Unterhaltsvorschuss: Und die Schlupflöcher?
Unterhaltsvorschuss: Und die Schlupflöcher?
Karin Prien will den Unterhaltsvorschuss reformieren. Das ist im Prinzip gut so – aber wichtige Stellschrauben lässt sie aus.
D ie Bundesregierung bereitet das nächste Sparprogramm vor. Diesmal trifft es Trennungskinder und ihre Eltern: CDU-Familienministerin Karin Prien hat erste Details zur Reform des Unterhaltsvorschusses verkündet. Dabei geht es um Geld, das der Staat Alleinerziehenden (meist Frauen) vorstreckt, wenn der andere Elternteil (meist Männer) keinen Unterhalt zahlt. Theoretisch dürfen die Behörden die Beträge hinterher von Letzteren zurückholen, praktisch klappt das aber nicht mal in jedem fünften Fall. Knapp 3 Milliarden Euro fehlen dem Staat dadurch pro Jahr.
Das Problem anzugehen, ist richtig. Was Prien konkret ankündigt, ist aber unausgewogen: Sie dreht zwar an einer richtigen Stellschraube, aber auch an einer falschen – und zwei wichtige Faktoren erwähnt sie gar nicht erst.
Falsch ist, die Leistungen für die Alleinerziehenden und ihre Kinder einzuschränken. „Es darf nicht hingenommen werden, dass sie in Armut leben“, sagte 2017 die damalige Familienministerin Manuela Schwesig, als schon einmal eine schwarz-rote Koalition den Unterhaltsvorschuss reformierte. Damals wurde die Leistung ausgeweitet: Statt maximal 6 Jahre und nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes gab es ihn fortan länger. Prien will das teilweise rückgängig machen, was frei nach ihrer Vorgängerin zehntausende Betroffene zurück in die Armut treiben wird.
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Richtig ist dagegen, auch am anderen Ende anzusetzen. Zu Recht will Prien damit bei denen beginnen, die Unterhalt zahlen müssten, es aber nicht tun: Als Sanktion will Prien ihnen zum Beispiel den Führerschein wegnehmen.
Handlungsbedarf gäbe es aber auch bei denen, die zahlen könnten, es aber nicht müssen: Es gibt zu viele Schlupflöcher, mit denen Gutverdiener*innen ihre Unterhaltspflicht kleinrechnen können. Und zum kompletten Bild gehören schließlich noch die Fälle, in denen der Staat einspringen muss, weil der Unterhaltspflichtige wirklich nicht zahlen kann. Mieten runter, Mindestlohn hoch: Auch dadurch würde der Staat beim Unterhaltsvorschuss sparen.
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