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Zu Unrecht in Haft | Hubig legt Vorschlag für höhere Haftentschädigung vor

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13. Juli
Neues Deutschland

Zu Unrecht in Haft | Hubig legt Vorschlag für höhere Haftentschädigung vor

- Politik - Zu Unrecht in Haft Hubig legt Vorschlag für höhere Haftentschädigung vor Bundesjustizministerin Hubig will die Haftentschädigung erhöhen und Abzüge für »Kost und Logis« abschaffen. Was sich außerdem ändern soll Berlin. Wer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Für jeden Tag Haft sollen Betroffene laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 100 Euro bekommen, anstatt wie bisher 75 Euro. Ab einer sechsmonatigen Haft soll der Betrag laut dem Entwurf ihres Ministeriums auf 150 Euro pro Tag steigen. Entschädigung erhält man, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird, oder wenn ein Verfahren, das zu Untersuchungshaft geführt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet. Klargestellt wird zudem, dass bei der Berechnung der Entschädigungssumme nicht die Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt als sogenannte ersparte Aufwendungen abgezogen werden dürfen. Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren, sollen künftig zudem länger als bisher Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Aktuell muss jemand, der eine Entschädigung erhalten möchte, den entsprechenden Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens gestellt haben. Diese Frist soll verlängert werden auf zwei Monate. Wer sich erfolgreich gegen eine frühere Verurteilung gewandt hat, soll die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Urteils verlangen können, mindestens im Bundesanzeiger. Länder und Verbände sollen nun bis zum 14. August zu dem Entwurf Stellung nehmen können. »Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden«, sagt Hubig. Wer zu Unrecht in Haft war, müsse angemessen entschädigt werden. Auch dass jemand in einer solchen Situation nachträglich Abzüge für »Kost und Logis« erdulden müsse, sei falsch. Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt werden muss. Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Vorschlag für eine Reform der Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt. Da kurz darauf die Ampel-Regierung zerbracht, wurde der damalige Entwurf jedoch nicht umgesetzt. dpa/nd Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen. Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär. Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin: → unabhängig und kritisch berichten → übersehene Themen aufgreifen → marginalisierten Stimmen Raum geben → Falschinformationen etwas entgegensetzen → linke Debatten voranbringen Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

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13. Juli
Die Zeit (Politik)

Unschuldig Inhaftierte: Justizministerin Hubig will Entschädigung für Justizopfer erhöhen

Wer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Für jeden Tag Haft sollen Betroffene laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 100 Euro bekommen, anstatt wie bisher 75 Euro. Ab einer sechsmonatigen Haft soll der Betrag laut dem Entwurf auf 150 Euro pro Tag steigen. Entschädigung erhält man, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird, oder wenn ein Verfahren, das zu Untersuchungshaft geführt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet. »Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden«, sagt Hubig. Wer zu Unrecht in Haft war, müsse angemessen entschädigt werden. Auch dass jemand in einer solchen Situation nachträglich Abzüge für »Kost und Logis« erdulden müsse, sei falsch. Daher soll die Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt in Zukunft vom Staat getragen und nicht mehr von der Entschädigungssumme abgezogen werden. Längere Fristen und öffentliche Bekanntmachung Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren, sollen künftig zudem länger als bisher Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Aktuell muss jemand, der Entschädigung erhalten möchte, den entsprechenden Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens gestellt haben. Diese Frist soll auf zwei Monate verlängert werden. Wer sich erfolgreich gegen eine frühere Verurteilung gewandt hat, soll die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Urteils verlangen können, mindestens im Bundesanzeiger. Reform aus der Ampel-Zeit Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Vorschlag für eine Reform der Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt. Da kurz darauf die Ampel-Regierung zerbrach, wurde der damalige Entwurf jedoch nicht umgesetzt. Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt werden muss. Länder und Verbände sollen nun bis zum 14. August zu dem Entwurf Stellung nehmen können.

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