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Sonntag, 16. August 2026
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Syrer in Deutschland: Immer mehr verlieren nach Assad-Sturz ihren Schutzstatus

Medienspektrum

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16. August
Der Spiegel (Politik)

Syrer in Deutschland: Immer mehr verlieren nach Assad-Sturz ihren Schutzstatus

Folgen des Machtwechsels Immer mehr Syrer in Deutschland verlieren ihren Schutzstatus Die Zahl der Syrerinnen und Syrer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Status als Flüchtling aberkennt, nimmt zu. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, endeten im ersten Halbjahr dieses Jahres 23,2 Prozent von insgesamt 8.320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der Geflüchteten mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus verloren, 2024 waren es 3,1 Prozent. Zu einem Widerruf kommt es, wenn die Voraussetzung für den Schutz nachträglich wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich ändert. Seltener ist die Rücknahme. Sie greift, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass jemand im Asylverfahren falsche Angaben zu seiner Herkunft oder den Fluchtgründen gemacht hat. Nachdem eine von Islamisten angeführte Rebellenallianz auf die Hauptstadt Damaskus vorgerückt war, hatte Präsident Baschar al-Assad im Dezember 2024 das Land verlassen. Nach dem Sturz des Machthabers kehrten Hunderttausende Geflüchtete in ihre Heimat zurück – vor allem aus der Türkei, dem Libanon und aus Jordanien. Die Sicherheitslage in Syrien ist in einigen Gebieten noch angespannt, teils kam es zu Gewalt zwischen konfessionellen Gruppen. Viele Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Nur noch wenige Gruppen sind ausgenommen Zunächst hatte das Bamf lediglich bei Verfahren von Straftätern und sogenannten Gefährdern Widerrufsprüfungen eingeleitet – und in den Fällen, bei denen eine Heimreise nach Syrien bekannt wurde. Wie die Bundesregierung jetzt mitteilt, hat das Bundesamt Mitte Juni damit begonnen, die Aberkennung sukzessive auszuweiten, und zwar auf folgende Gruppen: - Menschen, deren Asylverfahren schon länger als 21 Monate andauern beziehungsweise Verfahren, in denen das Bamf aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage zur Entscheidung verpflichtet ist - Menschen, die nicht besonders schutzbedürftig sind und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in Syrien ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können oder bei denen ein familiäres Netzwerk beziehungsweise ein soziales Umfeld die Gewähr für eine ausreichende Versorgung bietet. Das Bamf hatte aufgrund der wechselhaften Lage nach dem Machtwechsel vorübergehend alle Entscheidungen über Asylanträge von Menschen aus Syrien ausgesetzt. Nur noch Fälle, in denen es um eine Rücküberstellung in ein anderes EU-Land ging, wurden bearbeitet. Zerstörtes Haus in Aleppo: »Viele Gruppen werden bedroht, verfolgt und vertrieben« Foto: Omar Albam / AP / dpaNur sehr wenige Abschiebungen nach Syrien Wenn einem Syrer der Schutzstatus entzogen wird, er sich keinen anderen Aufenthaltstitel – etwa über eine Erwerbstätigkeit – sichern kann und auch eine Einbürgerung nicht infrage kommt, ist eine Abschiebung derzeit dennoch kurzfristig nicht wahrscheinlich. Denn Rückführungen nach Syrien, für die es im Einzelfall einer Kooperation der syrischen Übergangsregierung bedarf, kommen bislang kaum zustande. Dabei haben die Bundesregierung und die Länder vor allem mit Blick auf Straftäter ein großes Interesse daran. Im vergangenen Jahr war erstmals seit Beginn des Bürgerkrieges wieder ein Syrer in sein Herkunftsland abgeschoben worden. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es drei Abschiebungen. »Die Lage in Syrien ist extrem instabil, viele Gruppen werden bedroht, verfolgt und vertrieben«, sagt die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger. Eine Rückkehr unter Zwang hält sie unter diesen Bedingungen für unzumutbar. Die Widerrufsverfahren seien für die Betroffenen sehr belastend. Für Behörden und Gericht bedeuteten diese Verfahren einen großen Aufwand. Die Bundesregierung solle deshalb einen andauernden Schutz und Bleiberechtsmöglichkeiten für schon länger in Deutschland lebende Syrerinnen und Syrer finden, schlägt Bünger vor. Die Zahl der Syrer, die in Deutschland Schutz suchen, ist seit dem Sturz von Assad deutlich gesunken. Von 2013 bis Mitte dieses Jahres stellten insgesamt 978.761 Menschen aus Syrien erstmals einen Asylantrag. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden lediglich knapp 5000 Anträge registriert. Wurden in den Bürgerkriegsjahren noch fast alle Asylanträge positiv beschieden, so gab es laut Bundesregierung im ersten Halbjahr dieses Jahres eine Ablehnungsquote von 68,6 Prozent. Viele Syrer arbeiten in Engpassberufen. Laut der Bundesagentur für Arbeit sind besonders viele Syrer im Einzelhandel, bei Zeitarbeitsfirmen, in der Gastronomie, dem Gesundheitswesen sowie bei Kurierdiensten beschäftigt.

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16. August
Die Welt (Politik)

Immer mehr Syrer verlieren ihren Schutzstatus – Linksfraktion kritisiert Rückkehr als „unzumutbar“

Immer mehr Syrer verlieren ihren Schutzstatus – Linksfraktion kritisiert Rückkehr als „unzumutbar“ Der Sturz des Assad-Regimes hat Folgen für Syrer in Deutschland: Immer häufiger verlieren Geflüchtete nach einer Überprüfung ihren Schutzstatus. Gleichzeitig bleiben Abschiebungen in das weiterhin instabile Land bislang die Ausnahme. Die Zahl der Syrer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Status als Flüchtling aberkennt, nimmt allmählich zu. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, endeten im ersten Halbjahr dieses Jahres 23,2 Prozent von insgesamt 8320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus. In den meisten Fällen ging es um die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften oder des sogenannten subsidiären Schutzes. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der Geflüchteten mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus verloren, 2024 waren es 3,1 Prozent. Zu einem Widerruf kommt es, wenn die Voraussetzungen für den Schutz nachträglich wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich ändert. Seltener ist die Rücknahme. Sie greift, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass jemand im Asylverfahren falsche Angaben zu seiner Herkunft oder den Fluchtgründen gemacht hat. Nachdem eine von Islamisten angeführte Rebellenallianz auf die Hauptstadt Damaskus vorgerückt war, hatte Präsident Baschar al-Assad im Dezember 2024 das Land verlassen. Nach dem Sturz des Langzeitmachthabers kehrten Hunderttausende syrische Flüchtlinge in ihre Heimat zurück – vor allem aus der Türkei, dem Libanon und aus Jordanien. Die Sicherheitslage in Syrien ist in einigen Gebieten noch angespannt, teils kam es zu Gewalt zwischen konfessionellen Gruppen. Viele Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. In Regionen, die während des Bürgerkrieges umkämpft waren, fehlt es an Wohnraum. Nur noch wenige Gruppen sind ausgenommen Zunächst hatte das Bamf lediglich in Verfahren von Straftätern und sogenannten Gefährdern und in den Fällen, bei denen eine Heimreise nach Syrien den Behörden bekannt wurde, Widerrufsprüfungen eingeleitet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, hat das Bundesamt Mitte Juni damit begonnen, „sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist“. Das sind den Angaben zufolge folgende Gruppen: Menschen, deren Asylverfahren schon länger als 21 Monate andauern, beziehungsweise Verfahren, in denen das Bamf aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet ist, und Menschen, die nicht besonders schutzbedürftig sind und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in Syrien ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können oder bei denen ein familiäres Netzwerk beziehungsweise ein soziales Umfeld die Gewähr für eine ausreichende Versorgung bietet. Das Bamf hatte aufgrund der wechselhaften Lage nach dem Machtwechsel vorübergehend alle Entscheidungen über Asylanträge von Menschen aus Syrien ausgesetzt. Nur noch Fälle, in denen es um eine Rücküberstellung in ein anderes EU-Land ging, wurden bearbeitet. Nur sehr wenige Abschiebungen nach Syrien Wenn einem Syrer der Schutzstatus entzogen wird, er sich keinen anderen Aufenthaltstitel – etwa über eine Erwerbstätigkeit – sichern kann und auch eine Einbürgerung nicht infrage kommt, ist eine Abschiebung derzeit dennoch kurzfristig nicht wahrscheinlich. Denn Rückführungen nach Syrien, für die es im Einzelfall einer Kooperation der syrischen Übergangsregierung und ihrer Behörden bedarf, kommen bislang kaum zustande. Dabei haben die Bundesregierung und die Länder vor allem mit Blick auf Straftäter ein großes Interesse daran. Im vergangenen Jahr war erstmals seit Beginn des Bürgerkrieges wieder ein Syrer in sein Herkunftsland abgeschoben worden. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es drei Abschiebungen nach Syrien. „Die Lage in Syrien ist extrem instabil, viele Gruppen werden bedroht, verfolgt und vertrieben“, sagt die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger. Eine Rückkehr unter Zwang hält sie unter diesen Bedingungen für unzumutbar. Die Widerrufsverfahren seien für die Betroffenen sehr belastend. Für Behörden und Gericht bedeuteten diese Verfahren einen großen Aufwand. Die Bundesregierung solle deshalb einen andauernden Schutz und Bleiberechtsmöglichkeiten für schon länger in Deutschland lebende Syrerinnen und Syrer finden, schlägt Bünger vor. Weniger Asylanträge von Menschen aus Syrien Die Zahl der Syrer, die in Deutschland Schutz suchen, ist seit der Flucht von Assad deutlich gesunken. Von 2013 bis Mitte dieses Jahres stellten insgesamt 978.761 Menschen aus Syrien in Deutschland erstmals einen Asylantrag. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden lediglich knapp 5000 Anträge registriert. Wurden in den Bürgerkriegsjahren noch fast alle Asylanträge positiv beschieden, so gab es laut Bundesregierung im ersten Halbjahr dieses Jahres eine Ablehnungsquote von 68,6 Prozent. Viele Syrer arbeiten in Engpassberufen. Laut der Bundesagentur für Arbeit sind besonders viele Syrer im Einzelhandel, bei Zeitarbeitsfirmen, in der Gastronomie, dem Gesundheitswesen sowie bei Kurierdiensten beschäftigt.

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16. August
ZDF heute

Syrer verlieren immer häufiger ihren Schutzstatus

Wegen neuer Lage im Herkunftsland:Syrer verlieren immer häufiger ihren Schutzstatus Nach dem Sturz von Machthaber Assad hat sich die Sicherheitslage in Teilen Syriens geändert. Syrische Flüchtlinge in Deutschland verlieren daher immer öfter ihren Schutzstatus. Die Zahl der Syrerinnen und Syrer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Status als Flüchtling aberkennt, nimmt zu. Wie aus einer Antwort der schwarz-roten Koalition auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, endeten im ersten Halbjahr 23,2 Prozent der insgesamt 8.320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus. In den meisten Fällen ging es um die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften oder des sogenannten subsidiären Schutzes. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der Geflüchteten mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus verloren, 2024 waren es 3,1 Prozent. Schutzstatus hängt von Lage im Herkunftsland ab Zu einem Widerruf kommt es, wenn die Voraussetzungen für den Schutz nachträglich wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich ändert. Seltener ist die Rücknahme. Sie greift, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass jemand im Asylverfahren falsche Angaben zu seiner Herkunft oder den Fluchtgründen gemacht hat. Mit dem Bürgerkrieg kamen viele Syrer nach Deutschland. Seit dem Ende des Assad-Regimes denken manche über eine Rückkehr nach. Wir begleiten einen Arzt, der eine schwere Entscheidung treffen musste. 08.07.2026 | 1:49 minSicherheitslage in Teilen Syriens angespannt Nachdem eine von Islamisten angeführte Rebellenallianz auf die Hauptstadt Damaskus vorgerückt war, hatte Präsident Baschar al-Assad im Dezember 2024 das Land verlassen. Nach dem Sturz des Langzeitmachthabers kehrten Hunderttausende syrische Flüchtlinge in ihre Heimat zurück - vor allem aus der Türkei, dem Libanon und aus Jordanien. Die Sicherheitslage in Syrien ist in einigen Gebieten noch angespannt, teils kam es zu Gewalt zwischen unterschiedlichen konfessionellen Gruppen. Bundeskanzler Friedrich Merz und Syriens Übergangspräsident sind sich einig: 80 Prozent der Geflüchteten sollen aus Deutschland in ihre Heimat zurückkehren. Doch ist das Land sicher genug? 31.03.2026 | 8:50 minBamf weitet Überprüfungen des Schutzstatus aus Zunächst hatte das Bamf lediglich in Verfahren von Straftätern und sogenannten Gefährdern sowie in den Fällen, bei denen eine Heimreise nach Syrien den Behörden bekannt wurde, Widerrufsprüfungen eingeleitet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, hat das Bundesamt Mitte Juni nun damit begonnen, "sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist". Mit extremer Brutalität sei der IS gegen die Jesiden vorgegangen, sagt Extremismus-Experte Hans-Jakob Schindler. Auch heute seien die Jesiden weder im Irak noch in Syrien ganz sicher. 03.08.2026 | 12:07 minRegierung: Aberkennung betrifft nicht schutzbedürftige Syrer Nach Angaben der Bundesregierung betrifft die Ausweitung Menschen, deren Asylverfahren schon länger als 21 Monate andauern beziehungsweise Verfahren, in denen das Bamf aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet ist. Zudem seien Menschen betroffen, die nicht besonders schutzbedürftig sind und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in Syrien ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können oder bei denen ein familiäres Netzwerk beziehungsweise ein soziales Umfeld die Gewähr für eine ausreichende Versorgung bietet. Lassen Sie sich Beiträge von ZDFheute bevorzugt bei Google anzeigen. → Hier ZDFheute als bevorzugte Quelle einstellen. Mehr zur Lage in Syrien - Syrisches Gericht:Ex-Präsident Assad in Abwesenheit zum Tode verurteiltmit Video0:25 - Frankreichs Präsident in Syrien:Damaskus: Explosionen während Macrons Staatsbesuchmit Video0:18 - GrafikenAlter, Jobs, Rückkehr:Die Lage von Syrern in Deutschland in fünf Grafikenvon Marie Ries und Kathrin Wolffmit Video2:27

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16. August
Tagesschau

Neue Lage im Heimatland: Immer mehr Syrer verlieren Schutzstatus

Neue Lage im Heimatland Immer mehr Syrer verlieren ihren Schutzstatus Nach dem Sturz von Syriens Machthaber Assad hat sich die Lage im Land geändert. Deswegen wird syrischen Flüchtlingen in Deutschland immer häufiger der Schutzstatus aberkannt. Immer mehr Syrerinnen und Syrer in Deutschland verlieren ihren Status als Flüchtling. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor. Im ersten Halbjahr dieses Jahres endeten demnach von insgesamt 8.320 Überprüfungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 23,2 Prozent mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus. In den meisten Fällen ging es um die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften oder des sogenannten subsidiären Schutzes. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung nur 3,7 Prozent der Geflüchteten mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus verloren, 2024 waren es mit 3,1 Prozent noch weniger gewesen. Veränderte Lage im Herkunftsland Zu einem Widerruf kommt es, wenn die Voraussetzung für den Schutz nachträglich wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich ändert. Seltener ist die Rücknahme: Sie greift, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass jemand im Asylverfahren falsche Angaben zu seiner Herkunft oder den Fluchtgründen gemacht hat. Nach dem Sturz des Langzeitmachthabers Baschar al-Assad im Dezember 2024 kehrten Hunderttausende syrische Flüchtlinge in ihre Heimat zurück - vor allem aus der Türkei, dem Libanon und aus Jordanien. Die Sicherheitslage in Syrien ist in einigen Gebieten noch angespannt, es gab einzelne massive Zusammenstöße. Viele Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. In Regionen, die während des Bürgerkrieges umkämpft waren, fehlt es an Wohnraum. Seit Juni Überprüfungen ausgeweitet Zunächst hatte das BAMF lediglich in Verfahren von Straftätern und sogenannten Gefährdern und in den Fällen, bei denen eine Heimreise nach Syrien den Behörden bekannt wurde, Widerrufsprüfungen eingeleitet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, hat das Bundesamt Mitte Juni damit begonnen, "sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist". Das sind den Angaben zufolge folgende Gruppen: Erstens Menschen, deren Asylverfahren schon länger als 21 Monate andauern beziehungsweise Verfahren, in denen das BAMF wegen des Erfolgs einer Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet ist. Zweitens geht es um Flüchtlinge, die nicht besonders schutzbedürftig sind und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in Syrien ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können, oder bei denen ein familiäres Netzwerk beziehungsweise ein soziales Umfeld die Gewähr für eine ausreichende Versorgung bietet. Wegen der wechselhaften Lage nach dem Machtwechsel hatte das BAMF vorübergehend alle Entscheidungen über Asylanträge von Menschen aus Syrien ausgesetzt. Nur noch Fälle, in denen es um eine Rücküberstellung in ein anderes EU-Land ging, wurden bearbeitet. Kaum Abschiebungen bislang Auch wenn einem Syrer der Schutzstatus entzogen wird und er sich keinen anderen Aufenthaltstitel - etwa über eine Erwerbstätigkeit - sichern kann, ist eine Abschiebung dennoch kurzfristig nicht wahrscheinlich. Denn Rückführungen nach Syrien, für die es im Einzelfall einer Kooperation der syrischen Übergangsregierung und ihrer Behörden bedarf, kommen bislang kaum zustande. Dabei haben die Bundesregierung und die Länder vor allem mit Blick auf Straftäter ein großes Interesse daran. Im vergangenen Jahr war erstmals seit Beginn des Bürgerkrieges wieder ein Syrer in sein Herkunftsland abgeschoben worden. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es drei Abschiebungen nach Syrien. Viele Syrer in schlecht besetzten Berufen Die Zahl der Syrerinnen und Syrer, die in Deutschland Schutz suchen, ist seit der Flucht Assads deutlich gesunken. Zudem gab es laut Bundesregierung zuletzt eine Ablehnungsquote von 68,6 Prozent. Viele Syrerinnen und Syrer arbeiten in Engpassberufen. Laut der Bundesagentur für Arbeit sind besonders viele von ihnen im Einzelhandel, bei Zeitarbeitsfirmen, in der Gastronomie, dem Gesundheitswesen und bei Kurierdiensten beschäftigt.

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16. August
Die Zeit (Politik)

Geflüchtete aus Syrien: Immer mehr Syrern wird Schutzstatus aberkannt

Einer steigenden Zahl von Syrern und Syrerinnen wird der Schutzstatus in Deutschland aberkannt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor. Im ersten Halbjahr wurde demnach der Schutzstatus in mehr als 1.900 Fällen widerrufen oder zurückgenommen. Das entspreche gut 23 Prozent der überprüften Fälle, hieß es. Im Vorjahr lag diese Quote noch bei 3,7 Prozent, 2024 lediglich bei 3,1 Prozent. Grund für den Verlust des Schutzstatus sei in den meisten Fällen die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des sogenannten subsidiären Schutzes. Dieser wird nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für Personen erteilt, bei denen im Herkunftsland die Gefahr eines »ernsthaften Schadens« durch bestimmte Menschenrechtsverletzungen zu befürchten ist, zum Beispiel durch Todesstrafe, Folter oder einen bewaffneten Konflikt. Lage in Syrien hat sich geändert Der Schutzstatus kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für den Schutz nachträglich wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich ändert. In Syrien setzte eine von Islamisten angeführte Rebellenallianz Ende 2024 den langjährigen Diktator Baschar al-Assad ab. Daraufhin kehrten Hunderttausende syrische Flüchtlinge in ihre Heimat zurück – vor allem aus der Türkei, dem Libanon und aus Jordanien. Die Sicherheitslage in Syrien ist in einigen Gebieten aber noch immer angespannt, teils kam es zu Gewalt zwischen unterschiedlichen konfessionellen Gruppen. Seit Mitte Juni habe das Bamf damit begonnen, nicht mehr nur hauptsächlich bei Straftätern oder bereits ausgereisten Personen den Schutzstatus zu überprüfen, hieß es in der Antwort auf die Anfrage. Dazu gehörten nun auch Menschen, die nicht besonders schutzbedürftig seien und bei denen davon ausgegangen werden könne, dass sie ihren Lebensunterhalt in Syrien selbstständig sichern können oder eine ausreichende Versorgung gewährleistet sei. Ende März hatte Bundeskanzler Friedrich Merz gesagt, er strebe innerhalb der nächsten drei Jahre die Rückkehr von 80 Prozent der mehr als 900.000 syrischen Geflüchteten in Deutschland in ihr Heimatland an.

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16. August
FAZ (Politik)

Migrationspolitik: Syrer verlieren immer öfter ihren Schutzstatus

Migrationspolitik : Syrer verlieren immer öfter ihren Schutzstatus Tausenden von Syrern wurde dieses Jahr bereits ihr Schutzstatus als Flüchtlinge aberkannt. Hintergrund ist die veränderte Lage in ihrer Heimat. Die zuständige Behörde weitet ihre Überprüfungen seit Juni aus. Die Zahl der Syrerinnen und Syrer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Status als Flüchtling aberkennt, nimmt zu. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, endeten im ersten Halbjahr 23,2 Prozent der insgesamt 8.320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus. In den meisten Fällen ging es um die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften oder des sogenannten subsidiären Schutzes. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der Geflüchteten mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus verloren, 2024 waren es 3,1 Prozent. Wenn sich die Lage im Herkunftsland ändert Zu einem Widerruf kommt es, wenn die Voraussetzung für den Schutz nachträglich wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich ändert. Seltener ist die Rücknahme. Sie greift, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass jemand im Asylverfahren falsche Angaben zu seiner Herkunft oder den Fluchtgründen gemacht hat. Nachdem eine von Islamisten angeführte Rebellenallianz auf die Hauptstadt Damaskus vorgerückt war, hatte Präsident Baschar al-Assad im Dezember 2024 das Land verlassen. Nach dem Sturz des Langzeitmachthabers kehrten Hunderttausende syrische Flüchtlinge in ihre Heimat zurück – vor allem aus der Türkei, dem Libanon und aus Jordanien. Die Sicherheitslage in Syrien ist in einigen Gebieten noch angespannt, teils kam es zu Gewalt zwischen unterschiedlichen konfessionellen Gruppen. Nur noch wenige Gruppen ausgenommen Zunächst hatte das Bamf lediglich in Verfahren von Straftätern und sogenannten Gefährdern sowie in den Fällen, bei denen eine Heimreise nach Syrien den Behörden bekanntwurde, Widerrufsprüfungen eingeleitet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, hat das Bamf Mitte Juni damit begonnen, „sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist“. Dies betrifft den Angaben zufolge Menschen, deren Asylverfahren schon länger als 21 Monate andauern beziehungsweise Verfahren, in denen das Bamf aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet ist. Außerdem seien Menschen betroffen, die nicht besonders schutzbedürftig sind und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in Syrien ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können oder bei denen ein familiäres Netzwerk beziehungsweise ein soziales Umfeld die Gewähr für eine ausreichende Versorgung bietet.

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16. August
Handelsblatt

Flüchtlinge: Neue Lage: Immer mehr Syrer verlieren ihren Schutzstatus

Flüchtlinge: Neue Lage: Immer mehr Syrer verlieren ihren Schutzstatus Berlin. Die Zahl der Syrerinnen und Syrer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Status als Flüchtling aberkennt, nimmt allmählich zu. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, endeten im ersten Halbjahr dieses Jahres 23,2 Prozent von insgesamt 8.320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus. In den meisten Fällen ging es um die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften oder des sogenannten subsidiären Schutzes. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der Geflüchteten mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus verloren, 2024 waren es 3,1 Prozent. Wenn sich die Lage im Herkunftsland ändert Zu einem Widerruf kommt es, wenn die Voraussetzung für den Schutz nachträglich wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich ändert. Seltener ist die Rücknahme. Sie greift, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass jemand im Asylverfahren falsche Angaben zu seiner Herkunft oder den Fluchtgründen gemacht hat. Nachdem eine von Islamisten angeführte Rebellenallianz auf die Hauptstadt Damaskus vorgerückt war, hatte Präsident Baschar al-Assad im Dezember 2024 das Land verlassen. Nach dem Sturz des Langzeitmachthabers kehrten Hunderttausende syrische Flüchtlinge in ihre Heimat zurück - vor allem aus der Türkei, dem Libanon und aus Jordanien. Die Sicherheitslage in Syrien ist in einigen Gebieten noch angespannt, teils kam es zu Gewalt zwischen konfessionellen Gruppen. Viele Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. In Regionen, die während des Bürgerkrieges umkämpft waren, fehlt es an Wohnraum. Nur noch wenige Gruppen sind ausgenommen Zunächst hatte das Bamf lediglich in Verfahren von Straftätern und sogenannten Gefährdern und in den Fällen, bei denen eine Heimreise nach Syrien den Behörden bekanntwurde, Widerrufsprüfungen eingeleitet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, hat das Bundesamt Mitte Juni damit begonnen, „sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist“. Das sind den Angaben zufolge folgende Gruppen: - Menschen, deren Asylverfahren schon länger als 21 Monate andauern beziehungsweise Verfahren, in denen das Bamf aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet ist - Menschen, die nicht besonders schutzbedürftig sind und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in Syrien ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können oder bei denen ein familiäres Netzwerk beziehungsweise ein soziales Umfeld die Gewähr für eine ausreichende Versorgung bietet. Das Bamf hatte aufgrund der wechselhaften Lage nach dem Machtwechsel vorübergehend alle Entscheidungen über Asylanträge von Menschen aus Syrien ausgesetzt. Nur noch Fälle, in denen es um eine Rücküberstellung in ein anderes EU-Land ging, wurden bearbeitet. Nur sehr wenige Abschiebungen nach Syrien Wenn einem Syrer der Schutzstatus entzogen wird, er sich keinen anderen Aufenthaltstitel - etwa über eine Erwerbstätigkeit - sichern kann und auch eine Einbürgerung nicht infrage kommt, ist eine Abschiebung derzeit dennoch kurzfristig nicht wahrscheinlich. Denn Rückführungen nach Syrien, für die es im Einzelfall einer Kooperation der syrischen Übergangsregierung und ihrer Behörden bedarf, kommen bislang kaum zustande. Dabei haben die Bundesregierung und die Länder vor allem mit Blick auf Straftäter ein großes Interesse daran. Im vergangenen Jahr war erstmals seit Beginn des Bürgerkrieges wieder ein Syrer in sein Herkunftsland abgeschoben worden. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es drei Abschiebungen nach Syrien. Linke spricht sich für andere Bleiberechtsmöglichkeiten aus „Die Lage in Syrien ist extrem instabil, viele Gruppen werden bedroht, verfolgt und vertrieben“, sagt die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger. Eine Rückkehr unter Zwang hält sie unter diesen Bedingungen für unzumutbar. Die Widerrufsverfahren seien für die Betroffenen sehr belastend. Für Behörden und Gericht bedeuteten diese Verfahren einen großen Aufwand. Die Bundesregierung solle deshalb einen andauernden Schutz und Bleiberechtsmöglichkeiten für schon länger in Deutschland lebende Syrerinnen und Syrer finden, schlägt Bünger vor. Verwandte Themen Weniger Asylanträge von Menschen aus Syrien Die Zahl der Syrer, die in Deutschland Schutz suchen, ist seit der Flucht von Assad deutlich gesunken. Von 2013 bis Mitte dieses Jahres stellten insgesamt 978.761 Menschen aus Syrien in Deutschland erstmals einen Asylantrag. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden lediglich knapp 5.000 Anträge registriert. Wurden in den Bürgerkriegsjahren noch fast alle Asylanträge positiv beschieden, so gab es laut Bundesregierung im ersten Halbjahr dieses Jahres eine Ablehnungsquote von 68,6 Prozent. Viele Syrer arbeiten in Engpassberufen. Laut der Bundesagentur für Arbeit sind besonders viele Syrer im Einzelhandel, bei Zeitarbeitsfirmen, in der Gastronomie, dem Gesundheitswesen sowie bei Kurierdiensten beschäftigt.

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