13. August Die Zeit (Politik)
Maximilian Krah: Gericht erlässt offenbar Haftbefehl gegen AfD-Abgeordneten Krah
In seinem Rechtsstreit mit dem Satiriker Jan Böhmermann sieht sich der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah jetzt offenbar einem Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz ausgesetzt. Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski bestätigte dies auf Anfrage der ZEIT. Zuerst berichtete der Spiegel über den Vorgang.
Krah war juristisch gegen Böhmermann vorgegangen, weil dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, wonach Krah 2024 auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe. Laut dem vom Spiegel zitierten Gerichtsurteil argumentierte Krah, dies könnte sich auf sein Persönlichkeitsrecht auswirken. Denn eine solche Bestellung könne ihm als »Großspurigkeit, Selbstdarstellung und ein starkes Geltungsbedürfnis« ausgelegt werden. Krah verlor das Verfahren laut dem Bericht – unter anderem, weil Böhmermann kurz nach Erscheinen des Podcastbeitrags direkt ergänzt hatte, dass es sich lediglich um »rund 50« Flaschen gehandelt habe. Doch der AfD-Politiker zahlt die Prozesskosten nicht.
Zunächst musste Böhmermann demnach rund 5.000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens eintreiben. Aktuell seien weitere 296,26 Euro offen. Eine Gerichtsvollzieherin habe Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, doch Krah sei nicht erschienen. Das Amtsgericht Chemnitz bestätigte auf Anfrage, dass ein Antrag auf Haftbefehl geprüft worden sei. Zum Ergebnis will sich das Gericht aber nicht äußern, da es sich um ein nicht öffentliches Verfahren handle, wie eine Sprecherin mitteilte.
Böhmermanns Anwalt Gorski teilte der ZEIT mit Blick auf Krah mit: »Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht.« Krah sagte auf Anfrage des Spiegels, er sei überrascht, dass »ständig Forderungen nachgeschoben« würden, sein Anwalt werde sie prüfen. Böhmermann halte er für »einen Widerling«, da zahle er »nur widerwillig«.