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Samstag, 15. August 2026
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Klage der Deutschen Bahn: Streit um Bahn-Konkurrent kommt vor Gericht

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14. August
FAZ (Wirtschaft)

Klage der Deutschen Bahn: Streit um Bahn-Konkurrent kommt vor Gericht

Klage der Deutschen Bahn : Streit um Bahn-Konkurrent kommt vor Gericht Im Fernverkehr soll die Deutsche Bahn bald größere Konkurrenz aus Italien bekommen. Wie die aussehen soll, müssen jetzt Gerichte entscheiden. Der Wettbewerb im Bahn-Fernverkehr sorgt weiter für Streit: Die Infrastruktur-Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, die DB InfraGo, geht jetzt gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur vor, die einen klaren Rahmen für den Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo setzt. Das bundeseigene Unternehmen habe am Freitag Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingelegt und möchte die Sache nun in einem Eilverfahren überprüfen lassen, heißt es in einer Mitteilung. Mit dem Vorgehen trage die DB InfraGO den zahlreich geäußerten großen Bedenken von Unternehmen, Verbänden und Politik auf Bundes- und Landesebene Rechnung, betonte die Infrastrukturgesellschaft, die in Deutschland für die Vergabe der Eisenbahntrassen zuständig ist. Die Bundesnetzagentur überwacht den Prozess als Regulierungsbehörde. Markteintritt von Italo wird zum Politikum Während die Trassenvergabe normalerweise weitgehend geräuschlos abläuft, wird sie inzwischen zum Politikum. Grund sind die lautstarken Beschwerden, mit denen Italo seinen für 2028 geplanten Markteintritt begleitet. Anders als andere Wettbewerber fordern die Italiener Zugeständnisse, damit sich ihr milliardenschweres Investment lohnt. Italo will der Deutschen Bahn auf einigen ausgewählten Strecken vor allem zwischen Berlin und München Konkurrenz machen. Die Bundesnetzagentur hatte in einem aufsehenerregenden Verfahren Italo zumindest in einigen Punkten recht gegeben und Mitte Juli unter anderem entschieden, dass die DB InfraGo auf stark belasteten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Bahn-Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach für stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist. Außerdem sollen die Konkurrenten auf Bahnhöfen Zugang zu geeigneten Örtlichkeiten für Lounges erhalten. „Die Bundesnetzagentur ist sich bewusst, dass die Entscheidung einen Umbruch im Schienenpersonenfernverkehr einleiten kann“, betonte die Behörde damals. „Dabei legt die Bundesnetzagentur Wert auf ein attraktives Fernverkehrsangebot überall in Deutschland.“ „Keine Sonderbehandlung für Lounges“ Der Beschluss der Bonner Regulierungsbehörde führe zu unfairen Ergebnissen, benachteilige die anderen Wettbewerber und sorge für zusätzliche Konflikte zwischen den beteiligten Eisenbahnunternehmen. Die DB InfraGo führt als Beispiel die Eurostar-Verbindungen zwischen Köln, Brüssel oder Paris an, ebenso die Westbahn zwischen Stuttgart, München und Salzburg. Diese würden im Konfliktfall nicht bevorzugt, obwohl sie sich im Wettbewerb bewährt hätten. Das Unternehmen klagt auch gegen die Vorgaben, die die Bundesnetzagentur in Bezug auf die Lounges gemacht hat: „Es handelt sich um kommerziell vermarktete Flächen, regelmäßig mit oftmals langfristigen Mietverträgen“, betont die Infrastrukturgesellschaft. „Eine Sonderbehandlung von Lounges gegenüber Gastronomie, Presse- oder Buchhandel ist nicht ersichtlich und könnte das Angebot für Reisende verschlechtern.“ Der Verband der Güterbahnen nannte die Klage „nicht hilfreich“ und verteidigte den Beschluss der Bundesnetzagentur als „eine kluge Lösung“ für eine schwierige Situation. „Sie hat damit in einem wettbewerbspolitischen Vakuum, das der Bund selbst geschaffen hat und offenbar nicht zu schließen bereit ist, das Beste aus der bestehenden Lage gemacht.“ Der Beschluss schaffe Raum für mehr Wettbewerb im Fernverkehr, ohne dafür den wichtigen Schienengüterverkehr zu verdrängen. Die DB InfraGo hat eine besondere Rolle im Eisenbahnbetrieb. Ebenso wie ihre Muttergesellschaft Deutsche Bahn gehört sie zu 100 Prozent dem Staat, soll aber „gemeinwohlorientiert“ arbeiten und als neutrale Instanz die Trassen in einem komplizierten Verfahren an die vielen unterschiedlichen Eisenbahnunternehmen vergeben. Mag der Wettbewerb im Fernverkehr auch überschaubar sein und im Wesentlichen aus dem kleineren Konkurrenten Flixtrain bestehen – im Nah- und Güterverkehr gibt es eine große Vielfalt an privaten Wettbewerbern. Gleichwohl wird der DB InfraGo immer eine besondere Nähe zum DB-Fernverkehr nachgesagt. Der Vorwurf, der deshalb immer wieder geäußert wird: Die DB InfraGo bevorzuge die Deutsche Bahn und mache es Konkurrenten wie Italo unnötig schwer, in den Markt einzutreten. In dieses Horn stoßen auch die privaten Güterverkehrsunternehmen: Die Klage zeige schonungslos das Problem eines integrierten DB-Konzerns: „Die Infrastrukturgesellschaft zieht vor Gericht, um die Interessen ihrer Schwester DB Fernverkehr zu vertreten und das faktische Monopol gegen neue Markteintritte weiter abzusichern. Neutralität gegenüber Wettbewerbern sieht anders aus.“

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14. August
Tagesschau

Deutsche Bahn klagt gegen Mitbenutzung ihrer Strecken

Möglicher Italo-Einstieg Deutsche Bahn klagt gegen Mitbenutzung ihrer Strecken Auf stark belasteten Strecken muss die DB Kapazitäten für Konkurrenten freiräumen - so hat es die Bundesnetzagentur beschlossen. Das könnte in der Praxis zu massiven Problemen führen, kritisiert die Bahn. Jetzt klagt sie. Die Deutsche Bahn wehrt sich gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur, dass sie im Fernverkehr auf ihren Trassen mehr Kapazität für Wettbewerber freiräumen muss, jetzt auch gerichtlich. Die für die Infrastruktur zuständige Bahn-Tochter DB InfraGo werde ein Eilverfahren dagegen anstreben, hieß es aus Kreisen der Bahn. Das bundeseigene Unternehmen argumentiert, dass durch den Beschluss der Netzagentur (BNetzA) die Zahl der Konflikte über die Nutzung bestimmter Trassen in bestimmten Zeiträumen deutlich zunehmen werde. Daraus entstünden rechtliche und praktische Probleme für die Bewirtschaftung der Trassenkapazitäten durch die InfraGo. Diese Vorgaben macht die Bundesnetzagentur Die Bundesnetzagentur hatte am 17. Juli entschieden, dass die DB InfraGo auf bestimmten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt für die Streckenabschnitte, die stark ausgelastet sind und für die ausgewiesene Kapazitätsobergrenzen gelten - das ist beispielsweise bei den Knoten München und Frankfurt in Planung. Diese sogenannte Wettbewerbsklausel gilt der Bundesnetzagentur zufolge aber nur für Unternehmen, die einen vertakteten Verkehr anbieten. "Das bedeutet im Grundsatz, dass die Verbindung mindestens viermal täglich in zweistündigem Abstand zur gleichen Minute angeboten wird", teilte die Behörde mit. Durch den Beschluss werde die Trassenvergabe deutlich komplizierter werden, so das Unternehmen. Die Verkehrsunternehmen melden jedes Jahr bei DB InfraGo die Trassen an, auf denen sie während einer Fahrplanperiode unterwegs sein wollen. Dabei kommt es immer wieder zu Konflikten: Fern-, Nah- und Güterverkehr teilen sich in Deutschland dasselbe Schienennetz. Bahn: Komplexes System komplizierter In den Planungen für den Netzfahrplan 2026 musste die DB InfraGo nach eigenen Angaben deshalb mehr als 5.600 Konflikte regeln. In den meisten Fällen erfolgreich, so der Konzern. Die Kompromisse seien vor allem dadurch ermöglicht worden, dass Anbieter von vertakteten Verkehren ihren Takt aufgegeben haben, sodass auf der jeweiligen Trasse zeitliche Verschiebungen möglich wurden. Durch die Wettbewerbsklausel der Bundesnetzagentur würde es für Fernverkehrsunternehmen allerdings keinen Anreiz mehr geben, ihren Takt aufzugeben. Schließlich sehe der Beschluss vor, dass nur vertaktete Verkehre bei der Vergabe der Trassen zum Zug kommen können. Kompromisse würden dadurch deutlich erschwert. Ziel der Klage sei daher, "die rechtliche Grundlage, Verhältnismäßigkeit und praktische Umsetzbarkeit der behördlichen Anordnungen gerichtlich klären zu lassen". Bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts bleibt der Beschluss der BNetzA bestehen. Wann ein Urteil im Eilverfahren fällt, ist völlig offen. Inwiefern Italo seinen Markteinstieg von der BNetzA-Entscheidung beziehungsweise dem Urteil des VG Köln abhängig macht, ist nicht bekannt. Mehr Wettbewerb im Fernverkehr Die Entscheidung der Bundesnetzagentur erfolgte im Rahmen des geplanten Markteintritts des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo. Das Unternehmen möchte ab 2028 auch Verbindungen in Deutschland bedienen. Dabei will sich Italo zunächst auf die Strecken München-Köln-Dortmund und München-Berlin-Hamburg konzentrieren. Aktuell wird der Fernverkehr in Deutschland zu 95 Prozent von der Deutschen Bahn dominiert. Der bekannteste Konkurrent ist das Unternehmen Flix aus München. Für 2028 hat das Unternehmen ebenfalls eine neue Offensive im Fernverkehr angekündigt, Dutzende neue Züge und Verbindungen soll es also geben. Hoffnung vieler ist, dass mehr Konkurrenz zu niedrigeren Fahrpreisen führen und die Qualität erhöhen könnte. Gleichzeitig gibt es in der Branche auch die Befürchtung, dass gerade weniger rentable Strecken eingestellt werden könnten.

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14. August
FAZ (Wirtschaft)

Bahn-Konkurrenz: Wie gut der Fernverkehr auf Wettbewerb vorbereitet ist? Gar nicht!

Bahn-Konkurrenz : Wie gut der Fernverkehr auf Wettbewerb vorbereitet ist? Gar nicht! Der Streit um den Markteintritt von Italo geht vor Gericht. Was macht eigentlich die Politik? Richter sind es gewohnt, Streit zu schlichten, selbst unter staatlichen Stellen. Vor diesem Hintergrund ist die Klage der DB InfraGo gegen die Bundesnetzagentur nichts Ungewöhnliches. Das Verwaltungsgericht Köln soll jetzt in einem Eilverfahren prüfen, ob die Bundesnetzagentur der gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte der Deutschen Bahn unzulässige Vorgaben gemacht hat, um Platz für neuen Wettbewerb im Fernverkehr zu schaffen. Kurios allerdings ist, dass die neue Bahn-Konkurrenz aus Italien zum echten Politikum wird. Das Verfahren wirft ein Schlaglicht darauf, wie gut der Fernverkehr auf Wettbewerb vorbereitet ist: nämlich gar nicht. Der deutlich kleinere Bahnkonkurrent Flixtrain erkämpft sich seit rund einem Jahrzehnt wacker einen winzigen Marktanteil, ohne allerdings einen entscheidenden Unterschied zu machen. Die deutlich günstigeren Tickets für die in die Jahre gekommenen Züge sind nur selten eine echte Alternative, zumal auch Flixtrain nicht vor Verspätungen und Zugausfällen gefeit ist. Die Italiener drängen in den Markt Doch kaum drängt ein italienischer Konkurrent mit Karacho auf dem Markt, kommt das System an seine Grenzen. Italo tritt so fordernd auf wie kein Eisenbahnunternehmen vor ihm, möchte Rahmenverträge und Sicherheit für sein milliardenschweres Investment. Dabei rennt er offene Türen ein: Als Bahnkunde wünscht man sich die roten Italo-Züge sehnlichst herbei in der Hoffnung, wenigstens die Italiener könnten der maroden deutschen Infrastruktur trotzen. Das ist schon deshalb unwahrscheinlich, weil sich Italo schon am Torwächter der deutschen Schieneninfrastruktur die Zähne ausbeißt: Die DB InfraGo ist im Auftrag des Staates (und als Tochtergesellschaft des Bahn-Konzerns) für die Vergabe der Trassen zuständig. Natürlich hat die Verbindung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft ein Geschmäckle, da helfen auch keine Beteuerungen, die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft agiere als neutrale Instanz. Doch lässt sich das nicht mit einem Federstrich ändern. Es darf auch kein Grund für falsche Zurückhaltung sein. Sollte es nachvollziehbare Kritik an den Vorgaben der Bundesnetzagentur geben, sind Gerichte dazu da, die Entscheidung zu korrigieren. Viel schwerer wiegt, dass sich die Politik in der Frage bisher dezent zurückgehalten gehalten hat. Da reicht es nicht, dass ein Bundesverkehrsminister nach dem nächsten beteuert, dass Wettbewerb auf der Schiene wünschenswert ist. Er muss schon die Rahmenbedingungen schaffen, dass der auch fair ablaufen kann.

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14. August
Wirtschaftswoche

Deutsche Bahn: Die Bahn klagt gegen mehr Konkurrenz auf der Schiene

Deutsche Bahn: Die Bahn klagt gegen mehr Konkurrenz auf der Schiene Die Deutsche Bahn muss nach einem Beschluss der Bundesnetzagentur ihren Wettbewerbern auf bestimmten Strecken mehr Platz machen – und geht nun gerichtlich gegen diese Entscheidung vor. Die für die Infrastruktur zuständige Bahn-Tochter DB InfraGo werde vor dem Verwaltungsgericht Köln ein Eilverfahren gegen den Beschluss anstreben, teilte der bundeseigene Konzern mit. Ziel sei es, „die rechtliche Grundlage, Verhältnismäßigkeit und praktische Umsetzbarkeit der behördlichen Anordnungen gerichtlich klären zu lassen“. Worum geht es? Hintergrund des Streits ist ein möglicher neuer Konkurrent der Bahn im Fernverkehr: Das italienische Verkehrsunternehmen Italo hat angekündigt, ab 2028 in den deutschen Markt einsteigen zu wollen, und nimmt dabei zunächst zwei Hauptkorridore in den Blick: München-Köln-Dortmund und München-Berlin-Hamburg. Italo hatte dafür Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen die Art und Weise eingelegt, wie die ohnehin begrenzten Schienenkapazitäten in Deutschland vergeben werden. Das italienische Unternehmen wollte damit erreichen, dass die Rahmenbedingungen für neue Wettbewerber verbessert werden. Wie hat die Bundesnetzagentur entschieden? Die Bundesnetzagentur hat daraufhin entschieden, dass die für die Vergabe der Trassen zuständige InfraGo auf bestimmten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach nur für stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist. Diese sogenannte Wettbewerbsklausel gilt der BNetzA zufolge aber nur für Unternehmen, die einen vertakteten Verkehr anbieten. „Das bedeutet im Grundsatz, dass die Verbindung mindestens viermal täglich in zweistündigem Abstand zur gleichen Minute angeboten wird“, teilte die Behörde mit. Warum klagt die Bahn? Die Bahn kritisiert, dass die Trassenvergabe durch den Beschluss deutlich komplizierter werden könnte. Die Verkehrsunternehmen melden jedes Jahr bei DB InfraGo die Trassen an, auf denen sie während einer Fahrplanperiode unterwegs sein wollen. Immer wieder kommt es dabei zu Konflikten, denn die Kapazitäten sind eng begrenzt – Fern-, Nah- und Güterverkehr teilen sich in Deutschland dasselbe Schienennetz. Für den Netzfahrplan 2026 etwa musste die DB InfraGo eigenen Angaben zufolge deshalb mehr als 5600 Konflikte regeln. Das sei in den meisten Fällen auch gelungen, heißt es im Konzern. Die Kompromisse seien vor allem dadurch ermöglicht worden, dass Anbieter von vertakteten Verkehren ihren Takt aufgegeben haben, so dass auf der jeweiligen Trasse zeitliche Verschiebungen möglich wurden. Doch mit der Wettbewerbsklausel der BNetzA hätten Fernverkehrsunternehmen keine Motivation mehr, den Takt aufzugeben. Schließlich sehe der Beschluss vor, dass nur vertaktete Verkehre bei der Vergabe der Trassen zum Zug kommen können. Kompromisse würden dadurch deutlich erschwert. Wäre mehr Wettbewerb im Fernverkehr nicht gut für die Fahrgäste? Der Fernverkehr in Deutschland wird zu 95 Prozent von der Deutschen Bahn dominiert. Der bekannteste Wettbewerber ist das Münchner Unternehmen Flix, das für 2028 ebenfalls eine neue Offensive im Fernverkehr angekündigt hat – mit Dutzenden neuen Zügen und Verbindungen. Ein weiterer Konkurrent, so die Hoffnung, könnte dafür sorgen, dass die Fahrpreise sinken und sich die Qualität erhöht. In der Branche gibt es allerdings auch Befürchtungen. So warnt etwa der Bundesverband Schienennahverkehr, dass der Konflikt um Trassen am Ende zulasten des Regionalverkehrs gehen und damit die Anbindung insbesondere ländlicher Regionen gefährden könnte. „Ein gut organisierter Wettbewerb muss auch ein gutes Angebot auf den weniger nachgefragten Verbindungen fernab der großen Städte sicherstellen“, teilte der Geschäftsführer des Interessenverbands Allianz pro Schiene, Dirk Flege, mit. Ein besseres Angebot im Fernverkehr bekämen die Fahrgäste nur, wenn der Bund den Wettbewerb ordne und ihm klare Regeln gebe. Wie geht es nun weiter? Bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts bleibt der Beschluss der BNetzA bestehen. Wann ein Urteil im Eilverfahren fällt, ist völlig offen. Inwiefern Italo seinen Markteinstieg von der BNetzA-Entscheidung beziehungsweise dem Urteil des VG Köln abhängig macht, ist nicht bekannt. Lesen Sie auch: Ein einfacher Bahnsteig zeigt das Kostenproblem der Bahn

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14. August
Handelsblatt

Wettbewerb auf der Schiene: Italo-Einstieg im Fernverkehr wird zum Rechtsstreit

Wettbewerb auf der Schiene: Italo-Einstieg im Fernverkehr wird zum Rechtsstreit Berlin. Die Deutsche Bahn muss nach einem Beschluss der Bundesnetzagentur ihren Wettbewerbern auf bestimmten Strecken mehr Platz machen – und geht nun gerichtlich gegen diese Entscheidung vor. Die für die Infrastruktur zuständige Bahn-Tochter DB InfraGo werde vor dem Verwaltungsgericht Köln ein Eilverfahren gegen den Beschluss anstreben, teilte der bundeseigene Konzern mit. Ziel sei es, „die rechtliche Grundlage, Verhältnismäßigkeit und praktische Umsetzbarkeit der behördlichen Anordnungen gerichtlich klären zu lassen“. Worum geht es? Hintergrund des Streits ist ein möglicher neuer Konkurrent der Bahn im Fernverkehr: Das italienische Verkehrsunternehmen Italo hat angekündigt, ab 2028 in den deutschen Markt einsteigen zu wollen und nimmt dabei zunächst zwei Hauptkorridore in den Blick: München-Köln-Dortmund und München-Berlin-Hamburg. Italo hatte dafür Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen die Art und Weise eingelegt, wie die ohnehin begrenzten Schienenkapazitäten in Deutschland vergeben werden. Das italienische Unternehmen wollte damit erreichen, dass die Rahmenbedingungen für neue Wettbewerber verbessert werden. Wie hat die Bundesnetzagentur entschieden? Die Bundesnetzagentur hat daraufhin entschieden, dass die für die Vergabe der Trassen zuständige InfraGo auf bestimmten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach nur für stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist. Diese sogenannte Wettbewerbsklausel gilt der BNetzA zufolge aber nur für Unternehmen, die einen vertakteten Verkehr anbieten. „Das bedeutet im Grundsatz, dass die Verbindung mindestens viermal täglich in zweistündigem Abstand zur gleichen Minute angeboten wird“, teilte die Behörde mit. Warum klagt die Bahn? Die Bahn kritisiert, dass die Trassenvergabe durch den Beschluss deutlich komplizierter werden könnte. Die Verkehrsunternehmen melden jedes Jahr bei DB InfraGo die Trassen an, auf denen sie während einer Fahrplanperiode unterwegs sein wollen. Immer wieder kommt es dabei zu Konflikten, denn die Kapazitäten sind eng begrenzt – Fern-, Nah- und Güterverkehr teilen sich in Deutschland dasselbe Schienennetz. Für den Netzfahrplan 2026 etwa musste die DB InfraGo eigenen Angaben zufolge deshalb mehr als 5.600 Konflikte regeln. Das sei in den meisten Fällen auch gelungen, heißt es im Konzern. Die Kompromisse seien vor allem dadurch ermöglicht worden, dass Anbieter von vertakteten Verkehren ihren Takt aufgegeben haben, so dass auf der jeweiligen Trasse zeitliche Verschiebungen möglich wurden. Doch mit der Wettbewerbsklausel der BNetzA hätten Fernverkehrsunternehmen keine Motivation mehr, den Takt aufzugeben. Schließlich sehe der Beschluss vor, dass nur vertaktete Verkehre bei der Vergabe der Trassen zum Zug kommen können. Kompromisse würden dadurch deutlich erschwert. Wäre mehr Wettbewerb im Fernverkehr nicht gut für die Fahrgäste? Der Fernverkehr in Deutschland wird zu 95 Prozent von der Deutschen Bahn dominiert. Der bekannteste Wettbewerber ist das Münchner Unternehmen Flix, das für 2028 ebenfalls eine neue Offensive im Fernverkehr angekündigt hat – mit Dutzenden neuen Zügen und Verbindungen. Ein weiterer Konkurrent, so die Hoffnung, könnte dafür sorgen, dass die Fahrpreise sinken und sich die Qualität erhöht. Verwandte Themen In der Branche gibt es allerdings auch Befürchtungen. So warnt etwa der Bundesverband Schienennahverkehr, dass der Konflikt um Trassen am Ende zulasten des Regionalverkehrs gehen und damit die Anbindung insbesondere ländlicher Regionen gefährden könnte. „Ein gut organisierter Wettbewerb muss auch ein gutes Angebot auf den weniger nachgefragten Verbindungen fernab der großen Städte sicherstellen“, teilte der Geschäftsführer des Interessenverbands Allianz pro Schiene, Dirk Flege, mit. Ein besseres Angebot im Fernverkehr bekämen die Fahrgäste nur, wenn der Bund den Wettbewerb ordne und ihm klare Regeln gebe. Wie geht es nun weiter? Bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts bleibt der Beschluss der BNetzA bestehen. Wann ein Urteil im Eilverfahren fällt, ist völlig offen. Inwiefern Italo seinen Markteinstieg von der BNetzA-Entscheidung beziehungsweise dem Urteil des VG Köln abhängig macht, ist nicht bekannt.

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14. August
Der Spiegel (Wirtschaft)

Deutsche Bahn klagt gegen Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur

Angst vor Italo-Schnellzügen Bahn klagt gegen Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur Die Deutsche Bahn geht gerichtlich gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur vor, wonach sie im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken künftig mehr Kapazitäten für Wettbewerber freiräumen muss. Die für die Infrastruktur zuständige Bahn-Tochter DB InfraGo werde ein Eilverfahren dagegen anstreben, hieß es aus Bahn-Kreisen. Das bundeseigene Unternehmen argumentiert, dass durch den Beschluss der Netzagentur (BNetzA) die Zahl der Konflikte über die Nutzung bestimmter Trassen zu bestimmten Zeiträumen deutlich zunehmen werde. Daraus entstünden rechtliche und praktische Probleme für die Bewirtschaftung der Trassenkapazitäten durch die InfraGo. Italienisches Bahn-Unternehmen Italo vor Markteintritt Die Bundesnetzagentur hatte am 17. Juli entschieden, dass die DB InfraGo auf stark belasteten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach für stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist. Hintergrund der Regelung ist der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehr ab 2028. Mitte Juli hatte Italo mit der Nachricht Aufmerksamkeit erregt, erheblich in neue Züge investieren zu wollen. Der Konzern will vom Zugbauer Siemens Mobility für etwa drei Milliarden Euro 26 Hochgeschwindigkeitszüge kaufen. Der Vertrag enthält laut einer Mitteilung des Konzerns die Option auf 14 weitere Züge. Bei den Zügen handelt es sich den Angaben zufolge um den Siemens Velaro Multi System. Diese sind baulich und optisch eng verwandt mit den ICE-3- und ICE-3-Neo-Zügen der Deutschen Bahn. Hergestellt werden die Fahrzeuge laut Italo im Siemens-Werk in Krefeld. Zudem sei mit Siemens ein Instandhaltungsvertrag mit einer 30-jährigen Laufzeit abgeschlossen worden. Die Wartung soll in Dortmund erfolgen. Insgesamt investiert Italo für den Markteinstieg rund 3,6 Milliarden Euro. Das umfasst neben der Beschaffung und Wartung der Züge auch Ausgaben für die Einstellung und Ausbildung von rund 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Investitionen in Bahnhöfe und IT-Infrastruktur. »Wir wollen den Fahrgästen in Deutschland eine größere Auswahl, häufigere Verbindungen, faire Preise und einen hochwertigen Service bieten«, sagte Italo-Chef Gianbattista La Rocca.

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