entstehe die Pflicht, aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. „Verfassungsfeinde, egal welcher politischen oder religiösen Schlagrichtung, können von Polizistinnen und Polizisten niemals goutiert werden, weil das dem geleisteten Eid widerspricht“, heißt es in dem Beitrag. Begleitend zu dem Beitrag veröffentlichte die GdP deshalb eine Handreichung „auf Scheckkartengröße“ zur sogenannten Remonstrationspflicht. Für den Fall einer aus Sicht des Beamten strafbaren Anordnung sollen Beamte diese verweigern – mit der Begründung: „Ich halte diese Anordnung für strafbar, deshalb werde ich sie nicht befolgen.“ Als Formulierungshilfe empfiehlt die Gewerkschaft unter anderem den Satz: „Ich habe rechtliche Bedenken gegen diese Anordnung, weil ...“ Als Reaktion hält sich der GdP NRW in seiner Erklärung nicht mit Kritik an seinem Bundes-Vize zurück: „Die Aussagen von Sven Hüber geben nicht die Haltung der GdP NRW wieder. Wir distanzieren uns ausdrücklich und vollumfänglich von seiner Wortwahl, seinen Vergleichen und den daraus gezogenen juristisch problematischen Schlussfolgerungen“, heißt es. Der Landesverband vertrete „eine eigene, deutlich differenziertere Position als jene in dem betroffenen Artikel. Wir unterstützen den Unvereinbarkeitsbeschluss unserer Organisation uneingeschränkt“, schreibt der Landesverband weiter. „Wenn wir allerdings regelmäßig bekräftigen, dass Demokratie zur DNA unserer GdP ebenso wie der Polizei gehört, dürfen Thesen wie jene im Artikel nicht in dieser Absolutheit verschriftlicht werden.“ Sven Hübers Thesen seien „in Teilen auch juristisch falsch“ Weiter schreibt der Landesverband: „Der Diensteid nimmt unseren Kolleginnen und Kollegen nicht das Wahlrecht.“ Ein No-Go mit der AfD sei eine legitime gewerkschaftliche Position, allerdings keine rechtliche Folge des Diensteides. „Die Thesen sind bedauerlicherweise in weiten Teilen mindestens (zu) überspitzt, in Teilen aber auch juristisch falsch.“ Selbstverständlich sei es ein Anliegen der GdP, auf Gefahren hinzuweisen, „die entstehen, soweit radikale Parteien, gleich welchen Spektrums, Regierungsverantwortung übernehmen sollten“. Hierzu gehörten mögliche Einschnitte für den Rechtsstaat, den öffentlichen Dienst, für Gewerkschaften und damit auch in die Rechte der GdP-Mitglieder. „Unser Handeln und unsere Positionen richten sich dabei aber konsequent nach dem Grundgesetz und dem geltenden Recht“, betont die GdP NRW. „Wir distanzieren uns von jeglicher Form des Extremismus. Klare Haltung braucht Klarheit in ihrer Ausrichtung, Verantwortung und Sorgfalt.“ Hüber erntete für seinen Beitrag in dem Mitgliedermagazin viel Kritik. Unter anderem der Historiker Hubertus Knabe interpretiert dessen Ausführungen als Aufruf zum Widerstand gegen eine demokratisch gewählte AfD-Regierung. Hüber stelle bereits die Möglichkeit einer AfD-geführten Landesregierung unter den Verdacht einer Gefährdung der Verfassungsordnung und bereite Polizeibeamte damit auf eine Verweigerung staatlicher Weisungen vor, argumentiert Knabe. „Der Vizevorsitzende der GdP und Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Bundespolizei, Sven Hüber, fordert nach einem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt de facto zur Befehlsverweigerung, zum Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung“, schreibt Knabe auf X. Scharfen Widerspruch äußerte auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). Deren Bundesvorsitzender Heiko Teggatz hält die von Hüber beschriebenen Szenarien für weitgehend unrealistisch und kritisiert die Rolle der GdP. „Ich sehe das wirklich so, dass das der Versuch ist, einer Polizeigewerkschaft, in dem Fall der Gewerkschaft der Polizei, politischen Einfluss auf ihre Mitglieder zu nehmen“, sagte Teggatz in einem Interview mit WELT TV.

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13. August
Die Welt (Politik)

„No-Go mit der AfD!“ – Dieser Aufruf des Polizei-Gewerkschafters sorgt für Empörung

„No-Go mit der AfD!“ – Dieser Aufruf des Polizei-Gewerkschafters sorgt für Empörung Ein führender Polizei-Gewerkschafter gibt Anleitungen zur Befehlsverweigerung im Falle einer AfD-Regierungsübernahme. Kritiker warnen vor einer „Gesinnungspolizei“, ein Historiker spricht sogar von einer Aufforderung zum Putsch. Die Sorge, die AfD könnte im Fall einer Regierungsbeteiligung Einfluss auf die Polizei nehmen oder sie für ihre politischen Zwecke missbrauchen, wird derzeit heftig diskutiert. Ausgelöst wurde die Debatte durch einen Beitrag des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, der Polizeibeamte zur Vorbereitung auf ein solches Szenario aufruft. Der Historiker und frühere Leiter der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, wirft Hüber deshalb sogar vor, „zum Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung“ aufzurufen. Hintergrund ist eine Veröffentlichung Hübers in der digitalen August-Ausgabe der GdP-Mitgliederzeitschrift mit dem Titel „Steht ein Elefant im Raum … Richtig Nein sagen“. Bebildert wurde dieser mit einem blau eingefärbten Elefanten. Hüber fordert in seinem Beitrag, sich auf eine AfD-Regierungsbeteiligung zu wappnen, etwa wenn die Partei Innenressorts in Bundesländern übernähme. Polizisten erinnert er deshalb an ihren Eid auf das Grundgesetz. „Jede und jeder Einzelne schwört mit ihrer Stimme, die Verfassung zu verteidigen“, schreibt Hüber. Daraus entstehe die Pflicht, aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. „Verfassungsfeinde, egal welcher politischen oder religiösen Schlagrichtung, können von Polizistinnen und Polizisten niemals goutiert werden, weil das dem geleisteten Eid widerspricht“, heißt es in dem Beitrag. Mit Blick auf die AfD verweist Hüber auf Einstufungen von Gerichten und Verfassungsschutzbehörden. Für die Partei gebe es „nach mehreren Gerichtsentscheidungen ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“. Mehr als 20.000 der 50.000 AfD-Mitglieder seien identifizierte Rechtsextremisten, argumentiert Hüber. „Unsere GdP-Mitglieder in den Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes haben akribisch lange Beweisketten für die verfassungsfeindlichen Bestrebungen dieser Partei gesammelt.“ Für Hüber heißt es deshalb: „Man kann nicht auf die Verfassung schwören und sich zugleich mit Verfassungsfeinden verbünden!“ Im weiteren Verlauf schreibt Hüber: „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD!“ In Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sind die Landesverbände der AfD von den Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextrem eingestuft. Im Bund und in anderen Ländern wird die AfD vom Verfassungsschutz als sogenannter Verdachts- oder Beobachtungsfall für rechtsextremistische verfassungsfeindliche Bestrebungen geführt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar dagegen festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Mitgelieferte Handreichung zur Befehlsverweigerung In seinem Beitrag verweist Hüber auch auf Artikel 91 des Grundgesetzes. Dieser regelt den „inneren Notstand“, also eine Ausnahmesituation, in der die verfassungsmäßige Ordnung oder die Sicherheit eines Bundeslandes schwer gefährdet ist und der Bund unter bestimmten Voraussetzungen Polizeikräfte einsetzen kann. „Eine AfD-Machtergreifung entbindet keinen Beamten von seinem Eid auf den Schutz der Verfassung, im Gegenteil“, schreibt Hüber. Begleitend zu dem Beitrag veröffentlichte die GdP deshalb eine Handreichung „auf Scheckkartengröße“ zur sogenannten Remonstrationspflicht. Darin werden Beamte aufgefordert, rechtliche Bedenken gegen Dienstanordnungen unverzüglich anzusprechen, schriftliche Bestätigungen einzufordern, gegebenenfalls den nächsthöheren Vorgesetzten einzuschalten und sämtliche Vorgänge zu dokumentieren. Für den Fall einer aus Sicht des Beamten strafbaren Anordnung sollen Beamte diese verweigern – mit der Begründung: „Ich halte diese Anordnung für strafbar, deshalb werde ich sie nicht befolgen.“ Als Formulierungshilfe empfiehlt die Gewerkschaft unter anderem den Satz: „Ich habe rechtliche Bedenken gegen diese Anordnung, weil ...“. Historiker Knabe interpretiert Hübers Ausführungen als Aufruf zum Widerstand gegen eine demokratisch gewählte AfD-Regierung. Hüber stelle bereits die Möglichkeit einer AfD-geführten Landesregierung unter den Verdacht einer Gefährdung der Verfassungsordnung und bereite Polizeibeamte damit auf eine Verweigerung staatlicher Weisungen vor, argumentiert Knabe. „Der Vizevorsitzende der GdP und Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Bundespolizei, Sven Hüber, fordert nach einem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt de facto zur Befehlsverweigerung, zum Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung“, schreibt Knabe auf X. Dabei verweist der Historiker auch auf Hübers Vergangenheit. Der heutige stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende war zu DDR-Zeiten Politoffizier bei den Grenztruppen und versah seinen Dienst im Grenzregiment 33 in Berlin. Knabe erinnert unter anderem daran, dass in dessen Zuständigkeitsbereich 1989 der letzte Mauerflüchtling, Chris Gueffroy, erschossen wurde. Nach der Wiedervereinigung wechselte Hüber zum Bundesgrenzschutz, der heutigen Bundespolizei. Juristische Kritik kommt auch vom Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis. Für den Rechtsexperten vermischt Hüber das Widerstandsrecht aus dem Grundgesetz für Bürger mit den besonderen Pflichten von Beamten. In einem Gespräch mit WELT TV sagte Battis, für Beamte gelte grundsätzlich das Beamtenrecht und nicht das Widerstandsrecht. Wer eine Anordnung für rechtswidrig halte, müsse remonstrieren, also Widerspruch einlegen und die Bedenken auf dem Dienstweg geltend machen. Nur wenn eine Weisung gegen die Menschenwürde verstoße oder den Beamten selbst zur Begehung einer Straftat verpflichten würde, dürfe sie verweigert werden. Für einen weitergehenden Rückgriff auf das Widerstandsrecht sei „überhaupt kein Platz“, sagte Battis. Das Widerstandsrecht sei „für ganz andere Notfälle gedacht“. Vorbereitung auf „Gesinnungspolizei“? Scharfen Widerspruch äußerte auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). Deren Bundesvorsitzender Heiko Teggatz hält die von Hüber beschriebenen Szenarien für weitgehend unrealistisch und kritisiert die Rolle der GdP. „Ich sehe das wirklich so, dass das der Versuch ist, einer Polizeigewerkschaft, in dem Fall der Gewerkschaft der Polizei, politischen Einfluss auf ihre Mitglieder zu nehmen“, sagte Teggatz in einem Interview mit WELT TV. Teggatz wirft der konkurrierenden Gewerkschaft vor, Polizisten gegen die AfD aufzuwiegeln und sich „auf eine Art Gesinnungspolizei“ einzustellen. „Da halte ich überhaupt nichts von“, sagte er. Stattdessen verwies der DPolG-Chef auf das politische Neutralitätsgebot für Beamte. „Deshalb ist es wichtig, dass Beamte insgesamt auch neutral nach außen auftreten“, sagte Teggatz. Die Aufgabe einer Polizeigewerkschaft sei aus Teggatz’ Sicht vielmehr, sich um Arbeitsbedingungen, Ausstattung und Bezahlung der Beamten zu kümmern. Die von Hüber aufgeworfenen Überlegungen bezeichnete Teggatz dagegen als „den dritten Schritt vor dem ersten“. Für ihn seien dagegen die Verfassungen von Bund und Ländern ausreichend stabil, sodass es aus seiner Sicht „wahrscheinlich zu einem solchen Szenario nie kommen wird“.

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