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Sonntag, 2. August 2026
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Anschlag auf den CSD: Abdul Ballout zeigte schon als Grundschüler „aggressives Verhalten“

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30. Juli
FAZ (Politik)

Anschlag auf den CSD: Abdul Ballout zeigte schon als Grundschüler „aggressives Verhalten“

Anschlag auf den CSD : Abdul Ballout zeigte schon als Grundschüler „aggressives Verhalten“ Über den mutmaßlichen Attentäter werden immer mehr Details bekannt. Sein Vater soll einem Medienbericht zufolge in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben. Etwa eine Woche nach dem tödlichen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day ergeben sich aus Aussagen von Ermittlern und Medienberichten weitere Hinweise zum Werdegang des 21 Jahre alten Täters. Abdul Ballout, der seit Januar unter die Topgefährder in der Berliner Islamistenszene gerechnet wurde, war Mitte Mai auf Anordnung eines Jugendschöffengerichts aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Sicherheitsbehörden hätten laut dem Vizepräsidenten des Landeskriminalamts, Stefan Redlich, alarmiert auf die bevorstehende Freilassung reagiert. Ballout sei abgehört, fotografiert, teilweise rund um die Uhr beschattet worden. Nichts dabei sei auffällig gewesen, sagte Redlich am Mittwoch vor dem Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Auch als der mutmaßliche Terrorist am Samstagabend gegen 21 Uhr das Haus verließ, sei er bildlich erfasst worden. Dass er sich in der Zwischenzeit eine Hieb- oder Stichwaffe beschafft und ein Auto besorgt hatte, war den Ermittlern wohl entgangen. Auffälliges Verhalten in der Grundschule Zudem wurde bekannt, dass Ballout schon als Grundschüler aggressives Verhalten und psychische Auffälligkeiten attestiert wurden. Er habe Anspruch auf „sonderpädagogische Förderung“ gehabt, heißt es. Früh seien an der Grundschule „Unterstützungs- und Förderbedarfe festgestellt“ worden, so die Berliner Bildungsverwaltung. Die Eltern sollen nicht kooperiert haben, die Schule verließ Ballout nach zehn Jahren mit einem Förderschulabschluss (Berufsbildungsreife). Aus Sicherheitskreisen wird zudem etwa in der „Berliner Morgenpost“ berichtet, der aus dem Libanon stammende Vater lebe in Berlin in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Mutter und Schwestern hingegen praktizierten streng religiös den schiitischen Islam. Ihr Sohn hingegen galt als fanatischer Sunnit und Anhänger des IS, der schiitische Muslime ebenso grausam verfolgt wie queere Personen. Derweil sucht die Berliner Polizei weiter nach der Tatwaffe, mit der Ballout mehrere Personen im Tiergarten attackiert haben soll, nachdem er zuvor mit einem Kleinbus versucht haben soll, möglichst viele Besucher des CSD zu töten. Eine Hundertschaft der Polizei suchte entlang seines wahrscheinlichen Fluchtwegs nach der Waffe, die Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) als Machete bezeichnet hatte. In dem Fahrzeug, das der Attentäter nach aktueller Überzeugung der Ermittler allein gefahren hatte, war eine Scheide für eine Machete gefunden worden. Zudem ein Handy, das Ballout zugeordnet wird, und seine DNA-Spuren. Auf dem Handy haben die Ermittler ein Bekennervideo gefunden.

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30. Juli
FAZ (Politik)

Anschlag auf den CSD: Abdul Ballout zeigte schon als Grundschüler „aggressives Verhalten“

Anschlag auf den CSD : Abdul Ballout zeigte schon als Grundschüler „aggressives Verhalten“ Über den mutmaßlichen Attentäter werden immer mehr Details bekannt. Sein Vater soll einem Medienbericht zufolge in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben. Etwa eine Woche nach dem tödlichen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day ergeben sich aus Aussagen von Ermittlern und Medienberichten weitere Hinweise zum Werdegang des 21 Jahre alten Täters. Abdul Ballout, der seit Januar unter die Topgefährder in der Berliner Islamistenszene gerechnet wurde, war Mitte Mai auf Anordnung eines Jugendschöffengerichts aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Sicherheitsbehörden hätten laut dem Vizepräsidenten des Landeskriminalamts, Stefan Redlich, alarmiert auf die bevorstehende Freilassung reagiert. Ballout sei abgehört, fotografiert, teilweise rund um die Uhr beschattet worden. Nichts dabei sei auffällig gewesen, sagte Redlich am Mittwoch vor dem Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Auch als der mutmaßliche Terrorist am Samstagabend gegen 21 Uhr das Haus verließ, sei er bildlich erfasst worden. Dass er sich in der Zwischenzeit eine Hieb- oder Stichwaffe beschafft und ein Auto besorgt hatte, war den Ermittlern wohl entgangen. Auffälliges Verhalten in der Grundschule Zudem wurde bekannt, dass Ballout schon als Grundschüler aggressives Verhalten und psychische Auffälligkeiten attestiert wurden. Er habe Anspruch auf „sonderpädagogische Förderung“ gehabt, heißt es. Früh seien an der Grundschule „Unterstützungs- und Förderbedarfe festgestellt“ worden, so die Berliner Bildungsverwaltung. Die Eltern sollen nicht kooperiert haben, die Schule verließ Ballout nach zehn Jahren mit einem Förderschulabschluss (Berufsbildungsreife). Aus Sicherheitskreisen wird zudem etwa in der „Berliner Morgenpost“ berichtet, der aus dem Libanon stammende Vater lebe in Berlin in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Mutter und Schwestern hingegen praktizierten streng religiös den schiitischen Islam. Ihr Sohn hingegen galt als fanatischer Sunnit und Anhänger des IS, der schiitische Muslime ebenso grausam verfolgt wie queere Personen. Derweil sucht die Berliner Polizei weiter nach der Tatwaffe, mit der Ballout mehrere Personen im Tiergarten attackiert haben soll, nachdem er zuvor mit einem Kleinbus versucht haben soll, möglichst viele Besucher des CSD zu töten. Eine Hundertschaft der Polizei suchte entlang seines wahrscheinlichen Fluchtwegs nach der Waffe, die Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) als Machete bezeichnet hatte. In dem Fahrzeug, das der Attentäter nach aktueller Überzeugung der Ermittler allein gefahren hatte, war eine Scheide für eine Machete gefunden worden. Zudem ein Handy, das Ballout zugeordnet wird, und seine DNA-Spuren. Auf dem Handy haben die Ermittler ein Bekennervideo gefunden.

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29. Juli
Neues Deutschland

Abdul Ballout | Berlin: Attentat trotz Observation

- Berlin - Abdul Ballout Berlin: Attentat trotz Observation Abdul Ballout wurde bis kurz vor dem Anschlag auf den Christopher Street Day engmaschig beobachtet – trotzdem konnte er zuschlagen. Wie konnte es zum Anschlag auf den Christopher Street Day am vergangenen Samstagabend kommen? Während die Generalbundesanwaltschaft inzwischen die Ermittlungen übernommen hat, werden nach und nach immer mehr Details über den am Sonntag in einer Kleingartenanlage von der Polizei erschossenen Abdul Ballout bekannt. Bis kurz vor dem Anschlag stand Ballout demnach unter strenger polizeilicher Beobachtung. Noch im Juli hätten ihn Polizisten an vier Tagen observiert, sagte Stefan Redlich, Vizechef des Berliner Landeskriminalamts, am Mittwoch vor dem Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. »Wir wussten, wo er ist«, sagte Redlich. In den zwei Monaten zwischen seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Mai sei Ballout intensiv vom Mobilen Einsatzkommando des Landeskriminalamts beschattet worden. Unmittelbar nach seiner Haftentlassung sei Ballout rund um die Uhr in zwei Schichten beobachtet worden, hinzu kamen Telefon- und Internetüberwachung sowie eine an seiner Haustür angebrachte Kamera. »Er war relativ wenig unterwegs«, sagte Redlich. »Er hatte einen stinknormalen Tagesablauf.« Nach zwei Wochen habe man die Observation auf den »erkannten Tageszeitraum« fokussiert. Als terroristischer Gefährder war Ballout nach Angaben des LKA-Vize seit Januar dieses Jahres eingestuft. Als Islamist war er schon länger bekannt: Seit November 2021 sei Ballout dem Verfassungsschutz bekannt gewesen, sagte dessen Chef Michael Fischer. Er sei dort als Mitglied einer salafistischen Gruppe aufgefallen, die Straßenmissionierung durchführte. Moscheen hätten bei seiner Radikalisierung dagegen nur eine Nebenrolle gespielt, weil das Gemeindeleben wegen der damaligen Corona-Pandemie stark eingeschränkt gewesen sei. Die Voraussetzungen für eine Präventivhaft hätten allerdings nicht vorgelegen, sagte Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel. »Wir haben nichts, aber auch gar nichts gesehen, was eine Unterbindungshaft gerechtfertigt hätte«, sagte sie. Zu den Details könne sie sich wegen der laufenden Ermittlungen aber nicht äußern. Für die Präventivhaft gibt es hohe Hürden. Ein Richter muss der Unterbringung zustimmen. Slowik Meisel verwies auf die hohe Zahl von Großveranstaltungen in Berlin. »Wir werden keinen Richter finden, der uns alle paar Wochen einen Gefährder in Unterbindungshaft nehmen lassen wird«, so die Polizeipräsidentin. »Das Gericht hat es sich alles andere als einfach gemacht«, sagte Dirk Feuerberg, Staatssekretär in der Senatsjustizverwaltung. Ballout war in einem Jugendstrafverfahren zu einer Gefängnisstrafe wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt worden. Er kam jedoch aus der Untersuchungshaft frei, weil die Strafe zur Vorbewährung ausgesetzt wurde. Zuvor waren in dem Verfahren nach Feuerbergs Angaben eine Islamwissenschaftlerin und ein LKA-Beamter angehört worden. Zu der Entscheidung beigetragen habe der Aktenlage nach, dass der 21-jährige Ballout erstmals in Deutschland in Haft gesessen habe. Er sei stark in seine Familie eingebunden gewesen. Vorgeworfen wurde dem Deutschen, versucht zu haben, sich in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat angeschlossen zu haben. Dabei habe er sich aber »dilettantisch« verhalten, so Feuerberg. »In der Gesamtschau hat das dazu geführt, dass man Vorbewährung in Betracht gezogen hat.« Der Anschlag befeuert eine Debatte um schärfere Sicherheitsgesetze. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) drängte auf einen vermehrten Einsatz von Fußfesseln. Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz erlaubt diese bereits jetzt – allerdings unter strengen Vorgaben. Anträge auf eine solche Fußfessel sollten demnach künftig bei Gefährdern automatisch vor Gericht gestellt werden. Zuvor hatte bereits der CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers in einem am Dienstagabend vorgestellten Zehn-Punkte-Plan ähnliches gefordert. Die Opposition kritisierte den Vorstoß hingegen. »Wir erleben einen Überbietungswettbewerb an Schnellschüssen«, sagte der Linke-Abgeordnete Niklas Schrader. Die Fußfessel sei kein Allheilmittel. Die Tat hätte sie nicht verhindern können. »Man will den Rückenwind der Diskussion nutzen, um Vorschläge umzusetzen, die man sowieso hatte«, so Schrader. Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn. Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär. Dank Ihrer Unterstützung können wir: → unabhängig und kritisch berichten → Themen sichtbar machen, die sonst untergehen → Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden → Desinformation Fakten entgegensetzen → linke Debatten anstoßen und vertiefen Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.

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29. Juli
Neues Deutschland

CSD-Anschlag | Berlin: Attentat trotz Observation

- Berlin - CSD-Anschlag Berlin: Attentat trotz Observation Abdul Ballout wurde bis kurz vor dem Anschlag auf den Christopher Street Day engmaschig beobachtet – trotzdem konnte er zuschlagen. Wie konnte es zum Anschlag auf den Christopher Street Day am vergangenen Samstagabend kommen? Während die Generalbundesanwaltschaft inzwischen die Ermittlungen übernommen hat, werden nach und nach immer mehr Details über den am Sonntag in einer Kleingartenanlage von der Polizei erschossenen Abdul Ballout bekannt. Bis kurz vor dem Anschlag stand Ballout demnach unter strenger polizeilicher Beobachtung. Noch im Juli hätten ihn Polizisten an vier Tagen observiert, sagte Stefan Redlich, Vizechef des Berliner Landeskriminalamts, am Mittwoch vor dem Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. »Wir wussten, wo er ist«, sagte Redlich. In den zwei Monaten zwischen seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Mai sei Ballout intensiv vom Mobilen Einsatzkommando des Landeskriminalamts beschattet worden. Unmittelbar nach seiner Haftentlassung sei Ballout rund um die Uhr in zwei Schichten beobachtet worden, hinzu kamen Telefon- und Internetüberwachung sowie eine an seiner Haustür angebrachte Kamera. »Er war relativ wenig unterwegs«, sagte Redlich. »Er hatte einen stinknormalen Tagesablauf.« Nach zwei Wochen habe man die Observation auf den »erkannten Tageszeitraum« fokussiert. Als terroristischer Gefährder war Ballout nach Angaben des LKA-Vize seit Januar dieses Jahres eingestuft. Als Islamist war er schon länger bekannt: Seit November 2021 sei Ballout dem Verfassungsschutz bekannt gewesen, sagte dessen Chef Michael Fischer. Er sei dort als Mitglied einer salafistischen Gruppe aufgefallen, die Straßenmissionierung durchführte. Moscheen hätten bei seiner Radikalisierung dagegen nur eine Nebenrolle gespielt, weil das Gemeindeleben wegen der damaligen Corona-Pandemie stark eingeschränkt gewesen sei. Die Voraussetzungen für eine Präventivhaft hätten allerdings nicht vorgelegen, sagte Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel. »Wir haben nichts, aber auch gar nichts gesehen, was eine Unterbindungshaft gerechtfertigt hätte«, sagte sie. Zu den Details könne sie sich wegen der laufenden Ermittlungen aber nicht äußern. Für die Präventivhaft gibt es hohe Hürden. Ein Richter muss der Unterbringung zustimmen. Slowik Meisel verwies auf die hohe Zahl von Großveranstaltungen in Berlin. »Wir werden keinen Richter finden, der uns alle paar Wochen einen Gefährder in Unterbindungshaft nehmen lassen wird«, so die Polizeipräsidentin. »Das Gericht hat es sich alles andere als einfach gemacht«, sagte Dirk Feuerberg, Staatssekretär in der Senatsjustizverwaltung. Ballout war in einem Jugendstrafverfahren zu einer Gefängnisstrafe wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt worden. Er kam jedoch aus der Untersuchungshaft frei, weil die Strafe zur Vorbewährung ausgesetzt wurde. Zuvor waren in dem Verfahren nach Feuerbergs Angaben eine Islamwissenschaftlerin und ein LKA-Beamter angehört worden. Zu der Entscheidung beigetragen habe der Aktenlage nach, dass der 21-jährige Ballout erstmals in Deutschland in Haft gesessen habe. Er sei stark in seine Familie eingebunden gewesen. Vorgeworfen wurde dem Deutschen, versucht zu haben, sich in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat angeschlossen zu haben. Dabei habe er sich aber »dilettantisch« verhalten, so Feuerberg. »In der Gesamtschau hat das dazu geführt, dass man Vorbewährung in Betracht gezogen hat.« Der Anschlag befeuert eine Debatte um schärfere Sicherheitsgesetze. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) drängte auf einen vermehrten Einsatz von Fußfesseln. Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz erlaubt diese bereits jetzt – allerdings unter strengen Vorgaben. Anträge auf eine solche Fußfessel sollten demnach künftig bei Gefährdern automatisch vor Gericht gestellt werden. Zuvor hatte bereits der CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers in einem am Dienstagabend vorgestellten Zehn-Punkte-Plan ähnliches gefordert. Die Opposition kritisierte den Vorstoß hingegen. »Wir erleben einen Überbietungswettbewerb an Schnellschüssen«, sagte der Linke-Abgeordnete Niklas Schrader. Die Fußfessel sei kein Allheilmittel. Die Tat hätte sie nicht verhindern können. »Man will den Rückenwind der Diskussion nutzen, um Vorschläge umzusetzen, die man sowieso hatte«, so Schrader. Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen. Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär. 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29. Juli
Die Welt (Politik)

DNA-Spur von Abdul Ballout in Tatfahrzeug – neue Details aus Schulzeit werden bekannt

DNA-Spur von Abdul Ballout in Tatfahrzeug – neue Details aus Schulzeit werden bekannt Im Tatfahrzeug wurden ausschließlich DNA-Spuren von Attentäter Abdul Ballout gefunden. Der Senat nennt neue Details zu den Verletzten. Ballout fiel laut einem Bericht zudem bereits während seiner Grundschulzeit als aggressiv auf. Nach dem Anschlag am Rande des Berliner CSD haben die Ermittler DNA-Spuren vom Täter in dem Tatwagen festgestellt. Es sei die DNA von Abdul Ballout, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Es seien keine weiteren DNA-Spuren in dem Fahrzeug entdeckt worden. Somit sei klar, dass Ballout den Wagen höchstwahrscheinlich gesteuert habe. Zuerst hatte der RBB berichtet. Der Senat machte am Mittwoch auch genauere Angaben über die verletzten Menschen des Anschlags. Angaben von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) zufolge gab es am Samstag ein Todesopfer und sieben Menschen, die schwer verletzt und daraufhin stationär in einem Krankenhaus behandelt wurden. Dazu kamen 24 leicht verletzte Menschen, zwölf von ihnen wurden ambulant im Krankenhaus behandelt und dann wieder entlassen. Zwölf weitere Leichtverletzte waren nicht im Krankenhaus. Auf dem Handy von Abdul Ballout wurde nach Angaben der Bundesanwaltschaft von Dienstag ein Bekennervideo gefunden, in dem eine vermummte Person, mutmaßlich Abdul Ballout selbst, einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) leistet. Einem Medienbericht zufolge soll Ballout schon als junger Schüler mit aggressivem Verhalten aufgefallen sein. Wie die „Berliner Morgenpost“ schreibt, wurden bereits ab der ersten Klasse Vermerke wegen seines Verhaltens erstellt. Die Eltern hätten nicht mit den Lehrern kooperiert. Die Grundschule wechselte er demnach zweimal, danach besuchte er eine weiterführende Schule in einem Förderzentrum. Abdul Ballout hatte dem Bericht zufolge Schwierigkeiten auch im emotionalen und sozialen Bereich und Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Er habe sich in der Folge zu einem Schulverweigerer entwickelt. Die Schule verließ er ohne Abschluss. Bildungssenatorin regt Debatte an Die Senatsverwaltung für Bildung bestätigte auf Anfrage den „Morgenpost“-Bericht hinsichtlich der Fakten zu Abdul Ballouts Schulzeit. „Demnach wurde die betreffende Person im Berliner Schulsystem beschult, es wurden bereits früh Unterstützungs- und Förderbedarfe festgestellt, und sie verließ die Schule ohne Schulabschluss“, schrieb die Senatsverwaltung. „Der Fall zeigt, dass Problemlagen offenbar bereits früh erkannt worden sind. Gleichzeitig macht er deutlich, dass staatliche Hilfen an Grenzen stoßen können, wenn eine notwendige Mitwirkung des familiären Umfelds ausbleibt“, sagte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch. „Wir müssen deshalb offen darüber sprechen, ab welchem Punkt bei einer erheblichen Kindeswohlgefährdung der Schutz des Kindes stärker zu gewichten ist als das Elternrecht“. Angaben des Berliner Senats gehörte Ballout zeitweise auch einer salafistischen Gruppe an, die missionierend unterwegs war, also weitere Anhänger anwarb. Das sagte Iris Spranger im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Seit 2021 sei bei ihm ein zunehmender Prozess der Radikalisierung festzustellen gewesen. Dem Berliner Verfassungsschutz war Abdul Ballout demnach seit November 2021 bekannt. Seitdem habe er sich in der salafistischen Szene bewegt, sagte Spranger. Bei der Polizei fiel er seit 2019 mit Delikten wie Körperverletzungen, Betrug, Raub und Beleidigungen auf. Spranger wies darauf hin, dass in Berlin 1250 Menschen zur salafistischen Szene gehörten. Davon seien 350 gewaltorientiert. Insgesamt gebe es laut Verfassungsschutz 2590 Islamisten in Berlin.

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