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Montag, 13. Juli 2026
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OLG München - Lebenslange Haft wegen Versklavung jesidischer Mädchen

Medienspektrum

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13. Juli
Tagesschau

Urteil des OLG München: Freiheitsstrafen wegen Versklavung jesidischer Mädchen

Urteil gegen irakisches Ehepaar Lebenslänglich wegen Versklavung jesidischer Mädchen Sie sollen im Irak zwei jesidische Mädchen als Sklavinnen gehalten und missbraucht haben: Nach mehr als einem Jahr Prozess hat das Oberlandesgericht München ein irakisches Ehepaar zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt - unter anderem wegen Völkermords. Ein irakisches Ehepaar ist wegen der Versklavung jesidischer Mädchen und der Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung "Islamischer Staat" (IS) verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Mann. Seine zu Beginn der Taten strafrechtlich noch nicht erwachsene Frau erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren - unter anderem wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zwei Mädchen als Sklavinnen gehalten Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zuletzt in Deutschland lebenden Angeklagten als Mitglieder der Dschihadistenmiliz IS zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen kauften, ausbeuteten und vergewaltigten. Eine der damaligen Sklavinnen verfolgte als Nebenklägerin den Prozess vor Ort, während der Urteilsbegründung brach die junge Frau immer wieder in Tränen aus. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll zitierte aus der Zeugenaussage der Nebenklägerin: "Wir Jesidinnen waren die Sklavinnen - selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir." Ihre ganze Kindheit sei nur Leid gewesen. Über das zweite von den Angeklagten versklavte Mädchen lagen nur Zeugenaussagen per Video vor. Sie beschrieb darin den Umgang als "sehr grausam". Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden, was von der Bundesrepublik Deutschland als Völkermord eingestuft wird. Richter Stoll sagte, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten. Der Mann und die Frau waren IS-Mitglieder, der Mann wurde dafür bereits in einem früheren Prozess rechtskräftig verurteilt. Twana H. S. und Asia R. A. waren im April 2024 in Bayern festgenommen worden. Anklägerin sprach von "monströser Gewalt" H. S. wurde 1981 im Irak geboren. Er kam 2002 nach Deutschland, arbeitete als Friseur und wurde Vater. Ab 2013 soll er sich in einer salafistisch geprägten Münchner Moschee radikalisiert haben und 2015 in den Irak ausgereist sein. Dort soll er kurz darauf auf Druck von deren Familie seine Frau geheiratet haben. Auf Wunsch der Frau kaufte der Mann 2015 laut Gericht auf einem Basar ein fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin. Im Jahr 2017 kam noch ein zwölfjähriges Mädchen dazu. Beide Kinder vergewaltigte der Mann. Dies sieht das Gericht unter anderem durch Gutachten von Sachverständigen als belegt. Die Vergewaltigungen wurden demnach dabei von der Frau unterstützt. "Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint", hatte die Vertreterin des Generalbundesanwalts erklärt. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten. Die heute 30-jährige Ehefrau hatte sich im Prozess entschuldigt und in ihrem letzten Wort gesagt: "Es tut mir leid". Ihr Ehemann hatte sich vor Gericht nicht äußern wollen.

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13. Juli
Die Zeit (Politik)

OLG München: Lebenslang für Versklavung jesidischer Mädchen und IS-Mitgliedschaft

Wegen der Versklavung und des sexuellen Missbrauchs jesidischer Mädchen ist ein Mann in München zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen seine frühere Partnerin verhängte das Oberlandesgericht eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zuletzt in Deutschland lebenden Angeklagten als Mitglieder der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) zwei jesidische Mädchen versklavt und vergewaltigt hätten. Der fast anderthalb Jahre lange Prozess legte verstörende Einblicke in das Vorgehen der Terrormiliz offen. Eine der damaligen Sklavinnen verfolgte als Nebenklägerin den Prozess vor Ort, während der Urteilsbegründung brach die junge Frau immer wieder in Tränen aus. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll zitierte aus der Zeugenaussage der Nebenklägerin: »Wir Jesidinnen waren die Sklavinnen – selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir.« Ihre ganze Kindheit sei voller Leid gewesen. Über das zweite von den Angeklagten versklavte Mädchen lagen nur Zeugenaussagen per Video vor. Sie beschrieb darin den Umgang als »sehr grausam«. Die aus dem Irak stammenden Beschuldigten waren im April 2024 in Bayern festgenommen worden. Laut der Anklage hatten die beiden die jesidischen Mädchen in ihrer Heimat gekauft und ausgebeutet. Der Mann soll die Kinder sexuell missbraucht haben. Er arbeitete den Angaben zufolge in München als Friseur, bevor er sich in einer dortigen Moschee radikalisiert haben soll. Der Mann war bereits in einem früheren Prozess rechtskräftig verurteilt worden. Nun wurden die Angeklagten unter anderem wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen verurteilt. Bundesanwaltschaft spricht von »monströser Gewalt« »Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint«, hatte die Vertreterin des Generalbundesanwalts erklärt. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten. Die heute 30-jährige Ex-Partnerin des Angeklagten hatte sich im Prozess entschuldigt und in ihrem letzten Wort gesagt: »Es tut mir leid.« Ihr früherer Partner wollte sich vor Gericht nicht äußern. Der IS hat schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden verübt, was von der Bundesrepublik Deutschland als Völkermord eingestuft wird. Der Vorsitzende Richter Stoll sagte, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.

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13. Juli
Handelsblatt

Versklavung und Missbrauch: „Meine ganze Kindheit war Gewalt“ - Terroristen verurteilt

Versklavung und Missbrauch: „Meine ganze Kindheit war Gewalt“ - Terroristen verurteilt München. Immer wieder kämpft die junge Frau mit den Tränen, immer wieder verliert sie diesen Kampf. Sie wirkt aufgewühlt von dem Urteil gegen die beiden Menschen, die - so sieht es das Gericht - ihr und einem weiteren jesidischen Mädchen über Monate Unvorstellbares angetan haben. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat ein irakisches Ehepaar wegen der Versklavung der beiden jesidischen Mädchen und der Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS) verurteilt. Lebenslange Freiheitsstrafe - und Jugendstrafe Es verhängt eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Mann und eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren gegen die Frau - unter anderem wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern beziehungsweise der Beihilfe dazu. Das Paar ist inzwischen getrennt, die Frau hatte sich zu Beginn des Prozesses ebenfalls als sein Opfer bezeichnet. „Es ist kein Mord nötig, um diesen Tatbestand zu verwirklichen“, sagt der Vorsitzende Richter über den Straftatbestand des Völkermordes. Er könne auch dann verwirklicht sein, wenn „ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt wird“. Alles drehe sich um „Geschehen, die sich vor allem in einem Haus aus Lehm am Rande der syrischen Wüste vor acht Jahren“ ereigneten, sagt der Vorsitzende Richter. Was geschah in diesem „Haus aus Lehm“? Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen kauften, ausbeuteten und dass der Mann, der als Friseur in der bayerischen Hauptstadt arbeitete, bevor er sich in einer Münchner Moschee radikalisiert haben soll, die Kinder in diesem Haus aus Lehm sexuell missbrauchte. Die Ältere der beiden war erst zwölf Jahre alt, als ihr Martyrium im Irak begann. Nachdem ihre Familie sie vom IS freikaufen konnte, lebte sie jahrelang in einem Flüchtlingslager im Nordirak. Sie tritt als Nebenklägerin auf, hatte vor Gericht geschildert, was ihr geschehen ist: „Wir Jesidinnen waren die Sklavinnen, selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir.“ Sie sei während dieser Zeit „absichtlich mit heißem Wasser verbrüht“ worden, „psychisch gequält, beschimpft und beleidigt“, wie der Vorsitzende Richter sagt. „Kaufe sie, sie ist noch nicht vergewaltigt worden“ „Bevor er mich gekauft hat, hat er mich angeschaut“, sagte sie in ihrer Aussage. Er habe ihren Schleier abgenommen und ihr Haar betrachtet. „Er und seine IS-Freunde verspotteten mich und sagten: Kaufe sie, sie ist noch nicht vergewaltigt worden.“ Damals war sie noch ein Kind: „Meine ganze Kindheit war Gewalt.“ Das Gericht geht davon aus, dass sie auf Vorschlag der Angeklagten in den Haushalt geholt wurde, damit ihr Mann sich keine zweite Ehefrau sucht. „Da schien ihr eine zweite Sklavin das geringere Übel, weil man sie auch wieder verkaufen konnte.“ In dem Haushalt des Ehepaares habe sie Geschirr spülen und putzen müssen - und sei nachts von dem Angeklagten vergewaltigt worden. „Er hat einen Stock geholt und auf meine Fußsohlen eingeschlagen“, sagte sie. Und: „Er hat mich dazu gezwungen, mit ihm zu schlafen.“ Zuvor habe er das zweite jesidische Mädchen, das er in seiner Gewalt hatte, und das damals höchstens sieben Jahre alt war, ebenfalls vergewaltigt. Dieses Mädchen hatte die Angeklagte sich laut Gericht als sogenannte „Brautgabe“, als Hochzeitsgeschenk, gewünscht. Einmal habe die Angeklagte sie angezogen und geschminkt, bevor der Mann sie dann fesselte und vergewaltigte - so schilderte es die junge Frau vor Gericht. Anklägerin sprach von „monströser Gewalt“ „Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint“, erklärte die Vertreterin des Generalbundesanwalts. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten. Die heute 30-jährige Ehefrau, die sich einem Gutachter gegenüber einsichtig und Reue gezeigt („moralisch waren meine Augen zu“), hatte sich im Prozess entschuldigt und in ihrem letzten Wort gesagt: „Es tut mir leid“. Ihr Ehemann äußerte sich nicht. Verwandte Themen Im August 2014 führte der IS einen Angriff auf das Siedlungsgebiet der Glaubensgemeinschaft der Jesiden im Umkreis des im Nordwesten des Iraks gelegenen Sindschar-Gebirges durch. Er hatte zum Ziel, die jesidische Religion zu vernichten, indem ihre Angehörigen zwangskonvertiert, religiös umerzogen, verschleppt, versklavt, Frauen und Mädchen vergewaltigt und Männer, die nicht konvertieren wollten, hingerichtet wurden. Nach dem Auslaufen der UN-Mission Unitad teilte das Auswärtige Amt damals mit: „Insbesondere Verbrechen gegen Minderheiten wie die jesidische Gemeinschaft in Irak konnten so dokumentiert werden.“ Und weiter: „Dank der Arbeit des Unitad-Teams konnten 68 Massengräber identifiziert und exhumiert werden.“ Er hoffe, „dass dieser Strafprozess zur historischen Aufarbeitung“ beitrage, sagte der Vorsitzende Richter. Und dass er „dem Volk der Jesiden ein Stück seines Selbstvertrauens und seiner Hoffnung zurückgibt“.

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13. Juli
FAZ (Politik)

OLG München: Irakisches Ehepaar wegen Völkermords verurteilt

OLG München : Irakisches Ehepaar wegen Völkermords verurteilt Das OLG München verurteilt Twana S. zu lebenslanger Haft wegen der Versklavung zweier jesidischer Mädchen. Seine frühere Partnerin bekommt eine Jugendstrafe. Ein irakisches Ehepaar ist wegen der Versklavung zweier jesidischer Mädchen verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den 45 Jahre alten Twana S. unter anderem wegen Völkermords, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seine 30 Jahre alte Mitangeklagte und frühere Partnerin Asia R. erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen kauften, ausbeuteten und dass der Mann, der als Friseur in der bayerischen Hauptstadt arbeitete, bevor er sich in einer Münchner Moschee radikalisiert haben soll, die Kinder sexuell missbrauchte. Eine der damaligen Sklavinnen verfolgte als Nebenklägerin den Prozess vor Ort, während der Urteilsbegründung brach die junge Frau immer wieder in Tränen aus. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll zitierte aus der Zeugenaussage der Nebenklägerin: „Wir Jesidinnen waren die Sklavinnen – selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir.“ Ihre ganze Kindheit sei nur Leid gewesen. Über das zweite von den Angeklagten versklavte Mädchen lagen nur Zeugenaussagen per Video vor. Sie beschrieb darin den Umgang als „sehr grausam“. Frau entschuldigt sich „Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint“, hatte die Vertreterin des Generalbundesanwalts gesagt. Alles habe dem Ziel des „Islamischen Staats“ (IS) gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten. Asia R. hatte sich im Prozess entschuldigt und in ihrem letzten Wort gesagt: „Es tut mir leid“. Ihr Ehemann hatte sich vor Gericht nicht äußern wollen. Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden, was von der Bundesrepublik Deutschland als Völkermord eingestuft wird. Richter Stoll sagte, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten. Diese fanden auf syrischem Staatsgebiet statt. An 62 Tagen verhandelte das Oberlandesgericht München seit dem Frühjahr 2025 in dem Völkermordprozess. Die Bundesanwaltschaft warf den beiden Angeklagten vor, sich dem IS angeschlossen und zwischen 2015 und 2017 zwei jesidische Kinder im Irak versklavt zu haben. Twana S. legte die Anklage zudem mehrfachen sexuellen Missbrauch der beiden Mädchen zur Last. Asia R., die mit ihm nach islamischen Recht verheiratet war, soll ihn bei seinen Taten unterstützt haben. Der Mann und die Frau waren IS-Mitglieder, der Mann wurde dafür bereits in einem früheren Prozess rechtskräftig verurteilt. Twana S. und Asia R. waren im April 2024 in Bayern festgenommen worden. Radikalisierung in München Twana S. wurde 1981 im Irak geboren. Er kam 2002 nach Deutschland, arbeitete als Friseur und wurde Vater. Von 2013 an soll er sich in einer salafistisch geprägten Münchner Moschee radikalisiert haben und 2015 in den Irak ausgereist sein. Dort soll er kurz darauf auf Druck von deren Familie seine 1996 geborene Frau geheiratet haben. Auf Wunsch der Frau kaufte der Mann 2015 laut Gericht auf einem Basar ein fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin. Im Jahr 2017 kam noch ein zwölfjähriges Mädchen dazu. Beide Kinder vergewaltigte der Mann nach Überzeugung des Gerichts. Dies sieht das Gericht unter anderem durch Gutachten von Sachverständigen als belegt. Die Vergewaltigungen wurden demnach dabei von der Frau unterstützt. In einem der Fälle legte diese der Zwölfjährigen Kleider bereit und behauptete, sie solle sich für eine Hochzeit schön machen – danach sei dann der Mann in das Zimmer gekommen und habe das Kind vergewaltigt. Die Frau selbst verbrühte laut Gericht in einem Fall die Hand des jüngeren Mädchens mit heißem Wasser – ein Fall von wiederholter Folter der Kinder. Das junge Mädchen sei immer wieder auch bewusst überfordert worden und habe nie kindgerecht leben dürfen; beide Opfer seien bis heute schwer traumatisiert und als Folgen der Versklavung erkrankt. Ihre eigene Religion hätten die Kinder nicht ausüben dürfen und stattdessen islamische Glaubensregeln befolgen müssen. Wie Richter Stoll sagte, ist es damit die erste Verurteilung in Deutschland wegen der Überführung von Opfern in eine andere Volksgruppe, also die Umerziehung der Jesidinnen zum Islam. So habe die jüngere der Sklavinnen ihre Muttersprache verloren und benötige einen Dolmetscher für Telefonate mit ihrer Mutter, sie habe auch ihre Religion verloren.

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13. Juli
Der Spiegel

München: Jesidische Mädchen versklavt – irakisches Ehepaar zu Freiheitsstrafen verurteilt

Prozess am Oberlandesgericht Jesidische Mädchen versklavt – Ex-Ehepaar in München zu Freiheitsstrafen verurteilt Das Oberlandesgericht München hat ein irakisches Ex-Ehepaar wegen der Versklavung jesidischer Mädchen und Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS) verurteilt. Es verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Twana H. und eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren gegen seine ehemalige Frau Asia R. Sie wurden unter anderem wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen kauften und ausbeuteten. Der Mann habe sie zudem sexuell missbraucht. »Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint«, hatte die Vertreterin des Generalbundesanwalts gesagt. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten. Asia R. hatte im Prozess um Entschuldigung gebeten und in ihrem letzten Wort gesagt: »Es tut mir leid«. Twana H. hatte sich vor Gericht nicht äußern wollen. Zweites Urteil gegen Twana H. Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden. Die Vereinten Nationen erkennen die IS-Verbrechen an den Jesiden schon lange als Genozid an, aber erst im November 2021 kam es weltweit erstmals dazu, dass mit dem Oberlandesgericht Frankfurt ein Gericht diesen Völkermord auch juristisch als solchen einstufte. Möglich war der Prozess in München wegen des sogenannten Weltrechtsprinzips, wonach Völkerrechtsverbrechen auch in Staaten verfolgt werden können, in denen sie nicht begangen wurden. Auch die Staatsangehörigkeiten von Tätern und Opfern spielen dafür keine Rolle. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll sagte nun in München, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten. Gegen Twana H. ist es nicht das erste Urteil in Deutschland: Das Oberlandesgericht in München hatte ihn bereits 2019 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Im Prozess in München ging es um den Einzelfall – aber auch den Mord an einem ganzen Volk. Lesen Sie hier mehr zu dem außergewöhnlichen Verfahren.

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12. Juli
ZDF heute

Was ein Ex-IS-Paar zwei Mädchen angetan haben soll

Jesidin: "Ich wünschte mir, tot zu sein":Was ein Ex-IS-Paar zwei Mädchen angetan haben soll von Petra Neubauer Vor dem Oberlandesgericht München fällt das Urteil gegen ein irakisches Paar. Die ehemaligen Anhänger des IS sollen zwei jesidische Mädchen versklavt und über Jahre gequält haben. Nur wenn keine Kameras im Raum sind, zeigen Twana H.S. und Asia R.A. ihre Gesichter. Er blass, sie lange offene Haare. Einst waren sie Anhänger des sogenannten "Islamischen Staates" (IS) und ein Paar. Sie haben zwei gemeinsame Kinder. Beide werden laut Anklage verantwortlich gemacht für entsetzliches Leid zweier jesidischer Mädchen. Was wird den ehemaligen Anhängern des IS vorgeworfen? Laut Bundesanwaltschaft kaufte das Paar 2015 auf einem Basar ein fünfjähriges jesidisches Mädchen. Asia hatte sich das Mädchen als Brautgabe gewünscht. Das Kind soll zur Hausarbeit gezwungen, misshandelt und zum Erlernen islamischer Gebete gezwungen worden sein. Wenn es nicht gehorchte, wurde es bestraft. Einmal soll Asia die Hand der Kleinen mit heißem Wasser verbrüht haben. Später erwarben Twana H.S. und Asia R.A. ein weiteres, damals 12-jähriges Mädchen. Die inzwischen erwachsene Frau sagte im Prozess als Zeugin aus und berichtete dabei von Vergewaltigungen und Schlägen. "Ich wünschte mir, tot zu sein", erinnerte sie sich. Ende 2017 gab das Ehepaar die Mädchen weiter an andere IS-Kämpfer. Die Ältere konnte, wie sie selbst erzählte, im Januar 2018 durch ihre Familie befreit werden, das Schicksal der Jüngeren bleibt unklar. Wer sind die beiden Angeklagten? Twana H.S. kam Anfang der 2000er als Asylbewerber nach München. Er arbeitete als Friseur in Schwabing, lebte ein recht unauffälliges Leben. Dann aber soll er sich in einer Moschee zunehmend radikalisiert haben. Offenbar im Frühjahr 2015 reiste er zurück nach Syrien und in den Irak. Dort schloss er sich dem IS an. Wie genau seine Rolle dabei war, ist nicht ganz klar. Als Twana H.S. Asia R.A. heiratete, war diese gerade 19 Jahre alt. In der Welt des IS habe sie sich ihrem Mann unterordnen müssen. Das jedenfalls ist die Lesart ihres Verteidigers. Das Paar soll im Mai 2018 nach Deutschland zurückgekehrt sein, inzwischen ist es getrennt. Einige Zeit darauf wurde Twana H.S. wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation IS zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Im April 2024 wurden beide festgenommen - er im Landkreis Roth, sie in Regensburg, diesmal wegen der Völkermord-Vorwürfe. Traditionell am Mittwoch Mitte April begehen die Jesiden ihr Neujahrsfest. Auch für nach Deutschland Geflüchtete ein Höhepunkt des Jahres. Aber die Angst vor Abschiebung zurück in den Irak bleibt. 16.04.2025 | 1:50 minWarum hat der IS solchen Hass auf Jesiden? Erklärtes und offen propagiertes Ziel des IS ist unter anderem die Vernichtung der Jesiden. Der IS diffamiert sie als "Ungläubige" und "Götzenanbeter". Als die Kämpfer 2014 das Siedlungsgebiet der Jesiden im Nordirak angriffen, wurden tausende Frauen und Mädchen verschleppt und vergewaltigt. Das Vorgehen gilt als zentrales Instrument des IS bei seiner Vernichtungspolitik gegen die Jesiden. Deutschland hat die Verbrechen des IS an den Jesiden als Völkermord anerkannt, so können deutsche Gerichte bestimmte Völkerrechtsverbrechen auch dann verfolgen, wenn sie tausende Kilometer entfernt stattgefunden haben. Welche Strafe erwartet Twana H.S. und Asia R.A.? Während Twana H.S. sein letztes Wort nur nutzte, um zu wiederholen, dass er nichts sagen möchte, kam von Asia R.A. eine kurze Entschuldigung. "Es tut mir leid, was passierte", übersetzte der Dolmetscher. Die Bundesanwaltschaft fordert für beide lebenslang und zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung dagegen verneint eine Völkermordabsicht und plädiert auf sieben Jahre Jugendstrafe für Asia, bzw. neun Jahre und sechs Monate für Twana. Petra Neubauer arbeitet im ZDF-Studio in München. Wichtiger Hinweis in eigener Sache Wer bei Google etwas sucht, bekommt neben den Suchergebnissen auch eine Box mit Schlagzeilen angezeigt. Mit ZDFheute als hinterlegter Quelle bekommen Sie unsere Inhalte häufiger in die Schlagzeilen-Box gespielt - geprüfte Inhalte, direkt in Ihrem Überblick. → Hier ZDFheute als bevorzugte Quelle einstellen.  Mehr zur Terrormiliz Islamischer Staat - Schuldspruch nach Prozess in Wien:15 Jahre Haft für Anschlagsplan auf Taylor-Swift-Konzertmit Video0:29 - Pakistan:Anschlag auf Moschee in Islamabad: IS bekennt sich zur Tatmit Video0:24 - Messerangriff im Mai 2025:Terroranschlag von Bielefeld: Höchststrafe für Angeklagtenmit Video1:44 - InterviewVon IS inspirierter Terror in Australien:Experte Schindler: "Überraschende" Versäumnisse der Behördenmit Video17:02

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