Themen
lage

Mittwoch, 5. August 2026
Zurück zur Übersicht

Hamburg - Rechtsextreme Gruppe "Letzte Verteidigungswelle": Haftstrafen von bis zu fünf Jahren

Medienspektrum

Links Mitte Rechts
5. August
Handelsblatt

Urteil: Haftstrafen für Terroristen aus „braunen Kinderzimmern“

Urteil: Haftstrafen für Terroristen aus „braunen Kinderzimmern“ Hamburg. Sieben junge Mitglieder und ein Unterstützer der rechtsextremen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ sind zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt worden. In seinem Urteil habe der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts zugleich festgestellt, dass es sich bei der Gruppe um eine inländische terroristische Vereinigung handele, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner. Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung gefällt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; binnen einer Woche kann Revision beantragt werden. Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen in Brandenburg und Thüringen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes „Pädo-Hunting“ - also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten - gemacht haben. Brandanschläge auf Kulturhaus und Asylunterkunft Bei einem Brandanschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern waren im Oktober 2024 die dort lebenden Menschen laut Anklage nur durch Zufall nicht verletzt worden. Das Haus brannte vollständig aus. Bei einem Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln hatten zwei Mitglieder der Gruppe im Januar vergangenen Jahres vergeblich versucht, das Gebäude mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade der Unterkunft hatten sie unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie „Ausländer raus“ hinterlassen. Ein mit einer Kugelbombe geplanter Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg konnte aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams verhindert werden. Die zur Tatzeit noch jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Haftstrafe über anderthalb Jahre für den jüngsten Angeklagten, einen 15-Jährigen aus Hessen, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Haftbefehl gegen einen 17-Jährigen aus Brandenburg, der zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt wurde, aber schon mehr als die Hälfte der Zeit in Untersuchungshaft abgesessen hat, wurde aufgehoben. Öffentlichkeit war von Verhandlung ausgeschlossen Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten war die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden noch hinter verschlossenen Türen gehalten. Vier der Verurteilten sind nach wie vor minderjährig - neben dem 15 -Jährigen aus Hessen drei 17-Jährige aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Zwei Mitglieder der Gruppe aus Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sind heute 19 Jahre alt, zwei weitere aus Sachsen und Thüringen 22 Jahre. Die Angeklagten hatten nach Angaben der Richterin allesamt eine schwere Kindheit, bis hin zu Misshandlungen. Auch seien sie im familiären Umfeld mit rechtem Gedankengut in Kontakt gekommen. „Die Bezeichnung braune Kinderzimmer ist recht passend gewählt“, sagte Taeubner. Dies sei auch in die Urteile eingeflossen, ebenso der Umstand, dass fast alle Angeklagten sich im Prozess geständig eingelassen und Reue gezeigt hätten. Ein Angeklagter kommt in Bomberjacke zur Urteilsverkündung Ein 19-Jähriger aus Wismar - der in Bomberjacke und szenetypischem T-Shirt zur Urteilsverkündung erschien - habe aber auch noch im Juni in der Untersuchungshaft versucht, einen neuen Staatsaufbau zu erstellen, mit Gauleitern und Gestapo, sagte die Richterin. Die Angeklagten hätten sich als letzte Verteidigung Deutschlands gesehen und dabei aus einem menschenverachtenden Weltbild heraus schwerste Straftaten begangen. Versuchte Tötungen und Brandstiftungen seien Mittel, um Chaos zu stiften, „aber nicht geeignet, eine friedliche Gesellschaft zu verteidigen“, sagte die Richterin. Auch wenn es sich aufgrund der organisierten Struktur um eine terroristische Vereinigung handele, seien die Mitglieder doch sehr jugendlich- unprofessionell vorgegangen, sagte Taeubner. „Wir können nicht von einer wirklich ganz gefährlichen terroristischen Vereinigung ausgehen.“ Gruppe agierte unprofessionell, aber gefährlich „Wir haben es hier tatsächlich mit wirklich sehr unprofessionell handelnden Angeklagten zu tun gehabt, die sich selbst gefilmt haben, die ganz normal angemeldete Mobiltelefone benutzt haben, so dass wir da ermittlungsmäßig ganz schnell zum Ziel kamen“, sagte auch der Vertreter des Generalbundesanwalts in dem Verfahren, Stefan Biehl, nach der Urteilsverkündung. Zugleich hätten sie „durch ihre tatsächlich durchgeführten Anschlagsversuche gezeigt, dass sie es ernst gemeint haben“. Dass es sich um so junge Terroristen handele, sei auch für die oberste Anklagebehörde ungewöhnlich. „Es ist ein Phänomen, das für den Bundesanwalt neu ist und das wir hier erstmals tatsächlich in dieser Dimension vor einen Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts gebracht haben.“ Die Ermittlungen hätten zudem erbracht, dass sich eine „wirklich große Anzahl“ weiterer Jugendlicher und ganz junger Erwachsener an der Gruppe beteiligt hätten, sagte Biehl. Sie hätten sich relativ schnell über das Internet radikalisiert und seien in die Vereinigung aufgenommen worden. „Dementsprechend sind die acht Angeklagten hier sozusagen nur die Spitze des Eisbergs.“ Verwandte Themen Ermittlungsverfahren gegen weitere Mitglieder der Gruppe Fünf der Verurteilten waren nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen da schon in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben. Wenige Tage nach Prozessbeginn hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen. Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ verhaftet worden.

Artikel lesen
5. August
Süddeutsche Zeitung (Politik)

Rechtsextremismus: Haftstrafen in Prozess um „Letzte Verteidigungswelle“

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung hat das Hanseatische Oberlandesgericht im Prozess gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen „Letzten Verteidigungswelle“ (LVW) Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. Nur die Strafe für den jüngsten Angeklagten, einen 15-Jährigen, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Alle anderen waren während des Prozesses bereits in Untersuchungshaft – sechs werden nun im Gefängnis bleiben. Noch nie waren Angeklagte in einem Terrorprozess in Deutschland so jung. Das ist auch der Grund, warum 28 Tage lang hinter verschlossenen Türen verhandelt worden war – zum Schutz der minderjährigen Angeklagten. Über Tiktok hatten diese öffentlich im Netz mit ihren Taten geprahlt, im Oberlandesgericht Hamburg sollten sich die Nachwuchs-Neonazis hinter verschlossenen Türen erklären. Einige der angeklagten Jugendlichen waren fast noch Kinder zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Taten, bei Prozessbeginn waren die Jugendlichen und Männer aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Hessen und Sachsen zwischen 15 und 22 Jahre alt. Ihre Gruppe hatte einen Umsturz des politischen Systems sowie die Zerstörung der Demokratie zum Ziel. Nur durch Glück wurde bei einem Anschlag niemand verletzt Die Gruppe plante Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte, zwei Angeklagte sollen im Oktober 2024 einen Brandanschlag auf ein Wohn- und Gasthaus in Altdöbern verübt haben. Sie filmten sich dabei, brüsteten sich später in der Gruppe mit der Tat. Nur durch Glück wurde niemand verletzt. Der materielle Schaden belief sich auf mehr als eine halbe Million Euro. Über Chatgruppen sollen sich die Neonazis organisiert und über soziale Medien Mitglieder angeworben haben. Leitspruch: „Wir sind die Welle, die den Dreck aus unserem Land spült und ihre Existenz zerstört.“ Als Logo benutzten sie einen SS-Totenkopf. Die RTL-Reporterin Angelique Geray hatte sich undercover in die Gruppe eingeschleust und diese auffliegen lassen. „Letztlich könne Sie sich dafür auch bei Frau Geray und den Ermittlungsbeamten bedanken, dass weitere Taten gestoppt worden sind“, sagte die Richterin. Zur Urteilsverkündung am Mittwochmittag betraten die meisten Angeklagten den Gerichtssaal grinsend, nickten sich lächelnd zu, einer scherzte mit seinem Anwalt. Äußerlich gaben sich alle unbeeindruckt. Das Gericht stellte dennoch Reue und den Willen zur Deradikalisierung fest, sprach auch die schwierige Kindheit einiger Angeklagter an. Die Jüngsten der Neonazis saßen während der Urteilsverkündung nicht nur neben ihren Verteidigern, sondern auch neben ihren Eltern oder Müttern. Einer hatte sich am ersten Tag einen Aktenordner vors Gesicht gehalten, auf dem „Drecksstaat“ geschrieben stand. Einer notierte noch während des Prozesses im Gefängnis: „Habt ihr gedacht, eure Paragrafen, eure lächerlichen Strafen könnten uns zum Schweigen bringen? Unser Terrornetzwerk steht, und bald ist feinste Henkerszeit.“ Nachdem sie ihr Urteil verkündet hatte, zitierte die Vorsitzende Richterin eine Nachricht eines Angeklagten, der in einem Gruppenchat geschrieben hatte: „Ich würde wirklich jede Straftat begehen, wirklich jede. Aber versuch das mal, wenn du 14 bist und eine strenge Mutter hast. Ich darf nach 18 Uhr nicht raus.“ Das beschreibe das Verfahren sehr gut, findet die Richterin, es gebe unzählige menschenverachtende Chats, in denen schwere Straftaten geplant worden seien, aber dazwischen gebe es auch jugendliches Imponiergehabe und Gerede. Die Gruppe machte auch Jagd auf angeblich pädophile Männer „Braune Kinderzimmer“ sei die passende Beschreibung für diese Gruppe, so die Richterin. „Die Letzte Verteidigungswelle behauptet, unsere Werte verteidigen zu wollen. Sie wollten unsere Werte verteidigen, indem Sie Straftaten begehen?“, sagte die Richterin den Angeklagten zugewandt, „indem Sie Häuser, Bagger und Mülleimer anzünden?“ Im Prozess habe man einen 15-Jährigen erlebt, „der meinte, die Regierung übernehmen zu können, und sich dafür befähigt hielt“. Die Gruppe hatte auch Jagd auf angeblich pädophile Männer gemacht. „Die wurden von Ihnen völlig rechtlos gestellt. Da sahen Sie sich als Polizei, Gericht und Vollstrecker in einer Person“, sagte die Richterin und betonte: „Solche Werte wollen wir nicht verteidigen.“ Einer der Angeklagten fächelte sich dabei Luft zu. Ihn sprach die Richterin direkt an: „Sie haben das eigentlich als Erster ganz passend erfasst. Schrieben Sie doch in einem Chat drei Tage nach dem Brandanschlag von Altdöbern: ‚Bin ich jetzt eigentlich ein rechtsextremer Terrorist?‘ – ‚Ja, oder?‘ – ‚Nein, du hast keinen Menschen getötet.‘ – ‚Aber fast.‘“ Die anderen Chats seien „derart menschenverachtend, dass ich sie hier nicht wiederholen möchte“, so die Richterin. Die „Letzte Verteidigungswelle“ sei teilweise unprofessionell organisiert gewesen. Aber sie habe die nötige Organisationsstruktur für schwere Verbrechen gehabt, betonte die Richterin. Man müsse feststellen, dass die Angeklagten eine terroristische Vereinigung gebildet hätten, „darauf ausgerichtet, schwere Straftaten zu begehen“.

Artikel lesen
5. August
FAZ (Politik)

Urteil gegen Terrorgruppe: Wo die Motive der jungen Rechtsterroristen herkommen

Urteil gegen Terrorgruppe : Wo die Motive der jungen Rechtsterroristen herkommen Die Ideologie der angeblich letzten Chance gegen Überfremdung wird von völkischen Vordenkern verbreitet. Die sind teils nur einen Handschlag von der AfD entfernt. Versuchter Mord, Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung, terroristische Vereinigung, begangen durch junge Menschen bis hinunter zu 14 Jahren: So lautet das erstinstanzliche Urteil gegen eine Gruppierung, die sich laut Eigenbezeichnung als „letzte Verteidigungswelle“ verstanden hat. Über die Verurteilten ist im Einzelnen nichts zu sagen; mit gutem Grund wird über Minderjährige unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Aber über die Motive dieser Gruppe ist sehr wohl zu reden. Vor allem darüber, wo die herkommen. Gedankengut völkischer Gruppen Gegen wen diese jungen Menschen sich ultimativ „verteidigen“ zu müssen meinten, geht aus den Taten hervor. Sie richteten sich gegen Asylbewerber, „Linke“, vermeintliche Pädokriminelle. Besonders die Erzählung von der Überfremdung und der angeblich letzten Chance, sich dem entgegenzustellen, wird von identitären und völkischen Gruppen verbreitet. Junge Menschen auf der Suche nach Orientierung und Halt sind anfällig für solche Narrative, und „rechtsextremistische Akteure“ (wie es im Verfassungsschutzbericht heißt) adressieren sie gezielt: in sozialen Medien, aber auch mit vermeintlich harmlosen Freizeitangeboten. Von solchen „Vordenkern“ ist ein bestimmter Flügel der AfD nur einen Handschlag entfernt. Oder sogar noch weniger? Das ist in der immer wieder aufflackernden Debatte über ein Verbotsverfahren zu untersuchen.

Artikel lesen
5. August
taz (Öko & Co)

Prozess gegen Letzte Verteidigungswelle: Bis zu fünf Jahre Haft für Jungnazis

Prozess gegen Letzte Verteidigungswelle: Bis zu fünf Jahre Haft für Jungnazis Die rechtsextreme Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ plante tödliche Anschläge. Nun wurden acht Nachwuchsfaschisten in Hamburg verurteilt. afp/taz | Im Hamburger Terrorprozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der Neonazi-Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ sind am Mittwoch Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt worden. Das Oberlandesgericht in der Hansestadt verurteilte die jungen Angeklagten unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes. Die rechte Zelle hatte Spreng- und Brandanschläge auf Geflüchtete und Linke geplant und bereits erste Taten verübt. Die sieben verhängten Haftstrafen nach Jugendstrafrecht reichten von zwei Jahren und vier Monaten bis hin zu fünf Jahren. Ein Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Drei Angeklagte wurden auch wegen Rädelsführerschaft verurteilt. Laut der Vorsitzenden Richterin stellten die Taten den Versuch dar, „Chaos herbeizuführen“. Die Bezeichnung „braune Kinderzimmer“ sei „durchaus passend gewählt“, sagte sie. Die länderübergreifend aktive Gruppierung aus teils sehr jungen und noch minderjährigen Beschuldigten war im Mai 2025 von Sicherheitskräften zerschlagen worden. Einige der nun in Hamburg vor Gericht stehenden mutmaßlichen Mitglieder und Unterstützer wurden bei einer Razzia festgenommen, andere befanden sich schon in Haft. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft plante die Gruppierung potenziell tödliche Anschläge auf Flüchtlinge und politisch Andersdenkende. Einige der Beschuldigten verübten demnach bereits erste entsprechende Taten – so einen nächtlichen Brandanschlag auf ein bewohntes Kulturzentrum in Altdöbern in Brandenburg im Oktober 2024 sowie eine nächtliche Pyrotechnikattacke auf eine Flüchtlingsunterkunft in Schmölln in Thüringen im Januar 2025. Nur durch Zufall keine Verletzten Verletzte gab es nicht, was den Ermittlern zufolge teils aber nur Zufällen zu verdanken war. Bereits geplant war demnach ein weiterer Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg in Brandenburg. Festgenommen wurden einige der Angeklagten im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen. Die Beschuldigten waren zum damaligen Zeitpunkt zwischen 14 und 21 Jahre alt. Das Oberlandesgericht Hamburg ist unter anderem auch für Staatsschutzdelikte aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Der Prozess fand aufgrund des Alters einiger Beschuldigter unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur für die Urteilsverkündung galt das nicht. Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen meistkommentiert

Artikel lesen
5. August
Die Zeit (Politik)

Oberlandesgericht Hamburg: Mitglieder der »Letzten Verteidigungswelle« zu Haftstrafen verurteilt

Im Prozess gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe »Letzte Verteidigungswelle« hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung gefällt. Die Verurteilungen nach den zur Tatzeit jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, anderthalb Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten, gemacht haben. Der Vorsitzenden Richterin zufolge stellten die Taten den Versuch dar, »Chaos herbeizuführen«. Die Bezeichnung »braune Kinderzimmer« sei »durchaus passend gewählt«, sagte sie. Brandanschläge auf Asylunterkünfte Bei einem Brandanschlag der Gruppe auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern waren im Oktober 2024 die dort lebenden Menschen laut Anklage nur durch Zufall nicht verletzt worden. Das Haus brannte vollständig aus. Bei einem Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln hatten zwei Mitglieder der Gruppe im Januar vergangenen Jahres vergeblich versucht, das Gebäude mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade der Unterkunft hatten sie unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie »Ausländer raus« hinterlassen. Drei Mitglieder der Gruppe hatten laut Anklage einen Brandanschlag mit sogenannten Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant, der aber offenbar aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams von stern und RTL verhindert werden konnte. Fünf der Angeklagten waren nach groß angelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen da schon in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben. Ermittlungsverfahren gegen weitere Mitglieder der Gruppe Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten war die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März bis zur Urteilsverkündung vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen Türen gehalten. Noch immer sind vier der Verurteilten minderjährig – der jüngste ist 15 Jahre alt. Drei Verurteilte sind heute 17, zwei 19 und zwei 22 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenige Tage nach Prozessbeginn hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen. Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der »Letzten Verteidigungswelle« verhaftet worden.

Artikel lesen
5. August
Die Welt (Politik)

Bis zu fünf Jahre Haft für Mitglieder der rechtsextremen „Letzten Verteidigungswelle“

Bis zu fünf Jahre Haft für Mitglieder der rechtsextremen „Letzten Verteidigungswelle“ Das Hanseatische Oberlandesgericht hat acht Mitglieder der rechtsextremen „Letzten Verteidigungswelle“ verurteilt – wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes. Die Strafen: bis zu fünf Jahre Haft. Im Hamburger Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ sind Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt worden. Das Oberlandesgericht in der Hansestadt verurteilte die jungen Angeklagten unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes. Die rechte Zelle hatte Spreng- und Brandanschläge auf Flüchtlinge und Linke geplant und bereits erste Taten verübt. Die sieben verhängten Haftstrafen nach Jugendstrafrecht reichten von zwei Jahren und vier Monaten bis hin zu fünf Jahren. Ein Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Drei Angeklagte wurden auch wegen Rädelsführerschaft verurteilt. Laut der Vorsitzenden Richterin stellten die Taten den Versuch dar, „Chaos herbeizuführen“. Die Bezeichnung „braune Kinderzimmer“ sei „durchaus passend gewählt“, sagte sie. Gruppe plante Anschläge auf Flüchtlinge Die bundesländerübergreifend aktive Gruppierung aus teils sehr jungen und noch minderjährigen Beschuldigten war im Mai vergangenen Jahres von Sicherheitskräften zerschlagen worden. Einige der nun in Hamburg vor Gericht stehenden mutmaßlichen Mitglieder und Unterstützer wurden bei einer Razzia festgenommen, andere befanden sich schon in Haft. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft plante die Gruppierung potenziell tödliche Anschläge auf Flüchtlinge und politisch Andersdenkende. Einige der Beschuldigten verübten demnach bereits erste entsprechende Taten – so einen nächtlichen Brandanschlag auf ein bewohntes Kulturzentrum in Altdöbern im Oktober 2024 sowie eine nächtliche Pyrotechnikattacke auf eine Flüchtlingsunterkunft in Schmölln in Thüringen im Januar 2025. Verletzte gab es dabei nicht, was den Ermittlern zufolge teils aber nur Zufällen zu verdanken war. Bereits geplant war demnach ein weiterer Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg in Brandenburg. Festgenommen wurden einige der Angeklagten im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen. Die Beschuldigten waren zum damaligen Zeitpunkt zwischen 14 und 21 Jahre alt. Das Oberlandesgericht Hamburg ist unter anderem auch für Staatsschutzdelikte aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Der Prozess fand aufgrund des Alters einiger Beschuldigter unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur für die Urteilsverkündung galt das nicht.

Artikel lesen
5. August
ZDF heute

Haftstrafen im Prozess um "Letzte Verteidigungswelle"

Rechtsextremistische Terrorgruppe:Haftstrafen im Prozess um "Letzte Verteidigungswelle" Urteil in Hamburg: Acht Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremistischen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" müssen bis zu fünf Jahre in Haft. Im Prozess gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremistischen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" hat das Hanseatische Oberlandesgericht Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden neben Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung gefällt. Die Verurteilungen der zur Tatzeit jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, anderthalb Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Öffentlichkeit war von Verhandlung ausgeschlossen Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes "Pädo-Hunting" - also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten - gemacht haben. - Rückblick auf März - Jung und Terrorist: "Letzte Verteidigungswelle" vor Gericht Der Prozess gegen die rechtsextreme Gruppe "Letzte Verteidigungswelle " hatte im März begonnen. Die mutmaßlichen Mitglieder, darunter Minderjährige, sollen konkrete Anschläge geplant haben. 05.03.2026 | 1:34 minAufgrund des jungen Alters der Angeklagten war die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März bis zur Urteilsverkündung vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen Türen gehalten. Noch immer sind vier der Verurteilten minderjährig - der jüngste ist 15 Jahre alt. Drei Verurteilte sind heute 17, zwei 19 und zwei 22 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. "Diese fünf Jahre Freiheitsstrafe, das mag erstmal nach gar nicht so viel klingen", sagt Charlotte Greipl aus der ZDF-Redaktion Recht und Justiz bei heute in Deutschland. Allerdings gelte im Jugendstrafrecht ein anderer Strafrahmen als im Erwachsenenstrafrecht. "Insofern kann man sagen, fünf Jahre Freiheitsstrafe für einen Jugendlichen, das ist schon eine ziemlich hohe Strafe", so Greipl. Brandanschläge auf Kulturhaus und Asylunterkunft Laut Anklage der Bundesanwaltschaft plante die Gruppierung potenziell tödliche Anschläge auf Flüchtlinge und politisch Andersdenkende. Einige der Beschuldigten verübten demnach bereits erste entsprechende Taten - darunter einen nächtlichen Brandanschlag auf ein bewohntes Kulturzentrum im brandenburgischen Altdöbern im Oktober 2024 sowie eine nächtliche Pyrotechnikattacke auf eine Flüchtlingsunterkunft in Schmölln in Thüringen im Januar 2025. Ebenfalls im März fand eine Razzia gegen Verdächtige der "Letzten Verteidigungswelle" statt. Die Bundesanwaltschaft ließ die Räumlichkeiten von zehn Beschuldigten durchsuchen. 17.03.2026 | 0:39 minVerletzte gab es dabei nicht, was den Ermittlern zufolge teils aber nur Zufällen zu verdanken war. Bereits geplant war demnach ein weiterer Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg in Brandenburg. Erst Ende Juni weitere mutmaßliche Mitglieder festgenommen Fünf der Angeklagten waren nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen da schon in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben. Wenige Tage nach Prozessbeginn hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen. Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Unterstützer der "Letzten Verteidigungswelle" festgenommen worden. Hintergründe zur "Letzten Verteidigungswelle" - FAQMinderjährige Rechtsterroristen?:"Letzte Verteidigungswelle": Das sind die Vorwürfevon Svenja Kantelhardt - In mehreren Bundesländern:Bundesweite Razzia bei jungen mutmaßlichen Neonazismit Video0:23 - Durchsuchungen bei rechter Terrorgruppe:Neue Razzien gegen "Letzte Verteidigungswelle"mit Video0:39

Artikel lesen
5. August
FAZ (Politik)

Letzte Verteidigungswelle: Vom „braunen Kinderzimmer“ ins Gefängnis

Letzte Verteidigungswelle : Vom „braunen Kinderzimmer“ ins Gefängnis Jugendliche haben Gebäude angezündet und Leute verprügelt – für die Verteidigung der „Deutschen Nation“. Nun wurden sie verurteilt. Im Prozess gegen Mitglieder der Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ (L.V.W.) hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg Haftstrafen von bis zu fünf Jahren gegen die teils minderjährigen Angeklagten verhängt. Die acht beschuldigten Jugendlichen wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes verurteilt: Sie hatten Menschen aufgelauert und sie verprügelt, ein Kulturhaus in Brand gesteckt und einen Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft geplant. Laut der Vorsitzenden Richterin stellten die Taten den Versuch dar, „Chaos herbeizuführen“. Sieben der Jugendlichen erhielten Haftstrafen von zwei Jahren und vier Monaten bis hin zu fünf Jahren. Ein Angeklagter bekam eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Drei Angeklagte wurden zudem wegen Rädelsführerschaft verurteilt. Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit Der Prozess im Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts fand, wegen des jungen Alters der acht Beschuldigten, unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – sie sind nun zwischen 15 und 22 Jahre alt, einer der Rädelsführer war zum Tatzeitpunkt erst 14 Jahre alt. Nur die Urteilsverkündung an diesem Mittwoch und die Anklage im März waren öffentlich verlesen worden. Die Jugendlichen, die bis auf eine Ausnahme zu diesem Zeitpunkt alle in Haft waren, folgten den Vorwürfen gegen sich teils mit gesenktem Blick. Viele hatten ihre Eltern im Gerichtssaal dabei. Die Bundesanwaltschaft hatte den Jugendlichen vorgeworfen, die Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ gegründet zu haben. Bei der Verlesung der Anklageschrift im März zeigte sich der Oberstaatsanwalt überzeugt, dass die Gruppe sich „als letzte Instanz zur Verteidigung der ,Deutschen Nation‘“ verstanden habe. Ihr Ziel sei es, durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner das demokratische System zum Einsturz zu bringen. Zu diesem Zweck rekrutierten die Rädelsführer seit vergangenem Jahr über soziale Medien wie Tiktok, Telegram oder Whatsapp neue Mitglieder. Sie tauschten sich dafür in einer Chatgruppe aus, gaben sich Titel wie „Gauleiter“ oder „Propagandaminister“. Die Anklage führte im März in Hamburg aus: „Dabei glorifizierten sie das Dritte Reich und den Nationalsozialismus.“ Den habe sie wiederherzustellen versucht durch einen „Rassenkrieg“. Wie das zu bewerkstelligen sei, sei in den Chats der Gruppe immer wieder diskutiert worden. Sie schmierten „Sieg Heil“ an ein Flüchtlingsheim Manche der Jugendlichen verprügelten dafür Menschen, anderen wurde versuchter Mord zur Last gelegt; drei Taten stachen besonders heraus. So etwa der Brandanschlag von Lenny M. und Jerome M. Die beiden Fünfzehnjährigen legten am frühen Morgen des 23. Oktober 2024 mit Brandbeschleuniger Feuer in einem Kulturhaus in Altdöbern. Es brannte vollständig nieder. Die Betreiber schliefen wenige Meter entfernt in ihrem Wohnhaus mit ihrer kleinen Tochter, blieben nur durch Zufall unverletzt. Eine schwere Straftat wurde auch Claudio S. und Justin W. vorgeworfen: Am frühen Morgen des 5. Januar 2025 wollten sie ein bewohntes Asylbewerberheim im thüringischen Schmölln anzünden. Das scheiterte, trotzdem sprühten die Angeklagten laut Bundesanwaltschaft „Sieg Heil“, und ausländerfeindliche Slogans an die Außenwände und zeigten den Hitlergruß. Danach soll es einen weiteren Versuch gegeben haben, jemanden zu töten: Das Gericht ist überzeugt, dass Lenny M., Devin K. und Claudio S. einen dritten Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant hatten. In ihren Chats tauschten sie sich darüber aus. Einer schrieb, es müsse „mindestens“ ein Mensch sterben. Details aus den Chats hatte vor dem Prozess eine Recherche von „Stern“ und RTL aufgedeckt. Eine Reporterin hatte sich dort eingeschlichen, gab sich als Teil der Gruppe aus und chattete mit den teils sehr jungen Mitgliedern der L.V.W. Sie gab der Polizei den Hinweis auf die geplante Tat in Senftenberg. Unter dem Titel „Braune Kinderzimmer“ publizierte sie einen Podcast zu ihrer Recherche. Die Vorsitzende Richterin nahm in der Urteilsverkündung darauf Bezug: Die Bezeichnung „braune Kinderzimmer“ sei „durchaus passend gewählt“, sagte sie. Wenige Tage nach Prozessbeginn im März hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen. Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ verhaftet worden. Das Hamburger Urteil gegen die acht Jugendlichen ist noch nicht rechtskräftig.

Artikel lesen
5. August
Der Spiegel

»Letzte Verteidigungswelle«: Haftstrafen für Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe

Rechtsextreme Terrorgruppe Haftstrafen für Mitglieder und Unterstützer der »Letzten Verteidigungswelle« Im Prozess gegen Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe »Letzte Verteidigungswelle« sind die Angeklagten zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in Hamburg verurteilte sie unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes. Die Gruppe plante und verübte Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Verletzte gab es dabei nicht, was den Ermittlern zufolge teils aber nur Zufällen zu verdanken war. Außerdem sollen die Mitglieder sogenanntes Pädo-Hunting – also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten – gemacht haben. Die Angeklagten waren zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt. Richterin spricht über »braune Kinderzimmer« Die sieben verhängten Haftstrafen nach Jugendstrafrecht reichten von zwei Jahren und vier Monaten bis hin zu fünf Jahren. Ein Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Drei Angeklagte wurden auch wegen Rädelsführerschaft verurteilt. Laut der Vorsitzenden Richterin stellten die Taten den Versuch dar, »Chaos herbeizuführen«. Die Bezeichnung »braune Kinderzimmer« sei »durchaus passend gewählt«, sagte sie. Die bundesländerübergreifend aktive Gruppierung aus teils sehr jungen und noch minderjährigen Beschuldigten war im Mai vergangenen Jahres von Sicherheitskräften zerschlagen worden. Einige der nun in Hamburg vor Gericht stehenden mutmaßlichen Mitglieder und Unterstützer wurden bei einer Razzia festgenommen, andere waren schon in Haft. Mehr als 70 Chatgruppen mit Verbindungen zur »Letzten Verteidigungswelle« hatten die Fahnder im Zuge der Ermittlungen in ganz Deutschland entdeckt. Die jungen Neonazis gaben sich das Motto: »Wir sind die Welle, die den Dreck aus unserem Land spült.« Ein Logo der Gruppe glich dem Kennzeichen der SS-Totenkopfdivision. Die Neonazigruppe beunruhigte die Behörden über Monate. Experten fühlten sich gar an die Neunzigerjahre erinnert. Mehr dazu lesen Sie hier.

Artikel lesen
5. August
Der Spiegel (Politik)

News: Urteil gegen junge Neonazis, Geschlechterdebatte über die Staatsspitze, Schrotteinschlag auf dem Mond

Die Lage am Morgen Wie hart fällt das Urteil gegen die »Letzte Verteidigungswelle« aus? Heute geht es um das Urteil in einem bemerkenswerten Prozess gegen mutmaßliche Rechtsterroristen. Um die Frage, ob das höchste Amt im Staat an eine Frau gehen sollte. Und um einen gewaltigen Einschlag auf dem Mond. Urteil gegen Jungnazis Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht wird heute das Urteil gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe »Letzte Verteidigungswelle« verkündet. Ihnen werden unter anderem versuchter Mord, Verabredung zum Mord, Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Angeklagte der »Letzten Verteidigungswelle« im Gerichtssaal (am ersten Prozesstag im März 2026): Immer jünger, immer gewaltbereiter Foto: Marcus Brandt / dpaDie Gruppierung soll Anschläge auf Migranten und Linke geplant und begangen haben (mehr dazu hier ). Erst vor wenigen Wochen wurden weitere mutmaßliche Unterstützer des Netzwerks festgenommen (mehr hier). Die jungen Neonazis gaben sich das Motto: »Wir sind die Welle, die den Dreck aus unserem Land spült.« Ein Logo des Terrortrupps glich dem Kennzeichen der SS-Totenkopfdivision. Zur Tatzeit waren die Angeklagten zwischen 14 und 21 Jahre alt. Der gesamte Prozess fand nach der Anklageverlesung im März daher unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, inklusive der Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung. Das Urteil wird nun öffentlich verkündet. Meine Kollegin Julia Jüttner ist für den SPIEGEL vor Ort. Als die »Letzte Verteidigungswelle« vor etwas mehr als einem Jahr aufgeflogen war, hatte der Fall ein Schlaglicht auf einen beunruhigenden Trend geworfen: Die Rechtsextremen werden immer jünger und immer gewaltbereiter. Anfang Mai gingen Ermittler mit Großrazzien gegen weitere rechtsextreme Jugendorganisationen vor, sie nennen sich »Deutsche Jugend Voran« oder »Jung und Stark« (mehr dazu hier). Experten fühlen sich an die Neonazikameradschaften der »Baseballschlägerjahre« in den Neunzigern erinnert – nur werden die Anhänger heute über soziale Medien und Chatgruppen rekrutiert. Der Aufruf zum rechten Terror ist oft nur einen Klick entfernt. - Mehr Hintergründe hier: Terror aus dem Kinderzimmer Doch keine Frau für die Staatsspitze? Die Sache schien fast ausgemacht: Das nächste Staatsoberhaupt soll eine Frau sein. Eine geeignete Kandidatin hatte man auch im Blick: Ilse Aigner, 61, derzeit Präsidentin des Bayerischen Landtags (mehr dazu hier ). Markus Söder empfahl Aigner öffentlich, seither findet die CSU-Politikerin als Nachfolgerin von Frank-Walter Steinmeier Fürsprecher quer durch die politischen Lager. Nun aber tritt die CDU auf die Aigner-Bremse. Zum Ärger der SPD. Ilse Aigner: »Respektable, denkbare Bundespräsidentin« Foto: Peter Kneffel / dpaDer Kanzler selbst hat stets betont, die Frage erst nach den Landtagswahlen im Herbst klären zu wollen. Immerhin rang Friedrich Merz sich ein oberflächliches Lob ab und nannte Aigner eine »respektable, denkbare Bundespräsidentin«. Jetzt warnte Thorsten Frei, von Merz frisch installierter Unionsfraktionsvorsitzender, im »Welt«-Talk davor, sich auf eine Frau fürs höchste Amt festzulegen. Fast zeitgleich brachte die »Bild«-Zeitung den hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein als möglichen Kandidaten ins Spiel. Regierungserfahren, juristisch ausgebildet, konservativ, ausgleichend – das sollen die Eigenschaften sein, die Rhein in den Augen des Kanzlers für den Job qualifizieren. Aber will Merz, will die CDU Rhein wirklich als Kandidaten positionieren? Vor allem steckt dahinter wohl der Versuch, die Debatte wieder zu öffnen. Der in Personalfragen bisher nicht gerade glücklich agierende Merz will sich nicht drängen lassen. Nicht vom CSU-Chef, der womöglich nur seine Rivalin aus Bayern wegloben will. Und nicht von der SPD, die sich Aigner gut an der Spitze des Staates vorstellen kann. Die Sache ist nur: Wenn Rhein plötzlich als Favorit des Kanzlers gilt (wofür es bisher keinen Beleg gibt) und Aigner es am Ende wird, sieht Merz wieder wie der Geschlagene aus. Klar also, dass die Genossen mitspielen. Dass nach Steinmeier eine Frau an die Spitze des Staates muss, darüber herrsche »in der politischen Mitte« große Einigkeit, sagt SPD-Vize Alexander Schweitzer meinem Kollegen Andreas Niesmann. Die Frei-Vorlage verwandelt Schweitzer verlässlich: »Die CDU droht, in Verhaltensmuster zurückzufallen, die die Gesellschaft längst überwunden hat.« - Die ganze Geschichte hier: SPD-Vize Schweitzer pocht auf Frau an Staatsspitze Der Mond, der Mensch und der Müll Auf dem Mond liegt ziemlich viel Müll herum. Mehr als 187 Tonnen sollen es inzwischen sein. Hinterlassen, klar, vom Menschen auf seinen zahlreichen Missionen zur Erforschung des Erdtrabanten. Heute kommt ein dicker Brocken dazu: Ein altes Teil einer im Januar 2025 gestarteten SpaceX-Rakete soll laut Experten im Laufe des Morgens mit gut 8700 Kilometern pro Stunde auf den Mond krachen. Gewicht: etwa 4000 Kilo. Start einer SpaceX-Rakete (am 9. Juli 2026): Tonnenschwerer Weltraumschrott auf Kollisionskurs Foto: Jennifer Briggs / ZUMA / ddpEigentlich sollte die ausgebrannte Raketenstufe wie üblich in der Erdatmosphäre verglühen. In diesem Fall aber ging das Trümmerteil ungeplant auf Kollisionskurs zum Mond. Hat das Folgen für uns? Heute nicht. Astronomen weltweit sind vor allem gespannt, ob sich der Einschlag beobachten lässt und welche Spuren er auf der Mondoberfläche hinterlassen wird. »Wir gehen auf jeden Fall davon aus, dass wir die entstehende Staubwolke sehen können«, sagte Detlef Koschny von der Technischen Universität München meinem Kollegen Christoph Seidler. Einen stattlichen Krater dürfte der SpaceX-Schrott bei seinem Einschlag formen, 17 Meter breit und zwei Meter tief, schätzen Experten. Das erwartete Ausmaß lässt erahnen, dass in ein paar Jahren nicht mehr nur Nerds einen solchen Absturz verfolgen werden. Die USA und China wollen schließlich schon bald Forschungsstationen auf dem Mond bauen. Wenn die von einem tonnenschweren Geschoss aus dem All getroffen werden, dürfte nicht mehr viel übrig bleiben. - Die ganze Geschichte hier: Einer Mondbasis sollte so ein Ding besser nicht aufs Dach fallen Lesen Sie hier den aktuellen SPIEGEL-Leitartikel - Europa hat sich in der Migrationspolitik erpressbar gemacht. Das müsste nicht so sein: Vieles deutet darauf hin, dass Marokkos Regierung gezielt Menschen nach Ceuta gelenkt hat. Es wäre nicht das erste Mal, dass Staaten Migranten instrumentalisieren. Doch Europa kann sich dagegen wehren. Hier geht’s zum aktuellen Tagesquiz Noch mehr Rätsel wie Viererkette, Wordle und Paarsuche finden Sie bei SPIEGEL Games. Verlierer des Tages… Ministerpräsidenten Voigt, Schulze, Kretschmer Foto: Hendrik Schmidt / dpa… sind die Ostministerpräsidenten der CDU. Dass Sven Schulze, Michael Kretschmer und Mario Voigt mit ihrem Widerstand gegen die »Rente mit 63« ihrem gebeutelten Kanzler den Urlaub schwer machen, ist das eine. Das andere ist: Ihre Argumente für den Erhalt der abschlagsfreien Frührente sind nicht zu halten. »Die heutige Frührente ist im Kern ein Privileg für Menschen, die stets gut verdient und so überdurchschnittliche Rentenansprüche angesammelt haben«, kommentiert mein Kollege Benjamin Bidder aus dem Wirtschaftsressort. »Politik und Gesellschaft müssen aber auch das Gesamtsystem im Blick behalten.« Als Grund für ihren Vorstoß die Schlechterstellung der Menschen in Ostdeutschland anzuführen, findet Benjamin »ziemlich dreist«. Dies möge bei den Einkommen noch so sein, bei der Rente jedoch nicht. Die jüngsten Meldungen aus der Nacht - KI schickte Menschen Phishingmails: Um öffentlich zugängliche Software infizieren zu können, verschickte ein von Forschern gestartetes KI-Programm Phishingmails und kontaktierte Verantwortliche mit einer Fake-Identität. Als die Code-Manipulation auffiel, griff die KI zum nächsten Trick. - Mit Tempo 235 über die A3 – Polizei stoppt Porsche-Fahrer: Ein 23-Jähriger aus den Niederlanden ist auf der Autobahn 3 nahe Montabaur einer Zivilstreife davongefahren – mit mehr als 235 Kilometern pro Stunde. Noch vor Ort musste er 10.000 Euro zahlen, es laufen Ermittlungen. - Hitzewelle legt Nazi-Schiffswracks in der Donau frei: Der niedrige Pegel der Donau hat an der Grenze zwischen Serbien und Rumänien Relikte aus dem Zweiten Weltkrieg zutage gefördert. Die Wracks ziehen Schaulustige an – und behindern die Schifffahrt. Heute bei SPIEGEL Extra: Wofür gebe ich mein Geld aus? Und wie viele Versicherungen habe ich überhaupt? Ani Dimi / Stocksy Um Ihre Finanzen richtig in den Griff zu bekommen, hilft eine Bestandsaufnahme. Hier erfahren Sie, wie es geht . Kommen Sie gut in den Tag. Herzlich Ihr Philipp Wittrock, Autor im SPIEGEL-Hauptstadtbüro

Artikel lesen
© 2026 Themenlage