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Donnerstag, 6. August 2026
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Oberlandesgericht - Attentäter des Auto-Anschlags in München zu lebenslanger Haft verurteilt

Medienspektrum

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6. August
Tagesschau

Lebenslange Haft nach Auto-Anschlag auf ver.di-Demo in München

München Lebenslange Haft nach Auto-Anschlag auf ver.di-Demo Im Prozess um den tödlichen Anschlag auf eine ver.di-Demonstration in München ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht stellte bei dem 25-Jährigen zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Nach dem tödlichen Auto-Anschlag auf eine ver.di-Demonstration in München ist der Angeklagte Farhad N. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert. Der Senat verurteilte ihn unter anderem wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 23 Fällen. Der Mann war im Februar 2025 von hinten in die Demonstranten gefahren. Dabei fügte er einer Frau und ihrer zweijährigen Tochter Verletzungen zu, an denen sie wenig später starben. Zahlreiche weitere Menschen wurden - teils lebensgefährlich - verletzt. "Ein einziges Trümmerfeld" Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der 25-Jährige absichtlich in den Demonstrationszug fuhr. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne sagte, der Tatort sei "ein einziges Trümmerfeld" auf einer Breite von zwölf Metern und einer Länge von 23 Metern gewesen. Der aus Afghanistan stammende Mann habe als Reaktion auf die Situation in islamischen Ländern willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland angreifen und töten wollen, begründete der Richter sein Urteil. "Damit wollte der Angeklagte eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah, sich selbst und gegenüber seiner Familie als guter Muslim beweisen." Strafmaß entspricht Forderung von Bundesanwaltschaft Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. "Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt", hatte einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer gesagt. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen. Außerdem hätten persönliche Gefühlsregungen wie Wut, Enttäuschung und Verbitterung eine Rolle gespielt. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie. Zur Begründung nannten die Anwälte, dass ihr Mandant deutliche Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie zeige - einer Unterform, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen.

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6. August
Süddeutsche Zeitung

Prozess am Oberlandesgericht: Anschlag auf Münchner Verdi-Demo: Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt

Im Prozess um den Anschlag auf eine Verdi-Demonstration in München ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des 25-Jährigen fest, eine Haftprüfung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen. Im Februar 2025 war der junge Afghane mit einem weißen Mini absichtlich von hinten in den Demonstrationszug gefahren, in dem rund 1400 Teilnehmer mitliefen, die meisten von ihnen städtische Angestellte. Eine 37-Jährige und ihre zwei Jahre alte Tochter verloren infolge des Anschlags ihr Leben, mehr als 40 Menschen verletzte Farhad N. zum Teil so schwer, dass manche von ihnen bis heute ihren Alltag nicht mehr so bestreiten können wie vor dem Attentat. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne erklärte in seiner Urteilsbegründung, N. sei mit der Absicht in die Menschenmenge gefahren, „eine unbestimmte möglichst große Anzahl von Demonstrationsteilnehmern“ zu töten und zu verletzen. Spätestens ab Herbst 2024 habe er sich vermehrt mit dem islamischen Glauben befasst und immer radikalere Inhalte konsumiert und in den sozialen Medien geteilt. Den Anschlag rechtfertige N. als Reaktion auf die Unterdrückung von Muslimen durch den Westen. Spätestens am Abend vor der Tat habe er den Entschluss zum Anschlag gefasst. Mit bis zu 42 Kilometern pro Stunde sei N. am Vormittag des 13. Februar 2025 mit einem Auto auf die Menschen getroffen und habe sie durch die Luft geschleudert oder „schneepflugartig“ vor sich hergeschoben. Die Überlebenden hätten bis heute „erhebliche Einschränkungen der Lebensqualität im privaten und beruflichen Bereich“, stellte Höhne fest. „Wie beim Bowling“ seien die Menschen zu Boden geschleudert worden, hatte sich ein Augenzeuge vor Gericht erinnert. Zu den körperlichen Schäden kommen die seelischen Folgen, unter denen die Überlebenden wohl ein Leben lang leiden werden. N. wurde am Steuer des Wagens festgenommen. In seiner Vernehmung bei der Polizei gab er wenig später an, er habe die Tat „wegen Allah“ begangen. Im Prozess ging es deshalb weniger um die Frage, ob der Angeklagte die Tat begangen hat. Im Vordergrund stand die Frage nach dem Motiv. Die Bundesanwaltschaft erkannte in ihrem Plädoyer „religiöse und politische“ Gründe für den Anschlag und forderte lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. N.s Verteidiger wiederum argumentierten, ihr Mandant leide an einer bestimmten Form von Schizophrenie, die sich „in der Tatbegehung Bahn gebrochen“ habe. Sie hatten eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie die Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt. N. äußerte sich während der 34 Verhandlungstage nicht zu seinem Motiv. Auch auf die eindrücklichen Schilderungen der Überlebenden reagierte er nicht. Nur, wenn es um ihn ging, zeigte er Regung, während des Plädoyers seines Anwalts brach er in Tränen aus. In seinem letzten Wort, das in jedem Strafrechtsprozess in Deutschland dem Angeklagten gehört, verzichtete N. auf eine Entschuldigung oder Erklärung. Vertreter der Nebenklage, die die Hinterbliebenen und Überlebenden vertreten, hatten N. dazu aufgefordert, sich doch noch zu äußern. Die Familie der beiden Getöteten verfolgte den Prozess nicht im Gerichtssaal. Über ihre Anwältin ließen sie ausrichten, sie wollten „kein sinnloses Bild von einem sinnlosen Mann“ in ihrer Erinnerung haben, sondern Mutter und Tochter darin behalten.

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6. August
ZDF heute

Urteil nach Autoanschlag auf Verdi-Demo: Lebenslange Haft

Oberlandesgericht München:Urteil nach Autoanschlag auf Verdi-Demo: Lebenslange Haft Der Anschlag auf eine Verdi-Demonstration in München endete für eine Mutter und ihr Kind tödlich. Nun wurde der Täter wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Prozess um den tödlichen Autoanschlag auf die Münchner Verdi-Demonstration ist der Angeklagte Farhad N. wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht der bayerischen Landeshauptstadt stellte bei dem aus Afghanistan stammenden 25-Jährigen am Donnerstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Bei dem Anschlag im Februar vergangenen Jahres kamen eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zweijähriges Kind ums Leben. Mehr als 40 Menschen wurden verletzt. Gericht folgte Antrag der Bundesanwaltschaft Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass N. absichtlich von hinten mit einem Auto in den Demonstrationszug fuhr. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne sagte, der Tatort sei "ein einziges Trümmerfeld" auf einer Breite von zwölf Metern und einer Länge von 23 Metern gewesen. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf 15 Jahre Haft sowie die Unterbringung ihres Mandanten in der Psychiatrie plädiert. "Ein einziges Trümmerfeld" von 23 Meter Länge - Karte vom Tatort München Quelle: ZDFDas Gericht verurteilte N. wegen zweifachen Mordes und 23-fachen versuchten Mordes, damit wertete die Kammer einen Fall mehr als versuchten Mord als die Bundesanwaltschaft. Außerdem verurteilte das Gericht den 2016 nach Deutschland gekommenen Angeklagten wegen 19-facher gefährlicher Körperverletzung und dreifacher vorsätzlicher Körperverletzung. Bundesanwaltschaft sieht bei Farhad N. mehrere Motive Die Bundesanwaltschaft stellte bei N. ein komplexes Motivbündel fest. Bei ihm sollen sowohl religiöse als auch politische Gründe eine Rolle für den Anschlag gespielt haben, dazu kamen Einsamkeit und diffuse Ängste. N. machte im Prozess keine Angaben zu seinem Motiv. Mehr Nachrichten - LiveblogAktuelle Entwicklungen :Iran-Krieg und Nahost-Konflikt: Alle Nachrichten im Liveblog - Appell an Regierung:Hitze: Verbände fordern Gipfel und Grundgesetzänderungmit Video0:25 - Oberlandesgericht München:Urteil nach Autoanschlag auf Verdi-Demo: Lebenslange Haftmit Video3:02 - BilderserieTopnews vom Transfermarkt:Giannoulis wechselt nach Griechenland - BilderseriePromi-News in Bildern:Urlaubs-Schnappschuss: Boris Becker posiert mit Söhnen - Pressestimmen zum FIFA-Krisentreffen:"Infanti-No GO"mit Video2:09 - Wahl-O-Mat zur Landtagswahl:Wahl in Sachsen-Anhalt: Welche Partei passt zu mir?von Katrin Meyermit Video2:40 - Krönung einer schwierigen Saison:Wellbrock: "Ich habe es trotzdem geschafft"mit Video4:04

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6. August
Handelsblatt

Tödliche Attacke: Lebenslang nach Auto-Anschlag auf Demonstration in München

Tödliche Attacke: Lebenslang nach Auto-Anschlag auf Demonstration in München München. Nach dem tödlichen Auto-Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München ist ein 25-Jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert. Der Senat verurteilte ihn unter anderem wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 23 Fällen. Der aus Afghanistan stammende Mann habe als Reaktion auf die Situation in islamischen Ländern willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland angreifen und töten wollen, begründete der Vorsitzende Richter sein Urteil. „Damit wollte der Angeklagte eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah, sich selbst und gegenüber seiner Familie als guter Muslim beweisen.“ Der junge Mann war im Februar 2025 von hinten in die friedlichen Demonstranten gefahren. Dabei fügte er einer Frau und ihrer zweijährigen Tochter Verletzungen zu, an denen sie wenig später starben. Zahlreiche weitere Menschen wurden - teils lebensgefährlich - verletzt. Viele von ihnen leiden bis heute massiv physisch oder psychisch unter den Folgen der Attacke, manche sind weiterhin arbeitsunfähig. „Auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt“ „Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt“, hatte einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer gesagt. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen. Außerdem hätten persönliche Gefühlsregungen wie Wut, Enttäuschung und Verbitterung eine Rolle gespielt. Die Bundesanwaltschaft hatte deshalb eine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie. Zur Begründung nannten die Anwälte, dass ihr Mandant deutliche Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie zeige - einer Unterform, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen.

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6. August
FAZ (Politik)

Anschlag auf Verdi-Demo: Münchner Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt

Anschlag auf Verdi-Demo : Münchner Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt Farhad N. raste in einen Demonstrationszug in München und tötete dabei eine Mutter und ihr Kind. Nun wurde er wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 23 Fällen schuldig gesprochen. Der 25 Jahre alte Afghane Farhad N. ist am Donnerstag wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 23 Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem stellte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München die besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte habe als Reaktion auf die Situation in islamischen Ländern willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland angreifen und töten wollen, begründete der Vorsitzende Richter sein Urteil. „Damit wollte der Angeklagte eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah, sich selbst und gegenüber seiner Familie als guter Muslim beweisen.“ Beide wurden bei dem Aufprall durch die Luft geschleudert und prallten auf der Straße auf. Ärzte kämpften verzweifelt um ihr Leben, doch sie erlagen zwei Tage später ihren schweren Verletzungen im Krankenhaus. Zudem wurde bei dem Anschlag eine Vielzahl von Menschen zum Teil schwer verletzt. Viele mussten mehrere Operationen über sich ergehen lassen und leiden bis heute psychisch und physisch unter den Folgen. Ein Motiv: Unmut über die persönlichen Lebensumstände Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hatte nach dem Anschlag die Ermittlungen an sich gezogen. Die Bundesanwaltschaft wertete in der Anklage den Anschlag als „religiös motiviert“. Der Angeklagte, ein abgelehnter Asylbewerber, der als Jugendlicher nach Deutschland gekommen war, habe mit dem Anschlag dem „Willen Allahs“ folgen wollen. Er habe mit seiner Tat auf das Handeln der Vereinigten Staaten und anderer westlicher Staaten in Gaza und in Afghanistan reagieren wollen. Zudem sei persönlicher Unmut über seine Lebensumstände ein Motiv gewesen. Der Afghane, der zuletzt als Sicherheitskraft arbeitete, hat nach Sicht der Ankläger Menschen zum Objekt seiner „Wut, Enttäuschung und Verbitterung“ gemacht, „obwohl diese am Entstehen seiner Stimmungslage keinen Anteil hatten“, sagte die Anklagevertreterin in ihrem Plädoyer. Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit gab es nach Einschätzung eines Gutachters nicht. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Dem hatten sich die Vertreter der Nebenklage angeschlossen. Die Verteidigung hatte wegen einer „nicht ausschließbaren verminderten Schuldfähigkeit“ die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

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6. August
Der Spiegel

Attentäter von München zu lebenslanger Haft verurteilt

Autoanschlag auf Ver.di-Demo Attentäter von München zu lebenslanger Haft verurteilt Das Oberlandesgericht München hat Farhad N. wegen zweifachen und versuchten Mordes in 23 Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Afghane war im Februar 2025 in München mit seinem Auto in eine Ver.di-Demonstration gerast. Das Oberlandesgericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass N. absichtlich von hinten mit einem Auto in den Demonstrationszug fuhr. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne sagte, der Tatort sei »ein einziges Trümmerfeld« auf einer Breite von zwölf Metern und einer Länge von 23 Metern gewesen. N. habe als Reaktion auf die Situation in islamischen Ländern willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland angreifen und töten wollen, begründete der Vorsitzende Richter sein Urteil weiter. »Damit wollte der Angeklagte eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah, sich selbst und gegenüber seiner Familie als guter Muslim beweisen.« »Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt«, hatte einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer gesagt. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen. Außerdem hätten persönliche Gefühlsregungen wie Wut, Enttäuschung und Verbitterung eine Rolle gespielt. Die Bundesanwaltschaft hatte deshalb eine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie. Zur Begründung nannten die Anwälte, dass ihr Mandant deutliche Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie zeige – einer Unterform, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen. Von allen Prozessbeteiligten war unbestritten, dass der 25-Jährige im Februar 2025 von hinten in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Ver.di gefahren war und dabei eine Mutter und ihre zweijährige Tochter getötet und mehr als 40 weitere Personen verletzt hatte.

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6. August
Die Welt (Politik)

Autoanschlag auf Münchner Demo – Afghane Farhad N. zu lebenslanger Haft verurteilt

Autoanschlag auf Münchner Demo – Afghane Farhad N. zu lebenslanger Haft verurteilt Im Prozess um den tödlichen Autoanschlag auf die Münchner Verdi-Demonstration ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Tat sei auf die „Vernichtung von Menschenleben“ angelegt gewesen. Für den tödlichen Autoanschlag auf eine Demonstration in München ist der Angeklagte Farhad N. wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht der bayerischen Landeshauptstadt stellte bei dem aus Afghanistan stammenden 25-Jährigen am Donnerstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert. Bei der Attacke auf einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi waren im Februar 2025 eine Frau und deren zweijährige Tochter im Kinderwagen getötet und mehr als 40 Menschen teils lebensgefährlich verletzt worden. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass N. absichtlich von hinten mit einem Auto in den Demonstrationszug fuhr. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne sagte, der Tatort sei „ein einziges Trümmerfeld“ auf einer Breite von zwölf Metern und einer Länge von 23 Metern gewesen. Tat auf „Vernichtung von Menschenleben“ ausgelegt „Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt“, hatte einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer gesagt. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen. Außerdem hätten persönliche Gefühlsregungen wie Wut, Enttäuschung und Verbitterung eine Rolle gespielt. N. machte im Prozess keine Angaben zu seinem Motiv. Die Bundesanwaltschaft hatte deshalb eine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie. Zur Begründung nannten die Anwälte, dass ihr Mandant deutliche Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie zeige – einer Unterform, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen. Das Gericht verurteilte N. wegen zweifachen Mordes und 23‑fachem versuchten Mordes. Damit wertete die Kammer einen Fall mehr als versuchten Mord als die Bundesanwaltschaft. Außerdem verurteilte das Gericht den 2016 nach Deutschland gekommenen Angeklagten wegen 19-facher gefährlicher Körperverletzung und dreifacher vorsätzlicher Körperverletzung.

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6. August
ZDF heute

Anschlag auf Verdi-Demo: Urteil in München erwartet

Oberlandesgericht entscheidet:Anschlag auf Verdi-Demo: Urteil in München erwartet von Petra Neubauer Im Februar 2025 fuhr Farhad N. in München mit einem Auto in einen Demo-Zug von Verdi. Ihm werden zweifacher Mord und versuchter Mord vorgeworfen. Sein Motiv wirft Fragen auf. Die Menschen seien links und rechts weggeschleudert worden - wie beim Bowling. So hat ein Zeuge die Tat vom 13. Februar 2025 geschildert. Laut den Ermittlungen lenkte der heute 25-jährige Afghane Farhad N. seinen weißen Mini in eine Demo der Gewerkschaft Verdi, an der rund 1.400 Menschen teilgenommen hatten. Die 37-jährige Amel und ihre zweijährige Tochter Hafsa liefen am Ende des Zuges, weil sie sich dort am sichersten fühlten. Beide starben, als das Auto von hinten in die Menge fuhr. Mehr als 40 weitere Menschen wurden verletzt. Bei einem Anschlag auf eine Verdi-Demo vor knapp einem Jahr starben zwei Menschen, 44 wurden verletzt. Seit heute muss sich der mutmaßliche Täter Fahrhad N. vor Gericht verantworten. 16.01.2026 | 1:40 minDie Anklage: Ein bewusst geplanter Anschlag Für die Bundesanwaltschaft besteht kein Zweifel daran, dass der Angeklagte bewusst handelte. Die Tat sei auf die "Vernichtung von Menschenleben" ausgerichtet gewesen, hieß es in ihrem rund zweistündigen Plädoyer. Demnach war es ein politischer Anschlag aus einer religiösen Motivation heraus. Farhad N. habe aus Rache für das Leid der Muslime in Gaza und Afghanistan agiert. Ein Leid, für das er die westliche Welt verantwortlich mache. In den Monaten vor der Tat soll sich der Mann aus Afghanistan zunehmend radikalisiert haben. Ermittler fanden Hinweise, dass er islamistischen Predigern und Kanälen gefolgt ist. Samet Er ist Deradikalisierungsberater: Er versucht, mögliche Terroristen zu erkennen und zu de-radikalisieren. Über 50 Islamisten hat Samet Er beim Ausstieg aus der Szene begleitet. 09.01.2026 | 15:51 minSachverständige hatten bei Farhad N. diffuse Ängste und psychische Probleme festgestellt. Anhaltspunkte für eine Psychose oder eine eingeschränkte Schuldfähigkeit sahen sie aber nicht. Die Bundesanwaltschaft fordert deshalb eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung: Nicht Terror, sondern Krankheit Farhad N. kam 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Freunde und Bekannte berichteten von einem eher unauffälligen Leben. In den sozialen Medien inszenierte er sich gerne als guter Sportler. Dann habe er sich allerdings verändert, konsumierte islamistische Inhalte und hielt sein Umfeld an, öfter zu beten. Für seine Verteidiger ist allerdings sein psychischer Zustand ausschlaggebend. Nach ihrer Auffassung leidet Farhad N. an einer hebephrenen Schizophrenie, die sich durch ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten bemerkbar macht. Die Tat sei Ausdruck dieser Erkrankung gewesen und nicht Folge einer ideologischen Überzeugung. Die Anwälte stellten deshalb eine verminderte Schuldfähigkeit ihres Mandanten in den Raum. Sie fordern eine Freiheitsstrafe von höchstens 15 Jahren und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Im Maßregelvollzug sollen psychisch kranke Straftäter Hilfe und Therapie erhalten. Doch viele Kliniken sind überbelegt und haben zu wenig Personal. Das hat teils gefährliche Folgen. 11.02.2026 | 28:28 minDie Stimmen der Opfer Zu den bewegendsten Momenten des Verfahrens gehörten die Schilderungen der Geschädigten und Hinterbliebenen. Viele Verletzte haben bis heute mit körperlichen Einschränkungen, Albträumen und Angstzuständen zu kämpfen. Besonders eindringlich waren die Erinnerungen an die getötete Mutter und ihre kleine Tochter. Für deren Angehörige sei der Verlust bis heute kaum zu begreifen. Am Prozess nahmen sie nicht teil, um den Angeklagten nicht sehen zu müssen. Sie wollten kein "sinnloses Bild von einem sinnlosen Mann" mitnehmen. Farhad N. sei und bleibe in ihren Augen ein "feiger Kindermörder, hier und in Ewigkeit", heißt es in einem Brief, den die Anwältin der Familie verlesen hat. Vom Angeklagten: Keine Reue, keine Erklärung Nur wenn es um ihn und seine Probleme ging, kam von Farhad N. im Prozess eine Regung, ein Schluchzen. Bei den Ausführungen zum Schicksal der Geschädigten aber erschien er teilnahmslos. Viele Betroffene hatten auf eine persönliche Erklärung des Angeklagten gehofft. Doch auch in seinem letzten Wort zeigte der Angeklagte weder Reue noch Bedauern. Stattdessen bedankte er sich bei Justiz und Bundesanwaltschaft und erklärte, dass er die Ausführungen seiner Verteidigung respektiere. Am Donnerstag gegen 11:30 Uhr will der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München sein Urteil verkünden. Petra Neubauer berichtet aus dem ZDF-Landesstudio in München. Wichtiger Hinweis in eigener Sache Wer bei Google etwas sucht, bekommt neben den Suchergebnissen auch eine Box mit Schlagzeilen angezeigt. 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