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Mittwoch, 29. Juli 2026
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„Deutschland ist dieser Gefahr in ungewöhnlichem Maße ausgesetzt“ – Ausland kommentiert CSD-Anschlag

Medienspektrum

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29. Juli
Die Welt (Politik)

„Deutschland ist dieser Gefahr in ungewöhnlichem Maße ausgesetzt“ – Ausland kommentiert CSD-Anschlag

„Deutschland ist dieser Gefahr in ungewöhnlichem Maße ausgesetzt“ – Ausland kommentiert CSD-Anschlag Nach dem Terroranschlag in Berlin sehen internationale Medien in Deutschland eine Integrationskrise und eine wachsende Radikalisierung in Europa. Die britische „Times“ betont, Deutschland sei einer besonders hohen Gefahr ausgesetzt. Der CSD-Anschlag vom Wochenende in Berlin beschäftigt nicht nur die Medien in Deutschland. Auch weltweit blickt die Presse auf den islamistischen Terroranschlag. WELT liefert einen Überblick: „Times“ in Großbritannien: Deutschland besonders gefährdet „Deutschland ist mit denselben Schwierigkeiten konfrontiert wie Frankreich und Großbritannien. (...) In allen drei Ländern ist der Auslöser für das Wiederaufflammen terroristischer Aktivitäten derselbe: die radikalisierenden Auswirkungen der Terroranschläge der Hamas auf Israel vom 7. Oktober sowie der darauffolgende Krieg im Gazastreifen. Deutschland ist dieser Gefahr jedoch in ungewöhnlichem Maße ausgesetzt. Das liegt zum Teil an der schieren Zahl der Asylsuchenden, die das Land im Laufe der 2010er-Jahre aufgenommen hat. (...) Die übergroße Mehrheit von ihnen verhält sich friedlich. Doch eine beträchtliche Zahl junger Männer aus der islamischen Welt landete in einer administrativen und gesellschaftlichen Grauzone. Sie haben das Land nicht wieder verlassen, sich aber auch nicht integriert, was sie anfällig für Rekrutierungen durch die Terrororganisation IS macht. Angesichts dessen erweist es sich als problematisch, dass Deutschland im Zuge seiner Nachkriegsordnung die Überwachungsbefugnisse der Polizei und der Geheimdienste stark einschränkte.“ „La Repubblica“ in Italien: Heikle Zeitpunkt „Die AfD und (ihre Vorsitzende Alice) Weidel haben den Anschlag aus ihrer extrem islamfeindlichen Perspektive verurteilt. Doch er kommt zu einem für Deutschlands Schicksal äußerst heiklen Zeitpunkt. Erstens, weil einige AfD-Vertreter seit langem die Notwendigkeit predigen, das Ziel der ‚Remigration‘ auch auf Migranten mit deutschem Pass – wie Abdul B. – auszuweiten, also auch auf diejenigen, die sich ‚nicht integrieren‘. Deren Vorstellung ist, dass Millionen Menschen aus Deutschland vertrieben werden müssen. Der zweite Grund, warum der Terroranschlag Schauder über den Rücken jagt, ist, dass im Herbst in drei deutschen Bundesländern Wahlen stattfinden: in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Und die AfD liegt überall vorn. Seit einigen Tagen ist sie sogar in der traditionell ‚roten‘ Hauptstadt, der Stadt von Willy Brandt und Bertolt Brecht, die jahrzehntelang von den Sozialdemokraten regiert wurde, die stärkste Kraft. Ein Schock.“ „Jyllands-Posten“ in Dänemark: Europa ist alles andere als sicher „Die Sicherheitslage in Europa ist also wieder ein wahr gewordener Albtraum. Dazu kommt der Terror, der von den europäischen Geheimdiensten vereitelt wird. Die vom Iran unterstützte Terrorbewegung Hamas war 2025 laut dem deutschen Bundesanwalt darauf aus, einen neuen Anschlag wie den vom 7. Oktober in Europa zu verüben. Ein 25-jähriger Däne wird in diesem Zusammenhang in Deutschland wegen Waffenschmuggels, Hamas-Mitgliedschaft und Terrorvorbereitung angeklagt. Griechenland und Zypern haben eine mutmaßliche Hamas-Zelle aufgedeckt. Alles deutet darauf hin, dass die Hamas schon seit langem dabei ist, ihre bestialischen Aktivitäten nach Europa zu verlagern. Mit anderen Worten: Europa ist alles andere als sicher. In erster Reihe sind Juden und Homosexuelle bedroht. In zweiter Reihe unsere Demokratien und liberalen Freiheitsrechte.“ „De Telegraaf“ in den Niederlanden: Dschihadismus ist größte Gefahr „Der Anschlag in Berlin zeigt, dass die größte Gefahr für Europa nach wie vor aus dem dschihadistischen Lager kommt. Der 21-jährige Terrorist Abdul B. soll bereits in jungen Jahren radikalisiert worden sein und wollte sich dem IS anschließen. Die Sicherheitsdienste warnen schon seit längerem davor, dass immer mehr Jugendliche durch das in den sozialen Medien weit verbreitete dschihadistische Gedankengut beeinflusst werden. Nach Angaben des (niederländischen Geheimdienstes) AIVD ist inzwischen ein Drittel der Dschihadisten unter 24 Jahre alt. (...) Abdul B. stand offenbar als mögliche Bedrohung auf dem Radar der Sicherheitsdienste. Dennoch durfte er nach einer Verurteilung die Jugendstrafanstalt relativ schnell verlassen – unter der Bedingung, dass er an einem Deradikalisierungsprogramm teilnimmt. Dieser therapeutische Ansatz, ihn von Extremisten loszulösen, erwies sich als Farce. Das Aufkommen immer jüngerer Dschihadisten wird viele europäische Länder vor die Frage stellen, ob das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß ist. Milde Strafen können potenzielle Attentäter von solchen Taten ebenso wenig abhalten wie Therapien.“ „El País“ in Spanien: Nicht einschüchtern lassen „Der Anschlag auf den CSD in Berlin, den die deutschen Behörden einem Islamisten zuschreiben, ist ein Angriff auf Freiheit und Toleranz – und eine Mahnung, welche Gefahr Fanatismus für das Zusammenleben in demokratischen Gesellschaften darstellt. (...) Der Angriff auf eines der größten Feste und zugleich eine der wichtigsten Demonstrationen für die Rechte von LGBTIQ+-Menschen in Europa richtet sich gegen das, was unsere Gesellschaften ausmacht: den Kern menschlichen Fortschritts und der Freiheit. (...) Schon beunruhigend genug ist, dass in einem EU-Mitgliedstaat wie Rumänien ein CSD verboten wird – wie an diesem Wochenende in der Stadt Oradea. Noch schwerer wiegt jedoch, dass die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung im Jahr 2026 in einer europäischen Hauptstadt mit dem Leben bezahlt werden kann. Sollte sich der islamistische Hintergrund des tödlichen Anschlags in Berlin bestätigen, wäre dies ein Beleg dafür, dass die Gefahr dieser gewaltbereiten Ideologie nicht verschwunden ist. (...) Die einzige Antwort darauf kann nur sein, uns weder einschüchtern noch spalten zu lassen. Alles andere wäre ihr größter Sieg – und die Niederlage der Demokratie.“

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29. Juli
Der Spiegel (Politik)

CSD-Anschlag: Islamismusexperte warnt vor Radikalisierung weiterer junger Männer

Salafistische Gemeinden Islamismusexperte warnt vor Radikalisierung weiterer junger Männer Angesichts des islamistischen Anschlags auf den Christopher Street Day in Berlin fürchtet der Islamwissenschaftler Mahmoud Jaraba die Radikalisierung weiterer junger Männer. Entsprechend sei es seitens der Politik dringend notwendig, mehr in Prävention und Deradikalisierung zu investieren, sagte der Experte vom Forschungszentrum Islam und Recht in Europa der Universität Erlangen. Dabei müssten Moscheegemeinden gezielt einbezogen werden. »Daran gibt es auch großes Interesse, doch sie haben zu wenige Ressourcen und oft auch kein Vertrauen vonseiten der Behörden« sagte Jaraba. Hier passiere derzeit noch »extrem wenig«, teilweise würden Mittel sogar gekürzt. »Dabei ist sich die Wissenschaft einig: Es wird in Zukunft noch zu mehr Radikalisierungen von jungen Menschen kommen.« Moscheen per se seien nicht das Problem, aber es gebe einzelne salafistische Moscheegemeinschaften, die radikale Inhalte verbreiteten. Zusätzlich existierten kleinere radikale Gruppierungen, die auf örtlicher Ebene aktiv seien. »Die müssen nicht unbedingt an eine Moschee angebunden sein, die Treffen können auch in privaten Räumen stattfinden«, sagte Jaraba. Das Phänomen sei nicht auf den städtischen Raum beschränkt, sondern auch auf dem Land zu beobachten. Von Verboten bestimmter salafistischer Moscheegemeinschaften hält Jaraba nichts. Immer wieder sei zu beobachten, dass es kurz nach einem Verbot genauso weitergehe wie zuvor – nur an einem anderen Ort, betonte er. Junge Männer in der Identitätskrise Empfänglich für radikale Inhalte seien vor allem Jugendliche, die das Gefühl hätten, nicht zur Gesellschaft zu gehören und Rassismus und Diskriminierung ausgesetzt zu sein. »Irgendwann sehen sie alles nur noch durch eine negative Brille, bewerten alles, was vom Staat oder der Gesellschaft kommt, skeptisch«, sagte der Islamwissenschaftler. Da die muslimische Community hier nichts anbieten könne, entstehe eine Art Vakuum. »Und hier punkten die Salafisten mit ihren einfachen Antworten«, sagte Jaraba. Sie suggerierten den jungen Menschen, dass sie ohnehin keine Chance in Deutschland hätten, sich Schule und Ausbildung daher nicht lohnten und sie sich auf die Religion konzentrieren sollten. »Für junge Menschen, die zum Beispiel aus gespaltenen Familien kommen oder eine kriminelle Geschichte haben, die womöglich Schwierigkeiten in der Schule haben, ist das sehr attraktiv.« Die Salafisten böten ihnen »klare Regeln, etwa was das Beten, das Fasten, das Zusammenleben von Männern und Frauen angeht oder was 'erlaubt' ist und was nicht«. Junge Männer in einer Identitätskrise würden sich genau danach sehnen, lautet die Analyse des Experten. Klein drängt auf Verschärfung des Strafrechts Mit Blick auf die Radikalisierungsprozesse junger muslimischer Männer fordert der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, zugleich eine Verschärfung des Strafrechts. »Seit Langem setze ich mich dafür ein, dass etwa Sympathiebekundungen für Terrororganisationen wieder strafbar sind, so wie es bereits bis 2002 der Fall war«, sagte Klein dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. »Dieser Anschlag war ein Angriff auf unsere demokratische Grundordnung und unsere vielfältige, freiheitliche und offene Gesellschaft«, sagte Klein mit Blick auf den CSD-Anschlag. »Wir dürfen nicht zulassen, dass von islamistischen Gefährdern eine tödliche Bedrohung für Minderheiten in unserem Land ausgeht. Zu diesen Minderheiten gehören auch Jüdinnen und Juden.« Bei dem Terroranschlag am Rande des CSD am Samstag wurden eine Frau getötet und 31 Menschen teils schwer verletzt. Der mutmaßliche Täter Abdul B. soll auch eine Machete benutzt haben. Er starb am Tag nach dem Anschlag durch Schüsse von Polizisten, die ihn gestellt hatten. Auf seinem Handy wurde nach Angaben der Bundesanwaltschaft ein Video gefunden, in dem eine vermummte Person, mutmaßlich Abdul B. selbst, einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) leistet.

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28. Juli
Neues Deutschland

Debatte nach CSD-Anschlag | Abdul Ballout war auf sämt­lichen Radaren – geholfen hat es nicht

- Politik - Debatte nach CSD-Anschlag Abdul Ballout war auf sämtlichen Radaren – geholfen hat es nicht Das LKA überwachte ihn als »Gefährder«, dennoch beging Abdul Ballout den Berliner CSD-Anschlag ungehindert. Nun werden härtere Instrumente gefordert. Der 21-jährige deutsche Staatsbürger Abdul Ballout fuhr am Samstag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin mit einem weißen Lieferwagen in eine Menschenmenge und griff anschließend Umstehende mit einer Stichwaffe an. Eine Frau aus Polen wurde bei dem Anschlag getötet, nach neueren Angaben 31 weitere Menschen teils lebensgefährlich verletzt. Bei der Festnahme am Sonntagabend in einer Gartenlaube wurde Ballout von Einsatzkräften erschossen. Seine Tat wird als »islamistisch« gewertet: Am Dienstag wurde nach einer forensischen Auswertung auf dem Handy des Toten ein Video mit einem Bekenntnis zum »Islamischen Staat« (IS) gefunden. Innenpolitiker fordern nun mehr Befugnisse für die Polizei, um derartige Taten zu verhindern. Allerdings war Ballout längst als »Gefährder« der Kategorie »Rot« eingestuft und damit auf allen Radaren von Polizeibehörden und vermutlich auch Geheimdiensten. Dreiteiliges »Sicherheitspaket« Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte in der »Bild«-Zeitung ein dreiteiliges »Sicherheitspaket« an. Geplant ist demnach eine Änderung des Jugendstrafrechts, wonach dieses nicht mehr für volljährige »Gefährder« gelten soll und diese »schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen«. Bundesweit sollten Möglichkeiten zur Präventivhaft von »Gefährdern« einheitlich geregelt werden, um diese »aus dem Verkehr zu ziehen«, sagte Dobrindt. Wer in Freiheit bleibe, müsse standardmäßig eine »Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel« hinnehmen. CSU-Chef Markus Söder legte auf einer Klausurtagung der Landesgruppe im Kloster Banz nach: Wer als »Gefährder« eingestuft sei, könne nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben. Liege eine deutsche nicht vor, sollten »Gefährder« sofort ausgewiesen werden. Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann unterstützte die Pläne grundsätzlich, erinnerte aber im Deutschlandfunk daran, dass die Präventivhaft wegen »unterschiedlicher grundsätzlicher Urteile« Beschränkungen unterliegt. Über das Thema »Fußfessel« könne man aber nach dem Anschlag »kurzfristig reden«, erklärte Hoffmann. Ähnlich äußerte sich der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler im ARD-»Morgenmagazin«. Hinsichtlich elektronischer Fußfessel und Präventivhaft seien die unterschiedlichen Polizeigesetze der Länder ein Problem. Der Bundestagsabgeordnete ist jedoch gegen eine Änderung des Jugendstrafrechts: Für die Prävention vor einer Tat sei es nicht das richtige Instrument. Urteil vom Mai noch nicht rechtskräftig Ballout soll zweimal versucht haben, nach Mauretanien und Syrien auszureisen, um sich dort dem IS anzuschließen. Im Libanon – dem Herkunftsland seiner Familie – wurde er 2025 festgenommen und nach drei Monaten Untersuchungshaft nach Deutschland abgeschoben. Ein halbes Jahr später verurteilte ihn das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Terrorismus-Straftat zu einem Jahr und zehn Monaten Haft. Die Jugendstrafe sei anzuwenden gewesen, weil bei Ballout laut Gericht »aufholbare Reife- und Entwicklungsrückstände« bestanden hätten. Weil er auch in Berlin sechs Monate in U-Haft saß, entließ ihn das Amtsgericht im Rahmen einer »Vorbewährung« mit der Auflage, an einem »Deradikalisierungsprogramm« teilzunehmen. Über die endgültige Bewährung sollte das Gericht später entscheiden. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die Fortdauer der Untersuchungshaft beantragt – der Antrag wurde vom Gericht abgelehnt. Das Amtsgericht argumentierte, dass Ballout Aussagen gemacht und sich vom IS distanziert habe. Der Angeklagte sei außerdem »aufgrund der dilettantischen Planung seines Vorhabens« von einer konkreten Umsetzung in Form eines Anschlags »weit entfernt« gewesen. Jedoch hieß es in der Begründung auch, dass Ballout künftig keine Straftaten mehr begehen werde, könne »angesichts des Umstands, dass er auch nach seiner Haftentlassung im Libanon weiterhin Interesse an den Medien des Islamischen Staates zeigte, nicht erwartet werden«. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Observationen zurückgefahren, aber Kamera blieb Während der »Vorbewährung« wurde bei Abdul Ballout eine Telefon- und Internetüberwachung angeordnet, das LKA installierte vor der Tür des Hauses, in dem sich Ballouts Wohnung befand, eine Kamera. Observationsteams sollen ihn regelmäßig verfolgt haben. Medien wollen aus »Sicherheitskreisen« erfahren haben, dass die Beobachtung kein »aktionsorientiertes Verhalten« von Ballout zutage gefördert habe. Nach etwa zehn Tagen seien die Observationen wegen begrenzter Ressourcen des LKA zurückgefahren worden. Die Kameratechnik blieb jedoch vor dem Haus. Zwei Wochen nach dem Urteil, am 26. Mai, hatte das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin-Treptow den Fall behandelt. Die Kooperationsplattform zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus war 2004 als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 eingerichtet worden, alle Polizeibehörden und Inlandsgeheimdienste von Bund und Ländern sind dort beteiligt. Spätestens damit waren auch das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz über den »Gefährder« Ballout informiert. Zuständig für die Einstufung ist im GTAZ eine »Arbeitsgruppe Risikomanagement«. Zur Bewertung der Gefährlichkeit unterzog sie den jungen Deutschen einer Analyse im sogenannten RADAR-iTE-System des BKA. Dabei werden Faktoren wie kriminelle Vorgeschichte, Gewaltbereitschaft, familiäre Bindung, soziales Umfeld oder Waffenaffinität bewertet. Die »AG Risikomanagement« soll zu dem Ergebnis gekommen sein, dass ein erhebliches Risiko bestehe, dass Abdul Ballout erneut ausreise oder einen Anschlag begehe. Dem Amtsgericht wurde diese Einschätzung nicht mitgeteilt, ein solcher Informationsaustausch ist gesetzlich nicht vorgesehen. Durchsuchung nach Überwachung Am 3. Juli beobachteten die Berliner LKA-Mitarbeiter*innen der Abteilung »Staatsschutz«, wie Ballout das Haus mit einem Gegenstand am Hosenbund verließ, den sie für eine Pistole hielten. Noch am selben Tag wurde der Verdächtige gestellt und durchsucht, dabei wurde eine Spielzeugwaffe sichergestellt. Ballout dürfte spätestens seitdem von seiner Observation gewusst haben. Noch eine Stunde vor dem Anschlag am Samstag um 20.58 Uhr wurde er von der Kamera an seinem Hauseingang gefilmt. Die weiteren Ermittlungen konzentrieren sich darauf, ob Ballout bei seinen Anschlagsplanungen unterstützt wurde und ob er – wie es das nun gefundene Bekennervideo nahelegt – trotz seiner erfolglosen Ausreise nach Syrien Verbindungen zum IS aufbauen konnte. Unklar ist unter anderem, wie Abdul Ballout den Transporter anmieten und damit den Anschlag verüben konnte. Der Wagen soll zur Dello-Gruppe gehören; laut einer Sprecherin wurde er im Frühjahr 2026 an einen Gewerbebetrieb verkauft. Wie der »Tagesspiegel« außerdem schreibt, arbeiten Mitglieder der Familie der Mutter von Ballout in einer Security-Firma, die stadtweit für Großveranstaltungen gebucht werde. Unklar sei, ob diese am Samstag um den CSD im Einsatz waren. Weil die bei dem Anschlag Getötete aus Polen kam, ermittelt nun auch die polnische Staatsanwaltschaft zu dem Fall. Hinweise auf Verbindungen des tatverdächtigen Ballout zur islamistischen Szene in Österreich gebe es nicht, erklärten Behörden in Wien. Bekannt wurde aber, dass er zwischen Mitte 2023 und Sommer 2024 nach islamischem Recht mit einer Frau aus Salzburg verheiratet gewesen sein soll. Bundesweit angeblich 410 islamistische »Gefährder« Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Mai soll sich Ballout bei zwei Terminen im »Deradikalisierungsprogramm« des »Violence Prevention Network« zwar »überfreundlich«, aber »nicht greifbar« gezeigt haben. Im Hintergrund habe er einen eigenen Telegram-Kanal mit über 600 Followern aufgebaut, auf dem er sunnitische Predigten und Rezitationen verbreitete; so jedenfalls will es die Zeitung »Welt« herausgefunden haben. Auch auf Tiktok kursierten demnach Videos, in denen er über »Ungläubige« und den »Todeskampf« gesprochen haben soll. Bereits während seiner Haft soll Ballout versucht haben, Mitgefangene zu radikalisieren. Nach seiner Entlassung habe er Mitte Juni von einem Lkw-Anhänger aus mit Insassen der Jugendstrafanstalt kommuniziert, gesungen und vorgebetet. Laut BKA gab es bundesweit zuletzt 410 islamistische »Gefährder«, für den Bereich »Rechtsextremismus« liegt diese Prognose bei 65, für »Linksextremismus« bei 17. Laut dem Innenministerium Nordrhein-Westfalen lebten in dem bevölkerungsstärksten Bundesland 166 islamistische »Gefährder«. In Berlin stuft das LKA eine mittlere zweistellige Zahl von Personen aus dem islamistisch-terroristischen Spektrum als »Gefährder« ein; eine niedrige zweistellige Zahl davon sitzt in Haft. Der Berliner Verfassungsschutz zählt unterdessen knapp 2600 Anhänger islamistischer Ideologien, davon 980 als gewaltorientiert – ohne dass diese jedoch selbst zur Gewalt bereit sein müssen. Bereits letztes Jahr warnte das Landesamt, dass besonders größere Menschenansammlungen wie Volksfeste oder Konzerte als »weiche Ziele« für Anschläge im Fokus islamistischer Kreise stünden. Höchste Zahl »jihadistischer« Anschläge Auch die EU-Polizeiagentur Europol in Den Haag ermittelt zu islamistischen Anschlägen und führt Datenbanken zu »Gefährdern« oder »terroristischen Kämpfern«. Europol gibt jährlich einen »Trendbericht« zu Terrorismus und Extremismus heraus. Für 2025 werden darin für Deutschland vier vollendete, als »jihadistisch« bezeichnete Anschläge registriert, die höchste Zahl innerhalb der EU: In München fuhr ein Mann mit einem Auto in eine Verdi-Demonstration, tötete zwei Menschen und verletzte 46 weitere. In Berlin verletzte ein 19-Jähriger einen Touristen am Holocaust-Mahnmal mit einem Messer schwer. In Bielefeld verletzte ein Mann, der sich zuvor in Syrien dem IS angeschlossen hatte, vier Menschen lebensgefährlich mit Messern. In Essen griff ein 17-jähriger Schüler mit einem Messer einen Hausmeister, eine Lehrerin und einen weiteren Mann an. Geheim ist bislang, ob sich deutsche Verfassungsschutzämter, etwa des Bundes oder Berlins, auch auf europäischer Ebene über Abdul Ballout ausgetauscht haben. Hierzu existiert seit den Terroranschlägen der 2010er Jahre eine »operative Plattform« beim Inlandsgeheimdienst der Niederlande. Das System gehört zur »Counter Terrorism Group«, einem informellen Zusammenschluss aller Geheimdienste der Schengen-Staaten. Es soll schnelle Reaktionen ermöglichen, wenn etwa eine als »Gefährder« verdächtigte Person wie Ballout ins Ausland reist oder wieder in die EU zurückkehrt. Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen. Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär. 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28. Juli
Deutschlandfunk

Fragen und Antworten - Nach Berliner CSD-Anschlag: Debatte über Umgang mit islamistischen Gefährdern

Was wussten die Behörden über den mutmaßlichen CSD-Attentäter? Der mutmaßliche Berliner CSD-Attentäter war laut Medienrecherchen von den Sicherheitsbehörden als islamistische sogenannte "Hochrisiko-Person" eingestuft. Wie NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung berichten, kam das Bundeskriminalamt (BKA) durch sein Risiko-Bewertungsinstrument "RADAR-iTE" zu dieser Einschätzung. Zuvor war lediglich bekannt, dass der Islamist als "Gefährder" eingestuft wurde. Laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) stuft das BKA derzeit 410 Menschen als islamistische Gefährder ein. Diese seien dem Bereich des islamistischen Terrorismus/Extremismus zuzuordnen. Als Gefährder gelten Menschen, denen größere Gewalttaten wie Anschläge zugetraut werden. Warum gibt es jetzt Kritik am Amtsgericht Tiergarten? Laut Generalstaatsanwaltschaft hatte der mutmaßliche Täter vergeblich versucht, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Im Mai verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe - unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Strafe wurde zu einer sogenannten Vorbewährung ausgesetzt. Eine Vorbewährung ist eine Möglichkeit, die das deutsche Jugendstrafrecht bietet. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, sollte so erst sechs Monate später entschieden werden, und nur erfolgen, wenn der Angeklagte seinen Auflagen nachkommt, regelmäßig Beratungsgespräche besuche und sich straffrei verhält. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel einlegte. Das Gericht hob einen Haftbefehl aber auf und der Mann kam frei.  Welche politischen Forderungen stehen nun im Raum? Bundesinnenminister Dobrindt, CSU, verlangt, das Vorgehen gegen als Gefährder eingestufte Personen zu verschärfen. Es brauche Regeln, "dass Gefährder nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen", sagte Dobrindt im ARD-Fernsehen. Eine "Präventivhaft für Gefährder" sei aus seiner Sicht "zwingend notwendig". Zuvor hatte Dobrindt bereits in der "Bild"-Zeitung ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt. Der CSU-Politiker plädiert auch für einen verstärkten Einsatz elektronischer Fußfesseln. Die CSU will mit dem Koalitionspartner SPD die elektronische Fußfessel als Mittel zur Überwachung sogenannter extremistischer Gefährder in den Blick nehmen. "Ich glaube, dass wir durchaus im Lichte dieser Ereignisse kurzfristig reden können über das Thema Fußfessel", sagte der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Hoffmann, im Deutschlandfunk . Unter anderem diesen Punkt hatte auch Bundesinnenminister Dobrindt, CSU, schon ins Gespräch gebracht. Hoffmann betonte, zunächst sollte man den gesamten Sachverhalt betrachten, der dem Anschlag von Berlin vorausging, einschließlich des strafrechtlichen Verfahrens gegen den mutmaßlichen Täter. Wie wird innerhalb der muslimischen Community diskutiert? Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat den Anschlag in Berlin verurteilt. "Wo Menschen aufgrund ihrer Identität oder ihrer Lebensweise zur Zielscheibe von Gewalt werden, werden die Grundwerte unseres Zusammenlebens angegriffen", teilte die Organisation in Köln mit. "Unsere Gedanken und Gebete sind bei den Opfern, ihren Angehörigen sowie allen Menschen, die diese schreckliche Tat miterleben mussten", hieß es weiter. Die liberal-muslimische Alhambra-Gesellschaft hat zu einer klaren Haltung gegen Islamismus aufgerufen. Der Mitbegründer des Vereins, Güvercin, sagte im Deutschlandfunk , es brauche mehr Engagement auch aus der muslimischen Gemeinde, um islamistischen Akteuren entgegenzuwirken. Grundsätzlich seien junge Menschen vor allem in sozialen Medien Einflussversuchen ausgesetzt. Güvercin ist Beisitzer im Landesvorstand der FDP Berlin und Jury-Mitglied in der europäisch-israelischen Lobby-Organisation ELNET. Güvercin ist Beisitzer im Landesvorstand der FDP Berlin und Jury-Mitglied in der europäisch-israelischen Lobby-Organisation ELNET. Ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln und Verbindungen zum islamistischen Terror soll am Rande des CSD in Berlin am Samstagabend Menschen mit einem Van angefahren und mit einer Stichwaffe angegriffen haben. Eine Frau aus Polen wurde tödlich und weitere 29 Menschen teils lebensgefährlich verletzt. Bei seiner Festnahme am Sonntagabend wurde der 21-Jährige von Einsatzkräften erschossen.  Weitere Informationen: Diese Nachricht wurde am 28.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

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27. Juli
FAZ (Politik)

Islamismus: „Es gibt eine Grundregel, die man beherzigen muss“

Islamismus : „Es gibt eine Grundregel, die man beherzigen muss“ Der mutmaßliche Attentäter von Berlin sollte an einer Maßnahme zur Deradikalisierung teilnehmen. Doch dafür war es bereits zu spät, schildert Extremismusberater Thomas Mücke. In diesen Tagen sollte geklärt werden, ob Abdul Ballout ein Deradikalisierungsprogramm beim Violence Prevention Network (VPN) durchlaufen kann. An diesem Montag hätte er dort einen Gesprächstermin gehabt, doch dazu kam es nicht. Am Samstag war der mutmaßliche Attentäter in die feiernde Menge auf dem Berliner CSD gefahren. Hätte die Teilnahme an einem Programm wie diesem noch etwas ändern können? Thomas Mücke ist der Geschäftsführer des VPN. Im Gespräch mit der F.A.Z. schildert er, dass Ballout einem möglichen Deradikalisierungsprogramm erst sehr spät zugewiesen worden ist. „Er scheint schon einen längeren Radikalisierungsprozess hinter sich gehabt zu haben“, sagt Mücke. „Und da stellt sich schon die Frage: Warum ist da nicht früher angesetzt worden? Wir haben ihn am Endpunkt einer Entwicklung bekommen, aufgrund einer gerichtlichen Weisung.“ Die sah vor, dass Ballout an Beratungsgesprächen eines Trägers der Deradikalisierungsarbeit teilnehmen sollte, wie Mücke erläutert. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig gewesen, trotzdem habe man die ersten Kontaktgespräche durchgeführt, am 15. Juni und am 8. Juli. „Die ersten drei Gespräche dienen dazu, zu überprüfen, ob die Person geeignet ist für die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm“, so Mücke. Eine Frage der Motivation Ein Gericht könne eine Weisung aussprechen, aber trotzdem müsse ein Anbieter überprüfen, ob das mit der Person gehe. „Und da waren die ersten Gespräche so, dass wir da wenig Anlasspunkte gesehen hatten, das Programm mit ihm durchzuführen, weil er sehr angepasst wirkte, sehr verschlossen, sehr höflich.“ Es seien „Zweckantworten“ dabei gewesen, „sehr ausweichend, also wir kamen da wirklich nicht richtig an ihn ran“. Laut Generalstaatsanwaltschaft war Ballout nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation IS in Syrien anzuschließen, im November 2025 am Flughafen BER festgenommen worden. Nach längerer Untersuchungshaft wurde er im Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt, unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Dabei setzte das Gericht erkennbar auf die Unterstützung durch das Deradikalisierungsprogramm des VPN. Entscheidend war, dass Ballout regelmäßig an den dortigen Beratungsgesprächen teilnehmen sollte. Nur wenn er diese Weisung eingehalten hätte, hätte die Jugendstrafe später einmal endgültig zur Bewährung ausgesetzt werden können. Andernfalls hätte sie vollstreckt werden sollen. Es war noch offen, ob Ballout an dem Programm hätte teilnehmen können. Mücke hebt hervor, dass es einer gewissen Motivation bedürfe, man könne Deradikalisierung nicht aufzwingen. Die Person müsse authentisch dazu bereit sein, sagt er. Authentizität habe im Fall von Ballout aber gefehlt. In dem für diesen Montag angesetzten Gespräch hätte das auch offengelegt werden sollen, sagt Mücke, „um zu schauen, wie er darauf reagiert“. „Je früher, desto besser“ Deradikalisierungsprogramme sind so etwas wie das letzte Mittel der Präventionsarbeit. Der Islamwissenschaftler Michael Kiefer von der Universität Osnabrück erläutert, dass grundsätzlich drei Präventionsstufen unterschieden werden. „Die primäre Prävention richtet sich an alle, und die sekundäre Prävention richtet sich an Menschen, die gewisse Gefährdungen aufweisen, weil sie sich in einer bestimmten Szene bewegen oder in belasteten Wohnquartieren leben.“ Bei der tertiären Prävention geht es um Deradikalisierung, wie im Fall von Ballout. Sie zielt laut Kiefer auf diejenigen, die Straftaten begangen haben, und soll neue Straftaten verhindern. Kiefer selbst hat im Bereich der sekundären Prävention mit Schülern gearbeitet, die Phänomene einer Radikalisierung aufgewiesen haben, aber noch nicht straffällig geworden waren. Im schulischen Kontext sei es möglich, eine weitere Radikalisierung zu verhindern, sagt er. „Aber es gibt eine Grundregel, die man beherzigen muss: Je früher, desto besser.“ Denn sonst gebe es irgendwann einen Punkt, an dem „der Rubikon überschritten“ sei. Kiefer ist grundsätzlich optimistisch, dass Deradikalisierungsprogramme etwas bewirken können. Wenn etwa jemand im Gefängnis sitze und merke, dass sein Leben aus dem Ruder gelaufen sei, und bereit sei, etwas zu ändern, könne man ihn auf die Zeit nach der Haft vorbereiten; „zum Beispiel, indem man dabei unterstützt, eine Ausbildung zu machen, oder indem man einen Umzug in eine andere Stadt vorbereitet, also den sogenannten Szeneausstieg“, sagt Kiefer. Und er bestätigt Mückes Einschätzung, indem er sagt: „Aber es steht und fällt mit der tatsächlichen Bereitschaft des Menschen, etwas zu ändern.“ Wurde das Gefährdungspotential unterschätzt? Jamuna Oehlmann ist Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus, auch das VPN gehört zu dem Dachverband. Sie erklärt, wie Deradikalisierungsprogramme meist ablaufen: „Die Person hat regelmäßige Gespräche in der Beratungsstelle“, manchmal auch außerhalb, etwa bei einem Spaziergang im Park. „Häufig ist es so, dass zwei Berater das Gespräch aus Sicherheitsgründen zusammen führen.“ Bei den Gesprächen drehe es sich immer um den Klienten und oft auch um praktische Fragen, „Dinge, die zuerst gelöst werden müssen, damit die Person sich überhaupt auf diesen Weg der Deradikalisierung bewegen kann“, wie Oehlmann sagt. Schuldnerberatung etwa oder psychologische Betreuung. Mit Blick auf den Fall Ballout sagt sie: „In meinen Augen geht es hier nicht um Grenzen von Deradikalisierungsmaßnahmen, sondern in diesem Fall geht es um Versäumnisse der Sicherheitsbehörden, weil der junge Mann zweimal versucht hat, zum IS auszureisen und polizeibekannt war.“ In der Wissenschaft sei das Dilemma bekannt, dass diejenigen, die versuchten, zum IS auszureisen, und das nicht schafften, „weiterhin diesen Drang haben, sich dieser Gruppe anzuschließen und Gewalttaten umzusetzen“. Das habe man verkannt. „Aus heutiger Sicht stellt sich die Frage, ob das Gefährdungspotential unterschätzt wurde.“ Ihn auf Bewährung aus der Haft zu entlassen und als Bewährungsauflage ein Deradikalisierungsprogramm zu verordnen, sei eine Option. „Aber wenn jemand nicht kooperativ ist, wie offenbar in diesem Fall, kann Deradikalisierungsarbeit so nicht funktionieren“, sagt Oehlmann. „Das ist nicht der magische Zauberstab von außen, mit dem man Personen irgendwie umdrehen kann, sondern dazu ist eine enge, vertrauensvolle, teilweise langjährige Beziehungsarbeit notwendig.“ Es gehe nicht um ein Entweder-oder zwischen Prävention und Repression, sondern um ein sinnvolles Zusammenspiel. „Ein Ausstiegsprogramm kann auch im Justizkontext funktionieren“, sagt Oehlmann. Auch Mückes Organisation bietet das an.

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27. Juli
Die Welt (Politik)

„Islamismus ist ein Riesenproblem“ – so groß ist die Gefahr in Deutschland

„Islamismus ist ein Riesenproblem“ – so groß ist die Gefahr in Deutschland Der Anschlag in Berlin am Wochenende führt zu der Frage: Wie viele Menschen leben in Deutschland, denen Sicherheitsbehörden ähnliche Taten zutrauen? Ein Blick in die unterschiedlichen Statistiken zeigt, wie groß die Islamisten-Szene ist. Nach dem tödlichen Anschlag am Rande des Christopher Street Days in Berlin am Samstagabend sind immer mehr Details über den Tatverdächtigen bekannt geworden. Der in Berlin geborene Abdul Ballout (21) war deutscher Staatsbürger mit libanesischen Wurzeln und den Behörden als Angehöriger der islamistischen Szene bekannt. >>> Verfolgen Sie die aktuellen Entwicklungen im Liveticker <<< Erst im Mai wurde er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Den Behörden war Ballout als islamistischer Gefährder bereits bekannt. Der Anschlag wirft die Frage auf: Wie groß ist die islamistische Gefahr in Deutschland? Für das vergangene Jahr hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Bericht das islamistische Personenpotenzial mit 28.645 Personen angegeben. Gewaltbereit sind demnach 9110. Das Bundeskriminalamt gibt die Zahl der sogenannten Gefährder im Bereich Politisch motivierter Kriminalität – religiöse Ideologie mit 446 Personen an. Bei „Gefährder“ handelt es sich um einen polizeilichen Begriff für eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme nahelegen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird. Über Gefährder sammeln die Behörden Informationen aus dem Internet, den sozialen und islamistischen Netzwerken. Observationen und die Überwachung von Telefon und SMS sind ebenso möglich. Verschiedenen Medienberichten ist zu entnehmen, dass Ballout sowohl observiert als auch sein Telefon überwacht wurde. Demnach schätzte ihn die Sicherheitsbehörde als radikalisiert und gewaltbereit ein. Zudem erhielt er im Zuge seiner Bewährung die Auflage, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen. Auch für die Hauptstadt liegen Zahlen der Sicherheitsbehörden vor. Der Verfassungsschutz zählt in Berlin knapp 2600 Islamisten. 980 von ihnen gelten als gewaltorientiert. Das sind Menschen, die als gewalttätig, gewaltbereit, gewaltunterstützend oder gewaltbefürwortend eingestuft werden. Zu den größten Gruppen gehören gewaltorientierte Salafisten (350 Personen) sowie Anhänger von Hamas und Hisbollah (500 Personen). Gesicherte Zahlen zu IS-Mitgliedern gibt es nicht. Als Gefährder sind mehrere Dutzend Menschen von der Polizei in Berlin erfasst. Konkret heißt es dazu in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage, im Bereich „religiöse Ideologie“ seien im vergangenen Jahr „eine mittlere zweistellige Zahl an Personen als Gefährder und eine mittlere zweistellige Zahl als relevante Personen“ aus dem islamistisch-terroristischen Spektrum eingestuft worden. Eine niedrige zweistellige Zahl dieser Menschen sitze im Gefängnis, andere seien frei. Ein Teil hat die deutsche, der andere Teil eine ausländische Staatsangehörigkeit. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann, Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste, sagte WELT TV: „Der Islamismus ist ein Riesenproblem und da muss die Sicherheit der Menschen in Deutschland das oberste Gut sein.“ Das Jugendstrafrecht sei mit Blick auf Ballout und den Anschlag mit einem Todesopfer und 29 Verletzten „sicherlich deutlich zu hinterfragen, wenn es dazu führt, dass wirklich bekannte und gefährliche Gefährder auf der Straße rumlaufen“.

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