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Montag, 3. August 2026
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Offener Brief - Mehr als 1.000 Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren

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3. August
Deutschlandfunk

Offener Brief - Mehr als 1.000 Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren

Die Zahl der Unterschreibenden habe sich innerhalb von zehn Tagen verdoppelt, heißt es in einer Mitteilung. Unter ihnen seien Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtsreferendare. Gestartet war der Brief den Angaben zufolge mit gut 500 Unterschriften. Inzwischen seien 1.051 zusammengekommen. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein versteht sich als eine politische Organisation und als Teil der Bürgerrechtsbewegung. Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht gute Chancen für AfD-Verbot In dem Brief wird Bezug genommen auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Untersuchung kam im Juni zu dem Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei. Nach Einschätzung der Gesellschaft hätte ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg . Die Partei wird in fünf Bundesländern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft: in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen. Drei Verfassungsorgane können Verbotsverfahren beantragen Ein Parteiverbotsverfahren kann vom Bundestag, vom Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Ob dem Antrag stattgegeben wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Im Zweiten Senat ist dafür eine Mehrheit von zwei Dritteln der Richterinnen und Richter erforderlich. Die Hürden für ein Parteienverbot sind jedoch hoch: Es muss nicht nur erwiesen sein, dass die betreffende Partei eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Sie muss diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen. So ist es im Grundgesetz und im Parteiengesetz festgelegt. Führende Unionspolitiker skeptisch In Politik und Gesellschaft gibt es jedoch auch zahlreiche Stimmen, die vor einem Verbotsverfahren warnen - unter anderem in der Union. Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) sagte im Mai, man solle die AfD nicht verbieten, sondern "wegregieren" - und zwar indem man über Themen rede, die die Partei groß gemacht hätten. Auch der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Krings, forderte vor einigen Wochen, die AfD lieber "politisch zu stellen". Hintergrund ist die Befürchtung, ein Verbotsverfahren könnte der AfD einen "Märtyrerstatus" bescheren, der ihr politisch eher nutzen als schaden würde. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, rät von einem AfD-Verbotsverfahren ab. Die für ein Verbot erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen seien schwer nachweisbar, sagte er vor einigen Tagen dem"Tagesspiegel". Auch der frühere Verfassungsrichter Di Fabio erklärte im Dezember, er halte ein Verbotsverfahren für wenig aussichtsreich. AfD-Verbotsverfahren: Was spricht dafür und was dagegen? Diese Nachricht wurde am 03.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

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3. August
Süddeutsche Zeitung (Politik)

Mehr als 1000 Unterschriften: Juristen plädieren für AfD-Verbotsverfahren

Mehr als 1000 Juristinnen und Juristen unterstützen die Forderung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) nach Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. Für Juristen sei es eine Pflicht, sich „für die Menschenwürde aller Menschen“ einzusetzen. „Dazu gehört, dass wir eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden bekämpfen“, erklärte die RAV-Vorsitzende Angela Furmaniak am Montag in Berlin. „Das Grundgesetz gibt uns mit dem Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 GG ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss“, sagte Furmaniak. Sie ist Mitinitiatorin eines Aufrufs zu einem AfD-Verbotsverfahren. Der Appell an die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten wurde den Angaben zufolge inzwischen von 1051 Juristen unterzeichnet. In dem bereits Mitte Juli veröffentlichten Schreiben bezieht sich der RAV auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Das kommt nach Auswertung von mehr als drei Millionen Datenpunkten zum Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstößt und damit verfassungswidrig ist. Die RAV-Vorsitzende forderte: „Die Politik darf sich nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken, sondern muss handeln, bevor es zu spät ist.“ Rückmeldungen von Bundestagsabgeordneten auf den offenen Brief seien bislang „sehr überschaubar“. Ein Parteiverbotsantrag kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Das Verfahren würde dann vor dem Bundesverfassungsgericht geführt und vermutlich mehrere Jahre dauern.

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3. August
Neues Deutschland

Offener Brief | 1051 Juristen fordern Antrag für AfD-Verbot

- Politik - Offener Brief 1051 Juristen fordern Antrag für AfD-Verbot Einen offenen Brief zum AfD-Verbot an die Bundesregierung hatten im Juli gut 500 Justiz-Fachleute unterschrieben, nun sind es doppelt so viele Berlin. Mehr als 1000 Juristinnen und Juristen in Deutschland unterstützen die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Alternative für Deutschland (AfD) beim Bundesverfassungsgericht. Mindestens 1051 Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtsreferendare hätten einen entsprechenden offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages unterzeichnet, teilte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) am Montag in Berlin mit. Der Brief von Mitte Juli war zunächst von mehr als 500 Juristinnen und Juristen unterzeichnet und veröffentlicht worden. Darin nimmt der RAV Bezug auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei. RAV fordert schnelles Handeln Bundestag und Bundesregierung seien nun erneut als politisch Verantwortliche aufgefordert, »unverzüglich die notwendigen Schritte für die Stellung eines Antrags an das Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen zu lassen und damit ein Verbot der Partei zu bewirken«, erklärte der RAV. Die Juristinnen und Juristen befürchteten anderenfalls »einen ernsthaften Schaden für die Demokratie und die Bedrohung vieler Menschen, sollte es der AfD gelingen, ihre verfassungsfeindliche Politik in die Realität umzusetzen«. Die RAV-Vorsitzende und Mit-Initiatorin des offenen Briefes, Angela Furmaniak, erklärte, das Grundgesetz gebe »ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss«. Die Politik dürfe sich »nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken«, sondern müsse »handeln, bevor es zu spät ist«. Rechtliche Grundlage für Parteiverbot Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien als verfassungswidrig einzustufen, »die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden«. Sie können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat können einen Antrag für das Verbot einer bundesweit organisierten Partei beim Bundesverfassungsgericht stellen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Einige Landesverbände werden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. AFP/nd Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen. Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär. Dank der Unterstützung unserer Community können wir: → unabhängig und kritisch berichten → Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben → Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden → Desinformation mit Fakten begegnen → linke Perspektiven stärken und vertiefen Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

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3. August
Der Spiegel (Politik)

AfD: Mehr als Tausend Juristen verlangen Verbotsverfahren

Offener Brief Mehr als tausend Juristen verlangen AfD-Verbotsverfahren Mehr als tausend Juristinnen und Juristen in Deutschland machen sich für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht stark. Mindestens 1051 Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtsreferendare hätten einen entsprechenden offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages unterzeichnet, teilte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) mit. Der Brief von Mitte Juli war zunächst von mehr als 500 Juristinnen und Juristen unterzeichnet und veröffentlicht worden. Darin nimmt der RAV Bezug auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei. Bundestag und Bundesregierung seien nun erneut als politisch Verantwortliche aufgefordert, »unverzüglich die notwendigen Schritte für die Stellung eines Antrags an das Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen zu lassen und damit ein Verbot der Partei zu bewirken«, erklärte der RAV. Die Juristinnen und Juristen befürchteten andernfalls »einen ernsthaften Schaden für die Demokratie und die Bedrohung vieler Menschen, sollte es der AfD gelingen, ihre verfassungsfeindliche Politik in die Realität umzusetzen«. Die RAV-Vorsitzende und Mitinitiatorin des offenen Briefs Angela Furmaniak erklärte, das Grundgesetz gebe »ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss«. Die Politik dürfe sich »nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken«, sondern müsse »handeln, bevor es zu spät ist«. Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien als verfassungswidrig einzustufen, »die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden«. Sie können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat können einen Antrag auf Verbot einer bundesweit organisierten Partei beim Bundesverfassungsgericht stellen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall. Einige Landesverbände werden als gesichert rechtsextrem eingestuft. Kommt das AfD-Verbotsverfahren nun doch? Lesen Sie hier , wie hinter den Kulissen die Befürworter Mehrheiten organisieren, auch ein Bundesminister ist dabei. Die Rechten geben sich betont gelassen und verspotten den Plan als »naiv«.

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3. August
Die Welt (Politik)

Mehr als 1000 Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren

Mehr als 1000 Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren „Die Politik darf sich nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken“: Die Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins erhöht den Druck. Zahlreiche Juristen unterzeichnen einen Appell an die Bundesregierung. Mehr als 1000 Juristen unterstützen die Forderung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) nach Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. Für Juristen sei es eine Pflicht, sich „für die Menschenwürde aller Menschen“ einzusetzen. „Dazu gehört, dass wir eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden bekämpfen“, erklärte die RAV-Vorsitzende Angela Furmaniak am Montag. „Das Grundgesetz gibt uns mit dem Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 GG ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss“, sagte Furmaniak. Sie ist Mitinitiatorin eines Aufrufs zu einem AfD-Verbotsverfahren. Der Appell an die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten wurde den Angaben zufolge inzwischen von 1051 Juristen unterzeichnet. In dem bereits Mitte Juli veröffentlichten Schreiben bezieht sich der RAV auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Das kommt zum Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei. „Politik darf sich nicht verstecken“ Die RAV-Vorsitzende forderte: „Die Politik darf sich nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken, sondern muss handeln, bevor es zu spät ist.“ Rückmeldungen von Bundestagsabgeordneten auf den offenen Brief seien bislang „sehr überschaubar“. Ein Parteiverbotsantrag kann vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden. Das Verfahren würde dann vor dem Bundesverfassungsgericht geführt und vermutlich mehrere Jahre dauern. Während die SPD ein Verbotsverfahren teils befürwortet, steht die Unionsfraktion dem skeptisch bis ablehnend gegenüber.

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