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Mittwoch, 15. Juli 2026
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Nach Flucht - Rechtsextremist Liebich nach Deutschland ausgeliefert

Medienspektrum

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15. Juli
Tagesschau

Liebich von Tschechien nach Deutschland gebracht

Frauengefängnis in Chemnitz Liebich von Tschechien nach Deutschland gebracht Im April wurde die untergetauchte Rechtsextremistin Liebich in Tschechien gefasst - nun ist sie nach Deutschland gebracht worden. Zumindest vorerst soll sie ins Frauengefängnis in Chemnitz kommen. Neonazi Marla Svenja Liebich ist von Tschechien nach Deutschland gebracht worden. Das teilte die tschechische Polizei am Vormittag auf der Plattform X mit. Im Anschluss wurde die verurteilte Rechtsextremistin von der Ländergrenze in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht, wie Oberstaatsanwalt Dennis Cernota der Nachrichtenagentur dpa sagte. Nun muss die Anstaltsleitung des sächsischen Gefängnisses entscheiden, ob Liebich dort einsitzt. Bei der Ankunft in der JVA Chemnitz um 11.40 Uhr habe Liebich "voll kooperiert", es sei zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen, sagte Cernota. Eineinhalb Jahre Haft In Deutschland soll die 55-Jährige eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren verbüßen. Im Juli 2023 hatte das Amtsgericht Halle die Rechtsextremistin - damals als Mann mit dem Vornamen Sven - wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung verurteilt. Ursprünglich sollte Liebich die Haft schon Ende August 2025 antreten, war jedoch geflohen. Erst im April dieses Jahres wurde sie aufgrund eines Europäischen Haftbefehls in Tschechien gefasst und ins tschechische Pilsen (Plzen) gebracht. Dort entschied das Gericht Anfang Juni, dass sie an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Das Oberlandesgericht in Prag wies später Beschwerden der 55-Jährigen gegen die Auslieferung ab. Missbrauch des Selbstbestimmungsrechts? Liebich wehrte sich gegen das Urteil des Amtsgerichts, scheiterte damit jedoch. Nach der Verurteilung zu der Haftstrafe hatte Liebich dann das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen, der Name wurde von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Liebich ist eine bundesweit bekannte Figur der rechtsextremen Szene. Seit 2014 hatte sie regelmäßig Demonstrationen organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Mehrfach mussten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandersetzen.

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15. Juli
Die Welt (Politik)

Marla-Svenja Liebich nach Deutschland ausgeliefert – zeigte sich bei Übergabe „kooperativ“

Marla-Svenja Liebich nach Deutschland ausgeliefert – zeigte sich bei Übergabe „kooperativ“ Der verurteilte Rechtsextremist Marla-Svenja Liebich ist aus Tschechien nach Deutschland ausgeliefert worden. Zunächst wurde Liebich in ein Frauengefängnis in Chemnitz gebracht. Ein tschechisches Gericht hatte zuvor eine Beschwerde abgewiesen. Marla-Svenja Liebich ist aus Tschechien nach Deutschland ausgeliefert worden. Das teilte die tschechische Polizei am Vormittag auf der Plattform X mit. Der Konvoi mit dem deutschen Extremisten habe „die Grenze überquert“ und Liebich werde „offiziell an die deutschen Kollegen übergeben“. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle an der Saale in Sachsen-Anhalt bestätigte den Vorgang wenig später. Ihm zufolge sei die 55-Jährige mittlerweile im Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz eingetroffen. Liebich habe sich „kooperativ“ gezeigt, es habe „keine besonderen Vorkommnisse“ gegeben. Die Anstaltsleitung des Gefängnisses in Sachsen muss nun entscheiden, ob Liebich dort einsitzt oder in eine andere Anstalt gebracht wird. Zuvor hatte ein Gericht in Tschechien die Auslieferung des deutschen Rechtsextremisten nach Deutschland bestätigt. Das Obergericht in Prag wies in der vergangenen Woche eine Beschwerde Liebichs gegen eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz zurück. Liebich war Anfang April in Tschechien aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Das Landesgericht im westtschechischen Pilsen hatte Anfang Juni seine Auslieferung nach Deutschland angeordnet, wogegen Liebich Beschwerde eingelegt hatte. Verurteilt wegen Volksverhetzung und übler Nachrede In Deutschland soll Liebich eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren verbüßen. Das Amtsgericht Halle hatte ihn im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs verurteilt. Zu seinem Haftantritt in einem Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz war Liebich im August vergangenen Jahres nicht erschienen. Liebich, der früher unter dem Vornamen Sven auftrat, war über Jahrzehnte eine bundesweit bekannte Figur der rechtsextremen Szene. Ende 2024 änderte Liebich seinen Geschlechtseintrag, nachdem zuvor das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten war. Der 55-Jährige wurde auch deshalb nach Chemnitz gebracht, weil das dortige Gefängnis von seiner Meldeadresse aus das nächstgelegene ist. Die Staatsanwaltschaft in Halle ist in Deutschland die zuständige Vollstreckungsbehörde für den Fall. Vor dem Gericht in Pilsen hatte Liebich angegeben, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Der Fall löste in Deutschland eine Debatte über mögliche Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes aus. Die Bundesregierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte nach ihrem Amtsantritt im vergangenen Jahr eine Überprüfung des Gesetzes an.

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15. Juli
Handelsblatt

Extremismus: Neonazi Liebich an deutsche Behörden übergeben

Extremismus: Neonazi Liebich an deutsche Behörden übergeben Chemnitz/Halle. Neonazi Marla Svenja Liebich ist von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert worden. Im Anschluss wurde die verurteilte Rechtsextremistin von der Ländergrenze in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht, wie Oberstaatsanwalt Dennis Cernota der Deutschen Presse-Agentur sagte. Nun muss die Anstaltsleitung des sächsischen Gefängnisses entscheiden, ob Liebich dort einsitzt. Bei der Ankunft in der JVA Chemnitz um 11.40 Uhr habe Liebich „voll kooperiert“, es sei zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen, sagte Cernota. Ursprünglich sollte sie dort die Haft schon Ende August 2025 angetreten, war jedoch geflohen und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien gefasst. Daraufhin war Liebich ins tschechische Pilsen (Plzen) gebracht worden. Das Gericht in der Stadt im Westen Tschechiens hatte Anfang Juni entschieden, dass Liebich an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Später hatte das Oberlandesgericht in Prag Beschwerden der 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen. Sie seien nicht begründet gewesen, hieß es. Kommt Liebich in ein Frauengefängnis? Liebich wurde zum Haftantritt in das Frauengefängnis von Chemnitz geladen, weil das Gefängnis von der Meldeadresse von Liebich aus das nächstgelegene ist. Vor dem Gericht in Pilsen hatte Liebich angegeben, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Im Juli 2023 wurde die Rechtsextremistin – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Liebich gilt offiziell als Frau. Anfang 2025 war bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hatte ändern lassen. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Vor dem Amtsgericht in Halle steht eine Entscheidung darüber aus, ob die Änderungen rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet. Der Kreis im Süden Sachsen-Anhalts kann einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Halle stellen, weil das Standesamt, dessen Geburtenregister berichtigt werden würde, im Saalekreis liegt. Nach Angaben des Kreises war im Dezember 2025 ein „verfahrenseinleitender Antrag zur Berichtigung der bestehenden Eintragung nach § 48 Personenstandsgesetz“ gestellt worden. Dies sei „in enger Abstimmung und Zusammenwirkung mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt“ geschehen, sagte eine Sprecherin. Justizministerin Geiert: Urteil wird nun konsequent vollstreckt Sicherheit und Ordnung innerhalb der Justizvollzugsanstalten hätten bei der Entscheidung über die Unterbringung von Liebich oberste Priorität, erklärte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) nach der Ankunft der Rechtsextremistin in Chemnitz. Die sächsische Justiz ist für Liebich zuständig. Die Staatsanwaltschaft Halle bleibt jedoch die zuständige Vollstreckungsbehörde für den Fall. Verwandte Themen „Das rechtskräftige Strafurteil kann nun vollstreckt werden – konsequent, rechtsstaatlich“, zeigte sich Geiert entschlossen. Sie dankte den tschechischen Behörden für die gute Zusammenarbeit sowie den Ermittlerinnen und Ermittlern aus Sachsen-Anhalt für ihren Einsatz. Schon seit vielen Jahren immer wieder auffällig Liebich hatte seit 2014 regelmäßig Demonstrationen organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Mehrfach mussten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandersetzen. In sechs Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen die 1970 in Merseburg im Saalekreis (Sachsen-Anhalt) geborenen Rechtsextremistin erhoben. Einige Vorfälle lagen zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre zurück. Liebich sei ein Gratwanderer und überschreite in manchen Fällen die Grenze des Rechts, hatte die Richterin damals erklärt. In vorigen Prozessen sprachen Gerichte lediglich Geld- oder Bewährungsstrafen aus.

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15. Juli
taz (Öko & Co)

Neonazi-Flucht gescheitert: Marla Svenja Liebich nach Deutschland ausgeliefert

Neonazi-Flucht gescheitert: Marla Svenja Liebich nach Deutschland ausgeliefert Im August 2025 sollte die Nazi-Figur Liebich die Haft antreten, floh jedoch. In Tschechien wurde Liebich gefasst, nun geht’s in einen deutschen Knast. dpa/taz | Neonazi Marla Svenja Liebich ist von Tschechien nach Deutschland gebracht worden. Das teilte die tschechische Polizei am Vormittag auf der Plattform X mit. Die verurteilte Liebich soll nach Justizangaben in das Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz gebracht werden. Liebich wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht und Namen von männlich auf weiblich ändern lassen. Ziel der Aktion war wohl, zu provozieren und das Selbstbestimmungsgesetz ins Lächerliche zu ziehen. Sobald Liebich in Chemnitz ist, muss die Anstaltsleitung des Frauengefängnisses entscheiden, ob Liebich dort einsitzt. Ursprünglich sollte Liebich dort die Haft schon Ende August 2025 angetreten, war jedoch geflohen und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien gefasst. Daraufhin war Liebich ins tschechische Pilsen (Plzeň) gebracht worden. Das Gericht in der Stadt im Westen Tschechiens hatte dann Anfang Juni entschieden, dass Liebich an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Später hatte das Oberlandesgericht in Prag Beschwerden der 55-jährigen Neonazi-Person gegen die Auslieferung abgewiesen. Sie seien nicht begründet gewesen, hieß es. Frauenknast oder nicht? Liebich hatte seit 2014 regelmäßig Protest organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt, häufig mit queerfeindlichen Äußerungen. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Mehrfach mussten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandersetzen. Im Juli 2023 folgte die Verurteilung. In sechs Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen die 1970 in Merseburg im Saalekreis (Sachsen-Anhalt) geborene Liebich erhoben. Einige Vorfälle lagen zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre zurück. Liebich sei ein Gratwanderer und überschreite in manchen Fällen die Grenze des Rechts, hatte die Richterin damals erklärt. In vorigen Prozessen sprachen Gerichte lediglich Geld- oder Bewährungsstrafen aus. Liebich wehrte sich gegen das Urteil vom Amtsgericht, scheiterte damit jedoch. Liebich wurde zum Haftantritt in das Frauengefängnis von Chemnitz geladen, weil das Gefängnis von Liebichs Meldeadresse das nächstgelegene ist. Nach der Ankunft in Chemnitz wird Liebich unter anderem medizinisch untersucht. Die Staatsanwaltschaft in Halle ist in Deutschland die zuständige Vollstreckungsbehörde für den Fall. Vor dem Gericht in Pilsen hatte Liebich angegeben, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen – angeblich aus Angst vor einem deutschen Männergefängnis. Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen meistkommentiert

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15. Juli
Der Spiegel

Neonazi Marla Svenja Liebich an Deutschland ausgeliefert

Nach Gerichtsentscheid Neonazi Marla Svenja Liebich an Deutschland ausgeliefert Neonazi Marla Svenja Liebich ist von Tschechien nach Deutschland gebracht worden. Das teilte die tschechische Polizei am Vormittag auf der Plattform X mit. Einem Bericht der »Bild« zufolge wurde Liebich an einer Autobahn in Handschellen an deutsche Polizisten übergeben. Eskorta s německou extremistkou, která ráno opustila litoměřickou vazební věznici, právě překročila státní hranice a v příštích minutách bude uprchlice formálně předána německým kolegům. 🇨🇿👮🤝🇩🇪👮 #policiepp https://t.co/hvcFvsm5u4 pic.twitter.com/E6iNU5iAbi — Policie ČR (@PolicieCZ) July 15, 2026 Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Der verurteilte Rechtsextremist soll nach Justizangaben in das Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz gebracht werden. Sobald Liebich dort angekommen ist, muss die Anstaltsleitung entscheiden, ob Liebich dort auch einsitzt. Ursprünglich sollte er die Haft in der Einrichtung schon Ende August 2025 antreten, er floh jedoch und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien gefasst. Das Landesgericht im westtschechischen Pilsen hatte Anfang Juni seine Auslieferung nach Deutschland angeordnet. Dagegen legte Liebich Beschwerde ein, die abgewiesen wurde. Änderung des Geschlechtseintrags Der 55-Jährige soll in Deutschland eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren verbüßen: Das Amtsgericht Halle hatte ihn im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs verurteilt. Zum Haftantritt im Frauengefängnis in Chemnitz war Liebich im August vergangenen Jahres nicht erschienen. Liebich trat früher unter dem Vornamen Sven auf und war über Jahrzehnte eine bundesweit bekannte Figur der rechtsextremen Szene. Ende 2024 änderte er seinen Geschlechtseintrag, nachdem zuvor das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten war. Der geänderte Geschlechtseintrag führte dazu, dass Liebich die Haft in einem Frauengefängnis hätte verbüßen müssen. Der Fall löste in Deutschland eine Debatte über mögliche Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes aus. Das Regelwerk ermöglicht eine Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags beim Standesamt ohne medizinische Nachweise. Die Bundesregierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte nach ihrem Amtsantritt im vergangenen Jahr eine Überprüfung des Gesetzes an. Bürgerrechts- und Transgenderorganisationen hatten die Vermutung geäußert, dass es sich bei Liebichs Verhalten um eine gezielte Provokation gegen das neue Gesetz handeln könnte. 2022 hatte Liebich Teilnehmende einer Pride-Parade in Halle als »Parasiten der Gesellschaft« bezeichnet. »Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise« Viele Medien, auch der SPIEGEL, hatten über seinen früheren Vornamen »Sven« und seine Vergangenheit als männlicher Neonazi berichtet. Liebich forderte unter anderem Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte als trans Person, zog seine Forderungen aber schlussendlich wieder zurück. Auch eine Beschwerde beim Presserat verpuffte und wurde einstimmig als unbegründet abgelehnt: Es sei wahrscheinlich, dass Liebich »die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen«. Auch deshalb hat sich der SPIEGEL entschieden, Liebich beim männlichen Pronomen zu nennen. Nach dem Fall Liebich drängen drei Bundesländer auf eine Reform des Selbstbestimmungsgesetzes. Sie warnen: Das Gesetz biete zu viel Raum für Missbrauch, der gesellschaftliche Frieden sei in Gefahr. Muss es tatsächlich überarbeitet werden?

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