6. August Süddeutsche Zeitung
Prozess am Oberlandesgericht: Anschlag auf Münchner Verdi-Demo: Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt
Im Prozess um den Anschlag auf eine Verdi-Demonstration in München ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des 25-Jährigen fest, eine Haftprüfung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen.
Im Februar 2025 war der junge Afghane mit einem weißen Mini absichtlich von hinten in den Demonstrationszug gefahren, in dem rund 1400 Teilnehmer mitliefen, die meisten von ihnen städtische Angestellte. Eine 37-Jährige und ihre zwei Jahre alte Tochter verloren infolge des Anschlags ihr Leben, mehr als 40 Menschen verletzte Farhad N. zum Teil so schwer, dass manche von ihnen bis heute ihren Alltag nicht mehr so bestreiten können wie vor dem Attentat.
Der Vorsitzende Richter Michael Höhne erklärte in seiner Urteilsbegründung, N. sei mit der Absicht in die Menschenmenge gefahren, „eine unbestimmte möglichst große Anzahl von Demonstrationsteilnehmern“ zu töten und zu verletzen. Spätestens ab Herbst 2024 habe er sich vermehrt mit dem islamischen Glauben befasst und immer radikalere Inhalte konsumiert und in den sozialen Medien geteilt. Den Anschlag rechtfertige N. als Reaktion auf die Unterdrückung von Muslimen durch den Westen. Spätestens am Abend vor der Tat habe er den Entschluss zum Anschlag gefasst.
Mit bis zu 42 Kilometern pro Stunde sei N. am Vormittag des 13. Februar 2025 mit einem Auto auf die Menschen getroffen und habe sie durch die Luft geschleudert oder „schneepflugartig“ vor sich hergeschoben. Die Überlebenden hätten bis heute „erhebliche Einschränkungen der Lebensqualität im privaten und beruflichen Bereich“, stellte Höhne fest.
„Wie beim Bowling“ seien die Menschen zu Boden geschleudert worden, hatte sich ein Augenzeuge vor Gericht erinnert. Zu den körperlichen Schäden kommen die seelischen Folgen, unter denen die Überlebenden wohl ein Leben lang leiden werden. N. wurde am Steuer des Wagens festgenommen. In seiner Vernehmung bei der Polizei gab er wenig später an, er habe die Tat „wegen Allah“ begangen.
Im Prozess ging es deshalb weniger um die Frage, ob der Angeklagte die Tat begangen hat. Im Vordergrund stand die Frage nach dem Motiv. Die Bundesanwaltschaft erkannte in ihrem Plädoyer „religiöse und politische“ Gründe für den Anschlag und forderte lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
N.s Verteidiger wiederum argumentierten, ihr Mandant leide an einer bestimmten Form von Schizophrenie, die sich „in der Tatbegehung Bahn gebrochen“ habe. Sie hatten eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie die Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt. N. äußerte sich während der 34 Verhandlungstage nicht zu seinem Motiv. Auch auf die eindrücklichen Schilderungen der Überlebenden reagierte er nicht. Nur, wenn es um ihn ging, zeigte er Regung, während des Plädoyers seines Anwalts brach er in Tränen aus.
In seinem letzten Wort, das in jedem Strafrechtsprozess in Deutschland dem Angeklagten gehört, verzichtete N. auf eine Entschuldigung oder Erklärung. Vertreter der Nebenklage, die die Hinterbliebenen und Überlebenden vertreten, hatten N. dazu aufgefordert, sich doch noch zu äußern. Die Familie der beiden Getöteten verfolgte den Prozess nicht im Gerichtssaal. Über ihre Anwältin ließen sie ausrichten, sie wollten „kein sinnloses Bild von einem sinnlosen Mann“ in ihrer Erinnerung haben, sondern Mutter und Tochter darin behalten.