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Sonntag, 12. Juli 2026
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Bundesrat für „Nur Ja heißt Ja“: Hoffnung heißt unbequem bleiben

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12. Juli
taz (Öko & Co)

Bundesrat für „Nur Ja heißt Ja“: Hoffnung heißt unbequem bleiben

Bundesrat für „Nur Ja heißt Ja“: Hoffnung heißt unbequem bleiben Die Länder fordern den Bund auf, das Sexualstrafrecht zu verschärfen. Umgesetzt ist das zwar noch nicht, aber: Solche Erfolge zeigen, dass Protest wirkt. A m Freitag hat der Bundesrat beschlossen: Nur Ja heißt Ja. Noch ist es kein Gesetz, die Bundesregierung ist am Zug. Aber zum ersten Mal seit Langem fühlt sich diese Debatte nach Bewegung an. Es ist das Ergebnis feministischer Beharrlichkeit. Nichts davon kam von allein. Betroffene haben öffentlich über sexualisierte Gewalt gesprochen, wurden dafür beschimpft und infrage gestellt. Juristinnen haben ihre Stimmen erhoben und Gesetzeslücken aufgezeigt. Die Initiative „Nur Ja heißt Ja“, die Feminist Law Clinic und viele andere haben Petitionen gestartet, Demonstrationen organisiert und Druck aufgebaut. Immer wieder und über Jahre konstant, jeden Gegenwind aushaltend. Das wird oft vergessen. Politische Veränderungen wirken im Rückblick oft selbstverständlich, aber tatsächlich stehen dahinter Menschen, die teilweise jahrelang gekämpft haben, ohne zu wissen, ob sie den Erfolg überhaupt noch erleben werden. Auf die kleinen Siege blicken Gerade in Zeiten, in denen viele das Gefühl haben, Protest bringe nichts mehr, in denen viele müde von den vielen Petitionen geworden sind, ist dieser Beschluss eine wichtige Erinnerung daran, dass sich eine Gesellschaft nicht über Nacht verändert. Systeme verändern sich, weil Menschen unbequem bleiben, widersprechen und sich organisieren. Weil sie nicht akzeptieren, dass Unrecht einfach so bestehen bleibt. Natürlich ist der Beschluss des Bundesrates noch lange nicht das Ende des Kampfes. Die Bundesregierung ist jetzt gefragt. Und selbst ein gutes Sexualstrafrecht wird patriarchale Gewalt nicht verschwinden lassen. Dafür braucht es auch mehr Präventions- und Bildungsarbeit, Frauenhäuser, Beratung statt immer mehr Kürzungen, wie wir sie gerade erleben. Aus Prinzip Hoffnung zu haben, bedeutet manchmal, auf die kleinen Siege zu schauen. Denn sie beweisen, dass Druck wirkt und dass Veränderung möglich ist. Dieser Teilerfolg macht Hoffnung, denn er zeigt, dass jeder Protest, jede Unterschrift auf einer Petition und jede Stimme Teil von etwas sein kann, das am Ende tatsächlich die Welt ein kleines Stück gerechter macht. Und diese Hoffnung brauchen wir gerade mehr denn je. 50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen meistkommentiert

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10. Juli
Der Spiegel (Politik)

Sexualstrafrecht: Bundesrat spricht sich für »Nur Ja heißt Ja«-Regel aus

Sexualstrafrecht Bundesrat spricht sich für »Nur Ja heißt Ja«-Regel aus Das Sexualstrafrecht soll nach dem Willen der Länder reformiert werden. Der Bundesrat sprach sich für die Einführung des Grundsatzes »Nur Ja heißt Ja« aus. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der auf eine Initiative Hamburgs zurückgeht, fand in der Länderkammer eine Mehrheit. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt. Ob diese den Vorschlag der Länder aufnimmt, steht in ihrem Ermessen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist in jedem Fall dafür. In Deutschland gilt aktuell das »Nein heißt Nein«-Modell. Die Befürworter der weitreichenderen Lösung »Nur Ja heißt Ja«, die in einigen anderen europäischen Staaten angewendet wird, sehen das Fehlen einer freiwilligen, erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung als zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit. Befürworter der »Nur Ja heißt Ja«-Regel verweisen auf Fälle, in denen Opfer sexueller Übergriffe aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten und daher weder Widerstand leisten noch aktiv widersprechen können (mehr darüber können Sie hier lesen). Gegner einer entsprechenden Reform, vorwiegend aus den Reihen der Union, führen dagegen an, dies sei eine Scheinlösung, da das Problem der Beweisführung, genau wie bei »Nein heißt Nein«, bestehen bleibe, da es sich im Regelfall um eine Tat ohne Zeugen handele. Spanien mit besonders weitgehendem Modell Auch im europäischen Vergleich werde der Reformbedarf deutlich, heißt es in der Entschließung. So habe Spanien mit »Solo sí es sí« ein besonders weitgehendes Modell eingeführt. Deutschland hingegen drohe hinter die europäische Rechtsentwicklung zurückzufallen. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung weitergeleitet. Ob sie den Vorschlag der Länder aufnimmt, liegt in ihrem Ermessen. Bundesjustizministerin Hubig will nun in der Koalition mit der Union über einen solchen Schritt beraten. Die Grünen-Obfrau im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Lena Gumnior, nannte den Beschluss des Bundesrats einen »Meilenstein für Betroffene von sexualisierter Gewalt«. Im Bundestag würde aber die Union unter Fraktionschef Jens Spahn und Bundeskanzler Friedrich Merz (beide CDU) noch immer den Schutz von Betroffenen ausbremsen. Die Grünen hätten einen Gesetzentwurf für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht in den Bundestag eingebracht – »damit die Verantwortung endlich dort liegt, wo sie hingehört: auf die Seite der Täter«.

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