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Donnerstag, 23. Juli 2026
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Migration - Amnesty International und Pro Asyl kritisieren strengere Abschiebepraxis nach Afghanistan

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23. Juli
Tagesschau

Abschiebungen nach Afghanistan bald nicht nur für Straftäter?

Abschiebungen nach Afghanistan Bald könnte es nicht nur Straftäter treffen Seit dem Regierungswechsel wurden 173 Männer nach Afghanistan abgeschoben. Bald könnte es auch Afghanen treffen, die nicht straffällig geworden sind. Die Vorbereitungen dafür laufen. Anfang Juli hat das hessische Innenministerium die hessischen Regierungspräsidien aufgefordert, nicht mehr nur afghanische Straftäter und Gefährder für die Vorbereitung einer Abschiebung zu melden. Die Bundespolizei habe diese Einschränkung nämlich jetzt aufgehoben, heißt es in dem Erlass. Amnesty International teilte mit, dass sich nach ihrer Kenntnis aktuell schon mindestens sechs afghanische Staatsangehörige in deutscher Abschiebehaft befänden, die keine Straftaten begangen hätten. Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es bisher nicht. Männliche Afghanen, die volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig sind, müssen demnach jetzt damit rechnen, dass ihre Abschiebung vorbereitet wird. Bisher nur zwei Taliban-Konsularbeamte Damit ihre Identitäten überprüft und Passersatzpapiere beschafft werden können, müssen sie allerdings afghanischen Konsularbeamten vorgeführt werden. Afghanistan hatte in den Verhandlungen mit Deutschland durchgesetzt, dass dafür weitere Konsularbeamte akkreditiert werden. Zuletzt war von "nicht mehr als vier" die Rede. Bislang sei aber noch keiner dieser neuen Konsularbeamten in Deutschland, so das Auswärtige Amt. Derzeit gibt es zwei Taliban-Konsularbeamte in Deutschland, die 2025 ins Land gekommen waren. Trotz dieser diplomatischen Annäherungen gilt weiterhin offiziell: "Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban politisch nicht als legitime Regierung Afghanistans an." 15.300 ausreisepflichtige Afghanen in Deutschland Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtige (BAMF) leben derzeit rund 452.000 afghanische Staatsangehörige in Deutschland. Davon sind rund 15.300 ausreisepflichtig - circa 11.400 mit und knapp 4.000 ohne Duldung. Eine Duldung bedeutet, dass der Vollzug der Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. Gründe dafür können vielfältig sein - etwa eine Ausbildung, Krankheit oder fehlende Papiere. Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, hält eine Ausweitung der Abschiebungen für richtig. "Wir setzen hier Recht und Ordnung durch und auch mit Konsequenz." Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland habe, wer ausreisepflichtig sei, "der muss dieses Land verlassen". Grüne sprechen von "Armutszeugnis" Scharfer Widerspruch kommt dagegen von den Grünen. "Dass jetzt auch nach und nach Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden, die sich hier überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen haben, das ist wirklich unverantwortlich“, sagt Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Grünen. In Afghanistan herrsche mit den Taliban "eine radikal islamistische Terrororganisation", sagt Emmerich. "Dort werden Frauen und Mädchen entrechtet und politische Gegner verfolgt bis hin zum Tod. In so ein Land abzuschieben, ist ein Armutszeugnis in Sachen Menschlichkeit für diese Bundesregierung." Auch Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Ausweitung der Abschiebungen. Innenministerium verteidigt Vorgehen Union und SPD hatten nach der Bundestagswahl 2025 im Koalitionsvertrag Abschiebungen nach Afghanistan vereinbart. Dabei hieß es: "beginnend mit Straftätern und Gefährdern". Dementsprechend verteidigt das Bundesinnenministerium nun auch auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios das Vorgehen. Weder das geltende Recht noch der Koalitionsvertrag sähen eine Beschränkung auf Straftäter vor, heißt es aus dem Innenministerium. "Nach dem Aufenthaltsgesetz sind ausländische Staatsangehörige dann abzuschieben, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, eine Ausreisefrist nicht gewährt wird oder diese abgelaufen ist und keine individuellen Abschiebeverbote vorliegen." Innenminister Dobrindt hatte in der Vergangenheit immer wieder bekräftigt, Abschiebungen nach Afghanistan auch auf allein reisende Männer ausweiten zu wollen. Im Juni hatte er außerdem angekündigt, dass nun bis zu drei Abschiebe-Charterflüge pro Monat möglich seien. Menschenrechtslage kontinuierlich verschlechtert Gleichzeitig heißt es aus dem Auswärtigen Amt: "Die Menschenrechtslage in Afghanistan hat sich seit der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 kontinuierlich verschlechtert." Das Innenministerium sieht darin mit Blick auf weitere Abschiebungen kein Problem: Die afghanische De-facto-Regierung habe zugesagt, dass bei in Deutschland vorbestraften Personen in Afghanistan keine Bestrafung wegen desselben Delikts erfolgen werde. "Die Erfahrungen aus den bisherigen Rückführungen geben keinen Anlass, diese Zusage infrage zu stellen." Abschiebe-Stopp nach Taliban-Machtübernahme Nach der Machtübernahme der radikal-islamischen Taliban in Afghanistan und dem überstürzten Abzug der Bundeswehr im Sommer 2021 hatte es lange Zeit keine Abschiebungen in das Land gegeben. 2024 änderte die Bundesregierung, damals unter SPD-Kanzler Olaf Scholz, diesen Kurs. Mit Hilfe von Katar organisierte die damalige Regierung einen ersten Abschiebeflug nach Kabul. 28 verurteilte Straftäter wurden damals abgeschoben. Zu weiteren Flügen kam es trotz mehrfacher Ankündigungen zur Zeit der Ampel-Koalition nicht mehr. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) setzte nach seinem Amtsantritt durch, dass auch wieder direkt, also ohne Umwege und ohne die Hilfe von Vermittlerstaaten wie Katar, nach Afghanistan abgeschoben werden kann. Insgesamt wurden seit Mai 2025, also seit dem Regierungswechsel, 173 Männer nach Afghanistan abgeschoben.

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23. Juli
taz (Öko & Co)

Kooperation mit Taliban: Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan absehbar

Kooperation mit Taliban: Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan absehbar Die Bundesregierung will auch Afghanen ohne Vorstrafen abschieben. Mit Taliban-Vertretern zu kooperieren ist für die deutschen Behörden inzwischen normal. Die Hinweise verdichten sich, dass die Bundesregierung bald auch Afghanen ohne Vorstrafen abschieben will. Anzeichen hatte es schon in den letzten Wochen gegeben, als bekannt wurde, dass bereits mehrere unbescholtene Afghanen in Abschiebehaft sitzen. Nach taz-Informationen gibt es inzwischen bundesweit insgesamt sechs solcher Fälle, fünf Betroffene sitzen in Bayern ein, einer in Hessen. Am Mittwoch hatten verschiedene Medien mit Verweis auf die hessische Landesregierung berichtet, eine Beschränkung auf Kriminelle und Gefährder sei bundesweit aufgehoben worden. Das Bundesinnenministerium (BMI) teilte der taz am Donnerstag mit: „Weder das geltende Recht noch der Koalitionsvertrag sehen eine Beschränkung auf Straftäter vor.“ Dabei sind auch schon die Abschiebungen von Vorbestraften und Gefährdern umstritten, angesichts der fortwährenden Horrormeldungen aus Afghanistan. Seit die islamistischen Taliban dort 2021 die Macht übernahmen, haben sie ein Terrorregime errichtet, das insbesondere Frauen massiv unterdrückt und gegen Proteste mit tödlicher Gewalt vorgeht. Vor 2024 hatte Deutschland deshalb überhaupt nicht nach Afghanistan abgeschoben. Seitdem aber erhöht sich die Frequenz der Abschiebeflieger kontinuierlich. Unter Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wurden seit Frühjahr 2025 insgesamt 173 Straftäter und Gefährder zurückgezwungen. Pass? Bitte bei Taliban abholen Helen Rezene, Geschäftsführerin von Pro Asyl, kritisiert, dass Gefährder und Straftäter als „Türöffner“ genutzt worden seien, um zunächst Abschiebungsdeals mit den Taliban zu rechtfertigen. „Nach diesen Tabubrüchen droht nun immer mehr Menschen die Abschiebung nach Afghanistan.“ Und Rezene sagt: „Die Normalisierung des immer noch international geächteten Regimes wird billigend in Kauf genommen.“ Tatsächlich hat die Bundesregierung den Taliban – gegen die sie vor wenigen Jahren noch Krieg führte – zuletzt erlaubt, weiteres diplomatisches Personal nach Deutschland zu schicken. De facto kontrollieren die Islamisten damit die afghanischen Vertretungen in Deutschland. Im Gegenzug bekam Innenminister Dobrindt von den Taliban eine Art Abschiebe-Flatrate: Bis zu drei Charterflieger sollen monatlich direkt nach Kabul gehen. Die deutschen Behörden führen abzuschiebende Afghanen inzwischen vor Abflug regelmäßig auch Taliban-Diplomaten vor, um deren Identität klären zu lassen. Aber auch Afghanen, die einen Schutz- und Aufenthaltsstatus haben, werden von deutschen Behörden inzwischen genötigt, in Kontakt mit den Taliban zu treten. Und das ungeachtet der Tatsache, dass viele Afghanen überhaupt erst wegen der Islamisten nach Deutschland flohen. Konkret betroffen sind etwa Afghan*innen in Berlin, deren Pass abgelaufen ist. Sie werden von den Behörden regelmäßig an das afghanische Konsulat in der Hauptstadt verwiesen. Wie eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Orkan Özdemir beim Berliner Senat zeigt, sehen die Behörden darin kein Problem. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport schreibt, Ausländer*innen seien nun mal „grundsätzlich verpflichtet, im Besitz eines gültigen Passes zu sein.“ Özdemir sagt dazu: „Auf die Risiken für Betroffene und ihre Familien in Afghanistan geht der Senat praktisch gar nicht ein.“ Die Befürchtung ist, dass die Taliban Erkenntnisse an die Stellen in Afghanistan geben und so etwa Angehörige von geflohenen Oppositionellen ins Visier der Islamisten geraten. Özdemir berichtet, er bekomme „seit Wochen täglich Nachrichten“ von Betroffenen, die sich nicht in die Konsulate trauten. Einige müssten deshalb erzwungenermaßen auf ihre Einbürgerung verzichten, die ihnen eigentlich zustehe, ohne gültigen Pass aber nicht möglich ist. Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen meistkommentiert

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23. Juli
Der Spiegel (Politik)

Afghanistan: Bundesregierung weitet Abschiebungen aus – Kritik von Amnesty International

Nicht nur Gefährder und Straftäter Bundesregierung weitet Abschiebungen nach Afghanistan aus Abschiebungen aus Deutschland nach Afghanistan sind nicht mehr auf Straftäter oder Gefährder beschränkt. Das geht aus einer vom Land Hessen bekannt gemachten Information der Bundespolizei hervor. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch, der Bund habe die Voraussetzungen dafür geschaffen, »dass zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind«. Schwerpunkt Hessens werde weiter die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern sein. »Hessen wird aber auch von darüber hinausgehenden Möglichkeiten Gebrauch machen.« Am Donnerstag kündigten auch Brandenburg und Sachsen gegenüber der dpa an, die neuen Möglichkeiten zu nutzen. Der Fokus liege aber jeweils weiter auf Straftätern, heißt es. Das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei äußerten sich zunächst nicht. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte angekündigt, Abschiebungen forcieren zu wollen. Im Koalitionsvertrag heißt es: »Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.« 2021 hatten die Taliban die Macht in Afghanistan wieder übernommen. Abschiebungen dorthin finden seit 2024 wieder statt. Scharfe Kritik an der Ausweitung Amnesty International übt scharfe Kritik an der Neuregelung. »Abschiebungen nach Afghanistan stehen im Widerspruch zu den menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands «, sagte Asylexpertin Nina Alizadeh Marandi. Die deutsche Politik mache sich erpressbar. Wenn Identitäten festgestellt werden sollen oder Reisepapiere benötigt werden, führen deutsche Behörden Menschen offiziellen Vertretern Afghanistans vor. Nach Informationen von Amnesty sind seit 2024 bisher 198 Menschen nach Afghanistan abgeschoben worden. Die Organisation verweist unter anderem auf den Fall des Afghanen Faridoon Tofan. Der 46-Jährige war 2022 als Asylsuchender nach Deutschland gekommen und arbeitete hier, wie die »Frankfurter Allgemeine« berichtet. Nach Ablehnung seines Asylgesuchs behielt er demnach eine Aufenthaltsgestattung. Mit einer Reise nach Italien verstieß Tofan dem Bericht zufolge unabsichtlich Mitte April gegen Regeln, bei seiner Wiedereinreise nach Deutschland wurde er in Abschiebehaft genommen. Amnesty-Angaben zufolge soll der Mann kommende Woche mit einem Sammelflug nach Afghanistan abgeschoben werden. Wie und wo die Taliban inzwischen in Deutschland tätig sind, lesen Sie hier .

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23. Juli
FAZ (Politik)

Erlass der Bundespolizei: Bundesländer wollen mehr Afghanen abschieben

Erlass der Bundespolizei : Bundesländer wollen mehr Afghanen abschieben Bislang waren Abschiebungen nach Afghanistan auf schwere Straftäter begrenzt. Das wollen Bund und Länder ändern. Ausreisen soll auch, wer keine Bleibeperspektive hat. In Hessen informierte das Innenministerium die für die Abschiebung zuständigen Regierungspräsidien kurz darauf, am 10. Juli. Die Behörden wurden angewiesen, afghanische Staatsbürger zu melden, auf die folgende Kriterien zutreffen: männlich, volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig. Der Hessische Flüchtlingsrat machte den Erlass diese Woche in einer Pressemitteilung öffentlich, wodurch auch die Neueinschätzung der Bundespolizei bekannt wurde. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) begrüßte die Entscheidung des Bundes. „Unser Schwerpunkt wird auch weiter auf der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern liegen. Bei dieser Personengruppe geht es um unsere Sicherheitsinteressen“, sagte Poseck. Hessen werde aber auch von darüber hinausgehenden Möglichkeiten Gebrauch machen. „Nur durch eine konsequente Migrationspolitik verhindern wir eine Überforderung von Staat und Gesellschaft.“ Laut dem Innenministerium in Wiesbaden leben 2003 ausreisepflichtige Afghanen in Hessen, 1655 von ihnen sind Männer. Inwiefern eine Abschiebung aufgrund des gesundheitlichen Zustands und des Familienstandes möglich ist, soll im Einzelfall geprüft werden. Sachsen spricht von einem „entscheidenden Schritt“ Auch der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) begrüßte am Donnerstag die Neubewertung der Bundespolizei. „Mit der neuen Bundesregierung gelingt ein entscheidender Schritt zur Rückführung nach Afghanistan.“ Bisher habe man sich auf schwere Straftäter konzentriert, werde nun aber aufgrund der Verstetigung den Kreis auf alle Straftäter sowie auf Ausreisepflichtige ausdehnen, die bisher keine Integrationsleistung gezeigt hätten, im Sozialbezug stünden oder bei ihrer Identitätsklärung nicht mitwirkten. Der brandenburgische Sozialminister René Wilke (SPD) sagte ebenfalls, dass die Abschiebung von Straftätern weiterhin Priorität habe, nun aber auch Personen abgeschoben würden, die sich keine Bleibeperspektive erarbeitet hätten und keinen Gewinn für die Gesellschaft darstellten. Aus dem in Nordrhein-Westfalen zuständigen Fluchtministerium von Verena Schäffer (Grüne) hieß es auf Anfrage der F.A.Z., man beteilige sich „konsequent an der Rückführung von straffällig gewordenen ausländischen Staatsangehörigen nach Afghanistan“. Grundsätzlich gelte für Rückführungen, dass Länder und Kommunen an die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Verwaltungsgerichte gebunden seien. Das Ministerium bleibt bei seinen bisher geäußerten „erheblichen Bedenken hinsichtlich der Kooperation“ mit dem Taliban-Regime. „Direkte Absprachen mit den Taliban drohen zu einer Normalisierung und Etablierung des menschenverachtenden Regimes in Afghanistan beizutragen, das insbesondere Frauen und Mädchen unterdrückt.“ Innenministerium verweist auf Koalitionsvertrag Das Bundesinnenministerium teilte auf Anfrage der F.A.Z. mit, weder das geltende Recht noch der Koalitionsvertrag sähen eine Beschränkung auf Straftäter vor. Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung heißt es: „Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.“ Der Fokus der Bundesregierung habe dementsprechend zunächst auf der Rückführung von Straftätern gelegen, „ohne sich jedoch hierauf zu beschränken“, teilte eine Sprecherin des Ministeriums mit. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Montag infolge einer tödlichen Messerattacke eines afghanischen Asylbewerbers auf einen Studenten in Trier angekündigt, Abschiebungen in das Land forcieren zu wollen. In der aktuellen Legislaturperiode wurden dem Ministerium zufolge 173 männliche Afghanen in ihre Heimat zurückgeführt, die zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten waren. Erklärtes Ziel der Bundesregierung war es, den Kreis der Personen schrittweise zu erweitern. Ausgenommen sind Frauen, da diese auch nach EU-Vorgaben als insgesamt verfolgte Gruppe im Land der radikalislamischen Taliban gelten. 2021 hatten die Taliban die Macht in Afghanistan übernommen. Abschiebungen dorthin finden seit 2024 wieder statt. Zur Ermittlung der Identität ausreisepflichtiger Personen arbeitet die Bundesregierung mit Vertretern der Taliban-Regierung zusammen. Auf diese Weise werden auch fehlende Ausweisdokumente beschafft. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte die neue Abschiebepraxis. „Wer Menschen nach Afghanistan abschiebt, schickt sie sehenden Auges in die Hände derjenigen zurück, von denen eine konkrete Bedrohung für sie ausgeht“, erklärte Nina Alizadeh Marandi, Referentin für Asylrecht bei der Nichtregierungsorganisation. Dies könne für die Betroffenen Verhaftung, Folter oder Lebensgefahr bedeuten. Laut Amnesty befinden sich sechs Personen in Abschiebehaft, die aufgrund der Neuregelung abgeschoben werden könnten.

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23. Juli
Süddeutsche Zeitung (Politik)

Vorstoß aus Hessen: Abschiebungen nach Afghanistan ausweiten

Amnesty International übt scharfe Kritik an der Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan. Hintergrund ist die von Hessen bekannt gemachte Information der Bundespolizei. Das Innenministerium in Wiesbaden hatte in einem Erlass Informationen der Bundespolizei geteilt, „dass die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung - Straftäter und Gefährder - aufgehoben sind“. Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte auf Anfrage, der Bund habe die Voraussetzungen dafür geschaffen, „dass zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind“. Das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei äußerten sich auf Anfrage zunächst nicht. Nach Informationen von Amnesty International befinden sich mindestens sechs afghanische Staatsangehörige, die keine Straftaten begangen haben, in Abschiebehaft. „Abschiebungen nach Afghanistan stehen im Widerspruch zu den menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands“, kritisierte die Amnesty-Asylexpertin Nina Alizadeh Marandi. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte angekündigt, Abschiebungen forcieren zu wollen. Im Koalitionsvertrag von 2025 heißt es: „Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.“ 2021 hatten die Taliban die Macht in Afghanistan wieder übernommen. Abschiebungen dorthin finden seit 2024 wieder statt. Nach Informationen von Amnesty waren bisher 198 Menschen betroffen.

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23. Juli
Die Welt (Politik)

Einschränkungen aufgehoben – Deutschland weitet Abschiebungen nach Afghanistan aus

Einschränkungen aufgehoben – Deutschland weitet Abschiebungen nach Afghanistan aus Nicht nur afghanische Straftäter und Gefährder sollen künftig abgeschoben werden. Laut dem hessischen Innenministerium hat der Bund neue Voraussetzungen geschaffen. Der Bund hat nach Angaben des hessischen Innenministeriums den Weg für mehr Abschiebungen nach Afghanistan geebnet. „Die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung – Straftäter und Gefährder – sind aufgehoben“, heißt es in einem Erlass des Ministeriums. Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte auf Anfrage, der Bund habe die Voraussetzungen dafür geschaffen, „dass zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind“. Schwerpunkt Hessens werde weiter die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern sein. „Hessen wird aber auch von darüber hinausgehenden Möglichkeiten Gebrauch machen.“ Identifizierung durch Vertreter der Taliban Bei der im Erlass erwähnten Vorführung zur Identifizierung geht es um die Vorbereitung von Abschiebungen: Mit Vertretern der islamistischen Taliban-Regierung wird versucht, die Identität ausreisepflichtiger Personen zu klären und nötigenfalls Reisedokumente auszustellen. Dem hessischen Erlass zufolge gibt es nur noch wenige Ausnahmen von dem Verfahren. Die Auswahlkriterien blieben aber: männlich, volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig. An der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den islamistischen Taliban hatte es Kritik gegeben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wies dies aber kürzlich zurück. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte erst am Montag bekräftigt, Abschiebungen in Länder wie Afghanistan zu forcieren. Er bezog dies auf Straftäter vor dem Hintergrund eines tödlichen Angriffs auf einen Studenten in Trier. Kritik vom Flüchtlingsrat Der hessische Flüchtlingsrat äußerte sich besorgt über die Erweiterung des Personenkreises. „Wir lehnen Abschiebungen nach Afghanistan prinzipiell ab“, erklärte die Organisation. „Jetzt aber sämtliche Einschränkungen, die bislang bestanden hatten, fallenzulassen und damit auch nicht vorbestrafte Afghanen zur Abschiebung freizugeben, ist unverantwortlich“. Die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger sagte, Abschiebungen nach Afghanistan würden schrittweise normalisiert. „Das verstößt aus meiner Sicht gegen menschenrechtliche Schutzvorschriften.“ Hessens Innenminister Poseck betonte indes, wer ausreisepflichtig sei, müsse das Land verlassen. „Die Ausreisepflicht steht auch erst am Ende eines langen rechtsstaatlichen Verfahrens“, erklärte der CDU-Politiker. Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums sagte: „Wer kein Aufenthaltsrecht hat oder gegen geltende Gesetze in Deutschland verstößt, muss unser Land wieder verlassen.“ Die Rückführung von Straftätern und Gefährdern habe oberste Priorität. Aber auch abgelehnte Asylbewerber, denen keine Gefahr drohe, müssten Deutschland wieder verlassen.

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22. Juli
Die Zeit (Politik)

Flüchtlingspolitik: Bundesregierung ebnet Weg für mehr Abschiebungen nach Afghanistan

Der Bund hat nach Angaben des hessischen Innenministeriums den Weg für mehr Abschiebungen nach Afghanistan geebnet. Die Bundespolizei habe mitgeteilt, »dass die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung – Straftäter und Gefährder – aufgehoben sind«, heißt es in einem Erlass des Ministeriums. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte auf Anfrage, der Bund habe die Voraussetzungen dafür geschaffen, »dass zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind«. Schwerpunkt Hessens werde weiter die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern sein. Hessen werde aber auch von darüber hinausgehenden Möglichkeiten Gebrauch machen. Identifizierung durch Vertreter der Taliban Bei der im Erlass erwähnten Vorführung zur Identifizierung geht es um die Vorbereitung von Abschiebungen: Mit Vertretern der islamistischen Taliban-Regierung wird versucht, die Identität ausreisepflichtiger Personen zu klären und nötigenfalls Reisedokumente auszustellen. Dem hessischen Erlass zufolge gibt es nur noch wenige Ausnahmen von dem Verfahren. Die Auswahlkriterien blieben aber: männlich, volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig. An der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den islamistischen Taliban hatte es Kritik gegeben, die Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) aber zurückwies. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bekräftigte erst am Montag, Deutschland werde Abschiebungen in Länder wie Afghanistan forcieren. Er bezog dies auf Straftäter, nachdem vergangene Woche in Trier ein Studenten von einem Afghanen bei einem Messerangriff tödlich verletzt worden war. Flüchtlingsrat äußert Kritik Der hessische Flüchtlingsrat äußerte sich besorgt über die Erweiterung des Personenkreises. »Wir lehnen Abschiebungen nach Afghanistan prinzipiell ab«, erklärte die Organisation. »Jetzt aber sämtliche Einschränkungen, die bislang bestanden hatten, fallenzulassen und damit auch nicht vorbestrafte Afghanen zur Abschiebung freizugeben, ist unverantwortlich«. Die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger sagte, Abschiebungen nach Afghanistan würden schrittweise normalisiert. Dies verstoße »gegen menschenrechtliche Schutzvorschriften.« Hessens Innenminister Poseck betonte indes, wer ausreisepflichtig sei, müsse das Land verlassen. »Die Ausreisepflicht steht auch erst am Ende eines langen rechtsstaatlichen Verfahrens«, erklärte der CDU-Politiker. Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums sagte: »Wer kein Aufenthaltsrecht hat oder gegen geltende Gesetze in Deutschland verstößt, muss unser Land wieder verlassen.« Die Rückführung von Straftätern und Gefährdern habe oberste Priorität. Aber auch abgelehnte Asylbewerber, denen keine Gefahr drohe, müssten Deutschland wieder verlassen.

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22. Juli
Handelsblatt

Migration: Abschiebung nach Afghanistan nicht mehr nur für Straftäter

Migration: Abschiebung nach Afghanistan nicht mehr nur für Straftäter Berlin. Der Bund hat nach Angaben des hessischen Innenministeriums den Weg für mehr Abschiebungen nach Afghanistan geebnet. Die Bundespolizei habe mitgeteilt, „dass die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung - Straftäter und Gefährder - aufgehoben sind“, heißt es in einem Erlass des Ministeriums. Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte auf Anfrage, der Bund habe die Voraussetzungen dafür geschaffen, „dass zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind“. Schwerpunkt Hessens werde weiter die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern sein. „Hessen wird aber auch von darüber hinausgehenden Möglichkeiten Gebrauch machen.“ Identifizierung durch Vertreter der Taliban Bei der im Erlass erwähnten Vorführung zur Identifizierung geht es um die Vorbereitung von Abschiebungen: Mit Vertretern der islamistischen Taliban-Regierung wird versucht, die Identität ausreisepflichtiger Personen zu klären und nötigenfalls Reisedokumente auszustellen. Dem hessischen Erlass zufolge gibt es nur noch wenige Ausnahmen von dem Verfahren. Die Auswahlkriterien blieben aber: männlich, volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig. An der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den islamistischen Taliban hatte es Kritik gegeben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wies dies aber kürzlich zurück. Die Bundespolizei war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Auch das Bundesinnenministerium äußerte sich zunächst nicht. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte erst am Montag bekräftigt, Abschiebungen in Länder wie Afghanistan zu forcieren. Er bezog dies auf Straftäter vor dem Hintergrund eines tödlichen Angriffs auf einen Studenten in Trier. Kritik vom Flüchtlingsrat Der hessische Flüchtlingsrat äußerte sich besorgt über die Erweiterung des Personenkreises. „Wir lehnen Abschiebungen nach Afghanistan prinzipiell ab“, erklärte die Organisation. „Jetzt aber sämtliche Einschränkungen, die bislang bestanden hatten, fallenzulassen und damit auch nicht vorbestrafte Afghanen zur Abschiebung freizugeben, ist unverantwortlich“. Die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger sagte, Abschiebungen nach Afghanistan würden schrittweise normalisiert. „Das verstößt aus meiner Sicht gegen menschenrechtliche Schutzvorschriften.“ Hessens Innenminister Poseck betonte indes, wer ausreisepflichtig sei, müsse das Land verlassen. „Die Ausreisepflicht steht auch erst am Ende eines langen rechtsstaatlichen Verfahrens“, erklärte der CDU-Politiker. Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums sagte: „Wer kein Aufenthaltsrecht hat oder gegen geltende Gesetze in Deutschland verstößt, muss unser Land wieder verlassen.“ Die Rückführung von Straftätern und Gefährdern habe oberste Priorität. Aber auch abgelehnte Asylbewerber, denen keine Gefahr drohe, müssten Deutschland wieder verlassen.

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