Gesetz verabschiedet: Frankreich erlaubt Sterbehilfe für Schwerkranke mit Auflagen
Gesetz verabschiedet : Frankreich erlaubt Sterbehilfe für Schwerkranke mit Auflagen
Die aktive Sterbehilfe soll zur großen Gesellschaftsreform in Frankreich werden. Doch es gibt Kritik vom Senat, und der Premierminister hat Zweifel.
In Frankreich ist künftig Sterbehilfe für schwer kranke Menschen nach streng festgelegten Regeln erlaubt. Die Nationalversammlung in Paris verabschiedete nach langer parlamentarischer Debatte mit 291 Ja- und 241-Nein-Stimmen ein entsprechendes Gesetz. Es sieht ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ vor, das aber erst greift, wenn der Patient unheilbar erkrankt und der Tod „kurz- oder mittelfristig“ unausweichlich ist.
Frankreich ringt seit langem um die Einführung einer aktiven Sterbehilfe. Die rechtsbürgerliche Mehrheit im Senat wie auch die Katholische Kirche lehnen die Neuerung ab. Präsident Emmanuel Macron hingegen sieht darin einen großen gesellschaftlichen Fortschritt, ähnlich wie die 1975 beschlossene Legalisierung der Abtreibung.
Premierminister Sébastien Lecornu waren kurz vor der entscheidenden Abstimmung am Mittwochabend Zweifel gekommen. Er hatte noch vor dem Abstimmungsergebnis angekündigt, die neun Weisen des Verfassungsrates anzurufen. Auch Senatspräsident Gerard Larcher kündigte nach der Abstimmung an, den Verfassungsrat anzurufen.
Der Regierungschef will sicherstellen, dass die neue Regelung nicht gegen „die Verfassungsprinzipien der individuellen Freiheit und Würde“ verstößt, wie er mitteilte. Die Verfassungshüter sollen prüfen, ob die Widerspruchsfrist von zwei Tagen für einen Sterbehilfekandidaten lang genug ist. Zudem muss sich das oberste Gericht mit der Frage befassen, ob die Schutzvorkehrungen für Schwerkranke mit eingeschränktem Urteilsvermögen ausreichen.
Damit soll sichergestellt werden, dass die aktive Sterbehilfe nicht von Schwerkranken in Anspruch genommen wird, die nicht mehr entscheidungsfähig sind. Lecornu will auch klären lassen, ob eine kollektive Gewissensklausel für Gesundheitseinrichtungen eingeführt werden muss. Bislang ist dies nicht vorgesehen, obwohl katholische Einrichtungen in der Palliativmedizin eine große Rolle spielen.
Gilt nicht für Alzheimer-Patienten und andere Demenz-Patienten
Das belgische Euthanasie-Modell wie auch das Schweizer Modell der Suizidhilfe werden in Frankreich abgelehnt. Das Land sucht einen eigenen Weg: Sterbehilfe können demnach nur Erwachsene in Anspruch nehmen, die über ihre uneingeschränkte Urteilsfähigkeit verfügen. Alzheimer-Patienten und andere Demenz-Patienten werden damit ausgeschlossen. Auch müssen sie die französische Staatsbürgerschaft haben, um „Sterbetourismus“ auszuschließen.
Weitere Bedingungen sind, dass ein Kollegium von Ärzten hinzugezogen wird und dass es keine wirksamen Schmerzmittel gibt, um die Leiden der Kranken zu mindern. Bislang galt ein 2016 verabschiedetes Gesetz, das eine tiefe Sedierung von unheilbaren Kranken erlaubt, nicht aber eine aktive Sterbehilfe.
Das nun verabschiedete Gesetz sieht auch vor, medizinische Einrichtungen zu schützen, an denen Sterbehilfe angeboten wird. Sollte es zu Drohungen oder Einschüchterungen gegenüber Patienten oder medizinischem Fachpersonal kommen, greift demnach ein neuer Straftatbestand.
Behinderungen der Sterbehilfe sollen mit bis zu zwei Jahren Haft und Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Als Vorbild gilt das Recht auf Abtreibung. Abtreibungsgegner machen sich strafbar, wenn sie Ärzte und medizinische Einrichtungen daran hindern, Abtreibungen vorzunehmen.
Senat lehnte dreimal ab, Nationalversammlung stimmte dreimal zu
Schicksale von berühmten Persönlichkeiten wie der Sängerin Françoise Hardy hatten in Frankreich die Debatte über die Sterbehilfe vorangetrieben. Hardy litt ab 2004 an zwei unheilbaren Krebserkrankungen. „Jemanden, der unheilbar krank ist, unerträglich leiden zu lassen, bis er stirbt, ist unmenschlich“, schrieb sie in einem Brief an Präsident Macron. Sie starb im Juni 2024.
Das Gesetz wurde in einem Bürgerkonvent von 184 nach einem repräsentativen Losverfahren ausgewählter Bürger vorbereitet, den Macron im Dezember 2022 einberufen hatte. Im Mai 2024 befasste sich die Nationalversammlung erstmals mit dem Gesetzentwurf.
Die Abstimmungen verzögerten sich jedoch aufgrund der Regierungswechsel. Dreimal, im Januar, im Mai und am 7. Juli dieses Jahres, lehnte die rechtsbürgerliche Mehrheit im Senat die Vorlage ab. Die Nationalversammlung hatte im Mai 2025, im Februar und im Juni 2026 zugestimmt. Im ungewöhnlichen Fall, dass sich die beiden Kammern des Parlaments blockieren, hat die Nationalversammlung das letzte Wort.
Angesehene Persönlichkeiten hatten in einem Aufruf an die Parlamentarier, der von der Zeitung „La Croix“ am Mittwoch veröffentlicht wurde, vor einer leichtfertigen Entscheidung gewarnt. „Der Kampf gegen das Leiden sollte niemals dazu führen, dass der Leidende ausgelöscht wird“, heißt es in dem Aufruf.
Die Gefahr bestehe, dass die Ausnahmeregelung zur Norm werde. Zu den Unterzeichnern zählen der langjährige Präsident des nationalen Ethik-Rates, Didier Sicard, sowie Jean-Marc Sauvé, der die Kommission zur Aufklärung von Sexualstraftaten in der Kirche leitete.
„Moralische Unbesonnenheit“
Die katholische Bischofskonferenz äußerte zudem ihre grundlegende Ablehnung. In einem Kommuniqué prangerten die Bischöfe die „moralische Unbesonnenheit“ an und beklagten einen „mangelnden Respekt gegenüber der Demokratie“. Damit zielten sie auf die Opposition des Senats ab, die nicht respektiert werde.
Frankreich bereitet sich derweil auf den ersten Papstbesuch seit 18 Jahren vor. Papst Leo XIV. will vom 25. bis 28. September unter anderem die restaurierte Kathedrale Notre-Dame in Paris, aber auch das Geburtshaus des Europäers Robert Schuman bei Metz in Lothringen besuchen. Der Bischof von Bayonne, Marc Aillet, forderte, die Abgeordneten, die für den Text stimmten, von der Kommunion auszuschließen.
Außerdem sei zu befürchten, dass der Papst seine Reise absage. „Entweiht Frankreich nicht mit euren barbarischen und unmenschlichen Gesetzen, die den Tod predigen“, warnte Kardinal Robert Sarah in Sainte-Anne-d’Auray. Die Bücher des konservativen Kardinals aus Guinea sind Bestseller in Frankreich.