Themen
lage

Donnerstag, 23. Juli 2026
Zurück zur Übersicht

Karlsruhe - Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zum Heizungsgesetz ab

Medienspektrum

Links Mitte Rechts
23. Juli
Deutschlandfunk

Karlsruhe - Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zum Heizungsgesetz ab

Heilmann beklagte, das Gesetzgebungsverfahren habe seine Rechte als Abgeordneter eingeschränkt. Er kritisierte unter anderem zu kurze Beratungszeiten nach kurzfristigen Änderungen am Vorschlag der Ampelkoalition. Er hatte die Verabschiedung des Gesetzes im Sommer 2023 mit einem Eilantrag vor dem Verfassungsgericht vorübergehend gestoppt. Das Verfassungsgericht beschäftigte sich daraufhin mit der grundsätzlichen Frage, inwiefern solche Gesetzgebungsverfahren nach einem bestimmten Zeitrahmen ablaufen müssen. Es teilte mit, dass Abgeordnetenrechte verletzt würden, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde. Dies habe der Antragsteller nicht ausreichend dargelegt. Das Gericht urteilte, allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu. Grüne und Linke scheiterten vor zwei Wochen mit Eilanträgen zur Krankenkassenreform Vor etwa zwei Wochen hatten Grüne und Linke jeweils einen Eilantrag in Karlsruhe gestellt, um die abschließenden Beratungen zur Krankenkassenreform im Bundestag hinauszuzögern. Auch sie hatten argumentiert, ihnen bleibe zu wenig Zeit, um umfangreiche Gesetzesänderungen vernünftig nachvollziehen zu können. Ihre Eilanträge wurden, anders als der Eilantrag Heilmanns vor drei Jahren, abgelehnt. Diese Nachricht wurde am 23.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

Artikel lesen
23. Juli
Tagesschau

Verfassungsklage wegen Beratungszeit für "Heizungsgesetz" abgewiesen

Urteil des Bundesverfassungsgerichts Klage wegen Beratungszeit für "Heizungsgesetz" gescheitert Der Zeitplan der damaligen Ampelkoalition für das Gebäudeenergiegesetz im Sommer 2023 war nicht zu knapp. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Im Eilverfahren hatte der klagende CDU-Politiker noch Recht bekommen. Die Beratungszeit im Bundestag zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes im Sommer 2023 war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausreichend. Das Gericht wies im Hauptsacheverfahren die Klage von Parlamentariern um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann ab. Im Eilverfahren im Juli 2023 hatte das Gericht den Klagenden noch Recht gegeben. Wenige Tage vor seiner geplanten Verabschiedung war das Gesetz, das umgangssprachlich meist als "Heizungsgesetz" bezeichnet wurde, dadurch gestoppt worden. Heilmann hatte geklagt, weil er seine Rechte als Parlamentarier durch das aus seiner Sicht überhastete Gesetzgebungsverfahren vor drei Jahren verletzt sah. Kein "Tempolimit" bei Gesetzgebung Doch belastbare Anhaltspunkte für die Vermutung, Heilmann seien Informationen vorenthalten worden, habe er nicht vorgetragen, sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold. "Es ist insbesondere nicht erkennbar, welche Informationen die Bundesregierung nicht mit ihm geteilt haben soll, obwohl sie ihr vorlagen und obwohl sie anderen Abgeordneten zur Verfügung gestellt wurden." Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht. "Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits", sagte Kaufhold. Wie schnell ein Verfahren ablaufe, könne also eine Rolle spielen. Für die verfassungsrechtliche Bewertung sei jedoch entscheidend, ob der Austausch von Argument und Gegenargument möglich war. Mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf und einer Formulierungshilfe habe den Abgeordneten eine taugliche Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestanden. Der Senat befand daher einstimmig, dass der Antrag Heilmanns unzulässig sei. Kurzfristige Änderungen sorgten für Klage Weil es noch kurz vor der geplanten Abstimmung im Juli 2023 zu umfangreichen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP gekommen war, hatte Heilmann das Gericht in Karlsruhe angerufen. Die Beratungszeit sei zu kurz gewesen und sein Mitwirkungsrecht als Parlamentarier verletzt worden. Sein Eilantrag hatte damals mit fünf gegen zwei Stimmen Erfolg. Die Abgeordneten müssten bei ihren Beratungen über Gesetze Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können, hieß es in der damaligen Begründung. Im Eilverfahren habe der Abgeordnete aber lediglich darlegen müssen, dass ihm die Ausübung seiner Mitwirkungsrechte bis zum Moment der Antragstellung nicht möglich war. Im nun abgeschlossenen Hauptsacheverfahren sei aber das Gesetzgebungsverfahren insgesamt betrachtet worden, erklärte das Gericht. Das Gebäudeenergiegesetz der Ampelkoalition wurde dann erst im September 2023 verabschiedet. Es zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Änderungen gab es trotz der zusätzlichen Beratungszeit von zwei Monaten nicht mehr. Mittlerweile wurde es durch das Gebäudemodernisierungsgesetz der schwarz-roten Koalition abgelöst, die Regelungen zum Klimaschutz beim Heizen wurden darin deutlich aufgeweicht.

Artikel lesen
23. Juli
ZDF heute

Verfassungsgericht: Kein "Tempolimit" bei Gesetzgebung

Urteil im Streit um "Heizungsgesetz":Verfassungsgericht: Kein "Tempolimit" bei Gesetzgebung von Jan Henrich Die Beratungszeit für das "Heizungsgesetz" war nicht zu kurz. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden und damit Grundsätze für die Parlamentspraxis aufgestellt. Dass es bei Gesetzgebungsverfahren auch mal schneller gehen muss, ist in der Parlamentspraxis des Deutschen Bundestags schon lange keine Seltenheit mehr. Dienstags vereinbaren Fraktionen Änderungen an einem Gesetzesentwurf, mittwochs befasst sich ein Ausschuss damit und Freitags findet die finale Abstimmung im Plenum statt. Viel Zeit zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit einem Thema bleibt Abgeordneten dabei nicht. Dennoch haben sie kein Recht auf eine Höchstgeschwindigkeit für Gesetzgebungsverfahren. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute in einem Urteil zur Beratungszeit über das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Koalition entschieden. Solange grundlegende Mitwirkungsrechte gewahrt seien, liege es in der Hand des Bundestags sich selbst zu organisieren. Abstimmung über Heizungsgesetz hatte Karlsruhe auf den Plan gerufen Der damalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann war 2023 dagegen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Er sah sich durch die kurze Vorbereitungszeit im Rahmen der Abstimmungen zu dem kontrovers diskutiertem Gesetz in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt. 94 Seiten umfasste die damals kurzfristig versendete Übersicht zu Änderungsvorschlägen an dem Gesetzesentwurf, hinzu kam eine 14-seitige Begründung. Ebenfalls dürfte eine Rolle gespielt haben, dass die Union den "Heizhammer", wie das Gesetz auch genannt wurde, kategorisch abgelehnt hat. Die Ampel-Koalition wollte das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden. Doch daraus wurde nichts. Das Bundesverfassungsgericht untersagte in einer vorläufigen Entscheidung die Abstimmung in der laufenden Sitzungswoche. Sie musste einige Wochen später nachgeholt werden. Für die damalige Bundesregierung und insbesondere den damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ein Rückschlag. Vor wenigen Jahren war das Thema "Klima“ noch allgegenwärtig. Vernachlässigt Schwarz-Rot das Thema? Mirko Drotschmann blickt auf die Klimapolitik der Bundesregierung. 12.03.2026 | 8:33 minBundesverfassungsgericht sieht Mitwirkungsrechte nicht unterlaufen Von der vorläufigen Entscheidung ist das Bundesverfassungsgericht nach umfassender Prüfung nun abgerückt und hat den Antrag des CDU-Abgeordneten abgewiesen. Die Verfassung garantiere, dass die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten nicht leer laufen dürfen, so die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Ann-Katrin Kaufhold. Der Zweck des Beratungsverfahrens darf nicht gänzlich verfehlt werden. Ann-Katrin Kaufhold, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Heilmann habe aber nicht dargestellt, inwieweit die Beratung über das Heizungsgesetz ihren Zweck verfehlt haben könnte. Entscheidend sei nicht die Zahl der Seiten eines Gesetzesentwurfs oder eine starre Frist, sondern ob die Willensbildung im Parlament grundsätzlich möglich sei. Also ob ein Austausch von Argument und Gegenargument erfolgen kann. Dazu gehöre auch, dass Abgeordnete informiert sind, so das Urteil. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe machten allerdings ebenfalls deutlich, dass der Bundestag selbst entscheiden kann, wie Gesetzgebungsverfahren genau ablaufen sollen. Bestehende Regeln des Bundestags sehen nur zwei Tage zur Einarbeitung vor Konkrete Fristen für Gesetzgebungsverfahren sieht das Grundgesetz zwar für das Zusammenspiel von Verfassungsorganen vor. Also wie und wann beispielsweise der Bundesrat in einen Gesetzgebungsprozess eingebunden werden muss. Zu den Abläufen innerhalb des Bundestags gibt es keine verfassungsrechtlichen Mindestzeiten. Die hat der Bundestag selbst im Rahmen seiner Geschäftsordnung geregelt. Darin heißt es, dass die zweite Lesung im Normalfall "am zweiten Tag nach Verteilung der Beschlussempfehlung und des Ausschussberichts" erfolgen kann. Diese Fristen waren 2023 bei der angesetzten Abstimmung zum Heizungsgesetz gewahrt. Wichtiger Hinweis in eigener Sache Wer bei Google etwas sucht, bekommt neben den Suchergebnissen auch eine Box mit Schlagzeilen angezeigt. Mit ZDFheute als hinterlegter Quelle bekommen Sie unsere Inhalte häufiger in die Schlagzeilen-Box gespielt - geprüfte Inhalte, direkt in Ihrem Überblick. → Hier ZDFheute als bevorzugte Quelle einstellen.  Mehr zum "Heizungsgesetz" - Bundestag beschließt Neuregelungen:Neues "Heizungsgesetz": Was sich jetzt ändern sollmit Video1:51 - Einkommensschwächere profitieren:KfW-Förderung für Wärmepumpen: Das sind die neuen Regelnvon Mario Shabavizmit Video1:28 - Gewerbemieter werden nicht geschützt:Wird das "Heizungsgesetz" für Betriebe zur Kostenfalle?von Johannes Liebermit Video2:46

Artikel lesen
23. Juli
Die Zeit (Politik)

Bundesverfassungsgericht: Verfassungsklage zur Beratungszeit für Heizungsgesetz gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage von Bundestagsabgeordneten zu einer unzureichenden Beratungszeit des früheren Heizungsgesetzes abgewiesen. Mit dem Urteil scheiterte eine Gruppe um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann im Hauptsacheverfahren. Im Eilverfahren hatte das Gericht im Sommer 2023 noch die weitere parlamentarische Beratung des Gesetzes gestoppt, es standen noch die zweite und dritte Lesung aus. Das Gericht begründete die Entscheidung nun damit, dass Heilmann im Hauptverfahren nicht ausreichend dargelegt habe, dass seine Rechte als Abgeordneter durch die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens verletzt worden seien. Heilmann hatte sich auf Artikel 38 des Grundgesetzes bezogen. Dieser wird laut dem Gericht durch die Gestaltung eines Gesetzgebungsverfahrens aber nur dann verletzt, »wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht wird und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leerlaufen, etwa weil es an einer gemeinsamen Diskussionsgrundlage fehlt«. Dies habe der Antragsteller jedoch nicht aufgezeigt. »Es ist insbesondere nicht erkennbar, welche Informationen die Bundesregierung nicht mit ihm geteilt haben soll, obwohl sie ihr vorlagen und obwohl sie anderen Abgeordneten zur Verfügung gestellt wurden«, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Ann-Katrin Kaufhold. Vor allem habe es nicht an einer tauglichen Diskussionsgrundlage für die parlamentarischen Beratungen gefehlt. Mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf und einer Formulierungshilfe habe den Abgeordneten eine solche Grundlage vielmehr zur Verfügung gestanden. Der Senat befand daher einstimmig, dass der Antrag Heilmanns unzulässig sei. Kein »Tempolimit« für Gesetzesberatungen Heilmann hatte vor allem die kurzfristigen Änderungen am Gesetzesvorschlag kritisiert, die ihm zufolge nicht genug Zeit gelassen hätten, um die vorgeschlagenen Schritte zu prüfen und zu beraten. Die damalige Reform des Gebäudeenergiegesetzes zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Die Ampelregierung wollte das Gesetz 2023 kurz vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag bringen. Doch wenige Tage vor der geplanten Abstimmung legten die Koalitionäre noch umfangreiche Änderungen vor. Weil er 2023 im Eilverfahren Recht bekam, wurde der Gesetzgebungsprozess gestoppt. Das sogenannte Heizungsgesetz trat dadurch erst Anfang 2024 in Kraft. Die Richterinnen und Richter begründeten die unterschiedlichen Urteile im Eil- und Hauptverfahren damit, dass Heilmann 2023 nur darlegen musste, dass ihm die Ausübung seiner Mitwirkungsrechte bis zum Moment der Antragstellung nicht möglich gewesen sei. »Im Hauptsacheverfahren ist hingegen auf das Gesetzgebungsverfahren insgesamt abzustellen und zu fragen, ob die Verfahrensgestaltung parlamentarische Beratungen gar nicht ermöglicht hat.« Um die Inhalte des Gesetzes ging es in dem Verfahren nicht, die aktuelle Bundesregierung um CDU/CSU und SPD hat das Gesetz jüngst erneut reformiert. Bei den Beratungen des Gerichts ging es auch um die Frage, ob es ein verfassungsrechtliches »Tempolimit« für die Beratung von Gesetzentwürfen gibt. Richterin Kaufhold sagte zur Urteilsverkündung: »Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits.« Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen. Erst Anfang Juli hatte das Gericht zwei Eilanträge von den Grünen und der Linken abgelehnt, die eine zu schnelle Gesetzgebung bemängelt hatten.

Artikel lesen
23. Juli
Handelsblatt

Urteil: Verfassungsklage gegen Heizungsgesetz gescheitert

Urteil: Verfassungsklage gegen Heizungsgesetz gescheitert Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann wegen unzureichender Beratungszeit des früheren Heizungsgesetzes abgewiesen. Wie parlamentarische Verfahren und Gesetzgebungsverfahren zeitlich gestaltet würden, entscheide grundsätzlich der Bundestag, erläuterte Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold am Donnerstag: „Aus Sicht der Verfassung kam es darauf an, ob das Verfahren seine Funktion erfüllen konnte, die Willensbildung im Parlament zu ermöglichen.“ Entscheidend sei, dass ein Austausch von Argument und Gegenargument in einer öffentlichen Debatte möglich gewesen sei. Dass die Beratungen über das Heizungsgesetz diesen Zweck verfehlt hätten, habe der Antragsteller nicht darlegen können. Gegenstand des Urteils des Zweiten Senats war das frühere Heizungsgesetz der Ampel-Regierung. Weil es noch wenige Tage vor seiner geplanten Verabschiedung im Juli 2023 zu umfangreichen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP gekommen war, hatte Heilmann das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Beratungszeit sei zu kurz gewesen und sein Mitwirkungsrecht als Parlamentarier verletzt worden. Sein Eilantrag hatte damals mit fünf gegen zwei Stimmen Erfolg. Die Abgeordneten müssten bei ihren Beratungen über Gesetze Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können, hieß es in der damaligen Begründung. Das Heizungsgesetz wurde dann erst im September 2023 verabschiedet. Änderungen gab es trotz der zusätzlichen Beratungszeit von zwei Monaten nicht mehr. Mittlerweile hat die schwarz-rote Koalition das Heizungsgesetz deutlich aufgeweicht.

Artikel lesen
23. Juli
Handelsblatt

Oberstes Gericht: Bundesverfassungsgericht: Kein „Tempolimit“ für Gesetzgebung

Höchstes deutsches Gericht: Heizungsgesetz-Urteil: Bundestag bleibt beim Tempo flexibel Karlsruhe/Berlin. Wie schnell der Bundestag über Gesetze berät und sie verabschiedet, ist weitgehend ihm selbst überlassen. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht, Ann-Katrin Kaufhold. Konkret ging es um das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Regierung. (Az. 2 BvE 4/23) Die Richterinnen und Richter verwarfen die Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der sich gegen das aus seiner Sicht überhastete Gesetzgebungsverfahren vor drei Jahren an Karlsruhe gewandt hatte. Das höchste deutsche Gericht stellte nun aber fest, allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen. Heilmann reagierte enttäuscht, aber nicht überrascht: „Der Beschleunigung der Gesetzgebungsverfahren wird jetzt keine Bremse mehr eingezogen.“ Es gebe parteiübergreifend Kritik an zu schnellen Verfahren, sagte er nach der Verkündung. Politisch gebe es durchaus Möglichkeiten, das zu ändern. Gericht: Kommt auf Austausch von Argumenten an Entscheidend für die verfassungsrechtliche Bewertung sei, ob im Gesetzgebungsverfahren eine Willensbildung im Parlament möglich gewesen sei, betonte Richterin Kaufhold. „Wie schnell ein Verfahren durchgeführt wird, kann hierbei eine Rolle spielen.“ Es komme aber vor allem darauf an, ob der Austausch von Argumenten und Gegenargumenten basierend auf einer gemeinsamen Diskussionsgrundlage möglich war. Heilmann konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass er durch das damalige Verfahren zum Heizungsgesetz in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt wurde. So habe er etwa keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass ihm Informationen vorenthalten worden seien, sagte Kaufhold. „Es ist insbesondere nicht erkennbar, welche Informationen die Bundesregierung nicht mit ihm geteilt haben soll, obwohl sie ihr vorlagen und obwohl sie anderen Abgeordneten zur Verfügung gestellt wurden.“ Das Urteil bestätigt aus Sicht des SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Fechner, dass „die Ampel damals alles richtig gemacht hat“. Die Opposition sei informiert gewesen. „Wir konnten zügig, zugegeben, aber auch gründlich beraten. Insofern freuen wir uns sehr über dieses Urteil.“ Es sollte aber Anlass sein, auch künftig darauf zu achten, dass die Opposition frühzeitig informiert ist. „Gerade von der Unionsfraktion, die Heilmanns Vortrag - damals noch in der Opposition - mitgetragen hat, erwarten wir, dass allen Abgeordneten eine intensive inhaltliche Befassung ermöglicht wird, erklärte Irene Mihalic (Grüne). Entsprechend mahnte auch Marc Bernhard für die AfD-Fraktion: „Diese Karlsruher Entscheidung darf kein Freibrief für die Regierung und die Bundestagsmehrheit werden, zukünftig Gesetze einfach im Hauruck-Verfahren durchzusetzen.“ Der Bundestag müsse stets und ohne Ausnahmen seine Kontroll- und Mitwirkungsrechte uneingeschränkt wahrnehmen können. Eilantrag war 2023 erfolgreich Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Die damalige Regierung aus SPD, FDP und Grünen wollte das Gesetz 2023 kurz vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag bringen. Noch wenige Tage vor der geplanten Abstimmung legten die Koalitionäre umfangreiche Änderungen vor. Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein - mit Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht untersagte die Verabschiedung vor der Sommerpause. Das Heizungsgesetz wurde knapp zwei Monate später im Bundestag verabschiedet und trat Anfang 2024 in Kraft. In Karlsruhe ging es nun um das Hauptsacheverfahren zu Heilmanns Klage. Der Senat befand am Donnerstag einstimmig, dass diese unzulässig sei. Dass das Hauptverfahren anders ausging als der Eilantrag vor drei Jahren, möge auf den ersten Blick überraschen, sagte Kaufhold bei der Verkündung. Im Eilverfahren habe Heilmann aber nur darlegen müssen, dass ihm die Ausübung seiner Mitwirkungsrechte bis zur Klage in Karlsruhe nicht möglich gewesen sei und er bis dahin keine Gelegenheit gehabt habe, vom Beratungsgegenstand Kenntnis zu nehmen. „Im Hauptsacheverfahren ist hingegen auf das Gesetzgebungsverfahren insgesamt abzustellen und zu fragen, ob die Verfahrensgestaltung parlamentarische Beratungen gar nicht ermöglicht hat.“ Verwandte Themen Thema bleibt Wie aktuell das Thema nach wie vor ist, wurde erst kürzlich wieder deutlich: Vor der diesjährigen parlamentarischen Sommerpause hatten zwei Abgeordnete von Grünen und Linke sich mit einer ähnlichen Begründung wie Heilmann damals gegen die Verabschiedung des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung gewandt. Die Antragssteller kritisierten, dass die schwarz-rote Koalition noch wenige Tage vor der geplanten Abstimmung Änderungsanträge in einem Dokument mit 278 Seiten vorgelegt hatten. Ihre Eilanträge verwarf das Gericht allerdings. Die Verfahren zeigten, „wie aktuell und drängend weiterhin die Frage ist, ob die Verfassung eine "Höchstgeschwindigkeit" für Gesetzgebungsverfahren vorgibt“, sagte Kaufhold. Eine Frage, die das Gericht jetzt verneint hat.

Artikel lesen
23. Juli
Der Spiegel (Politik)

Bundesverfassungsgericht: Verfassungsklage wegen Beratungszeit für Heizungsgesetz gescheitert

Kein Tempolimit für Gesetze Verfassungsklage wegen Beratungszeit für Heizungsgesetz gescheitert Gesetzgebungsverfahren in Deutschland bekommen kein Tempolimit. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf am Donnerstag Anträge des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann und weiterer Kläger im Zusammenhang mit dem alten Heizungsgesetz der Ampelregierung. Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht. »Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits«, sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe. Im Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht dem deutschen Bundestag vor drei Jahren noch auf Antrag Heilmanns die zweite und dritte Lesung des Heizungsgesetzes in der damals laufenden Sitzungswoche untersagt. Mit einer einstimmigen Entscheidung verwarfen die Verfassungsrichter nun aber im Hauptsacheverfahren die Anträge. Der Antragsteller habe nicht ausreichend dargelegt, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte. Nach dem Grundgesetz werde er in seinen Rechten verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leerliefen. Dies habe Heilmann jedoch nicht aufgezeigt. Heilmann sah die Abgeordnetenrechte verletzt, weil wegen kurzfristiger Änderungen am Vorschlag der Ampelkoalition nicht genug Zeit zur Beratung und Prüfung des Heizungsgesetzes gewesen sei. Um die Inhalte des Gesetzes ging es in Karlsruhe nicht. Die Regelungen wurden ohnehin kürzlich wieder gekippt.

Artikel lesen
23. Juli
Süddeutsche Zeitung (Politik)

Bundespolitik: Abgeordnetenklage wegen Beratungszeit für altes Heizungsgesetz gescheitert

Für unseren Liveblog verwenden wir neben eigenen Recherchen Material der Nachrichtenagenturen dpa, Reuters, epd, KNA und Bloomberg. Wichtige Updates Regierung bringt Frühstartrente auf den Weg Streeck über Tabaklobby: "Das ist wie Stalking" Frei soll Unionsfraktionschef werden  Ministerpräsident Kretschmer: „Mit jedem reden, der reden will“ NRW-Landeschef will Deeskalation im Streit mit AfD-Spitze Bundesverfassungsgericht: Kein „Tempolimit“ für Gesetzgebung Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage von Bundestagsabgeordneten wegen unzureichender Beratungszeit des früheren Heizungsgesetzes abgewiesen. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe. Mit dem Urteil scheiterte eine Gruppe um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann im Hauptsacheverfahren, obwohl sie im Sommer 2023 im Eilverfahren noch einen vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes erreicht hatte. Gegenstand des Urteils des Zweiten Senats ist das frühere Heizungsgesetz der Ampel-Regierung. Weil es noch wenige Tage vor seiner geplanten Verabschiedung im Juli 2023 zu umfangreichen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP gekommen war, hatte Heilmann das Bundesverfassungsgericht angerufen, mit der Begründung, die Beratungszeit sei zu kurz gewesen und sein Mitwirkungsrecht als Parlamentarier verletzt worden. Sein Eilantrag hatte damals mit fünf gegen zwei Stimmen Erfolg. Die Abgeordneten müssten bei ihren Beratungen über Gesetze Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können, hieß es in der damaligen Begründung. Das Heizungsgesetz wurde dann erst im September 2023 verabschiedet. Änderungen gab es trotz der zusätzlichen Beratungszeit von zwei Monaten nicht mehr. Mittlerweile hat die schwarz-rote Koalition das Heizungsgesetz deutlich aufgeweicht. Lesen Sie hier, was die Reform des Heizungsgesetzes für Eigentümer, Mieter und den Klimaschutz bedeutet: Mit dem Urteil scheiterte eine Gruppe um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann im Hauptsacheverfahren, obwohl sie im Sommer 2023 im Eilverfahren noch einen vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes erreicht hatte. Gegenstand des Urteils des Zweiten Senats ist das frühere Heizungsgesetz der Ampel-Regierung. Weil es noch wenige Tage vor seiner geplanten Verabschiedung im Juli 2023 zu umfangreichen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP gekommen war, hatte Heilmann das Bundesverfassungsgericht angerufen, mit der Begründung, die Beratungszeit sei zu kurz gewesen und sein Mitwirkungsrecht als Parlamentarier verletzt worden. Sein Eilantrag hatte damals mit fünf gegen zwei Stimmen Erfolg. Die Abgeordneten müssten bei ihren Beratungen über Gesetze Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können, hieß es in der damaligen Begründung. Das Heizungsgesetz wurde dann erst im September 2023 verabschiedet. Änderungen gab es trotz der zusätzlichen Beratungszeit von zwei Monaten nicht mehr. Mittlerweile hat die schwarz-rote Koalition das Heizungsgesetz deutlich aufgeweicht. Lesen Sie hier, was die Reform des Heizungsgesetzes für Eigentümer, Mieter und den Klimaschutz bedeutet: Abschiebung nach Afghanistan nicht mehr nur für Straftäter Der Bund hat nach Angaben des hessischen Innenministeriums den Weg für mehr Abschiebungen nach Afghanistan geebnet. Die Bundespolizei habe mitgeteilt, „dass die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung – Straftäter und Gefährder – aufgehoben sind“, heißt es in einem Erlass des Ministeriums.  Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte auf Anfrage, der Bund habe die Voraussetzungen dafür geschaffen, „dass zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind“. Schwerpunkt Hessens werde weiter die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern sein. „Hessen wird aber auch von darüber hinausgehenden Möglichkeiten Gebrauch machen.“ Bei der im Erlass erwähnten Vorführung zur Identifizierung geht es um die Vorbereitung von Abschiebungen: Mit Vertretern der islamistischen Taliban-Regierung wird versucht, die Identität ausreisepflichtiger Personen zu klären und nötigenfalls Reisedokumente auszustellen. Dem hessischen Erlass zufolge gibt es nur noch wenige Ausnahmen von dem Verfahren. Die Auswahlkriterien blieben aber: männlich, volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig. Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte auf Anfrage, der Bund habe die Voraussetzungen dafür geschaffen, „dass zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind“. Schwerpunkt Hessens werde weiter die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern sein. „Hessen wird aber auch von darüber hinausgehenden Möglichkeiten Gebrauch machen.“ Bei der im Erlass erwähnten Vorführung zur Identifizierung geht es um die Vorbereitung von Abschiebungen: Mit Vertretern der islamistischen Taliban-Regierung wird versucht, die Identität ausreisepflichtiger Personen zu klären und nötigenfalls Reisedokumente auszustellen. Dem hessischen Erlass zufolge gibt es nur noch wenige Ausnahmen von dem Verfahren. Die Auswahlkriterien blieben aber: männlich, volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig. Luzia Geier Industrie: „Die AfD ist keine Wirtschaftspartei“ Die deutsche Industrie äußert Kritik an AfD. Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie, sagte der Deutschen Presse-Agentur:  „Die AfD ist keine Wirtschaftspartei. Alles, was ich bisher von ihr lese, zahlt nicht auf Wirtschaftswachstum oder Investitionen ein. Im Gegenteil: Es wird eher neue Unsicherheiten für Investitionen geben.“Tanja Gönner Auch bei der Energiepolitik biete die AfD keine Lösungen. „Sie verkauft uns eine Rückkehr zum Alten“, sagte Gönner. „Aber das führt nicht zu sinkenden Preisen, sondern zu Planungsunsicherheit und riskiert Wertschöpfung und industrielle Arbeitsplätze. Unternehmen brauchen planbare, bezahlbare und klimaneutrale Energie, schnelle Netze, Genehmigungen und Investitionssicherheit. Aus Unternehmenssicht trägt die AfD nicht zu Lösungen bei.“ Zur Debatte um eine „Brandmauer“ zur AfD sagte Gönner. „Diese Diskussion ist eine Aufgabe für die Politik. Für uns ist entscheidend: Unternehmen unterstützen die Demokratie und profitieren von ihr. Und wir brauchen eine handlungsfähige Regierung, damit wir wirklich erfolgreich sein können.“ Tanja Gönner (CDU), Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Fabian Sommer/dpa Bundesregierung: Autonomer Angriff der KI von OpenAI ist „Paradigmenwechsel“ Die Bundesregierung stuft das außer Kontrolle geratene KI-Modell der US-Firma OpenAI als „Paradigmenwechsel“ ein. „Dieser Vorfall ist ein weiteres Beispiel dafür, dass wir einen Paradigmenwechsel sehen, was die Fähigkeiten von KI-Agenten betrifft“, sagte ein Sprecher des Digitalministeriums in Berlin. Man sehe seit einigen Monaten, dass die Fähigkeiten von sogenannten Frontier-AI-Modellen massiv zunehmen, und damit die Risiken steigen. „Das verändert auch die Bedrohungslage potenziell massiv.“ Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) teilte mit, dass aus Sicht des BSI mit KI-Modellen wie Claude Mythos, OpenAI GPT-5.6 und anderen topaktuellen KI-Modellen „eine neue Zeitrechnung der Cybersicherheit“ angebrochen sei. Man müsse sicherstellen, dass auch europäische Unternehmen und Sicherheitsbehörden Zugang zu diesen Modellen haben, sagte der Sprecher des Digitalministeriums. Man habe in der Vergangenheit gesehen, dass dies nicht immer der Fall sei. Umso mehr setze man darauf, dass europäische Player auch auf dem Gebiet wichtiger würden, sagte er. OpenAI hatte die Verantwortung für einen Hackerangriff auf das Start-up Hugging Face übernommen. Ein autonom agierendes KI-Modell sei bei internen Tests außer Kontrolle geraten: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) teilte mit, dass aus Sicht des BSI mit KI-Modellen wie Claude Mythos, OpenAI GPT-5.6 und anderen topaktuellen KI-Modellen „eine neue Zeitrechnung der Cybersicherheit“ angebrochen sei. Man müsse sicherstellen, dass auch europäische Unternehmen und Sicherheitsbehörden Zugang zu diesen Modellen haben, sagte der Sprecher des Digitalministeriums. Man habe in der Vergangenheit gesehen, dass dies nicht immer der Fall sei. Umso mehr setze man darauf, dass europäische Player auch auf dem Gebiet wichtiger würden, sagte er. OpenAI hatte die Verantwortung für einen Hackerangriff auf das Start-up Hugging Face übernommen. Ein autonom agierendes KI-Modell sei bei internen Tests außer Kontrolle geraten: Regierung bringt Frühstartrente auf den Weg Die Frühstartrente mit zehn Euro pro Monat vom Staat für jedes Kind in Deutschland ab sechs Jahren rückt näher. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) gab den entsprechenden Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Aus dem Finanzministerium wurde der Deutschen Presse-Agentur ein entsprechender Bericht der Zeitungen der Funke Mediengruppe bestätigt. Der Gesetzentwurf liegt der dpa vor. Für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr will der Bund demnach künftig zehn Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot zahlen. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital erst nach Vollendung des 65. Lebensjahrs. Zuzahlungen sollen bis zu 6840 Euro im Jahr möglich sein. Das Depot soll von den Eltern bei einem Anbieter nach Wahl eröffnet werden können oder in einer öffentlichen Kapitalanlage erfolgen. Die Erträge sollen bis Auszahlungsbeginn steuerfrei sein. Starten soll die Frühstartrente mit dem Geburtsjahrgang 2020 rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab kommendem Jahr soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen dazukommen. Ein Antrag soll nicht nötig sein. Erklärtes Ziel der Koalition ist, dass auch Menschen mit geringem Einkommen künftig leichter privat fürs Alter vorsorgen können. „Heute hängt das viel zu oft davon ab, ob die Eltern hohe Einkommen oder Vermögen haben“, sagte Klingbeil den Funke-Medien. Diese Ungleichheit setze sich dann oft bis ins Alter fort. „Das wollen wir ändern.“ Zuzahlungen sollen bis zu 6840 Euro im Jahr möglich sein. Das Depot soll von den Eltern bei einem Anbieter nach Wahl eröffnet werden können oder in einer öffentlichen Kapitalanlage erfolgen. Die Erträge sollen bis Auszahlungsbeginn steuerfrei sein. Starten soll die Frühstartrente mit dem Geburtsjahrgang 2020 rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab kommendem Jahr soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen dazukommen. Ein Antrag soll nicht nötig sein. Erklärtes Ziel der Koalition ist, dass auch Menschen mit geringem Einkommen künftig leichter privat fürs Alter vorsorgen können. „Heute hängt das viel zu oft davon ab, ob die Eltern hohe Einkommen oder Vermögen haben“, sagte Klingbeil den Funke-Medien. Diese Ungleichheit setze sich dann oft bis ins Alter fort. „Das wollen wir ändern.“ Streeck über Tabaklobby: "Das ist wie Stalking" Der Suchtbeauftragte der Bundesregierung hat die Tabaklobby scharf kritisiert. „Ich habe den Eindruck, Vertreter der Tabaklobby sind regelrecht auf mich angesetzt. Die wollen mich zermürben“, sagte Hendrik Streeck, CDU, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Es ist einfach unfassbar, welcher Druck von der Tabaklobby auf Abgeordnete des Bundestags ausgeübt wird. Das ist wie Stalking.“ Streeck nannte keinen Lobbyverband namentlich. Die geplante Anhebung der Tabaksteuer, die er befürwortet, würde zu deutlich höheren Zigarettenpreisen führen. Er sei in den vergangenen Wochen von Verantwortlichen aus den Lobbyverbänden auf Sommerfesten in Berlin mehrfach hart angegangen worden, sagte der Suchtbeauftragte. Ihm werde vorgeworfen, sich Gesprächen zu verweigern, was nicht stimme. „Ich habe ein offizielles Gespräch mit Vertretern der Tabakwirtschaft geführt und das auch transparent angezeigt.“ Die Steuerpläne der schwarz-roten Koalition würden dazu führen, dass eine Packung mit 20 Zigaretten im kommenden Jahr im Schnitt 9,10 Euro kosten würde und damit 33 Cent mehr als bislang erwartet. Schrittweise soll es nach oben gehen. 2030 wird mit einem Packungspreis von durchschnittlich 11,78 Euro gerechnet. Im Deutschlandfunk hatte Streeck kürzlich gesagt: „Meinetwegen kann die Tabaksteuer noch höher gehen, aber ich bin sehr zufrieden mit dem Änderungsantrag, der vorliegt.“ Er sei in den vergangenen Wochen von Verantwortlichen aus den Lobbyverbänden auf Sommerfesten in Berlin mehrfach hart angegangen worden, sagte der Suchtbeauftragte. Ihm werde vorgeworfen, sich Gesprächen zu verweigern, was nicht stimme. „Ich habe ein offizielles Gespräch mit Vertretern der Tabakwirtschaft geführt und das auch transparent angezeigt.“ Die Steuerpläne der schwarz-roten Koalition würden dazu führen, dass eine Packung mit 20 Zigaretten im kommenden Jahr im Schnitt 9,10 Euro kosten würde und damit 33 Cent mehr als bislang erwartet. Schrittweise soll es nach oben gehen. 2030 wird mit einem Packungspreis von durchschnittlich 11,78 Euro gerechnet. Im Deutschlandfunk hatte Streeck kürzlich gesagt: „Meinetwegen kann die Tabaksteuer noch höher gehen, aber ich bin sehr zufrieden mit dem Änderungsantrag, der vorliegt.“ Newsdesk Frei soll Unionsfraktionschef werden Vier Tage nach dem Rücktritt von Jens Spahn steht fest, wer neuer Vorsitzender der Unionsfraktion werden soll. Die Chefs von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, haben sich dem Vernehmen nach darauf verständigt, Thorsten Frei (CDU) als Nachfolger vorzuschlagen. Der 52-Jährige ist derzeit Kanzleramtsminister. Bis zur Bundestagswahl war er Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, er kennt sie deshalb sehr gut. CDU/CSU-Fraktionsführung lädt zu Schalte mit Parteichefs um 15 Uhr Die Führung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den Fraktionsvorstand an diesem Mittwoch zu einer Telefonschalte mit den Parteichefs von CDU und CSU eingeladen. Die Schalte soll um 15 Uhr beginnen, wie aus einer der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Einladung von CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann und dem Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktion, Steffen Bilger, hervorgeht. Ob ein Vorschlag für die Nachfolge des zurückgetretenen Fraktionschefs Jens Spahn präsentiert wird, blieb zunächst unklar. CDU-Chef Friedrich Merz und CSU-Chef Markus Söder hatten angekündigt, dass sie einen gemeinsamen Vorschlag präsentieren wollen. Die Wahl soll kommenden Mittwoch in einer Sondersitzung der Unions-Bundestagsfraktion stattfinden. Luzia Geier Union und SPD: Alkoholverbot mit Bahn-Personal durchsetzen Union und SPD sehen die Bahn bei der Durchsetzung des geplanten Alkoholverbots an Bahnhöfen in der Pflicht.  „Dass die Deutsche Bahn ihre eigenen Sicherheitsbemühungen verstärkt, begrüße ich ausdrücklich. Dazu gehört aber auch, dass sie diese Regeln mit eigenem Personal durchsetzt.“Alexander Throm, Innenpolitischer Sprecher der Union gegenüber der "Welt" „Eine Umsetzung kann nur in Betracht kommen, sofern die Bahn eine erhebliche personelle Verstärkung bei der DB Sicherheit nachweist.“Sebastian Fiedler, Innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion gegenüber der "Welt" Ähnlich sieht es die Deutsche Polizeigewerkschaft. Deren Vorsitzender Heiko Teggatz rief die Bahn in der Welt dazu auf, das Personal für die Überwachung des Alkoholverbots bereitzustellen: „Das ist eine Sache des Hausrechts der Bahn. Sie muss dafür sorgen, mehr Sicherheitspersonal zu stellen.“  Nach dem Willen der Deutschen Bahn soll es künftig bundesweit untersagt sein, auf Bahnsteigen oder in Bahnhofshallen außerhalb der Bahnhofsgastronomie Bier, Wein oder Schnaps zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begrüßt im Grundsatz den Vorstoß von Bahnchefin Evelyn Palla. Die Frage der Durchsetzung eines solchen Verbots sei allerdings „eine problematische“. Er würde auch gern mit Palla darüber sprechen, welche Grundlage ihr Vorstoß habe und welche Informationen und Studien sie vielleicht zu dieser Idee veranlasst haben.  Für die Sicherheit an Bahnhöfen ist neben den DB-Sicherheitskräften die Bundespolizei zuständig. Diese untersteht dem Bundesinnenministerium. Bislang gilt ein Verbot des Alkoholkonsums vor allem an großen deutschen Bahnhöfen wie Frankfurt, Hamburg oder Köln. Insgesamt setzt die Deutsche Bahn deutschlandweit rund 4500 Sicherheitskräfte an Bahnhöfen ein. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe befürchtet indes neue Härten für obdachlose Menschen mit Alkoholsucht. „Ein Verbot verändert nicht die Lebenslage der Menschen, die sich am Bahnhof aufhalten, sondern verdrängt sie lediglich aus dem Blickfeld“, sagte Vize-Geschäftsführer Joachim Krauß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Der Bahnhof gehöre für viele zu den wenigen witterungsgeschützten und gut zugänglichen öffentlichen Orten. „Durch das Verbot werden die Menschen in Bereiche gedrängt, die weniger Schutz bieten und weniger Anschluss an das Hilfesystem haben“, sagte Krauß. In Hamburg, wo ein entsprechendes Verbot bereits gilt, habe man die Erfahrung gemacht, dass die Menschen in angrenzende Stadtteile verdrängt wurden. Ein Pro und Contra zum Thema lesen Sie hier: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe befürchtet indes neue Härten für obdachlose Menschen mit Alkoholsucht. „Ein Verbot verändert nicht die Lebenslage der Menschen, die sich am Bahnhof aufhalten, sondern verdrängt sie lediglich aus dem Blickfeld“, sagte Vize-Geschäftsführer Joachim Krauß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Der Bahnhof gehöre für viele zu den wenigen witterungsgeschützten und gut zugänglichen öffentlichen Orten. „Durch das Verbot werden die Menschen in Bereiche gedrängt, die weniger Schutz bieten und weniger Anschluss an das Hilfesystem haben“, sagte Krauß. In Hamburg, wo ein entsprechendes Verbot bereits gilt, habe man die Erfahrung gemacht, dass die Menschen in angrenzende Stadtteile verdrängt wurden. Ein Pro und Contra zum Thema lesen Sie hier: Luzia Geier Ministerpräsident Kretschmer: „Mit jedem reden, der reden will“ Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) fordert angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse im Osten Deutschlands eine Bereitschaft zu Gesprächen mit allen anderen Parteien. Er sagte dem Handelsblatt:  „Wer noch über Brandmauern redet, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Wir müssen mit jedem reden, der reden will.“Michael Kretschmer, Ministerpräsident von Sachsen Der Begriff der Brandmauer steht für die Positionierung der Parteien, nicht mit der AfD zu kooperieren. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte vor einer Woche bei seiner Sommerpressekonferenz bekräftigt, die CDU werde nicht mit AfD und Linke zusammenarbeiten. Die Frage, was geschieht, wenn es ohne die Linke nicht reicht für eine Mehrheit jenseits der AfD, beantwortet er nicht. Ein solches Szenario ist in Sachsen-Anhalt und auch in Mecklenburg-Vorpommern sehr wahrscheinlich. Dort stehen im September Landtagswahlen an.  Kretschmer, der auch stellvertretender CDU-Bundesvorsitzender ist, regiert in Sachsen mit einer Minderheitsregierung - ebenso wie Mario Voigt (CDU) in Thüringen. Kretschmer hat im Landtag in Dresden einen „Konsultationsmechanismus“ etabliert, der allen Fraktionen offensteht. „Die AfD ist die einzige Fraktion, die von vornherein gesagt hat: Wir beteiligen uns nicht“, sagte er. Sie setze darauf, dass die Regierung scheitere. „Eine Partei wie die AfD schadet dem Land.“ Kretschmer, der auch stellvertretender CDU-Bundesvorsitzender ist, regiert in Sachsen mit einer Minderheitsregierung - ebenso wie Mario Voigt (CDU) in Thüringen. Kretschmer hat im Landtag in Dresden einen „Konsultationsmechanismus“ etabliert, der allen Fraktionen offensteht. „Die AfD ist die einzige Fraktion, die von vornherein gesagt hat: Wir beteiligen uns nicht“, sagte er. Sie setze darauf, dass die Regierung scheitere. „Eine Partei wie die AfD schadet dem Land.“ NRW-Landeschef will Deeskalation im Streit mit AfD-Spitze Nach dem tagelangen Machtkampf mit der AfD-Bundesspitze schlägt NRW-Landeschef Martin Vincentz wieder versöhnlichere Töne an. Er wolle zum Ausdruck bringen, „wie sehr ich die wechselseitige Eskalation der letzten Tage bedauere“, schrieb er in einer Mail an die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla. Dass sich die Situation immer weiter hochgeschaukelt habe, führte Vincentz darauf zurück, dass der Bundesvorstand „unter einem gänzlich anderen Kenntnisstand entscheiden“ musste als er vor Ort beim Wahlparteitag. Jetzt müsse es darum gehen, „zu deeskalieren und wieder zu einem ruhigen Arbeitsmodus zurück zu finden“, heißt es in der Mail, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Entscheidend sei, vor den Wahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern „jeden Schaden von der Partei zu wenden“. In der nordrhein-westfälischen AfD war bei der Aufstellung der Kandidatenliste für die Landtagswahl im kommenden Jahr ein Machtkampf eskaliert. Die Gegner des als eher gemäßigt geltenden Landeschefs Vincentz hatten kritisiert, bei der Aufstellung benachteiligt zu werden. Schließlich mischte sich der AfD-Bundesvorstand in den Streit ein. Weidel und Chrupalla warfen Vincentz Unregelmäßigkeiten bei der Nominierung der Kandidatenliste vor und forderten, die Wahl abzubrechen und den Parteitag noch einmal neu zu beginnen. Doch die Mehrheit der Delegierten stellte sich hinter Vincentz und zog den Wahlparteitag durch. Der Bundesvorstand setzte als Reaktion eine Untersuchungskommission ein, die nun die Finanzen des NRW-Landesverbands und die Aufnahmepraxis neuer Mitglieder genauer unter die Lupe nehmen soll. Vincentz kündigte an, die Landespartei werde den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, den sie beim Landgericht Düsseldorf gegen die AfD-Bundesspitze gestellt hatte, zurückziehen. Die Rücknahme geschehe „in dem Vertrauen, dass der Bundesvorstand genauso besonnen und beruhigend mit uns diesen Weg geht und wir in der Öffentlichkeit „Gras über die Sache wachsen lassen können““, schrieb Vincentz in seiner Mail. Jetzt müsse es darum gehen, „zu deeskalieren und wieder zu einem ruhigen Arbeitsmodus zurück zu finden“, heißt es in der Mail, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Entscheidend sei, vor den Wahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern „jeden Schaden von der Partei zu wenden“. In der nordrhein-westfälischen AfD war bei der Aufstellung der Kandidatenliste für die Landtagswahl im kommenden Jahr ein Machtkampf eskaliert. Die Gegner des als eher gemäßigt geltenden Landeschefs Vincentz hatten kritisiert, bei der Aufstellung benachteiligt zu werden. Schließlich mischte sich der AfD-Bundesvorstand in den Streit ein. Weidel und Chrupalla warfen Vincentz Unregelmäßigkeiten bei der Nominierung der Kandidatenliste vor und forderten, die Wahl abzubrechen und den Parteitag noch einmal neu zu beginnen. Doch die Mehrheit der Delegierten stellte sich hinter Vincentz und zog den Wahlparteitag durch. Der Bundesvorstand setzte als Reaktion eine Untersuchungskommission ein, die nun die Finanzen des NRW-Landesverbands und die Aufnahmepraxis neuer Mitglieder genauer unter die Lupe nehmen soll. Vincentz kündigte an, die Landespartei werde den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, den sie beim Landgericht Düsseldorf gegen die AfD-Bundesspitze gestellt hatte, zurückziehen. Die Rücknahme geschehe „in dem Vertrauen, dass der Bundesvorstand genauso besonnen und beruhigend mit uns diesen Weg geht und wir in der Öffentlichkeit „Gras über die Sache wachsen lassen können““, schrieb Vincentz in seiner Mail. AfD-Landeschef in Nordrhein-Westfalen, Martin Vincentz, beim umstrittenen Wahlparteitag seines Verbandes. Henning Kaiser/dpa Merz spricht mit CDU/CSU-Landesgruppen über Spahn-Nachfolge Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich mit führenden Vertretern aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über eine Nachfolge des zurückgetretenen Fraktionschefs Jens Spahn beraten. Er habe am Morgen mit den Landesgruppenvorsitzenden eine ausführliche Videokonferenz abgehalten, sagte Merz in Berlin. „Wir hören also in die Fraktion hinein, was auch deren Anforderungen und Wünsche sind, und insofern werden wir uns damit auch noch etwas Zeit lassen, aber wir werden einen gemeinsamen Vorschlag machen.“ Er werde zusammen mit CSU-Chef Markus Söder der Fraktion „zeitnah“ einen entsprechenden Vorschlag machen. Der Kanzler ließ offen, ob er dafür sei, dass Spahn sein Bundestagsmandat behalte. „Ich weiß nicht, was er selbst vorhat. Wenn er darüber gerne sprechen will, tue ich das selbstverständlich“, sagte Merz. „Aber ich werde ihm keine Ratschläge geben. Ich werde sie sicher auch nicht öffentlich geben.“ Die Unionsfraktion soll am Mittwoch kommender Woche auf einer Sondersitzung über die Spahn-Nachfolge entscheiden. Spahn war nach massiver Kritik an seiner Vaterschaft mithilfe einer Leihmutter in den USA am Samstag zurückgetreten. Der Kanzler ließ offen, ob er dafür sei, dass Spahn sein Bundestagsmandat behalte. „Ich weiß nicht, was er selbst vorhat. Wenn er darüber gerne sprechen will, tue ich das selbstverständlich“, sagte Merz. „Aber ich werde ihm keine Ratschläge geben. Ich werde sie sicher auch nicht öffentlich geben.“ Die Unionsfraktion soll am Mittwoch kommender Woche auf einer Sondersitzung über die Spahn-Nachfolge entscheiden. Spahn war nach massiver Kritik an seiner Vaterschaft mithilfe einer Leihmutter in den USA am Samstag zurückgetreten. Debatte über Leihmutterschaft: Laschet widerspricht Brosius-Gersdorf Das Thema Leihmutterschaft wird nach dem Rücktritt des Unionsfraktionschefs Jens Spahn weiter in der CDU und außerhalb diskutiert. In einem Interview mit der Zeit plädiert die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf für eine Legalisierung in Deutschland. Laut ihrer Auffassung widerspricht ein Verbot dem Recht auf Selbstbestimmung für Frauen. Die CDU wolle einen „paternalistischen Staat, der am besten weiß, was für Frauen und auch für potenzielle Leihmütter gut ist“.  Mit dieser Aussage hat sie anscheinend den früheren CDU-Parteichef Armin Laschet vor den Kopf gestoßen. Dieser schreibt auf X: „Etwas Plumperes als diese Antwort von Frau Brosius-Gersdorf habe ich noch nicht gelesen“ und verweist auf einen Ausschnitt aus dem Interview. Seiner Meinung nach gibt es „parteiübergreifend differenzierte Stellungnahmen zur Miet-Mutterschaft“. Mit dieser Aussage hat sie anscheinend den früheren CDU-Parteichef Armin Laschet vor den Kopf gestoßen. Dieser schreibt auf X: „Etwas Plumperes als diese Antwort von Frau Brosius-Gersdorf habe ich noch nicht gelesen“ und verweist auf einen Ausschnitt aus dem Interview. Seiner Meinung nach gibt es „parteiübergreifend differenzierte Stellungnahmen zur Miet-Mutterschaft“. Im vergangenen Jahr sollte Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin gewählt werden, scheiterte aber am Widerstand der Union. Grund dafür war unter anderem ihre Haltung in der Frage zur Legalisierung von Abtreibungen. Laschet schreibt auf X dazu: „Ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt, das über die Werteordnung der Verfassung wacht.“  Lilly Zerbst BKA: Mehr als 17 000 Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder Die Polizei registriert mehr Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl auf über 17 000. Das sind rund 1600 mehr als noch im Jahr 2021. Es sind deutlich mehr Mädchen als Jungen betroffen. Die Tatverdächtigen sind meist männlich und handeln allein. Die Zahlen gehen aus dem Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ des Bundeskriminalamts hervor, das in Berlin vorgelegt wurde. Im Vergleich zu 2024 stieg die Zahl der Fälle im vergangenen Jahr um 772. Die Ermittlungen ergaben erneut, dass in mehr als der Hälfte der Fälle zwischen Opfern und Tatverdächtigen eine Vorbeziehung bestand. Bei Jugendlichen stieg die Zahl von 1191 auf 1239 Fälle. Als Kinder gelten strafrechtlich Personen unter 14 Jahren. Bei der Vorstellung des Berichts sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), die Zahl der Sexualdelikte an Minderjährigen bleibe „erschreckend hoch“. Er hob insbesondere den starken Anstieg der Fälle von Verbreitung jugendpornografischen Materials hervor. In dem Bereich seien 20 Prozent mehr Fälle registriert worden, sagte er. 11 515 Fälle wurden den Angaben zufolge den Behörden bekannt. Ein Grund für den Anstieg sei die niedrigschwellige Verfügbarkeit von Künstlicher Intelligenz, die reale Inhalte verändern könne, sagte Dobrindt. In der Statistik sind nur die Straftaten aufgeführt, die der Polizei bekannt sind und von ihr bearbeitet wurden – das sogenannte Hellfeld. Enthalten sind auch Versuchstaten. Beeinflusst werden die Zahlen enorm davon, ob die Taten überhaupt zur Anzeige gebracht werden. „Neben dem in diesem Lagebild dargestellten polizeilichen Hellfeld ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen“, heißt es in dem Bericht. Die Zahlen gehen aus dem Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ des Bundeskriminalamts hervor, das in Berlin vorgelegt wurde. Im Vergleich zu 2024 stieg die Zahl der Fälle im vergangenen Jahr um 772. Die Ermittlungen ergaben erneut, dass in mehr als der Hälfte der Fälle zwischen Opfern und Tatverdächtigen eine Vorbeziehung bestand. Bei Jugendlichen stieg die Zahl von 1191 auf 1239 Fälle. Als Kinder gelten strafrechtlich Personen unter 14 Jahren. Bei der Vorstellung des Berichts sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), die Zahl der Sexualdelikte an Minderjährigen bleibe „erschreckend hoch“. Er hob insbesondere den starken Anstieg der Fälle von Verbreitung jugendpornografischen Materials hervor. In dem Bereich seien 20 Prozent mehr Fälle registriert worden, sagte er. 11 515 Fälle wurden den Angaben zufolge den Behörden bekannt. Ein Grund für den Anstieg sei die niedrigschwellige Verfügbarkeit von Künstlicher Intelligenz, die reale Inhalte verändern könne, sagte Dobrindt. In der Statistik sind nur die Straftaten aufgeführt, die der Polizei bekannt sind und von ihr bearbeitet wurden – das sogenannte Hellfeld. Enthalten sind auch Versuchstaten. Beeinflusst werden die Zahlen enorm davon, ob die Taten überhaupt zur Anzeige gebracht werden. „Neben dem in diesem Lagebild dargestellten polizeilichen Hellfeld ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen“, heißt es in dem Bericht. Luzia Geier Prien zu Leihmutterschaft: „Das muss unendlich schwer sein“ Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) geht nicht davon aus, dass die CDU ihre Position zum Thema Leihmutterschaft zeitnah ändert. In einem Interview des Portals „The Pioneer“ verwies sie darauf, dass die Partei ihre Programmatik erst im Februar mit einem Parteitagsbeschluss verschärft habe. Demnach sei nicht nur die gewerbliche, sondern auch die sogenannte altruistische Leihmutterschaft – also ohne Bezahlung – mit dem Werteverständnis der CDU nicht vereinbar. Auf die Frage, ob sie sich vorstellen könne, dass die CDU in naher Zukunft ihre Position etwas liberalisiert, sagte sie: „Das kann ich mir kaum vorstellen.“ Befragt dazu, was ihr beim Thema Leihmutterschaft durch den Kopf gehe, erklärte Prien: „Das muss unendlich schwer sein. Ich kann mir das persönlich ehrlicherweise nicht vorstellen.“ Denn man baue gerade in den neun Monaten einer Schwangerschaft eine starke Bindung zu dem Kind auf. Andererseits sehe sie natürlich auch das Dilemma von Paaren, die aus medizinischen Gründen – egal ob homo- oder heterosexuell – keine eigenen Kinder austragen könnten. „Das ist ein ganz furchtbares Schicksal, mit dem man sich abfinden können muss“, sagte sie. Dass das schwerfalle und dass individuelle Entscheidungen mit Blick auf Möglichkeiten im Ausland vielleicht anders ausfallen könnten, könne sie zumindest nachvollziehen. Der CDU-Politiker Jens Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten vergangene Woche bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden sind. Eine Leihmutter in den USA brachte ihren Sohn Georg zur Welt. Damit umgingen die beiden ein in Deutschland geltendes Verbot, das Spahn in der CDU mitgetragen hat. In der Union brach ein Sturm der Empörung los, der am Samstag zu Spahns Rücktritt als Unionsfraktionschef führte. Auf die Frage, ob sie sich vorstellen könne, dass die CDU in naher Zukunft ihre Position etwas liberalisiert, sagte sie: „Das kann ich mir kaum vorstellen.“ Befragt dazu, was ihr beim Thema Leihmutterschaft durch den Kopf gehe, erklärte Prien: „Das muss unendlich schwer sein. Ich kann mir das persönlich ehrlicherweise nicht vorstellen.“ Denn man baue gerade in den neun Monaten einer Schwangerschaft eine starke Bindung zu dem Kind auf. Andererseits sehe sie natürlich auch das Dilemma von Paaren, die aus medizinischen Gründen – egal ob homo- oder heterosexuell – keine eigenen Kinder austragen könnten. „Das ist ein ganz furchtbares Schicksal, mit dem man sich abfinden können muss“, sagte sie. Dass das schwerfalle und dass individuelle Entscheidungen mit Blick auf Möglichkeiten im Ausland vielleicht anders ausfallen könnten, könne sie zumindest nachvollziehen. Der CDU-Politiker Jens Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten vergangene Woche bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden sind. Eine Leihmutter in den USA brachte ihren Sohn Georg zur Welt. Damit umgingen die beiden ein in Deutschland geltendes Verbot, das Spahn in der CDU mitgetragen hat. In der Union brach ein Sturm der Empörung los, der am Samstag zu Spahns Rücktritt als Unionsfraktionschef führte. „Mir tut das leid um Jens Spahn. Ich habe sehr, sehr gut mit ihm zusammengearbeitet, ein sehr verlässlicher Partner in der Fraktion, an der Fraktionsspitze, war ein guter Verhandler, war auch als Stabilisator für die Koalition sicherlich ein ganz wichtiger Anker.“Karin Prien, Bundesbildungsministerin

Artikel lesen
23. Juli
Die Welt (Politik)

Bundesverfassungsgericht weist Klage wegen Beratungszeit für Ampel-Heizungsgesetz ab

Bundesverfassungsgericht weist Klage wegen Beratungszeit für Ampel-Heizungsgesetz ab Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das sogenannte Heizungsgesetz. CDU-Politiker Thomas Heilmann klagte wegen der hohen Geschwindigkeit des Gesetzgebungsverfahrens – und scheiterte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Klage von Bundestagsabgeordneten wegen unzureichender Beratungszeit des früheren Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition abgewiesen. Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil scheiterte eine Gruppe um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann im Hauptsacheverfahren, obwohl der im Sommer 2023 im Eilverfahren noch einen vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes erreicht hatte. Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht. Es sei keine Regelung im Sinn eines bezifferten „Tempolimits“ in der Verfassung vorgesehen. Gegenstand des Urteils des Zweiten Senats war das frühere Heizungsgesetz der Ampel-Regierung. Weil es noch wenige Tage vor seiner geplanten Verabschiedung im Juli 2023 zu umfangreichen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP gekommen war, hatte Heilmann das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Beratungszeit sei zu kurz gewesen und sein Mitwirkungsrecht als Parlamentarier sei verletzt worden. Sein Eilantrag hatte damals mit fünf gegen zwei Stimmen Erfolg. Die Abgeordneten müssten bei ihren Beratungen über Gesetze Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können, hieß es in der damaligen Begründung. Das Heizungsgesetz wurde dann erst im September 2023 verabschiedet. Änderungen gab es trotz der zusätzlichen Beratungszeit von zwei Monaten nicht mehr. Mittlerweile hat die schwarz-rote Koalition das Heizungsgesetz deutlich aufgeweicht. Keine Verletzung der Abgeordnetenrechte Mit ihrer einstimmigen Entscheidung vom Donnerstag verwarfen die Verfassungsrichter nun aber im Hauptsacheverfahren die Anträge. Der Antragsteller habe nicht ausreichend dargelegt, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte, hieß es in der Begründung. Nach dem Grundgesetz werde er in seinen Rechten verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leerliefen. Dies habe Heilmann jedoch nicht aufgezeigt. Belastbare Anhaltspunkte für die Vermutung, Heilmann seien Informationen vorenthalten worden, habe er nicht vorgetragen, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe. „Es ist insbesondere nicht erkennbar, welche Informationen die Bundesregierung nicht mit ihm geteilt haben soll, obwohl sie ihr vorlagen und obwohl sie anderen Abgeordneten zur Verfügung gestellt wurden.“ Insbesondere habe es nicht an einer tauglichen Diskussionsgrundlage für die parlamentarischen Beratungen gefehlt. Mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf und einer Formulierungshilfe habe den Abgeordneten eine solche Grundlage vielmehr zur Verfügung gestanden. Um die Inhalte des Gesetzes ging es in Karlsruhe nicht. Der Zweite Senat entschied in veränderter Besetzung. Die Amtszeiten von drei der im Eilverfahren beteiligten Mitglieder sind inzwischen abgelaufen und ihre Stellen neu besetzt worden. Dass das Thema nach wie vor aktuell ist, machte die Richterin mit Verweis auf Eilverfahren in der vorletzten Woche – der letzten Beratungswoche des Bundestags vor der Sommerpause – deutlich. Das Gericht musste über zwei Eilanträge entscheiden, nach der das GKV-Modernisierungsgesetz in gleicher Weise wie das Heizungsgesetz „zu schnell durch den Bundestag gepeitscht“ worden sei. „Das zeigt, wie aktuell und drängend weiterhin die Frage ist, ob die Verfassung eine ‚Höchstgeschwindigkeit‘ für Gesetzgebungsverfahren vorgibt“, sagte Kaufhold.

Artikel lesen
23. Juli
FAZ (Politik)

Bundesverfassungsgericht: Kein Tempolimit für Gesetze nach Streit um Ampel-Heizungsgesetz

Bundesverfassungsgericht : Kein Tempolimit für Gesetze nach Streit um Ampel-Heizungsgesetz Im Eilverfahren stoppte das Bundesverfassungsgericht noch das alte Heizungsgesetz. Aber nun stellen die Richter klar: Die Abgeordneten hatten damals genug Zeit zur Beratung. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage von Bundestagsabgeordneten wegen unzureichender Beratungszeit des früheren Heizungsgesetzes abgewiesen. Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil scheiterte eine Gruppe um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann im Hauptsacheverfahren, obwohl der im Sommer 2023 im Eilverfahren noch einen vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes erreicht hatte. Im Sommer 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetz der Ampel im Eilverfahren gestoppt. In Gang gesetzt hatte das der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann. Er argumentierte, das Parlament könne sich angesichts kurzfristiger Änderungen mit dem Entwurf für das „Heizungsgesetz“ nicht ausreichend befassen. Heilmanns Organklage ist nun formal daran gescheitert, dass er eine mögliche Verletzung seiner Rechte unzureichend dargelegt hat. Die Karlsruher Richter nehmen in ihrer Entscheidung aber dennoch inhaltlich zum Vorgehen der Ampel Stellung: Sämtliche Punkte, die Heilmann beanstandet hatte, teilen sie nicht. Karlsruhe gibt der Ampel recht So schreibt der Zweite Senat in seinem Urteil, dass es für eine gleichheitswidrige Benachteiligung gegenüber anderen Abgeordneten „schon an belastbaren Anhaltspunkten für diese vom Antragsteller geäußerte Vermutung“ fehle. Auch der Vorwurf Heilmanns, die Ampel habe sich der Kommunikation verweigert, laufe ins Leere, da sich „durchsetzbare Rechte auf Teilhabe parlamentarischer Minderheiten an der Willensbildung des Parlaments nicht auf informelle Gesprächsrunden“ erstrecken würden. Anders als Heilmann vorgebracht habe, sei der erste Entwurf des Ampelgesetzes auch kein bloßer „Platzhalter“ im parlamentarischen Verfahren gewesen, sondern eine geeignete Beratungsgrundlage. Die Ampel hatte im Frühjahr 2023 eine erste Fassung des Gesetzes eingebracht, dann aber in der Woche vor der parlamentarischen Sommerpause umfangreiche Änderungen vorgelegt. Zuvor hatte die Koalition lange und öffentlich über das Gesetz gestritten. Zunächst waren die Karlsruher Richter Heilmanns Argument gefolgt. Die Abgeordneten müssten bei ihren Beratungen über Gesetze Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können, hieß es in der Begründung im Eilverfahren im Sommer 2023. Das Heizungsgesetz wurde dann erst im September 2023 verabschiedet. Änderungen gab es trotz der zusätzlichen Beratungszeit von zwei Monaten nicht mehr. Ob die Zeit zur Befassung durch das Parlament ausreichte, bewerteten die Richter in ihrem Eilbeschluss nicht. Sie wogen lediglich ab, ob eher Heilmann eine möglicherweise rechtswidrige Abstimmung oder dem Bundestag eine eventuell unnötige Verschiebung zuzumuten sei. Eine Mehrheit von fünf der acht damaligen Richter meinte, Letzteres sei der Fall. Nun haben die Richter einstimmig entschieden. Die Zusammensetzung des Senats hat sich seither allerdings auch stark verändert: Die Hälfte der heutigen Senatsmitglieder war zum Zeitpunkt des Eilbeschlusses noch nicht im Amt. Währenddessen ist das Gebäudeenergiegesetz bereits Geschichte. Union und SPD haben es durch ihr „Heizungsgesetz“ ersetzt, das vor zwei Wochen beschlossen wurde.

Artikel lesen
23. Juli
Handelsblatt

Bundesverfassungsgericht: Tempolimit für Gesetze? Karlsruhe urteilt zum Heizungsgesetz

Bundesverfassungsgericht: Tempolimit für Gesetze? Karlsruhe urteilt zum Heizungsgesetz Karlsruhe/Berlin. Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen. Heute entscheidet der Zweite Senat über die Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe ausbremste. Die wichtigsten Fragen und Antworten: Worum ging es beim alten Heizungsgesetz? Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes - oft als Heizungsgesetz bezeichnet - zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab aber umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft. Was kritisiert der Kläger? Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sieht sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, „sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagt er. Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein „extremer Fall von vielen“. Wie lief das Gesetzgebungsverfahren ab? Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielten - ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand. Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden. Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. Unionspolitiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein. Was sagte das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren? Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet, so der Karlsruher Senat. Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat. Worum geht es heute? In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wird, gehe es im Kern um die Frage: „Wann wird aus einem "schnellen" ein "zu schnelles" Gesetzgebungsverfahren?“, fasste die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammen. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" für die Beratung von Gesetzentwürfen?“ Über einen Gesetzentwurf könnten Abgeordnete nur sinnvoll beraten und abstimmen, wenn sie die Möglichkeit hatten, sich über den Inhalt zu informieren und eine Meinung zu bilden, betonte Kaufhold. Aber: Karlsruhe habe auch schon oft den weiten Gestaltungsspielraum des Parlaments in Bezug auf seine Verfahrensabläufe betont. Es gehe um die Frage, wo die Grenzen zwischen diesen Abgeordnetenrechten und der Autonomie des Bundestags verlaufen. Wie könnte das Gericht entscheiden? Kläger Heilmann hielte es für sinnvoll, wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil Standards zu den parlamentarischen Abläufen konkretisiert. „Verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, würde nicht nur die Qualität der Gesetzgebung für die Zukunft absichern, sondern auch das Herz unserer Demokratie nachhaltig stärken“, sagt er. Dem Parlament falle es aus seiner Sicht oft schwer, sich selbst auf solche Standards zu einigen. Daher seien die Impulse aus Karlsruhe wichtig. Verwandte Themen Wie ist der Stand beim Heizungsgesetz? Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes. Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen. Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen - ohne Erfolg. Die Kläger hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht - und verwarf die Klage.

Artikel lesen
23. Juli
Wirtschaftswoche

Gebäudeenergiegesetz: Bundesverfassungsgericht urteilt zum Heizungsgesetz

Gebäudeenergiegesetz: Bundesverfassungsgericht urteilt zum Heizungsgesetz Kaum ein Vorhaben der ehemaligen Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die aktuelle schwarz-rote Koalition einige Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen. Am Donnerstag entscheidet der Zweite Senat über die Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe ausbremste. Die wichtigsten Antworten: Worum ging es beim alten Heizungsgesetz? Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab aber umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach vielen Diskussionen im Januar 2024 in Kraft. Was kritisiert der Kläger? Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sieht sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, „sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagt er. Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein „extremer Fall von vielen“. Wie lief das Gesetzgebungsverfahren ab? Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielten – ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand. Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden. Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. Unionspolitiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein. Was sagte das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren? Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet, so der Karlsruher Senat. Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat. Worum geht es heute? In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wird, gehe es im Kern um die Frage: „Wann wird aus einem "schnellen" ein "zu schnelles" Gesetzgebungsverfahren?“, fasste die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammen. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" für die Beratung von Gesetzentwürfen?“ Über einen Gesetzentwurf könnten Abgeordnete nur sinnvoll beraten und abstimmen, wenn sie die Möglichkeit hatten, sich über den Inhalt zu informieren und eine Meinung zu bilden, betonte Kaufhold. Aber: Karlsruhe habe auch schon oft den weiten Gestaltungsspielraum des Parlaments in Bezug auf seine Verfahrensabläufe betont. Es gehe um die Frage, wo die Grenzen zwischen diesen Abgeordnetenrechten und der Autonomie des Bundestags verlaufen. Wie könnte das Gericht entscheiden? Kläger Heilmann hielte es für sinnvoll, wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil Standards zu den parlamentarischen Abläufen konkretisiert. „Verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, würde nicht nur die Qualität der Gesetzgebung für die Zukunft absichern, sondern auch das Herz unserer Demokratie nachhaltig stärken“, sagt er. Dem Parlament falle es aus seiner Sicht oft schwer, sich selbst auf solche Standards zu einigen. Daher seien die Impulse aus Karlsruhe wichtig. Wie ist der Stand beim Heizungsgesetz? Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes. Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen. Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen – ohne Erfolg. Die Kläger hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht – und verwarf die Klage. Lesen Sie auch: Wer noch Anspruch auf die alte KfW-Förderung hat

Artikel lesen
23. Juli
Tagesschau

Bundesverfassungsgericht urteilt über Abgeordnetenrechte

Abgeordnetenrechte Ein "Tempolimit" für die Gesetzgebung? Nicht nur die Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes hatten 2023 für viel Diskussion gesorgt: Streit gab es auch über das Tempo. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob damals alles zu schnell ging. Es war einer der großen Streitpunkte der Ampel-Regierung: das Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als "Heizungsgesetz". Es ging um Klimaschutz. Durch mehr Heizungen, die mit Erneuerbaren Energien betrieben werden, sollten die Treibhausgasemissionen in Deutschland gesenkt werden. Insbesondere sollten in Neubauten nur noch solche klimafreundlichen Heizungen eingebaut werden dürfen. Doch nicht nur inhaltlich wurde damals gestritten. Die Ampel-Regierung wollte das Gesetz nach monatelangem Ringen innerhalb der Koalition in einem beschleunigten Verfahren möglichst schnell durch den Bundestag bringen. Die Abstimmung im Bundestag sollte kurz vor der Sommerpause stattfinden. Bis zuletzt gab es noch Änderungsvorschläge. Abgeordnete gegen Gesetz im "Hauruckverfahren" Diese Änderungen wären so umfangreich gewesen, dass die Abgeordneten sich gar nicht ausreichend hätten informieren und vorbereiten können, kritisierte unter anderem Thomas Heilmann, damaliger Bundestagsabgeordneter der CDU. Der Bundestag sei nämlich in unserer Demokratie die "Herzkammer", so Heilmann. Und deshalb müsse das Parlament auch die Hoheit bei der Gesetzgebung haben, auch in den Details. "Und das setzt eine gewisse Mindestbefassungszeit voraus." Heilmann zog deshalb nach Karlsruhe und klagte vor dem Bundesverfassungsgericht. Seine Klage verband er mit einem Eilantrag - und dem gab das Bundesverfassungsgericht damals tatsächlich statt. Die Abstimmung im Bundestag konnte dann nicht so schnell wie geplant stattfinden und wurde auf nach der Sommerpause verschoben. Wie viel Zeit brauchen Abgeordnete für ein Gesetz? Die damalige Eilentscheidung war jedoch nur vorläufig. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht nun in der Hauptsache grundsätzlich über Heilmanns Klage. Dabei geht es nicht um konkrete Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes, sondern ausschließlich um die Frage, ob das Gesetzgebungsverfahren damals zu schnell ablief und den Abgeordneten zu wenig Zeit ließ, um sich mit den Details zu befassen. Es geht um Grundsätzliches: Verlangt das Grundgesetz eine Art "Tempolimit" für die Gesetzgebung? Wie viel Zeit reicht für Abgeordnete aus, um über ein Gesetz abstimmen zu können? Helge Limburg, Bundestagsabgeordneter Bündnis 90/Die Grünen, meint, dass damals genug Zeit war. Zwischen den letzten Änderungsvorschlägen und dem Abstimmungstermin hätten noch ein paar Tage gelegen - und es sei Abgeordneten auch zumutbar, "sich über ein Wochenende hinweg in Vorlagen einzulesen". Das Bundesverfassungsgericht wird heute sein Urteil zu der damaligen Situation und zu solchen Situationen im Bundestag allgemein verkünden. Wichtige Entscheidung für die Arbeit im Bundestag Dass die Entscheidung wahrscheinlich wichtig für die Arbeit im Bundestag ist, hat sich erst vor knapp zwei Wochen gezeigt: Vor der Bundestagssommerpause hatte es genau wie vor drei Jahren Eilanträge von Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht gegeben. Sie richteten sich gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz der Regierung von Friedrich Merz und gegen die Gesundheitsreform, auch da sei alles zu schnell gegangen. Diesmal hatten die Abgeordneten allerdings keinen Erfolg. Es ist zu erwarten, dass das heutige Urteil aus Karlsruhe Genaueres dazu sagt, wie schnell es bei der Gesetzgebung zugehen darf. Und wann Abgeordnete gegen zu viel Tempo klagen können.

Artikel lesen
© 2026 Themenlage