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Sonntag, 12. Juli 2026
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Bundesfamilienministerin - Prien kündigt Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss an - SPD will Pläne nicht mittragen

Medienspektrum

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12. Juli
Deutschlandfunk

Bundesfamilienministerin - Prien kündigt Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss an - SPD will Pläne nicht mittragen

Der Katholischen Nachrichten-Agentur hatte Ministerin Prien zuvor gesagt, ihr Ministerium arbeite an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Die CDU-Politikerin betonte, die Leistung habe sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt. Geplant sei zugleich, säumige Zahler stärker zu sanktionieren. Wer etwa falsche Angaben mache, um Unterhaltszahlungen zu entgehen, dem könne künftig der Führerschein entzogen werden. Der Vorschuss wird vom Staat ausgelegt, wenn Partner nach einer Trennung keinen Unterhalt zahlen. Seit einer Reform im Jahr 2017 kann er für alle minderjährigen Kinder und ohne zeitliche Begrenzung beantragt werden. Bund und Länder hatten an alleinerziehende Elternteile zuletzt jährlich rund 3,2 Milliarden Euro an Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Kritik von Grünen und Kinderhilfswerk Grünen-Fraktionschefin Haßelmann äußerte Kritik an den Plänen. Ständig werde man mit neuen Kürzungsvorhaben von CDU/CSU und SPD konfrontiert, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Es treffe "immer die Gleichen: Alleinerziehende, Familien und Kinder". Auch das Kinderhilfswerk äußerte sich kritisch. Es forderte durchgreifende Reformen zugunsten von Kindern und Jugendlichen statt "Kürzungen bei denen, die ohnehin schon wenig haben". MDR: SPD will Kürzungen nicht mittragen Wie der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet, wollen die sozialdemokratischen Koalitionspartner die geplanten Kürzungen nicht mittragen. Diese würden Familien treffen, denen es finanziell besonders schlecht gehe, sagte der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Reichardt, dem MDR. Dementsprechend werde man da nacharbeiten müssen, wenn es einen Gesetzentwurf im Parlament gebe. Diese Nachricht wurde am 12.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

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12. Juli
Handelsblatt

Sparmaßnahmen: Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag

Sparmaßnahmen: Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag Berlin. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin. „Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt“, erklärte er dazu. Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen - insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist. Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher. Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil - in der Praxis oftmals die Väter - nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt. Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund. Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung. Warnung: Armutssituation könnte sich weiter verschärfen Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, erklärte Sprecher Uwe Kamp. Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen. Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“

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12. Juli
Die Zeit (Politik)

Sozialleistungen: Grünen-Fraktionschefin kritisiert Unterhaltsvorschusspläne

Die Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann und das Kinderhilfswerk haben die Pläne von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) zur Einschränkung des Unterhaltsvorschusses kritisiert. »Ständig werden wir mit neuen Kürzungsvorhaben von CDU/CSU und SPD konfrontiert: Unterhaltsvorschuss, Elterngeld oder der Kindersofortzuschlag von 25 Euro zur Unterstützung von Kindern in Armut«, sagte Haßelmann der Nachrichtenagentur AFP. Es treffe »immer die Gleichen: Alleinerziehende, Familien und Kinder«. Die Bundesregierung habe »offenbar nichts übrig für Familien und Kinder, sonst würde sie solche Entscheidungen nicht treffen«, sagte Haßelmann. »Union und SPD setzen falsche Prioritäten und versuchen, ihre Haushaltslöcher auf dem Rücken von Familien, von Alleinerziehenden und Kindern zu sanieren«, warf die Fraktionsvorsitzende der Regierung vor. Kinderhilfswerk fordert »zusätzliche Finanzspielräume« Auch das Kinderhilfswerk äußerte sich kritisch. »Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen«, sagte Sprecher Uwe Kamp. Bund, Länder und Kommunen müssten an einem Strang ziehen und »zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann«, forderte Kamp. Zuvor hatte das Bundesfamilienministerium mitgeteilt, das Unterhaltsvorschussgesetz einschränken zu wollen. »Vorgesehen ist unter anderem, den Unterhaltsvorschuss künftig für Kinder bis einschließlich 15. Lebensjahr zu gewähren«, teilte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage mit. Demnach sollen damit Sparvorgaben an den Bundeshaushalt erfüllt werden. Bisher haben Alleinerziehende einen Anspruch auf einen staatlichen Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 18 Jahren, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, nicht bekannt ist oder stirbt.

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12. Juli
taz (Öko & Co)

Unterhaltsvorschuss: Und die Schlupflöcher?

Unterhaltsvorschuss: Und die Schlupflöcher? Karin Prien will den Unterhaltsvorschuss reformieren. Das ist im Prinzip gut so – aber wichtige Stellschrauben lässt sie aus. D ie Bundesregierung bereitet das nächste Sparprogramm vor. Diesmal trifft es Trennungskinder und ihre Eltern: CDU-Familienministerin Karin Prien hat erste Details zur Reform des Unterhaltsvorschusses verkündet. Dabei geht es um Geld, das der Staat Alleinerziehenden (meist Frauen) vorstreckt, wenn der andere Elternteil (meist Männer) keinen Unterhalt zahlt. Theoretisch dürfen die Behörden die Beträge hinterher von Letzteren zurückholen, praktisch klappt das aber nicht mal in jedem fünften Fall. Knapp 3 Milliarden Euro fehlen dem Staat dadurch pro Jahr. Das Problem anzugehen, ist richtig. Was Prien konkret ankündigt, ist aber unausgewogen: Sie dreht zwar an einer richtigen Stellschraube, aber auch an einer falschen – und zwei wichtige Faktoren erwähnt sie gar nicht erst. Falsch ist, die Leistungen für die Alleinerziehenden und ihre Kinder einzuschränken. „Es darf nicht hingenommen werden, dass sie in Armut leben“, sagte 2017 die damalige Familienministerin Manuela Schwesig, als schon einmal eine schwarz-rote Koalition den Unterhaltsvorschuss reformierte. Damals wurde die Leistung ausgeweitet: Statt maximal 6 Jahre und nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes gab es ihn fortan länger. Prien will das teilweise rückgängig machen, was frei nach ihrer Vorgängerin zehntausende Betroffene zurück in die Armut treiben wird. Die taz ist eine unabhängige, linke und meinungsstarke Tageszeitung. In unseren Kommentaren, Essays und Debattentexten streiten wir seit der Gründung der taz im Jahr 1979. Oft können und wollen wir uns nicht auf eine Meinung einigen. Deshalb finden sich hier teils komplett gegenläufige Positionen – allesamt Teil des sehr breiten linken Meinungsspektrums. Richtig ist dagegen, auch am anderen Ende anzusetzen. Zu Recht will Prien damit bei denen beginnen, die Unterhalt zahlen müssten, es aber nicht tun: Als Sanktion will Prien ihnen zum Beispiel den Führerschein wegnehmen. Handlungsbedarf gäbe es aber auch bei denen, die zahlen könnten, es aber nicht müssen: Es gibt zu viele Schlupflöcher, mit denen Gutverdiener*innen ihre Unterhaltspflicht kleinrechnen können. Und zum kompletten Bild gehören schließlich noch die Fälle, in denen der Staat einspringen muss, weil der Unterhaltspflichtige wirklich nicht zahlen kann. Mieten runter, Mindestlohn hoch: Auch dadurch würde der Staat beim Unterhaltsvorschuss sparen. 50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen meistkommentiert

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12. Juli
Der Spiegel (Politik)

Unterhaltsvorschuss: Kinderhilfswerk warnt vor steigender Kinderarmut

Kürzungen im Familienministerium Prien erntet Kritik für Sparpläne beim Unterhaltsvorschuss Bundesfamilienministerin Karin Prien will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die CDU-Ministerin wolle einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin. »Vorgesehen ist unter anderem, den Unterhaltsvorschuss künftig für Kinder bis einschließlich 15. Lebensjahr zu gewähren«, erklärte er dazu. »Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht, und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt.« Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist. Gleichzeitig soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher. Reform von 2017 wird teilweise zurückgedreht Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt. Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Bundesfamilienministerin Prien Foto: Soeren Stache / dpaVor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis zwölf Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld dagegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung. Armutssituation könnte sich weiter verschärfen Kritik kommt vom Deutschen Kinderhilfswerk. »Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen«, erklärte Sprecher Uwe Kamp. Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen. Kamp forderte: »Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.« Deutschland erfüllt die Uno-Kinderrechtskonvention 33 Jahre nach Inkrafttreten nur unvollständig. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind riesig, Defizite gibt es vor allem in einem östlichen und vier westlichen Ländern. Lesen Sie hier mehr zur schwierigen Situation vieler Kinder.

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12. Juli
Die Welt (Politik)

Prien will Unterhaltsvorschuss nur noch bis zum 16. Geburtstag zahlen

Prien will Unterhaltsvorschuss nur noch bis zum 16. Geburtstag zahlen Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil nicht Unterhalt zahlt. Diese Regelung soll künftig jedoch nur noch bis zum 16. Geburtstag des Kindes greifen. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin. „Vorgesehen ist unter anderem, den Unterhaltsvorschuss künftig für Kinder bis einschließlich 15. Lebensjahr zu gewähren“, erklärte er dazu. Und: „Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt.“ Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist. Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher. Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt. Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund. Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis zwölf Jahre und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung. Deutsches Kinderhilfswerk warnt Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, erklärte Sprecher Uwe Kamp. Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen. Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“

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12. Juli
Süddeutsche Zeitung (Politik)

Familienministerin: Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin. „Vorgesehen ist unter anderem, den Unterhaltsvorschuss künftig für Kinder bis einschließlich 15. Lebensjahr zu gewähren“, erklärte er dazu. Und: „Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt.“ Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist. Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher. Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil - in der Praxis oftmals die Väter - nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt. Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund. Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

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12. Juli
taz (Öko & Co)

Kürzung des Unterhaltsvorschusses: Als Nächstes spart die Bundesregierung bei Alleinerziehenden

Kürzung des Unterhaltsvorschusses: Als Nächstes spart die Bundesregierung bei Alleinerziehenden Zahlt ein Elternteil keinen Unterhalt, springt der Staat ein. Familienministerin Prien (CDU) kündigt jetzt an, die Hilfe auf sechs Jahre zu begrenzen. kna | Der staatliche Unterhaltsvorschuss soll künftig nur noch bis einschließlich zum 15. Lebensjahr gezahlt werden. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) möchte schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, wie sie der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Der Vorschuss wird vom Staat ausgelegt, wenn nach einer Trennung säumige Partner – in der Regel die Väter – nicht zahlen. Vor der Ausweitung des Vorschusses im Jahr 2017 sei dieser nur bis zum 12. Geburtstag und nur für maximal 72 Monate gezahlt worden, erklärte Prien. Der Vorschuss habe sich zu „einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen“ entwickelt. Die Kosten hätten sich seit der jüngsten Reform vervierfacht. Aktuell können Alleinerziehende den Vorschuss ohne weitere zeitliche Begrenzung bis zum 18. Geburtstag erhalten. Bund und Länder hätten verabredet, die Kommunen stärker zu entlasten und säumige Zahler härter zu verfolgen, sagte die Ministerin. So solle zum Beispiel der Entzug des Führerscheins bei falschen Angaben oder fehlender Auskunft möglich werden. Wichtig sei, dass Länder und Kommunen gebündelt die Eintreibung ausstehender Unterhalte verfolgten: „Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.“ Die von Betroffenen geforderte Änderung bei der Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss wird nach Priens Worten dagegen wohl zunächst nicht kommen. Es werde vorläufig bei der vollständigen Anrechnung bleiben. „Eine Änderung wie die hälftige Anrechnung ist zurzeit einfach nicht finanzierbar“, so die Ministerin. CDU/CSU und SPD hatten sich darauf eigentlich im Koalitionsvertrag verständigt. 50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen meistkommentiert

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12. Juli
Tagesschau

Familienministerin Prien will beim Unterhaltsvorschuss sparen

Nur noch bis zum 15. Lebensjahr Prien will beim Unterhaltsvorschuss sparen Zahlt ein Elternteil keinen Unterhalt für gemeinsame Kinder, springt der Staat ein. Laut Familienministerin Prien sind die Kosten aber zu hoch. Der Vorschuss soll bald nur noch für Kinder bis zum 15. Lebensjahr gewährt werden. Der staatliche Unterhaltsvorschuss soll künftig nur noch bis einschließlich zum 15. Lebensjahr gezahlt werden. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) möchte schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, wie sie der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Der Vorschuss wird vom Staat ausgelegt, wenn nach einer Trennung säumige Partner - in der Regel die Väter - nicht zahlen. Vor der Ausweitung des Vorschusses im Jahr 2017 sei dieser nur bis zum 12. Geburtstag und nur für maximal 72 Monate gezahlt worden, erklärte Prien. Der Vorschuss habe sich zu "einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen" entwickelt. Die Kosten hätten sich seit der jüngsten Reform vervierfacht. Aktuell können Alleinerziehende den Vorschuss ohne weitere zeitliche Begrenzung bis zum 18. Geburtstag erhalten. Führerscheinentzug als mögliche Sanktion Bund und Länder hätten verabredet, die Kommunen stärker zu entlasten und säumige Zahler härter zu verfolgen, sagte die Ministerin. So solle zum Beispiel der Entzug des Führerscheins bei falschen Angaben oder fehlender Auskunft möglich werden. Wichtig sei, dass Länder und Kommunen gebündelt die Eintreibung ausstehender Unterhalte verfolgten: "Das ist eine Frage der Gerechtigkeit", so Prien. Kindergeld soll weiterhin angerechnet werden Die von Betroffenen geforderte Änderung bei der Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss wird nach Priens Worten dagegen wohl zunächst nicht kommen. Es werde vorläufig bei der vollständigen Anrechnung bleiben. "Eine Änderung wie die hälftige Anrechnung ist zur Zeit einfach nicht finanzierbar", so die Ministerin. CDU/CSU und SPD hatten sich darauf eigentlich im Koalitionsvertrag verständigt. Auch beim Elterngeld stehen Kürzungen an. Prien hatte vor wenigen Tagen angekündigt, die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes von 14 auf zwölf Monate zu senken.

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12. Juli
Die Zeit (Politik)

Alleinerziehende Eltern: Anspruch auf Unterhaltsvorschuss soll laut Prien mit 15 Jahren enden

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den Anspruch auf den sogenannten Unterhaltsvorschuss einschränken. Dabei geht es um staatliche Zahlungen an alleinerziehende Eltern, wenn nach einer Trennung unterhaltspflichtige Ex-Partner, in der Regel Väter, ihren Beitrag schuldig bleiben. Der Vorschuss wird dann vom Staat ausgelegt. Die staatliche Ersatzzahlung war zuletzt 2017 ausgeweitet worden. Davor sei sie nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes und nur für maximal sechs Jahre gezahlt worden, sagte Prien der Nachrichtenagentur KNA. Seitdem können Alleinerziehende ihn demnach ohne zeitliche Begrenzung bis zum 18. Geburtstag des Kindes erhalten. Dadurch hätten sich die Kosten für den Staat seit der Reform vervierfacht, sagte Prien. Staat bleibt auf einem Großteil der Kosten sitzen Der Unterhaltsvorschuss habe sich »zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen« entwickelt, sagte Prien weiter. Die Leistung wird nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu 40 Prozent vom Bund, im Übrigen von den Ländern gezahlt – die allerdings auch Ausgaben auf Kommunen umlegen können. Auf den Kosten bleibt der Staat häufig sitzen: Von 3,2 Milliarden Euro, die im Jahr 2024 gezahlt worden sind, konnten weniger als 600 Millionen Euro bei Unterhaltsschuldnern eingetrieben werden. 2016, vor der Ausweitung der Ansprüche, lagen die Ausgaben noch unter einer Milliarde Euro, die Rückzahlungen bei knapp 200 Millionen Euro. Von Union und SPD versprochene Entlastung beim Kindergeld entfällt Bund und Länder hätten vereinbart, Kommunen zu entlasten, sagte Prien. Dafür sollten die säumigen Zahler härter verfolgt werden. So solle ihnen zum Beispiel bei falschen Angaben oder fehlender Auskunft der Führerschein entzogen werden. Länder und Kommunen müssten ausstehende Unterhaltszahlungen gebündelt eintreiben, forderte die Ministerin: Das sei eine »Frage der Gerechtigkeit«. Den Angaben der Ministerin zufolge wird eine als Entlastung geplante Änderung bei der Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss zunächst nicht verfolgt. Vorläufig wird das Kindergeld demnach vollständig auf den Vorschuss angerechnet. »Eine Änderung wie die hälftige Anrechnung ist zurzeit einfach nicht finanzierbar«, sagte Prien. Auf diese Änderung hatten sich Union und SPD eigentlich in ihrem Koalitionsvertrag verständigt, ebenso wie auf die geplanten härteren Strafen für säumige Zahler.

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