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Mittwoch, 15. Juli 2026
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Frankreich - Nationalversammlung macht Weg für Sterbehilfe-Reform endgültig frei

Medienspektrum

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15. Juli
Die Zeit (Politik)

Sterbehilfe in Frankreich: Frankreich beschließt Gesetz zu Sterbehilfe für schwer kranke Menschen

In Frankreich sollen schwer kranke Menschen unter Berücksichtigung strenger Regeln künftig Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Die Nationalversammlung in Paris stimmte nach einer langen parlamentarischen Debatte mit 291 Stimmen für ein Gesetz, das unheilbar Erkrankten im fortgeschrittenen Stadium und bei unerträglichen Leiden den assistierten Suizid ermöglicht. 241 Abgeordnete votierten dagegen. Premierminister Sébastien Lecornu kündigte an, das Gesetz nach der Abstimmung vom Verfassungsrat überprüfen zu lassen. Demnach sollen volljährige Patienten oder Patientinnen, die von einer nicht heilbaren, lebensbedrohenden Krankheit betroffen sind, sich ein tödliches Medikament verschreiben lassen können. Dieses ist zur Selbsteinnahme bestimmt. Nur falls die Betroffenen körperlich nicht dazu in der Lage sind, kann eine Ärztin oder ein Pfleger bei der Einnahme helfen. Die Sterbehilfe soll auch dann in Anspruch genommen werden können, wenn die Erkrankte eine Behandlung abbricht oder ablehnt. Allerdings muss die betroffene Person den Wunsch nach Sterbehilfe frei und klar äußern können. Ärztinnen und Ärzte können das tödliche Medikament erst nach einer Beratung mit anderen verschreiben. Kritik von konservativen Abgeordneten und der Kirche Vor allem konservative Abgeordnete und die katholische Kirche übten Kritik an dem Gesetz. Der mehrheitlich rechtskonservative Senat hatte das Gesetz zur Hilfe beim Suizid mehrfach abgelehnt. Die Regierung überließ der Nationalversammlung jedoch das letzte Wort. Die französische Bischofskonferenz warnte, dass die Möglichkeit zu assistiertem Suizid die Tür zum Missbrauch öffne – etwa indem sich unheilbar kranke Menschen unter Druck gesetzt fühlen könnten, anderen nicht zur Last zu fallen. Befürworter argumentieren dagegen, dass schwer kranke Menschen selbst entscheiden können sollten, ihr Leiden zu verkürzen. Umfragen zeigten, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung die Neuregelung unterstützt. In Belgien, den Niederlanden und der Schweiz ist Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen bereits erlaubt. In Frankreich war die aktive Sterbehilfe bislang verboten. Die gesetzlichen Regelungen haben sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten jedoch mehrfach gelockert. Die Reform der Sterbehilfe stellt eines der großen gesellschaftspolitischen Projekte in der zweiten Amtszeit von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron dar. Da es so umstritten ist, wurde das Gesetz jedoch in zwei Teile aufgespalten. Bereits im Februar hatte das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Palliativversorgung weiter ausbauen soll. Seit 2005 dürfen Ärzte auf Wunsch des Patienten oder bei aussichtsloser Behandlung lebensverlängernde Maßnahmen beenden oder unterlassen. Seit 2016 haben unheilbar Kranke im Endstadium in Frankreich das Recht darauf, stark schmerzlindernde Medikamente verabreicht zu bekommen, welche das Sterben beschleunigen können.

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15. Juli
Tagesschau

Frankreich erlaubt Sterbehilfe für Schwerkranke unter Auflagen

Nach Prüfung durch Gremium Frankreich erlaubt Sterbehilfe für Schwerkranke Nach intensiver Debatte hat Frankreich ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet. Ein interdisziplinäres Gremium prüft jeden Antrag - und Mediziner können aus Gewissensgründen ihr Mitwirken verweigern. In Frankreich ist künftig Sterbehilfe für schwer kranke Menschen nach streng festgelegten Regeln erlaubt. Die Nationalversammlung in Paris verabschiedete nach langer parlamentarischer Debatte mit 291 Ja- und 241-Nein-Stimmen ein Gesetz, das unheilbar Erkrankten im fortgeschrittenen Stadium und bei unerträglichen Leiden die Möglichkeit des assistierten Suizids eröffnet. Dies gilt auch, wenn der Erkrankte eine Behandlung abbricht oder ablehnt. Allerdings muss der Erkrankte den Wunsch nach Sterbehilfe frei und klar an einen Arzt oder eine Ärztin richten können und sich der Tragweite bewusst sein. Damit reiht sich Frankreich in die Länder ein, in denen Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, darunter Belgien, die Niederlande und die Schweiz. Medizinisches Personal kann Teilnahme verweigern Das Verfahren sieht vor, dass ein interdisziplinäres Gremium unter ärztlicher Beteiligung den Wunsch nach Sterbehilfe prüft und der Arzt dem Erkrankten binnen zwei Wochen das Ergebnis mitteilt. Dieser muss seinen Wunsch nach Sterbehilfe nach zwei Tagen Bedenkzeit bekräftigen. Das Gesetz sieht vor, dass der Patient das tödliche Mittel selbst einnimmt, es sei denn, er ist dazu körperlich nicht in der Lage. In diesem Fall wird die Handlung von einem Arzt oder einer Pflegekraft vorgenommen. Diese können aus Gewissensgründen eine Beteiligung an der Sterbehilfe ablehnen und an Berufskollegen verweisen. Gesetz mit zahlreichen Einschränkungen Das französische Gesetz sieht zahlreiche Bestimmungen und Einschränkungen vor. Die Möglichkeit der Sterbehilfe können nur dauerhaft in Frankreich lebende französische Staatsbürger ab 18 Jahren nutzen. Eine psychische Erkrankung allein eröffnet keine Möglichkeit der Sterbehilfe. Betroffene müssen auf die Möglichkeit der Palliativversorgung hingewiesen werden und diese auf Wunsch auch tatsächlich in Anspruch nehmen können. Kritiker, darunter die französische Bischofskonferenz, warnen davor, dass die Möglichkeit zu assistiertem Suizid die Tür zum Missbrauch öffne - indem sich etwa unheilbar kranke Menschen unter Druck gesetzt fühlen könnten, anderen nicht zur Last zu fallen. Befürworter argumentieren, dass unheilbar kranke Menschen die Möglichkeit haben sollten, selbst zu entscheiden, ihr Leiden zu verkürzen. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, wird es auf Wunsch von Premierminister Sébastien Lecornu noch vom Verfassungsrat überprüft. Aktive Sterbehilfe in Deutschland strafbar In Deutschland ist aktive Sterbehilfe - also eine Tötung auf Verlangen, etwa durch eine Spritze - strafbar. Erlaubt ist aber der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei - sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient selbst einnimmt. Um rechtliche Regelungen zu einem sogenannten assistierten Suizid wird in Deutschland seit Jahren gerungen.

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15. Juli
Handelsblatt

Gesetz verabschiedet: Frankreich erlaubt Sterbehilfe für Schwerkranke mit Auflagen

Gesetz verabschiedet: Frankreich erlaubt Sterbehilfe für Schwerkranke mit Auflagen Paris. In Frankreich ist künftig Sterbehilfe für schwer kranke Menschen nach streng festgelegten Regeln erlaubt. Die Nationalversammlung in Paris verabschiedete nach langer parlamentarischer Debatte mit 291 Ja- und 241-Nein-Stimmen ein Gesetz, das unheilbar Erkrankten im fortgeschrittenen Stadium und bei unerträglichen Leiden die Möglichkeit des assistierten Suizids eröffnet. Dies gilt auch, wenn der Erkrankte eine Behandlung abbricht oder ablehnt. Allerdings muss der Erkrankte den Wunsch nach Sterbehilfe frei und klar an einen Arzt oder eine Ärztin richten können und sich der Tragweite bewusst sein. Das Verfahren sieht vor, dass ein interdisziplinäres Gremium unter ärztlicher Beteiligung den Wunsch nach Sterbehilfe prüft und der Arzt dem Erkrankten binnen zwei Wochen das Ergebnis mitteilt. Dieser muss seinen Wunsch nach Sterbehilfe nach zwei Tagen Bedenkzeit bekräftigen. Das Gesetz sieht vor, dass der Patient das tödliche Mittel selbst einnimmt, es sei denn, er ist dazu körperlich nicht in der Lage. In diesem Fall wird die Handlung von einem Arzt oder einer Pflegekraft vorgenommen. Diese können aus Gewissensgründen eine Beteiligung an der Sterbehilfe ablehnen und an Berufskollegen verweisen. Gesetz mit zahlreichen Einschränkungen Das französische Gesetz sieht zahlreiche Bestimmungen und Einschränkungen vor. Die Möglichkeit der Sterbehilfe können nur dauerhaft in Frankreich lebende französische Staatsbürger ab 18 Jahren nutzen. Alleine eine psychische Erkrankung eröffnet keine Möglichkeit der Sterbehilfe. Betroffene müssen auf die Möglichkeit der Palliativversorgung hingewiesen werden und diese auf Wunsch auch tatsächlich in Anspruch nehmen können. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, wird es auf Wunsch von Premierminister Sébastien Lecornu noch vom Verfassungsrat überprüft. In Deutschland ist aktive Sterbehilfe - also eine Tötung auf Verlangen, etwa durch eine Spritze - strafbar. Erlaubt ist aber der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei - sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient selbst einnimmt. Um rechtliche Regelungen zu einem sogenannten assistierten Suizid wird in Deutschland seit Jahren gerungen.

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15. Juli
FAZ (Politik)

Gesetz verabschiedet: Frankreich erlaubt Sterbehilfe für Schwerkranke mit Auflagen

Gesetz verabschiedet : Frankreich erlaubt Sterbehilfe für Schwerkranke mit Auflagen Die aktive Sterbehilfe soll zur großen Gesellschaftsreform in Frankreich werden. Doch es gibt Kritik vom Senat, und der Premierminister hat Zweifel. In Frankreich ist künftig Sterbehilfe für schwer kranke Menschen nach streng festgelegten Regeln erlaubt. Die Nationalversammlung in Paris verabschiedete nach langer parlamentarischer Debatte mit 291 Ja- und 241-Nein-Stimmen ein entsprechendes Gesetz. Es sieht ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ vor, das aber erst greift, wenn der Patient unheilbar erkrankt und der Tod „kurz- oder mittelfristig“ unausweichlich ist. Frankreich ringt seit langem um die Einführung einer aktiven Sterbehilfe. Die rechtsbürgerliche Mehrheit im Senat wie auch die Katholische Kirche lehnen die Neuerung ab. Präsident Emmanuel Macron hingegen sieht darin einen großen gesellschaftlichen Fortschritt, ähnlich wie die 1975 beschlossene Legalisierung der Abtreibung. Premierminister Sébastien Lecornu waren kurz vor der entscheidenden Abstimmung am Mittwochabend Zweifel gekommen. Er hatte noch vor dem Abstimmungsergebnis angekündigt, die neun Weisen des Verfassungsrates anzurufen. Auch Senatspräsident Gerard Larcher kündigte nach der Abstimmung an, den Verfassungsrat anzurufen. Der Regierungschef will sicherstellen, dass die neue Regelung nicht gegen „die Verfassungsprinzipien der individuellen Freiheit und Würde“ verstößt, wie er mitteilte. Die Verfassungshüter sollen prüfen, ob die Widerspruchsfrist von zwei Tagen für einen Sterbehilfekandidaten lang genug ist. Zudem muss sich das oberste Gericht mit der Frage befassen, ob die Schutzvorkehrungen für Schwerkranke mit eingeschränktem Urteilsvermögen ausreichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die aktive Sterbehilfe nicht von Schwerkranken in Anspruch genommen wird, die nicht mehr entscheidungsfähig sind. Lecornu will auch klären lassen, ob eine kollektive Gewissensklausel für Gesundheitseinrichtungen eingeführt werden muss. Bislang ist dies nicht vorgesehen, obwohl katholische Einrichtungen in der Palliativmedizin eine große Rolle spielen. Gilt nicht für Alzheimer-Patienten und andere Demenz-Patienten Das belgische Euthanasie-Modell wie auch das Schweizer Modell der Suizidhilfe werden in Frankreich abgelehnt. Das Land sucht einen eigenen Weg: Sterbehilfe können demnach nur Erwachsene in Anspruch nehmen, die über ihre uneingeschränkte Urteilsfähigkeit verfügen. Alzheimer-Patienten und andere Demenz-Patienten werden damit ausgeschlossen. Auch müssen sie die französische Staatsbürgerschaft haben, um „Sterbetourismus“ auszuschließen. Weitere Bedingungen sind, dass ein Kollegium von Ärzten hinzugezogen wird und dass es keine wirksamen Schmerzmittel gibt, um die Leiden der Kranken zu mindern. Bislang galt ein 2016 verabschiedetes Gesetz, das eine tiefe Sedierung von unheilbaren Kranken erlaubt, nicht aber eine aktive Sterbehilfe. Das nun verabschiedete Gesetz sieht auch vor, medizinische Einrichtungen zu schützen, an denen Sterbehilfe angeboten wird. Sollte es zu Drohungen oder Einschüchterungen gegenüber Patienten oder medizinischem Fachpersonal kommen, greift demnach ein neuer Straftatbestand. Behinderungen der Sterbehilfe sollen mit bis zu zwei Jahren Haft und Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Als Vorbild gilt das Recht auf Abtreibung. Abtreibungsgegner machen sich strafbar, wenn sie Ärzte und medizinische Einrichtungen daran hindern, Abtreibungen vorzunehmen. Senat lehnte dreimal ab, Nationalversammlung stimmte dreimal zu Schicksale von berühmten Persönlichkeiten wie der Sängerin Françoise Hardy hatten in Frankreich die Debatte über die Sterbehilfe vorangetrieben. Hardy litt ab 2004 an zwei unheilbaren Krebserkrankungen. „Jemanden, der unheilbar krank ist, unerträglich leiden zu lassen, bis er stirbt, ist unmenschlich“, schrieb sie in einem Brief an Präsident Macron. Sie starb im Juni 2024. Das Gesetz wurde in einem Bürgerkonvent von 184 nach einem repräsentativen Losverfahren ausgewählter Bürger vorbereitet, den Macron im Dezember 2022 einberufen hatte. Im Mai 2024 befasste sich die Nationalversammlung erstmals mit dem Gesetzentwurf. Die Abstimmungen verzögerten sich jedoch aufgrund der Regierungswechsel. Dreimal, im Januar, im Mai und am 7. Juli dieses Jahres, lehnte die rechtsbürgerliche Mehrheit im Senat die Vorlage ab. Die Nationalversammlung hatte im Mai 2025, im Februar und im Juni 2026 zugestimmt. Im ungewöhnlichen Fall, dass sich die beiden Kammern des Parlaments blockieren, hat die Nationalversammlung das letzte Wort. Angesehene Persönlichkeiten hatten in einem Aufruf an die Parlamentarier, der von der Zeitung „La Croix“ am Mittwoch veröffentlicht wurde, vor einer leichtfertigen Entscheidung gewarnt. „Der Kampf gegen das Leiden sollte niemals dazu führen, dass der Leidende ausgelöscht wird“, heißt es in dem Aufruf. Die Gefahr bestehe, dass die Ausnahmeregelung zur Norm werde. Zu den Unterzeichnern zählen der langjährige Präsident des nationalen Ethik-Rates, Didier Sicard, sowie Jean-Marc Sauvé, der die Kommission zur Aufklärung von Sexualstraftaten in der Kirche leitete. „Moralische Unbesonnenheit“ Die katholische Bischofskonferenz äußerte zudem ihre grundlegende Ablehnung. In einem Kommuniqué prangerten die Bischöfe die „moralische Unbesonnenheit“ an und beklagten einen „mangelnden Respekt gegenüber der Demokratie“. Damit zielten sie auf die Opposition des Senats ab, die nicht respektiert werde. Frankreich bereitet sich derweil auf den ersten Papstbesuch seit 18 Jahren vor. Papst Leo XIV. will vom 25. bis 28. September unter anderem die restaurierte Kathedrale Notre-Dame in Paris, aber auch das Geburtshaus des Europäers Robert Schuman bei Metz in Lothringen besuchen. Der Bischof von Bayonne, Marc Aillet, forderte, die Abgeordneten, die für den Text stimmten, von der Kommunion auszuschließen. Außerdem sei zu befürchten, dass der Papst seine Reise absage. „Entweiht Frankreich nicht mit euren barbarischen und unmenschlichen Gesetzen, die den Tod predigen“, warnte Kardinal Robert Sarah in Sainte-Anne-d’Auray. Die Bücher des konservativen Kardinals aus Guinea sind Bestseller in Frankreich.

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15. Juli
Neues Deutschland

Frankreich | Frankreich beschließt Gesetz über Sterbehilfe

- Politik - Frankreich Frankreich beschließt Gesetz über Sterbehilfe Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leiden, können künftig um »Hilfe zum Sterben« bitten. Gegner konnten das Gesetz entschärfen. Die Nationalversammlung hat ein Gesetz über Sterbehilfe definitiv angenommen. Dass dafür über viele Monate drei Lesungen in beiden Häusern des Parlaments nötig waren, während man gewöhnlich mit zwei auskommt, wie sie in der Verfassung vorgesehen sind, liegt an der Brisanz des Themas und daran, dass der durch die rechtsbürgerlichen Parteien dominierte Senat lange »gemauert« hat. Die Senatoren waren erst in den letzten Wochen kompromissbereit, nachdem ihnen die Abgeordneten der Nationalversammlung in einigen Punkten weit entgegengekommen waren. Danach hat der Senat bei der dritten Lesung sogar ganz auf Einwände verzichtet und am Ende ging alles schnell. Allerdings bleibt das jetzt verabschiedete Gesetz zum Teil erheblich hinter dem zurück, was sich die Befürworter gewünscht hatten, als sie ihren ersten Entwurf vorlegten. Dieser orientierte sich an den bereits 2002 und 2003 in den Niederlanden und in Belgien angenommenen Gesetzen, doch deren Kern, die Zulassung von »aktiver Sterbehilfe« durch Mediziner, ließ sich im französischen Parlament nicht durchsetzen. Hier hatte man sich 2005 und 2016 mit zwei halbherzigen Gesetzen dem Problem genähert. Das erste erlaubte auf Wunsch des Patienten lediglich den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen und das zweite eine »tiefe Sedierung« (Dämmerschlaf) bis zum Tod oder die Verabreichung starker Schmerzmittel, selbst wenn diese das Sterben beschleunigen. Das jetzige Gesetz ist kaum mehr als eine Erweiterung dieser beiden Gesetze, meinen verbittert die Befürworter eines echten Sterbehilfe-Gesetzes. Der jetzt verabschiedete Text geht zwar von einem »Anspruch auf Hilfe zum Sterben« aus, allerdings unter eng begrenzten Voraussetzungen. So muss der Patient volljährig und Franzose sein oder bereits seit Jahren hier leben. Vor allem aber muss er an einer »schweren und unheilbaren Krankheit« leiden, die sich in einem »fortgeschrittenen oder terminalen Stadium« befindet und die »unerträgliche und nicht anders zu lindernde Leiden« verursacht. Der Patient muss »urteilsfähig« sein, er muss seinen Wunsch frei und wiederholt äußern und zwischen Antrag und Durchführung sind Prüf- und Bedenkfristen vorgeschrieben, die sich auf zwei Wochen summieren. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen durch mehrere Ärzte geprüft werden und grundsätzlich soll der Patient das tödliche Medikament selbst einnehmen. Nur wenn er körperlich dazu nicht mehr in der Lage ist, darf ihm ein Arzt oder eine Pflegekraft bei der Verabreichung helfen. Rechtlich bleibt das französische Modell damit kaum mehr als »assistierter Suizid«, wobei man diesen Begriff aber bewusst vermieden hat und im Gesetzestext durchweg nur von »Hilfe zum Sterben« spricht. Zu den Befürwortern eines Sterbehilfe-Gesetzes gehörten vor allem linke und grüne Politiker, aber auch einige aus dem Regierungslager sowie aus Zentrumsparteien. Dagegen lehnten es die rechte Partei der Republikaner (LR) und die rechtsextreme Bewegung Rassemblement National (RN) fast geschlossen ab. In der Zivilgesellschaft machten vor allem die Katholische Bischofskonferenz aber auch der Großrabbiner von Frankreich, der Dachverband der muslimischen Imame und andere religiöse Gremien Stimmung gegen das Gesetz. Ablehnend verhielten sich auch einige Ärzteverbände, die vor allem darauf pochen, dass kein Mediziner gegen sein Gewissen zur Sterbehilfe gezwungen oder genötigt werden dürfe. Die Gegner erreichten zahlreiche Streichungen im ursprünglichen Gesetzentwurf. So sind psychische Leiden kein Motiv für Sterbehilfe. Der Kreis der Berechtigten wurde auf Patienten mit einer »fortgeschrittenen oder terminalen Erkrankung« begrenzt. Der Patient muss grundsätzlich selbst handeln, eine Verabreichung durch den Arzt bleibt die Ausnahme. Das Prüfverfahren wurde deutlich verschärft. Parallel zum Sterbehilfe-Gesetz wurde über einen Text zum »Ausbau der Palliativmedizin« diskutiert und ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bereits im vergangenen Februar fast einstimmig durch alle im Parlament vertretenen Parteien beschlossen. Dies war ein zentrales Anliegen vieler Kritiker, die mahnten, Sterbehilfe dürfe kein Ersatz für eine unzureichende Versorgung Sterbender sein. Behindertenverbände warnten vor gesellschaftlichem Druck auf besonders verletzliche Menschen. Alte und schwerkranke Menschen könnten sich verpflichtet fühlen, »niemandem zur Last zu fallen«. Bleibt abzuwarten, ob nun auch die nötigen Millionen für den Ausbau der Palliativmedizin bewilligt werden. Heute sterben in Frankreich nach Angaben des »Verbands für die ganzheitliche Pflege unheilbar Kranker« täglich 500 Menschen, die keinen Zugang zu Palliativmedizin haben, obwohl sie diese dringend bräuchten. Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen. Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär. Dank der Unterstützung unserer Community können wir: → unabhängig und kritisch berichten → Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben → Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden → Desinformation mit Fakten begegnen → linke Perspektiven stärken und vertiefen Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. 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15. Juli
Tagesschau

Abstimmung in Nationalversammlung: Frankreich will Sterbehilfe ermöglichen

Abstimmung in Nationalversammlung Frankreich will Sterbehilfe ermöglichen In Frankreich könnte künftig der begleitete Suizid unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden. Heute stimmt die Nationalversammlung darüber ab. Die Gegner haben bereits Proteste angekündigt. Nathalie Berriau erinnert sich gut an den Moment, in dem sie ihre persönliche Haltung zum Thema Sterbehilfe gefunden hat. Ausgerechnet bei einem Besuch im Hospiz war das: Dort also, wo es um Sterbebegleitung geht. Ein Mitarbeiter der Einrichtung habe ihr gesagt, dass man dort den Sterbewunsch von Menschen akzeptiere, wenn ihre Leiden nicht mehr zu lindern seien: "Die Person, mit der ich sprach, sagte: 'Wir haben schon mal Reisen nach Belgien organisiert'", erinnert sich Berriau im Gespräch mit dem ARD-Studio Paris. "Und da dachte ich: Was für eine Scheinheiligkeit. Wir sind nicht imstande, das zu regeln. Aber wir kontaktieren unsere Kollegen in Belgien oder der Schweiz, um ein Problem zu lösen, das in Frankreich gelöst werden müsste." Bürgerrat im Auftrag des Staatspräsidenten Berriau war eines von gut 180 Mitgliedern der sogenannten Convention citoyenne sur la fin de vie. Auf Initiative von Staatspräsident Emmanuel Macron hatte dieser Bürgerrat zwischen 2022 und 2023 Leitlinien erarbeitet, um die Sterbehilfe zu reformieren. Gut drei Jahre später sind die Ergebnisse in einen Gesetzesvorschlag eingeflossen, über den die Nationalversammlung nun final abstimmt. Assistierter Suizid Das Gesetz soll Patienten künftig erlauben, unter Aufsicht eine tödliche Substanz einzunehmen. Ärzte oder Pfleger hingegen dürfen die Substanz nur dann verabreichen, wenn die betroffene Person körperlich dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Tötung auf Verlangen soll eine Ausnahme bleiben. Philippe Vigier von der Zentrumspartei MoDem ist Generalberichterstatter für den fraktionsübergreifenden Entwurf und hält diesen für ausgewogen: "Die Zielgruppen sind klar: Kinder, Menschen mit Behinderung oder ohne Wohnsitz in Frankreich können die Sterbehilfe nicht in Anspruch nehmen", so Vigier. "Betroffene müssen an einer unheilbaren Krankheit leiden, die sicher zum Tod führt. Die Formulierung haben wir mit Wissenschaftlern und Spezialisten erarbeitet", erklärt der Abgeordnete. Das Gesetz legt weitere Kriterien fest: Die Krankheit muss in einem "fortgeschrittenen oder Endstadium" sein und außerdem körperliche oder seelische Qualen auslösen, die durch Behandlung nicht zu lindern sind. Patienten müssen den Wunsch nach Sterbehilfe in einem klaren Zustand äußern - und können sich jederzeit umentscheiden. Mehrheit für eine Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe Die Reform entspricht offenbar dem Wunsch vieler Franzosen. In einer IFOP-Umfrage von Februar hatten sich fast neun von zehn Befragten dafür ausgesprochen, eine Möglichkeit zur aktiven Sterbehilfe zu schaffen. Auch Ärzte in Frankreich sind mehrheitlich dafür: Das ergab eine Umfrage, die das Institut im Auftrag eines Vereins umgesetzt hat, der sich für das Recht auf Sterbehilfe einsetzt. Wie auch beim Schwangerschaftsabbruch enthält der Gesetzestext zur Sterbehilfe eine Gewissensklausel: Keine Ärztin und kein Arzt muss Sterbehilfe leisten - wer das ablehnt, muss Patienten aber weitervermitteln. Kritiker sehen die Reform dennoch als ethischen, medizinischen und sozialen Bruch. Viele halten die Zugangskriterien für nicht streng genug. Unüberbrückbarer Dissens Die Sterbehilfe, wie die Nationalversammlung sie vorschlägt, sei kein Fortschritt, findet Senatorin Christine Bonfanti-Dossat von den konservativen Républicains: "Sie ist eine Entsagung: von Begleitung, Pflege und Solidarität", so die Senatorin. Der Senat mit seiner konservativen Mehrheit trägt das Gesetz der Abgeordneten nicht mit. Ein Vermittlungsausschuss aus beiden Parlamentskammern war Anfang Juni gescheitert - vor etwa einer Woche hatte der Senat den Entwurf aus dem Parlament dann ohne Debatte abgelehnt. Die Regierung hat nun der Nationalversammlung das letzte Wort erteilt - wie es die Verfassung erlaubt. Bei der Abstimmung am Nachmittag gilt kein Fraktionszwang: die Abgeordneten entscheiden allein nach ihrer persönlichen, ethischen Überzeugung. Proteste angekündigt Berriau hat, wie alle ehemaligen Mitglieder des Bürgerrats, eine Einladung nach Paris erhalten und extra einen Tag Urlaub genommen, um bei der Abstimmung dabei zu sein. Dass die Nationalversammlung das Gesetz annimmt, gilt als nahezu sicher. Gegner der Sterbehilfe-Reform haben am Abend Protestveranstaltungen angekündigt. Regierungschef Sébastien Lecornu, der als Kritiker gilt, will das Gesetz außerdem vom Verfassungsrat prüfen lassen - was ein Inkrafttreten verzögert. Damit solle garantiert werden, dass die Reform "in vollem Respekt der Menschenwürde" umgesetzt wird, hieß es in einem Communiqué.

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