Vorschläge zur Reform der Krankenkassen: 6 aus 66
Vorschläge zur Reform der Krankenkassen: 6 aus 66
Die höhere Schnapssteuer ist nur einer von 66 Vorschlägen zur Rettung der Krankenkassen. Die sechs dicksten Sparmaßnahmen im Überblick.
Inhaltsverzeichnis
12 Milliarden Euro: Privat Versicherte zahlen auch
Worum geht es: Wer Bürgergeld bekommt, ist in den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Diese erhalten dafür Geld aus dem Bundeshaushalt – das deckt die Kosten aber nicht. Aktuell überweist der Staat pro Kopf und Monat 144 Euro, nötig wären wohl mehr als 400 Euro.
Der Status quo ist unfair, finden die Expertinnen der Finanzkommission Gesundheit, die Anfang der Woche Vorschläge zur Stabilisierung der Krankenkassen vorgelegt hatte. Denn die Finanzlücke bleibt an den Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen hängen, die entsprechend höhere Beiträge zahlen. Zumindest, wenn sie nicht privat versichert sind. Dabei sei die Versorgung von Bedürftigen doch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die alle Steuerzahler*innen aufkommen sollten.
Was bringt es: Würde der Vorschlag umgesetzt, hätten die Krankenkassen pro Jahr rund 12 Milliarden Euro mehr, ohne dass die Versorgung leidet. Damit wäre die Finanzlücke von rund 15 Milliarden Euro, die allein für das Jahr 2027 droht, schon fast gefüllt.
Wie wahrscheinlich ist es: Das Sparpotenzial für die Kassen ist zwar hoch, im Bundeshaushalt müsste das Geld aber irgendwo herkommen. Der Staat müsste Steuern erhöhen oder Ausgaben an anderer Stelle streichen. Angesichts der schwierigen Haushaltslage kaum vorstellbar.
Es sei denn, eine laufende Klage der Krankenversicherungen hat Erfolg und Gerichte zwingen die Regierung zu einer Änderung. Aber solche Verfahren sind langwierig. Das Ergebnis, so die Kommission selbst, „bleibt abzuwarten“.
5,5 Milliarden Euro: Deckel für Kliniken und Co
Worum geht es: Wenn die Kassen künftig mit Krankenhäusern oder Ärzt*innen über deren Vergütung verhandeln, soll gelten: Ihr kriegt nicht mehr, als eure Kosten tatsächlich gestiegen sind, und auf keinen Fall mehr, als die Lohnentwicklung bei den Versicherten hergibt. Einnahmenorientierte Ausgabenfinanzierung heißt dieses Prinzip. Es soll für alle Leistungserbringer gleichermaßen gelten, auch Arzneimittelhersteller – in den Vergütungsverhandlungen bis 2029 zusätzlich mit einem Abschlag von 1 Prozent.
Was bringt es: Was passiert, wenn die Kosten im jeweiligen Bereich stärker als die Lohnentwicklung steigen – etwa durch immer mehr ältere Patient*innen? Die Kommission sieht die Gefahr einer schlechteren Versorgung jedenfalls nicht, die Maßnahme ziele auf die Vergütung je Leistung und nicht auf die Leistungsmenge. Mögliche Einsparungen: 5,5 Milliarden Euro für 2027 und sogar 16,6 Milliarden in 2030.
Wie wahrscheinlich ist es: Hier legt man sich wenigstens mit fast allen Playern des Gesundheitswesens gleichermaßen an. Außerdem war das Prinzip außer im Arzneimittelbereich schon mal etabliert, und die rechtliche Umsetzung ist relativ einfach. Bis Oktober müsste das Ganze allerdings in trockenen Tüchern sein – dann beginnen die nächsten Vergütungsverhandlungen.
3,5 Milliarden Euro: Mehr Eheleute zahlen selbst ein
Worum geht es: Für gesetzlich Versicherte gibt es bislang einen kräftigen Familienrabatt. Sowohl Kinder als auch Ehepartner*innen, die nichts bis wenig verdienen, sind gratis mitversichert. Letzteres hält die Kommission für ein Überbleibsel aus der Zeit der Ein-Verdiener-Ehen.
Es gebe inzwischen einen Anspruch auf Kita- und Hortplätze. Die Ehefrauen (seltener: Ehemänner) würden nicht mehr daheim gebraucht, sondern auf dem Arbeitsmarkt. Für Ehepartner*innen ohne Einkommen sollen daher Beiträge von rund 220 Euro pro Monat fällig werden, mit Ausnahmen nur für Familien mit Kindern unter 6 Jahren, Betroffene im Rentenalter und pflegende Angehörige.
Was bringt es: 3,5 Milliarden Euro, ohne dass sich die Leistungen verschlechtern. Betroffene Familien, die oft überdurchschnittlich verdienen, hätten höhere Ausgaben. Alle anderen Beitragszahler*innen, darunter auch Mehr-Verdiener-Ehen, müssten für sie aber nicht mehr aufkommen.
Wie wahrscheinlich ist es: So mittel. CDU und SPD halten sich zurück. CSU-Chef Markus Söder nannte die Idee schon im Voraus „absurd“. Zu seiner Klientel gehören viele Familien mit hohen Einkommen und traditionellen Rollenbildern. Aber auch von Grünen und Linken kommt Kritik: Es sei unfair, dass für alle Betroffenen die gleiche Pauschale anfiele – egal, wie viel der Gatte verdient. Und auch die Inflation spreche dagegen, Versicherte stärker zu belasten.
1,9 Milliarden Euro: Steuer hoch für Tabak, Schnaps und Cola
Worum geht es: Was schädlich ist, soll teurer werden und damit unattraktiver. Der Vorschlag der Kommission: höhere Abgaben auf Spirituosen und Tabak, dazu eine neue Softdrinksteuer. Denn Tabak, Alkohol und zu viel Zucker begünstigen Erkrankungen wie Krebs, Herz-Kreislauf-Beschwerden und Diabetes Typ II. Das belastet das Gesundheitssystem jährlich mit Milliarden.
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Was bringt es: Eine gesunde Bevölkerung ist günstiger. Sparpotenzial: 800 Millionen Euro im Jahr. Und wer seine Gesundheit riskiert, zahlt über die Steuer auch mehr ins System. Für 2027 berechnet die Kommission 1,9 Milliarden Euro potenzielle Einnahmen. 2030 wären es schon 5,5 Milliarden, die den Krankenkassen zukommen sollen.
Wie wahrscheinlich ist es: Eine Tabak- und Spirituosensteuer gibt es schon, sie müsste nur angepasst werden. Rechtlich einfach, aber für die Käufer*innen wird es dann teurer. Anders bei der Softdrinksteuer, die nach britischem Vorbild nur für die Hersteller gelten soll. Je mehr Zucker in der Limo, desto mehr zahlen Unternehmen. Bis zu 32 Cent pro Liter.
Das Ziel: zuckerarme Rezepturen. Zur Umsetzung bräuchte es ein entsprechendes Gesetz – mit der CDU in der Regierung ist das jedoch fraglich. Beim letzten Parteitag wurde ein ähnlicher Vorschlag abgeschmettert.
1,9 Milliarden Euro: Zuzahlungen erhöhen
Worum geht es: In bestimmten Bereichen müssen erwachsene Versicherte zuzahlen. Mindestens 5 Euro für ein Medikament zum Beispiel und 10 Euro für den Tag im Krankenhaus. Und zwar bis zu einer Belastungsgrenze von 2 beziehungsweise 1 Prozent (chronisch Kranke) des Jahreshaushaltseinkommens.
Seit 2004 sind die Beträge nahezu unverändert. Nun sollen sie um 50 Prozent und künftig automatisch mit der allgemeinen Lohnentwicklung steigen. Die im Vorfeld diskutierte Zuzahlung für Arztbesuche hat die Kommission übrigens nicht in ihre Vorschläge aufgenommen – sie sei, wenn überhaupt, nur eingebettet in strukturelle Reformen sinnvoll.
Was bringt es: Für Patient*innen, die ihre finanzielle Belastungsgrenze erreichen und dann für den Rest des Jahres zuzahlungsbefreit sind, würde sich wenig ändern – außer, dass sie schneller die Grenze erreichen.
Die Kommission fordert aber, dass die Kassen ihre Versicherten künftig automatisch über das Erreichen der Belastungsgrenze informieren. Für Menschen, die weniger zuzahlen, würde es schlicht teurer. Die Kommission räumt ein, dass dann gerade Ärmere auf Leistungen verzichten könnten. Mögliche Einsparungen für die Kassen: 1,9 Milliarden Euro in 2027.
Wie wahrscheinlich ist es: Man könnte argumentieren, dass die Versicherten ohnehin schon die hohen Krankenkassenbeiträge zahlen müssen und hier die Kranken einseitig belastet werden. Ob die Maßnahme durchgeht, sollte daher von der Ausgewogenheit des Gesamtsparpakets abhängen.
1,3 Milliarden Euro: Keine Prämie für Akuttermine
Worum geht es: 2019 wurden Zuschläge für Fachärzt*innen von bis zu 100 Prozent eingeführt, wenn sie in dringlichen Fällen schnell Patient*innen versorgen. Eine Folge: Ohne den Dringlichkeitsvermerk der Hausärztin ist teilweise kaum mehr ein Termin beim Facharzt zu bekommen. Dadurch wurde eine regelmäßige Sondervergütung geschaffen – ohne dass sich kürzere Wartezeiten nachweisen ließen. Komplett streichen, sagt die Kommission.
Was bringt es: Nach Einschätzung der Kommission verändert sich für die Patient*innen wahrscheinlich nichts, wenn die vor allem von HNO-Ärzt*innen, Orthopäd*innen und Neurolog*innen liebgewonnene zusätzliche Einnahmequelle wegfällt. Einsparung: 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2027. Das Problem der langen Wartezeiten bleibt aber so oder so bestehen und bedarf dringlich struktureller Reformen.
Wie wahrscheinlich ist es: Da bereits der Bundesrechnungshof die vollständige Streichung empfohlen hat – relativ hoch.
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