28. Juli Neues Deutschland
Energiepolitik | Kleine Solaranlagen werden unrentabler
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Kleine Solaranlagen werden unrentabler
Der von Ministerin Reiche geplante Direktvermarktungsbonus deckt nicht die Kosten. Das könnte fatale Folgen für den Ausbau der Erneuerbaren haben.
Die umstrittene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) könnte am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden, sofern sich Wirtschafts- und Umweltministerium noch rechtzeitig einigen. Anderenfalls ist die Verabschiedung für die nächste oder übernächste Kabinettssitzung vorgesehen.
Wie zu vernehmen war, gab es bis zuletzt Uneinigkeit über den geplanten Redispatch-Vorbehalt, den die SPD kritisiert. Gemeint ist damit, dass Wind- und Solarkraftwerke bei Engpässen im Stromnetz künftig ohne Entschädigung vom Netz genommen werden können. Auch wird spekuliert, dass die Übergangszahlung für neue Solaranlagen unter 25 Kilowatt über die im Gesetzentwurf stehenden maximal drei Jahre hinaus verlängert wird. Eine dauerhafte Fortsetzung der festen Einspeisevergütung für kleinere Anlagen ist dagegen offenbar endgültig vom Tisch.
Medial jedenfalls scheint das Konzept von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) aufgegangen zu sein. Führende Meinungsorgane bescheinigen ihr, Zugeständnisse gemacht zu haben, etwa durch Abschwächung geplanter Kürzungen und akzeptable Übergangsregelungen.
Eines der so gelobten Zugeständnisse von Reiche betrifft die kleineren Photovoltaikanlagen, die ab 2027 neu ans Netz gehen und die für ihren Überschuss-Strom keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten. Nach Auslaufen einer Übergangszahlung sollen sie den Strom, den sie nicht selbst verbrauchen, grundsätzlich am freien Markt unterbringen.
Um den meist von privaten Haushalten betriebenen Anlagen bis 25 Kilowatt den Start in die Direktvermarktung zu erleichtern, gesteht ihnen der Entwurf aktuell einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent je Kilowattstunde zu, geregelt im neuen Paragrafen 50c des EEG. Der Bonus soll die zusätzlichen Kosten mildern, die mit der Direktvermarktung entstehen, und wird für maximal vier Jahre gewährt. Der EEG-Entwurf geht hier davon aus, dass jedes Jahr etwa 80 000 Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt installiert werden und den Bonus beanspruchen könnten. Gegenwärtig werden übrigens schon etwa 80 Prozent dieser Solaranlagen zusammen mit einem Stromspeicher installiert.
Experten vom Berliner Forschungsinstitut Aquu haben sich jetzt angeschaut, inwieweit der Bonus von 1,5 Cent die Kosten für die gesetzlich verlangte Direktvermarktung abdeckt. Das Ergebnis ist ernüchternd: Bei einer Zehn-Kilowatt-Solaranlage mit einem Speicher von 10 Kilowattstunden bringt der Bonus in der Regel weniger als 100 Euro an zusätzlichen Einnahmen im Jahr. Er decke damit nicht einmal die Direktvermarktungskosten ab, die zurzeit bei 130 bis 160 Euro jährlich liegen, rechnet Johannes Weniger von Aquu vor.
»Die Amortisationsdauer von Photovoltaik-Anlagen, deren Strom direkt vermarktet wird, verbessert sich durch den Bonus nur um wenige Monate«, bilanziert der Aquu-Gründer. Für ihn hat der Direktvermarktungsbonus eine zu vernachlässigende Wirkung auf die Wirtschaftlichkeit kleinerer Photovoltaik-Anlagen. Auch löse der Bonus nicht das grundlegende Problem, dass viele Betreiber kleiner Anlagen auf lange Sicht kein wirtschaftlich tragfähiges Angebot zur Direktvermarktung erhalten werden und weiter mit erheblichen technischen, administrativen und vertraglichen Hürden konfrontiert sind, betont der Energieexperte.
Der Bonus könne daher weder eine Beibehaltung der Einspeisevergütung ersetzen noch die Risiken der Direktvermarktungspflicht auffangen. Weniger kritisiert zudem, dass der neue EEG-Entwurf kleine Photovoltaikanlagen gegenüber größeren Dachanlagen benachteiligt. Letztere werden nämlich künftig weiterhin über das sogenannte Marktprämienmodell gefördert.
Der Erneuerbaren-Branchenverband BEE fordert, die im Gesetzentwurf vorgesehene Direktvermarktungspflicht für Neuanlagen unter 100 Kilowatt gänzlich zu streichen. So könnten weder die auf maximal drei Jahre befristete Übergangszahlung von 5,2 Cent noch der auf vier Jahre befristete Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent die bisher vom EEG für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung auch nur ansatzweise kompensieren, heißt es in einer Stellungnahme. Laut geltendem Gesetz soll bei Anlagen, die ihren Überschussstrom ins Netz einspeisen, die Vergütung ab 2027 bei 6,5 bis 7,5 Cent pro Kilowattstunde liegen. Bei sogenannten Volleinspeisern wären es 10 bis 12 Cent. Werde trotz allem die Pflicht zur Direktvermarktung eingeführt, müssten Höhe und Dauer des Bonus an den tatsächlichen Kosten ausgerichtet und regelmäßig überprüft werden, fordert der BEE.
Doch wie werden Betreiber kleinerer Anlagen die ab 2027 drohende Situation am besten bewältigen können? »Wenn eine Direktvermarktung ohne Einspeisevergütung nicht ökonomisch sinnvoll ist, könnten Anlagen stärker auf den Eigenverbrauch ausgerichtet werden«, wiederholt Karen Pittel, Leiterin des Ifo-Zentrums für Energie, Klima und Ressourcen an der Uni München, einen bekannten Rat. Mehr Eigenverbrauch könne durch eine angepasste Anlagengröße, die Kombination mit einem Speicher oder die Nutzung von Strom für Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge erfolgen, so die Volkswirtschaftlerin.
Dabei sei eine größere Batterie nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung. »Wenn ausreichend Dachfläche vorhanden ist, könnte auch eine größere Photovoltaik-Anlage attraktiv sein, da sich eine Direktvermarktung aufgrund von Skaleneffekten bei größeren Anlagen eher lohnt.« Eine solche Erweiterung sei für viele Hausbesitzerinnen und ‑besitzer jedoch keine Option, beispielsweise aufgrund begrenzter Dachflächen, schränkt Pittel zugleich ein.
Der Solarforscher Andreas Bett begrüßt indes den mit dem Wegfall der Einspeisevergütung für Photovoltaik bis 25 Kilowatt entstehenden Anreiz zum Einbau von Speichern. »Bei einer Auslegung und Fahrweise, die allein auf Eigenverbrauchsmaximierung optimiert, bleibt jedoch das systemische Potenzial der Speicher weitgehend ungenutzt«, gibt der Leiter des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme in Freiburg zu bedenken. Damit gebe es einen Anreiz, kleinere Anlagen zu installieren.
»Volkswirtschaftlich ist die vollständige Dachbelegung die günstigere Option, betriebswirtschaftlich künftig die schlechtere.« In der Folge müssten unbelegte Dachflächen durch Freiflächen-Solarparks kompensiert werden. Das würde ohne Notwendigkeit Flächennutzungskonflikte verschärfen, warnt Bett.
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