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Samstag, 18. Juli 2026
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Erneuerbare-Energien-Gesetz - Übergangsregelung geplant: Reiche mildert Einschnitte bei Förderung kleiner Solaranlagen ab

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18. Juli
Der Spiegel (Wirtschaft)

Solaranlagen: Katherina Reiche will nun doch Einspeisevergütung weiterzahlen

Ökostrom vom eigenen Dach Reiche will nun doch Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen weiterzahlen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre Pläne für Einschnitte bei der Förderung neuer kleiner Solaranlagen abgemildert. Dies geht aus dem neuen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervor, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Geplant ist nun übergangsweise eine abgesenkte Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen. Es geht um kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung, die ab 2027 errichtet werden. Das betrifft vor allem Privatleute mit eigenen Anlagen. Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag. Reiche hatte geplant, dass ab 2027 die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Solaranlagen komplett abgeschafft wird. Das hatte breite Kritik ausgelöst. Geplant ist nun ein Übergangssystem. Geplant ist eine »befristete Übergangszahlung« »Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-PV, erhalten keine dauerhafte Förderung mehr«, heißt es aus Reiches Ministerium. Für einen reibungslosen Übergang sei aber die »befristete Übergangszahlung« angedacht. Danach könne für kleine Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden. Direktvermarktung heißt, dass der Strom über einen Dienstleister an Strombörsen verkauft wird. Ist der Preis hoch, können künftig theoretisch so auch Privatleute davon profitieren. Das Modell ist aber viel schwankungsabhängiger als die feste Vergütung. Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent . 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren. Ihr Ministerium hatte schon im Januar einen ersten Entwurf erarbeitet, der aber bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (ebenfalls SPD) auf Widerspruch stieß. Befürchtet wurde, dass die Novelle die Energiewende ausbremsen würde. Energiewirtschaft begrüßt den neuen Entwurf Reiches erklärtes Ziel ist, den Zubau von Wind- und Solaranlagen an den schleppenden Netzausbau anzupassen. Teure »Abregelungen« sollen vermieden werden. Gemeint sind Ausgleichszahlungen, wenn Ökostromanlagen mangels Netzkapazität zeitweise abgeschaltet werden müssen. Der Fachbegriff ist »Redispatch«. Nach Reiches Plänen gibt es diese Kompensation künftig nicht mehr für neue Anlagen in Gebieten, wo es oft zu Netzengpässen kommt. Auch hier hat das Wirtschaftsministerium etwas nachgebessert. »Der Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten wird genauer justiert«, hieß es aus Ministeriumskreisen. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass »eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird«, dass also die Windräder regional gleichmäßiger verteilt werden. Etwas erhöht werden sollen mit dem neuen Entwurf die Ausbauziele für Biomasse. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. »Damit stehen auskömmliche Mengen für bestehende Anlagen zur Verfügung, deren ursprüngliche 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft und die in ihre weitere Flexibilisierung investieren wollen«, hieß es. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte, dass der Entwurf nun nach langem Vorlauf vorliege. »Die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf«, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. »Die Zeit drängt.« Sie verwies darauf, dass die EU-Kommission das EEG beihilferechtlich genehmigen müsse, bevor ab Januar in Projekte investiert werden könne. Zugleich kritisierte sie die kurze Frist von nur drei Tagen, die Verbänden zur Stellungnahme gesetzt wurde.

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18. Juli
Die Zeit (Politik)

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Reiche rudert bei Kürzungsplänen für Ökostromförderung zurück

Die Förderung erneuerbarer Energien soll laut einem neuen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums doch nicht so stark beschnitten werden wie von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ursprünglich geplant. So soll die Einspeisevergütung für Strom aus ab 2027 neu installierten, kleinen Solaranlagen nicht abrupt abgeschafft, sondern bis 2030 schrittweise zurückgefahren werden. Nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung müssen die Anlagenbetreiber den produzierten Strom direkt auf dem Markt verkaufen. Auch die Kürzung von Ausgleichszahlungen an Anlagenbetreiber in Gebieten, in denen wegen zu geringer Netzkapazität Ökostromanlagen zeitweise abgeschaltet werden müssen, fällt nach dem Gesetzentwurf geringer aus als zuerst vorgesehen. Künftig fällt diese Entschädigung erst dann aus, wenn in einer Gegend die Stromproduktion aufgrund einer Überlastung des Stromnetzes um mehr als fünf Prozent gedrosselt werden muss. Bisher war geplant, dass Ausgleichszahlungen bereits eingestellt werden, wenn die Produktion nur um drei Prozent heruntergefahren werden muss. Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren kommen Ziel ist es, den Zubau von Windanlagen und großen PV-Anlagen besser zu steuern, sodass die Netze nicht durch zu hohe Stromproduktion in bestimmten Gegenden überlastet werden. Hintergrund ist, dass die Netze mitunter nicht schnell genug ausgebaut werden. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass »eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird«, dass also die Windräder regional gleichmäßiger verteilt werden. Insgesamt sollen bis 2029 zwölf Gigawatt an Windenergie hinzukommen. Auch die Ausbauziele für Stromerzeugung aus Biomasse sollen mit dem Entwurf erhöht werden. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren. Vor allem die SPD hatte sich gegen aus ihrer Sicht zu radikalen Kürzungen durch Reiches ursprüngliche Vorschläge gestemmt. Sie befürchtete eine Gefährdung der Energiewende. Insbesondere Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) stellten sich dagegen. Nach monatelangen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung hat man nun offenbar eine Einigung bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und beim Netzpaket erzielt. Der Entwurf wurde zur Anhörung an Länder und Verbände verschickt. Diese haben bis zum 22. Juli Zeit, dazu Stellung zu nehmen.

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18. Juli
Die Zeit (Politik)

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Reiche rudert bei Kürzungsplänen für Ökostromförderung zurück

Die Förderung erneuerbarer Energien soll laut einem neuen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums doch nicht so stark beschnitten werden wie von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ursprünglich geplant. So soll die Einspeisevergütung für Strom aus ab 2027 neu installierten, kleinen Solaranlagen nicht abrupt abgeschafft, sondern bis 2030 schrittweise zurückgefahren werden. Nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung müssen die Anlagenbetreiber den produzierten Strom direkt auf dem Markt verkaufen. Auch die Kürzung von Ausgleichszahlungen an Anlagenbetreiber in Gebieten, in denen wegen zu geringer Netzkapazität Ökostromanlagen zeitweise abgeschaltet werden müssen, fällt nach dem Gesetzentwurf geringer aus als zuerst vorgesehen. Künftig fällt diese Entschädigung erst dann aus, wenn in einer Gegend die Stromproduktion aufgrund einer Überlastung des Stromnetzes um mehr als fünf Prozent gedrosselt werden muss. Bisher war geplant, dass Ausgleichszahlungen bereits eingestellt werden, wenn die Produktion nur um drei Prozent heruntergefahren werden muss. Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren kommen Ziel ist es, den Zubau von Windanlagen und großen PV-Anlagen besser zu steuern, sodass die Netze nicht durch zu hohe Stromproduktion in bestimmten Gegenden überlastet werden. Hintergrund ist, dass die Netze mitunter nicht schnell genug ausgebaut werden. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass »eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird«, dass also die Windräder regional gleichmäßiger verteilt werden. Insgesamt sollen bis 2029 zwölf Gigawatt an Windenergie hinzukommen. Auch die Ausbauziele für Stromerzeugung aus Biomasse sollen mit dem Entwurf erhöht werden. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren. Vor allem die SPD hatte sich gegen aus ihrer Sicht zu radikalen Kürzungen durch Reiches ursprüngliche Vorschläge gestemmt. Sie befürchtete eine Gefährdung der Energiewende. Insbesondere Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) stellten sich dagegen. Nach monatelangen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung hat man nun offenbar eine Einigung bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und beim Netzpaket erzielt. Der Entwurf wurde zur Anhörung an Länder und Verbände verschickt. Diese haben bis zum 22. Juli Zeit, dazu Stellung zu nehmen.

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17. Juli
Handelsblatt

Fördermodell: Ökostrom vom eigenen Dach: Reiche mildert Einschnitte ab

Fördermodell: Ökostrom vom eigenen Dach: Reiche mildert Einschnitte ab Berlin. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre Pläne für Einschnitte bei der Förderung neuer kleiner Solaranlagen abgemildert. Dies geht aus dem neuen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Geplant ist nun übergangsweise eine abgesenkte Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen. Es geht um kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung, die ab 2027 errichtet werden. Das betrifft vor allem Privatleute mit eigenen Anlagen. Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag. Reiche hatte geplant, dass ab 2027 die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Solaranlagen komplett abgeschafft wird. Das hatte breite Kritik ausgelöst. Geplant ist nun ein Übergangssystem. Geplant ist eine „befristete Übergangszahlung“ „Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-PV, erhalten keine dauerhafte Förderung mehr“, heißt es aus Reiches Ministerium. Für einen reibungslosen Übergang sei aber die „befristete Übergangszahlung“ angedacht. Danach könne für kleine Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden. Direktvermarktung heißt, dass der Strom über einen Dienstleister an Strombörsen verkauft wird. Ist der Preis hoch, können künftig theoretisch so auch Privatleute davon profitieren. Das Modell ist aber viel schwankungsabhängiger als die feste Vergütung. Widerspruch gegen ersten Entwurf Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren. Ihr Ministerium hatte schon im Januar einen ersten Entwurf erarbeitet, der aber bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (ebenfalls SPD) auf Widerspruch stieß. Befürchtet wurde ein Ausbremsen der Energiewende. Weniger Abregelungen Reiches erklärtes Ziel ist, den Zubau von Wind- und Solaranlagen an den schleppenden Netzausbau anpassen. Teure „Abregelungen“ sollen vermieden werden. Gemeint sind Ausgleichszahlungen, wenn Ökostromanlagen mangels Netzkapazität zeitweise abgeschaltet werden müssen. Der Fachbegriff ist „Redispatch“. Nach Reiches Plänen gibt es diese Kompensation künftig nicht mehr für neue Anlagen in Gebieten, wo es oft zu Netzengpässen kommt. Auch hier hat das Wirtschaftsministerium etwas nachgebessert. „Der Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten wird genauer justiert“, hieß es aus Ministeriumskreisen. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass „eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird“, dass also die Windräder regional gleichmäßiger verteilt werden. Verwandte Themen Mehr Biomasse Etwas erhöht werden sollen mit dem neuen Entwurf die Ausbauziele für Biomasse. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. „Damit stehen auskömmliche Mengen für bestehende Anlagen zur Verfügung, deren ursprüngliche 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft und die in ihre weitere Flexibilisierung investieren wollen“, hieß es. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte, dass der Entwurf nun nach langem Vorlauf vorliege. „Die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Die Zeit drängt.“ Sie verwies darauf, dass die EU-Kommission das EEG beihilferechtlich genehmigen müsse, bevor ab Januar in Projekte investiert werden könne. Zugleich kritisierte sie die kurze Frist von nur drei Tagen, die Verbänden zur Stellungnahme gesetzt wurde.

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17. Juli
Die Welt (Politik)

Reiche entschärft Kürzungen bei Förderung erneuerbarer Energien

Reiche entschärft Kürzungen bei Förderung erneuerbarer Energien Katherina Reiche mildert ihre Kürzungspläne für erneuerbare Energien ab. Neue Entwürfe sehen längere Übergangsvergütungen für kleine Solardächer und abgeschwächte Vorgaben für Wind- und Freiflächenanlagen vor. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre ursprünglichen Pläne für Einschnitte bei der Förderung erneuerbarer Energien in mehreren Punkten abgeschwächt. Das geht aus Gesetzentwürfen ihres Ministeriums hervor, die am Freitagabend zur Anhörung an Länder und Verbände verschickt wurden. Diese haben bis zum 22. Juli Zeit zur Stellungnahme. Demnach wurde nach monatelangen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung nun eine Einigung bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und beim Netzpaket erzielt. Betroffen sind unter anderem neue kleine Solaranlagen auf Hausdächern. Die bisherige feste Einspeisevergütung soll für sie schrittweise auslaufen. Hausbesitzer, die ab 2027 eine neue Solaranlage mit weniger als 50 Kilowatt Leistung installieren, erhalten nur noch drei Jahre eine feste Zahlung vom Netzbetreiber. Danach müssen sie den Strom direkt vermarkten. Die Übergangszahlung soll einen Cent je Kilowattstunde unter der bisherigen regulären Vergütung liegen. Für Anlagen, die 2028 in Betrieb gehen, gilt sie nur noch bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt, 2029 bis sieben Kilowatt. Ab 2030 ist nach dem Entwurf keine solche Übergangszahlung mehr vorgesehen. Auch den geplanten sogenannten Redispatch-Vorbehalt für neue Windparks und größere Freiflächen-Solaranlagen entschärfte das Ministerium. In Gebieten mit Engpässen im Stromnetz sollen neue Anlagen auf Entschädigungszahlungen verzichten, wenn sie wegen Überlastung des Netzes keinen Strom einspeisen können. Nun ist vorgesehen, dass Netzbetreiber besonders überlastete Umspannwerke und Leitungsabschnitte künftig erst dann als kapazitätslimitiert ausweisen können, wenn dort mehr als fünf Prozent der Stromerzeugung abgeregelt werden mussten. Ursprünglich waren drei Prozent vorgesehen. Zudem wird die maximale Dauer von zehn auf sechs Jahre verkürzt. Vor allem die SPD hatte sich gegen aus ihrer Sicht zu radikale Kürzungen gestemmt und eine Gefährdung der Energiewende befürchtet. Die ursprünglichen Referentenentwürfe von Reiche hatten vorgesehen, die garantierte Einspeisevergütung für neue Dachanlagen komplett zu streichen und Betreiber neuer Windanlagen in Engpass-Regionen das volle finanzielle Risiko bei einer Drosselung ihrer Anlagen tragen zu lassen. Zugleich erhöht das Ministerium die Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land bis 2029 um insgesamt zwölf Gigawatt und übernimmt damit eine Vereinbarung in der Koalition.

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17. Juli
Handelsblatt

Energiewende: Nach monatelangen Verhandlungen: Reiche schwächt Kürzungspläne bei Erneuerbaren ab

Energiewende: Reiche schwächt Kürzungspläne bei Erneuerbaren ab Berlin. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre ursprünglichen Pläne für Einschnitte bei der Förderung erneuerbarer Energien in mehreren Punkten abgeschwächt. Das geht aus Gesetzentwürfen ihres Ministeriums hervor, die am Freitagabend zur Anhörung an Länder und Verbände verschickt wurden. Diese haben bis zum 22. Juli Zeit zur Stellungnahme. Das Kabinett will die Gesetze voraussichtlich am 29. Juli im Kabinett beschließen. Demnach wurde nach monatelangen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung nun eine Einigung bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und beim Netzpaket erzielt. Insbesondere Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatten sich gegen zentrale Passagen aus Reiches ursprünglichen Gesetzentwürfen gestellt. Bei den beiden Gesetzen handelt es sich um die zentralen Maßnahmen, die Energiewende grundlegend zu verändern. Ziel ist insbesondere die Begrenzung der Kosten. Betroffen sind unter anderem neue kleine Solaranlagen auf Hausdächern. Die bisherige feste Einspeisevergütung soll für sie schrittweise auslaufen. Hausbesitzer, die ab 2027 eine neue Solaranlage mit weniger als 50 Kilowatt Leistung installieren, erhalten nur noch drei Jahre eine feste Zahlung vom Netzbetreiber. Danach müssen sie den Strom direkt vermarkten.

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