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Sonntag, 19. Juli 2026
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Kreislaufwirtschaft: EU untersagt großen Herstellern Entsorgung unverkaufter Kleidung

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19. Juli
Der Spiegel (Wirtschaft)

Kreislaufwirtschaft: EU untersagt großen Herstellern Entsorgung unverkaufter Kleidung

EU-weite Regelung Große Unternehmen dürfen Mode nicht mehr einfach entsorgen – was bringt das Verbot? Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten. Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt seit Sonntag und soll dafür sorgen, dass betroffene Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuwerfen. Bisweilen gilt die Entsorgung als günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten. Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann. Auch, was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft. Die Regeln sind Teil der EU-Ökodesign-Verordnung, die seit Juli 2024 in Kraft ist. Handelsverband sieht Vorteile für Verbraucher Laut Handelsverband Deutschland (HDE) könnte das Verbot Vorteile für Verbraucher mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer Stefan Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Secondhand-Kanäle. Außerdem sieht er mögliche ökologische Vorteile, »da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden«. Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt, sagt Genth: »Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.« Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein. Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung. Hinzu kämen Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder Secondhand. Der Modeverband GermanFashion befürwortet die neue Regelung. »Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte«, so Hauptgeschäftsführer Thomas Lange. Das Vernichtungsverbot setze ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen. »Belastung durch Bürokratie« Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung aber kaum Auswirkungen haben, weil unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde. Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten, so Lange. Er fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert, das Gesetz gehe an der Realität vorbei, belaste die heimische Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im Ansatz. Für mehr Nachhaltigkeit brauche man funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen, sagt Experte Jonas Stracke. Solange diese Voraussetzungen fehlten, bleibe das Vernichtungsverbot ein Papiertiger. »Einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leistet es in der Praxis leider nicht.« In der »Rheinischen Post« fügte Stracke hinzu: »Kein deutscher oder europäischer Hersteller vernichtet einwandfreie Neuware.« Dennoch werde der Eindruck erweckt, als vernichteten Hersteller massenhaft Neuware. Das Gesetz schaffe in der EU »viel neue Bürokratie, ausgerechnet für die Unternehmen, die nicht für die Altkleiderberge mit wertloser Ramschware verantwortlich sind«. Konsequente Kontrollen In eine ähnliche Richtung geht die Kritik von Umweltschutzorganisationen. So bezeichnet Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace das Verbot zwar als richtig, sieht jedoch Schlupflöcher für Konzerne. »Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.« Das eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt. Aus Sicht des WWF ist das Vernichtungsverbot ein wichtiger erster Schritt. Ein Gesetz sei jedoch immer nur so gut wie seine Durchsetzung, sagte Silke Düwel-Rieth von der Umweltorganisation. »Wirksam wird es erst, wenn die Vorgaben konsequent von den zuständigen Behörden kontrolliert und eingefordert werden.« Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen.

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19. Juli
taz (Öko & Co)

Neue EU-Vorschrift: Große Firmen dürfen unverkaufte Mode nicht mehr wegwerfen

Neue EU-Vorschrift: Große Firmen dürfen unverkaufte Mode nicht mehr wegwerfen Unverkaufte Kleidung landet oft im Müll – dies wird nun großen Unternehmen verboten. Auch auf die Verbraucher wirken sich die Änderungen aus. dpa | Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten. Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt seit Sonntag und soll dafür sorgen, dass betroffene Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuwerfen. Bisweilen gilt die Entsorgung als günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten. Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann. Auch was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Laut Handelsverband Deutschland (HDE) könnte das Verbot Vorteile für Verbraucher mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer Stefan Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle. Außerdem sieht er mögliche ökologische Vorteile, „da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden“. Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt, sagt Genth: „Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.“ Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein. Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung. Hinzu kämen Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder Secondhand. Umweltschützer fordern Kontrollen Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace bezeichnet das Verbot zwar als richtig, sieht jedoch Schlupflöcher für Konzerne. „Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.“ Das eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt. Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen. Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!

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19. Juli
Tagesschau

EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung - wie wirksam ist das?

EU-Regeln für unverkaufte Ware Kleidung vernichten ist verboten - was bringt das? Ab heute dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr einfach so vernichten. Die EU will dadurch Ressourcen schonen und Textilmüll reduzieren. Doch es gibt Zweifel, ob das gelingt. Online bestellen, zu Hause anprobieren, zurückschicken - für viele Menschen ist das Alltag. Was danach mit den Kleidungsstücken passiert, bleibt dabei jedoch oft unsichtbar: Ein Teil der unverkauften Waren wird nicht weiterverkauft, sondern vernichtet. Die Europäische Umweltagentur (EEA) schätzt, dass in Europa vier bis neun Prozent aller Textilprodukte, die auf den Markt kommen, zerstört werden, ohne jemals getragen worden zu sein. Jetzt zieht die EU die Reißleine. Mit der Ökodesignverordnung (ESPR) dürfen große Unternehmen ab dem 19. Juli 2026 unverkaufte oder retournierte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten. Stattdessen sollen die Produkte wiederverwendet, gespendet oder recycelt werden. Ziel ist, dass Waren länger im Kreislauf bleiben und nicht vorschnell im Müll landen. Große Belastung durch Textilmüll Allein in Deutschland wurden zum Beispiel im Jahr 2021 rund 17 Millionen retournierte Kleidungsstücke entsorgt. Laut EEA landen in Europa pro Jahr bis zu 600.000 Tonnen ungetragener Textilien auf dem Müll. Das verschwendet Ressourcen und belastet Umwelt und Klima. Die jetzt in Kraft tretenden Regeln sind Teil einer breiteren Strategie, um viele Produkte in der EU langlebiger, reparierbarer und wiederverwendbarer zu machen und damit den CO2- und Umweltfußabdruck über den gesamten Lebenszyklus zu senken. Die EU-Ökodesignverordnung ist bereits seit Sommer 2024 in Kraft, jetzt greift das Textil-Vernichtungsverbot für große Firmen. Für mittelgroße Unternehmen gelten längere Übergangsfristen bis 2030. Kritik an Ausnahmen Ganz eindeutig ist das Verbot allerdings nicht. Die Verordnung sieht Ausnahmen vor, etwa wenn Produkte aus Sicherheitsgründen nicht weiterverwendet werden können oder wenn eine Wiederverwendung technisch nicht sinnvoll ist. Dies wird von Umweltverbänden kritisiert. Michael Cieslik von Zero Waste Germany sieht das Verbot zum einen skeptisch, weil es in der Praxis an Aufwand und Kosten scheitern könne. Seiner Einschätzung nach koste es viel Arbeitszeit, retournierte Kleidung zu prüfen, zu sortieren, neu zu verpacken und wieder verkaufsfähig zu machen, deshalb werde wohl ein Teil der Ware auch künftig eher aussortiert anstatt weiterverwendet. Es sei auch fraglich, ob unverkaufte Kleidung sinnvoll gespendet werden kann, denn hier sei oft keine Mode gefragt, sondern eher Gebrauchskleidung wie Unterwäsche: "Es ist nicht unbedingt so, dass jedes Kleidungsstück einen Abnehmer findet, und dann hängen die karitativen Vereine an den Alttextilien, die sie zu Entsorgungsgebühren loswerden müssen", sagt er. "Ich hoffe also, dass die großen Unternehmen jetzt nicht einfach die Last auf andere verschieben." Neue Regelung beinhalte Unklarheiten Viola Wohlgemuth von der Deutschen Umwelthilfe warnt, dass zu viele Ausnahmen die Verordnung aushöhlen könnten. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Es sei unklar, wie das Verbot kontrolliert werden soll. "Wenn ich herausfinde, dass Textilien weiter vernichtet werden, weiß ich erstens noch gar nicht, wer die zuständige Behörde ist, bei der ich diese Informationen droppen kann. Und zweitens haben wir keinen Bußgeldkatalog. Das heißt, selbst wenn wir diese Behörde hätten, weiß sie nicht, mit welcher Strafe sie dieses Vergehen ahnden kann." Der Verband Südwesttextil e.V. und der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. kritisieren außerdem, dass belastbare Daten und realistische Kosten-Nutzen-Analysen fehlten. Sie fordern, die Industrie bei der Gestaltung der Verordnung eng einzubeziehen.

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19. Juli
FAZ (Wirtschaft)

Modebranche: Große Firmen dürfen unverkaufte Kleidung nicht mehr wegwerfen

Modebranche : Große Firmen dürfen unverkaufte Kleidung nicht mehr wegwerfen Nicht verkaufte Kleidung und Schuhe landet oft im Müll – das ändert sich jetzt für Ware großer Unternehmen. Für Verbraucher könnte das eine gute Nachricht sein. Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten. Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt ab heute und soll dafür sorgen, dass betroffenen Firmen ihre Waren etwa abermals verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuschmeißen. Bisweilen gilt die Entsorgung teils günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten. Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder – aufbereitet werden kann. Auch was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft. Handelsverband sieht Vorteile für Verbraucher Laut Handelsverband Deutschland (HDE) könnte das Verbot Vorteile für Verbraucher mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer Stefan Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle. Außerdem sieht er mögliche ökologische Vorteile, „da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden“. Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt, sagt Genth: „Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.“ Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein. Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung. Hinzu kämen Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder Secondhand. Modeverband sieht Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen Der Modeverband GermanFashion befürwortet die neue Regelung. „Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte“, so Hauptgeschäftsführer Thomas Lange. Das Vernichtungsverbot setze ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen. Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung aber kaum Auswirkungen haben, weil unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde. Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten, so Lange. Er fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert, das Gesetz gehe an der Realität vorbei, belaste die heimische Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im Ansatz. Experte Jonas Stracke sagt, für mehr Nachhaltigkeit brauche es etwa funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen. Solange diese Voraussetzungen fehlten, bleibe das Vernichtungsverbot ein Papiertiger. „Einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leiste es in der Praxis leider nicht.“ Umweltschützer fordern Kontrollen Umweltschutzorganisationen gehen die neuen Vorschriften nicht weit genug. So bezeichnet Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace das Verbot zwar als richtig, sieht jedoch Schlupflöcher für Konzerne. „Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.“ Das eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt. Aus Sicht des WWF ist das Vernichtungsverbot ein wichtiger erster Schritt. Ein Gesetz sei jedoch immer nur so gut wie seine Durchsetzung, sagte Silke Düwel-Rieth von der Umweltorganisation. „Wirksam wird es erst, wenn die Vorgaben konsequent von den zuständigen Behörden kontrolliert und eingefordert werden.“ Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen.

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18. Juli
Handelsblatt

Nachhaltigkeit: Große Firmen dürfen unverkaufte Mode nicht mehr wegwerfen

Nachhaltigkeit: Große Firmen dürfen unverkaufte Mode nicht mehr wegwerfen Brüssel. Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten. Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt ab heute und soll dafür sorgen, dass betroffenen Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuschmeißen. Bisweilen gilt die Entsorgung teils günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten. Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann. Auch was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft. Handelsverband sieht Vorteile für Verbraucher Laut Handelsverband Deutschland (HDE) könnte das Verbot Vorteile für Verbraucher mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer Stefan Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle. Außerdem sieht er mögliche ökologische Vorteile, „da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden“. Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt, sagt Genth: „Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.“ Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein. Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung. Hinzu kämen Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder Secondhand. Verband: weniger Auswirkungen für europäische Unternehmen Der Modeverband GermanFashion befürwortet die neue Regelung. „Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte“, so Hauptgeschäftsführer Thomas Lange. Das Vernichtungsverbot setze ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen. Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung aber kaum Auswirkungen haben, weil unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde. Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten, so Lange. Er fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert, das Gesetz gehe an der Realität vorbei, belaste die heimische Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im Ansatz. Experte Jonas Stracke sagt, für mehr Nachhaltigkeit brauche es etwa funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen. Solange diese Voraussetzungen fehlten, bleibe das Vernichtungsverbot ein Papiertiger. „Einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leiste es in der Praxis leider nicht.“ Umweltschützer fordern Kontrollen Umweltschutzorganisationen gehen die neuen Vorschriften nicht weit genug. So bezeichnet Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace das Verbot zwar als richtig, sieht jedoch Schlupflöcher für Konzerne. „Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.“ Das eigentliche Problem - Fast Fashion - bleibe vom Gesetz unberührt. Verwandte Themen Aus Sicht des WWF ist das Vernichtungsverbot ein wichtiger erster Schritt. Ein Gesetz sei jedoch immer nur so gut wie seine Durchsetzung, sagte Silke Düwel-Rieth von der Umweltorganisation. „Wirksam wird es erst, wenn die Vorgaben konsequent von den zuständigen Behörden kontrolliert und eingefordert werden.“ Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen.

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18. Juli
ZDF heute

Fast Fashion: Kann die EU die Textilflut bremsen?

Keine Neuware im Textilmüll mehr:Fast Fashion: Kann die EU die Textilflut bremsen? von Arlette Geburtig Billigmode landet vermehrt im Altkleider-Container und Recycling funktioniert nicht immer. Neue EU-Regeln sollen die Branche nachhaltiger machen. Was Experten noch fehlt. Rund sieben Millionen Tonnen Altkleider sind 2020 laut der Europäischen Umweltagentur in Europa angefallen, gleichzeitig überschwemmt immer mehr Billigmode aus Asien den Markt. Mit neuen Regeln will die Europäische Union (EU) die Textilindustrie nachhaltiger machen. Für große Unternehmen gilt ab dem 19. Juli 2026 ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Neuware. Schätzungen der EU-Kommission zufolge werden jedes Jahr vier bis neun Prozent der unverkauften Kleidung vernichtet. Ab spätestens April 2028 sollen Hersteller EU-weit zudem die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte mittragen. Für Waren außerhalb der EU fällt eine neue Zollgebühr von drei Euro pro Produkttyp an. Die EU reagiert auf täglich rund 16 Millionen Pakete von Billiganbietern wie Shein, Temu oder AliExpress. 01.07.2026 | 1:40 minQualitätsverlust bei Kleidung verschärft das Problem mit Textilmüll Ob nie verkauft oder schnell aussortiert, zu viele Textilien werden zu Abfall. Beim Textilverwerter Texaid im thüringischen Apolda werden jedes Jahr Tausende Tonnen Altkleider sortiert. Geschäftsführer Thomas Böschen beobachtet seit Jahren einen deutlichen Qualitätsverlust. Wenn ein T-Shirt weniger kostet als ein Kaffee, dann ist die Wertigkeit einfach nicht gegeben. Thomas Böschen, Textilrecycling-Unternehmen Texaid Viele der extrem günstigen Kleidungsstücke seien nach kurzer Zeit verschlissen und kaum noch weiterverwendbar. Der Onlinehandel boomt, und es gibt immer mehr Retouren. Hinter den Kulissen arbeiten Händler daran, benutzte und defekte Artikel wieder fit zu machen. Wie nachhaltig ist das? 09.01.2022 | 28:35 minAltkleider als Second Hand seltener wiederverwendet Das zeigt sich auch in den Zahlen: Während bis etwa 2018 noch rund 60 bis 65 Prozent der gesammelten Altkleider als Second-Hand-Ware weiterverwendet werden konnten, sind es laut Fachverband Textilrecycling des Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) 2023 nur noch 44 Prozent. Weitere 35 Prozent werden beim sogenannten Downcycling zu Putzlappen, Dämm- oder Vliesmaterial verarbeitet, 21 Prozent müssen inzwischen verbrannt werden. Decathlon ist die Nummer Eins der Sportartikel-Discounter - und legt Wert auf Nachhaltigkeit. Aber kann ein Rucksack für 13 Euro nachhaltig sein? 12.10.2025 | 44:06 minKreislaufwirtschaft: Fast-Fashion-Kleidung kaum recyclebar Für Henning Wilts, Leiter der Abteilung Kreislaufwirtschaft am Wuppertal Institut, beginnt das Problem, lange bevor ein Kleidungsstück im Altkleidercontainer landet. Viele Textilien bestehen heute aus Mischgeweben, Kunstfasern, Beschichtungen und anderen Materialkombinationen, die sich nur schwer wieder trennen lassen. Wir brauchen andere Produkte. Den Müll, der uns da angedreht wird, den kann man auch nicht sinnvoll recyceln. Henning Wilts, Leiter der Abteilung Kreislaufwirtschaft am Wuppertal Institut Zwar wird häufig über Recycling gesprochen, tatsächlich kann bislang aber nur ein kleiner Teil der Alttextilien so recycelt werden, dass daraus wieder neue Kleidung entsteht. Das sogenannte Faser-zu-Faser-Recycling funktioniert vor allem bei hochwertigen und möglichst sortenreinen Materialien. Dabei scheitert es nicht allein an der Technik. Moderne Sortierverfahren, KI-gestützte Systeme und neue Recyclingverfahren existieren bereits. "Das ist alles da. Es rechnet sich halt zurzeit nur überhaupt nicht", so Wilts. Weil Recyclingfasern und gebrauchte Kleidung derzeit oft weniger wert sind, als ihre Aufbereitung kostet. Plastik ist überall, auch in den Ozeanen. adidas bewirbt einen teilweise aus Meeresplastik gefertigten Schuh. Das große Ding in Sachen Nachhaltigkeit oder nur Greenwashing? 07.04.2024 | 29:10 minNeue EU-Regeln: Hersteller sollen stärker in die Pflicht Genau hier setzt die geplante Herstellerverantwortung an. Uwe Feige, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), hält sie für dringend notwendig. Produktion, Verwertung und Recycling werden immer noch komplett getrennt gedacht und nicht als zusammenhängender Kreislauf. Uwe Feige, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) Für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft müsse laut Feige schon bei der Produktentwicklung berücksichtigt werden, wie ein Textil später wiederverwendet oder recycelt werden kann. Dafür brauche es mehr Transparenz über die Materialzusammensetzung, digitale Produktpässe und Anreize für besser recycelbare Produkte. Auch Wilts sieht darin einen wichtigen Hebel. Künftig könnten Textilien, die sich leicht recyceln lassen, geringere Gebühren zur Finanzierung von Sammlung und Recycling verursachen. In Griechenland ist Anfang Juli nahe Thessaloniki ein Brand in einer Recyclinganlage und einer Textilfabrik ausgebrochen. Dichter Rauch hüllte weite Teile der Stadt ein. Nahegelegene Häuser wurden evakuiert. 05.07.2026 | 0:21 minBranche kritisiert Bürokratie bei neuen EU-Vorgaben Grundsätzlich unterstützt auch die Textilindustrie das Ziel einer Kreislaufwirtschaft. So sieht der Leiter für Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz beim Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie, Jonas Stracke, Schwächen bei der Umsetzung: "Die Regulierung ist gut gedacht, vielleicht schlecht bei der Umsetzung gemacht." Unter Ultra Fast Fashion versteht man ein Geschäftsmodell der Modebranche, bei dem Unternehmen wie Shein oder Temu neue Modetrends in kürzester Zeit und zu sehr niedrigen Preisen auf den Markt bringen. Die Kollektionen wechseln ständig und orientieren sich an aktuellen Trends aus sozialen Medien. Viele Unternehmen hätten künftig mehr Verwaltungsaufwand, weil sie Art, Materialzusammensetzung und Recycelbarkeit ihrer Textilien dokumentieren müssten. Gleichzeitig müsse verhindert werden, dass sich Ultra-Fast-Fashion-Anbieter aus Drittstaaten ihrer Verantwortung entziehen, während europäische Hersteller die Kosten tragen, erläutert Stracke. Trainingsanzüge - früher einfach Sportkleidung, heute Modestatement, auch auf der Straße. Versehen mit viel Glitzer und Glamour. Der neue Look hat aber auch seine Schattenseiten. 04.08.2024 | 28:41 minEU-Regeln gegen Textilmüll: Kontrolle entscheidet über Erfolg Mit den neuen Vorgaben will die EU die Textilbranche stärker in Richtung Nachhaltigkeit lenken und Hersteller stärker in die Verantwortung nehmen. Doch Experten bemängeln: Allein werden die neuen Regeln die Altkleiderkrise nicht lösen. Entscheidend wird sein, ob sie konsequent umgesetzt und kontrolliert werden - und ob auch Ultra-Fast-Fashion-Anbieter tatsächlich in die Pflicht genommen werden. Arlette Geburtig ist Redakteurin in der ZDF-Umweltredaktion. 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