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Montag, 6. April 2026
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Reisen nur mit Genehmigung - Kritik an Wehrdienstregeln

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5. April
Tagesschau

Reisen nur mit Genehmigung - Kritik an Wehrdienstregeln

Debatte über neues Gesetz Reisen nur mit Genehmigung - Kritik an Wehrdienstregeln Nach vielen Diskussionen wurde zu Jahresbeginn eine verpflichtende Musterung für junge Männer eingeführt. Doch über ein Detail des neuen Gesetzes wurde bisher kaum gesprochen. Es betrifft potenziell sehr viele - und sorgt nun für Nachfragen. Seit Jahresbeginn gilt das neue Wehrdienstgesetz. Es sieht die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008 vor - so will die Bundesregierung Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutieren. Ein Bericht der Frankfurter Rundschau sorgt nun für Diskussionen. Denn mit dem Gesetz wurde auch eine alte Regel überarbeitet, die sämtliche Männer zwischen 17 und 45 Jahren betrifft: Diese müssen demnach Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen lassen. Regelung galt auch im Kalten Krieg "Hintergrund und Leitgedanke dieser Regelung ist eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung", erklärte das Verteidigungsministerium gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio. "Wir müssen für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält." Die Regelung habe bereits in den Zeiten des Kalten Krieges gegolten "und hatte keine praktische Relevanz", teilte das Ministerium mit. Sie sei auch nicht sanktioniert. Im Gegensatz zur alten Fassung gilt die Genehmigungspflicht nun auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls. Ministerium arbeitet an Erleichterungen Weil die Folgen dieser Regelung für die jungen Menschen "grundsätzlich tiefgreifend" seien, solle aber durch Verwaltungsvorschriften klargestellt werden, "dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist", so das Ministerium. Derzeit würden Regelungen für Ausnahmen von der Genehmigungspflicht ausgearbeitet. Es gehe unter anderem darum, "überflüssige Bürokratie zu vermeiden". Nach Einschätzung von ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam sind die angekündigten Änderungen kein Entgegenkommen des Ministeriums, sondern seine rechtliche Pflicht. Eine nötige Genehmigung, obwohl noch gar keine Wehrpflicht gilt, " greift tief in die Grundrechte der jungen Menschen ein". Union für pragmatische Lösung, Grüne fordern Klarstellung Der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Thomas Erndl, sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, die Regelung sei Teil der Wehrerfassung. Sie sei jedoch nur sinnvoll, wenn es tatsächlich eine Wehrpflicht gäbe. Solange der Wehrdienst freiwillig sei, müsse die Regelung "aufwandsarm" umgesetzt werden. Er könne mit einer Mitteilungspflicht gut leben, sagte der CSU-Politiker. Die Grünen forderten Aufklärung zur neuen Regel. "Ich erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums", sagte die sicherheitspolitische Sprecherin Sara Nanni der Welt. "Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja welche Pflichten zum Melden sie haben." Die hessische Linken-Politikerin Desirée Becker sagte gegenüber Ippen Media, die aktuelle Aufregung zeige, wie "handwerklich schlecht" das Gesetz gemacht sei. Der AfD-Verteidigungspolitiker Rüdiger Lucassen meinte, die Bundesregierung wäre gut beraten, "eine pragmatische Lösung ohne großen Verwaltungsaufwand und unnötige Zumutungen an junge Männer zu erarbeiten". Mit Informationen von Claudia Buckenmaier, ARD-Hauptstadtstudio

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6. April
Deutschlandfunk

Wehrpflichtgesetz - Verteidigungsministerium will Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte von Männern vereinfachen

In der Mitteilung hieß es, derzeit würden Verwaltungsvorschriften ausgearbeitet, um überflüssige Bürokratie zu vermeiden. Es geht um Paragraph 3 des überarbeiteten Wehrpflicht-Gesetzes. In Absatz 2 heißt es: "Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen (...). " Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen." Debatte nach Zeitungsbericht Ein Bericht der "Frankfurter Rundschau" über Genehmigungspflicht hatte eine Debatte über das Gesetz angestoßen. Politikerinnen und Politiker von AfD, Grünen, Linken und BSW forderten eine Überarbeitung sowie eine Klarstellung. Der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam erklärte zudem, dass die angekündigten Erleichterungen kein Entgegenkommen seien, sondern die rechtliche Pflicht des Verteidigungsministeriums. Eine nötige Genehmigung für längere Auslandsaufenthalte, obwohl noch gar keine Wehrpflicht gelte, greife tief in die Grundrechte der jungen Menschen ein. Das Verteidigungsministerium erklärte, dass die Genehmigungspflicht bereits zu Zeiten des Kalten Krieges gegolten habe, aber praktisch keine Relevanz gehabt habe. Verstöße seien nicht sanktioniert worden. Neu ist allerdings, dass die Regelung auch außerhalb des sogenannten Spannungs- und Verteidigungsfalls gilt. Diese Nachricht wurde am 06.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

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4. April
ZDF heute

Bundeswehr: Männer müssen längeren Auslandsaufenthalt melden

17- bis 45-Jährige:Bundeswehr: Männer müssen längeren Auslandsaufenthalt melden Männer zwischen 17 und 45, die mehr als drei Monate ins Ausland reisen, brauchen dafür eine Genehmigung der Bundeswehr. Das sieht das neue Wehrdienstgesetz vor. Mit dem neuen Wehrdienstgesetz müssen sich grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen. Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte ZDFheute auf Anfrage entsprechende Informationen aus einem Bericht der "Frankfurter Rundschau". Doch fügte ein Sprecher hinzu: Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Mitteilung der Bundeswehr Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar in Kraft. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutiert werden. ZDFheute Infografik Für die Darstellung von ZDFheute Infografiken nutzen wir die Software von Datawrapper. Erst wenn Sie hier klicken, werden die Grafiken nachgeladen. Ihre IP-Adresse wird dabei an externe Server von Datawrapper übertragen. Über den Datenschutz von Datawrapper können Sie sich auf der Seite des Anbieters informieren. Um Ihre künftigen Besuche zu erleichtern, speichern wir Ihre Zustimmung in den Datenschutzeinstellungen. Ihre Zustimmung können Sie im Bereich „Meine News“ jederzeit widerrufen. Bundeswehr: Vorbereitung für den "Bedarfsfall" Zugleich werde durch die neuen Regelungen auch der Rahmen für die Wehrerfassung und Wehrüberwachung gesetzt, erklärte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. "Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen." Die Pflicht endet laut Gesetz im Alter von 45. Hintergrund der Regelung sei "eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung". Die Bundeswehr müsse für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhalte, führte der Sprecher aus. Es wurde hier also eine rechtliche Grundlage geschaffen, um bei Bedarf verpflichtende Elemente des neuen Wehrdienstes - wie zum Beispiel die seit 1. Januar 2026 verpflichtende Musterung - in der praktischen Umsetzung zu stützen. Mitteilung der Bundeswehr Die Genehmigungspflicht gilt laut Gesetz auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls. Weil die Bundeswehr mehr Soldaten braucht, müssen seit Januar alle 18-Jährigen wieder zur Musterung und können dann freiwillig eintreten. Wer entscheidet sich dafür? 28.03.2026 | 1:36 minBundeswehr erarbeitet Ausnahmeregelung Die Frage, wie oft solche Genehmigungen seit Jahresbeginn erbeten wurden, ließ der Sprecher offen. Auf die Frage, wie Verstöße gegen diese Auflage entdeckt oder bestraft werden sollen, erklärte er: Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert. Mitteilung der Bundeswehr Es würden "aktuell konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet, auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden". Dem laufenden Prüfungs- und Erarbeitungsprozess könne man nicht vorgreifen. Deutschlandweit haben zahlreiche Jugendliche gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht protestiert. 05.03.2026 | 1:34 minBundeswehr: "Genehmigung ist grundsätzlich zu erteilen" Eine Genehmigung von Auslandsaufenthalten sei aber immer dann zu erteilen, wenn "für den betreffenden Zeitraum keine konkrete Dienstleistung als Soldatin oder Soldat zu erwarten ist", erklärte der Sprecher. "Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen." Mehr zum neuen Wehrdienst Kiesewetter und van Aken bei "Lanz":Van Aken zur Wehrpflicht-Debatte: Staat erwartet zu viel von Bernd Bachranmit Video75:45Schulstreik gegen Wehrpflicht:"Angst, auf andere Menschen zu schießen" von Moritz Finger, Patrick Müthingmit Video1:34Personalmangel bei der Bundeswehr:Wehrbeauftragter sieht Freiwilligkeit mit "Skepsis" von Stefanie Reulmannmit Video2:00Bundeswehr:Neue Wehrpflicht-Forderungen in der CDU - auch für Frauen mit Video1:37

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5. April
Der Spiegel (Politik)

Wehrpflicht-Gesetz: Empörung über Regel zu Auslandsreisen

Umstrittene Genehmigungspflicht Empörung über Wehrdienstregel zu Auslandsreisen Erst das Gesetz, dann die Debatte: Eine Neuregelung zur Wehrpflicht gilt schon seit dem 1. Januar, öffentlich diskutiert wird sie erst jetzt. Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die Auslandsaufenthalte planen, müssen diese von der Bundeswehr genehmigen lassen. So sieht es das geänderte Wehrpflichtgesetz vor. Mit deutlicher Verspätung sorgt das nun für eine politische Debatte in Berlin. Ein Knackpunkt: In welchem Zusammenhang stehen die Regeln mit einer möglichen Wiedereinführung der Wehrpflicht? Der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Thomas Erndl, betrachtet die Vorschrift als Teil der Wehrerfassung. Die Regel sei »formal unabhängig von einer verpflichtenden Heranziehung im Rahmen einer Bedarfswehrpflicht«, sagte Erndl der »Welt« . Der Unionspolitiker plädiert für eine pragmatische Umsetzung des neuen Rechts. Solange der Wehrdienst freiwillig sei, solle es keinen echten Genehmigungsprozess geben. Denkbar sei stattdessen eine bloße »Mitteilungspflicht«. Die Linke sieht die Regelung dagegen in einem klaren Zusammenhang mit einer möglichen Wehrpflicht. Man gehe fest davon aus, dass diese kommen werde, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Desirée Becker der »Welt«. »Nicht umsonst warnen wir seit Amtsantritt der Koalition vor ihrer Wiedereinführung und den massiven Grundrechtseinschnitten, die damit einhergehen würden.« Die aktuelle Aufregung zeige zudem, wie »handwerklich schlecht« das Gesetz gemacht sei. Grüne verlangen »zügige Klarstellung« Unterdessen forderte die sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen, Sara Nanni, Klarheit über die Auslegung der Regel. »Ich erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums. Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja welche Pflichten zum Melden sie haben«, sagte sie dem Blatt. Auch die AfD sieht mögliche Probleme. Die möglichen Konsequenzen des Gesetzes seien »gravierend«, zitiert die »Welt« den verteidigungspolitischen Sprecher Rüdiger Lucassen. Die Regeln träten nicht nur im Spannungs- und Verteidigungsfall in Kraft, sondern »auch wenn der Bundestag mit einfacher Mehrheit eine Bedarfswehrpflicht beschließt«. Bislang sind die praktischen Folgen der Neuregelung weitgehend unklar. »Die Genehmigung ist grundsätzlich erteilt, solang der Wehrdienst freiwllig ist«, erklärte ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums. Es werde dazu eine Verwaltungsvorschrift geben. Und: »Die Regelung galt bereits in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert.« Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hatten wir geschrieben, es sei unklar, ob sich betroffene Männer die Genehmigung für Auslandsaufenthalte praktisch einholen müssen oder was für sie gilt, bis die entsprechenden Verwaltungsvorschriften erteilt sind. Wir haben den Satz gestrichen.

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4. April
Der Spiegel (Politik)

Wehrpflicht: Männer bis 45 müssen längere Aufenthalte im Ausland genehmigen lassen

Wehrpflicht Männer bis 45 müssen längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen Mit dem neuen Wehrdienstgesetz müssen sich grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen. Diese Änderung des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) , die mehrere Millionen Männer in Deutschland betrifft, ist am 1. Januar relativ unbemerkt in Kraft getreten und wurde öffentlich kaum diskutiert. Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa entsprechende Informationen aus einem Bericht der »Frankfurter Rundschau« . Doch fügte ein Sprecher hinzu: »Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.« Ob sich betroffene Männer diese Genehmigung trotzdem praktisch einholen müssen oder was für sie gilt, bis die Verwaltungsvorschriften erteilt sind, wollte ein Sprecher auf SPIEGEL-Nachfrage nicht näher ausführen. Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz gilt seit Jahresbeginn. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutiert werden. Wissen für den »Ernstfall« Zugleich werde durch die neuen Regelungen auch der Rahmen für die Wehrerfassung und Wehrüberwachung gesetzt, erklärte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. »Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen.« Die Pflicht endet laut Gesetz im Alter von 45. Die Bundeswehr müsse für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhalte, führte der Sprecher aus. »Es wurde hier also eine rechtliche Grundlage geschaffen, um bei Bedarf verpflichtende Elemente des neuen Wehrdienstes – wie zum Beispiel die seit 1. Januar 2026 verpflichtende Musterung – in der praktischen Umsetzung zu stützen.« Die Genehmigungspflicht gilt laut Gesetz auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls. Regelung galt auch im Kalten Krieg Die Frage, wie oft solche Genehmigungen seit Jahresbeginn erbeten wurden, ließ der Sprecher offen. Auf die Frage, wie Verstöße gegen diese Auflage entdeckt oder bestraft werden sollen, erklärte er. »Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert.« Der Sprecher betonte: »Die Folgen dieser Regelung für die jungen Menschen sind grundsätzlich tiefgreifend. Gerade im Hinblick darauf, dass der Wehrdienst weiterhin freiwillig ist.« Dem folgend würden »aktuell konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet, auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden«. Dem laufenden Prüfungs- und Erarbeitungsprozess könne man nicht vorgreifen. Eine Genehmigung von Auslandsaufenthalten sei aber immer dann zu erteilen, wenn »für den betreffenden Zeitraum keine konkrete Dienstleistung als Soldatin oder Soldat zu erwarten ist«, erklärte der Sprecher. »Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen.«

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5. April
Die Zeit (Politik)

Wehrpflichtgesetz: Bis auf Weiteres einverstanden

Seit dem 1. Januar gilt das neue Wehrpflichtgesetz. Darin ist geregelt, dass Männer mit Vollendung des 18. Lebensjahrs einen Fragebogen zu ihrer Eignung ausfüllen müssen; für die Jahrgänge ab 2008 wird die Musterung verpflichtend. Die Frankfurter Rundschau wies am Freitag auf eine weitere Neuerung hin: Demnach dürfen Männer nur noch mit Erlaubnis der Bundeswehr länger als drei Monate ins Ausland reisen. Was weiß man bislang über diese Regelung – und was nicht? Wer braucht eine Genehmigung der Bundeswehr, um ins Ausland zu reisen? Wer ein Mann ist, zwischen 17 und 45 Jahre alt, und plant, länger als drei Monate ins Ausland zu gehen, ist dem Wortlaut des neuen Wehrpflichtgesetzes nach verpflichtet, sich hierfür eine Genehmigung der Bundeswehr einzuholen. Sollte er diesen Aufenthalt noch einmal verlängern wollen, braucht er erneut eine Genehmigung. Diese Pflicht gilt auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls, und sie gilt offenbar auch für Ausgemusterte und ehemalige Zivildienstleistende – jedenfalls sind sie nicht ausdrücklich ausgenommen. Das Verteidigungsministerium hat sich zu diesem Punkt auch auf Nachfrage der ZEIT noch nicht geäußert. Wie bekomme ich eine solche Genehmigung? Die Genehmigung soll bei dem jeweils zuständigen Karrierezentrum der Bundeswehr eingeholt werden. Welches dieser 15 Zentren zuständig ist, lässt sich über die Website der Bundeswehr oder eine Servicehotline herausfinden. Wie der Vorgang dann genau abläuft, welche Formulare ausgefüllt werden müssen, wie viele solcher Genehmigungen seit Januar bereits angefragt, bearbeitet, genehmigt oder abgelehnt wurden, ist bislang allerdings nicht bekannt. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärt auf Anfrage der ZEIT, dass eine Genehmigung immer dann zu erteilen ist, wenn für den betreffenden Zeitraum keine konkrete Dienstleistung als Soldat zu erwarten sei. Da der Wehrdienst bislang ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhe, seien die Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen. Wie wird das Ganze kontrolliert – und gibt es Strafen? Dazu ist bislang nur wenig bekannt. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums schrieb hierzu nur, dass diese Regelung bereits in den Zeiten des Kalten Krieges gegolten habe. Diese hatte "keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert". Welche Ableitungen sich daraus heute ergeben, ist allerdings noch nicht klar. Gerade würden, so der Sprecher des Ministeriums, konkretere Regelungen für Ausnahmen von der Genehmigungspflicht erarbeitet. Man werde außerdem "durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist". Dies ist jedoch noch nicht geschehen. Warum wurde diese Regelung in das Gesetz aufgenommen? Der Leitgedanke sei, im Bedarfsfall eine "aussagekräftige Wehrerfassung" zu haben, so der Sprecher des Verteidigungsministeriums. Dafür müsse die Bundeswehr "im Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls länger im Ausland aufhält". Dazu schaffe diese Regelung eine rechtliche Grundlage. Sinn mache sie dann, wenn "sich die Sicherheitssituation verschlechtert" oder wieder eine allgemeine Wehrpflicht gelte. Im Hinblick auf den genauen Ablauf und die Konsequenzen bei einem Verstoß sind noch wesentliche Punkte offen. Womöglich gibt es nach den Osterfeiertagen mehr Klarheit: Dann, so heißt es aus dem Verteidigungsministerium, sei die zuständige Fachabteilung wieder verfügbar – und werde sich umgehend an die Arbeit machen.

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5. April
Die Zeit (Politik)

Bundeswehr: Wehrdienstgesetz zu Auslandsreisen sorgt für Kritik

Die Regelung zu Auslandsreisen im Wehrpflichtgesetz hat heftige Kritik ausgelöst. Die Grünen forderten Aufklärung angesichts der neuen Regel. "Ich erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums", sagte die sicherheitspolitische Sprecherin Sara Nanni der Welt. "Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja, welche Pflichten zum Melden sie haben." Die Linkenpolitikerin Desiree Becker sagte der Zeitung, die aktuelle Aufregung zeige, wie "handwerklich schlecht" das Gesetz gemacht sei. BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht forderte "angesichts dieser unsäglichen Gesetzesregelung" den Rücktritt von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD). "Dass sich Männer Auslandsaufenthalte bei der Bundeswehr genehmigen lassen müssen, erinnert an DDR- und Mauerzeiten, mit Demokratie und freiheitlicher Grundordnung hat das nichts zu tun." Der AfD-Verteidigungspolitiker Rüdiger Lucassen sagte, die Bundesregierung wäre gut beraten, "eine pragmatische Lösung ohne großen Verwaltungsaufwand und unnötige Zumutungen an junge Männer zu erarbeiten". Dafür sprach sich auch der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Thomas Erndl, aus. Solange der Wehrdienst freiwillig sei, solle es keinen echten Genehmigungsprozess geben, sagte Erndl der Welt. Denkbar sei stattdessen eine bloße "Mitteilungspflicht". Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) sieht in der Regelung eine Vorbereitung zur Wiedereinführung der Wehrpflicht. "Auch wenn offiziell noch keine Wehrpflicht besteht, zeigt diese Regelung nach Ansicht der DFG-VK deutlich, wohin die politische Entwicklung geht: hin zu mehr Zwang, Kontrolle und Militarisierung der Gesellschaft", sagte der politische Geschäftsführer der DFG-VK, Yannick Kiesel, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Es drohen keine Sanktionen Zuvor war bekannt geworden, dass sich Männer unter 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte durch die seit Jahresbeginn geltende Wehrdienstreform grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen müssen. Das Verteidigungsministerium hatte das auch bestätigt. "Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen", teilte ein Ministeriumssprecher mit. Dies gilt laut Gesetz auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls. Allerdings hatte der Sprecher ergänzt: "Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist." Die Nachfrage, ob trotzdem ein Antrag beim Karrierecenter nötig wird oder die Genehmigung automatisch als erteilt gilt, ließ das Ministerium offen. Der Sprecher sagte auch: "Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert."

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4. April
FAZ (Politik)

Bundeswehr: Männer bis 45 müssen längeren Auslandsaufenthalt melden

Bundeswehr : Männer bis 45 müssen längeren Auslandsaufenthalt melden Mit Jahresbeginn wurde für junge Männer eine verpflichtende Musterung eingeführt. Eine andere neue Regel wurde öffentlich kaum diskutiert. Sie betrifft potentiell sehr viele. Mit dem neuen Wehrdienstgesetz müssen sich grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen. Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte auf dpa-Anfrage entsprechende Informationen aus einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“. Doch fügte ein Sprecher hinzu: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“ Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar in Kraft. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutiert werden. Wissen für den „Ernstfall“ Zugleich werde durch die neuen Regelungen auch der Rahmen für die Wehrerfassung und Wehrüberwachung gesetzt, erklärte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. „Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen.“ Die Pflicht endet laut Gesetz im Alter von 45. Die Bundeswehr müsse für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält, führte der Sprecher aus. „Es wurde hier also eine rechtliche Grundlage geschaffen, um bei Bedarf verpflichtende Elemente des neuen Wehrdienstes – wie zum Beispiel die seit 1. Januar 2026 verpflichtende Musterung – in der praktischen Umsetzung zu stützen.“ Die Genehmigungspflicht gilt laut Gesetz auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls. Regelung galt auch im Kalten Krieg Die Frage, wie oft solche Genehmigungen seit Jahresbeginn erbeten wurden, ließ der Sprecher offen. Auf die Frage, wie Verstöße gegen diese Auflage entdeckt oder bestraft werden sollen, erklärte er. „Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert.“ Der Sprecher betonte: „Die Folgen dieser Regelung für die jungen Menschen sind grundsätzlich tiefgreifend. Gerade im Hinblick darauf, dass der Wehrdienst weiterhin freiwillig ist.“ Dem folgend würden „aktuell konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet, auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden“. Dem laufenden Prüfungs- und Erarbeitungsprozess könne man nicht vorgreifen. „Genehmigung ist grundsätzlich zu erteilen“ Eine Genehmigung von Auslandsaufenthalten sei aber immer dann zu erteilen, wenn „für den betreffenden Zeitraum keine konkrete Dienstleistung als Soldatin oder Soldat zu erwarten ist“, erklärte der Sprecher. „Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen.“

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5. April
Die Welt (Politik)

Genehmigungspflicht für Reisen? „Erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums“

Genehmigungspflicht für Reisen? „Erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums“ Das neue Wehrdienstgesetz verpflichtet junge Männer, längere Auslandsaufenthalte anzumelden. Die Bundesregierung spricht von Wehrerfassung, Kritiker von Eingriffen in Freiheitsrechte. Vieles bleibt bislang ungeklärt. Mit dieser Nachricht war es vorbei mit der österlichen Ruhe im politischen Berlin: Männer unter 45 Jahren sollen künftig eine Genehmigung der Bundeswehr einholen, wenn sie länger als drei Monate ins Ausland gehen wollen. Auslöser ist eine bislang kaum beachtete Änderung im Wehrpflichtrecht zu Jahresbeginn. Doch viele Fragen bleiben offen. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat am 1. Januar in Kraft und greift tief in bestehende Regelungen ein, etwa in das Wehrpflichtgesetz. Im Zentrum steht die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. Ziel ist es, die Truppe deutlich zu vergrößern: Die Bundeswehr will von aktuell gut 180.000 Soldatinnen und Soldaten auf 260.000 anwachsen. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) setzt dabei zunächst auf Freiwilligkeit – die Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt. Gleichzeitig zieht das Gesetz den Rahmen für Wehrerfassung und Wehrüberwachung enger. In Paragraf 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes steckt eine entscheidende Neuerung. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte dazu am Wochenende der Nachrichtenagentur dpa: „Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen.“ Neu ist: Diese Regelung gilt nicht mehr nur in akuten Krisensituationen. Die Bundeswehr will damit im Ernstfall den Überblick behalten, wer sich länger im Ausland aufhält. Eine Genehmigung muss erteilt werden, wenn die betroffene Person aktuell nicht zur Einberufung ansteht. Auch bei „besonderer Härte“ darf sie nicht verweigert werden. Greift die Regelung auch ohne Wehrpflicht? Sanktionen drohen bei Verstößen allerdings nicht, betont das Ministerium. Ein Sprecher kündigte an, die neuen Regelungen in den kommenden Wochen stärker konkretisieren zu wollen. „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist“, sagte der Sprecher. Trotzdem bleibt die zentrale Frage: Welche praktische Bedeutung haben diese Regeln überhaupt, solange es keine Wehrpflicht gibt? Eine solche müsste erst der Bundestag beschließen. Entsprechend groß ist der Interpretationsspielraum – selbst unter Verteidigungsexperten der Fraktionen. „Die Regelung ist Teil der Wehrerfassung, wie auch die verpflichtende Musterung und ist formal unabhängig von einer verpflichtenden Heranziehung im Rahmen einer Bedarfswehrpflicht zu sehen“, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Thomas Erndl, WELT. Zugleich plädiert er für Pragmatismus: Solange der Wehrdienst freiwillig ist, solle es keinen echten Genehmigungsprozess geben. Denkbar sei stattdessen eine bloße „Mitteilungspflicht“. Die Linke bewertet den umstrittenen Paragrafen anders und knüpft ihn klar an eine mögliche Wehrpflicht. „Wir gehen allerdings fest davon aus, dass diese kommen wird. Nicht umsonst warnen wir seit Amtsantritt der Koalition vor ihrer Wiedereinführung und den massiven Grundrechtseinschnitten, die damit einhergehen würden“, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Desirée Becker WELT. Dass die Regelung nun für Aufregung sorgt, zeige vor allem, wie „handwerklich schlecht“ das Gesetz gemacht sei. Die SPD äußerte sich am Ostersonntag zunächst nicht. Die Grünen kritisieren das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, das „neue Probleme“ geschaffen habe. „Ich erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums. Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja welche Pflichten zum Melden sie haben“, sagte die sicherheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Sara Nanni, WELT. Wagenknecht zählt Pistorius an BSW-Gründerin Sarah Wagenknecht geht noch weiter und attackiert Verteidigungsminister Pistorius scharf: „Dass sich Männer Auslandsaufenthalte bei der Bundeswehr genehmigen lassen müssen, erinnert an DDR- und Mauerzeiten, mit Demokratie und freiheitlicher Grundordnung hat das nichts zu tun“, sagte Wagenknecht am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. Pistorius „sollte angesichts dieser unsäglichen Gesetzesregelung zurücktreten“. Auch die AfD sieht erhebliche Probleme. „Die möglichen Konsequenzen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (...) sind gravierend und treten nicht nur im Spannungs- und Verteidigungsfall in Kraft, sondern, auch wenn der Bundestag mit einfacher Mehrheit eine Bedarfswehrpflicht beschließt“, sagt der verteidigungspolitische Sprecher der AfD Fraktion, Rüdiger Lucassen. Die Bundesregierung wäre gut beraten, „eine pragmatische Lösung ohne großen Verwaltungsaufwand und unnötige Zumutungen an junge Männer zu erarbeiten“.

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4. April
Neues Deutschland

Ausreiseerlaubnis | Neue Wehrpflicht-Pflicht entdeckt

- Politik - Ausreiseerlaubnis Neue Wehrpflicht-Pflicht entdeckt Männer unter 45, die länger ins Ausland wollen, müssen seit Januar die Bundeswehr fragen – das übersahen auch Kritiker des Wehrpflichtgesetzes Die »Frankfurter Rundschau« hat das Wehrdienstmodernisierungsgesetz noch mal genauer gelesen und auf eine Bestimmung aufmerksam gemacht, die offenbar kaum jemand gelesen hatte: Wer männlich ist, das 17. Lebensjahr vollendet hat und Deutschland länger als ein Vierteljahr verlassen will, muss dafür seit dem 1. Januar 2026 die zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr fragen. Die Regelung gilt für alle Männer* bis 45 Jahre, unabhängig davon, ob sie jemals Kontakt zur Bundeswehr hatten oder haben werden. Rechtliche Grundlage ist Paragraph 3 des Wehrpflichtgesetzes. Dessen zweiter Absatz bestimmt: »Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen.« Diese Formulierung ist nicht neu – aber ihre Anwendung. Bis zum 31. Dezember 2025 war Paragraph 3 an Paragraph 2 des Wehrpflichtgesetzes gebunden, der damals nur in zwei verfassungsrechtlich definierten Ausnahmelagen galt: im »Spannungsfall« – einer vom Bundestag oder der Nato festgestellten Lage erhöhter äußerer Bedrohung – und im »Verteidigungsfall«, also einem tatsächlichen bewaffneten Angriff auf das Bundesgebiet. Beide Fälle sind in der Geschichte der Bundesrepublik nie eingetreten. Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz, das zum Jahreswechsel in Kraft trat, wurde Paragraph 2 um einen Satz ergänzt: »Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3 […]«. Die Genehmigungspflicht gilt also dauerhaft und ohne besondere Voraussetzungen. Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte dies auf Anfrage der Gruppe Ippen Media, zu der die »Frankfurter Rundschau« gehört. Zur Begründung sagte eine Sprecherin demnach: »Hintergrund und Leitgedanke dieser Regelung ist eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung. […] Wir müssen für den Ernstfall wissen, wer sich ggf. längerfristig im Ausland aufhält.« Die Genehmigungspflicht ist Teil des Reformpakets, mit dem die Bundesregierung die Truppenstärke der Bundeswehr bis 2035 von derzeit rund 184 000 auf 255 000 bis 270 000 Soldatinnen* und Soldaten* erhöhen will. Dazu erhalten alle jungen Menschen ab Jahrgang 2008 einen Erfassungsbogen; für Männer* ist das Ausfüllen verpflichtend, für Frauen* freiwillig. Die flächendeckende Musterung aller jungen Männer* soll erst zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Wer einen ursprünglich kürzeren Aufenthalt im Ausland spontan über drei Monate ausdehnt, muss nachträglich einen Antrag stellen. Das Ministerium kündigte an, »konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht« zu erarbeiten, »auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden«. Wie der Antrag konkret zu stellen ist – über welche Kanäle, zu welchen Fristen und mit welchen Unterlagen –, ist drei Monate nach Inkrafttreten der Regelung noch offen. Unbeantwortet ließ das Ministerium die Frage, welche Konsequenzen drohen, wenn die Genehmigung vor der Ausreise nicht eingeholt wird. Paragraph 3 gibt immerhin vor, in welchem Rahmen Genehmigungen zu erteilen sind: »für den Zeitraum, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht«. Eine Ablehnung ist dem Wortlaut nach nicht vorgesehen. Die Antragstellung bleibt dennoch verpflichtend – auch wenn derzeit keine Wehrpflicht besteht und noch nicht wieder zur Musterung einberufen wird. Die Pflicht greift nicht nur vor der Abreise. Wer einen ursprünglich kürzeren Aufenthalt im Ausland spontan über drei Monate ausdehnt, muss nachträglich einen Antrag stellen. Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen. Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär. Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin: → unabhängig und kritisch berichten → übersehene Themen aufgreifen → marginalisierten Stimmen Raum geben → Falschinformationen etwas entgegensetzen → linke Debatten voranbringen Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

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6. April
Die Welt (Politik)

Friedensgesellschaft sieht in Genehmigungspflicht Vorbereitung für volle Wehrpflicht

Friedensgesellschaft sieht in Genehmigungspflicht Vorbereitung für volle Wehrpflicht „Schärfste Kritik“ an der bekannt gewordenen Regel des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes übt nun auch der Verband der Kriegsdienstgegner. Die nötige Genehmigung für Auslandsreisen ist für sie ein Schritt hin zur vollständigen Wehrpflicht – den man juristisch prüfen werde. Der politische Geschäftsführer der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ (DFG-VK), Yannick Kiesel, sieht in der jetzt bekannt gewordenen Regel des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes, wonach Männer zwischen 17 und 45 Jahren für längere Auslandsaufenthalte eine Genehmigung der Bundeswehr brauchen, eine Vorbereitung zur Wiedereinführung der Wehrpflicht. „Wir kritisieren den entsprechenden Paragrafen im Wehrdienstmodernisierungsgesetz auf das Schärfste“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Auch wenn offiziell noch keine Wehrpflicht besteht, zeigt diese Regelung nach Ansicht der DFG-VK deutlich, wohin die politische Entwicklung geht: hin zu mehr Zwang, Kontrolle und Militarisierung der Gesellschaft.“ Kiesel fügte hinzu: „Hier wird die Basis für eine vollständige Wehrpflicht geschaffen. Wer heute Ausreisen genehmigen lässt, zieht morgen Menschen zwangsweise ein.“ Männer im wehrpflichtigen Alter müssen sich längere Auslandsaufenthalte seit der seit Jahresbeginn geltenden Wehrdienstreform grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen. Das Bundesverteidigungsministerium hatte am Samstag einen entsprechenden Bericht der „Frankfurter Rundschau“ über diese bislang kaum bekannte Regelung für Männer im Alter zwischen 18 und 45 Jahren bestätigt, auch WELT berichtete. Die DFG-VK gehe jedenfalls fest davon aus, dass in den kommenden Jahren eine sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt werde. In diesem Zusammenhang werde der nun diskutierte Paragraf nicht nur bestehen bleiben, sondern auch verstärkt zur Anwendung kommen. Man lasse ihn deshalb juristisch prüfen. Die DFG-VK versteht sich als Interessenvertretung der Kriegsdienstverweigerer und betreut diese. Die Wehrdienstreform war zum 1. Januar in Kraft getreten. Beschlossen worden war eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung ganzer Jahrgänge. Ziel ist eine personelle Aufstockung der Truppe.

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